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30. Sitzung (WP8)

24.06.2026 · 231 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (62)CDU (41)BSW (23)GRÜNE (21)SPD (15)Die Linke (15)fraktionslos (5)

Alexander Dierks

Meine sehr verehrten Kol8. Sächsischen Landtags. Zunächst möchte ich es nicht versäumen, Frau Staatsministerin Prof. Geiert und Herrn Kollegen Böhme ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Auslegung von § 52 Abs. 3 und § gemäß § 114 Abs. 2 Drucksache 8/7210, Antrag der Fraktionen Drucksache 8/7350, Ausschusses für Geschäftsordnung Die Tagesordnungen der heutigen und der morgigen Sitzung stehen unter dem Vorbehalt, dass das Plenum der genannten Beschlussempfehlung zustimmt. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Nein, danke schön!) – Vielen Dank, Frau Kollegin, das ist also nicht der Fall. – Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/7350 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Beschlussempfehlung in Drucksache 8/7350 einstimmig zugestimmt worden. Der vorher benannte Vorbehalt ist damit entfallen, und die anzuwendende Tagesordnung liegt Ihnen vor. Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Starke Regionen für Menschen Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Frau Regina Kraushaar. Frau Staatsministerin, bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen lebt von seiner Vielfalt – von starken Großstädten auf der einen und den vielen kleinen und mittleren Städten, Dörfern und Gemeinden auf der anderen Seite, in denen die meisten Menschen unseres Freistaates leben. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Eröffnung (Beifall) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Nicolaus und Herr Kollege Hütter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor Eintritt in die Tagesordnung liegt Ihnen vor 80 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Geschäftsordnung CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE Beschlussempfehlung und Bericht des und Immunitätsangelegenheiten Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 festgelegt: CDU 123 Minuten, AfD 122 Minuten, BSW 67 Minuten, SPD 51 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Fraktion Die Linke je 44 Minuten, Staatsregierung 85 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 14 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor, ebenso wenig als dringlich zu bezeichnende Anträge. Insofern möchte ich – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – die Tagesordnung so bestätigen. – Das ist der Fall. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf Thema: Der ländliche Raum – und Wirtschaft in Sachsen Hier zeigt sich tagtäglich wie unter einem Brennglas, ob Politik funktioniert. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Genau deshalb steht der ländliche Raum heute im Mittelpunkt dieser Regierungserklärung. „Der ländliche Raum – Starke Regionen für Menschen und Wirtschaft in Sachsen“ lautet die Überschrift – und sie ist kein Slogan. Sie verkörpert die Haltung meines Hauses. Diese Haltung nimmt Dörfer und Gemeinden ebenso in den Blick wie Städte – beispielsweise Zittau und Annaberg, Bautzen und Döbeln, Torgau und Oelsnitz im Vogtland. Wir schauen auf die vielen kleinen und mittleren Städte, die das Rückgrat unseres Landes bilden und die nach der Definition unseres Landesentwicklungsplans zum ländlichen Raum gehören. Sachsen ist vor allem geprägt von seiner Fläche. Lassen Sie mich diese Feststellung mit ein paar Bildern untersetzen. Eine Familie im Erzgebirge. Ihr Kind hat besondere Bedürfnisse. Die nächste dafür geeignete Schule ist weit weg. Der Schulweg dauert über eine Stunde – jeden Morgen, jeden Nachmittag –, organisiert, abgesichert und ein Zeitaufwand, den eine Familie in der Großstadt eher nicht kennen dürfte. Eine Seniorin in der Lausitz. Sie lebt seit Jahrzehnten in ihrem Haus, kennt jeden im Dorf und will so lange wie möglich selbstständig bleiben – in ihrer Umgebung, in ihrer Heimat. Der nächste Facharzt ist 30 Kilometer entfernt erreichbar, und den Dorfladen gibt es nicht mehr. In 133 sächsischen Gemeinden liegt das Durchschnittsalter der Bevölkerung bei 50 Jahren und älter und ist damit kein Randphänomen. Ein Pendler im Vogtland. Er fährt jeden Tag 70 Kilometer zur Arbeit – nicht, weil er muss, sondern weil er dort bleiben will, wo er aufgewachsen ist, wo seine Kinder zur Schule gehen und wo er zu Hause ist. Für seine Spezialisierung gibt es zu wenige Jobs in seiner Region, also fährt er – jeden Tag. Er ist damit kein Einzelfall. Sachsen ist ein Land der Pendler – auch über Landesgrenzen hinweg. Eine 18-jährige Abiturientin. Sie ist verwurzelt in ihrer Heimat – mit Sportvereinen und junger Gemeinde. Trotzdem fehlt ihr aus ihrer Sicht eine Perspektive für die Zeit nach dem Schulabschluss; denn der Ausbildungsplatz ist nicht in der Nähe, und für das Studium fehlen passende Möglichkeiten vor Ort – also geht sie. Und es sind häufig die jungen Frauen, die gehen. Die Zahlen zeigen es deutlich: In der Altersgruppe der 23- bis 32-Jährigen kommen auf 1 000 Frauen 126 mehr Männer. Damit werden Lücken sichtbar. Und es gibt sie: die umgekehrte Bewegung. Eine junge Familie aus der Stadt, die sich bewusst für das Leben auf dem Land entscheidet: Deutlich mehr Platz, mehr Natur, bezahlbares Wohnen – vieles spricht dafür. Der Alltag: Zwei Berufstätige, Kinder in Kita und Schule, und ohne Auto geht nichts. Was in der Stadt bis zum Umzug selbstverständlich war – ein Auto musste man nicht unbedingt haben –, wird hier zum „Fehler“. Diese Beispiele sind Alltag für viele Menschen in Sachsen. Ob sie schon immer ländlich leben oder sich bewusst dafür entschieden haben: Sie wollen bleiben. Sie erwarten zu Recht, dass Politik die Voraussetzungen dafür schafft. Der ländliche Raum ist für immer mehr Menschen eine bewusste Entscheidung: für mehr Platz, mehr Gemeinschaft, ein anderes Tempo. Die junge Familie, von der ich gesprochen habe, steht genau dafür. Sie braucht keine Rechtfertigung, sondern funktionierende Rahmenbedingungen. Wer das schafft, gewinnt Menschen – und gewinnt sie für Sachsen. Das ist unser Anspruch. Das Ziel unserer Politik heißt: gleichwertige Lebensverhältnisse. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Nicht gleich, aber gleichwertig! Es geht um vergleichbare Chancen. Zur Wahrheit gehört auch: Im Dorf wird ein Bus niemals alle 10 Minuten kommen, und das erwarten die Menschen dort auch nicht. Im ländlichen Raum werden die Herausforderungen zuerst sichtbar: demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Strukturwandel. Hier entscheidet sich, ob unsere Politik trägt. Denn wer den ländlichen Raum vernachlässigt, der schwächt Sachsen als Ganzes. Das ist der Kern dieser Regierungserklärung. Ich möchte Ihnen zeigen, was wir vorhaben – beim Wohnen, beim Bauen, bei der Mobilität, beim Strukturwandel in seiner ganzen Breite, bei der Planung. Und ich werde nicht weglassen, an welcher Stelle wir an Grenzen stoßen. Denn: Verlässlichkeit ist wichtiger als Versprechen. Die Menschen, die ich beschrieben habe, brauchen mehr als gute Absichten. Sie brauchen auch keine noch so ausgefeilte Problembeschreibung. Sie erwarten zu Recht konkrete Lösungen für ihren Alltag. Beginnen möchte ich dort, wo der ländliche Raum seine Stärken hat. Genau dort, wo dieser Alltag gelebt wird, liegt auch die eigentliche Stärke des ländlichen Raums: in den Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihre Region tragen. Was vor Ort entstanden ist, verdient Respekt: lokale Netzwerke, die sich um ihre Gemeinden kümmern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die mit kleinen Haushalten Großes stemmen, Vereine, die den Zusammenhalt sichern, und Unternehmen, die bewusst in der Fläche bleiben und Verantwortung übernehmen. Das ist die Substanz, auf der unsere Politik aufbaut. Die Antwort ist also nicht: mehr Vorgaben aus Dresden; sie lautet stattdessen: Vertrauen in die Menschen vor Ort und in ihre Handlungskompetenz. Die Verantwortung übernehmen die Menschen gerne selbst. Die Entscheidungen gehören dorthin, wo die Herausforderungen entstehen. Das Herzstück dieses Ansatzes ist LEADER. 30 Lokale Aktionsgruppen – LAG – erarbeiten in ganz Sachsen eigene Entwicklungsstrategien, setzen Prioritäten und wählen Projekte aus. Was in Nordsachsen funktioniert, muss nicht das sein, was, sagen wir, im Süden von Mittelsachsen funktioniert. Die Ergebnisse sprechen für sich. In der Förderperiode 2014 bis 2022 wurden über 1,1 Milliarden Euro, also 1 100 Millionen Euro, für mehr als 7 000 Projekte mobilisiert. LEADER fördert keine Projekte auf Zeit, sondern Strukturen, die bleiben: Arztpraxen, Dorfläden, Feuerwehrhäuser. Das ist nachhaltige Infrastruktur im Alltag. Auch aktuell ist das Interesse ungebrochen: Über 1 700 Anträge liegen bereits vor. Die Menschen wollen gestalten. LEADER stärkt nicht nur die Lebensqualität vor Ort. In der vergangenen Förderperiode wurden damit auch 589 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 3 300 Arbeitsplätze gesichert. Regionalentwicklung ist immer auch Wirtschaftspolitik. Wir müssen allerdings damit rechnen, dass das Erfolgsmodell LEADER nicht unverrückbar feststeht. Auf europäischer Ebene wird derzeit über die künftige Architektur der Förderpolitik gesprochen. Dabei gibt es Vorschläge, die dieses Modell infrage stellen. Man mag es eigentlich nicht glauben: Tatsächlich zielen diese Vorschläge auf weniger Verantwortung vor Ort und auf zentrale Steuerung, und das bei einer Förderung, die seit mehr als 30 Jahren für ein Europa der Regionen steht. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren Abgeordneten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Entwicklung im ländlichen Raum gelingt nicht am Reißbrett. Sie gelingt dort, wo Menschen ihre Region kennen und Verantwortung übernehmen. Deshalb setzen wir uns als Staatsregierung mit Nachdruck dafür ein, dass LEADER auch künftig stark bleibt – mit echten Entscheidungsspielräumen vor Ort. Ich habe diese Position in Brüssel bereits mehrfach vertreten und werde nicht müde, sie auch in Berlin vorzutragen. Ich bin mir mit Ihnen, verehrte Abgeordnete, sicher einig: LEADER ist kein Zuschussbetrieb. Jeder Euro Landesmittel, den wir in die Kofinanzierung stecken, löst ein Vielfaches an EU-Mitteln aus. Das ist effiziente Haushaltspolitik. Wir schauen dabei bereits nach vorn. Diese Woche, am Montag, haben wir zentrale Akteure zusammengebracht, um mit ihnen zu diskutieren, welche Förderungen ab 2028 bis in die 2030er-Jahre hinein auf die Herausforderungen passen würden. Unter anderem darauf bauen wir im Herbst die neue Fachstrategie Ländliche Entwicklung meines Hauses auf, als Fahrplan für das nächste Jahrzehnt. Eines ist für mich nicht verhandelbar. Der allergrößte Teil dieser Förderung muss dort ankommen, wo die meisten Menschen leben: in den ländlichen Räumen und in den kleinen Städten. Sächsische Regionalentwicklung wird nicht an ihnen vorbeigehen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Das Regionalbudget ergänzt LEADER für kleinere, nicht weniger wirksame Vorhaben: Projekte bis 20 000 Euro, Entscheidungen vor Ort, kurze Wege zwischen Idee und Umsetzung. Über 3 300 Kleinprojekte wurden seit 2019 umgesetzt. Allein in diesem Jahr fließen bis zu 5,4 Millionen Euro in die Aktionsgruppen. Ein Treffpunkt im Dorfkern, ein mobiler Dienst, der die Versorgungslücke der Älteren schließt, genau das sichert der Seniorin aus der Lausitz den Alltag. Was klein klingt, ist groß in der Wirkung. Mit dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“ stärken wir gezielt das, was Gemeinschaft trägt: Treffpunkte, Schulen, Kitas, Versorgung. Die Nachfrage übersteigt die verfügbaren Mittel; das zeigt, wie groß der Bedarf ist. Auch die Ländliche Neuordnung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Infrastruktur braucht Fläche, und die Fläche gehört jemandem. Ohne fairen Interessenausgleich scheitern Projekte nicht an der Technik oder am Geld, sondern schlicht an Grundstücksfragen. Derzeit laufen rund 250 Verfahren auf knapp 200 000 Hektar. Das ist ein vergleichsweise stiller, aber unverzichtbarer Beitrag, der Entwicklung überhaupt erst möglich macht. Der ländliche Raum ist Raum für neue Lösungen. Mit simul+ fördern wir Innovationen von digitaler Daseinsvorsorge bis hin zu neuen Mobilitätskonzepten. Ein Beispiel sind Smart-Stores wie „Tante M“ im sächsischen Oybin, ein Dorfladen, der mit digitalen Lösungen auch dort Versorgung sichert, wo sich ein klassischer Supermarkt nicht oder nicht mehr trägt. Personal ist nur zeitweise vor Ort, und dennoch ist der Laden täglich, sieben Tage die Woche, von 5 bis 23 Uhr geöffnet. So entstehen neue Formen der Nahversorgung direkt im Ort. Ein starker ländlicher Raum braucht Menschen, die dort bleiben können und wollen – und solche, die sich bewusst dafür entscheiden; das will ich noch einmal betonen. Aber sie bleiben eben nicht wegen der schönen Landschaften allein. Sie bleiben dort, wo sie ein Zuhause und eine verlässliche Perspektive für ihre Zukunft finden. Meine Damen und Herren, wer heute in Leipzig, Dresden und zunehmend auch in einer kleinen Stadt im Umland eine Wohnung sucht, weiß: Sie zu finden ist langwierig, oft nicht preiswert – zumindest in den angesagten Vierteln –, und die nächste grüne Oase liegt in der Regel außerhalb der Stadt. Der ländliche Raum bietet das Gegenteil: Platz, Ruhe, bezahlbares Wohnen und Gemeinschaft. Das sind keine Trostpreise, sondern echte Vorteile. (Zuruf AfD) Aber sie entfalten sich nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Ein Haus allein hält niemanden. Wer Wohnen ohne Infrastruktur sät, der erntet Leerstand. Deshalb gehören beide seit 2024 unter ein Dach. Kluge Infrastrukturpolitik ist immer auch Teil einer klugen Wohnungspolitik. In Sachsen gibt es Leerstand. Im ländlichen Raum liegt die Quote oft über 10 %, mit steigender Tendenz. Das klingt paradox: Einerseits wollen Menschen aufs Land, andererseits stehen Häuser leer. Der Grund ist die fehlende Passung. Viele Gebäude sind zu alt, nicht barrierefrei oder energetisch unsaniert, für eine junge Familie nicht attraktiv. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wer unterstützt beim Sanieren des Elternhauses oder beim Eigentumserwerb, wenn die Finanzierung knapp wird? Auf dem Land ist Eigentum die dominierende Wohnform. Während in Leipzig nur etwa 13 % der Haushalte im Eigentum wohnen, sind es in vielen ländlichen Gemeinden über zwei Drittel. Wohnungspolitik muss hier insbesondere für Wohneigentum gemacht werden. (Beifall Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Das ist gut so. Eigentum schafft Bindung, Stabilität und Verantwortung für die eigene Region. In kleinen und mittleren Städten, etwa in Döbeln, Zittau, Delitzsch oder Grimma, ist die Situation differenzierter. Hier sichern Mietwohnungen, Genossenschaften und kommunale Unternehmen die Versorgung. Diese Strukturen stehen jedoch unter Druck: niedrige Mieten, hoher Sanierungsbedarf, geringe wirtschaftliche Spielräume. Deshalb fördern wir die Modernisierung von Mietwohnungen sachsenweit. 2025 haben wir dafür eine Summe von 191 Millionen Euro bereitgestellt, mehr als die Hälfte davon floss in den ländlichen Raum, in die Fläche. Die Mittel wurden fast vollständig gebunden. Das zeigt: Die Nachfrage ist vorhanden. 2026 stellt der Bund noch einmal mehr Mittel zur Verfügung. Unser Ziel ist es, sie vollständig abzurufen, sie vollständig zu binden, sie vollständig in Sanierungen zu bringen. Wer mit Kindern im ländlichen Raum Eigentum bilden will – bauen, kaufen oder sanieren –, den unterstützen wir konkret. 55 Millionen Euro stehen für die Förderrichtlinie Familienwohnen in diesem Jahr bereit. Das Programm wurde vereinfacht und auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte geöffnet. Die junge Familie, die den Schritt aufs Land gewagt hat, weiß genau, weshalb. Es ist mir durchaus auch persönlich wichtig, dass wir beim Wohneigentum unterstützen. Denn Eigentum ist deutlich mehr als nur eine Wohnform. Es schafft Raum für Familien, es gibt Sicherheit und ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Ein zentrales Thema ist der Gebäudebestand. 48 % der Gebäude in Sachsen stammen aus der Zeit vor 1949. Gleichzeitig haben wir den höchsten Anteil der Seniorenhaushalte bundesweit. Barrierefreiheit ist deshalb kein Komfort, sondern Voraussetzung dafür, dass Menschen in ihrem Zuhause bleiben können – wie die Seniorin, auf die ich gerne immer wieder zu sprechen komme, die in der Lausitz wohnt. Dann ist da das Bauen selbst: zu teuer, zu langsam, zu bürokratisch. Alle 42 unteren Bauaufsichtsbehörden sind seit Ende 2025 an den digitalen Bauantragsdienst angebunden. Noch im Jahr 2026 soll „digital“ der Regelfall werden. Das beschleunigt Verfahren, spart Zeit und Geld. Aber Digitalisierung allein reicht nicht. In Deutschland besteht – das höre ich immer wieder – die Neigung, aus jedem Verfahren, jeder Methode und jeder Anforderung einen Goldstandard zu machen. Das ist gut gemeint und manchmal auch richtig. Aber manchmal kostet es uns genau das, was wir nicht im Übermaß haben: Zeit und Geld. Ich bin überzeugt, dass wir mutiger unterscheiden müssen zwischen dem, was wirklich notwendig ist, und dem, was wir uns angewöhnt haben, für notwendig zu halten. Mit dem Projekt SPAteN – das ist ein Akronym, das für das Sächsische Projekt zum Abbau technisch entbehrlicher Normen im Wohnungsbau steht – gehen wir das jetzt ganz systematisch an. Über 50 Praktikerinnen und Praktiker aus Handwerk, Architektur und Bauverwaltung sowie mehr als 15 Institutionen überprüfen bestehende Anforderungen; denn diese Fachleute, wissen aus der Praxis, wo Verfahren unnötig kompliziert sind und was dort teilweise – ich zitiere jetzt – als „Irrsinn“ empfunden wird. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und mehr Tempo beim Bauen. Ende 2026 wollen wir die Ergebnisse des Projektes sehen und so zügig wie nur irgend möglich an die Umsetzung gehen. Ich sage aber auch: Die Umsetzung wird Kraft und Geduld brauchen; denn für viele dieser Regelungen liegt die Zuständigkeit nicht in Sachsen, sondern auf Bundesebene. Manche in der Praxis winken inzwischen ab, weil Bürokratieabbau der Dauerbrenner seit Jahren ist und nichts zu passieren scheint. Genau das spornt uns an. Wir brauchen mehr Mut zur Vereinfachung oder – wie ich es etwas bildlicher formulieren möchte – mehr Entfesselung. Wer im ländlichen Raum baut oder saniert, hat es oft mit historischer Substanz zu tun. Deshalb novellieren wir das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Der Koalitionsvertrag gibt die Richtung vor: mehr Rechtssicherheit, Stärkung der Eigentümer und ausdrücklich auch der unteren Denkmalschutzbehörden sowie einfachere Umsetzung für innovative Nutzungen. Meine Damen und Herren! Maß und Mitte bleiben dabei der Grundton, gerade in einem Denkmalland wie Sachsen. Die Novelle wollen wir bald ins Konsultations- und Informationsverfahren einbringen. Auch das Umfeld entscheidet, ob ein Quartier lebendig ist, ob Innenstädte attraktiv bleiben. Mit der Städtebauförderung und unseren EU-finanzierten Landesprogrammen für die Stadtentwicklung unterstützen wir gezielt kleinere und mittlere Städte und stärken sie in ihrer kommunalen Planungshoheit. Aktuell gibt es allein in der Städtebauförderung 212 Fördergebiete in 135 Städten und Gemeinden. In den Jahren von 2020 bis 2025 wurde ein Fördervolumen von rund 900 Millionen Euro, also fast eine Milliarde Euro, bewilligt. Jeder Euro – auch das ist wichtig – löst im Schnitt 7 Euro an Folgeinvestitionen aus und stärkt damit besonders das regionale Handwerk. Das heißt, wir haben es auch hier mit einer sehr konkreten Wirtschaftsförderung zu tun. Die Städtebauförderung ist bewusst breit angelegt. Was vor Ort gebraucht wird, entscheiden die Kommunen selbst. Schließlich gilt: Eine Wohnung allein hält niemanden. Wer täglich pendeln muss, für Arzttermine lange Wege hat oder ohne Auto nicht auskommt, der überlegt irgendwann, ob er bleibt. Deshalb ist Mobilität keine nachgelagerte Frage. Wohnen, Mobilität, Arbeit und Versorgung gehören zusammen. Damit bin ich beim nächsten Punkt. Was nützt das schönste Haus auf dem Land, wenn man nicht verlässlich hin- und wegkommt? Mobilität ist im ländlichen Raum keine Komfortfrage. Sie ist eine der Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit, von der ich am Anfang gesprochen habe. Ich habe es schon oft gesagt: Infrastruktur ist nicht alles, aber ohne Infrastruktur ist alles nichts. Das erleben die Menschen besonders dort, wo sie fehlt. Die Sperrung der Elbebrücke in Bad Schandau bedeutete für viele einen Umweg von 20 Kilometern und mehr bei einer Strecke, die eigentlich 350 Meter lang ist. Eine Brücke mit Tonnagebegrenzung ist kein technisches Detail auf einem Schild. Im ländlichen Raum ist das ein gravierender Einschnitt, beispielsweise für Unternehmer, die mit voller Last täglich liefern müssen. Der Pendler im Vogtland, von dem ich zu Beginn gesprochen habe, steht für viele. Rund 158 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte pendeln täglich in andere Bundesländer. Hinzu kommen starke innersächsische Verflechtungen. Sachsen ist ein Land der Pendler. Das ist gelebte Realität eines Landes, in dem Arbeitsplätze nicht gleichmäßig verteilt sind. Ein funktionierender Arbeitsmarkt braucht funktionierende Mobilität, gerade im ländlichen Raum. Infrastruktur kostet, Straße genauso wie Schiene. Sachsen verantwortet rund 4 500 Kilometer Staatsstraßen und 2 000 Kilometer Bundesstraßen im Auftrag des Bundes und über 2 500 Brücken und Ingenieurbauwerke. Dabei hat Sachsen eine Besonderheit: Kein anderes Bundesland – viele wissen das gar nicht – in Deutschland hat so viele Städte. Das bedeutet: viele Zentren, viele Verbindungen, viele Abhängigkeiten. Dieses Netz verbindet Menschen, hält Orte erreichbar und ermöglicht die wirtschaftliche Entwicklung. Dieses Netz muss erhalten und ausgebaut werden. Ich will es noch konkreter machen. Nehmen wir 100 Millionen Euro. Das ist viel Geld, aber es reicht im städtischen Raum trotzdem nur für eine große Brücke. Auch auf der Schiene sind das je nach Aufgabe – Elektrifizierung, Sanierung, Neubau – nur 2 bis höchstens 70 Kilometer. Selbst im Straßennetz reichen 100 Millionen Euro nicht annähernd so weit, wie man denkt. Dafür muss man kein Mathematiker sein. Die finanziellen Dimensionen, in denen wir bei Infrastruktur arbeiten, sind schon gewaltig. Zur Realität gehört auch, dass der Befund unserer Fachleute beim sächsischen Staatsstraßennetz ernüchternd ist. Ein Großteil des Netzes befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Um hier zu stabilisieren, bräuchten wir jährlich rund 85 Millionen Euro allein für den Erhalt der Straßen, ohne Brücken und andere Ingenieurbauwerke. Was das konkret bedeutet, erleben die Menschen im ländlichen Raum sehr direkt. Genau deshalb kommt es darauf an, dass wir gut und schnell reagieren, wenn Infrastruktur ausfällt. Die Elbebrücke von Bad Schandau zeigt: Schnelle Entscheidungen, enge Abstimmungen zwischen allen Ebenen und transparente Kommunikation mit einem klaren Ziel, nämlich die Verbindung so schnell wie möglich wieder zu öffnen, muss der Maßstab sein, auch für Großenhain, für Markkleeberg und für sonstige Situationen, bei denen wir künftig genauso schnell und entschlossen handeln müssen; denn solche Situationen wird es wieder geben. Gleichzeitig brauchen wir schnellere Verfahren. Mit der Novelle des Sächsischen Straßengesetzes bauen wir Bürokratie ab. Ersatzneubauten und Sanierungen im Bestand werden beschleunigt, ebenso der Bau von Radwegen. Das ist ein wichtiges Werkzeug, mit dem wir im Bestand spürbar schneller werden. Für den Pendler aus dem Vogtland, der jeden Tag auf eine Straße angewiesen ist, ist es ein konkreter Unterschied, wie schnell wir sind. Der Gesetzentwurf ist auf der Tagesordnung dieser Plenarsitzung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, liebe Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Bei der Schiene gilt eine etwas andere Logik. Wer in Schieneninfrastruktur investiert, der investiert für die nächsten 100 Jahre, für vier oder fünf Generationen. Aber es gilt auch: Wer heute nicht handelt, zahlt morgen ein Vielfaches. Sachsen hat ein strukturelles Defizit geerbt: zu viele nicht elektrifizierte Strecken, zu viele eingleisige Abschnitte als Kriegsfolge, als Folge von Reparationsleistungen, die damals geleistet werden mussten, zu viele Jahre der Untätigkeit des Bundes. Die Strecke Chemnitz – Leipzig und die Verbindung Dresden – Görlitz, um nur einige zu nennen, sind Lebensadern für ihre Regionen. Für die Strecke Chemnitz – Leipzig haben wir in den vergangenen Monaten wichtige Fortschritte erzielt. Für den Nordabschnitt Leipzig – Geithain haben wir inzwischen eine tragfähige Lösung erarbeitet, die innerhalb des Investitionsgesetzes Kohleregionen umgesetzt werden kann. Gleichzeitig haben wir einen Fahrplan für die Elektrifizierung entwickelt. Ich bin mir im Übrigen mit dem Oberbürgermeister von Chemnitz auch in diesem Punkt sehr einig: Alle, die diese Lösung kritisieren, blenden geschickt aus, dass wir den Menschen endlich zeigen müssen, dass es losgeht. Schön zu sterben, ist nicht unser Lösungsansatz. Im Gegenteil, wir stellen uns die Frage: Was brauchen die Menschen dort? Deshalb nehmen wir die Initiative seit Langem selbst in die Hand. Wir schließen Planungs- und Realisierungsvereinbarungen, stellen dank der Haushaltsbeschlüsse dieses Hohen Hauses Landesmittel bereit und treiben die Vorhaben aktiv voran. Außerdem reaktivieren wir gezielt Schienen für den Schienenpersonennahverkehr. Döbeln – Meißen zeigt, dass es funktioniert, und Marienberg – Pockau-Lengefeld ist strategisch notwendig. Ich sage es klar: Schiene ist Bundesaufgabe. Wir setzen trotzdem in hohem Maße Landesmittel ein, um Projekte voranzubringen, weil die Menschen es erwarten. Der öffentliche Nahverkehr – Busse, Bahnen, Takte, Tarife und Verbindungen in der Fläche – sind Aufgaben der Landkreise und Städte. Das hat der Gesetzgeber so bestimmt. Der Freistaat setzt die Rahmenbedingungen und trägt erheblich zur Finanzierung bei: Landesmittel für das Deutschlandticket, das Bildungsticket und das PlusBusund TaktBus-System. Die Regionalisierungsmittel, die der Bund gibt, reichen nicht. Die Kosten im Nahverkehr sind deutlich schneller gestiegen als ihre Dynamisierung. Sachsen hat deshalb gemeinsam mit den Verkehrsministern aller Länder in der Verkehrsministerkonferenz den Bund aufgefordert, die Regionalisierungsmittel auskömmlich zu erhöhen. Der Bund ist im Übrigen dazu verpflichtet; das sagt das Grundgesetz in Artikel 106a. Die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs steht ohnehin unter erheblichem Druck. Hinzu kommen aktuelle Fragen rund um die Trassenpreise, mit denen wir uns morgen unter TOP 9 befassen werden. Aus sächsischer Sicht ist es wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige Lösungen finden. Denn die Menschen erwarten zu Recht ein verlässliches und ein bezahlbares Angebot. Das Bildungsticket, das Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum den Weg zur Schule erleichtert, wollen wir erhalten und bezahlbar halten. Für die junge Familie, die den Schritt aufs Land gewagt hat, bedeutet das: Die Kinder kommen nicht nur zur Schule, sondern auch zum Sportverein, zu Freunden – selbstständig und bezahlbar. Bei all den Herausforderungen, die in diesem Bereich bestehen – und ich habe sie, glaube ich, sehr deutlich ausgeführt –, ist das Sondervermögen des Bundes eine echte Chance. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen über den Sachsenfonds 50 Millionen Euro zusätzlich für Mobilität und Infrastruktur zur Verfügung – 26 Millionen Euro für den Erhalt unserer Staatsstraßen sowie 24 Millionen Euro für Schiene, Radverkehr und öffentlichen Nahverkehr. Ich danke allen hier im Hohen Haus, die mich dabei unterstützen. Ländlichen Raum stärken, Wohnen ermöglichen, Mobilität sichern – das sind drei Teile desselben Ganzen, und es gibt Regionen, in denen selbst das noch nicht ausreicht, weil dort der wirtschaftliche Wandel tiefer greift. Genau darüber müssen wir jetzt sprechen. Ich möchte Ihnen die drei Regionen nennen, die wir bei Strukturwandel und Transformation besonders im Blick haben: das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und Südwestsachsen. Alle sind ländlich geprägt, alle haben eine industrielle Identität, die sich verändert, und alle brauchen kluge politische Unterstützung. In der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier läuft der Kohleausstieg mit Vorlaufzeiten und finanzieller Unterstützung. Die Menschen in diesen Regionen brauchen vor allem eine Verlässlichkeit. Und Verlässlichkeit entsteht dort, wo Menschen sehen, dass ihre Region Zukunft hat. Mit passender Infrastruktur, starken Ortszentren, Arbeitsplätzen sowie konkreten Initiativen und Perspektiven vor Ort. Der Bund stellt für die sächsischen Reviere bis zu 3,5 Milliarden Euro als Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen des Freistaates und der Kommunen bereit. Hinzu kommen weitere 6,5 Milliarden Euro Bundesinvestitionen in dessen Zuständigkeit, etwa in Bahnstrecken oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie das DZA, also das Deutsche Zentrum für Astrophysik, oder das CTC, das Center for the Transformation of Chemistry. Die Mittel der ersten Förderperiode sind vollständig gebunden. 161 Projekte befinden sich in der Umsetzung, und ich kann mit Stolz sagen: Sachsen liegt damit unter den Braunkohleländern vorn. Doch diese Mittel haben Grenzen. Sie fördern Infrastruktur und Standortattraktivität, aber nicht direkt Unternehmen und nicht direkt Arbeitsplätze. Das ist eine Vorgabe des Bundes. Wir arbeiten damit so gut wie möglich und ich danke der kommunalen Familie ausdrücklich für den gelebten Schulterschluss. Die Menschen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier gestalten mit. Das ist Strukturentwicklung, kein erduldeter Wandel. Das ist der Unterschied. Wie genau diese Strukturentwicklung langfristig Früchte trägt, werden wir erst mit der Zeit wissen. Auch für uns ist das ein Lernprozess. Der Ansatz „von der Region für die Region“ ist richtig. Er setzt auf Beteiligung vor Ort. In beiden Revieren entscheiden insbesondere Vertreter aus Kommunen in Regionalen Begleitausschüssen über die Projekte. Beraten werden sie von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Es ist dasselbe Prinzip wie bei LEADER. Diejenigen, die die Region kennen, sollen sie auch gestalten. Für die nächsten Förderperioden setzen wir Schwerpunkte: Industriestandorte stärken, Forschungsergebnisse in die Region bringen, Transformationen der Forschungsergebnisse organisieren und natürlich Lebensqualität sichern. Ergänzt wird das durch den europäischen Just Transition Fund, der direkte Unternehmensförderung ermöglicht; das ist gut. Ich setze mich dafür ein, dass Sachsen auch ab 2028 angemessen berücksichtigt wird und dass dabei der gesamte industrielle Wandel in den Blick genommen wird; denn Strukturwandel ist mehr als Bergbaufolge. Es geht um die Zukunft ganzer Regionen, um Arbeitsplätze, Ansiedlungen und um die dringende Frage, ob die jungen Menschen bleiben oder zurückkommen. Genau dafür steht auch mein Haus: Strukturwandel und Regionalentwicklung zusammen denken und gestalten. Das ist gut in meinem Haus verortet und wir werden diese Kompetenz auch bei der nächsten Förderperiode im MFR zur Geltung bringen. In Südwestsachsen ist die Herausforderung nochmals anders als in den beiden Revieren. In der Region Chemnitz hängt jeder vierte Arbeitsplatz direkt oder indirekt an der Automobil- und Zulieferindustrie. Das ist die industrielle Stärke und Verwundbarkeit zugleich. Allein 2024 hat der Landkreis Zwickau infolge der einsetzenden Krise in der Automobilindustrie 2.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen und Familien, die sich fragen, wie es weitergeht. Wir begleiten den Masterplan-Prozess. Vier Landkreise und die Stadt Chemnitz erarbeiten gemeinsam ihre Zukunftsstrategie – nicht als staatliche Vorgabe, sondern als regionale Selbstverantwortung, jedoch mit staatlicher Unterstützung. Bis Ende 2026 soll die Strategie mit konkreten Maßnahmen vorliegen. Für die Erstellung dieser Strategie haben wir rund 600 000 Euro bewilligt, und für die Umsetzung stehen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes bereit. Das ist ein klares Signal. Auch Südwestsachsen wird nicht alleingelassen. Dafür danke ich Ihnen hier im Hohen Haus. Strukturwandel braucht für gute Erfolge auch Zeit, und er braucht Rahmenbedingungen, die Entwicklung ermöglichen. Deshalb gehört zum Abschluss der Blick auf das Fundament, unter dem alles liegt: die Planung. Der Landesentwicklungsplan Sachsen stammt aus dem Jahr 2013. Er hat gute Dienste geleistet, passt aber nicht mehr zum Sachsen von heute. Er schränkt zu oft zu stark ein, wo er ermöglichen sollte. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, ihn neu zu fassen: schlanker, klarer, mit mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen und Regionen. Der Kabinettsbeschluss zum Start des Verfahrens ist im Juni letzten Jahres gefallen. Der nächste Kabinettsbeschluss, der sich dem Planentwurf selbst anschließt, wird dann hoffentlich Ende 2026 gefasst werden. Wir sind da auf einem guten Weg. Ergänzt wird der Landesentwicklungsplan durch die Novelle des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Wir vereinfachen Verfahren, stärken Rechtssicherheit, schaffen klare Zuständigkeiten. Das klingt technisch, ist es aber bei Weitem nicht. Denn das entscheidet darüber, wie schnell Projekte genehmigt werden, wie verlässlich Investoren planen können und wie gut Kommunen ihre Entwicklung selbst gestalten können. Mit dem Programm „Förderung der Regionalentwicklung“ stärken wir regionale Kooperationen. 44 Anträge allein in diesem Jahr zeigen, dass regionale Abstimmungen Mehrwert schaffen und eine hohe Nachfrage vorhanden ist. Das sind Investitionen in kommunale Netzwerke, die funktionieren. Und schließlich möchte ich noch auf ein besonderes Instrument hinweisen, den Digitalen Zwilling Sachsen. Ab 2027 wird das Landesamt für Geobasisdaten einen umfassenden digitalen Abbildungsraum des Freistaates für Planung, für Analyse, für Entscheidungen, auch für Infrastruktur bereitstellen. Das ist kein Selbstzweck. Es ist die Grundlage dafür, dass wir alle klüger planen, schneller entscheiden und besser verstehen können, wie sich Maßnahmen auswirken. Digitaler Zwilling und Building Information Modeling, das die Baudaten einzelner Bauwerke erfasst, können hervorragend zusammengedacht werden. Das BIM liefert die Daten des einzelnen Bauwerks und der Digitale Zwilling den räumlichen Kontext: eine Brücke oder eine Staats- bzw. Kreisstraße, eingebettet in das Gesamtnetz, verknüpft mit Planungsdaten, Bevölkerungsentwicklung und Erreichbarkeit. (Signalton ist im Plenarsaal zu hören.)

