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Joachim Paul

AfD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Natürlich ist das Thema „Ganztagsschule“ eines, das notwendigerweise auch die Familien tangiert. Deswegen steige ich erst einmal mit diesem Aspekt ein. In der Antwort auf unsere Fragen zum IQB-Bildungstrend hat sich Bildungsministerin Hubig in der am 15. November 2022 veröffentlichten Vorlage 18/2781 klar ausgedrückt – ich zitiere –: „Die Schule soll zunehmend die Aufgaben der Erziehung und Menschenbildung übernehmen, auch in Bereichen, in denen früher allein die Eltern und Familien zuständig waren.“ Ich sage in aller Deutlichkeit: Das halten wir im Hinblick auf die Verfassung für problematisch; denn dort heißt es in Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz – ich zitiere –: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Da können wir als AfD nur sagen: So ist es richtig, und so soll es bleiben. Wir wollen nicht, dass der Staat immer mehr Bereiche an sich zieht und zunehmend, wie die Bildungsministerin schreibt, auch die Erziehung der Kinder bestimmt. Die AfD-Fraktion steht für Freiheit und sieht einen Staat, der sich in immer stärkerem Maße in die intimsten Bereiche seiner Bürger einmischt, sehr kritisch. (Beifall der AfD) Vor diesem Hintergrund sind wir keineswegs begeistert, um es gelinde auszudrücken, was den Ausbau der Ganztagsschulen bzw. den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschulbetreuung betrifft. Selbstverständlich wird der nun festgeschriebene Rechtsanspruch den Druck auf die Eltern erhöhen, ihre Kinder für die Ganztagsbetreuung anzumelden. Für viele Kinder ist das kein Grund zur Freude. Sie wollen gerade im Grundschulalter nicht wie berufstätige Erwachsene behandelt werden, sondern den Nachmittag im geschützten Raum der Familie verbringen. Die Familienmitglieder werden durch das verlockende Angebot künftig aber noch weniger Zeit miteinander verbringen. Das werden die Folgen sein. Das ist bedauerlich, weil darunter die emotionale Stabilität bei den noch sehr jungen Kindern Schaden nehmen kann. (Unruhe im Hause) Die unter anderem durch die mangelnde Nestwärme verursachten psychischen Schäden werden Sie von der Landesregierung dann wieder mit großem Aufwand – Stichwort „Schulsozialarbeit“ – zu korrigieren versuchen. Es ist im Prinzip ein Teufelskreislauf nach schlecht bewährter Art, den wir schon erlebt haben. Reparaturbetrieb Bildungspolitik, da machen wir nicht mit. Wir erleben das gerade in den Haushaltsberatungen, in denen sich die Verursacher verschiedener Miseren auch noch als Problemlöser andienen. (Anhaltend Unruhe im Hause) Immerhin, die Ganztagsschule in offener Form, also in einer freiwilligen und flexiblen Teilnahme, ist noch immer die beliebteste Variante. Im Jahr 2021 fielen 490 Grundschulen in diese Kategorie. Die Personalkosten werden von einer Kommune oder einem freien Träger übernommen. Das Land leistet lediglich Zuschüsse an die Träger. Begründung: An den Nachmittagen wird an den Ganztagsschulen in offener Form nur Betreuung und keine Bildung angeboten. Das sehen wir kritisch. Unsere Ganztagsschulen dürfen nicht zu Verwahranstalten werden. Weil das Land nur bei den Ganztagsschulen in verpflichtender und Angebotsform die Personalkosten für den Nachmittag übernimmt, ist in den nächsten Jahren mit einer Verschiebung zu Ungunsten der Ganztagsschulen in offener Form zu rechnen, weil bei letzterem Typus die Kommunen für die Personalkosten aufkommen müssen. Das ist ein echtes Problem, weil vor dem Hintergrund vieler klammer Kommunen zu befürchten ist, dass die Wahlfreiheit der Eltern künftig entscheidend eingeschränkt wird, weil sich viele Gemeinden eine Grundschule in offener Form nicht mehr leisten können. Ich will an dieser Stelle noch auf zwei weitere Probleme zu sprechen kommen. Erstens: Auf Seite 18 der Großen Anfrage teilt die Landesregierung mit – ich zitiere –: „Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass insbesondere der Bedarf an pädagogischen Fachkräften und Grundschullehrkräften steigen wird.“ Schon jetzt beklagen wir in ganz Deutschland einen erheblichen Lehrermangel. Dieser wird sich durch den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe deutlich verschärfen. Im DBB-Magazin werden bundesweit 18.400 zusätzliche Stellen prognostiziert, die für die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie für die Einführung des Startchancenprogramms besetzt werden müssen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Das ist eine große Herausforderung. Die Rahmenbedingungen, die Sie setzen, verschärfen dieses Phänomen. Zweitens: In der Antwort auf Frage 12 räumt die Landesregierung folgende Schwierigkeiten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ein: die Auslastung des Baugewerbes und im Baugewerbe die eingeschränkte Verfügbarkeit von Baustoffen. Immerhin müssen erhebliche Bau- und Ausstattungsinvestitionen unternommen werden. Ich komme zum Fazit. Die AfD-Fraktion sieht in dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen bzw. dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschulbetreuung keinen Mehrwert mehr für unsere Gesellschaft. Ganz im Gegenteil, die Folgen sind der Verbrauch von enormen Steuergeldern, eine weitere Schwächung der Familie – ich habe es eingangs meiner Rede skizziert – und (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum letzten Satz – eine Verschärfung des Lehrermangels, der ohnehin schon eklatant und bedrückend ist. Wir wollen andere Konzepte. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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