Markus Stein
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! „The same procedure as every year, James“, so lautet ein bekanntes Zitat aus dem Silvestersketch Dinner for One, der auch in einigen Wochen wieder über die Bildschirme unserer Republik flimmern dürfte. Was das heißt, ist klar. Wir nähern uns dem Jahresende und damit auch dem Ende eines Jahres 2022, das spätestens seit dem 24. Februar und dem Angriffskrieg Putins in sehr negativer, ja geradezu dramatischer Hinsicht historische Bedeutung in den Geschichtsbüchern erlangt haben dürfte. Das wurde in diesem Hohen Hause bereits mehrfach festgestellt. Es ist inzwischen häufig davon die Rede, dass wir es mit einer Art Dauerkrise bzw. Mehrfachkrise zu tun haben. Diese Betrachtungsweise hängt auch mit einem Jahr zusammen, auf das wir in der heutigen Aussprache zum haushalterischen Entlastungsverfahren blicken wollen, das Jahr 2020. Meine Damen und Herren, das Jahr 2020 war das Jahr, in dem eine andere Krise ihren Anlauf nahm, ein Virus, das sich in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen bemerkbar machte, auch in der Konjunktur und der Haushaltswirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen führten nach vier Jahren mit Haushaltsüberschüssen wieder zu einem Finanzierungsdefizit in Höhe von 1,346 Milliarden Euro. Das Defizit wurde durch eine Nettokreditaufnahme von 1,295 Milliarden Euro und durch Rücklageentnahmen von 51 Millionen Euro ausgeglichen. Von den Entnahmen entfielen 50 Millionen Euro auf die Auflösung der Rücklage Breitbandinfrastruktur. Der restliche Teil betraf Rücklagen im Hochschulbereich. Im März und im September 2020 haben wir dann im Landtag zwei Nachträge zum Landeshaushalt beschlossen und dabei auch das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Artikels 117 der Landesverfassung festgestellt. Meine Damen und Herren, wenn wir von solchen Krisen und Notsituationen sprechen, dann reden wir nicht nur von den Krisen des Staates als solches, sondern auch von den Menschen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserem Land, den Unternehmen und den Institutionen, unserem Zusammenleben. Deshalb möchte ich die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen und der Landesregierung für ihren mutigen Entschluss danken, von Anfang an schon im Jahr 2020, dem ersten Krisenjahr, keinen Zweifel an der Hilfsbereitschaft für unsere Gesellschaft zu lassen. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, diese Hilfen lassen sich auch rückblickend als durchaus wirkungsvolles Instrument zur Abfederung der sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bezeichnen. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darf nicht vergessen werden, mit welchen Maßnahmen die rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften gestützt worden sind. Da wir im Zuge des heutigen Kontexts der Plenarsitzung schon des Öfteren darüber gesprochen haben, möchte ich auch über die bislang erfolgten Maßnahmen berichten, unter anderem im Jahr 2020 mit der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir über die Frage sprechen, wie das Land seinen Kommunen hilft und sie stützt. Das ist zum Beispiel im Zuge der Corona-Pandemie sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Wer also der Landesregierung heute vorwirft, nicht genug für seine kommunale Familie zu unternehmen, verkennt nicht nur die aktuellen Kraftanstrengungen – ich sage es noch einmal, KFA, Entschuldung und KIPKI –, sondern auch, dass bereits in der Vergangenheit mutig und zielgerichtet unterstützt und mit angepackt wurde. Weil wir gerade über ein besonderes Jahr 2020 mit enormen Unterstützungsmaßnahmen unseres Landes sprechen, möchte ich auch jenen, die den Staat und die sogenannte etablierte Politik generell als unfähig oder uninteressiert darstellen, zurufen: Meine Damen und Herren, dieses Land ist für seine Menschen da. Massive Entlastungen wurden bereits im Jahr 2020 geleistet und das bis heute. Das ist kein Verdienst gegen den Willen von Politik, sondern ausdrücklicher Verdienst von Politik. Rheinland-Pfalz hat bewiesen, dass es anpackt und nicht müde wird, Wege und Möglichkeiten zu finden, den Menschen und Institutionen in diesem Land so gut es geht zu helfen. Zu den gern in Augenschein genommenen Haushalts- und Ausgaberesten möchte ich noch einmal ein paar Worte verlieren. Wir als Haushaltsgesetzgeber haben die Aufgabe, der Landesregierung jene Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die sie unseres Erachtens zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese Mittel bilden nicht nur das finanzielle Fundament für das Wirken der Regierung, sondern sie sind vor allem der Ausdruck des politischen Willens, in den jeweiligen Bereichen zu investieren. Dabei darf mit Blick auf die eben kritisierten Haushaltsreste jedoch nie vergessen werden, dass Investitionsprojekte und deren Durchführbarkeit mehr als Geld benötigen. So müssen wir in diesen Zeiten mehr denn je erkennen, dass auch das Personal sowie die Materialien und Kapazitäten zur endgültigen Realisierung solcher Maßnahmen nötig sind. Gestörte Lieferketten oder personalbedingte Personaldefizite führen auch zu einer fehlenden Umsetzungskraft veranschlagter Maßnahmen. Das Ergebnis unserer Haushaltspolitik kann aber am Ende nicht sein, der Regierung diese nötigen Mittel nicht mehr zur Verfügung zu stellen, sondern sie konsequent bereitzustellen, wenn es sinnvoll und zukunftsgerichtet erscheint. (Glocke des Präsidenten) Ohne finanzielles Fundament im Haushalt würde auch nicht mehr investiert werden. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Landesregierung hat in einem besonderen Jahr 2020 Besonderes geleistet. Der Rechnungshof hat das ausführlich in seinem Bericht dokumentiert. Wenn der Herr Präsident mir das genehmigt, möchte ich kurz noch ein paar Worte des Dankes an das Kollegium richten.