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Alexander Dierks

Bitte, Frau Staatsministerin. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Beides zusammen wird mehr sein als die Summe seiner Teile, und das ist die Richtung, in die wir arbeiten. Am Ende läuft alles auf die einfache, aber bedeutsame politische Frage hinaus: Nehmen wir die ländlichen Räume wirklich ernst? Stellen wir uns handelnd an ihre Seite, oder bleibt es bei Reden und Debatten? Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin mit der Überzeugung an dieses Pult getreten: Wer den ländlichen Raum stärkt, stärkt Sachsen als Ganzes. Ich möchte das am Ende noch einmal schärfen. Es geht darum, ländliche Räume zu sehen und ernst zu nehmen: als politische Priorität, als Ort, an dem Politik spürbar werden muss, nicht als Adresse für Förderbescheide, sondern als Lebensrealität von Menschen, die dort leben und dort eine Zukunft sehen möchten. Die Familien im Erzgebirge, die Seniorin in der Lausitz, der Pendler im Vogtland, die Abiturientin, die junge Familie, die den Schritt auf das Land gewagt hat, sie alle stellen sich dieselbe Frage: Denkt die Politik auch an uns? Unsere Antwort lautet: Ja! Diese Antwort geben wir gewiss nicht allein als Staatsregierung. Diese Antwort geben wir gemeinsam in diesem Hohen Haus. Denn am Ende entscheidet sich genau hier, ob aus politischen Zielen konkrete Realität wird: mit den Gesetzen, die Sie beschließen, mit dem Haushalt, den Sie schlussendlich verantworten, mit den Prioritäten, die wir gemeinsam setzen. Ich wollte Ihnen heute kein Wunschkonzert präsentieren, keine Versprechen, die ich nicht gewillt bin zu halten. Ich habe gezeigt, was wir tun, und ich habe gezeigt und gesagt, wo wir an unseren Grenzen sind. Innerhalb dieser Grenzen gestalten wir. Dafür braucht es Entscheidungen. Es braucht Investitionen in Straße und Schiene, in Wohnraum und Dorfkerne, in Versorgung und Verbindung. Es braucht eine kluge Strukturpolitik, die Regionen im Wandel begleitet, und es braucht eine Planung, die Sachsen gestaltet und nicht nur verwaltet. Kritisiert ist schnell. Gestaltet wird unter finanziellen, rechtlichen und politischen Bedingungen, und genau daran lassen wir uns messen. Mein Haus ist das jüngste Ministerium im Freistaat Sachsen. Es wurde gegründet, weil diese Aufgaben zusammengehören: Straße und Schiene, Wohnen und Mobilität, ländliche Entwicklung und Raumordnung, Stadt und Land. Das ist unser Anspruch. Abschließend ein Dank, der mir wichtig ist. Was ich Ihnen heute als Ministeriumspolitik vorgestellt habe, ist nicht mein Werk allein. Es ist das Ergebnis der täglichen Arbeit von vielen Kolleginnen und Kollegen im SMIL, in den uns zugeordneten Behörden und in den Regionen vor Ort, oft unspektakulär, selten im Rampenlicht, aber immer zuverlässig. Ohne dieses Haus wäre nichts davon möglich. Dafür danke ich ausdrücklich. Ich danke auch der kommunalen Familie: den Oberbürgermeistern, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Landräten, den Kreistagen, den Stadt- und Gemeinderäten, den Ortsvorstehern und Ortschaftsräten, den Vereinen und Verbänden und allen, die täglich daran arbeiten, dass Sachsen funktioniert, auch abseits der Schlagzeilen. „Der ländliche Raum – starke Regionen für Menschen und Wirtschaft in Sachsen“ ist keine Überschrift. Das ist unser gemeinsamer Auftrag. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Frau Staatsministerin Kraushaar mit der Fachregierungserklärung. Ich möchte mich für die erschwerten Bedingungen entschuldigen. Unser Sommerempfang wirft seine Schatten voraus. Ein Notöffnungsschalter wurde offensichtlich unsachgemäß umgelegt, und es brauchte spezielles Werkzeug, um die Sirene wieder auszuschalten. Für alle hier im Haus kann ich die beruhigende Nachricht geben: Es brennt nicht. Es muss niemand den Saal verlassen. Wir kommen zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Fraktion Die Linke 10 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und fraktionsloser Abgeordneter, wenn gewünscht. Wir starten nun in der genannten Reihenfolge mit der Fraktion AfD. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban; bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Kraushaar! „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Das galt nicht nur für Ihren einstigen Kollegen, den Staatsminister für Infrastruktur Johann Wolfgang von Goethe, das gilt auch für mich. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Hä?!) Insbesondere deshalb, weil ich die Ankündigungen von der Stärkung des ländlichen Raums und von Bürokratieabbau schon seit zwölf Jahren hier in diesem Haus höre. Als Landes- und Fraktionsvorsitzender bin ich naturgemäß oft in unserem schönen Freistaat unterwegs. Doch egal, in welcher Region unseres Freistaates ich unterwegs bin, begegnen mir marode Straßen, zerfallene Brücken, immer mehr Windkraftanlagen, wirtschaftlicher Niedergang, ausufernde Bürokratie, ausfallende Schulstunden, Ärztemangel und eine überalterte Bevölkerung. Das ist die Realität im ländlichen Raum Sachsens. Zugleich wirbt der Ministerpräsident für die Olympischen Spiele in Leipzig und stellt Millionen Euro Steuergelder dafür zur Verfügung. Sachsen ist nach meiner Überzeugung aber mehr als das Regierungsviertel in Dresden oder die Stadien in Leipzig. Sachsen ist die alleinerziehende Mutter, die im Erzgebirge früh aufsteht, um ihre Kinder in die Schule zu bringen, weil kein Bus fährt. Sachsen ist der mittelständische Unternehmer in Delitzsch, der neuerdings um Aufträge kämpfen muss. Sachsen ist die Krankenschwester im Vogtland, die einspringt und Überstunden macht. Sachsen ist der Landwirt in der Lommatzscher Pflege, der seinen Acker bestellt, obwohl die Bürokratie ihm dafür immer weniger Zeit lässt. Sachsen ist der Handwerker in Oederan, der kaum noch einen Lehrling findet. Reden wir also über Verantwortung in Sachsen. Wer ist verantwortlich für den Zustand der ländlichen Regionen unseres Freistaates? Wer regiert dieses Land? Seit 36 Jahren stellt die CDU in Sachsen den Ministerpräsidenten und führt die Staatsregierung. Seit 2008 sowie seit 2014 sitzt die SPD mit am Kabinettstisch. Wenn also Arztpraxen im Vogtland schließen, Lehrer im Erzgebirge fehlen, Brücken in Bad Schandau gesperrt werden und ländliche Gemeinden veröden, dann können sich CDU und SPD hier nicht hinstellen und so tun, als ob das die Folgen unerwarteter Ereignisse wären. Das ist das direkte Ergebnis von fast 40 Jahren CDU-Regierungspolitik und von über elf Jahren SPD-Politik. Sie sind die Architekten dieses Istzustands. Das ist das Ergebnis Ihrer jahrzehntelangen Misswirtschaft. Das ist Ihre politische Bilanz. (Beifall AfD) Ende 2024 lebten rund vier Millionen Menschen in Sachsen. Im selben Jahr gab es circa 24 600 Geburten und knapp 57 000 Sterbefälle. Das ist ein Geburtendefizit von über 32 000 Menschen. Es ist das höchste Defizit seit Mitte der Neunzigerjahre. Mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren waren die Menschen in Sachsen im Jahr 2024 über zwei Jahre älter als der bundesweite Durchschnitt. Zugleich sank der Anteil der Erwerbstätigen. Allein im Erzgebirge wird bis 2040 die Anzahl der Einwohner um 17 % zurückgehen. Wäre es der Staatsregierung tatsächlich gelungen, starke Regionen zu schaffen, dann hätten wir nicht einen so starken Bevölkerungsschwund in einer einstigen Industrieregion. Die Staatsregierung hat bisher keine starken ländlichen Regionen geschaffen; sie hat die ländlichen Regionen in Sachsen schlicht vergessen. Diese jahrzehntelange Ignoranz zeigt sich auch an der Situation an den Schulen in den Regionen fern der Ballungszentren. Die Bildung unserer Kinder ist der wichtigste Rohstoff, den wir haben. Eine gute Schulbildung ist die Voraussetzung für beruflichen Erfolg, für starke Unternehmen und für eine florierende Wirtschaft. Doch diese Staatsregierung verwaltet seit Jahren den Mangel. Es fehlen aktuell bis zu 1 400 Vollzeitlehrkräfte. Wo? Vor allem in den ländlichen Regionen. Im letzten Schuljahr fielen sachsenweit rund 9 % aller Unterrichtsstunden aus, an Oberschulen waren es 15 %, an Förderschulen waren es sogar noch mehr. An einzelnen Schulen im ländlichen Raum brach der Unterricht phasenweise völlig zusammen. Wir reden davon, dass diese Staatsregierung heute eine Generation von Jugendlichen mit massiven Bildungsdefiziten ins Leben entlässt. Wer Schulen auf dem Land personell ausbluten lässt, nimmt den Regionen die Zukunft. Das ist ein Anschlag auf die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Das ist ein Angriff auf die Zukunft jeder Familie, die dort bleiben oder dorthin ziehen möchte. Das ist das messbare Ergebnis von fast 40 Jahren bildungspolitischer Misswirtschaft von CDU und SPD. Deshalb fordern wir, die AfD, Regionalzulagen für Lehrkräfte in Bedarfsregionen, Qualitätssicherung für Quereinsteiger, pädagogische Assistenz, Entlastung der Lehrer von Verwaltungsaufwand und den Erhalt kleiner Schulstandorte, wo dies regional notwendig ist. Wir haben Lösungsvorschläge, und wir stellen auch hier die entsprechenden Anträge. Sie lehnen diese Anträge bisher hartnäckig aus ideologischen Gründen ab. Betrachten wir die wirtschaftliche Stärke unserer ländlichen Regionen: Die Arbeitslosigkeit in Bautzen, in Zwickau und Co. ist nicht mehr so hoch wie unmittelbar nach der Wende. Das ist aber vor allem das Verdienst der sächsischen Unternehmer, der Arbeitnehmer und Handwerker. Es ist nicht das Verdienst von schwarz-roten Bürokraten in Dresdner Amtsstuben. Vielmehr sind es deren ideologischer Kohleausstieg und ideologische Fixierung auf E-Autos, die zu einem Strukturwandel ins Nichts geführt haben. Lieber verwenden Sie Strukturwandelgelder, um Dampfloks auf Leichtölfeuerung umzustellen, als dass Sie dauerhafte und krisenfeste Wirtschaftsstrukturen fördern. Gerade einmal 29 Arbeitsplätze – das war die Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen –, das ist die bisherige Bilanz der Staatsregierung für den Strukturwandel in der Lausitz. 29 Arbeitsplätze bei Milliarden eingesetzter Steuergelder – das ist eine unfassbare Verschwendung dieser Steuergelder. Das sagen übrigens nicht nur wir von der AfD, das hat schon der Landesrechnungshof bemängelt. Dabei braucht Sachsen jeden neuen Arbeitsplatz. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren im Freistaat knapp 149 000 Menschen arbeitslos gemeldet; 9 000 Menschen mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig schrumpft die Wirtschaft: 2025 minus 0,2 % vom BIP, 2024 minus 0,4 % vom BIP und 2023 ebenfalls ein realer Rückgang. Das ist keine kurze Delle, meine Damen und Herren. Das ist eine strukturelle Krise aufgrund von fehlerhafter bzw. schlechter Politik. Das produzierende Gewerbe verlor 2025 real 1,3 % seiner Wertschöpfung. Mitten in diese Krise hinein betreiben Sie eine ideologische Energie- und Industriepolitik und eine wirtschaftsfeindliche Steuerpolitik. Besonders betroffen sind ländliche Regionen wie Görlitz mit einer Arbeitslosenquote von 8,5 % und aktuell Südwestsachsen. Sachsen ist Automobilland. Rund 780 Unternehmen mit rund 100 000 Beschäftigten – und jedes achte in Deutschland produzierte Fahrzeug kam bisher aus Sachsen. Doch die Staatsregierung drängt zu einer ideologischen Ausrichtung dieser Branche hin zu reiner Elektromobilität, mit katastrophalen Folgen für die ländlichen Regionen, besonders in Südwestsachsen. Tausenden hoch qualifizierten Facharbeitern im Erzgebirge, im Vogtland und in Westsachsen droht die Arbeitslosigkeit, weil ihre Produkte – Verbrennerautos – durch schwarz-rote und grüne Bürokraten als unerwünscht erklärt werden. Doch eine Regierung hat nicht die Kompetenz, zu entscheiden, welche Antriebstechnologie in Zukunft die beste ist. In jedem normalen, nicht sozialistischen Industrieland entscheidet das der Kunde; es entscheidet der Markt. Deshalb fordern wir als AfD echte Technologieoffenheit für eine starke und krisenfeste Wirtschaft in unseren Regionen, den Erhalt der Verbrennerkompetenz, die Entlastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Steuern und Bürokratie, die Erforschung der Kernenergie und die Erforschung synthetischer Kraftstoffe. Echte Technologieoffenheit ist kein Rückschritt, sondern industrielle Vernunft. Industrielle Vernunft beginnt leider nicht in den Ministerien in Dresden. Sie beginnt in den Werkhallen und in den Köpfen unserer Unternehmer in der Lausitz, in Nordsachsen und im Erzgebirge. (Beifall AfD) Die Regionalpolitik der Staatsregierung zeichnet sich seit Jahren durch eine auffallende Ungleichbehandlung zwischen den Ballungsräumen und den ländlichen Regionen aus. Die Ansiedlung von TSMC in Dresden ist zwar beeindruckend, aber die Frage lautet: Was kommt davon in den Regionen an? Was haben Nordsachsen, das Erzgebirge oder die Sächsische Schweiz davon? Während in Dresden Milliardenprojekte als industriepolitisches Feuerwerk gefeiert werden, gehen im Umland die Lichter aus. In Torgau fehlen Hausärzte, in Bautzen und Chemnitz fallen Schulstunden aus, im Vogtland werben Unternehmer vergebens um Nachfolger für ihre Betriebe. Wir dürfen nicht zulassen, dass Sachsen in ein glänzendes, hoch subventioniertes Ballungszentrum und ein vergessenes, verarmtes Hinterland gespalten wird. Eine Regionalpolitik, die ihren Namen verdient, darf nicht nur auf Leuchttürme setzen. Sie muss auch dafür sorgen, dass bei den kleinen Unternehmen in den Dörfern und Landkreisen das Licht nicht ausgeht. Gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen keine leere Phrase im Verfassungstext bleiben. Sie müssen endlich die Politik des Freistaates bestimmen. Besonders eklatant zeigt sich die Ungleichheit der Lebensverhältnisse beim Ärztemangel. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sind im ländlichen Raum derzeit rund 300 Hausarztstellen unbesetzt. Das bedeutet im Klartext: Über die Hälfte der sächsischen Fläche ist medizinisch entweder abgehängt oder steht kurz davor, abgehängt zu werden. Zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung braucht es jetzt Sofortmaßnahmen: höhere, wirklich substanzielle Niederlassungsprämien, mobile Versorgung nicht nur als Pilotprojekt, Bürokratieabbau bei den Praxisübernahmen und Telemedizin als Brücke, bis die Hausarztversorgung in der Fläche wieder gesichert ist. Unsere Bürger haben ein Recht darauf, dass sich nicht nur die Ballungszentren, sondern alle Regionen im Freistaat positiv entwickeln können. Wer die Wirklichkeit unseres Landes ernsthaft verstehen will, darf nicht in den klimatisierten Ministerien und Behörden in Dresden nach Antworten suchen. Er muss sich an einem ganz normalen Arbeitstag auf den Weg in unsere sächsische Heimat machen. Gehen Sie an einem kalten Dienstagmorgen um kurz nach 6 Uhr an eine Bushaltestelle im Erzgebirge. Dort stehen Kinder und Jugendliche, die jeden Tag fast eine Stunde Fahrzeit zur Schule oder zur Lehre auf sich nehmen. Gehen Sie mittags in eine Kleinstadt in der Oberlausitz oder in Nordsachsen. Dort stehen Kunden immer häufiger vor verschlossenen Türen von Geschäften. Die letzte Apotheke im Umkreis von 10 Kilometern wurde dauerhaft geschlossen, da der Apotheker in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist und sich trotz jahrelanger Suche kein junger Nachfolger gefunden hat. Gehen Sie am späten Nachmittag in einen der traditionsreichen Zulieferbetriebe in Mittelsachsen. Dort steht der Unternehmer noch in seiner Werkhalle und macht selbst Überstunden. Er könnte mehr produzieren, aber er findet seit Jahren weder die dringend benötigten Facharbeiter noch einen Nachfolger für seinen Betrieb. Diese Beispiele sind keine Ausnahmen. Das ist die tägliche Lebensrealität von Tausenden Menschen in unserem Freistaat. Wenn wir heute die Regierungserklärung mit dem klangvollen Titel „Der ländliche Raum – Starke Regionen für Menschen und Wirtschaft in Sachsen“ hören, dann tut sich eine altbekannte Kluft auf. Auf der einen Seite schöne Worte und seit Jahren wiederholte Absichtserklärungen. Auf der anderen Seite ein ländlicher Raum, der Schritt für Schritt sich selbst überlassen wird. (Zuruf AfD: Und ausblutet!) Deshalb sage ich heute in aller Deutlichkeit: Der ländliche Raum ist nicht das Anhängsel der Ballungsgebiete. Er ist das Herz, er ist die Seele, er ist das wirtschaftliche und gesellschaftliche Rückgrat Sachsens. (Beifall AfD) Wer dieses Rückgrat schwächt, zerstört die Zukunft unseres gesamten Freistaates. Sachsen ist auch kein Zufallsprodukt auf der Landkarte. Sachsen ist ein historisches Industrieland. Unser Wohlstand wurde nicht in den Amtsstuben der Landeshauptstadt erdacht. Er wurde von Generationen hart erarbeitet. Es waren die Bergleute im Erzgebirge, die mit dem Silberbergbau das Fundament für unseren Wohlstand legten. Es waren die Textilarbeiter im Vogtland. Es waren die Ingenieure und Tüftler in Chemnitz und Zwickau. Aus der Lausitz kam die Energie, die ganz Sachsen beleuchtete. Sachsen ist durch Bergbau, Handwerk, Maschinenbau, Fahrzeugbau und Familienbetrieb groß geworden – nicht durch Ministerreden, nicht durch Hochglanzbroschüren, sondern durch harte Arbeit. Dieses sächsische Arbeitsethos lebt noch – in den Werkhallen, auf den Baustellen, in den Sportvereinen, in den Feuerwehren und in den Schulen. Es lebt in den Menschen unserer sächsischen Regionen. Es braucht eine Politik, die diese Menschen wieder in den Blick nimmt, die nicht nur redet und analysiert, sondern die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür schafft, damit die Menschen überall in Sachsen ihr Potenzial entfalten können. Was bedeutete die bisherige Politik der Staatsregierung für die ländlichen Regionen Sachsens? Sie bedeutete weniger Kinder in den Gemeinden, weniger Nachwuchs für die Betriebe, weniger junge Familien, chronisch unterfinanzierte Infrastruktur. Wenn eine Region erst die Schule verliert, dann den Arzt, dann den Bäcker und dann die Buslinie, dann verliert sie nicht nur diese Einrichtungen. Diese Region verliert Zukunft. Diese Region verliert Vertrauen. Wenn junge qualifizierte Menschen ihrer Heimat den Rücken kehren, dann tun sie das nicht aus Jux und Tollerei. Sie gehen, weil diese Staatsregierung keine Rahmenbedingungen für eine gute berufliche Zukunft in ihrer Heimat geschaffen hat. Fehlende Infrastruktur vertreibt die Unternehmen, und ohne Unternehmen ziehen die jungen Menschen weg. Ohne junge Familien, ohne die Kaufkraft von Berufstätigen verödet die Infrastruktur. Das ist die Abwärtsspirale, die Sie in vielen Regionen Sachsens seit Jahren tatenlos begleiten, und diese Abwärtsspirale muss endlich durchbrochen werden. Darum schlägt die AfD ein greifbares Sofortprogramm vor: erstens – eine verbindliche Regionalstrategie mit messbaren Zielen und einer Mittelverteilung, die strukturschwache Regionen priorisiert; zweitens – eine umfassende Mittelstandsoffensive: Bürokratieabbau, radikal beschleunigte Genehmigungsverfahren, steuerliche Anreize für Unternehmensansiedlungen im ländlichen Raum; drittens – eine sofortige Kehrtwende bei der Gesundheitspolitik: spürbar mehr Landärzte, Gesundheitszentren, mobile Versorgung, konsequenter Bürokratieabbau bei Praxisübergaben – jetzt, und nicht erst im Jahr 2034; viertens – eine Bildungsoffensive für die Fläche: qualitätsgesicherter Seiteneinstieg, Entlastung der Lehrer von Verwaltungsaufgaben, der Erhalt kleiner Schulstandorte als soziale Zentren ihrer Gemeinden; fünftens – Technologieoffenheit in der Wirtschaftspolitik: Schluss mit der einseitigen E-Mobilisierung, Schutz des Verbrennermotors und unserer Zulieferbetriebe; sechstens – eine Infrastrukturgarantie für ganz Sachsen: Straßen, Brücken, Schienen, schnelles Internet und lückenloser Mobilfunk als staatliche Daseinsvorsorge erster Ordnung – nicht als Option, sondern als Pflicht; siebentens – Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung: Kommunalfinanzen strukturell stärken, echte Entscheidungsspielräume schaffen; die Bürgermeister vor Ort wissen am besten, was ihre Kommunen brauchen; und achtens – eine aktive, familienfreundliche Politik: Wer die Abwanderung stoppen will, muss es jungen Familien ermöglichen, im ländlichen Raum Wohneigentum zu bilden, Kinder großzuziehen und sich eine sichere berufliche Existenz aufzubauen. Meine Damen und Herren! Die Menschen im ländlichen Sachsen haben ein feines Gespür für Aufrichtigkeit. Sie haben die Nase voll von Problembeschreibungen, von runden Tischen, von warmen Worten und von Ministern, die einmal im Jahr für ein Foto vorbeikommen. Nach 36 Jahren CDU-geführter Regierungsverantwortung und mehr als elf Jahren Regierungsbeteiligung der SPD fällt die Bilanz ernüchternd aus, und die Geduld der Menschen in den Regionen ist erschöpft. Die Zeit der Ausreden ist endgültig vorbei. (Beifall AfD) Die Menschen auf dem Land fordern nichts Unmögliches. Sie fordern lediglich das, was ihnen zusteht: Respekt für ihre Leistung, Verlässlichkeit beim Staat und eine faire Chance für ihre Heimat. Diese Menschen verdienen eine Politik, die für sie kämpft – nicht gelegentlich, nicht nur vor Wahlen, sondern immer. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Passen Sie die sächsischen Gesetze an – wir stimmen zu. Senken Sie die sächsischen Steuern – wir stimmen zu. Setzen Sie die richtigen Prioritäten im Landeshaushalt – wir stimmen zu. Der ländliche Raum braucht Brücken, Straßen, Lehrer und Ärzte. Er braucht keine Windmühlen und keine Demokratiebelehrungsprojekte. Wer den ländlichen Raum schwächt, der schwächt Sachsen. Starke Regionen sind die Voraussetzung für ein starkes Land. Wer Sachsen eine gute Zukunft geben will, der muss endlich Politik für unsere ländlichen Regionen machen – nicht irgendwann, sondern jetzt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Als Nächster ergreift Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der ländliche Raum ist nicht einfach das Gegenstück zu unseren größeren Städten. Er ist – und das ist der einzige Punkt, in dem ich Ihnen, Herr Kollege Urban, aus Ihrer Rede recht gebe – das Herz, das Rückgrat und einer der Zukunftsräume unseres Freistaates Sachsen. Mehr als die Hälfte der Sachsen lebt außerhalb der großen Zentren, und diese Sachsen haben Anspruch auf die gleiche Lebensqualität, die gleichen Chancen und die gleiche politische Aufmerksamkeit. Diese bekommen sie auch seit vielen Jahren von der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag und entgegen aller Schwarzmalerei der Opposition hier im Landtag; vor allem von der blauen Seite des Hauses, die wider besseres Wissen die Menschen mit Polemik, Pessimismus verunsichert und regelrecht aufhetzt. (Oh-Rufe AfD) Im Schlechte-Stimmung-Machen sind sie Weltmeister, aber miese Stimmung hilft uns in diesem Land nicht weiter. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Das oberste Ziel meiner Fraktion ist als Verfassungsauftrag die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dabei geht es – auch das sei wiederholt – nicht um gleiche Lebensverhältnisse, das wird niemals möglich sein, aber ein Ziel ist die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen. Das bedeutete bisher vor allem, dass Stadt und Land in Sachen sozialer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Infrastruktur gleichwertig ausgestattet werden sollten bzw. ausgestattet worden sind. Heute sind die Rahmensetzungen aber andere; denn die Bedarfe im ländlichen Raum und den Metropolen unterscheiden sich zunehmend voneinander. Für die Bevölkerung, Kommunen und Unternehmen geht es heute um vergleichbare Startchancen und Entwicklungsmöglichkeiten, Zugang und Erreichbarkeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Infrastruktur der Daseinsvorsorge mit vergleichbarem Zugang zu Fördermöglichkeiten auf der Ebene der EU – ich komme darauf gleich noch einmal zu sprechen –, auf der Ebene des Bundes und der Länder und damit um vergleichbare Möglichkeiten zur Gestaltung des demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturwandels. Ferner bedeutet Gleichwertigkeit vergleichbare Lebensqualitäten, vergleichbare Ausbildungs- und Qualifikationschancen von Arbeitnehmern, vergleichbare Möglichkeiten für die Unternehmen und – auch das wurde bereits angesprochen – ein vergleichbares Nahversorgungsangebot. Es geht um Teilhabe. Es geht um Würde. Es geht darum, dass Menschen dort leben können, wo sie wollen und wo ihre Wurzeln sind. Das unterstützen wir durch verschiedene Angebote, insbesondere durch Fördermöglichkeiten. Drei davon seien an dieser Stelle genannt. Die Ministerin hat schon die LEADER-Förderung hervorgehoben – das möchte ich auch noch einmal tun. In den letzten 30 Jahren konnten Vereine, Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger selbst gemeinsam Projekte entwickeln, die die Lebensqualität stärken, Traditionen bewahren und Innovationen ermöglichen. LEADER hat in Sachsen damit nicht nur Orte verändert, sondern auch Haltung geprägt – hin zu mehr Mitgestaltung und Eigenverantwortung. Aus vielen kleinen Initiativen ist ein großes Netzwerk gewachsen, das zeigt, wie lebendig und widerstandsfähig der ländliche Raum sein kann. Sachsen stellt für die LEADER-Förderung in der aktuellen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 allein fast 240 Millionen Euro bereit. Ein Thema, das in vielerlei Hinsicht nicht im Mittelpunkt steht, sollte hier auch noch einmal angesprochen werden: die ländliche Neuordnung. Der Begriff ist bereits gefallen. Auch hier fließen seit vielen Jahren erhebliche finanzielle Mittel, die dem ländlichen Raum zugutekommen. Bei der ländlichen Neuordnung geht es um ein Instrument, das immer dann eingesetzt wird, wenn Grundstücke im ländlichen Raum großräumig neu geordnet werden müssen. Das ist zum großen Teil noch das Erbe aus der DDR-Zeit, das immer noch nicht vollständig abgearbeitet worden ist. Aber Fakt ist, dass zahlreiche Vorhaben im ländlichen Raum nur umgesetzt werden können, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen zum Aufbau der Infrastruktur getätigt. Damit verfolgt die ländliche Neuordnung wie kaum ein anderes Instrument das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung im ländlichen Raum. Ein drittes Förderprogramm, welches dem ländlichen Raum zugutekommt, ist das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“, welches uns als CDU-Fraktion besonders am Herzen liegt. Es ist allein 2026 mit 12 Millionen Euro besetzt. Es fördert die Innenentwicklung sächsischer Gemeinden mit dem Ziel, öffentliche Einrichtungen, Bildung, Versorgung und Freiräume zu stärken. Gefördert werden insbesondere Sanierung und Umsetzung bestehender öffentlicher Gebäude für Bildung, Begegnung und Verwaltung, Platzgestaltung und Freiraumaufwertung zur Stärkung des Ortsbildes, Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung, zum Beispiel medizinische Einrichtungen oder Kitas. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen werden die ländlichen Räume also in sehr unterschiedlicher Form unterstützt. Sie werden nicht alleingelassen oder abgehängt. Ich behaupte sogar, dass wir bei uns in Sachsen mittlerweile zum Teil bessere Lebensbedingungen im ländlichen Raum haben als in mancher Region in den westdeutschen Bundesländern. All das ist, und das sei abschließend gesagt, durch die Tatkraft und Initiative der Menschen in Sachsen entstanden, aber eben auch mit freistaatlicher Unterstützung. Ohne die Menschen vor Ort geht gar nichts. Das ehrenamtliche Engagement für das eigene Dorf und die Region machen einen wesentlichen Teil des Erfolges aus. Darauf können wir stolz sein, darauf sind wir stolz, und das lassen wir uns auch nicht miesreden. Danke. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung – Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Es besteht nun Bedarf nach einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Zwerg von der AfDFraktion. Bitte, Herr Kollege.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Verehrter Herr Kollege Flemming, für die schlechte Stimmung im Land ist nicht die AfD verantwortlich, dafür sind Sie als regierungstragende CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD verantwortlich. Uns das vorzuwerfen, ist also falsch. Herr Urban hat mehrere Vorschläge gemacht, um den Blick in die Zukunft optimistisch zu gestalten. Wie wäre es denn eigentlich, wenn die Grunderwerbsteuer in Sachsen wieder abgesenkt würde von derzeit 5,5 % auf das Minimum von 3,5 %, vielleicht noch ein Stückchen runter, um den ländlichen Raum generell wieder attraktiv zu machen? Das wäre doch auch eine gute Initiative für den ländlichen Raum. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Zwerg mit einer Kurzintervention. Es reagiert nun der angesprochene Kollege Flemming. Bitte.

