Dr. Joachim Streit
Herr Präsident, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, den heutigen Tagesordnungspunkt gäbe es nicht ohne die Klagen der kommunalen Familie beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz. In zwei Entscheidungen stellte der VGH die Verfassungswidrigkeit der Landeshaushalte fest. Das heißt, seit anderthalb Jahrzehnten wurde Rheinland-Pfalz verfassungswidrig regiert. (Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher ist es richtig, ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen. Wenn man sich die Punkte anschaut, die der VGH genannt hat, dann war das, der Ausgleich muss bedarfsgerecht und aufgabenangemessen sein. Darum geht es hier. Das sagte auch Kollege Schnieder eben. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es geht um Transparenz, es geht aber auch um Beteiligung bei der Aufstellung des neuen Gesetzes, um Partnerschaft und Symmetrie sowie um die Unterstützung bei dem Problem der Altschulden. Als Frau Ministerin Ahnen vor einem knappen Jahr an dieser Stelle das Altschuldenthema aufwarf, konnten unsere rheinland-pfälzischen Kommunen optimistisch in die Zukunft blicken. Herr Noss, ich sehe aber diese Hoffnung der kommunalen Familie schwinden, da bei der Altschuldenlösung die Ortsgemeinden nicht hinreichend unterstützt werden und sie beim heutigen LFAG mit Verbandsgemeinden die Verlierer sind. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Transparent ist nämlich dieses Verfahren überhaupt nicht. Allein bei der Ermittlung der Mindestfinanzbedarfsausstattung werden beim Bedarf Cluster gebildet. Es findet ein vorheriger Abzug statt, dann wendet man ein Korridorverfahren im Medianprinzip an, anstatt finanzarithmetisch auf das Mittelwertprinzip zu gehen. Es gibt Untergruppen sowie gemeinsame Gruppen und Teilgruppen nach Größenklassen, um die Verwirrung komplett zu machen. Transparenz sieht anders aus. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Ja, man müsste es verstehen. Was man nicht versteht, dass man dann fünf Teilschlüsselmassen macht. Man hätte noch eine sechste hinzugeben können, nämlich für die Großen kreisangehörigen Städte. Es wurden dann kreisfreie Städte, verbandsgemeindefreie Städte, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und Landkreise, für die der Mindestbedarf ermittelt wird, und dann erzwingt man die Erhöhung der Nivellierungssätze ohne Rücksicht auf die Größe der Kommunen. Also vorher macht man Teilbereiche, aber im Anschluss ist die Größe vollkommen egal. Man wendet in unseliger Gleichmacherei den Bundesdurchschnitt für die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern an. Das ist vollkommen unlogisch, wenn beim Bedarf die Ortsgemeinden von den Oberzentren getrennt werden, beim Nivellierungssatz aber Dierfeld mit acht Einwohnern in den Bundesschnitt mit Dortmund mit 580.000 Einwohnern in einen Topf gelegt wird. Die angewandten Grundsätze des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes sind damit falsch und benachteiligen die Ortsgemeinden. Der Zeitpunkt der Erhöhung ist ebenfalls problematisch, da es sinnvoller gewesen wäre, die Erhöhung der Nivellierungssätze in die Zeit nach der ersten Evaluation zu schieben. Die erste Evaluation müsste dann auch im nächsten Jahr erfolgen und nicht viel später, weil haushaltsnah nachzusteuern am besten im Jahr darauf geht. Bei der neuen Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse kommt dem Symmetrieansatz ein wichtiger Teil zu. Er hat zum Ziel, zwischen den Gesamteinnahmen und den Gesamtausgaben des Landes und den kommunalen Gebietskörperschaften ein ausgewogenes Verhältnis anzustreben. Nach drei Jahren soll dann ein Gutachten Veränderungen beim beschriebenen Verhältnis feststellen. Danach soll nur alle fünf Jahre evaluiert werden. Drei Jahre sind in der heutigen Zeit eine viel zu lange Zeit. Herr Fernis, wir können uns darüber streiten, was denn jetzt alles in den Korb kommt, um die Inflation festzustellen, aber ganz sicher ist, die Inflation ist da und wir können nicht so lange Zeit warten, um nachzusteuern. Es muss jedes Jahr begutachtet und nachgesteuert werden; denn es ist doch in der heutigen Zeit überhaupt kein Problem, per Knopfdruck alle Daten zu erhalten. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen deshalb beim Symmetrieansatz von Ergebnisdesign, da die Gesamthöhe des kommunalen Finanzausgleichs über die Berechnung der Mindestfinanzausstattung sonst augenscheinlich zu niedrig wäre. Das ermittelte Defizit für die investive Rechnung liegt bei 753 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5 % für das Jahr 2023, also 38 Millionen Euro. Nicht nur, dass mit den 38 Millionen Euro der Investitionsstau der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht abgebaut werden kann. Der Zuschlag von 5 % kann die aktuelle Teuerungsrate in allen Bereichen nicht ansatzweise auffangen. Am 9. November hat uns nun die grundsätzlich erfreuliche Nachricht erreicht, dass der kommunale Finanzausgleich einen weiteren Aufwuchs von 82 Millionen Euro erfährt. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um 357 Millionen Euro. Damit ist die Forderung der Freien Wähler zum Landeshaushalt 2022 erfüllt, die noch im April von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt wurde, nämlich 300 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich. Allerdings wird dann im Doppelhaushalt 2024 die Summe wiederum um 130 Millionen Euro gesenkt. Das ist wiederum dauerhaft zu wenig. Beim Anhörverfahren zur Neureglung des LFAG übten alle Gutachter Kritik. Man konnte die von den regierungstragenden Fraktionen bestellten Gutachter gar nicht mehr erkennen, da alle Kritik übten. (Glocke des Präsidenten) Da zwischen der Anhörung und dem 1. Januar 2023 kaum Zeit da ist, gibt es überhaupt nicht die Möglichkeit, tiefgreifend das Gesetz zu bearbeiten. So sieht gute Regierungsarbeit nicht aus. Wir werden dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz nicht zustimmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
