landtag-rlp.de ↗

Hans Jürgen Noss

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Na ja!) Herr Minister, bleiben Sie aber ruhig bei der Comicsprache. Das passt zum Tweet und zu den wirklichen Ergebnissen des Gesetzentwurfs; denn es geht dort mehr um Täuschen, Tarnen und Tricksen. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Ei, ei, ei!) Wenn Sie den Kommunalbericht auch nur oberflächlich gelesen und verinnerlicht hätten, wäre ein solches Posting erst gar nicht passiert; denn der Rechnungshof stellt fest, 38 % der Kommunen, 930 an der Zahl, können den Haushalt nicht ausgleichen und haben ein Kassendefizit von zusammen 590 Millionen Euro. Der Rechnungshof weist deutlich darauf hin, dass die hohen Kassenüberschüsse bei allen Kommunen zusammengerechnet vor allem im Wesentlichen an Mainz und Idar-Oberstein festzumachen sind. Übrig bleiben ohne die Einrechnung Kassenüberschüsse aller von 244 Millionen Euro. Ziehen Sie davon die ordentlichen Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 1,86 Milliarden Euro ab, haben Sie ein ehrliches Bild der katastrophalen kommunalen Finanzsituation in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Dazu kommt ein deutlicher Rückgang der Aufnahme von Investitionskrediten von 20 %. Die Kommunen können nicht investieren, weil Sie Ihnen über Jahrzehnte die Finanzmittel entzogen haben, die sie dafür dringend bräuchten. 1,5 Milliarden Euro an Investitionsstau alleine bei kommunalen Straßen und Brücken sprechen eine eindeutige Sprache. Es ist gut, dass Sie 250 Millionen Euro für Klimainvestitionen zur Verfügung stellen wollen, schlecht aber, dass die Kommunen auch wirklich die Kraft haben müssten, die Kofinanzierung darstellen zu können. Das wird schlichtweg nicht gelingen. (Beifall der CDU) Dabei von einem „Triple-Wumms“ zu sprechen, ist nur noch peinlich. Ich hätte von einem Kommunalminister, der ehemals langjähriger Vorsitzender des Städtetags war, mehr Fachexpertise und mehr Ehrlichkeit den Menschen gegenüber erwartet. (Zuruf von der SPD: Ja, ja!) Dabei sind wir dann auch mittendrin in der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Erstens: „Der vom Land im Gesetzentwurf garantierte Betrag liegt deutlich unter dem, der den Kommunen bisher garantiert war, und schon dieser wird vom Verfassungsgerichtshof als zu gering bemessen angesehen.“ Zweitens: „Viele Kommunen werden auch weiterhin keinen ausgeglichenen Um für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, brauchen auch diese Kommunen eine finanzielle Perspektive, ohne die [eigenen] Bürger über Gebühr zu beanspruchen.“ Drittens: „Obwohl die Mindestfinanzausstattung künftig niedriger ausfällt, sollen die Kommunen im Jahr 2023 deutlich mehr Geld als bisher erhalten. Dies geschieht nicht mit Geldern des Landes, sondern über eine [deutlich] muss anders aussehen.“ (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Viertens: „Die Höhe von Gewerbe- und Grundsteuern sind wichtige Standrheinland-pfälzische Kommunen ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil – in den ländlichen Räumen häufig der einzige. Dieser Vorteil darf nicht verspielt werden.“ (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) keine Zukunftsinvestitionen tätigen, die dringend notwendig sind. Ohne diese Investitionen wird der Wandel jedoch nicht gelingen und der Zusammenhalt immer schwieriger.“ Meine Damen und Herren, diese fünf Aufzählungen stammen aus einem mehrseitigen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände, der Arbeitsgemeinschaft der IHK und der HWK sowie des DGB Rheinland-Pfalz. Es sind eben nicht nur die Oppositionsfraktionen, die zum Teil deutliche und nachvollziehbare Kritik am Gesetz äußern. Es sind nicht nur die Experten in der Anhörung, die deutliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert haben. Es sind vor allem auch die Verbände und Institutionen im Land, die mittendrin sind, die wissen, was vor Ort passiert und sich wünschen, dass endlich Planungssicherheit für die Kommunen herrscht und dabei eine ordnungsgemäße und ausreichende Finanzausstattung gewährt wird. Das aber erreicht dieser Gesetzentwurf bei Weitem nicht. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Größte Verlierer dieser Reform werden vor allem die Ortsgemeinden und die Bürgerinnen und Bürger sein. Damit das nicht passiert, brauchen wir Anpassungen. Hier verweise ich auf unseren Änderungsantrag. Ihr angelegtes Korridorverfahren ist sowohl bei der kommunalen Familie als auch in der Finanzwissenschaft auf deutliche Kritik gestoßen. Gerade die von der SPD-Landtagsfraktion benannten Experten Professor Dr. Thomas Lenk und Dr. Tim Starke haben Ihr Korridormodell intensiv kritisiert. Durch die Einengung des Korridors wird der Bedarf so gering festgestellt, dass Sie den Symmetrieansatz brauchen, um die Höhe der Finanzausgleichsmasse schlussendlich zu retten. Machen Sie vorne doch einfach mehr richtig, dann brauchen Sie hinten heraus den Symmetrieansatz als reinen Spiel- und Spaßansatz nicht. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dass dieses System die Kommunen deutlich schlechterstellt, führte doch im Ergebnis schon dazu, dass Thüringen und Sachsen-Anhalt dieses Modell längst wieder abgeschafft haben und Hessen das Modell derzeit aussetzt. Es haut vorne und hinten nicht hin. Wir aber sollen auf diesen gescheiterten Zug aufspringen? Lassen Sie bitte im Sinne unserer kommunalen Familie Vernunft einziehen. Wir fordern ein Verfahren unter Beachtung von Quantilen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Darüber hinaus braucht es einen Garantiebetrag für einen Mindestaufwuchs, um die dringend notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir brauchen auch weitere Finanzmittel zur Finanzierung eines Härteausgleichs, der nicht aus dem System geleistet, sondern vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Wir fordern eine Erhöhung des prozentualen Anteils von 14 auf 15 % bei der Deckelung der Finanzmasse für die Schlüsselzuweisungen A, damit diese wichtige Schlüsselzuweisung nicht bereits im ersten Jahr beschnitten wird. Setzen Sie die Nivellierungssätze auf der Grundlage rheinland-pfälzischer Durchschnitte und nicht auf Bundesdurchschnitten fest. Tragen Sie die Reform des KFA nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger aus. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Die Zeiten und finanziellen Herausforderungen sind schon groß genug. Nehmen Sie schlussendlich die Schlüsselzuweisungen B wieder als Umlagegrundlage auf, um nicht die fast vollständige Zahllast dieser Umlage bei unseren Ortsgemeinden zu verorten. Bessern Sie nach, stimmen Sie unseren Änderungsvorschlägen zu, sichern Sie die Kommunen finanziell ab, garantieren Sie schlussendlich eine Finanzausstattung, die ausreicht, (Glocke des Präsidenten) sich gleichwertiger Lebensverhältnisse anzunähern, um darüber hinaus die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen auch wirklich zu stärken. Kommen Sie endlich Ihrem Finanzverfassungsauftrag nach. Ihr Gesetzentwurf erreicht das erforderliche Ziel nicht. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)

Alle Reden von Hans Jürgen Noss Protokoll ↗