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Ingo Flemming CDU

Von Optimismus habe ich in der Rede von Herrn Urban nicht einmal ansatzweise etwas gespürt. Das will ich schon mal darauf antworten. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Den baupolitischen Vorschlag sollten wir nicht in der Debatte über den ländlichen Raum diskutieren, denn er betrifft nicht nur den ländlichen Raum, sondern den gesamten Freistaat. Ich möchte noch eines sagen: Auch wenn die Lage im ländlichen Raum nicht überall gut oder sehr gut ist, so ist doch in den letzten 30 Jahren sehr, sehr viel passiert, und wir haben in weiten Bereichen auch blühende Landschaften. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Flemming in Reaktion auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Zwerg. Herr Kollege Zickler, machen Sie noch mit? – Danke. Ich würde jetzt in der Rednerreihenfolge fortsetzen. Als Nächste ergreift Frau Kollegin Knebel, Fraktion BSW, das Wort. Bitte.

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Uta Knebel BSW

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt einmal 5 Minuten sprechen und dann noch einmal die 10 Minuten im Nachgang. (Unruhe im Saal)

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Alexander Dierks

Moment, Frau Kollegin Knebel! – Ich bitte darum, die bilateralen Gespräche einzustellen. Ich kann verstehen, dass Sie in Vorfreude auf die Sommerpause sind, vielleicht auch schon auf den genau in sechs Monaten stattfinden Heiligen Abend, und dennoch haben wir noch zwei Plenartage vor uns, die wir konzentriert miteinander gestalten wollen. – Bitte Frau Knebel.

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Uta Knebel BSW

In diesem Sinne hoffe ich, dass die angesagten Entwicklungen uns keine Bescherung bereiten werden, sondern das Land tatsächlich nach vorn bringen. Ich möchte meine Rede auch mit einem schönen Satz beginnen: Frieden ist alles, ohne Frieden ist alles nichts. – In diesem Sinne muss ich sagen: In unserer Gesellschaft geht es jetzt darum, dass der soziale Frieden hergestellt werden soll. Frau Kraushaar hat dargelegt, wie sie das in den nächsten Jahren machen möchte. Sie hat auch gesagt: Ob Politik funktioniert, erkennt man daran, wie die Ergebnisse im Land sind. Wie die Ergebnisse im Land wahrgenommen werden, konnte man am Montag in der öffentlichen Anhörung sehr wohl erkennen, nämlich ganz schlecht. Leider haben wir als Fraktion zu dieser Anhörung Mitglieder der Ministerien vermisst. Dort hätten Sie die Stimmung aufnehmen können, wie sie in der Bevölkerung, vor allem bei den Bürgermeistern und Landräten ist. Sie haben ein schönes Bild gezeichnet, Frau Kraushaar: Familie – Bus. Das Thema in Riesa ist ein ganz simples. Übrigens, Riesa habe ich in Ihrer Rede total vermisst, den Kreis Meißen generell, weil wir weder Nutznießer dieser tollen Sachen für Bodenschätze oder Bodenausgleich sind, noch sind wir woanders festgelegt. Wir sind sozusagen ein blinder Fleck. So nehme ich den Kreis Meißen jetzt wahr. Familie – Bus. Sie erzählen etwas von einer Stunde Busfahrt. Ich kann Ihnen sagen, dass es tatsächlich Schüler gibt, die Schulende haben, und fünf Minuten vorher ist ein Bus gefahren. Sie warten dann im günstigsten Fall eine halbe Stunde, bis der nächste Bus kommt, manchmal sogar noch länger. Es geht hier darum, was im ländlichen Raum passiert. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann wohl keine Rede sein. Es wird von Verlässlichkeit gesprochen. Verlässlichkeit ist gut. Es gibt jetzt so einen tollen Bericht von einer Kommission, die vorgibt, was gemacht werden muss. Was mir aber fehlt, ist der Zeitplan. Wenn Sie einen Plan für die nächsten zehn Jahre aufstellen, dann muss ich sagen: Die Hütte brennt jetzt. Dass die Hütte jetzt brennt, hat sich nicht erst im letzten oder im vorletzten Jahr ergeben – dafür können Sie nichts –, sondern das hat sich über eine ganz lange Zeit entwickelt. Ich bin immer völlig verwundert, wie Mitglieder dieses Hohen Hauses sagen können, es sei alles super gelaufen. Ich erzähle Ihnen jetzt einmal meine Geschichte. Ich lebe im ländlichen Raum. Ich schaue von meiner Terrasse – die kann ich mir leisten, weil man auf dem Land preiswerter bauen kann – auf ein Feld, das glücklicherweise bearbeitet wird. Dahinter war eine Milchviehanlage. Die Milchviehanlage existiert nicht mehr, weil der Betreiber sie nicht mehr so bewirtschaften konnte, dass es sich gerechnet hätte. Jetzt steht da diese Milchviehanlage mit Solarplatten auf dem Dach. Super! Wahrscheinlich macht er jetzt sein Einkommen damit. Weiter hinten sehe ich Windräder, auch in Ordnung. Komme ich aus meinem Grundstück raus, ist da eine Schmiedewerkstatt. Diese wird in den nächsten zwei Jahren zugemacht, weil es keinen Nachfolger gibt. Diverse Arbeiten können dann halt nicht mehr ausgeführt werden. Wenn ich von meinem Grundstück nach links fahre, um hierher ins Hohe Haus zu kommen, ist doch tatsächlich die Brücke, von der ich Ihnen schon so oft erzählt habe, eingeengt. Es kann nur ein Auto darüberfahren, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie einbricht. Das heißt also unter dem Strich: Die ganzen Instandhaltungsrückstaus haben sich über viele Jahre aufgebaut. Dass das sicher nicht in einem oder zwei Jahren gelöst werden kann, ist richtig. Was die Konsequenz dieser langen Zeit des Nichtstuns ist, werde ich in meinem nächsten Beitrag bringen. Danke. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Knebel für die Fraktion BSW. In der weiteren Reihenfolge ergreift für die SPD-Fraktion nun Kollege Pallas das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen finden wir in den Regionen sehr unterschiedliche Lebenswelten. Gute Politik heißt, diese Unterschiede zu sehen, sie an- und ernst zu nehmen. Die Frage nach dem guten Leben stellt sich in der Oberlausitz, im Vogtland oder in Südwestsachsen manchmal anders als in Dresden oder Leipzig. Deshalb braucht es nicht nur den einen Ansatz für alle, sondern politische Antworten, die den konkreten Bedingungen in allen Regionen gerecht werden, und dennoch müssen wir den Freistaat Sachsen als Ganzes im Blick behalten. Den ländlichen Raum in den Mittelpunkt der Regierungserklärung zu stellen, ist richtig. Denn dort zeigen sich viele Herausforderungen besonders deutlich: ob Versorgung erreichbar bleibt, ob Mobilität funktioniert, ob Wohnen bezahlbar und generationengerecht organisiert werden kann und ob wirtschaftliche Entwicklung mit dem Alltag der Menschen zusammenpasst. Für die SPD ist jedoch wichtig, nicht die Gegensätze zu betonen. Wir reden über ein gemeinsames Sachsen, in dem Menschen in Dörfern, Klein- und Mittelstädten, Verdichtungsräumen und Großstädten leben, manchmal auch zwischen diesen Welten wechseln und unterschiedliche Bedarfe haben, die jeweils ernst genommen werden müssen. Deshalb schauen wir als SPD auf beides: auf die spezifischen Fragen im ländlichen Raum, vom Busfahrplan über den Arzttermin bis zur Frage, wie die Ortsmitte lebendig bleibt, und genauso auf die Probleme der Menschen in den Ballungsräumen, wo angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mieten und wachsender Druck auf Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt den Alltag bestimmen. Gleichartige Lebensverhältnisse bedeuten für uns deshalb nicht Gleichmacherei, sondern gute Chancen, funktionierende Infrastruktur und soziale Sicherheit in ganz Sachsen, angepasst an das, was die Menschen vor Ort brauchen. Und benötigt werden viele Dinge: Bürgermeister/-innen sagen uns, dass ihre Spielräume immer enger werden. Es geht um kaputte Straßen, lange angekündigte Sanierungen und Brücken, bei denen jeder Umweg den Alltag komplizierter macht. Eltern fragen sich, ob der Schulweg ihres Kindes noch zumutbar ist. Für ältere Menschen wird der Weg zum Facharzt oder zur Apotheke zum Kraftakt, wenn der Bus nicht mehr zuverlässig fährt. Junge Familien, die auf dem Land leben wollen, erleben, wie kompliziert Bauen, Umbauen oder Modernisieren gemacht wird. Unternehmer und Handwerksbetriebe sagen: Wir wollen investieren, wir wollen ausbilden, wir wollen hierbleiben, aber wir brauchen Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Nachwuchs. Das ist der Kern von Daseinsvorsorge. Es ist klug, dass Frau Kraushaar in ihrer Erklärung genau diese Punkte in den Mittelpunkt gestellt hat: ländliche Entwicklung und Daseinsvorsorge, Wohnen, Bauen, Mobilität, Strukturwandel sowie die Frage, wie Planung endlich wieder stärker und vor allem schneller gestaltet werden kann. Aber gerade, weil die Überschriften richtig sind, müssen wir auch über die politischen Konsequenzen sprechen. Die Menschen im ländlichen Raum haben einen sehr berechtigten Anspruch darauf, dass es nicht nur bei den richtigen Überschriften bleibt. Sie wollen wissen, was sich konkret verbessert. Aus sozialdemokratischer Sicht ist die erste Antwort darauf: Wir sollten vielleicht aufhören, Politik für den ländlichen Raum nur nach dem Prinzip Gießkanne zu betreiben. Es reicht nicht, überall ein bisschen Geld zu verteilen, überall ein kleines Programm aufzulegen oder Förderrichtlinien zu produzieren und sich dann zu wundern, dass das Gefühl der Vernachlässigung trotzdem bleibt. Denn Politik mit der Gießkanne mag auf den ersten Blick gerecht aussehen, aber sie ist es oft nicht. Sie begünstigt häufig die Kommunen mit starken Verwaltungen, guten Antragsstrukturen und mehr eigenen Ressourcen. Auf der anderen Seite werden jene benachteiligt, die dringend Hilfe brauchen, aber personell und finanziell am Limit sind. Deshalb braucht es eine andere Logik. Es braucht eine gezielte, passgenaue und sozial gerechte Strukturpolitik. Eine Politik, die dort stärker investiert, wo der Investitionsstau am größten ist. Eine Politik, die Kommunen nicht im Förderdschungel alleinlässt, sondern ihnen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zurückgibt. Eine Politik, die versteht, dass ein Euro in strukturschwachen Regionen oft eine andere Wirkung entfaltet als dort, wo sich ohnehin schon vieles trägt. Es ist richtig, über das Sondervermögen für Infrastruktur des Bundes und über den Sachsenfonds zu sprechen. Denn der Sachsenfonds ist nicht nur ein Haushaltsinstrument, sondern er soll auch ein politisches Signal sein. Wir investieren in die Grundlagen des Zusammenhalts. Wir investieren nicht irgendwann, sondern jetzt und verlässlich für die nächsten zehn Jahre. Und wir investieren dort, wo Menschen im Alltag spüren, ob der Staat funktioniert: in Krankenhäuser, in Verkehrswege, in kommunale Infrastruktur, in Bildung und Digitalisierung, in das, was das Leben in Stadt und Land planbar macht. Unsere stellvertretende Ministerpräsidentin, Petra Köpping, hat das sehr klar formuliert, indem sie sagte, dass diese Investitionen im Alltag der Menschen spürbar sein müssen. Genau darum geht es. Wenn in einem ländlichen Raum das Krankenhaus modernisiert wird, dann ist das nicht irgendein abstrakter Fortschritt. Dann geht es um Sicherheit, um Wegezeiten und um Arbeitsplätze. Dann geht es um das Vertrauen, dass im Notfall Hilfe erreichbar ist. Mit diesen Investitionen tritt Sachsen den Beweis an, dass der Freistaat in der Fläche und in allen Regionen präsent bleibt und wirkt. Dasselbe gilt für Mobilität. Gute Verkehrsinfrastruktur ist die Voraussetzung für Arbeit, Versorgung und Teilhabe aller Menschen. Der Grundsatz, dass Erhalt Vorrang vor Neubau hat, ist richtig. Denn gerade im ländlichen Raum lautet die entscheidende Frage: Ist die vorhandene Infrastruktur in einem Zustand, auf den sich die Menschen verlassen können? Funktioniert die Kreisstraße? Ist die Brücke sicher? Ist der Bahnhof erreichbar? Fährt der Bus nicht nur zu Schulzeiten, sondern so, dass man damit zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkauf und zurückkommt? Aus SPD-Sicht heißt das: Mobilität in der Fläche ist keine Kür, sondern Grundversorgung. Grundversorgung bemisst sich nicht allein danach, ob eine Linie sich betriebswirtschaftlich rechnet. Sie bemisst sich auch danach, ob ein 16- jähriger Azubi ohne Führerschein seinen Ausbildungsplatz erreicht. Sie bemisst sich danach, ob eine ältere Frau aus dem Dorf noch zum Facharzt kommt, ohne auf Nachbarn angewiesen zu sein. Wer den ländlichen Raum stärken will, darf Mobilität deshalb nicht nur als Verkehrspolitik betrachten. Er muss sie als Infrastruktur für den sozialen Zusammenhalt zwischen Stadt und Land und in den Regionen begreifen. Reden wir über Wohnen und Bauen. Es klang schon an: Wohnen und Infrastruktur gehören zusammen. Wohnungspolitik ist immer auch Infrastrukturpolitik. Aber im ländlichen Raum geht es eben nicht nur um das Schlagwort Eigenheim. Es geht um barrierefreies Wohnen im Alter. Es geht um Sanierung von Beständen, damit Wohnen in kleineren Städten oder im ländlichen Raum attraktiv bleibt. Es geht um die Belebung von Ortskernen und um die Frage, ob ein leer stehendes Gebäude in der Dorfmitte wieder sinnvoll genutzt werden kann oder ob es verfällt. Aber auch dabei ist entscheidend, ob Entbürokratisierung vor Ort ankommt, ob eine Familie tatsächlich schneller bauen kann, ob ein Eigentümer einfacher barrierefrei umbauen kann oder eben nicht. Ich finde, Bund und Land sind hierbei gerade auf einem guten Weg. Das unterstütze ich sehr, und wir sollten nach weiteren Möglichkeiten suchen, diese Planungs- und Bautätigkeiten zu beschleunigen und zu entschlacken. Zentrale Instrumente regionaler Entwicklung sind beispielhaft das LEADER-Programm der EU oder Regionalbudgets im ländlichen Raum. Das Besondere ist: Es wird nicht alles von oben vorgegeben und in Brüssel, Berlin oder Dresden festgelegt, sondern Regionen entscheiden selbst mit, welche Projekte Priorität haben und welche Entwicklungen vor Ort sinnvoll sind. Das ist ein wichtiger Grundsatz, weil Menschen in einer Region oft selbst am besten wissen, was gebraucht wird, ob es um ein neues Begegnungsangebot, die Entwicklung des Ortskerns oder die Stärkung regionaler Wertschöpfung geht. Wer Eigenverantwortung vor Ort ernst meint, muss genau solche Instrumente stärken: mehr Vertrauen in die kommunale und regionale Ebene, mehr Entscheidungskompetenz vor Ort, weniger Zentralismus im Detail. Im Hinblick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU brauchen wir eine Förderpolitik, die regionale Verantwortung stärkt, nicht zentralisiert. Meine Damen und Herren! Wir reden nicht nur über Konzepte für morgen. Wir können in Sachsen bereits auf konkrete Errungenschaften verweisen, die unter anderem wir als SPD stark gemacht haben. Dazu gehören, beispielhaft erwähnt, das PlusBus- und TaktBus-System oder kürzere Taktzeiten bei S-Bahn-Verbindungen zwischen Ballungsräumen und Mittelzentren für verlässliche Mobilität. Dazu gehört das Bildungsticket, das nicht nur irgendein Fahrschein ist, sondern für junge Menschen soziale Teilhabe im ganzen Freistaat ermöglicht. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Dazu gehört ebenso die Kulturraumförderung, denn Kultur im ländlichen Raum ist eben kein Luxus oder das Salz in der Suppe. Sie ist Bestandteil von Lebensqualität, von Identität und von Zusammenhalt. Und dazu gehört auch die Gemeinschaftsschule. Ob Familien in einer Region bleiben, entscheidet sich auch daran, wie gut Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und aufwachsen können. Gute Bildung vor Ort, längeres gemeinsames Lernen und mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen sind deshalb nicht nur bildungspolitische Fragen, sondern sie sind auch Fragen von Chancengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und regionaler Zukunft. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Strukturwandel. Entscheidend ist, dass Strukturentwicklung und Regionalentwicklung zusammengedacht werden und neben den Braunkohlerevieren die Region Südwestsachsen dabei nicht alleingelassen wird. Aus den Erfahrungen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier wissen wir: Strukturwandel gelingt nur, wenn er nicht als dauerhafter Verlustprozess wahrgenommen wird, sondern wenn aus Ankündigungen sichtbare Projekte entstehen – mit neuer Wertschöpfung, guten Jobs, Forschung, Ausbildung und besserer Infrastruktur. Fördermittel allein reichen dafür nicht. Es braucht Verlässlichkeit, Beteiligung, Sichtbarkeit und Sicherheit. Für Südwestsachsen heißt das: Der Masterplan darf kein Papiertiger werden, sondern muss eine belastbare Arbeitsgrundlage für Industrie, Zulieferer, Qualifizierung, Forschung, Schiene, Straße und kommunale Infrastruktur sein. Nur wenn der Umbau der Automobilindustrie mit echten Investitionen, guter Arbeit und klaren Perspektiven für die Arbeitnehmer/-innen und ihre Familien verbunden wird, entsteht aus Unsicherheit neuer Zukunftsmut. Den brauchen diese Regionen dringender denn je; denn wir erleben gerade – das haben wir heute wunderbar gehört –, wie populistische Kräfte versuchen, das Land und die Regionen schlechtzureden. Sie hauen einen tiefen Spalt zwischen Städte und ländlichen Raum und instrumentalisieren Menschen aus egoistischen Gründen für den eigenen politischen Erfolg. Die Sorgen in diesen Regionen fallen nicht vom Himmel. Die Schwarzmalerei knüpft an reale Probleme und Sorgen an. Aber die falschen Freunde der Arbeiter/-innen vertiefen die Sorgen, anstatt Lösungen anzubieten. Darum sollten sich die vernünftigen politischen Kräfte unterhaken und den Beweis antreten, dass die Politik die Probleme sieht, die Sorgen ernst nimmt und echte Lösungen erarbeiten kann. Ja, Menschen ärgern sich oft über mangelhafte Infrastruktur. Ja, sie haben Sorgen, wenn sich ihr Ort verändert. Ja, sie fragen sich, wer von der Energiewende profitiert und wer die Lasten trägt. Ja, sie reagieren empfindlich, wenn sie den Eindruck haben, dass Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. All das müssen wir ernst nehmen. Wer den ländlichen Raum wirklich stärken will, muss deshalb zweierlei tun: zuhören sowie gemeinsam Lösungen erarbeiten und diese umsetzen. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat in einer Debatte über Proteste im ländlichen Raum einmal darauf hingewiesen, dass es vielen Menschen gar nicht nur um die Einzelmaßnahmen gehe, sondern um das Gefühl: Kümmert ihr euch eigentlich noch um uns? – Genau an dieser Stelle entscheidet sich demokratische Glaubwürdigkeit: nicht daran, ob wir jede Stimmung mitmachen, sondern daran, ob wir zeigen können, dass demokratische Politik konkrete Verbesserungen schafft. Für die SPD hängen gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierung sowie sozialer Zusammenhalt untrennbar zusammen; denn es geht nicht nur um Wachstum, sondern auch um Sicherheit im Wandel. Genau das braucht der ländliche Raum heute wieder: keine Romantisierung, keine Defizitbeschreibung, keine Förderpolitik mit der Gießkanne, sondern eine Politik, die sagt: Wir investieren gezielt, wir stärken die Kommunen, wir sichern Daseinsvorsorge, wir beschleunigen dort, wo Verfahren lähmen, wir achten darauf, dass der Wandel nicht über die Köpfe der Menschen hinweg organisiert wird. Genau dafür lohnt es sich, zu investieren. Genau dafür arbeitet die SPD in Sachsen.

