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Michael Frisch

AfD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Starke Kommunen bedeuten ein starkes Rheinland-Pfalz. Eigentlich ist das eine Binsenweisheit, an die man in diesem Hause aber offensichtlich immer wieder erinnern muss. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, alles zu tun, damit unsere Kommunen gestärkt und nicht geschwächt werden. Hier liegt der Grund für den heutigen Antrag meiner Fraktion. Der damalige Innenminister hat im Januar 2022 in einem Schreiben an die ADD die Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert, die finanzielle Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Kommunen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme für Investitionen ab dem Jahr 2023 gegebenenfalls auch durch die Erhöhung von Grund- oder Gewerbesteuern bzw. Umlagesätzen sicherstellen zu lassen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Dabei berief sich der Minister auf einen einstimmigen Beschluss des Landtags vom 23. September 2021, basierend auf einer entsprechenden Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Zu Unrecht, wie wir meinen; denn in der genannten Beschlussempfehlung des HuFA ist keineswegs von Steuererhöhungen die Rede. Sie bezieht sich unter Punkt 11 vielmehr auf den Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofs und die dort geforderte Prüfung von Ausnahmetatbeständen vor der Genehmigung von Investitionskrediten bei defizitären Kommunen durch die Aufsichtsbehörde sowie auf die damit verbundene Aufforderung an die Landesregierung, über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten. Der Landtag ist also gerade nicht auf die ebenfalls vom Rechnungshof gewünschte Erhöhung der Realsteuern eingegangen, sondern hat sich ausschließlich auf den angesprochenen Passus bezogen. Die in dem genannten Schreiben formulierte Aufforderung an die ADD ist daher entgegen dem vom Innenministerium erweckten Eindruck von der Entscheidung des Landtags nicht gedeckt. Zudem wird der Landesrechnungshof einseitig interpretiert. So führt der Hof in seinem Jahresbericht zwar aus, dass er sich das Ausreizen der kommunalen Steuern bis zur Grenze der rechtlichen Zulässigkeit wünscht, weist aber an anderer Stelle mit Recht darauf hin, dass die Kommunen schon dann nicht zu einer Erhöhung der Realsteuern zulasten der Menschen und Unternehmen verpflichtet sind, wenn dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht kompensierbaren haushaltsschädlichen Effekten führen würde. Beispiele dafür, so der Hof, seien der drohende Wegzug von Unternehmen sowie unterbliebene Neuansiedlungen von Betrieben. Dieser den Kommunen eingeräumte Freiraum wird in dem zitierten Schreiben des Innenministers – versehentlich oder vorsätzlich – einfach einmal so auf Null reduziert. Wer trotz einer Inflation von über 10 % im Jahresvergleich und einer beginnenden Rezession von Steuererhöhungen spricht, der denkt zumindest nicht an seine Bürger und seine Betriebe. Dort, wo Landräte, Bürgermeister und Gemeindevorsteher tagtäglich Verantwortung für die Menschen und Unternehmen vor Ort wahrnehmen, wird das parteiübergreifend erkannt. Im Pfälzischen Merkur war vor einigen Tagen zu lesen, dass Zweibrücken die Grundsteuer 2023 wegen der hohen Inflation nicht erhöhen möchte. Dabei ist der dortige Oberbürgermeister bekanntermaßen von der SPD. Die Stadt Koblenz hat bereits Ähnliches angekündigt. Meine Damen und Herren, unabhängig von der falschen, den Willen dieses Hauses ignorierenden Interpretation gibt es in dem genannten Schreiben des Ministeriums einige Punkte, die schwer umsetzbar erscheinen. So wird beispielsweise ausgeführt, dass – ich zitiere – „die Genehmigung der Investi[ist], wenn diese mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune nicht in Einklang stehen. Die dauernde Leistungsfähigkeit erfordert in erster Linie eine freie Finanzspitze“. Das wirft einige Fragen auf. Bei welchen Merkmalen oder Kennzeichen eines kommunalen Haushalts beabsichtigt das Innenministerium, die dauernde Leistungsfähigkeit der betreffenden Kommune anzunehmen? Welche Rolle sollen die freie Finanzspitze und deren vergangene und/oder voraussichtliche Entwicklung konkret spielen? Wie viele Kommunen hatten in den letzten zehn Jahren freie Finanzspitzen, und welche werden künftig solche haben? All das ist ungeklärt und gleichwohl von entscheidender Bedeutung für die bereits ab Januar geplante Umsetzung der ministeriellen Aufforderung. Zudem bleibt abzuwarten, wie sich die heute beschlossene Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs auswirken wird, und ob sie unsere Kommunen überhaupt in die Lage versetzen kann, aus eigener Kraft einen dauerhaften Haushaltsausgleich hinzubekommen. Bis dahin müssen weitere Steuererhöhungen als Voraussetzung für die Genehmigung von unvermeidlichen Investitionskrediten ausgeschlossen sein, meine Damen und Herren. So richtig es ist, nach der angestrebten Teilentschuldung unserer Kommunen einer erneuten Schuldenspirale vorzubeugen, so falsch ist es, Bürger und Wirtschaft dafür zahlen zu lassen. Sie tragen keine Verantwortung für die langjährige kommunalfeindliche Politik des Landes und die ständige Verletzung des Konnexitätsprinzips. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Kommunalfeindlich, komm hör auf!) Sie dürfen daher auch nicht für die Versäumnisse der Landesregierung und der Aufsichtsbehörden zur Kasse gebeten werden, grundsätzlich nicht, und schon gar nicht in der jetzigen Situation. (Beifall der AfD) Wir als AfD-Fraktion wollen, dass es in Rheinland-Pfalz auch künftig handlungsfähige Kommunen gibt, in denen die dort ansässigen Menschen und Unternehmen nicht nur als Zitronen gesehen werden, die es auszuquetschen gilt. Wir wollen, dass diese Kommunen als notwendige Partner und stabilisierender Faktor des öffentlichen Gemeinwesens gesehen und behandelt werden, und wir wollen keine weiteren Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung, sondern Städte und Gemeinden, die endlich wieder handlungsfähig sind und zum Wohl ihrer Bürger investieren können. Meine Damen und Herren, um dies zu gewährleisten, ist der kommunale Finanzausgleich so auszugestalten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kommunen in Gänze und auf Dauer wiederhergestellt wird. Genau das hat dieses Parlament mit seiner Beschlussempfehlung intendiert. (Glocke der Präsidentin) Die vom Innenministerium erlassenen Regelungen müssen daher für die Jahre 2023 und 2024 ausgesetzt werden. Wir freuen uns auf Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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