Gordon Schnieder
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute ausführlich über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs gesprochen. Nun werden wir in den nächsten Jahren 2023, 2024 und 2025 sehen, ob das, was bei den Kommunen ankommt, ausreicht, um diese Kommunen dauerhaft leistungsfähig aufzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, deswegen gehe ich noch auf den Aspekt ein, den Sie eben noch einmal ausgeführt haben, nämlich das Schreiben des Innenministeriums. Sie beziehen sich auf die Äußerungen des Rechnungshofs und gleichzeitig auf die Aussagen in der Drucksache des Landtags in der Beschlussempfehlung. Die Frage ist: Was wollen Sie eigentlich ändern? Man muss ins Gesetz schauen. § 93 Gemeindeordnung „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“: „Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.“ § 94 Gemeindeordnung „Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen“: „Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie wissen doch, dass das Theorie ist!) § 95 Gemeindeordnung „Haushaltssatzung“: Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung für Investitionskredite. § 103 Gemeindeordnung „Investitionskredite“: Die Genehmigung ist „zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen“. Jetzt kommt noch die Gemeindehaushaltsverordnung, weil man einen Haushaltsausgleich hat, in § 18 geregelt. Das heißt doch, das, was jetzt noch einmal durch den Rechnungshof gewünscht ist und in der Drucksache beschrieben wurde, ist seit vielen, vielen Jahren gängige Praxis, nämlich dass eine Gemeinde, wenn sie nicht dauerhaft leistungsfähig ist oder über Gebühr Kredite aufnehmen soll und nicht unter Ausnahmetatbestände fällt, eine Refinanzierung betreiben muss. Dann obliegt es dem Gemeinderat, dem Verbandsgemeinderat, dem Kreistag oder dem Stadtrat zu entscheiden, was sie machen. Es gibt solche, die machen eine Steuererfindung, einen Zweitwohnsitz, Bettensteuer und was es alles gibt, und andere erhöhen ihre Realsteuern. Wenn Sie daran etwas ändern wollen, stellen Sie keinen normalen Antrag, wie er jetzt vorliegt. Machen Sie einen Gesetzesänderungsantrag zur Gemeindeordnung und zur Gemeindehaushaltsverordnung. Dann sind wir gerne bereit, hier darüber zu diskutieren. Ihren Antrag lehnen wir heute ab. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