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Albrecht Pallas SPD

Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift nun Frau Kollegin Schubert das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es mag sein, dass meine Rede heute auch ein wenig von anekdotischer Evidenz geprägt sein wird, sprich von dem, was man eben so erlebt, wenn man im ländlichen Raum zu Hause ist. Aber das sind vermutlich nicht nur meine ganz persönlichen Erfahrungen, die ich alleine mache, sondern ich denke, das erleben viele Menschen im ländlichen Raum Sachsens. Es sei mir deswegen eine kurze Vorbemerkung gestattet: Den ländlichen Raum gibt es eigentlich nicht. Sachsen ist von ganz unterschiedlichen Regionen mit unterschiedlichen Geschichten, Traditionen, Identitäten und wirtschaftlichen Entwicklungen geprägt. Das Erzgebirge ist nicht die Oberlausitz, das Vogtland ist nicht Nordsachsen, Granodiorit ist nicht Sandstein und „nu“, „ni“ und „no“ haben regional ihre ganz spezifischen Bedeutungen in den Regionen Sachsens. Trotzdem gibt es Fragen, die die Menschen überall beschäftigen. Es gibt eine große Ambivalenz in der Erzählung über den ländlichen Raum – das ist bereits in der Debatte deutlich geworden –: Das sind die tatsächlichen und die gefühlten Verluste, Zukunftssorgen und Unsicherheiten. Gleichzeitig gibt es aber auch Chancen, Ideen, Unternehmen, Vereine und tolle Menschen, die ihre Heimat gestalten wollen. Es gibt in den ländlichen Räumen eine besondere Freiheit für Entwicklungen, die es eigentlich viel stärker zu unterstützen und in den Mittelpunkt zu rücken gilt. Deshalb reicht es mir persönlich nicht, bei Zustandsbeschreibungen stehen zu bleiben oder wie Herr Urban die pure Apokalypse zu inszenieren. (Heiterkeit Jan-Oliver Zwerg, AfD) Ich werde jetzt nicht alle Programme und Gelder erneut herunterbeten, sondern ich möchte ein wenig grundsätzlicher werden. Politik ist immer dann wirklich gut, wenn sie sich an Aufgaben orientiert, konkret wird und das unterstützt, was Zuversicht bringt. Deswegen lautet für mich die zentrale Frage: Was bringt Zuversicht? Ein erster Punkt ist das Thema Verlässlichkeit. Ich war elf Jahre alt, als ich zum ersten Mal gehört habe, dass die Bahnstrecke Dresden – Görlitz – Breslau elektrifiziert wird. Andere sagen, die Diskussion laufe deutlich länger. Im Jahr 2003 haben Deutschland und Polen die Elektrifizierung vereinbart, seit 2019 ist Polen fertig. Und bei uns? Wer von Görlitz nach Dresden fahren will, braucht für rund 100 Kilometer anderthalb Stunden – Anschluss versprochen, Stillstand geliefert, und das seit Jahrzehnten. Für zentrale Orte im ländlichen Raum ist die Erreichbarkeit aber keine Nebensache, sondern sie ist eine Voraussetzung für Entwicklung, für Chancen, für Fachkräfte, für Investitionen und für Lebensqualität. Das heißt, wer den ländlichen Raum stärken will, der sollte Mobilität zur Priorität machen; denn alles andere sind Sonntagsreden. Nach 36 Jahren CDU-geführter Staatsregierung darf ich schon einmal die Frage stellen: Warum gab es in Sachsen nicht mehr Mut und Engagement für die Schiene? Das ist nicht nur Sache des Bundes. – Das in aller Deutlichkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Matthias Berger, fraktionslos) Was bringt noch Zuversicht? Eine funktionierende Daseinsvorsorge. Hierbei haben wir reale Probleme. Wir haben die Themen Gesundheitsversorgung, Infrastruktur, Pflege. Das Problem dabei ist, dass jede Lücke die nächste verschärft. Wer keinen verlässlichen Zug hat und auch noch kein Auto besitzt, der hat schlechtere Chancen auf Bildung und Arbeit. Wer kein schnelles Internet hat, gründet eben kein Unternehmen auf dem Dorf. Wo der Arzt fehlt und keine Geburtsstation in erreichbarer Nähe ist, der überlegt sich zweimal, ob er bleibt. Menschen ziehen selten wegen eines einzelnen Problems weg, sondern sie ziehen weg, wenn sich die Probleme summieren. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arbeiten wir dafür, dass Menschen erleben, dass etwas entsteht – nicht nur, dass immer wieder etwas verschwindet. Das reicht von guten Bildungsangeboten über Räume für junge Menschen bis hin zu Kultur und einer intakten Natur. Diese ist übrigens eines der größten Pfunde unserer ländlichen Regionen in Sachsen, was heute leider noch nicht zur Sprache kam. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Kurz gesagt: Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen: Heimat braucht Perspektive. Heimat braucht auch starke Kommunen; denn die Daseinsvorsorge zu organisieren, findet ja nicht hier im Plenarsaal statt. Sie findet vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Dort fehlt wirklich das Geld. Die Kommunen stemmen etwa ein Viertel aller staatlichen Aufgaben, erhalten aber einen deutlich kleineren Anteil der Einnahmen. Die Folgen sehen wir überall. Und ja, es mag sein, dass es eine Einigung zum kommunalen Finanzausgleich gibt; diese wird kurzfristig helfen, aber das strukturelle Problem bleibt bestehen. Ich bin seit zwölf Jahren Mitglied in diesem Landtag. Ich habe Anhörungen, Gutachten, Debatten, Anträge, alles zu kommunalen Finanzen erlebt. Ich habe mich auch immer aktiv eingebracht. Es gibt kein Erkenntnisproblem. Wir haben kein Erkenntnisproblem. Es gibt ein Problem des politischen Wollens und des politischen Willens. (Beifall Ulf Günter Lange, BSW) Wir hören die Warnungen der kommunalen Ebene seit Jahren. Wer heute so tut, als käme jetzt die große Reform, als ginge jetzt die große Staatsmodernisierung voran, der hat die vergangenen Jahre entweder nicht zugehört oder bewusst weggeschaut. Es reicht mir und auch vielen Menschen im Land nicht aus, wenn CDU und SPD immer wieder erklären, man habe jetzt die Sorgen der Kommunen erkannt. – Erkannt sind sie, doch die Frage ist: Warum haben wir so lange so wenig dagegen gearbeitet und dafür gemacht? Wer starke Regionen will, muss das ernsthaft organisieren, und zwar ganzheitlich. Was bringt Menschen Zuversicht? Die Gewissheit, dass sie wichtige Lebensentscheidungen vor Ort treffen können, dass sie die Freiheit haben, ihr Leben gut zu gestalten. Nehmen wir Kamenz. Der Kreistag Bautzen hat 500 000 Euro bereitgestellt, damit Frauen dort noch bis zum Jahresende entbinden können. Das sind sieben Monate Aufschub. Das ist ein Pflaster auf eine Wunde, die seit Jahren größer wird. Dabei geht es um weit mehr als nur um Gesundheitsversorgung; denn hierbei stellt sich sehr klar die Frage, wer eigentlich geht und wer bleibt. Wer braucht Geburtsstationen in der Nähe? Wer organisiert Pflege? Wer fährt mit den Kindern zum Arzt? Wer übernimmt häufig immer noch den größeren Teil der Sorgearbeit? Das sind überwiegend Frauen, und genau diese Frauen stellen sich Fragen: Finde ich einen Arbeitsplatz? Kann ich Familie und Beruf vereinbaren? Kann ich die Pflege der Eltern organisieren? Gibt es Unterstützung? Werde ich gehört? Gibt es hier eine Offenheit für vielfältige Lebensmodelle oder Lebenswege? Werde ich hier entsprechend meiner Qualifikation bezahlt? Zu oft lautet die Antwort: Nein. Und viele Neins hintereinander führen irgendwann dazu, dass insbesondere Frauen – überproportional viele junge und gut ausgebildete Frauen – ihre Koffer packen. Ich denke, viel mehr Menschen würden bleiben oder auch zurückkommen, herkommen, wenn das Angebot stimmt. Der ländliche Raum wird stärker, indem man Chancen ermöglicht und genau die Menschen stärkt, die sich um ein gutes und freundliches Miteinander kümmern. Aber weder der Hang der CDU zum Status quo noch die sozialdemokratische Endloshoffnung auf den nächsten Fördertopf ersetzen eine wirkliche Strategie für die Zukunft ländlicher Räume. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Matthias Berger, fraktionslos) Es gilt, und natürlich schafft man es, Stabilität und Unabhängigkeit zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel die erneuerbaren Energien. Das Thema wird vielerorts sehr emotional geführt, weil es zum Beispiel auf die Windkraft verengt wird. Es findet kaum noch ein Gespräch darüber statt, was wir eigentlich für eine Vielzahl an Technologien für regenerative Energien haben und was wir vielleicht für Kompromisse in der Abwägung finden können. Wir müssen darüber sprechen, welche Chancen darin für die Wertschöpfung bei kommunalen Einnahmen, für regionale Unternehmen und für mehr Unabhängigkeit liegen. Vielleicht hilft dabei auch etwas weniger Fantasie über MiniAtomkraftwerke und wasserstoffbetriebene Heizungen im Keller und etwas mehr Konzentration auf echte Technologien, die tatsächlich funktionieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dazu gehört auch die Anpassung an veränderte Klimabedingungen in den zentralen Orten ländlicher Räume. Kluges Wassermanagement, Hitzeschutz, Bodenerosion: Damit muss man einen Umgang finden. Das schützt Menschen, das schützt die Landwirtschaft, das spart langfristig Geld. Letztendlich geht es auch um gute Rahmenbedingungen für Handwerk und Mittelstand. Handwerksbetriebe vor Ort halten unsere Region am Laufen. Sie schaffen Arbeitsplätze, bilden aus, sie sichern Versorgung. Sie brauchen weniger bürokratische Hürden, aber verlässliche Rahmenbedingungen und eine Politik, die regionale Wertschöpfung stärkt. Denn ein Strukturwandel in ganz Sachsen gelingt dann am besten, wenn wir in die Meister und in die Master von morgen investieren. Viele Regionen in Sachsen profitieren von Menschen, die neu dazukommen – von Fachkräften und denen, die es werden wollen, von Gründerinnen und Gründern, Studierenden, von Menschen, die sich bewusst entscheiden, hierzubleiben, um ihre Zukunft aufzubauen. Wir brauchen mehr Menschen und nicht weniger. Offenheit ist dafür ein sehr zentrales Wort. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir brauchen Menschen, die bleiben, die zurückkehren oder die zu uns kommen. All das stärkt den ländlichen Raum. Wir müssen dort mit aller Kraft investieren, um Anlässe des Kommens und des Bleibens zu schaffen. Der Titel der Fachregierungserklärung verspricht starke Regionen für Menschen und Wirtschaft. Starke Regionen entstehen dort, wo Menschen erleben, dass Zusagen politisch eingehalten werden und sie bei der Gestaltung ihres Wirtschaftens und Lebens unterstützt werden. Die Menschen im ländlichen Raum erwarten keine Wunder – sie erwarten Verlässlichkeit. Die Menschen im ländlichen Raum haben übrigens ein bemerkenswert gutes Gedächtnis. Sie erinnern sich an politische Versprechen oft länger als manche Staatsregierung. Sie erwarten zu Recht, dass Politik nicht nur beschreibt, was alles schwierig ist, sondern dafür sorgt, dass es besser wird. Diese Menschen, die sich jeden Tag in den ländlichen Räumen engagieren, denen gilt, es den Rücken freizuhalten. Zuversicht, Freiheit und auch Vertrauen entstehen dort, wo Politik nicht nur verspricht, sondern konkret liefert. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN, und für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Hartmann das Wort; bitte. Ich mahne nochmals den Verzicht auf bilaterale Gespräche an, damit wir gemeinsam diszipliniert diese Debatte weiter gestalten. Bitte, Herr Kollege Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! „Der ländliche Raum – Starke Regionen für Menschen und Wirtschaft in Sachsen“ – der Titel Ihrer Fachregierungserklärung setzt einen hohen Anspruch. Ja, der ländliche Raum ist für viele Menschen bewusst gewählte Heimat – mit starkem Engagement und viel Ehrenamt. Wer sich jedoch zum Beispiel Busverbindungen, Klinikangebote und kommunale Haushalte anschaut, merkt schnell: Zwischen diesem Anspruch und der Wirklichkeit liegt noch eine deutliche Strecke. Gut, dass Sie auf Elemente der Selbstbeweihräucherung in der Analyse verzichtet haben; das steht Ihnen gut zu Gesicht. Sie sprechen von gleichwertigen Lebensverhältnissen – nicht gleich, aber vergleichbar in Chancen und Qualität. Genau daran werden wir sie messen und Sie beim Wort nehmen; denn vergleichbare Chancen gibt es im ländlichen Raum oft nicht. Dabei ist unsere Verfassung sehr eindeutig. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind Auftrag, kein freundliches Motto. Wer heute im ländlichen Raum lebt, weiß: Gleichwertig ist dort vieles nicht. Der Bus fährt morgens zur Schule und danach kaum noch, in den Ferien oft gar nicht. Der Besuch beim Arzt wird für viele zum Tagesausflug, und um jede Grundschule, jede Geburtsstation und jede Sparkassenfiliale muss gekämpft werden. Die Herausforderungen des demografischen Wandels, des Strukturwandels und der Infrastrukturfinanzierung zeigen sich hier zuerst, aber Ihre Antworten bleiben noch zu unverbindlich. Wenn CDU-Politik wirklich die Region stärken will, müssten Sie konkret sagen: Wo werden Busverbindungen ausgebaut statt gestrichen? Wo wird die Gesundheitsversorgung verbessert? Wo entlasten Sie kommunale Haushalte dauerhaft, statt sie nur durch Förderkulissen zu steuern? Es braucht also – erstens – mehr Mittel vor Ort. Sie betonen, Eigenverantwortung vor Ort habe Vorrang vor Steuerung aus Dresden und funktionierende Strukturen verdienten Vertrauen und Verlässlichkeit. Eigenverantwortung ist gut und richtig, aber nur, wenn sie mit ausreichender Finanzierung einhergeht. Ansonsten wird sie zum Abschieben von Verantwortung. Viele Gemeinderäte und Verwaltungen erleben nicht Verlässlichkeit, sondern eine zerfaserte Förderlandschaft, Befristungen und komplizierte Programme. Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Bürgerinitiativen und Vereine leisten oft Übermenschliches, während die Grundfinanzierung fehlt. Das führt zu Frust und damit zu immer weniger Menschen, die diesen Job machen wollen. Wer vor Ort gestalten soll, braucht also nicht nur warme Worte, sondern Personal, Planungssicherheit und Geld. Wir sagen: Demokratie im ländlichen Raum lebt von handlungsfähigen Kommunen. Im Haushalt werden wir wieder dafür kämpfen, dass Kommunen finanziell bessergestellt werden und dass Demokratieprojekte, Jugendarbeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht weggekürzt werden. Zweitens. Es braucht eine echte Mobilitätsgarantie, denn ohne verlässliche Mobilität gibt es keine starken Regionen. Wer kein Auto hat, darf nicht abgehängt sein. Wir haben hier im Landtag immer wieder konkrete Vorschläge vorgelegt und verlangen unter anderem gesetzlich verankerte Mindestbedienstandards, also verbindliche Ziele für Taktung und Angebot überall in Sachsen. Mobilität darf kein Glücksfall und auch keine freiwillige Aufgabe der Kommunen sein, sondern muss ein Recht der Bürgerinnen und Bürger werden. Und: Mobilität muss bezahlbar sein. Ein Bus, der alle zwei Stunden fährt, hilft wenig, wenn das Ticket für die Menschen mit wenig Geld zu teuer ist. Deshalb haben wir Ihnen heute wieder einen Antrag für Mindestbedienstandards und für sozialverträgliche Preise im ÖPNV vorgelegt. Wenn Sie es mit starken Regionen ernst meinen, dann laden wir Sie ein, diesen Antrag mit uns zu konsultieren. Drittens. Wir müssen die Vielfalt, Kultur und Demokratie im ländlichen Raum stärken. Es gibt nicht den ländlichen Raum – das haben wir schon mehrfach gehört –; er ist nicht homogen, sondern sehr vielfältig. Es gibt Tourismusregionen, Grenzräume, Speckgürtel um die Metropolen oder strukturschwache Abwanderungsgebiete. Alle haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ziele. Wir wollen die Vielfalt und die Kultur vor Ort stärken. Dafür braucht es aber eine verlässliche Finanzierung der Kommunen, denn davon lebt unsere Demokratie. Aber in vielen Gemeinderäten und Behörden vor Ort wird nur noch verwaltet – kaum noch gestaltet. Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, kommunale Parlamente und Initiativen schlagen sich mit komplizierten Förderkulissen, kleinteiligen Programmen und unsicheren Perspektiven herum. Viele fühlen sich von der Landesregierung eher kontrolliert als unterstützt. Frau Ministerin, Sie sprechen dabei von innovativen Ansätzen zur Versorgung, Mobilität und digitaler Daseinsvorsorge, die gezielt unterstützt werden soll. Innovation ist gut, aber sie ersetzt keine Grundausstattung. Digitale Angebote ersetzen keine fehlende Buslinie, keine geschlossene Schule, keine Geburtsstation. Beteiligungsformate, deren Ergebnisse in der Ministeriumsschublade landen, sind kein Ersatz für echte Entscheidungsspielräume vor Ort. Und auch diejenigen, die demokratische Kultur gegen rechte Hetze und Verschwörungserzählungen verteidigen, brauchen mehr als Applaus; sie brauchen echte Unterstützung. Demokratiearbeit ist vor allem die Sicherung der Daseinsvorsorge. Viertens. Eine starke Wirtschaft braucht auch starke Beschäftigte. Der ländliche Raum ist Wirtschaftsraum mit Handwerk, Landwirtschaft, kleinen und mittleren Betrieben, Pflege und Tourismus. Aber wenn von Stärke die Rede ist, meint die Regierung meist Unternehmensinteressen, jedoch nicht die Rechte der Beschäftigten. Starke Regionen brauchen starke Rechte für Arbeitnehmer/-innen – also, Tarifbindung, Mitbestimmung, gute Löhne und Sicherheit statt Befristung und Leiharbeit. Die Lohnentwicklung gerade in peripheren Gebieten in Sachsen ist besorgniserregend. Eine Strategie für den ländlichen Raum müsste also Beratungsstrukturen für Betriebsräte und Gewerkschaften stärken und öffentliche Aufträge konsequent an gute Arbeit knüpfen. Zur Wirtschaft gehört übrigens auch die Landwirtschaft als wichtiger Arbeitgeber. Entbürokratisierung ist dabei ein richtiger Ansatz, um beispielsweise schneller zu fördern. Aber Bürokratieabbau darf nicht mit dem Abbau von Schutzstandards für Beschäftigte verwechselt werden. Die Verknüpfung der Agrarförderung mit Arbeits- und Gesundheitsschutz ist zum Beispiel keine unnötige Bürokratie. Sie verknüpft Agrarförderung mit der Einhaltung von Arbeitsund Gesundheitsvorschriften. In der sächsischen Landwirtschaft erbringen rund drei Viertel der Arbeitsleistung dauerhaft Beschäftigte. Agrarpolitik muss deshalb auch ihre Rechte und ihre Sicherheit im Blick haben. Wir fordern, dass der Faktor Arbeit bei der Verteilung von Fördergeldern stärker berücksichtigt wird. Betriebe mit vielen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und guten Arbeitsbedingungen sollten daher stärker gefördert werden. Fünftens. Der ländliche Raum ist zentral für die Energiewende. Windenergie, Photovoltaik und Wärmenetze werden dort entschieden. Unser Anspruch ist eine soziale Energiewende mit Bürgerenergiegenossenschaften, kommunalen Stadtwerken und verlässlichen Beteiligungsmodellen für Gemeinden. Der Strom aus Wind und Sonne ist eine Chance für das ganze Land, aber insbesondere für den ländlichen Raum. Vor Ort kann er zu niedrigeren Energiepreisen, Investitionen in Infrastruktur, Gewinnbeteiligung und sicheren Arbeitsplätzen führen. (Jörg Dornau, AfD: Das sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung!) Dafür braucht es jedoch eine Regierung, die vorangeht statt bremst. Die Energiepolitik des Freistaates war lange von Verzögerungen geprägt. Sachsen musste vom Bund zu verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie gedrängt werden, während andere Länder längst Flächen ausgewiesen und Projekte umgesetzt haben. Mit jeder verzögerten Genehmigung, mit jedem verschleppten Regionalplan und mit jeder ungeklärten Netzentgeltfrage wird die Energiewende auf dem Rücken der Gemeinden ausgebremst, die eigentlich bereit sind, voranzugehen. Wenn Sie wirklich starke Regionen wollen, dann müssen Sie die Energiewende als Chance für den ländlichen Raum begreifen – durch Bürgerenergie, kommunale Beteiligung und klare Regeln, die die Wertschöpfung vor Ort sichern; denn nur eine Energieregion kann auch eine Industrieregion bleiben. Damit komme ich zu Punkt 6: Wir müssen den Landesentwicklungsplan endlich gemeinsam gestalten. Sie kündigen an, den Landesentwicklungsplan neu zu fassen, schlanker, klarer mit mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen und Regionen. Schlanker darf aber nicht heißen: weniger verbindlich. Mehr Gestaltungsspielraum darf nicht heißen: Das Land zieht sich aus der Verantwortung zurück. Der Landesentwicklungsplan hätte eigentlich schon in der letzten Legislatur weiterentwickelt werden müssen, aber jetzt braucht es Konkretes. Was wir brauchen, ist ein Landesentwicklungsplan, der klare Leitplanken für Mobilität, Daseinsvorsorge, Energie und regionale Entwicklung setzt und den ländlichen Raum nicht sich selbst überlässt. Die Planung muss dabei gestalten und nicht nur verwalten. Dazu gehört, dass wir endlich zu konkreten Zielen und Zeitplänen kommen, an denen sich Menschen vor Ort orientieren können. Zum Schluss: Sie sagen zu Recht, Wohnen und Infrastruktur gehören zusammen. Im ländlichen Raum heißt das aber: Wohnungspolitik darf nicht bei der Förderung von Wohneigentum und Barrierefreiheit stehenbleiben. Wichtig ist, dass Menschen dort gut leben können: mit erreichbarer Kita, Arztpraxis, Nahversorgung und einem Bus, der auch fährt. Der ländliche Raum ist Wohnort, Arbeitsort und Zukunftsort für viele Menschen in Sachsen. Er ist ein Ort, an dem sich entscheidet, ob Demokratie glaubwürdig bleibt. Viele Regionen sind stark wegen der Menschen vor Ort. Diese Stärke braucht politische Rückendeckung. Ihre Regierungserklärung benennt einige richtige Stichworte, bleibt aber zu oft bei freundlichen Formulierungen stehen. Sie beschreibt Potenziale, ohne ausreichend zu zeigen, wie Sie sie heben wollen. Wir sagen: Starke Regionen entstehen nicht durch Überschriften, sondern durch konkrete Entscheidungen für handlungsfähige Kommunen, für bezahlbare Mobilität, für gute Arbeit und für eine soziale Energiewende. Daran werden wir Sie immer wieder erinnern – im Interesse der Menschen, die im ländlichen Raum leben und dort eine gute Zukunft wollen. Wir nehmen Sie beim Wort. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Hartmann für die Fraktion Die Linke. Nun ergreift der fraktionslose Kollege Berger das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Privileg desjenigen, der hier dabeisitzt und quasi das letzte Wort hat, ist, dass er keine Rede schreiben muss, sondern darauf Bezug nehmen kann, was transportiert worden ist. Gestatten Sie mir einfach ein paar spontane Bemerkungen. Aus meiner Sicht war manches zu dystopisch, manches war zu euphemistisch. Das liegt in der Natur der Sache. Ich werde – sicher auch in Ihrer aller Namen – feststellen: Natürlich war die Wende ein Geschenk. Es ist unglaublich viel passiert. Aber das ändert nichts daran, dass mir der Status quo, aber noch viel mehr die Tendenz, die Dynamik, in welcher sich unser Freistaat befindet, Angst machen. Das spiegelt sich im Prinzip in dem, wie wir die Bevölkerung jetzt wahrnehmen. Deshalb finde ich es schade, dass die Enquetekommission am Montag dieser Woche nicht mit der Aufmerksamkeit, die sie verdient hätte, Ihrerseits verfolgt worden ist – Frau Knebel hat es angesprochen –, sie war aus meiner Sicht sehr prominent besetzt, in Bezug auf Erfahrungen und in Bezug auf einzelne Personen. Kai Emanuel, der Landrat von Nordsachsen, berichtet zum Beispiel davon, dass er regelmäßig nur noch überlebt, indem er im Bereich von 200 bis 300 Millionen Euro – wie mittlerweile alle Landkreise in Sachsen – Kassenkredite beantragt, und dies gleich gewürzt mit der Bemerkung gegenüber dem Vorsitzenden der Sparkasse, in dessen Verwaltungsrat er sitzt, dass er das Geld nicht zurückzahlen wird. Das hat er so erzählt. Strafrechtlich ist das eigentlich toll, weil er dann zumindest nicht wegen Kreditbetrug dran ist, weil er ja nicht getäuscht hat. Aber der Vorstandsvorsitzende der Bank würde wegen Untreue verurteilt werden – aus meiner Sicht eine Katastrophe. Ein weiteres Beispiel: Der Kollege – aus meiner Sicht der Ex-Kollege – Maik Kunze aus Groitzsch berichtet, dass aktuell ein Fördermittelaufruf an etwa tausend braunkohlebetroffene Gebiete gegangen ist, mit der Aufforderung, man solle sich unter dem Slogan „Mutige Orte“ um Fördermittel bewerben. Auf die Frage, um wie viel es denn gehe, wird mitgeteilt, dass diese geschätzt 1 000 Kommunen insgesamt damit zu rechnen haben, dass zwei von ihnen 75 000 Euro bekommen. Darüber schüttelt man nur noch den Kopf. Wenn aus meinem Landkreis berichtet wird, dass von dieser berühmten Sport-Milliarde bei 50 Anträgen, die im Landkreis gestellt wurden, im Prinzip null Euro ankamen, (Zuruf AfD: Nein!) dann wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Situation. Wenn berichtet wird – das war hier schon oft Thema, auch heute –, der Sachsenfonds würde uns alle retten, dann fragen Sie einmal bei Herrn Dittmann, Bürgermeister aus dem Erzgebirge, nach. Er hat gesagt: Das ist eigentlich nur ein Programm, welches Frust produziert. In anderen Bundesländern haben die Kommunen 60 bis 70 % pauschal bekommen, in Sachsen 35 %. Das alles hätten Sie sich hier anhören können. Gerade von der SPD-Fraktion – das hat mich besonders traurig gemacht – war nicht mal ein Landtagsabgeordneter dabei, aus meiner Sicht eigentlich erschütternd. Vielleicht noch etwas zu dem Akronym „SPAteN“ – weil sich das als sprachliches Bild einfach so aufdrängt –, von dem Frau Kraushaar gesprochen hat. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ich denke, der Spaten wird üblicherweise zum Eingraben verwendet. Das sollte uns nicht passieren; aber ich habe große Angst. Wenn wir nicht bald in die Pötte kommen – und das nicht über noch mehr sinnlose Fördermittelprogramme, sondern mit Vertrauen in die Kommunen, das war übrigens das am meisten Kritisierte; denn die Kommunen fühlen sich von uns gegängelt und mit Misstrauen gestraft –, dann werden andere – oder vielleicht wir – die berühmte politische Kettensäge ansetzen müssen, um das Schlimmste zu vermeiden. Vielen Dank. (Beifall AfD und vereinzelt BSW)

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Alexander Dierks

Eine Kurzintervention? – Bitte, am Mikrofon 7. (Matthias Berger, fraktionslos: Kann ich hier vorne stehen bleiben?) Wie Sie das gern möchten. (Matthias Berger, fraktionslos: Gerne!)

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Martina Jost AfD

Herr Berger, jetzt kann ich leider keine Frage mehr stellen, weil ich irgendwie zu spät zugeschaltet worden bin. Als Kurzintervention möchte ich das einmal so formulieren, einfach aus der Enquetekommission heraus: Frau Knebel hat es eindringlich angemahnt und Sie jetzt auch noch einmal. Wir hatten eine Reformkommission, und ich glaube, Frau Lüpfert, die Zweite Beigeordnete aus Leipzig, hat auch noch einmal eindringlich alles auf den Tisch gelegt, was analysiert worden ist, was gebraucht wird. Alle Maßnahmen liegen auf dem Tisch. Ich habe mich bereits am Montag gefragt: Was hindert uns denn? Letztendlich ist dieses Hohe Haus dafür verantwortlich, die Entscheidungen zu treffen. Was hindert uns jetzt? Wer sind jetzt die Verantwortlichen? Wahrscheinlich sind Sie der falsche Ansprechpartner, ich hätte das Frau Kraushaar fragen müssen. Was muss passieren, damit hier entschieden wird? Wer ist dafür verantwortlich, dass die entscheidenden Dinge in die Wege geleitet werden? Es ist von einem Mantelgesetz usw. gesprochen worden. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Das würde ich gern hören.

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Alexander Dierks

Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Jost. Herr Kollege Berger antwortet gleich vom Pult aus.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für die Vorlage. Eines hatte ich vergessen. Natürlich stellt sich zu Recht die Frage: Kann man denen glauben, die das zu verantworten haben, was wir gerade festgestellt haben? Haben sie jetzt wirklich erkannt, dass alles anders werden muss? Bekommen sie das hin? Ich erinnere an das Zitat von Albert Einstein: Mit der Denkweise, mit der man Probleme produziert hat, kann man sie nicht aus der Welt schaffen. Ich glaube, es geht einfach um Beharrungsvermögen, es geht um Machterhalt. Man hat sich in dem System eingelebt. Man ist nicht bereit, Pfründe aufzugeben, um die notwendigen Reformen durchzuführen. Das ist meine ehrliche Meinung. Ich denke, es wären alle gefragt. Aber das klappt nicht, wir leben hier in dem Klein-Klein der Parteipolitik. Es gibt immer wieder Leuchttürme unter Ihnen, die das vielleicht erkannt haben, die im Prinzip aber noch nicht weit genug sind, um diesen Schritt gemeinsam mutig zu gehen. Das ist meine sehr politische Antwort. Vielen Dank. (Beifall Martina Jost, AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Berger mit der Reaktion auf die Kurzintervention. Wir wären am Ende der ersten Rederunde angelangt und haben die Möglichkeit, eine zweite Rederunde zu eröffnen. Ich frage die AfDFraktion, ob Bedarf besteht. Kollege Urban, besteht Redebedarf? – Nein, das ist nicht der Fall. CDU-Fraktion, Bedarf an einer zweiten Runde? – Von dieser Möglichkeit macht Frau Kollegin Pfeifer Gebrauch. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Daniela Pfeifer CDU

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr verehrte Kollegen! Mein Kollege Flemming hat bereits dargestellt, was in den vergangenen Jahrzehnten erreicht und aufgebaut worden ist. Ich möchte heute den Blick nach vorn richten, denn der ländliche Raum ist nicht nur ein wichtiger Teil unserer Geschichte, sondern vor allem ein entscheidender Teil unserer Zukunft. Die Menschen in unseren Dörfern und Gemeinden zeichnen sich durch Heimatverbundenheit, Gemeinschaftssinn und ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement aus. Genau diese Stärken machen den ländlichen Raum lebenswert und widerstandsfähig. Genau diese Stärken gilt es zu unterstützen und weiter auszubauen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel, die Digitalisierung und der Strukturwandel verändern unsere Gesellschaft. Doch diese Entwicklungen sind kein Grund zur Resignation. Sie bieten vielmehr die Chance, den ländlichen Raum noch attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. In Sachsen werden die ländlichen Räume bereits heute auf vielfältige Weise unterstützt. Die Ministerin hat dazu ausgeführt und auch mein Kollege hat etliche Möglichkeiten aufgezeigt, die es bereits gibt und die wir unterstützen. Ohne die Tatkraft, die Ideen und die Pfiffigkeit der Menschen vor Ort geht gar nichts. Das Ehrenamt, das Engagement für die eigene Heimat machen einen wesentlichen Teil dieses Erfolges aus. Darauf können wir stolz sein. Indem wir diese Stärken weiter ausbauen und gezielte Maßnahmen ergreifen, können wir dazu beitragen, dass der ländliche Raum in Sachsen wieder attraktiv wird und bleibt. Dabei sehe ich mehrere wichtige Herausforderungen, zum Beispiel die Entbürokratisierung und mehr kommunaler Gestaltungsspielraum. In Sachsen sind wir derzeit dabei, die Staatsmodernisierungspakete 1 und 2 umzusetzen bzw. abzuschließen. Zahlreiche Maßnahmen werden dazu beitragen, die Belastung für unsere Kommunen zu reduzieren. Davon profitieren alle Städte und Gemeinden. Es gibt bei Veränderungen immer unterschiedliche Sichtweisen. Gerade bei der Digitalisierung wird häufig zuerst darüber gesprochen, was alles nicht möglich sei. Dabei gilt für mich ganz klar: Datenschutz bleibt ein hohes Gut. Er schützt die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger und ist unverzichtbar. Aber viele unserer europäischen Nachbarn zeigen, dass Digitalisierung und Datenschutz kein Widerspruch sein müssen. Es muss unser Anspruch sein, beides zusammenzubringen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Ich möchte noch etwas zur Belebung von Wohnraum und der Bekämpfung von Leerstand sagen. Gerade der ländliche Raum besitzt einen Vorteil, der vielen Menschen immer wichtiger wird. Während in Ballungsräumen Wohnraum zunehmend knapp und teuer wird, verfügen unsere Regionen über bezahlbaren Wohnraum und bieten Familien, jungen Menschen und älteren Generationen die Möglichkeit, sich ein Zuhause mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Schnelles Internet und Digitalisierung. Ein leistungsfähiges Netz ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und wichtig für unsere Handwerksbetriebe und größere Unternehmen, aber auch für die gesellschaftliche Teilhabe. Der Glasfaserausbau wird glücklicherweise überall vorangetrieben. Auch wenn die Voraussetzungen unterschiedlich sind, gibt es bereits zahlreiche Beispiele, die zeigen, wie erfolgreich dieser Weg sein kann. Viele Kommunen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben gemeinsam mit privaten Unternehmen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern gute Lösungen gefunden und ihre Regionen fit für die Zukunft gemacht. Diese Beispiele zeigen, was möglich ist, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Bildung und Fachkräftesicherung. Gute Bildungseinrichtungen, wohnortnahe Ausbildungsangebote und attraktive Arbeitsplätze sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass junge Menschen in ihrer Heimat bleiben und Fachkräfte für unsere Regionen gewonnen werden können. Digitale Arbeitsplätze und Co-Working-Angebote eröffnen neue Chancen. Sie ermöglichen es vielen Menschen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren und gleichzeitig im ländlichen Raum zu leben. Für mich als Südwestsächsin ist es wichtig, diesen Masterplan für Südwestsachsen auf stabile Füße zu stellen und vor allen Dingen für die Zukunft belastbar zu machen. Im ÖPNV kann autonomes Fahren eine der Möglichkeiten für unseren ländlichen Raum werden. Das muss unbedingt vorangebracht werden. Es ist eine gute Chance für unsere Dörfer, die Gemeinden miteinander zu verbinden und dort einen zuverlässigen ÖPNV auf die Beine zu stellen. Dazu gehören Radwege, die die Radwege verbinden, um die Menschen sicher von A nach B zu bringen. (Zuruf AfD: Lastenfahrräder!) – Nein, nicht für Lastenfahrräder, sondern für die Damen und Herren, die jetzt schon von einem Dorf in das andere mit dem Fahrrad fahren, aber über die große Landstraße fahren müssen und dort sicher – – (Thomas Thumm, AfD: Bei 16 % Steigung im Erzgebirge!) – Im Erzgebirge sicher nicht. Ich bin weiter unten unterwegs. Dort ist es etwas flacher und man kann gut fahren. Für diese Regionen sollte man das machen. (Beifall Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Jede Region bringt ihre Eigenheiten mit. Diese müssen wir nehmen, wie sie sind. (Beifall CDU – Zuruf AfD: Arbeitsplätze!) Kulturvereine und Gemeinschaft. Vereine, Feuerwehren, Kirchen, kulturelle Angebote und das Ehrenamt schaffen Zusammenhalt und Identität. Sie sind das Herzstück unserer Dörfer und Gemeinden. Sie verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Vereine und die freiwilligen Feuerwehren sind heute schon die Sozialarbeiter auf dem Land. Ein soziales Leben in den Gemeinden wäre oftmals ohne diese Vereine und ohne die freiwilligen Feuerwehren nicht möglich. Kreativität und Einfallsreichtum liegen den Sachsen im Blut. Davon sollten wir auch künftig Gebrauch machen. Es gibt selten nur den einen richtigen Weg. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam den Mut haben, neue Wege zu gehen. Genau das geschieht bereits an vielen Orten unseres Freistaates. Viele Kommunen, viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, viele Vereine und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger zeigen Tag für Tag, wie Zukunft gestaltet werden kann. Politik für den ländlichen Raum ist deshalb weit mehr als die Summe von Gesetzen und Förderprogrammen. Sie lebt von den Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihre Heimat mit Herzblut gestalten. Deshalb bin ich überzeugt: Der ländliche Raum ist nicht nur unsere Vergangenheit, er ist vor allem unsere Zukunft. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Pfeifer in einer zweiten Rederunde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den gibt es seitens der BSW-Fraktion. Frau Kollegin Knebel, bitte.

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Uta Knebel BSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist auch Wirtschaft, nicht nur Menschen. Deshalb möchte ich mehr auf das Thema Wirtschaft eingehen. Es ist ein komplexes Thema. Wir könnten darüber Stunden sprechen. Die Redezeit würde aber nicht ausreichen. Deshalb werde ich irgendwann abrupt abbrechen müssen. Lassen Sie uns über die Realität sprechen, und zwar kein Politsprech, sondern harte Fakten. Die Realität zeigt eine alarmierende Situation in den sächsischen Flächenkreisen. Das können wir nicht nur jeden Tag in der Zeitung lesen, sondern ich erlebe es als Kommunalpolitikerin jeden Tag auf schmerzliche Weise. Die Wirtschaft im ländlichen Raum ist definitiv kein romantisches Idyll, sondern das hart arbeitende Rückgrat unseres Wohlstands. Doch dieses Rückgrat droht, unter einer beispiellosen Last zu brechen. Wir erleben eine dramatische Zweiteilung unseres Freistaates. Während die Großräume Leipzig und Dresden florieren, blutet die sächsische Fläche wirtschaftlich und demografisch aus. Der dramatische Brandherd, den diese Staatsregierung viel zu lang ignoriert hat, ist der direkte Zusammenhang zwischen dem Kollaps unserer Kommunen und dem Niedergang unserer regionalen Wirtschaft. Wenn die Dörfer und Kleinstädte handlungsunfähig werden, dann zieht das den Unternehmern vor Ort den Boden unter den Füßen weg. Schauen wir uns die harten Fakten an, um zu verstehen, wo der Schuh wirklich drückt. Meine Damen und Herren! Das drängendste, das fatalste Problem für die Betriebe im ländlichen Raum ist die verheerende Infrastruktur- und Budgetkrise unserer Gemeinden und Landkreise. Die sächsischen Kommunen erleben einen historischen Einbruch ihrer Finanzen, im Jahr 2024 hatten wir ein Defizit von 48 Millionen Euro, das größte in der ostdeutschen Geschichte, und im Jahr 2025 ist dieser Fehlbetrag rasant in Richtung 1,1 Milliarden Euro förmlich explodiert. Das ist aber nur die halbe Wahrheit: Bereits in den zurückliegenden Jahren wurden Instandhaltung und Instandsetzung der Infrastruktur vernachlässigt. Der Instandhaltungsrückstau in Milliardenhöhe ist das Ergebnis jahrelang verfehlter Finanzpolitik. Was bedeutet das konkret für einen Handwerksbetrieb im Erzgebirge, einen Mittelständler in Bautzen oder einen Zulieferer in Görlitz? Weil die Landkreise von den Sozialausgaben erdrückt werden, die Kommunen beispielsweise den Löwenanteil der Kosten der Kitas tragen müssen, um den Elternanteil nicht ins Enorme treiben zu lassen, und eine unübersichtliche Förderpolitik betrieben wurde, die tatsächlich zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist, gingen zum Beispiel auch die Aufträge an die lokalen Handwerker und andere Unternehmen zurück. Die Folge ist, dass Unternehmen ihre Geschäftsbetriebe einstellen und die Kommunen im Bedarfsfall nicht einmal mehr ein Angebot bekommen, wenn sie Ausschreibungen machen. Das führt unter anderem zu einem Rückgang bei den kommunalen Investitionen, und jetzt stehen sie auch noch in der Warteschleife. Sachsen soll nach den Anhörungen tatsächlich an der Spitzengruppe sein, was Investitionen betrifft. Das hinterfrage ich nicht und zweifle ich auch nicht an. Bei mir entsteht nur die Frage: Wo sind denn die Investitionen gewesen? Bei meiner vorhin genannten Brücke hat offensichtlich nichts stattgefunden. Was ist im Rest des öffentlichen Raumes tatsächlich von diesen Investitionen übrig geblieben? Kommen wir zur Finanzausstattung: Mangelnde Eigenmittel zwingen die Bürgermeister, geplante Investitionen in die Gewerbeinfrastruktur, in die Straßenstruktur, in die Gebäude schlichtweg zu stoppen oder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Wenn die Gemeinde kein Geld mehr hat, um den Auftrag an die Handwerksbetriebe zu vergeben, bricht der regionale Wirtschaftskreislauf zusammen. Die Haushaltskrise der Kommunen ist längst zu einer handfesten Existenzkrise für unsere ländliche Wirtschaft geworden. Hinzu kommt der katastrophale Sanierungsstau bei regionalen Verkehrswegen und Brücken. Schlechte Straßenverbindungen schwächen die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Wirtschaftsstandort massiv. Wie sollen unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen, wenn ihre Lkw auf maroden Kreisstraßen im Stau stehen und die Brücken für den Schwerlastverkehr gesperrt werden müssen und Umleitungen entstehen? Ich will nicht sagen, wie lange man dann dort fahren darf. Das ist kein Standortvorteil für Sachsen, das ist ein starkes Investitionsrisiko. Kommen wir zum zweiten gigantischen Problem, das unsere Wirtschaft im ländlichen Raum in die Knie zwingt: der überproportionale Rückgang der Erwerbstätigkeit durch den demografischen Wandel. Sachsen ist von einer extremen Polarisierung geprägt. Abseits von Dresden und Leipzig verzeichnen fast alle Regionen bundesweit die höchste Rate bei Überalterung und Bevölkerungsrückgang. Junge, gut ausgebildete Menschen wandern weiterhin überproportional in die urbanen Zentren ab. Das führt zu einem fortlaufenden, dramatischen Ausdünnen des regionalen Arbeitskräftepotenzials. Die Zentralisierung von Ausbildungsstätten in den Großstädten verstärkten diesen Wandel noch, obwohl gerade die ländlichen Unternehmen die Last der Ausbildung in Deutschland tragen. Rund 60 % aller Ausbildungsplätze werden im ländlichen Raum bereitgestellt. Unsere Betriebe investieren Herzblut und Geld in die Jugend, aber danach verliert die Fläche den Nachwuchs an die Großstädte. In den Landkreisen Görlitz, Bautzen oder im Erzgebirgskreis schlägt die demografische Alterung voll auf die Beschäftigtenzahl durch. Altersbedingte Abgänge können mangels Zuzugs überhaupt nicht mehr kompensiert werden. Den Betrieben fehlt schlichtweg das Personal, um Aufträge anzunehmen. Diese demografische Vollbremsung würgt die Wirtschaftsdynamik in unseren Regionen radikal ab. Wenn der Bäckermeister keinen Gesellen mehr findet, wenn der Maschinenbauer keinen Ingenieur mehr aufs Land locken kann und wenn selbst in den Gemeindeverwaltungen die IT-Spezialisten fehlen, um die Verwaltung zu digitalisieren, ja, wer soll dann in Zukunft eigentlich noch das Land auf dem Lauf halten? Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns auf die Branchenstruktur blicken: Die ländliche Wirtschaft Sachsens ist historisch eng mit dem verarbeitenden Gewerbe, dem Maschinenbau und der Automobilindustrie verwoben. Diese enge Verflechtung war lange Zeit unsere Stärke, heute jedoch geht diese Stärke verloren, und das in einem rasanten Tempo. Die bundesweite und globale Wachstumsschwäche in diesen industriellen Schlüsselindustrien trifft die sächsischen Zulieferbetriebe in der Fläche mit voller Wucht. Wenn die großen Automobilwerke oder der globale Maschinenbau husten, bekommt der ländliche Zulieferbetrieb in Sachsen eine Lungenentzündung. Die sinkenden Auftragseingänge aus der Großindustrie zwingen kleinere ländliche Gewerbebetriebe bereits jetzt zu deutlichen Beschäftigungs- und Produktionsrückgängen. Gleichzeitig stehen diese Betriebe unter dem immensen Druck der Dekarbonisierung und der Digitalisierung. Aber wie sollen sie diesen Wandel finanzieren? Bundesweit schrumpfen die Investitionsabsichten im ländlichen Raum drastisch. Über ein Drittel der Betriebe, 34 %, kürzte seine Investitionsbudgets. Warum? Weil massive Unklarheit bei den Energie- und Rohstoffpreisen für 70 % der Firmen ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Schwankende wirtschaftliche Vorgaben aus Berlin und ein mangelndes Gegensteuern in Dresden rauben den Unternehmen jegliche Planungssicherheit. Wer nicht weiß, ob er morgen die Energiepreise noch bezahlen kann, der investiert nicht in die Transformation, der kämpft ums nackte Überleben. Ein weiteres Problem, das die wirtschaftliche Dynamik abseits der Ballungsräume massiv bremst, ist das schwache Gründungsgeschehen. Strukturschwächere sächsische Regionen leiden unter einer geringen Unternehmensdichte und einer niedrigeren Neugründungsrate. Statistisch gesehen haben Existenzgründungen im ländlichen Raum deutlich geringere Überlebenschancen und niedrigere Wachstumsraten als in den Städten. Warum ist das so? Weil der Zugang zu regionalen Absatzmärkten erschwert ist, weil Netzwerke fehlen, weil es im ländlichen Raum kaum Zugang zu Wagniskapital gibt. Ohne neue und innovative Unternehmensbiografien droht die ländliche Wirtschaft jedoch langfristig zu verkrusten, und dieses Problem wird durch die allgemeine Ausdünnung der Infrastruktur weiter verschärft. Wir sehen das Problem der Daseinsvorsorge. Der Rückzug von Lebensmittelgeschäften, Bankfilialen und Apotheken aus der Fläche schreitet voran. In vielen ländlichen Regionen findet nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung ein Lebensmittelangebot im eigenen Ort vor. Ein Bürgermeister sagte letztens zu mir: Leben im ländlichen Raum bedeutet eher, sterben zu müssen, einfach weil man keinen Arzt vor Ort hat bzw. nicht zu einer ärztlichen Versorgung kommt. Fragen wir uns doch mal ganz pragmatisch: Welcher junge Unternehmer, welche hoch qualifizierte Fachkraft zieht denn freiwillig mit der Familie in eine Region, in der die nächste Grundschule wegen Lehrermangels schließen soll, die Nahversorgung nur noch über teure Bürgerbusse läuft und das Smartphone im Funkloch stirbt? Die unzureichenden Rahmenbedingungen und die mangelhafte Digitalinfrastruktur bremsen selbst unsere familiengeprägten Hidden Champions aus, die eigentlich das ökonomische Rückgrat unseres Landes bilden. Meine Damen und Herren! Wir dürfen den ländlichen Raum in Sachsen nicht länger als zweitklassig behandeln. Wenn die Wirtschaft in der Fläche stirbt, stirbt die Seele unseres Freistaates. Wir können uns die anhaltende Ignoranz gegenüber dem kommunalen Finanzkollaps nicht mehr leisten. Wenn wir den Unternehmen nicht die nötige Infrastruktur, stabile Energiepreise und eine funktionierende digitale Verwaltung bieten, wandern sie ab oder schließen für immer, und von Neuansiedlung ist gar keine Rede. Beenden Sie sofort das finanzielle Siechtum unserer Kommunen und Landkreise durch einen echten, wirksamen kommunalen Rettungsschirm! Starten Sie eine massive Investitionsinitiative in das regionale Straßennetz, in Brücken und in den flächendeckenden Breitbandausbau! Schaffen Sie Rahmenbedingungen für Unternehmungsgründungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen in sächsischen Flächenkreisen! Herzlichen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Das war in der zweiten Rederunde für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Knebel. Gibt es in der zweiten Rederunde weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. In der dritten Runde möchte für die AfD-Fraktion Herr Kollege Thumm sprechen; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, ich muss Ihnen jetzt mal ganz ehrlich auch als Erzgebirger mitteilen, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) dass das so in diesem Land nicht weitergehen kann. Frau Staatsministerin, gut gemacht ist das, was Sie hier heute vorgetragen haben, in keiner Weise; das will ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. Wer einen Tag vorher am späten Nachmittag den Raumordnungsbericht verteilt, der mehr als 200 Seiten dick ist, und dann hier in diesem Parlament eine Debatte darüber führt, wie es um die ländlichen Räume bestellt ist und wie die Zukunft aussehen soll, der betreibt – Frau Staatsministerin, da sage ich Ihnen ganz offen und ehrlich – Missachtung dieses Hohen Hauses. Das Versagen der vergangenen Jahrzehnte, das die CDU im Besonderen mit der SPD zu verantworten hat, hat ganz gezielt Zustände herbeigeführt, die sich kurzfristig mit all Ihren wohlklingenden Botschaften, die Sie heute vorgetragen haben, nicht lösen lassen. In Bezug auf Ihre Aussagen zum Landesentwicklungsplan, der im Übrigen immer noch fehlt – wir warten seit 2023 auf einen Landesentwicklungsplan, der die Ziele der Landesentwicklung definiert, festlegt, das zukünftige Handeln in diesem Freistaat fixiert und mit politischen Entscheidungen in diesem Parlament untermauert –, sage ich: Das ist gut geklaut von der AfD. Aber das ist immer noch besser, als wenn es von der CDU wieder schlecht gemacht wird. Ich möchte daran erinnern, dass ich zu Anfang dieser Legislatur hier stand und den fehlenden Landesentwicklungsplan eingefordert habe. Ich freue mich, Frau Staatsministerin, dass Sie viele meiner Kernforderungen aus der vor zwei Jahren erfolgten Debatte übernommen haben und jetzt als CDU Forderungen und Aufgaben neu definieren. Da kann man sehen: Mut zur Wahrheit – auch der wirkt mittlerweile bei der CDU. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ich noch kritisieren möchte, ist, dass in keiner Weise das Problem des Lehrermangels angegangen wurde. Allein in meinem Wahlkreis im Erzgebirge – Schwarzenberg, Zwönitz, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lößnitz – gibt es 27 Schulen: Oberschulen, Grundschulen und Gymnasien. Dazu möchte ich Ihnen die Zahlen der letzten drei Schuljahre nennen: Im Jahr 2022/2023 gab es an diesen 27 Schulen 37 000 Stunden Unterrichtsausfall. Im Jahr 2023/2024 gab es 38 000 Stunden Unterrichtsausfall, und im Schuljahr 2024/2025 gab es 42 000 Stunden Unterrichtsausfall. Sie sehen, wir haben kontinuierliche Steigerungen. Wer regiert dieses Land seit 36 Jahren? Die CDU. Wer stellt den Kultusminister? Die CDU. Sie streuen den Leuten mit Ihren Botschaften Sand in die Augen. Nichts bekommen Sie auf die Kette, nichts bekommen Sie auf die Reihe. Die Leute, vor allem im ländlichen Raum, müssen Ihr politisches Versagen ertragen. Kommen wir zum gestern eingegangenen Raumordnungsbericht zurück. Ich habe die 200 Seiten heute Nacht überflogen. Sie machen dort das Eingeständnis, Frau Staatsministerin, dass mehr als 40 % der Straßen im Freistaat Sachsen marode sind. Auf was ist das zurückzuführen? Natürlich auf 36 Jahre CDU-Herrschaft im Freistaat Sachsen, seit zwölf Jahren zusammen mit der SPD. Wir hatten einmal den Verkehrsminister Dulig. Der hatte zumindest die Straßenausbaustrategie definiert, die seit Jahrzehnten, auch unter der CDU-Regierung in den Kabinetten Kretschmer I und Kretschmer II, unterfinanziert ist. Es ist viel zu wenig Geld im System, um dem riesigen Rückstau an Sanierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen und die Mobilität – vor allem die Individualmobilität – im Freistaat Sachsen wieder voranzubringen. Das Ergebnis sehen wir: Die Brücken stürzen ein, auch weil in der Vergangenheit viel zu wenig Geld in Sanierung und Erhaltung investiert worden ist. Bei mir im Erzgebirgskreis: Welche Straßen sind die schlechtesten? Natürlich die Staatsstraßen des Freistaates Sachsen. Sie sehen, es gibt riesige Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Ich möchte konkret, dass solche politischen Ziele, die man im Landesentwicklungsplan den nächsten Regierungen mitgeben kann, definiert werden, um endlich dem riesigen Sanierungsstau Rechnung zu tragen und Mittel langfristig zu binden. Ärztemangel – das haben wir definiert, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Erzgebirgskreis gibt es 309 unbesetzte Hausarztstellen. Wenn man das ein paar Jahre in die Zukunft überträgt, haben wir 1 100 Vertragsärzte, die in den nächsten fünf Jahren älter als 60 Jahre sind. Die demografische Zeitbombe tickt auch hier. Vom BSW ist vielfach bemängelt worden, dass es so nicht funktioniert. Wo sind denn die konkreten Lösungsvorschläge? Wie wollen wir die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen? Diese Frage stelle ich mir hier schon lange und bekomme keine Antworten. Wir bilden im Freistaat Sachsen durch das Hochschulzulassungsgesetz ganz wenige Ärzte – die aus dem Freistaat Sachsen, aus der Region kommen – aus, gemessen an den Studierenden, die aus Westdeutschland zu uns reisen. Es verlassen uns sehr viele wieder, und die stehen dann der Ärzteschaft im Freistaat Sachsen nicht zur Verfügung. Was machen Sie denn eigentlich hier? Sie sind doch das Parlament. Sie sind der Gesetzgeber. Wir haben eine Staatsregierung. Wo ist denn die Initiative? Ich finde es bezeichnend: Wir reden von mehr als 50 % der Sachsen, die im ländlichen Raum wohnen. Das ist eine wichtige Debatte. Ich sehe hier zwei Staatsministerinnen sitzen, und der Rest – ich weiß nicht, wo er ist. Dabei sieht man, wie den ländlichen Räumen seitens der Staatsregierung Rechnung getragen wird. (Beifall AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Wo sind denn die Initiativen der Staatsregierung? Wenn ich schon weiß, dass ich zukünftig noch mehr Ärztemangel durch die demografische Entwicklung erzeuge, dass die Ärzte immer älter werden und dass ich viel zu wenige Sachsen für ärztliche Berufe ausbilde, warum machen Sie nichts? (Staatsministerin Petra Köpping: Reden Sie mal mit der Ärztekammer!) Warum setzen Sie sich nicht im Bund dafür ein, dass die Zulassungsvoraussetzungen für Sachsen geändert werden, wenn wir schon ein Land sind, das diesen Mangel verwaltet? (Staatsministerin Petra Köpping: Reden Sie mal mit der Ärztekammer!) Dann kann ich doch dafür sorgen, dass aus dem Erzgebirge mehr Erzgebirger für das Studium zugelassen werden – denn es ist viel wahrscheinlicher, dass der Erzgebirger zurückkehrt –, anstatt in Dresden Ärzte aus München, möglicherweise aus Frankfurt oder aus Hamburg auszubilden. (Staatsministerin Petra Köpping: Reden Sie mit der Ärztekammer!) Sie können es doch einmal machen. Sie können es doch einfach einmal versuchen. (Zuruf Gerald Eisenblätter, SPD) Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Auch Keine Kürzungen zulasten Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Wer regiert Antrag der Hierzu liegen mir die rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 50 Minuten, AfD Machen Sie es doch endlich einmal. Nur so werden wir etwas ändern: indem wir wieder anfangen, für unseren Freistaat Sachsen zu arbeiten, für unser Land und unsere Bürger. Wir wissen, dass Sie das offensichtlich nicht können. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir wissen, dass Sie es nicht wissen!) Deswegen ist es umso wichtiger, dass Sie bei der nächsten Wahl – (Zuruf Sören Voigt, CDU) – abgewählt werden und die AfD endlich auf die Stühle kommt, damit sich in diesem Land grundlegend etwas ändert. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion in einer dritten Rederunde Herr Kollege Thumm. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Bedarf für eine vierte Rederunde? – Das kann ich auch nicht erkennen. Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stunde Psychotherapie rettet Leben: der seelischen Gesundheit! Fraktion Die Linke Sachsens Apotheken als dauerhaft stärken Fraktion CDU Linksgrüner Nasenring: Sachsen wirklich? Fraktion AfD 50 Minuten, BSW 24 Minuten, SPD 18 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 15 Minuten, Die Linke 20 Minuten und die Staatsregierung dreimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Erste Aktuelle Auch Psychotherapie Kürzungen zulasten der Antrag der Als Antragstellerin erhält zunächst die Fraktion Die Linke das Wort. Frau Kollegin Schaper, Sie dürfen; bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weniger ist mehr. Das klingt gut. Die Bundesregierung kehrt das aber um. Weniger Geld für psychische Gesundheit heißt: mehr Wartezeit, mehr Druck und mehr Leid. Wer eine Psychotherapie braucht, wartet schon jetzt im Schnitt 142 Tage. Das sind fast fünf Monate ohne Hilfe. Erkrankungen können sich verfestigen; oft werden sie viel schlimmer. Trotzdem will die Regierung von Friedrich Merz bei der gesetzlichen Krankenversicherung kürzen. Zum 01.04.2026 werden die Honorare für ambulante Psychotherapien um 4,5 % gekürzt. Weitere Einschnitte sind geplant. Zusätzliche Budgetierung und das Streichen von Zuschlägen werden die Praxen weiter unter Druck setzen. Ihnen drohen Einkommenseinbußen von bis zu 25 %. Wofür? Für Einsparungen von 371 Millionen Euro. Das sind 0,11 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Vergleich: Würden alle in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, lägen die Mehreinnahmen allein wegen der Beamtinnen und Beamten schon bei 8 bis 12 Milliarden Euro jährlich. Die Folgen sind absehbar: Praxen geraten weiter unter Druck, Behandlungszeiten werden knapper, und am Ende fehlen noch mehr Plätze für Menschen, die dringend Hilfe brauchen. Wohin das unter anderem führt, ist in Sachsen brutal sichtbar: 2025 sind 641 Menschen durch Suizid gestorben. Alle kann man sicher nicht verhindern, aber durch frühzeitige Hilfe viele. Der Freistaat gehört nach wie vor zu den Bundesländern mit der höchsten Suizidrate. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet bei der psychischen Versorgung gekürzt wird. Welches Signal sendet man damit den Betroffenen? Ihr seid uns zu teuer; seht zu, wo ihr bleibt. Nur weil bei psychischen Erkrankungen nichts komisch absteht oder blutet, bedeutet das nicht, dass sie weniger schlimm oder gefährlich wären. Es sind Erkrankungen, die gefährlich und potenziell tödlich sind. Denken wir an Bulimie, an extreme Selbstverletzung oder an den bereits angesprochenen Suizid. Diese Erkrankungen können nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für andere gefährlich werden. Psychische Erkrankungen verursachen jedes Jahr Kosten von rund 147 Milliarden Euro, auch weil Menschen deshalb lange arbeitsunfähig werden. Die Regierung produziert also Milliardenschäden. Das ist, als würde man die Feuerwehr abschaffen, um Wasserkosten zu sparen. Debatte rettet Leben: Keine seelischen Gesundheit! Fraktion Die Linke Psychotherapie ist keine optionale Leistung. Ohne sie können viele Menschen nicht am Alltag teilhaben. Gekürzt wird ausgerechnet bei der am schlechtesten bezahlten Fachgruppe im System. Viele Praxen arbeiten bereits am Limit. Wenn sich die Bedingungen weiter verschlechtern, schädigt das die Versorgung, vor allem zulasten der gesetzlich Versicherten. Als Selbstzahler ist eine Therapie nur für die Leute bezahlbar, die das nötige Kleingeld haben. Diese Reform wird auch die Nachwuchsgewinnung erschweren. Der Weg in diesen Beruf ist schon jetzt lang und teuer: mehrere Jahre Studium, mehrjährige Ausbildung, hohe Eigenkosten und am Ende eine Tätigkeit, die vergleichsweise schlecht vergütet wird. Wer soll sich noch für diesen Beruf entscheiden? Hier wird ein System geschwächt, das man eigentlich dringend ausbauen müsste. Nötig ist nicht weniger, sondern mehr: mehr Therapieplätze, mehr Planungssicherheit für Praxen, mehr niedrigschwellige Angebote. Psychische Gesundheit ist kein Luxus, und Psychotherapie ist übrigens mehr als Wellness und Klangschale. Da die Lage für Kinder und Jugendliche besonders schlimm ist, werden wir in der zweiten Rederunde intensiv darauf eingehen. Aber so viele Absurditäten in einem Entwurf unterzubringen und bei dieser Zunahme psychischer Erkrankungen zu kürzen, auf eine solch unintelligente Entscheidung muss man erst einmal kommen. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Antragstellerin sprach Frau Kollegin Schaper. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Eppinger; bitte.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Psychotherapie zielt darauf ab, seelische Störungen und belastende Lebenssituationen zu lindern sowie problematische Verhaltens- und Denkmuster zu erkennen, zu verstehen und zu verändern. In Sachsen sind aktuell 1 771 Erwachsenenpsychotherapeuten und 383 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie 68 Therapeuten mit Doppelapprobation tätig. Ja, Psychotherapie rettet Leben, wenn sie in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. 2024 starben in Deutschland 10 372 Menschen durch Suizid. 90 % dieser Fälle haben eine psychische Erkrankung zur Ursache. 40 bis 60 % der Suizide, also 4 000 bis 6 000 Menschen, haben eine Depression als Hauptursache in der Diagnose. 861 Menschen, die 2024 Suizid begingen, waren jünger als 30 Jahre. Vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11.03.2026 die Vergütung für ambulante Psychotherapie um 4,5 % gekürzt hat. Gleichzeitig erfolgte eine Anhebung durch Strukturzuschläge; das kompensiert die Honorarausfälle jedoch in keiner Weise. Es bleibt ein realer Honorarverlust von 2,8 %. Damit wird es bei immer weiter steigenden Kosten immer schwieriger, eine ambulant arbeitende psychotherapeutische Praxis wirtschaftlich zu betreiben. Wir als CDU-Fraktion haben dazu am 30.03.2026 eine Presseerklärung herausgegeben, in der wir uns eindeutig an die Seite der Psychotherapeuten gestellt haben. In Summe sind in der Psychotherapie Einsparungen in allen Bereichen von 371 Millionen Euro geplant. Bei Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von 346 Milliarden Euro entspricht das – wie Susanne Schaper schon sagte – 0,11 % der Gesamtkosten. Gleichzeitig verursachen psychische Erkrankungen in Deutschland Kosten von rund 147 Milliarden Euro. Fachverbände der Psychotherapeuten sagen, dass das Sparpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer deutlichen Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen wird. Nach Schätzungen von Fachverbänden sind 25 % der derzeit verfügbaren ambulanten Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte gefährdet. Ambulante Psychotherapie spart Geld, indem hohe Folgekosten vermieden werden, beispielsweise durch weniger Krankengeldzahlungen, geringere Frühverrentungsquoten oder eine höhere Erwerbsfähigkeit. Psychische Erkrankungen belegen in der Statistik zur Arbeitsunfähigkeit mit 17 % den dritten Platz in Deutschland. Davor liegen mit 19 % Atemwegserkrankungen und mit 18 % Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. 147,3 Millionen ausgefallene Arbeitstage durch psychische Erkrankungen stehen zu Buche. Durchschnittlich beträgt der Ausfall während einer Erkrankung 42 Tage. 40 % der Frühverrentungen erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen. Lohnfortzahlungen und Produktivitätsverluste durch psychische Erkrankungen kosteten im vergangenen Jahr 60 Milliarden Euro. Am 26.03.2026 veröffentlichte der Verband der Ersatzkassen ein Positionspapier, das weit über die Honorarfrage hinausgeht: Psychotherapie soll gesteuert, standardisiert und womöglich durch billigere Alternativen ersetzt werden. Der Verband der Ersatzkassen fordert unter anderem den Ausbau der digitalen Gesundheitsanwendungen als weiteres Angebot der Regelversorgung. Übersetzt heißt das: App statt Therapie. Für Menschen mit manifesten psychischen Erkrankungen, mit Depressionen, mit Angststörungen und mit Traumafolgestörungen ist eine App definitiv keine suffiziente Behandlung. Die Abbruchraten bei digitalen Angeboten sind hoch, Langzeitstudien zur Nachhaltigkeit digitaler Behandlungen fehlen. Meine Zeit ist fast vorbei. In der zweiten Runde mehr dazu. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Dr. Eppinger. Für die AfDFraktion hat nun die Abg. Dietz das Wort; bitte.

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Katja Dietz AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss kurz auf Herrn Dr. Eppinger eingehen: Ich habe Ihre eindrucksvollen Zahlen und Worte gehört und bin überrascht. Ich habe mich gefragt: Steht dort Dr. Eppinger von der CDU oder jemand von der Opposition? (Zuruf Tom Unger, CDU) Die Frage ist: Haben Sie das einmal Ihrer bzw. unserer Gesundheitsministerin erzählt? Oder Sie, Herr Unger, Sie haben doch gute Kontakte zu Frau Warken. Vielleicht braucht sie die Zahlen. Das wäre einmal interessant. Wie gesagt, trotzdem freue ich mich, dass Sie das genauso kritisch und sorgenvoll sehen. Wer heute in Sachsen dringend einen Therapieplatz sucht, braucht vor allem eines: Geduld – viel Geduld. Für Menschen mit schweren Depressionen, Angststörungen oder traumatischen Belastungen können viele Monate des Wartens zur Zerreißprobe werden. Umso unverständlicher ist es. Es wurde schon mehrmals darüber gesprochen, dass seit dem 1. April eine Honorarkürzung von 4,5 % für ambulante psychotherapeutische Leistungen gilt – ausgerechnet in einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung so hoch ist wie seit Jahren nicht mehr. Meine Bundestagskollegin Carina Schießl brachte es bereits im März auf den Punkt. Hinter jeder monatelangen Wartezeit steht ein Mensch in existenzieller Not, und genau darum geht es. Wer glaubt, hier werde lediglich über Abrechnungsmodalitäten oder Prozentpunkte diskutiert, hat die Tragweite dieser Entscheidung nicht begriffen. Psychotherapie ist keine bürokratische Dienstleistung. Sie hilft Menschen mit schweren Depressionen, Angststörungen, traumatischen Erfahrungen und anderen psychischen Erkrankungen. Für viele Betroffene ist sie eine wichtige Voraussetzung, um ihren Alltag überhaupt noch bewältigen zu können. Die Versorgungslage ist bereits heute angespannt. Viele Patienten warten monatelang auf einen Therapieplatz. Gleichzeitig ist der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung seit der Coronazeit massiv gestiegen. Die politischen Entscheidungen jener Jahre haben bei vielen Menschen tiefe Spuren hinterlassen. Gerade Kinder und Jugendliche litten unter dem Wegfall sozialer Kontakte und vertrauter Alltagsstrukturen. Umso unverständlicher ist es, dass gerade jetzt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Praxen so verschlechtert werden. Ausgerechnet in dem Moment, in dem der Bedarf an Hilfe so hoch ist wie seit Jahren nicht mehr, wird hier der Rotstift angesetzt. Anstatt diese Versorgung zu stärken, erleben wir einen beispiellosen Kahlschlag. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen – Menschen, die Hilfe brauchen und schon lange kämpfen. Für sie sind sechs, sieben oder neun Monate Wartezeit keine organisatorische Unannehmlichkeit. Es sind Monate, in denen sich Erkrankungen verfestigen, Krisen zuspitzen und Lebensperspektiven verloren gehen. Gleichzeitig berichten Experten von den Folgen der erneuten Budgetierung. Rund 70 % der psychotherapeutischen Versorgungsaufträge entfallen auf Praxen mit einem hälftigen Kassensitz. Viele Therapeuten haben in den vergangenen Jahren deutlich mehr Patienten behandelt, als es ihr eigentlicher Versorgungsauftrag vorsieht. Mit der Deckelung wird dieses Engagement künftig finanziell bestraft, indem Leistungen oberhalb dieser Grenzen nicht mehr angemessen vergütet werden. Das heißt, die Therapeuten werden auf eine Mindestgrenze – weit unter dem, was sie derzeit leisten – heruntergebremst. Die Folge wird ein erheblicher Rückgang des verfügbaren Therapieangebots sein. Man rechnet bis zu 25 % weniger Behandlungskapazität. Das bedeutet nichts anderes als weniger Therapieplätze, noch längere Wartezeiten und eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage für Menschen, die ohnehin schon viel zu lange auf Hilfe warten müssen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Steigende Personal-, Miet- und Betriebskosten werden nicht ausreichend refinanziert. Für manche Praxen wird die Behandlung von Kassenpatienten wirtschaftlich immer schwieriger werden. Die Kluft zwischen Privat- und Kassenpatienten ist längst Realität. Schon heute erleben viele Menschen, dass derselbe Therapieplatz, je nach Versichertenstatus, unterschiedlich schnell erreichbar ist. Statt diesen Missstand zu beseitigen, drohen die Kürzungen, ihn einfach weiter zu erhöhen. Die einen erhalten zeitnah Hilfe, die anderen erhalten zunächst einen Platz auf der Warteliste. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

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Katja Dietz AfD

Wenn für immer neue staatliche Aufgaben Milliardenbeträge bereitgestellt werden können, gleichzeitig jedoch bei der psychotherapeutischen Versorgung gespart wird, dann stellt sich die Frage nach den politischen Prioritäten. Meine Kollegin Schwietzer wird in der zweiten Runde weiter dazu ausführen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion sprach Frau Kollegin Dietz, und es folgt für die BSW-Fraktion Frau Abg. Voigt; bitte.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon verrückt. Seit Jahren wird immer wieder durch verschiedene Fachverbände darauf hingewiesen, dass die Zahl psychisch erkrankter Menschen und damit auch der Bedarf an adäquater Versorgung kontinuierlich steigt. Was jetzt zum 1. April 2026 in Kraft getreten ist, hat nicht nur Auswirkungen für die Berufsgruppe, sondern vor allem für die Menschen, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auf die fatalen Konsequenzen hingewiesen, die mit dieser Entscheidung einhergehen und die die Versorgungslücke noch verschärfen werden. Daher fordern wir, dass sich die Sächsische Staatsregierung im Bundesrat mit aller Vehemenz für eine Rücknahme der Honorarkürzungen einsetzt. (Beifall BSW) Des Weiteren muss auf Bundesebene eine zielführende Strategie entwickelt werden, um einen weiteren Anstieg von psychischen Erkrankungen zu verhindern. Die zentrale Frage dabei muss sein: Wo liegen die Ursachen für diesen Anstieg? Das ist keine reine Symptombetrachtung. Allerdings möchte ich an dieser Stelle den Fokus auf Sachsen lenken; denn wir sollten jetzt handeln, um unsere Versorgungslandschaft so zu stärken, dass eine weitere Überlastung des Gesamtsystems verhindert wird. Wir müssen uns dazu vor Augen halten, dass niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur eine Säule der Gemeindepsychiatrie darstellen. Daneben gibt es noch sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, psychiatrische Institutsambulanzen, Kliniken sowie Suchtberatungsstellen. Diese sind – das hatten wir erst kürzlich hier bei einer Anhörung zum Thema „Psychisch erkrankte Menschen wirksam unterstützen“ – häufig nicht so finanziell und personell ausgestattet. Zudem wird die Bedeutung der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen im Zusammenspiel der verschiedenen Säulen zu wenig wahrgenommen, was sich an fehlenden Angeboten explizit für diese Zielgruppe zeigt. tragen, dass die hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen den Landkreisen und kreisfreien Städten im nächsten Haushalt zur Verfügung gestellt werden, (Beifall BSW) damit am Ende nicht der Wohnort der Betroffenen über die Verfügbarkeit und die Qualität der Unterstützungsleistungen entscheidet. Bereits jetzt sind einige Landkreise und kreisfreien Städte nicht in der Lage, die Mindeststandards der gemeindepsychiatrischen Versorgung vollumfänglich umzusetzen. Zum Ende möchte ich einen Sachverhalt ansprechen, der bisher viel zu wenig beachtet wurde: Seit einigen Jahren besteht im Gesundheitswesen der Leitgedanke „ambulant vor stationär“. Damit sollen die Betroffenen vor allem im eigenen Wohnumfeld begleitet und ihre Selbstbestimmung gefördert werden. Das hat etwas mit Personenzentrierung und gleichzeitig mit Kosteneffizienz zu tun – so weit, so gut. Was dabei jedoch grundlegend verpasst wurde, ist, dass die Finanzierungsströme zum größten Teil noch in den stationären Bereich fließen. Logischerweise muss jedoch der ambulante Bereich stärker ausgebaut werden, damit der Leitgedanke „ambulant vor stationär“ überhaupt Wirkung entfalten kann. (Beifall BSW) Wenn es uns gelingen würde, hier anzusetzen und die präventiven, ambulanten und nachsorgenden Angebote so auszubauen, dass psychisch erkrankte Menschen frühzeitig Unterstützung und Begleitung erfahren könnten, können wir eine Vielzahl kostenintensiver, stationärer Krisenaufenthalte verhindern, die unter dem Strich nicht zur nachhaltigen Genesung beitragen und vielfach im sogenannten Drehtüreffekt enden – zum Leidwesen der Betroffenen. Danke schön. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Voigt, und für die SPD-Fraktion folgt Frau Kollegin Lang; bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über eine ambulante Psychotherapie. Wir sprechen nicht über irgendein Randthema im Gesundheitswesen, sondern über Menschen, die Hilfe brauchen, über Kinder und Jugendliche, die schwere seelische Belastungen haben, über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mehr können, und über Familien, die Unterstützung brauchen. Des Weiteren sprechen wir über Menschen in Lebenskrisen: Menschen mit Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen und Suizidgedanken. Wir sprechen über ein Versorgungssystem, das heute schon an vielen Stellen unter Druck steht. Unter enormem Druck stehen momentan auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund hat der Erweiterte Bewertungsausschuss Anfang März eine Kürzung der Honorare um 4,5 % beschlossen und eine Entscheidung gegen die Stimmen der Vertreter der Psychotherapeuten gefällt. Aber auch das ist eine Entscheidung, die in der Selbstverwaltung getroffen wurde, denn Entscheidungen über den Leistungsumfang und die dazugehörige Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Deutschland nicht politisch. Die Rolle des Bundesministeriums für Gesundheit besteht darin zu kontrollieren, ob die Betroffenen und die Entscheidungen dazu den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. So viel zum Tatbestand. Die Kassenärztliche Vereinigung für die Leistungserbringer, in diesem Fall die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, wollen diese Entscheidung prüfen. Das ist ihr gutes Recht. Grundsätzlich ist klar: Psychotherapie ist keine Leistung, die man beliebig beschleunigen, verdichten oder skalieren kann. Die psychotherapeutische Sitzung ist eine Zeit, sie ist Beziehung, sie ist fachliche Arbeit mit einem Menschen eins zu eins. Es gibt keine Parallelbehandlung, keine technische Abkürzung, keine Apparatur, mit der man in derselben Stunde doppelt so viele Patienten versorgen könnte. Genau deshalb ist die Vergütungslogik in der Psychotherapie auch eine andere als in den anderen fachärztlichen Bereichen. Genau deshalb müssen wir sehr sorgfältig hinschauen. Besonders kritisch ist das in Ostdeutschland und im ländlichen Raum. Wenn in Regionen wie dem Erzgebirge solche Probleme auftauchen, dann gibt es selten Ausweichmöglichkeiten wie in den großen Ballungsräumen. Der Anteil der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ist deutlich höher. Privatpatienten, Selbstzahlerangebote oder andere Kompensationsmöglichkeiten spielen eine deutlich geringere Rolle. Wenn die gesetzlich finanzierte Versorgung geschwächt wird, gibt es bei uns im ländlichen Raum oft keine andere Alternative. Gleiche Regelungen wirken nicht überall gleich. Was in einer wirtschaftsstarken Großstadt vielleicht noch irgendwie aufgefangen werden kann, kann im Erzgebirge, in der Lausitz oder im Vogtland ganz konkret bedeuten: Ein Angebot weniger, ein Sitz weniger, noch längere Wege und noch längere Wartezeiten. Wer monatelang auf einen Therapieplatz warten muss, dem hilft kein Verweis auf einen statistischen Durchschnittswert, sondern wer krank ist, braucht Hilfe. Er muss erreichbar sein. Es muss verlässlich sein, und es muss rechtzeitig sein. Wir müssen auch an dieser Stelle die volkswirtschaftliche Seite ehrlich betrachten. Psychische Erkrankungen sind längst zentrale Gründe für lange Arbeitsunfähigkeiten, für Erwerbsminderung und für enorme Folgekosten in unserem Sozialstaat. Ambulante Psychotherapie ist kein Luxus. Sie ist Prävention, sie ist Teilhabe, sie ist Behandlung, und sie verhindert in vielen Fällen Schlimmeres. Deshalb brauchen wir Verlässlichkeit für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Psychotherapie. Wenn junge Menschen diesen Beruf ergreifen wollen, brauchen sie klare Perspektiven, faire Bedingungen und ausreichende finanzielle Weiterbildungsstrukturen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sagte es bereits, dass diese Entscheidung keine politische war, aber es ist die Aufgabe von Bundesgesundheitsministerin Warken, die Auswirkungen der Kürzungen auf die Versorgung im Blick zu behalten und dringend nach Lösungen zu suchen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Ministerin aufgefordert darzulegen, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob sowie gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. Unser Anspruch ist es, Menschen in Krisen rechtzeitig zu helfen und die Versorgung zu sichern, gerade in Sachsen, gerade im ländlichen Raum und gerade für diejenigen, die nicht laut auftreten, aber dringend Hilfe brauchen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Lang. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Löser. Bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Auch Psychotherapie rettet Leben: Keine Kürzungen zulasten der seelischen Gesundheit!“ – mit diesem Titel hat die Fraktion Die Linke die heutige Aktuelle Debatte angemeldet. Das sehen wir auch so. Psychotherapie kann Leben retten. Das wurde erst in der letzten Woche bei der Landespressekonferenz des Aktionsbündnisses Psychotherapie hier im Hause deutlich. Dort wurde eindrücklich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gewarnt. Die Sorgen sind berechtigt; wir haben es gehört. Wir sprechen hier nicht über Randthemen. Nach Angaben des Robert Koch Institutes erkranken jedes Jahr rund 18 Millionen Menschen in Deutschland an einer psychischen Erkrankung. Doch nur etwa jeder zehnte Betroffene erhält tatsächlich schnell psychotherapeutische Behandlung. Schon heute warten Menschen monatelang auf einen Therapieplatz; wir haben es im Landtag gehört. Gerade Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen oder Menschen in ländlichen Regionen erleben diese Versorgungslücken tagtäglich. Was macht die Bundesregierung aus CDU und SPD? Sie legt am Ende ein Gesetz vor, das ausgerechnet in dieser Situation weitere finanzielle Belastungen für psychotherapeutische Praxen vorsieht. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, das ist auch gesundheitspolitisch kurzsichtig und unsinnig. Psychische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn man die Finanzierung der Versorgung zusammenstreicht. Wer nicht rechtzeitig behandelt wird, dessen Erkrankung chronifiziert sich häufig. Aus einer unbehandelten Krise wird eine langjährige Erkrankung, aus einer ambulanten Behandlung wird ein Krankenhausaufenthalt. Aus einer zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit wird womöglich eine dauerhafte Erwerbsminderung, und die Kosten steigen. Eine stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung ist nach Angaben der Fachverbände etwa 13-mal teurer als eine ambulante Psychotherapie. Wer also bei der ambulanten Versorgung spart, produziert am Ende höhere Ausgaben an anderer Stelle. Das ist kein Sparen, das ist das Verschieben von Kosten zulasten der Betroffenen und zulasten der Solidargemeinschaft. (Beifall Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Besonders problematisch ist dabei die Schieflage des sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetzes. CDU und SPD behaupten, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren zu wollen. Tatsächlich werden die Lasten jedoch ungleich verteilt. Versicherte, Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und psychotherapeutische Praxen sollen ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig werden zentrale Kostentreiber im System nicht ausreichend in die Verantwortung genommen. Besonders auffällig für uns ist dabei die Schonung der Pharmaindustrie. Während Patientinnen und Patienten, psychotherapeutische Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Einschnitte hinnehmen sollen, bleiben milliardenschwere Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich weitgehend ungenutzt. Hier zeigt sich einmal mehr die enorme politische Durchsetzungskraft der Pharmalobby. Statt überhöhte Arzneimittelpreise konsequent zu regulieren und Preisbildungsmechanismen zu reformieren, werden die Lasten auf diejenigen verlagert, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind, und diejenigen, die sie täglich sicherstellen. Die Zeche zahlen am Ende diejenigen, die ohnehin jeden Tag die Versorgung sicherstellen. Meine Damen und Herren! Besonders ärgerlich ist auch, dass seit mittlerweile sechs Jahren die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ungeklärt ist. Wir alle wissen: Ohne Weiterbildung gibt es keine neuen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ohne Fachkräfte werden die Wartezeiten weiter steigen. Ohne neue Fachkräfte wird auch die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum weiter ausdünnen. Trotzdem hält die Bundesregierung bis heute keine tragfähige Lösung vor. Wer ständig vom Fachkräftemangel spricht, darf die Ausund Weiterbildung nicht dauerhaft im Unklaren lassen. Doch die Staatsregierung kann sich hier nicht einfach zurücklehnen. Sachsen hat mit dem Sächsischen PsychischKranken-Hilfe-Gesetz ambitionierte Ziele. Das Gesetz stellt die gemeindenahe Versorgung, Prävention, Teilhabe und die frühzeitige Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in den Mittelpunkt. Das ist so weit erst einmal gut, aber die Gesetze allein schaffen noch keine Versorgung. Wenn Therapieplätze fehlen, wenn Menschen monatelang auf Hilfe warten müssen, wenn Fachkräfte fehlen und Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, dann werden die Ziele dieses Gesetzes nicht erreicht. Lieber Kollege Eppinger, es ist schön, dass die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung verfasst hat. Das ist wunderbar, aber Sie haben ganz andere Möglichkeiten als CDU-Fraktion, als wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, in der Sache teilten Sie eigentlich diese Ziele. Wir erwarten von Ihnen und der Staatsregierung, dass Sie sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung klar gegen Kürzungen positionieren, die die psychotherapeutische Versorgung schwächen. Das wäre eine Handlung. Wir werden auch im Haushalt genau schauen, was Sie da machen. Das letzte Mal waren es auch die GRÜNEN, die beim Thema psychotherapeutische Versorgung am Ende die Kohlen aus dem Feuer geholt haben. Da werden wir genau hinschauen und Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Löser. Wir sind am Ende der ersten Runde. Der fraktionslose Abgeordnete möchte nicht sprechen. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. – Ich sehe für die Antragstellerin Frau Kollegin Nagel. Bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist schon angekündigt worden: Wenn wir über psychische Erkrankungen sprechen, müssen wir einen besonderen Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen werfen. Ihre Verfassung ist eine Art Frühwarnsystem für unsere Gesellschaft. Und wenig überraschend – dies wurde bereits in allen Redebeiträgen bejaht –: Die Lage ist ernst. Egal, welche Studien Sie zur Hand nehmen – und davon gibt es viele –, alle bescheinigen einen Anstieg von psychischen Belastungen. Laut Deutschem Schulbarometer, das ich mir einmal vornehme, berichtet mehr als die Hälfte aller Jugendlichen von hohem Stress, ein Viertel hat regelmäßig Angstsymptome, ein Drittel berichtet von Erschöpfungen, Depressionen und Essstörungen nehmen immer weiter zu. Es geht hierbei nicht um Wehwehchen; es geht um Symptomatiken, die ernst genommen und behandelt werden müssen, bevor sie zur Chronifizierung führen oder junge Menschen nicht mehr weiter wissen. Dabei sagen alle Expert/-innen aller Professionen – ob es alle Expert/-innen sind, weiß ich nicht – (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wertenberg, Die Linke) klar und deutlich: Wir müssen in Prävention investieren, sonst fällt das Kind in den Brunnen. Ich möchte deshalb ein wenig weiter schauen als nur auf die Psychotherapien. Bevor das Kind in den Brunnen fällt – das war mein Punkt –, bevor es zur stationären Aufnahme in psychiatrische Kliniken kommt, gibt es massive Spielräume für andere Hilfen, wozu auch die Kinder- und Jugendpsychotherapeut/- innen gehören, aber nicht nur sie. Diese jedoch auszubluten – den Punkt will ich machen, da es ein handfestes Problem der Unterversorgung und lange Wartezeiten gibt –, ist wirklich halsbrecherisch. Darüber sind wir uns in diesem Saal anscheinend auch einig. Ein weiterer Aspekt: Währenddessen wird die angekündigte bessere und wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch die Bundesebene ausgesessen. Es steht im Koalitionsvertrag; aber bisher ist in dieser Richtung noch nicht viel passiert. Seit Jahren gibt es zudem – und das betrifft das Land – eine Überlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrien, ohne dass gegengesteuert wird. Außerdem gibt es handfeste Schnittstellenprobleme zwischen Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen. Junge Menschen finden keine Anlaufstellen oder werden hin- und hergeschickt, bis sie aufgeben oder vor der Gesellschaft kapitulieren. Suizide sind die häufigsten Todesursachen von Menschen unter 25 Jahren. Das ist erschreckend, aber es ist änderbar. Es ist nicht „die Jugend“ – das möchte ich noch betonen –, die belastet oder sogar krank ist; betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche, die in prekären Lebenslagen aufwachsen, und es sind Mädchen. Es sind somit die jungen Menschen, die nicht so viele individuelle Ressourcen haben, Herausforderungen und Probleme zu bewältigen. Trotzdem ist das Problem der psychischen Belastung kein individuelles, es ist eine Reaktion auf eine erodierende Zukunft. Unsere Hauptaufgabe als Politik besteht also darin, die gesamtgesellschaftlichen Bedingungen zu verbessern, statt durch soziale Einschnitte, düstere Zukunftsprognosen oder Pseudokrisenlösungen Ängste anzuheizen. Unsere Hauptaufgabe besteht weiterhin darin, die Strukturen zu stärken, die Kinder und Jugendlichen beim Aufwachsen unterstützen, und sie müssen niedrigschwellig und vernetzt sein. Ich nenne ein positives Beispiel: In Leipzig wird auf Antrag der Linksfraktion im Stadtrat alsbald ein kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst auf den Weg gebracht, in dem eine Kinderpsychologin, eine Sozialarbeiterin und eine Fachärztin zusammenarbeiten. Hierbei geht es um niedrigschwellige Ansprechbarkeit, es geht aber auch bis hin zur Behandlung. Doch für solche Leuchtturmprojekte fehlt leider vielerorts der politische Wille, vor allem aber fehlt es an Geld. Deshalb plädieren wir heute dafür, das Problem der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen endlich ernst zu nehmen, statt immer neue Studien anzufertigen, die immer dieselben erschütternden Befunde zutage bringen. Auch bei ebensolchen Reaktionen, nämlich Betroffenenreaktionen, müssen wir endlich die notwendigen Stellschrauben drehen. Ich sagte bereits: Diese liegen auch im Land. Deshalb sprechen wir uns an dieser Stelle auch für landespolitische Maßnahmen aus: Erstens. Wir müssen auf die Schulen schauen. Der Druck muss heraus, wir benötigen eine stabile Schulsozialarbeit und mehr Schulpsychologen. Zweitens. Sorgen wir für eine starke Jugendhilfe für starke junge Menschen! Viele Angebote und Maßnahmen in diesem Bereich sind bereits jetzt am Limit, weitere Sparrunden und die Aushebelung von Rechtsansprüchen lassen das System letztendlich kollabieren. Drittens. Wir brauchen niedrigschwellige und vertrauliche Anlaufstellen wie das Leipziger Beispiel, das aus der Taufe gehoben wird, oder das FEZ – Früherkennungszentrum Dresden früh dran! – am Uniklinikum Dresden. Viertens. Wir brauchen echte finanzielle Entlastung für Familien; denn soziale Sicherheit stärkt auch das seelische Wohlbefinden. Genau auf diese Aspekte, die vor allem die Kinder und Jugendlichen und die Prävention betreffen, werden wir als Linke ein Augenmerk bei den Haushaltsverhandlungen haben. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Ich sehe für die zweite Rederunde Herrn Dr. Eppinger von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort; bitte schön.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich die Rede fortsetze, habe ich eine kurze Anmerkung an Kollegin Dietz: Wir als Sächsische Union sind selbst denkend. Wir leisten uns – abweichend von Berlin – auch eine eigene Meinung. (Katja Dietz, AfD: Sehr gut!) Zum Kollegen Löser: Schade, dass Sie unsere Presseerklärung nicht gelesen haben, sich jedoch trotzdem dazu äußern. Das kann man so oder so sehen. Wir haben dort auch ausgeführt, dass wir mit Frau Staatsministerin gesprochen haben. Und Frau Staatsministerin hat uns versprochen, dieses Anliegen nach Berlin zu tragen. (Zuruf Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Ich bin mir sicher, dass Frau Staatsministerin dazu noch etwas sagen wird. Also immer erst einmal lesen und dann reden, ist manchmal besser – auch für GRÜNE. Honorare kürzen, Budgets deckeln, Therapieansätze zentral zuweisen, Verfahren gleichschalten, Therapie durch digitale Anwendung ersetzen – das ist kein Reformprogramm. Es ist der Versuch, eine der letzten Versorgungsformen, die auf Zeit, Beziehung und individuelle Behandlung setzt, in eine Massenabfertigung zu verwandeln. Wir als Sächsische Union sagen: Betroffene sind keine Kostenfaktoren. Sie sind Menschen, die Hilfe benötigen. Sie verdienen eine Versorgung, die sich an ihrem Bedarf orientiert, nicht an dem Wunsch nach billigen Kennzahlen. Wie kommt es zu psychiatrischen oder psychischen Erkrankungen? Was können wir als Politiker tun? Drei Säulen für die Entstehung psychischer Erkrankungen: Es sind einmal eine genetische Veranlagung, eine familiäre Vorbelastung, Stoffwechselstörung im Gehirn, hormonelle Schwankungen oder neurologische Veränderungen. Es sind psychische Faktoren wie unzureichende Bewältigungsstrategien, pathologische Verhaltensmuster, vermindertes Selbstwertgefühl oder pathologische Verarbeitung früherer Erfahrungen. Es sind soziale Faktoren wie Umwelteinflüsse, akuter oder chronischer Stress, soziale Isolation, belastende Lebensereignisse, sozio-ökonomischer Druck. Die Zahl der psychischen Erkrankungen hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2025 sind in Deutschland 17,8 Millionen Menschen von psychischen Erkrankungen betroffen gewesen. Eine Ursache ist sicherlich die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Man ist heute eher bereit, zu seinen Erkrankungen zu stehen und zum Arzt zu gehen. Das zieht die Statistik natürlich nach oben. Es ist jedoch auch der gesellschaftliche Stress mit Informationsüberflutung, mit Reizüberflutung, mit Leistungsdruck, der negative Einfluss von sozialen Medien und globale Krisen mit Pandemien, mit Kriegen in unserer geografischen Nähe, die besonders auf junge Menschen als Stressoren wirken. 20 bis 30 % der Menschen in Deutschland sind hypersensibel. Gerade diese Menschen sind für das Auftreten von psychischen Erkrankungen mehr gefährdet. Nun zu dem, was wir als Politiker tun können: Angst und insbesondere unbewältigte Ängste sind ein wesentlicher Faktor bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen. Jede politische Richtung nutzt Ängste für sich, ob begründet oder nicht. Sie alle kennen es: die Angst vor den Auswirkungen des Klimawandels, die Angst vor Corona und seinen Folgen, die Angst vor den Auswirkungen der illegalen Massenmigration, die Angst vor Gewalttaten, die Angst vor Wohlstandsverlust; die Reihe wäre fortsetzbar. Keine der hier vertretenen Parteien ist frei von diesem Spiel mit den Ängsten. Jeder sollte sich überlegen, ob das der richtige Weg ist. Bieten wir lieber Lösungen für Probleme, setzen wir lieber positive Zukunftsversionen. Das ist das, was die Menschen in unserem Land brauchen und was letztendlich die Demokratie stärkt. Danke. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Dr. Eppinger. Für die AfD-Fraktion folgt Frau Schwietzer; bitte schön.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Seelische Gesundheit ist keine Nebensache. Sie ist keine Randfrage, die man behandeln kann, wenn alle anderen Probleme gelöst sind. Sie betrifft die Menschen in Sachsen unmittelbar. Genau deshalb müssen wir heute über eine Entwicklung sprechen, die viele Bürger längst aus ihrem Alltag kennen. Wer psychologische und psychotherapeutische Hilfe benötigt, bekommt sie oft nicht rechtzeitig. Die Realität ist ernüchternd: Über Wartezeiten wurde bereits gesprochen. Ohne Termin werden Probleme nicht kleiner, sie werden größer. Aus einer Belastung kann eine Krankheit werden, aus einer Krise kann Verzweiflung entstehen, und nicht selten leiden darunter auch Angehörige, die Familien und das gesamte Umfeld. Das wurde bis jetzt außer Acht gelassen. Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Aber warum? Dafür gibt es verschiedene Gründe, manche wurden schon genannt. Die Folgen der Coronazeit spielen dabei zweifellos eine große Rolle, gerade im Kinder- und Jugendbereich. Es gab Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen und soziale Isolation. Viele junge Menschen haben in dieser Zeit Ängste entwickelt, depressive Symptome gezeigt und mit Einsamkeit und Perspektivlosigkeit zu kämpfen gehabt. Die Auswirkungen spüren wir bis heute: Die Nachfrage nach professioneller psychotherapeutischer Hilfe ist gestiegen und bleibt auf hohem Niveau. Hinzu kommen die Folgen der Cannabis-Legalisierung: Regelmäßiger Konsum und hochpotente Produkte können das Risiko psychischer Erkrankungen sowie das Risiko von Abhängigkeit erhöhen. (Widerspruch Juliane Pfeil, SPD, und Rico Gebhardt, Die Linke) Die daraus entstehende zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems darf nicht ignoriert werden. Hier noch ein paar Zahlen: Laut RKI erhielten in Deutschland im Jahr 2024 circa 40,9 % der gesetzlich versicherten Erwachsenen die Diagnose einer psychischen Störung. In Sachsen sind es sogar circa 43,4 % – und diese Zahlen steigen weiter. Suizide nehmen zu – die Zahlen wurden von den Vorrednern schon genannt –; im Jahr 2025 waren es 641 Fälle. Sollen es wirklich 700 werden? Das muss gestoppt werden. Man kann keine Kürzungen in diesem Bereich hinnehmen. Meine Damen und Herren! Wenn der Bedarf steigt, dann muss auch das Angebot wachsen. Das ist eine einfache Logik. Doch genau das ist in Sachsen nicht ausreichend geschehen. Diese Landesregierung hat es versäumt, rechtzeitig die notwendigen Kapazitäten zu schaffen. Die Folge ist ein spürbares Versorgungsdefizit. Die Menschen merken es am Telefon, wenn sie in der nächsten Praxis anrufen. Sie merken es an Absagen und an Wartelisten. Und sie merken es daran, dass Hilfe oft erst dann verfügbar ist, wenn sich die Situation bereits verschlechtert hat. Besonders bitter ist das für diejenigen, die jahrelang Beiträge gezahlt haben, Steuern entrichten und darauf vertrauen, im Ernstfall Unterstützung zu erhalten. Aber Fehlanzeige! (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Doch gleichzeitig finanziert der Freistaat psychosoziale Zentren für seelisch belastete Menschen mit Migrationshintergrund in Höhe von 3,5 Millionen Euro pro Jahr, während viele sächsische Bürger weiterhin dringend auf Hilfe warten. Meine Damen und Herren, welche Prioritäten setzt diese Staatsregierung? (Rico Gebhardt, Die Linke: Auf die Menschen!) Noch widersprüchlicher wird die Situation, wenn wir auf die letzten Haushaltsverhandlungen für 2025/2026 blicken. In den Verhandlungen hat die AfD-Fraktion eine Erhöhung der Zuschüsse für Psychiatrie und Suchthilfe beantragt, um die Versorgung zu stärken und auf die steigende Nachfrage zu reagieren. Dieser Antrag wurde in diesem Haus abgelehnt. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Wer heute vor den Folgen mangelnder Versorgung warnt, sollte sich fragen lassen, warum er die Chance ausgeschlagen hat, genau diese Versorgung zu verbessern. Über Engpässe zu reden ist einfach – die notwendigen Mittel bereitzustellen, wäre die eigentliche Verantwortung. Werte GRÜNE, SPD und CDU: Sie waren in der letzten Legislatur im Sächsischen Landtag in Regierungsverantwortung. Ich staune echt über die Reden, die Sie heute halten. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Doreen Schwietzer AfD

Frau Köpping wurde es nun in die Hand gelegt, zu handeln, wie wir gehört haben. Wir sind sehr gespannt darauf. Danke schön. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion in einer zweiten Runde Frau Kollegin Schwietzer. Möchte in der zweiten Runde noch jemand das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann könnten wir in eine dritte Rederunde einsteigen. – Ich sehe eine Wortmeldung beim Antragsteller Die Linke. Frau Schaper, bitte; Sie dürfen.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an Herrn Dr. Eppinger und auch in Richtung der Sozialdemokratie für die sachliche Debatte. Ich freue mich, dass wir hierüber so eine Einigkeit haben. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn Sie Ihr ganzes Gewicht – das meine ich jetzt nicht persönlich – (Heiterkeit) nach Berlin tragen und versuchen würden, wirklich etwas zu verhindern. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Weniger ist mehr. Ich komme noch einmal darauf zurück: Wenn das Leid psychisch erkrankter Menschen noch nicht alle davon überzeugt, dass geplante Kürzungen ein Fehler wären, dann helfen vielleicht folgende Fakten: Leid, das aufgrund von Mangelsituationen in der Psychotherapie nicht gelindert wird, taucht später an anderer Stelle wieder auf: in Kliniken, in der Jugendhilfe – wie meine Kollegin klug beschrieb –, in Arztpraxen, auf den Wartelisten und am Ende auch in den Haushalten der Länder und Kommunen. Im Jahr 2024 sind durch psychische Erkrankungen rund 147 Millionen Arbeitstage ausgefallen. Über 60 Milliarden Euro an Kosten durch Lohnfortzahlungen und Produktivitätsverluste sind entstanden. Psychische Erkrankungen gehören längst zu den häufigsten Ursachen für Krankschreibungen und Frühverrentungen. Wer hierbei kürzt, spart also nicht, sondern schiebt die Rechnung lediglich weiter. Das zeigt auch ein Blick in die Psychotherapiepraxen. Schon heute arbeiten viele Therapeutinnen und Therapeuten in Sachsen auf halben Versorgungsaufträgen. Wenn nun noch die Budgetierung hinzukommt und die Finanzierung weiter zusammengedrückt wird, bedeutet das: weniger Sitzungen, weniger Kapazitäten und am Ende deutlich weniger Behandlungsplätze. Es geht also nicht um ein bisschen Verwaltungsoptimierung, sondern um Versorgungslücken, die ich schon als Krater bezeichnen würde. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Setzen Sie sich an der richtigen Stelle ein und sorgen Sie dafür, dass wir eine Gelegenheit bekommen, die Defizite ausgleichen zu können, wenn es der Bund nicht hinbekommt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. (Susanne Schaper, Die Linke: Ich musste mich beeilen, ich hatte keine Zeit mehr!) Es sprach für die Antragstellerin in einer dritten Runde Frau Kollegin Schaper. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann folgt für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping; bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte mich ganz herzlich für diese wichtige und umfassende Diskussion bedanken. Ich bin sehr dankbar, dass die unterschiedlichsten Fraktionen eine sehr einheitliche Meinung zu der Rolle und Wichtigkeit unserer Psychotherapeuten haben. Psychische Erkrankungen können Menschen in tiefe Krisen stürzen – das ist heute mehrfach erwähnt worden – und rauben ihnen Kräfte und Hoffnungen; sie zerstören Träume und Lebensfreude. Circa ein Viertel der Bevölkerung erkrankt im Laufe ihres Lebens psychisch. In Sachsen sind es circa eine Million Menschen. Das wird – das hat Herr Eppinger wunderbar vorgetragen – durch die unterschiedlichsten Faktoren ausgelöst; ich will sie an dieser Stelle nicht nochmals wiederholen. Natürlich sind nicht all diese Menschen in Lebensgefahr – das wissen wir auch –, aber Psychotherapie kann Leben retten und vor allem rettet Psychotherapie Lebensqualität. Es ist mir wichtig, das zu sagen; denn Lebensqualität braucht es, um Familie, Beziehungen, Bildungswege und berufliche Perspektiven zu sichern. Psychotherapie ist eine aufwendige Behandlung. Sie ergibt dann Sinn, wenn die Betroffenen auch selbst motiviert sind, an ihrer Gesundheit arbeiten zu wollen. Psychotherapie ist aber kein Allheilmittel gegen psychische Belastungen – auch das ist heute ausgeführt worden –, sondern eine Krankenbehandlung bei medizinischer Indikation – eine Krankenbehandlung, die allen Kranken zur Verfügung stehen sollte, unabhängig von Alter, Herkunft oder Einkommen. Auch hierzu sind die unterschiedlichen Facetten benannt worden. Jeder Therapieplatz kann ein Wendepunkt sein: einen Schulabschluss ermöglichen, einen Arbeitsplatz erhalten oder eine Familie zusammenhalten. Und ja, der Bedarf ist groß. Die teils sehr problematisch langen Wartezeiten sind erwähnt worden, ich möchte jedoch einige Zahlen zur Einordnung nennen, weil gesagt worden ist, es sei in den letzten Jahren nichts getan worden. Das ist nicht ganz richtig; denn die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten hat sich von 2014 bis 2023 deutlich verändert, und zwar zum Positiven: Das ist im Erwachsenenbereich eine Steigerung von ehemals 761 auf 1 224 Therapiepraxen, die zu verzeichnen ist. Wobei wir wirklich noch Bedarf haben, ist beim Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche. Dort haben wir nur eine geringfügige Verbesserung – aber es gibt sie; das will ich durchaus erwähnen. In allen Fachgruppen haben wir von 2014 bis 2023 außerdem eine Verbesserung der räumlichen Verteilung zu verzeichnen. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen – das muss man ausdrücklich sagen –, dass es ausreichend wäre. Heute ist sehr oft das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erwähnt worden, worin die Gefahr, dass sich die Behandlungskapazitäten verringern, nochmals deutlich gemacht worden ist. Eine Entbudgetierung ist fortzusetzen; das wissen wir alle. Sachsen hat – das haben wir ganz klar gemacht – im Bundesrat am 12.06. den Antrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam mit anderen Ländern positiv beschieden. Das ist uns wichtig gewesen. Wir müssen, was wir gemeinsam mit der CDU vorbereitet haben, uns jetzt stark machen, damit die Punkte, die in diesem Antrag aufgezählt worden sind – darin geht es um unsere Krankenhäuser, aber auch um die Kieferorthopädie oder die Hausärzte –, tatsächlich umgesetzt werden. Das ist eine Aufgabe, vor der wir nun stehen. Der Antrag ist eingebracht, und der Gesundheitsausschuss muss sich damit befassen. Das ist mir wichtig, weil es nicht nur um die Psychotherapeuten, sondern um die gesamte Entwicklung im Bereich der GKV geht. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten. Mir ist es außerdem wichtig, dass wir uns mit unseren Partnern in Sachsen immer wieder eng abstimmen: den Leitbildakteuren. Erst am 15.06. haben wir uns mit ihnen zusammengesetzt, um gemeinsam zu besprechen, welche Anträge wir an welcher Stelle weiterhin unterstützen und wie sie ihre Fachschaften dafür nutzen können, dass wir diese Anträge positiv erhalten. Unter den Leitbildakteuren waren auch die Psychotherapeutenkammer und der Hausärzteverband; und neu dabei hatten wir den Landespflegerat. Das heißt, wir haben dort eine sehr enge Abstimmung miteinander und besprechen die Punkte, die wir in Berlin vortragen. Das unterstützt und hilft uns. Das kann man auch in der Öffentlichkeit in Sachsen wahrnehmen. Einen Punkt, der unter anderem genannt worden ist, möchte ich hervorheben: Das sind unsere Kommunen. Dort haben wir die Psychotherapie. Sie allein ist aber nicht alles. Sie ist nicht für jede und jeden geeignet und manchmal auch nicht notwendig. Deswegen bieten die Kommunen ein niedrigschwelliges kommunales Unterstützungsangebot an. Im letzten Haushalt haben wir dieses mit 11 Millionen Euro unterstützt. Wir haben auch im jetzigen Regierungsentwurf – er ist noch nicht beschlossen – vorgesehen, dass wir diese Unterstützung weiterführen wollen. Insofern versuchen wir, dort eine Stabilisierung hineinzubekommen. Nicht unterschätzen möchte ich das Thema der Prävention. Psychotherapie kann Leben retten – aber auch die Prävention. Präventionsangebote sind ein wichtiger Schlüssel, damit sich Menschen frühzeitig Hilfe holen. Sachsen – das ist leider ein Stück weit historisch bedingt – ist ein Bundesland mit einer hohen Suizidrate. Im Jahr 2024 haben sich 29 junge Menschen das Leben genommen. Das ist eine sehr bedauerliche Entwicklung – das muss man ausdrücklich sagen – und dem müssen wir entgegenwirken. Deshalb fördert mein Haus ausgewählte Projekte der Suizidprävention für Kinder und Jugendliche. Auch diesbezüglich können wir noch mehr leisten. Das müssen wir aufbauen und zusätzlich auch finanziell absichern können. Sachsen ist auch eines der Bundesländer mit dem höchsten Alkoholmissbrauch. Hier wurde etwas zu Cannabis gesagt. Der höchste Drogenkonsum ist jedoch nach wie vor Alkohol. Auch Alkohol ist eine Droge. Es trinken sich in Sachsen jedes Jahr – das ist ein wortwörtlicher Spruch – mehr als 1 000 Menschen zu Tode. Die Therapie kann also Leben retten, gleichzeitig müssen wir aber mehr für Prävention tun. Fazit: Psychische Erkrankungen sind komplex. Wir brauchen Psychotherapie zur Krankenbehandlung, aber auch niedrigschwellige Beratungen und Prävention – im besten Fall, damit niemand krank wird. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Conrad Clemens – Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Zweite Aktuelle Sachsens Apotheken Gesundheitsversorgung Antrag der Als Antragstellerin erhält zunächst die Fraktion CDU das Wort. Ich bitte Herrn Kollegen Unger nach vorn. Bitte schön, Sie dürfen.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich zuerst allen sächsischen Apothekerinnen und Apothekern für ihre herausragende Arbeit, für ihr tolles Engagement und für die Patientenversorgung ausdrücklich danken. (Beifall CDU, SPD, Die Linke und Staatsminister Conrad Clemens sowie vereinzelt BSW) Ich sage ganz deutlich: Ich danke auch für die Geduld bezüglich der langwierigen Apothekenreform vonseiten des Bundes. Mein Dank gilt aber auch dem Sächsischen Apothekerverband, stellvertretend dem Vorsitzenden Thomas Dittrich, sowie der Sächsischen Landesapothekerkammer, Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Ich sehe eine Wortmeldung an Saalmikrofon 5. Herr Kollege Berger, bitte.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Staatsministerin. Eine Sache, die mich interessieren würde, wäre Ihre Aussage, dass die sehr hohe Suizidrate in Sachsen historisch bedingt sei. (Rico Gebhardt, Die Linke: Da müssen Sie mal in die Statistik schauen! Das war tatsächlich schon zu DDR-Zeiten so; müssen Sie mal nachschauen!) Diese historische Bedingung würde mich interessieren. – Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte schön, Frau Staatsministerin.

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Petra Köpping

Herr Berger, das ist eine Frage, die auch ich mir immer wieder stelle. Warum ist das historisch bedingt so? Wir haben noch keine wissenschaftliche Erklärung – ich muss das deutlich sagen –, die gibt es einfach nicht. Deswegen muss man immer beobachten, wie die Entwicklungen gegenwärtig sind. Es ist leider seit sehr vielen Jahrhunderten so der Fall, aber wir haben keine Erklärung. – Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte als Eckpfeiler der dauerhaft stärken Fraktion CDU stellvertretend Präsident Göran Donner, für die großartige Zusammenarbeit und das gemeinsame Bohren dicker politischer Bretter. (Timo Schreyer, AfD: Ist das eine Laudatio oder eine Aktuelle Debatte?) Hermann Hager, deutscher Pharmazeut, Chemiker und Schriftsteller, hat einmal gesagt: „Der Beruf des Apothekers ist ein schöner, weil er ein helfender ist. Er ist aber auch ein schwerer, weil er ein verantwortungsvoller ist.“ Wenn Menschen krank sind, wenn sie dringend ein Medikament benötigen oder eine kompetente Gesundheitsberatung suchen, dann ist die Apotheke vor Ort oft die erste Anlaufstelle. Sie ist niedrigschwellig erreichbar, wohnortnah und genießt in der Bevölkerung hohes Ansehen. Apotheken sind aber weit mehr als die reine Ausgabestelle von Medikamenten. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Tag für Tag sorgen Apothekerinnen und Apotheker mit ihren Teams dafür, dass Arzneimittel sicher abgegeben, Wechselwirkungen erkannt und Patientinnen und Patienten fachkundig beraten werden. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels, steigender Anforderungen sowie globaler Umbrüche und internationaler Herausforderungen an die medizinische Versorgung wird deutlich: Ohne ein starkes Netz wohnortnaher Apotheken ist eine flächendeckende Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen nicht möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Besonders im ländlichen Raum übernehmen Apotheken eine zentrale Rolle. Die Vor-Ort-Apotheke ist in der Regel der erste Anlaufpunkt für die Patientinnen und Patienten – noch vor dem niedergelassenen Hausarzt. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Die Apotheken sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems und ein essenzieller Faktor. Apotheken sind systemrelevant. Sie bieten nicht nur Arzneimittelversorgung, sondern sind oft auch persönliche Begegnungsstätte für Menschen, chronisch Kranke und Familien. Apotheken sind also auch eine soziale Anlaufstelle. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Deshalb müssen wir alles daran setzen, diese Strukturen zu erhalten und zu stärken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Seit 1998 findet jährlich am 7. Juni der Tag der Apotheken statt. Genau zu dieser Zeit, in den Monaten Mai und Juni, haben wir auf Bundesebene die Apothekenreform erfolgreich abgeschlossen. Als Koalition im Bund haben wir nicht nur angekündigt, sondern auch geliefert. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben auf die von mir skizzierten Herausforderungen reagiert und mit der Apothekenreform wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Ziel der Reform ist es, die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und Kompetenzen stärker für die Gesundheitsversorgung zu nutzen. Ein zentraler Baustein dieser Reform ist die Fixumserhöhung auf 9,50 Euro, die wir im Koalitionsvertrag entsprechend verankert haben. Ich habe mich bereits in meiner Rede in diesem Hohen Hause am 25.03. und auf dem Sächsischen Apothekertag in Chemnitz klar committed (Zurufe Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) und dezidiert artikuliert, dass diese Fixumserhöhung sehr zügig kommen muss – nicht erst zum Ende der Legislaturperiode. Ich war dazu im engen Austausch mit der Bundesgesundheitsministerin, aber auch mit den Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen auf Bundesebene. Ich bin deswegen Nina Warken und dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Georg Kippels außerordentlich dankbar dafür, dass diese Fixumserhöhung nunmehr bereits zum 1. Juli per Ministerinnenverordnung umgesetzt wird. Sie wurde bereits im Kabinett beschlossen. Ja, es ist nicht die volle Erhöhung auf 9,50 Euro, sondern eine gestaffelte Erhöhung auf 9,00 Euro zum 01.07.2026 und auf 9,50 Euro zum 01.01.2027, trotz der schwierigen Haushaltslage im Bund. Das ist ein starkes und wichtiges Signal für die Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland, und als CDU-Fraktion unterstützen wir diese Erhöhung und diese Verordnungsermächtigung ausdrücklich; denn die Fixumserhöhung ist kein Geschenk, sondern sie ist ein absolut notwendiges Instrument für die Investition in die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung und für die Struktur und Resilienz unserer Apotheken, insbesondere im Freistaat Sachsen. Weitere Ausführungen dann in meiner zweiten Rederunde, Frau Präsidentin. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Unger und es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz; bitte.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die CDU heute unter dem Titel „Sachsens Apotheken als Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung dauerhaft stärken“ debattieren möchte, dann klingt das auf den ersten Blick richtig und vernünftig. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Wer wollte dem wohl widersprechen? Ja, unsere Apotheken sind unverzichtbare Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung und ja, gerade im ländlichen Raum entscheidet die Apotheke vor Ort darüber, ob medizinische Versorgung eine Realität bleibt oder nur noch als schöne Illusion auf dem Papier existiert. Doch hinter dieser wohlklingenden Fassade verbirgt sich eine bittere politische Scheinheiligkeit. Man muss sich doch eine einfache Frage stellen: Warum führt die CDU diese Debatte heute schon wieder? Schauen wir uns die Chronologie der leeren Versprechungen einmal an: (Tom Unger, CDU: Da bin ich jetzt gespannt, Frau Dietz, bitte!) – Ja. Im Februar 2023 debattierten wir hier auf Antrag der CDU über den grassierenden Medikamentenmangel. Damals tönte es aus Ihren Reihen: Wir müssen Lieferengpässen durch die Ansiedlung von Produzenten in Deutschland begegnen und brauchen dringend eine angemessene Vergütung der Apotheker. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Was ist seither passiert? Wie viele pharmazeutische Neuansiedlungen gab es denn in Sachsen seit dieser Debatte? Ich sage es Ihnen: null. Einen konkreten Antrag unserer Fraktion zur Stärkung des Pharmastandorts Sachsen haben Sie stattdessen noch im selben Jahr abgelehnt. Es kommt noch besser: Erst im März dieses Jahres – wie Sie es selbst gerade schon erwähnt haben, Herr Unger – stand ein Antrag der Linksfraktion zur Stärkung der Arzneimittelversorgung gegen das Apothekensterben zur Abstimmung. (Zuruf Tom Unger, CDU) Dem hat die CDU zwar zugestimmt – allerdings erst, nachdem Sie ihn per Änderungsantrag völlig entkernt hatten. (Zuruf Tom Unger, CDU) Was stand denn in Ihrem Änderungsantrag? Genau das Gegenteil dessen, was Sie damals selbst noch in der Debatte gefordert hatten. Sie haben die geforderte Erhöhung des Fixums von 12 Euro auf magere 9,50 Euro heruntergeschraubt. Die Forderung nach einem dringend benötigten Frühwarnsystem für Lieferengpässe haben Sie einfach komplett gestrichen. Sie fordern in Sonntagsreden das eine, aber wenn es um konkrete Abstimmungen und Handeln geht, dann tun Sie genau das Gegenteil. Das ist keine Gesundheitspolitik, meine Damen und Herren der CDU, das ist aktive Arbeitsverweigerung auf dem Rücken unserer Apotheker. (Beifall AfD – Gelächter CDU) Während Sie hier Schaufensterdebatten führen, stirbt draußen im Land die Versorgung. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Die Zahl der öffentlichen Apotheken in Sachsen sinkt unaufhörlich. Das bedeutet längere Wege für die Bürger, überlastete Teams, massiven Druck bei den Notdiensten und eine dramatische Verschlechterung der Versorgung, insbesondere für ältere und chronisch kranke Menschen. Dieses Apothekensterben ist kein plötzliches Naturereignis. Es ist das Ergebnis jahrelangen Wegsehens. Seit Jahren protestieren die Apotheker in Sachsen, seit Jahren richten sie glasklare Forderungen an die Politik, und seit Jahren regiert in diesem Freistaat die CDU. (Martin Modschiedler, CDU: Weltuntergang!) Sie können sich nicht länger hinter dem Bund verstecken. Ja, wichtige Rahmenbedingungen wie das Apothekenhonorar werden in Berlin entschieden. (Tom Unger, CDU: Genau!) Aber auch Sachsen hat eigene starke Hebel. (Tom Unger, CDU: Welche?) Wo bleiben die sächsischen Bundesratsinitiativen? Wo sind die landeseigenen Förderprogramme für Landapotheken? Was tun Sie für den Bürokratieabbau in der Landesverwaltung oder für eine aktive und attraktive sächsische Standortpolitik für Pharmaunternehmen? Nichts davon wurde angepackt. Deshalb, meine Damen und Herren, reicht uns das heutige Lippenbekenntnis nicht mehr. Wir erwarten heute konkrete Antworten von der Staatsregierung. Erstens. Wo bleibt das angekündigte greifbare Maßnahmenpaket für unsere Apotheken? Zweitens. Welche konkreten Ergebnisse haben Ihre Gespräche mit dem Apothekerverband und der Landesapothekerkammer denn gebracht? Drittens. Wie wollen Sie die Pharmazieausbildung an der Universität Leipzig dauerhaft sichern und ausbauen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Unsere Apotheken brauchen keine Symboldebatten. Sie brauchen Verlässlichkeit, Planungssicherheit, Bürokratieabbau und – ganz wichtig – eine faire Vergütung. Liefern Sie bitte endlich, statt nur darüber zu reden! (Staatsministerin Petra Köpping: Das haben wir schon gemacht!) Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Dietz. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Abg. Kupke; bitte.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Richtig ist, Herr Unger, dass Sachsens Apotheken ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung sind. Darin sind wir uns in diesem Parlament hoffentlich alle einig. Doch mit dieser Erkenntnis sind Sie reichlich spät dran; denn die Menschen im ländlichen Raum wissen es längst – das wissen ältere Menschen, chronisch Kranke, Familien mit kleinen Kindern, Pflegebedürftige und alle, die nicht mal eben ins Auto steigen oder online bestellen können. Schließt die Apotheke vor Ort, verschwindet einerseits eine Verkaufsstelle für Medikamente. Andererseits verschwinden Beratung, Arzneimittelsicherheit, ein niedrigschwelliger Gesundheitszugang – und oft ein Stück Sicherheit im Alltag. Von knapp 1 000 Apotheken im Jahr 2015 sind in Sachsen heute noch 865 übrig – bei steigender Arbeitslast und null Neueröffnungen im Jahr 2024. Im Jahr 2025 setzte sich dieser Trend leider fort. Wie denken Sie, sieht es im Jahr 2026 aus? Und was macht das Parlament? Auf einen Antrag der Linken folgte eine Anhörung und anschließend ein Änderungsantrag von CDU und SPD. Aus konkreten Forderungen wird ein deutlich entschärfter, ja weichgespülter Antrag. Aus 12 Euro Fixum mit Dynamisierung werden 9,50 Euro ohne Dynamisierung. Herr Unger, Sie haben vorhin von der angespannten Haushaltslage gesprochen. Das Fixum zahlt nicht der Bundeshaushalt, das bezahlen wir mit unseren Beiträgen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern wir alle gesetzlich versichert sind. Von daher ist es eine Mär, dass der Staat das Fixum bezahlt. (Zuruf Tom Unger, CDU) Aus verbindlichen Maßnahmen werden Prüfaufträge. Vieles wird nach oben in Richtung Bund verschoben, wie Sie es bereits angezeigt haben. Diesem weichgespülten Änderungsantrag stimmt Die Linke dann auch noch zu und negiert damit politisch große Teile ihres eigenen ursprünglichen Antrags. Und nun? Nun sind Die Linke und vor allem Frau Schaper als Liebling der Redaktion wieder in der Presse. Man fordert erneut einen Apothekensicherungsplan. Und auch die CDU – oh Wunder – entdeckt im Zuge dieser ApothekenÖffentlichkeitswirksamkeit das Thema wieder einmal in einer Aktuellen Debatte. (Zuruf Ronny Wähner, CDU) So läuft also ernsthafte Politik. Oder ist das die parlamentarische Variante von: Wir tun jetzt mal so, als würden wir Entscheidungen fällen und handeln? (Susanne Schaper, Die Linke: Ja, vielleicht arbeiten die anderen einfach, statt hier rumzusitzen und zu jammern! – Heiterkeit Laura Stellbrink, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wäre ich Apotheker, ich käme mir veralbert vor. Politiker hören sich geduldig und verständnisvoll die Sorgen an und versprechen das Blaue vom Himmel. Es folgen zahnlose Anträge, verquaste Beschlüsse, ein Leckerli für die Presse gibt es obendrauf – und davon unbeeindruckt geht der Sensenmann durchs Dorf. (Tom Unger, CDU: Der Sensenmann?!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Apotheken brauchen kein politisches Kirschkernweitspucken (Daniela Kuge, CDU: Aber Niveau brauchen sie!) zwischen CDU und Linken, sie brauchen Entscheidungen. Sie brauchen keine Inszenierung wie vorhin, keine Überschriften, keine symbolischen Runden durch das Parlament oder salbungsvollen Reden auf Apothekertagen. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Sie brauchen tragfähige, zukunftsorientierte und belastbare Entscheidungen. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja, dazu bräuchte man aber Niveau und Ideen!) Wenn Sie Apotheken und wohnortnahe Versorgung wirklich retten wollen, wenn Sie es ernst meinen, dann stehen wir bereit; (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) denn wir machen im Gegensatz zu Ihnen Politik für die Menschen und nicht für irgendwelche parlamentarischen Ränkespiele. (Gelächter Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und bitte nicht wieder wachsweiche Prüfaufträge und schöne Worte statt konkreter Maßnahmen! Nicht wieder Formulierungen, nach denen irgendjemand irgendwann vielleicht einmal prüfen soll, ob möglicherweise irgendwo etwas getan werden könnte! (Beifall BSW und Katja Dietz, AfD) Denn das haben die Leute außerhalb so satt. Wir müssen wissen: Wo droht Unterversorgung? Wo gibt es Nachfolgeprobleme? Wo sind Wege zu lang? Wo sind ältere, chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen besonders betroffen? Wir brauchen gezielte Unterstützung für gefährdete Standorte, besonders im ländlichen Raum. Wer eine Apotheke auf dem Land übernimmt, übernimmt nicht nur ein Geschäft. Er übernimmt Verantwortung für die Region, und das muss Sachsen fördern. Wir brauchen weniger Bürokratie und weniger Risiken. Apothekerinnen und Apotheker sollen beraten und prüfen, herstellen, versorgen und nicht von Abrechnungsängsten, Formularen und Dokumentationspflichten erdrückt werden. Und wir brauchen eine echte Fachkräftestrategie und eine erleichterte Berufsanerkennung, keine überbordende Bürokratie. Der Apothekenberuf muss attraktiver werden. Ausbildung und Pharmaziestudium in Sachsen müssen gestärkt und praxisorientiert ausgestaltet werden. Wer heute ungenügend Fachkräfte ausbildet, braucht sich morgen nicht über geschlossene Apotheken zu wundern. Das BSW wird jeden vernünftigen Vorschlag unterstützen, aber wir werden klar benennen, wenn Apotheken zur Kulisse für parteipolitische Selbstinszenierung gemacht werden. (Beifall BSW) Denn am Ende zählt nicht, wer hier die schönste Überschrift für eine Aktuelle Debatte formuliert. Am Ende zählt, ob die Apotheke im Ort und die Daseinsvorsorge flächendeckend gesichert bleiben. Vielen Dank. (Beifall BSW und Katja Dietz, AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Abg. Kupke, und es folgt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang. Bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Apotheken sind weit mehr als Orte, an denen Arzneimittel ausgegeben werden. Sie sind niederschwellige Anlaufstellen im Alltag. Sie beraten und erklären. Sie prüfen Wechselwirkungen und sie helfen bei Lieferengpässen. Sie leisten Notdienste und sie unterstützen ältere Menschen, Familien, chronisch Kranke und Menschen, die nicht so schnell in die Stadt fahren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute erneut über die Apothekerversorgung in Sachsen sprechen. Und ja, Apotheken sind Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Die Zahlen zeigen deutlich, dass wir es nicht mit einer abstrakten Debatte zu tun haben. In Sachsen ist die Zahl der öffentlichen Apotheken in den letzten zehn Jahren spürbar gesunken. Gleichzeitig versorgt eine Apotheke im Durchschnitt immer mehr Menschen. Hinter diesen Zahlen stehen längere Wege, mehr Druck auf die verbleibenden Apotheken und eine wachsende Belastung für die Teams vor Ort. Wer einmal mit Apothekern und Apothekerinnen gesprochen hat, merkt schnell: Das Problem ist nicht das mangelnde Engagement, im Gegenteil. Die Beschäftigten in der Apotheke leisten jeden Tag sehr viel. Sie fangen Probleme auf, die an anderer Stelle entstehen, wie Lieferengpässe, Bürokratie, Fachkräftemangel, steigende Kosten und einen zunehmenden wirtschaftlichen Druck. Deshalb reicht es nicht, den Apotheken nur freundlich zu danken. Dankbarkeit ist wichtig, aber sie ersetzt keine tragfähigen Rahmenbedingungen. Auf Bundesebene ist inzwischen Bewegung entstanden. Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekerversorgung beschlossen und der Bundesrat hat es passieren lassen. Das ist ein wichtiger Schritt. Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt, von Bürokratie entlastet und breiter in die Versorgung eingebunden werden. Es geht um neue Aufgaben für Prävention und Diagnostik, um Impfangebote und bessere Möglichkeiten für Zweigapotheken, Telepharmazie und um mehr Flexibilität zur Sicherung der Versorgung. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber klar ist auch: Ein Gesetz allein stabilisiert noch keine Apotheke, wenn Mieten, Löhne, Energiekosten und Betriebskosten weiter steigen. Ein Gesetz allein löst noch keinen Fachkräftemangel und verhindert noch nicht, dass Patienten und Patientinnen bei Lieferengpässen von Apotheke zu Apotheke geschickt werden. Deshalb kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Die Honorarfragen müssen zügig und verlässlich geklärt werden. Die angekündigten Verordnungen müssen so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis tatsächlich helfen. Und Bürokratieabbau darf nicht nur im Gesetzestext stehen, sondern muss am Ende – am Tresen und im Backoffice der Apotheken – spürbar sein. Auch Sachsen hat dabei seine eigenen Aufgaben. Wir müssen die Apothekerversorgung im Freistaat genau beobachten. Wir brauchen ein klares Bild davon, wo Versorgungslücken drohen, wo Nachfolgeprobleme bestehen und wo es im ländlichen Raum besonders eng wird. Wir müssen gemeinsam mit dem Sächsischen Landesapothekerverband, der Landesapothekerkammer, den Kommunen, der Universität Leipzig und den Krankenkassen überlegen, welche Maßnahmen auf Landesebene sinnvoll und umsetzbar sind. Dazu gehören die Fachkräftesicherung und eine praxisnahe pharmazeutische Ausbildung. Dazu gehört auch die Frage, wie wir junge Menschen dafür gewinnen, in Sachsen Pharmazie zu studieren und anschließend dazu zu bewegen, hier zu bleiben, außerhalb der großen Städte. Dazu gehört, dass wir neue Versorgungsformen nicht gegeneinander ausspielen. Botendienste, digitale Beratung, Telepharmazie und Zweigapotheken können helfen. Sie können die Versorgung ergänzen und stabilisieren, aber sie dürfen nicht der Ersatz für eine wohnortnahe Vorortapotheke sein. Für viele Menschen bleibt der persönliche Kontakt entscheidend, gerade dann, wenn es um mehrere Medikamente, Unsicherheit, Pflegebedürftigkeit oder akute gesundheitliche Versorgung geht. Meine Damen und Herren! Wer Apotheken stärkt, stärkt nicht nur den Berufsstand. Wer Apotheken stärkt, stärkt die Versorgungssicherheit, den ländlichen Raum und das Vertrauen der Menschen in eine erreichbare Gesundheitsversorgung. Deshalb sollten wir diese Debatte nicht parteipolitisch verengen. Entscheidend ist, dass Bund, Land, Kammern, Verbände, Kommunen und Krankenkassen gemeinsam handeln. Die Richtung ist klar: weniger unnötige Bürokratie, verlässliche Finanzierung, bessere Fachkräftegewinnung, moderne Versorgungsformen und ein klares Bekenntnis zur Apotheke vor Ort. Sachsens Apotheken sind Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es auch in Zukunft so bleibt! Vielen Dank. (Beifall SPD und Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang, und es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Löser; bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, vielen Dank, dass wir über das Thema Apotheken heute im Sächsischen Landtag noch einmal reden. Ich will nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde, warum Apotheken so wichtig sind. Einige von Ihnen hatten ja die Möglichkeit, im letzten Jahr einen Tag in einer Apotheke zu verbringen. Ich habe das in Dippoldiswalde gemacht, bei Frau Donner. Schönen Gruß an sie; sie sitzt auch oben auf der Tribüne. Es war sehr eindrücklich, zu erleben, wie das konkret abläuft, was im Hintergrund passiert, welch verantwortungsvolle Tätigkeit dort stattfindet und wie man dann vorgeht, wenn zum Beispiel die ältere Dame noch einen Plausch hält, weil sie sich dort aufgehoben fühlt. All das sind sehr wichtige Dinge. Es wurde gesagt: Apotheken sind sehr entscheidend für die gesundheitliche Versorgung. Wenn wir heute über die Apotheken in Sachsen sprechen, dann sehen wir auch, dass die Situation vielerorts schwieriger geworden ist. Es wurde schon gesagt: Die Zahl der Apotheken in Sachsen sinkt seit Jahren. Seit 2013 ging die Zahl der Apotheken in Sachsen um 13 % zurück. Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen: Die Bevölkerung wird älter, der Beratungsbedarf wächst, Lieferengpässe müssen bewältigt werden und der Fachkräftemangel verstärkt sich. Das alles kommt nicht überraschend, und diese Entwicklung ist seit Jahren absehbar. Ja, es ist schwierig; denn wir sind ein Land mit Bevölkerungsrückgang, und das hat Konsequenzen. Gleichwohl stellt sich die Frage: Was tut die Staatsregierung dafür, um dieser Entwicklung strategisch zu begegnen? Die Linke hat einen Antrag zur Stärkung der Apotheken vorgelegt. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben ebenfalls einen Antrag vorgelegt. CDU und SPD hätten ja auch einen Antrag vorlegen können, wie die Arzneimittelversorgung in Sachsen langfristig gesichert werden kann. Wir denken, das wäre die Aufgabe einer verantwortungsvollen Landespolitik gewesen; denn Apotheken sind eben weit mehr als Ausgabestellen für Medikamente. Sie sind Gesundheitsdienstleister, vermitteln Gesundheitskompetenz und entlasten andere Bereiche des Gesundheitswesens. Und sie bieten einen besonders barrierearmen Zugang zur Versorgung. Für viele ältere Menschen, chronische Erkrankte oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Apotheke häufig der einfachste Zugang zum Gesundheitssystem. Trotzdem gibt es bis heute keinen landespolitischen Masterplan, oder, wie man sagt, ein Zielbild für die Arzneimittelversorgung. Wir haben Zielbildprozesse für die Krankenhausversorgung und die Pflege, aber nicht für die Arzneimittelversorgung. Wir denken, dass das ein strategischer Fehler ist und dass es diesen Ansatz unbedingt braucht. Deshalb haben wir als BÜNDNISGRÜNE einen eigenen Antrag genau zu diesem Thema eingebracht. Wir wollen – und das tun wir schon gemeinsam mit den Apothekerinnen und Apothekern, den Verbänden, den Kommunen und den Krankenkassen und weiteren Akteuren – eine Gesundheitsversorgung unter der Maßgabe Zielbild Arzneimittelversorgung 2030 entwickeln. Denn diese Fragen müssen heute beantwortet werden: Wie sichern wir die wohnortnahe Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum? Wie stärken wir regionale Versorgungsnetzwerke? Wie binden wir Apotheken stärker in Prävention und Gesundheitsförderung ein? Nutzen wir auch die Kompetenz bei der Gesundheitsberatung? Und wie schaffen wir es, Apothekerinnen und Apotheker von unnötiger Bürokratie zu entlasten? Auch das wurde im Praktikum deutlich. Es ist schwer zu ertragen, wenn man sieht, welche Unmengen an Nachweispflichten dort am Ende geleistet werden müssen, die ganz anderen Zeiten erfordern, als man dafür zur Verfügung stellen kann. Apothekerinnen und Apotheker wollen ihre Zeit für Patientinnen und Patienten einsetzen und nicht immer nur Nachweise erbringen und Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen. Deswegen fordern wir digitale Kommunikationswege zwischen Behörden und Apotheken, weniger Bürokratie und eine stärkere Einbindung der Apotheken in Prävention, Aufklärung und Gesundheitsförderung. Meine Damen und Herren! Auf der Bundesebene wurden gute Sachen angeleiert; das muss man CDU und SPD wirklich zugutehalten. Doch wir denken, dass damit in Sachsen noch nicht alle Herausforderungen automatisch gelöst sind. Die Frage, wie wir das in Sachsen angehen, stellt sich an die Koalitionsregierung. Dabei erwarten wir schon ein wenig mehr Engagement von CDU und SPD. Wer heute die Bedeutung der Apotheken betont, der muss sich fragen lassen, warum es so lange gedauert hat, bis das Thema überhaupt auf die politische Tagesordnung gekommen ist. Und: Warum hat es so lange gedauert, als es dann auf der Tagesordnung war, bis es überhaupt mal eine Einigung zu dem Antrag der Linken gab? Ich denke, warme Worte reichen hierbei nicht. Wir brauchen eine Strategie für die Arzneimittelversorgung. Wir freuen uns darüber, dass Sie, CDU und SPD, unseren Antrag in die Konzentration nehmen. Wir hatten bereits erste gute Beratungen dazu und hoffen, dass wir hierbei gemeinsam am Ende zu einem guten Antrag kommen werden. Wir bedanken uns im Voraus für die Zusammenarbeit und wünschen der Debatte noch viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Laura Stellbrink, SPD, und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Löser. Für die Fraktion Die Linke folgt Frau Abg. Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was eignet sich eigentlich besser für eine Aktuelle Debatte als ein Gedenktag, ein Jubiläum, ein Erinnerungstag? Heute ist zwar nicht der 7. Juni, aber augenscheinlich und sehr nah dran bezieht sich die Debatte auf diesen Tag. Nun war der 7. Juni nicht nur der Tag der Apotheke, sondern er ist auch der Tag des Schokoladeneises. In „apothekisch“ sind das also Stoffe in der Zusammensetzung C , H , O , H , H , N O . 22 11 7 8 4, 2 (Große Heiterkeit und Beifall im Saal) Bei diesen Temperaturen wäre das vielleicht sogar das angenehmere Debattenthema, zumal Speiseeis nicht nur erfrischt. Vielmehr kann ich Ihnen als Krankenschwester und Mutter versichern: Es wirkt bei Halsschmerzen durchaus abschwellend und schmerzlindernd. Versorgungslücken von Eis haben wir im Moment nicht – außer vielleicht hier. Anders sieht das bei Arzneimitteln und Apotheken aus. Deshalb haben wir bereits vor anderthalb Jahren den ersten Antrag zum Thema gestellt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es freut mich, dass inzwischen viele dieser Forderungen, die damals noch als zu ambitioniert galten, heute deutlich breiter geteilt werden. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg der Apothekerinnen und Apotheker sowie ihrer Beschäftigten, die seit Jahren genauso wie wir beharrlich auf das Problem aufmerksam machen. Gleichzeitig sollten wir die Debatte nicht darauf beschränken, wie wir den Status quo erhalten. Die Frage lautet auch: Wie sichern wir die Arzneimittelversorgung der Zukunft? Deshalb haben wir als Linke einen zweiten Antrag vorgelegt. Vielleicht wird es, Herr Kupke, auch wertgeschätzt, dass wir arbeiten, uns Gedanken machen und uns mit den Leuten vor Ort treffen und uns nicht nur hier hinstellen und ningeln, dass andere irgendwie bevorteilt werden. Wir brauchen nicht nur gute Worte für die Apotheken – wie Sie schon sagten –, aber auch nicht ein solch destruktives Geschwätz. Wir brauchen vielmehr einen konkreten Apothekensicherungsplan für Sachsen. Wir wollen nicht erst reagieren, wenn die nächste Apotheke geschlossen wird. Wir wollen Versorgungslücken erkennen, bevor sie entstehen. Deshalb schlagen wir einen Apothekenatlas für Sachsen und ein verbindliches Frühwarnsystem vor, das gefährdete Regionen rechtzeitig in den Blick nimmt. Wir wollen gezielte Unterstützung für Apotheken dort, wo die Versorgung besonders unter Druck steht: bei Nachfolgeregelungen, bei Neugründungen, bei Investitionen in moderne Versorgungs- und Digitalstrukturen und bei der Sicherung von Filialstandorten im ländlichen Raum. Wir wollen mehr Fachkräfte gewinnen und halten; denn die beste Förderpolitik nützt wenig, wenn Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutisches Personal fehlen. Deshalb müssen wir über Ausbildungskapazitäten, attraktive Arbeitsbedingungen und neue Wege sprechen, um Fachkräfte gerade für den ländlichen Raum zu gewinnen. Wir müssen außerdem die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlasten. Wer jeden Tag mit Lieferengpässen, Beratungsgesprächen und Versorgungsproblemen beschäftigt ist, sollte seine Zeit nicht übermäßig mit Formularen, Dokumentationspflichten und vermeidbaren Verwaltungsverfahren verbringen müssen. An der Stelle geht ein großer Dank an das Ministerium, das hierbei, in so einer Situation, wo Verwaltungsverfahren schräg waren, sehr geholfen hat. Dies betraf eine Apotheke in Chemnitz. Wir brauchen zudem bessere Strukturen im Umgang mit Lieferengpässen. Es kann nicht sein, dass jede einzelne Apotheke immer wieder dieselben Probleme alleine lösen muss. Hierfür braucht es mehr Koordination und Unterstützung. Wir wollen außerdem innovative Versorgungsmodelle fördern, zum Beispiel digitale Beratungsangebote. Gleichzeitig sollten die Kompetenzen der Apotheken stärker genutzt werden, sie können zum Beispiel beim Medikamentationsmanagement in der Prävention, bei der Betreuung chronisch kranker Menschen und in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten einen wichtigen Beitrag leisten. Wer gleichwertige Lebensverhältnisse ernst meint, darf die Arzneimittelversorgung nicht dem Zufall überlassen. Deshalb sollten wir darüber sprechen, welche Mindeststandards bei Erreichbarkeit und Versorgungsdichte künftig gelten sollen. Apothekerinnen, Apotheken und ihre Teams, die beraten, nachfragen, Probleme lösen und Verantwortung übernehmen, müssen alle an einen Tisch – am besten an einen runden Tisch. Die persönliche Zuwendung lässt sich eben nicht durch eine Versandplattform ersetzen. Vor allem dafür gilt der Dank der Linksfraktion. Sie haben unsere Unterstützung vor Ort und nicht nur am Tag der Apotheke verdient. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und Staatsministerin Regina Kraushaar) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Schaper. Wir sind am Ende der ersten Rednerrunde. Nun hätte Herr Kollege Berger die Möglichkeit, zu sprechen. – Er möchte nicht. Dann können wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Herr Kollege Unger hat diese bereits für die CDUFraktion angekündigt. Sie dürfen, bitte schön.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die vorangegangenen Redebeiträge eingehen. Frau Kollegin Dietz, Sie haben diese Fixumserhöhung als „heruntergehungert“ bezeichnet. Ich finde, das ist der Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. Sie sollten die Realitäten checken. Es war eine zentrale Forderung im Koalitionsvertrag, wir haben diese nun zum 01.07. umgesetzt. Dabei von „heruntergehungert“ zu sprechen, ist diesem Thema nicht angemessen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU und Staatsregierung) Herr Kollege Kupke, ich dachte, wir führen eine gesundheitspolitische, eine pharmazeutische Debatte. Wenn Sie sagen, es sei eine parteipolitische Inszenierung und es komme der Sensenmann, dann ist das diesem Thema ebenfalls nicht angemessen. Davon distanzieren wir uns als CDU-Fraktion ganz klar. (Beifall CDU, Die Linke und Staatsregierung –

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Zuruf Susanne Schaper Die Linke

Wir auch!) Ich möchte deutlich sagen: Wir haben uns über diesen Debattentitel Gedanken gemacht – Kollegin Schaper hat darauf hingewiesen –, es war der Tag der Apotheken; das habe ich mit meinem Redebeitrag untersetzt. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Wir führen Aktuelle Debatten über diese Apothekenreform, die vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung im Mai und Juni aufs Gleis gesetzt wurde. Wir führen keine weltpolitischen Weltfriedensdebatten, die Sie uns jeden Tag bzw. bei jedem Plenum hier vorsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Frau Kollegin Schaper, wir nehmen das Schokoladeneis als Ausgabe in der Apotheke gerne als neue pharmazeutische Dienstleistung in den Aufgabenkatalog auf, zumindest den Temperaturen angemessen. (Heiterkeit im Saal) Ich führe meine Rede fort. Wer starke Apotheken will, muss ihnen die Möglichkeit geben, wirtschaftlich zu arbeiten. Ich möchte es ganz deutlich sagen: Die letzte Fixumserhöhung war im Jahr 2013, also vor über 13 Jahren. Es gibt Kassandrarufe – auch aus der Gesellschaft – danach, warum die Apotheker etwas on top bekommen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Wer seit 2013 keine Fixumserhöhung erhalten hat, dem wird geholfen. Die Apotheken leisten einen herausragenden Beitrag. Deswegen war die verabschiedete Fixumserhöhung obligatorisch notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Unruhe im Saal) Ich bin dem Kollegen Löser sehr dankbar dafür, dass er ebenfalls darauf hingewiesen hat. Letztes Jahr haben viele von uns die Option der Praktika genutzt. Ich war in Großröhrsdorf bei Thomas Dittrich. Die Apotheken leisten vor Ort so viel wertvolle und wichtige Arbeit. Ich denke, dieser Perspektivwechsel tut uns allen in der Politik gut. Das sollten wir viel öfter machen, um die Sorgen und Nöte ernst zu nehmen. Unsere Apotheken haben, insbesondere während der Coronapandemie, eindrucksvoll bewiesen, wie leistungsfähig und flexibel sie sind. Sie haben Impfungen unterstützt, Tests durchgeführt und die Bevölkerung zuverlässig mit Arzneimitteln versorgt. (Unruhe) Diese Erfahrungen zeigen, welches Potenzial in den Apotheken steckt und warum ihre Kompetenzen künftig noch stärker genutzt werden. Die Apothekenreform ist nicht nur eine Reform für einen einzelnen Berufsstand. Sie ist eine Reform für die Patientinnen und Patienten, für die Sicherung der Gesundheitsversorgung und für die Zukunft unseres Gesundheitswesens insgesamt. Neben der notwendigen Fixumserhöhung – ich habe dazu umfassend ausgeführt – ist ebenfalls die Aufhebung des Skontiverbots auf dem Verordnungswege bereits beschlossen. Ökonomisch wichtig ist für die Apotheken die Aufhebung des Skontiverbots, wie es schon im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Die Regelung wird den Apotheken nunmehr helfen, den Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erleichtern und die wirtschaftliche Stabilität nach dem restriktiven BGH-Urteil von 2024 wieder zu verbessern. Es gibt weitere Regulierungen zum Apothekenversandhandel – das ist in diesem Gesamtpaket ebenfalls enthalten –, und es wurden entsprechende Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung adressiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum. Notdienstvergütungen werden verbessert, die Gründung von Zweigapotheken erleichtert und neue Möglichkeiten geschaffen, die Versorgung auch in strukturschwachen Regionen dauerhaft sicherzustellen. Darüber hinaus erweitert die Reform die Aufgaben der Apotheken erheblich. Das Thema Prävention ist ebenfalls heute angesprochen worden. Präventionsangebote werden weiter ausgebaut. In einer dritten Rederunde, Frau Dietz – Sie können dann gern mal zuhören –, werde ich Ihnen genau darlegen, welche Verbesserungen und welche strukturellen Anpassungen mit der Apothekenreform einhergehen. Dass Sie gesagt haben, dass sei eine runtergehungerte Reform, ist nicht zielführend, liebe Kollegin Dietz. Vielen Dank. (Beifall CDU –

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Christian Hartmann CDU

Richtig!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten in dieser zweiten Rederunde den Kollegen Unger von der CDUFraktion, und es folgt die bereits angesprochene Kollegin Dietz von der AfD-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Katja Dietz AfD

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Unger, als Erstes, bevor ich es vergesse: Ich habe noch einmal nachgeschaut. Sie haben mich fast verwirrt, aber nur fast. Ich habe nicht „heruntergehungert“ gesagt – ich habe gesagt: heruntergeschraubt. (Martin Modschiedler, CDU: Das klingt ähnlich, genau! – Zuruf Tom Unger, CDU) – Genau. Wir werden es dann im Protokoll sehen. Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen in Sachsen weit mehr als eine reine Verkaufsstelle für Medikamente – Herr Kupke hat es vorhin schon ausgeführt. Sie ist ein unersetzlicher sozialer Ankerpunkt, ein Ort der Beratung, ein Sicherheitsnetz, ein Notfallhelfer mitten in der Nacht und oft die erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn es um gesundheitliche Fragen geht. Gerade für ältere Menschen, für chronisch Kranke, für Eltern mit kleinen Kindern und ganz besonders für die Bürger im ländlichen Raum ist diese wohnortnahe Versorgung schlicht überlebenswichtig. Wenn in einer sächsischen Gemeinde die letzte Apotheke schließt, dann verschwindet nicht einfach nur ein Ladengeschäft – dann bricht ein wichtiges Stück funktionierender Gesundheitsinfrastruktur weg. Dieser Verlust ist meist unumkehrbar. Deshalb bekennen wir uns als AfD-Fraktion ganz unmissverständlich zu Folgendem: Wir stehen felsenfest an der Seite der inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken. Wir wollen keine anonymen Kettenstrukturen, wir wollen keine rein renditegetriebenen Fremdkapitalinteressen von Großinvestoren und wir wollen keine weitere Ausdünnung unseres ländlichen Raumes. Wir wollen die heilberuflich geführte Apotheke erhalten – wohnortnah, verlässlich und vor allem wirtschaftlich tragfähig. Genau an dieser Tragfähigkeit fehlt es immer häufiger. Für viele Apotheker ist die Lage längst existenziell bedrohlich geworden. Steigende Personalkosten, explodierende Betriebskosten, ein erdrückender Wust an Bürokratie und tägliche Lieferengpässe fressen die Betriebe auf, aber das Vergütungssystem hält mit dieser bitteren Realität überhaupt nicht Schritt. Wer Apotheken dauerhaft stärken will, der muss ihnen endlich wieder wirtschaftliche Luft zum Atmen geben. Was passiert stattdessen? Beim Bund läuft die Reform des Apothekenwesens. Man diskutiert über neue pharmazeutische Dienstleistungen und flexiblere Strukturen. Das mag in der Theorie gut klingen, aber die Realität ist doch: Wenn die wirtschaftliche Basis wegbricht, helfen zusätzliche Aufgaben überhaupt nichts. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir haben die Vergütung!) Unsere Apotheken brauchen keine neuen Verfahren und keine zusätzlichen Pflichtdokumentationen – sie brauchen eine faire Vergütung und planbare Rahmenbedingungen. Genau hier zeigt sich doch die Doppelzüngigkeit. Während Sie im Sächsischen Landtag hehre Anträge stellen, plant ihre eigene CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Berlin das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Und was steht da drin? Der Apothekenabschlag soll von bisher 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden. (Tom Unger, CDU: Das ist noch nicht entschieden!) Das bedeutet: Den ohnehin gebeutelten Apotheken werden jährlich weitere 200 Millionen Euro entzogen. Ich frage Sie von der sächsischen CDU: (Tom Unger, CDU: Ja?) Unterstützen Sie diesen eiskalten Raubzug Ihrer eigenen Ministerin? (Tom Unger, CDU: Raubzug!) Wo bleibt Ihre Rebellion gegen diesen eklatanten Wortbruch an unseren Apotheken? Es ist doch absurd. Unsere Apotheker müssen tagtäglich Lieferengpässe ausbaden, die sie nicht verschuldet haben. Sie müssen verzweifelten Patienten erklären, warum lebenswichtige Medikamente nicht lieferbar sind. Sie müssen Ersatzpräparate suchen, stundenlang telefonieren, prüfen, dokumentieren. Und am Ende tragen sie auch noch das volle Retaxationsrisiko, da den Krankenkassen irgendein formaler Haken auf dem Rezept nicht passt. (Tom Unger, CDU: Retaxation ist ausgeschlossen!) Das ist eine unverschämte Schikane der Kassen, die sofort beendet werden muss. Wer echte Versorgungssicherheit will, der muss die Lieferketten sichern. Wir dürfen uns bei lebenswichtigen Arzneimitteln nicht dauerhaft von Asien abhängig machen. Wir brauchen die Rückverlagerung der Produktion nach Deutschland und eine aktive Standortpolitik für die pharmazeutische Industrie – auch hier im Freistaat. (Beifall AfD) Wir müssen die Zukunft sichern; denn ohne Apotheker und ohne PTAs gibt es bald gar keine Versorgung mehr vor Ort. Sachsen braucht eine echte Fachkräftestrategie. Die Pharmazie-Studienplätze in Leipzig müssen bedarfsgerecht gesichert und ausgebaut werden. Die Ausbildung der PTA muss attraktiver und endlich schulgeldfrei gestaltet werden. Wer eine Apotheke im ländlichen Raum übernimmt oder neu gründet, darf von diesem Staat nicht länger im bürokratischen Stich gelassen werden. (Beifall AfD) Werte Kollegen! Apotheken sind Eckpfeiler unserer Gesundheitsversorgung, aber kein Eckpfeiler der Welt bleibt tragfähig, – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit, werte Kollegin.

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Katja Dietz AfD

– wenn man ihn jahrelang politisch unterspült. Danke. (Beifall AfD – Martin Modschiedler, CDU: Unterspült! Aha!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten in dieser zweiten Rederunde Kollegin Dietz von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf in dieser zweiten Rederunde? Ich schaue zum BSW –, zur SPD –, zu den BÜNDNISGRÜNEN –, zu den Linken –, zu Herrn Berger als Fraktionslosem. – Ich kann keinen weiteren Redebedarf erkennen. Damit ist die zweite Runde abgeschlossen Gibt es Bedarf, eine dritte Runde zu eröffnen? – Ich sehe erneut Kollegen Unger von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Unger, Sie haben das Wort.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte ursprünglich nur eine kurze dritte Runde machen. Aber, Frau Dietz, jetzt haben Sie mich gerade getriggert, einiges nochmals zurechtzurücken. Habe ich das richtig verstanden? Sie haben eben von einem Raubzug und von einem Wortbruch der Bundesgesundheitsministerin gesprochen. Sie haben irgendetwas von unterspült geschwafelt. (Katja Dietz, AfD: Geschwafelt! Also, Herr Unger!) Ich glaube erneut: Das zeigt doch genau, wie wichtig oder unwichtig Ihnen dieses Thema ist. Und nochmals: Davon distanzieren wir uns als CDU-Fraktion ganz klar und deutlich. (Beifall CDU – Zuruf Lars Kuppi, AfD) Ich möchte Ihnen noch einmal ganz direkt etwas sagen: Die Fixumserhöhung auf 9 Euro und 9,50 Euro ist ein wesentlicher Eckpunkt und ein wirtschaftlicher Faktor, um die Apotheken wirtschaftlich stabil aufzustellen. Im Koalitionsvertrag wurde er auf 9,50 Euro fixiert und jetzt eingelöst – gestaffelt auf 9 Euro und dann zum 01.01.2027 auf 9,50 Euro. Ich bitte, das noch einmal zur Kenntnis zu nehmen! (Zuruf Katja Dietz, AfD) Ich komme zurück zur Apothekenreform. Was sind die Inhalte? Stärkung der Apothekenstandorte, insbesondere in ländlichen Gebieten, die Notdienstpauschale wird nahezu verdoppelt, und es wird ein neuer Zuschuss von Telenotdiensten eingeführt. Zukünftig wird es leichter, Zweigapotheken in ländlichen Regionen zu gründen. Es wird eine Erprobung der vorübergehenden Aufrechterhaltung der Apothekenbetriebserlaubnis durch erfahrene PTAs eingeführt. Es gibt eine Erweiterung des Leistungsspektrums, insbesondere im Bereich Impf-, Test- und Präventionsangebote: Apotheken können jetzt Totimpfstoffe verabreichen – keine Lebendimpfstoffe wie Tetanus oder FSME –, Schnelltests gegen bestimmte Krankheitserreger und venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken vornehmen sowie bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept ausgeben. Die Nullretaxation wird aus formalen Gründen ausgeschlossen. Apotheken können künftig bei der Einlösung der Arzneimittelverordnung ein vorrangiges Arzneimittel abgeben, und es gibt flexiblere Arbeitszeiten für die Apothekenleitung. Im parlamentarischen Verfahren bin ich den Abgeordneten der Regierungsfraktionen sehr dankbar dafür, dass die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke erleichtert wurde und eben keine isolierte Gründung von Apotheken in Fremdbesitz möglich ist. Zu den Impfungen habe ich bereits ausgeführt. Nach ärztlicher Schulung ist es auch durch PTAs möglich, venöse Blutentnahmen in Apotheken für diagnostische Zwecke durchzuführen. Weiteres Stichwort ist der befristete Ausschluss von exklusiven Rabattverträgen für sogenannten Biosimilars. Das sind, denke ich, ganz konkrete Punkte, mit denen wir jetzt das Leistungsspektrum der Apotheken erweitern. Gleichzeitig setzt die Reform auf Entbürokratisierung: Unnötige Verwaltungsaufgaben werden reduziert, sodass Apothekerinnen und Apotheker mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe haben: die Versorgung und Beratung der Menschen. Vor-Ort-Apotheken leisten also einen herausragenden Beitrag für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland, insbesondere auch hier im Freistaat Sachsen. Es bedarf aber, darin sind wir uns einig, noch weiterer Bausteine, um die Apothekenlandschaft insbesondere für den ländlichen Raum zukunftsfest aufzustellen. Ich hatte es schon in meiner Rede am 25. März gesagt: Ich kann mir durchaus eine Landapothekerquote vorstellen, die wir auch im CDU-Regierungsprogramm schon gefordert haben. In Mecklenburg-Vorpommern wird diese gerade ausgerollt. In Thüringen steht sie ebenfalls im Koalitionsvertrag. Ich glaube, wir müssen auch über die Studienplätze sprechen; dabei müssen wir maßvoll im Rahmen der finanziellen Ressourcen vorgehen. Wir haben im Gesundheitsausschuss noch zwei neue Anträge vorliegen – zum einen von der Linksfraktion und zum anderen von den GRÜNEN –, über die wir jetzt intensiv beraten werden. Wir als Koalition haben – das wurde mehrfach angesprochen – einen sehr maßvollen Änderungsantrag zu dem Antrag der Linken im Ausschuss eingebracht und diesen auch mit großer Mehrheit im Ausschuss verabschiedet. Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns gemeinsam ideologiefrei dafür sorgen, dass Apotheken auch künftig wohnortnah, leistungsfähig und verlässlich für die Menschen da sein können. Als CDU-Fraktion und als Sächsische Union stehen wir fest an der Seite der sächsischen Apotheken. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Unger von der CDU-Fraktion in dieser dritten Rederunde. Ich sehe den Bedarf nach einer Kurzintervention. Frau Dietz? – Nein. Haben Sie Aussprachebedarf in dieser dritten Rederunde, Frau Dietz? (Katja Dietz, AfD: Ja, kann ich noch mal?) Dann wären Sie jetzt an der Reihe. (Katja Dietz, AfD: Danke!) Kollegin Dietz von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich mache es auch ganz kurz. – Herr Unger, ich muss noch einmal kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Es ist ja schön und gut, wenn Sie sagen: Wir geben diesen Apotheken zusätzliche Möglichkeiten zum Verdienen. Aber wenn wir ans Impfen denken: (Peter Wilhelm Patt, CDU: Waren Sie beim Impfen? Das ist etwas Neues!) Haben Sie einmal mit einer Apotheke gesprochen? Natürlich muss ein zusätzlicher Raum zur Verfügung gestellt werden, es muss ein zusätzlicher Wartebereich zur Verfügung gestellt werden, und auch in Apotheken herrscht Personalmangel. Die haben genauso ein Fachkräfteproblem. Reden Sie doch einmal mit den Apothekern. (Tom Unger, CDU: Das haben wir!) Fragen Sie einmal: Wollen die das überhaupt? Können die das überhaupt leisten? Das wollte ich hier nur noch ganz kurz einbringen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der dritten Rederunde Frau Dietz von der AfD. Ich kann keinen weiteren Aussprachebedarf in dieser dritten Rederunde erkennen. Ich erkenne aber, dass Herr Kollege Unger gern den Beginn einer vierten Rederunde einleiten möchte, und erteile ihm hiermit das Wort dafür.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen herzlichen Dank; ich mache es auch kurz. Das ist ja keine Pflicht, sondern die Apothekenreform eröffnet das als Möglichkeit für die Apotheken, die sie nutzen wollen. Während der Coronapandemie hat das in vielen Bereichen ja auch gut geklappt, daher öffnen wir das. Wenn Apotheken das nicht leisten wollen oder nicht leisten können, besteht keine Verpflichtung. Von daher ist es, glaube ich, wichtig, dass wir das Leistungsspektrum der Apotheken erweitern. Das haben Sie vorhin ja auch eingeräumt. Die Apotheke ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten noch vor dem niedergelassenen Hausarzt. Daher will ich hier noch einmal klarstellen: Es ist keine Pflicht, sondern eine Öffnungsmöglichkeit. Die Apotheken und Apotheker können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Redebeitrag von Kollegen Unger, CDU, in dieser vierten Rederunde. Ich erkenne keinen weiteren Bedarf zur Aussprache. Deswegen hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich möchte mich ganz herzlich für die Debatte bedanken. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das regelmäßig im Landtag besprechen; denn die Arbeit der Apotheken, ihrer Leiter und der dort beschäftigten Angestellten ist von enormer Bedeutung. Vielen Dank, lieber Tom Unger, dass du dich schon im Vorfeld bei allen herzlich bedankt hast. Das möchte ich natürlich ebenfalls, da wir wissen, wie wertvoll die Arbeit dieser Personengruppen ist. Die Arbeit geht weit über die bloße Abgabe von Arzneimitteln hinaus. Uns ist jede Apotheke im Freistaat sehr wichtig. Die Zahlen der Apotheken sind heute schon genannt worden: Vor 20 Jahren gab es noch 1 002 öffentliche Apotheken, heute sind es noch knapp über 860 Apotheken. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken ist aber überall im Freistaat gewährleistet. Vorhin kam von Susanne Schaper, dass wir einen Apothekenatlas errichten sollen. Wir haben ja ein Instrument in Sachsen, das ist der Landesentwicklungsplan. Im geltenden Landesentwicklungsplan ist festgelegt, in welcher Stadt, in welcher Größenordnung eine Apotheke vorhanden sein muss. Deswegen, glaube ich, ist das ein gutes Instrument, dessen wir uns immer bedienen sollten, falls es – wenn eine Apotheke schließt – darum geht, ob die Versorgung dort dann noch gewährleistet ist. Kleine Korrektur an das BSW: Es wurde gesagt, es sei keine Neueröffnung einer Apotheke erfolgt. Auch das hat Frau Schaper erwähnt. Doch, wir haben am vergangenen Freitag eine Apotheke in Chemnitz eröffnet. Darauf will ich einfach noch hinweisen: Es ist nicht immer ganz so schwarz-weiß, wie es hier dargestellt wird. Wir haben aber – ganz klar – natürlich auch dafür zu sorgen, dass über die Apotheken vor Ort tatsächlich alle Menschen, die chronisch krank sind, ältere Menschen oder Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, überall ihre Arzneimittel erhalten, wenn nötig eben auch durch Botendienste. Dafür werden die öffentlichen Apotheken extra vergütet – weil das immer so klingt, als wäre das alles kostenfrei und ohne irgendwelche Möglichkeiten. Ich will ganz deutlich sagen: Es lohnt sich, wenn sich ein Freistaat wie wir, lieber Tom Unger, in Berlin für ein Anliegen stark macht. Das haben wir mit unseren Vorschlägen im Apothekenbereich in der Tat getan, und zwar in jeder Gesundheitsministerkonferenz mit entsprechenden Anträgen, die übrigens auch mit den Kammern der Apotheken und mit den Verbänden abgestimmt gewesen sind; wir sind da in sehr enger Abstimmung. Noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an unseren Herrn Schulze, der sehr eng mit den Apotheken zusammenarbeitet (Beifall Tom Unger, CDU) und ganz klar sagt, was wir dort brauchen – haben wir etwas vergessen, brauchen wir eine Ergänzung? Wir haben nachgefragt, und deswegen freue ich mich – die Zahlen sind genannt worden – auf die ersten Ergebnisse, die wir dort erreichen konnten. Ich will gar nicht sagen, dass wir damit immer zufrieden sind, das ist gar nicht der Punkt, sondern es ist einfach wichtig, dass wir etwas tun und dass unsere Apotheken merken, dass wir an ihrer Seite stehen und uns miteinander verständigen. Auch über die Landapothekerquote haben wir natürlich gesprochen. Es wurde das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern genannt; schauen wir dort einmal hin. Bisher haben wir keinen Bewerber für diese Quote gefunden in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch hierüber sind wir mit unseren Apotheken im Gespräch – ob die Zeit dafür reif ist oder ob wir etwas anderes tun können an dieser Stelle. Im Gespräch war auch, dass mehr Studienplätze gebraucht würden usw. usf. Wir sind diejenigen, die damals dafür gekämpft haben, dass in Leipzig die Pharmazie-Studienplätze erhalten bleiben. Diese standen nämlich zur Diskussion. Deswegen ist es richtig, dass wir uns an dieser Stelle weiterhin stark machen. Tom, du hast die Beispiele aus dem ApothekenversorgungWeiterentwicklungsgesetz schon genannt. Diese Punkte finde ich wichtig. Noch einmal zur Erläuterung, gerade zum Thema Impfen oder Ähnliches: Es ist eine Kannregelung, Frau Dietz. Darin wird ganz klar gesagt: Wenn eine Apotheke dies machen möchte, braucht es dazu eine Weiterbildung, eine Qualifizierung. Das ist auch ein Instrument für viele Menschen, die gar keinen Hausarzt haben, zum Beispiel junge Menschen, die noch nicht zum Hausarzt gehen. Insofern ist es wichtig, dieses Angebot zu machen. Vorhin habe ich schon über die Arbeit unserer Leitbildakteure gesprochen, wo auch in der vergangenen Woche die Apotheken mit vertreten gewesen sind. Dort diskutieren wir das aus. Es wird ja nicht alles immer nur positiv bewertet von allen unterschiedlichen Partnern. Wir diskutieren das miteinander aus. Das macht uns aus in Sachsen, dass wir darüber reden, auch vielleicht mal bei einem Punkt, der nicht von allen gleichermaßen mitgetragen wird. Darüber bin ich sehr froh. Ich will noch einmal sagen: Die Entbürokratisierung, die heute mehrfach in Redebeiträgen angesprochen wurde, ist ja ebenfalls Bestandteil dieses Gesetzes, welches wir am 12. Juni verabschiedet haben, sodass es auch diesbezüglich weitergehen wird. Das heißt noch lange nicht, dass wir alle Probleme gelöst hätten. Noch zu einem Punkt, Frau Dietz, auch wenn Sie gleich sagen werden: Ach was! Wir haben eine Erweiterung im Pharmabereich, auch was die Produktion betrifft. Nicht gleich aufschreien: Das ist im Bereich Cannabis. Dort haben wir tatsächlich von vier auf 13 Anbieter erweitert, auch in der Produktion. Es handelt sich um medizinisches Dritte Aktuelle Linksgrüner Nasenring: Wer Antrag der Als Antragsteller hat zunächst die Fraktion AfD das Wort. Ich erteile Herrn Kollegen Urban das Wort. Herr Kollege, bitte, Sie haben das Wort.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sobald die AfD regiert, werden wir damit beginnen, die öffentliche Verwaltung massiv zu verschlanken. Wir werden die von CDU-Ministerpräsident Kretschmer um 12 000 Stellen aufgeblähte Verwaltung Jahr für Jahr um 2 000 Stellen verkleinern. (Beifall AfD) Sobald die AfD regiert, werden wir dafür sorgen, dass die Steuergeldverschwendung in diesem Land beendet wird. Wir werden insbesondere ideologischen Vereinen, die zum Beispiel an unseren Schulen Werbung für Transsexualität machen, keinen Cent mehr bezahlen. (Beifall AfD) Sobald die AfD regiert, werden wir alle unsinnigen Gesetze und Versorgungsposten, die kein Mensch braucht, ersatzlos streichen. Wir werden das Integrationsgesetz und den Integrationsbeauftragten abschaffen, und wir werden alle teuren Gleichstellungsbüros abschaffen. (Beifall AfD) Cannabis, um es gleich vorweg zu sagen. Ich glaube, dass die Aussage, hier siedele sich niemand an, falsch ist. Sachsen ist dafür bekannt, dass es hier sehr schnelle Verfahren gibt, sehr unbürokratische Verfahren, womit Ansiedlungswilligen wirklich sehr schnell geholfen werden kann. Vielleicht ist das auch gleich eine Werbung für weitere Unternehmen, die Interesse daran haben, sich in Sachsen anzusiedeln. Bei uns geht das sehr gut und sehr einfach. Deshalb möchte ich noch einmal betonen, dass es unser Ziel ist, dass alle Menschen vollen Zugang zu hochwertigen Arzneiversorgungen haben; denn es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Das hat die Staatsregierung mit voller Kraft unterstützt und wird das weiterhin gemeinsam mit unseren Parteien tun. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Vielen Dank. Sie hörten Frau Staatsministerin Petra Köpping für die Staatsregierung in dieser zweiten Aktuellen Debatte. Diese ist damit abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte regiert Sachsen wirklich? Fraktion AfD Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sobald die AfD regiert, werden wir für unsere Unternehmen und für alle jungen Familien die Grunderwerbssteuer von aktuell 5,5 % auf 1 % senken. (Beifall AfD) Sobald die AfD regiert, werden wir selbstverständlich auch damit aufhören, unsere schönen Landschaften mit Windrädern zu verschandeln. Eine AfD-Regierung wird sich dafür einsetzen, dass in der Lausitz ein modernes Kernkraftwerk entsteht. (Beifall AfD – Zuruf Henning Homann, SPD) Sobald die AfD regiert, werden wir an unseren Schulen Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften stärken, außerdem werden wir die ideologische Beeinflussung unserer Kinder über Fächer wie Gemeinschaftskunde oder – noch schlimmer – über externe NGOs beenden. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Jawohl!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte meine gesamte Redezeit dafür benutzen, um Ihnen die Lösungen der AfD zu präsentieren, (Zuruf CDU: Geschichtenerzähler!) weil Sie uns immer gern vorwerfen, wir hätten keine Lösungen. Aber ich möchte doch noch einige Sätze zur aktuellen CDU-geführten Regierung von Ministerpräsident Kretschmer sagen. Herr Kretschmer hat erst unlängst gefordert, die CO -Abgabe auszusetzen. Der große Befreiungsschlag ist das nicht. Die AfD fordert die bedingungslose Abschaffung dieser CO -Abgabe. Aber wir würden selbstverständlich einer temporären Aussetzung der CO - Abgabe hier im Parlament sofort zustimmen. Meine Frage ist: Wo bleibt Ihr Antrag? Wo bleibt Ihre Bundesratsinitiative dafür? (Zuruf Sören Voigt, CDU) Nur heiße Luft. Die Antwort ist: Eine solche Initiative wird es von Ihnen nicht geben, weil Sie sich von LINKEN, GRÜNEN und der SPD am Nasenring durch dieses Parlament ziehen lassen. (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Kretschmer beklagt sehr gern den Bürokratiewahnsinn. Ich zitiere ihn: „Deutschland liegt gefesselt wie Gulliver am Boden.“ Nun wieder die Frage: Wann wollen Sie die Fesseln durchschneiden? Wo bleibt der große Wurf, der die Bürokratie in unserem Land halbieren würde oder die Verwaltungstätigkeit in großem Stil überflüssig macht? Sie können sicher sein: Die AfD wird jeder Maßnahme zustimmen, die den Förderprogrammdschungel lichtet, die zur Einsparung von Personal führt, die überflüssige Strukturen wie das ZEFAS, die Energieagentur oder staatliche Kompetenzzentren abschafft. Auf geht’s! Wovor haben Sie Angst? Sie haben Angst davor, dass Ihre linken Bündnispartner Sturm laufen und dass die CDUBundeszentrale von Friedrich Merz bei Ihnen anruft und Sie auffordert, diese gemeinsamen Abstimmungen mit der AfD rückgängig zu machen. Meine Damen und Herren! Genauso wie Ihr Parteikollege Friedrich Merz in Berlin ist auch MP Kretschmer ein Lügner; denn genau wie Friedrich Merz hat Ihre CDU in Sachsen vor der Wahl versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Nun greift die CDU für den nächsten Haushalt auch zu diesem Strohhalm, um LINKE und GRÜNE bei Laune zu halten, um sich an der Macht festzuklammern. Nun wollen Sie auf einmal doch neue Schulden machen. Das ist Wählerbetrug. Doch ich bin mir sicher: Diesen Wortbruch werden Ihnen die sächsischen Wähler nicht durchgehen lassen. (Beifall AfD) In einer Demokratie muss es immer um die besten Ideen für unser Land gehen. Ihre Brandmauer verhindert aber genau die Entwicklung und Umsetzung solcher Ideen in Sachsen und in Deutschland. Das Ergebnis Ihrer Brandmauerpolitik wird sein, dass man in ein paar Jahren von Michael Kretschmer sagen wird: Dieser Ministerpräsident war eine lahme Ente. Er hat den Niedergang der Wirtschaft und den Niedergang des Landes nicht aufhalten können. Er hat ihn sogar noch verschlimmert. Dieser Ministerpräsident hat keine Reformen vorangetrieben, sondern er hat sich vom linken politischen Lager am Nasenring führen lassen, und zwar von Leuten, die Ihnen zum Dank dafür noch sagen, dass Sie Faschisten sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das waren die einbringenden Worte von Kollegen Urban aus der AfDFraktion. Wir setzen in der ersten Rederunde fort mit der CDU-Fraktion. Herr Kollege Voigt ergreift das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Debattentitel und das Gehörte zeigen deutlich, worum es der AfD heute geht: nicht um ernsthafte und konstruktive Auseinandersetzung hier im Hohen Haus, sondern um Polemik, um politischen Klamauk und um ein Sammelsurium von Ankündigungen. Was wollen Sie mit der Debatte eigentlich erreichen? Welches Problem adressieren Sie konkret? Die Antwort ist einfach: keines. Es geht Ihnen um Stimmungsmache und das Säen von Zwietracht, mehr nicht. (Beifall SPD und GRÜNE – Oh-Rufe AfD) – Getroffene Hunde bellen. (Martina Jost, AfD: Das ist eine Debatte, Herr Voigt!) Die Antwort auf den Debattentitel ist klar: Sachsen wird von der demokratisch legitimierten Staatsregierung aus CDU und SPD regiert, mittlerweile seit anderthalb Jahren. Entscheidungen werden im Parlament getroffen. Grundlage sind unsere Verfassung und die Regelungen der demokratischen Demokratie. Bisher ist es dieser Regierungskoalition stets gelungen, die notwendigen Mehrheiten für ihre Gesetzesvorhaben zu organisieren. (Zuruf Martina Jost, AfD) Das mag Ihnen nicht gefallen, ist aber politische Realität. Meine Damen und Herren! Die AfD versucht seit Monaten, den Parlamentarismus in Sachsen schlechtzureden. Sie erweckt den Eindruck, politische Entscheidungen seien nur dann legitim, wenn die AfD die Richtung vorgibt. Alles andere ist fremdgestimmt, schwach und wird manipuliert dargestellt. Demokratie, Herr Urban, funktioniert aber anders. Demokratie bedeutet nicht, dass sich eine einzelne Partei durchsetzt. Demokratie bedeutet, Argumente auszutauschen, Kompromisse zu finden und Mehrheiten zu organisieren, insbesondere in einer Minderheitsregierung. (Sebastian Wippel, AfD: Und was steht in Ihrem Koalitionsvertrag dazu?) Und wer darin bereits einen Skandal erkennt, Herr Wippel, der offenbart vor allem eines: ein fragwürdiges Verständnis der parlamentarischen Demokratie. Meine Damen und Herren! Nach der Landtagswahl haben die Staatsregierung und die regierungstragenden Fraktionen ganz bewusst auf ein Konsultationsverfahren gesetzt. Das Ziel war klar: Transparenz schaffen, Fraktionen frühzeitig einbinden, Mehrheiten nachvollziehbar organisieren. Alle Fraktionen hatten die Möglichkeit gehabt, sich daran zu beteiligen, auch die AfD. Sie haben sich jedoch bewusst dagegen entschieden. Das war keine Ausgrenzung, sondern Ihre eigene politische Entscheidung. Sie können jederzeit an diesem Verfahren teilnehmen. Statt hier Wahlkampfdebatten zu führen, könnte die AfD ihre Energie auch in fundierte Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder parlamentarischen Initiativen investieren. (Thomas Thumm, AfD: Das machen wir regelmäßig!) Andere Fraktionen machen davon rege Gebrauch. Sich darüber zu beklagen, ist Ausdruck Ihrer demokratischen Schwäche. Das zeugt von mangelnder Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung. Meine Damen und Herren! Parlamentarismus lebt von Austausch unterschiedlicher Positionen und Sichtweisen. Darüber müssen gemeinsame Antworten auf bestehende Herausforderungen gefunden werden. Aber die AfD pflegt wieder die Rolle des Dauerkommentators, bewertet, was auf der politischen Bühne geschieht, anstatt selbst konstruktiv mitzuwirken. Es ist natürlich einfach, Haltungsnoten zu vergeben, ohne Verantwortung für tragfähige Lösungen zu übernehmen. Das mag für Stimmungsmache in den sozialen Netzwerken ausreichen, aber für die Gestaltung eines Landes reicht es eben nicht aus. Regieren bedeutet, Verantwortung auch für Entscheidungen zu übernehmen, die nicht immer vollständig der eigenen Überzeugung entsprechen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Sören Voigt CDU

Nein, um Himmelswillen! Das wäre zu schön. (Thomas Thumm, AfD: Jetzt wollten wir uns konstruktiv beteiligen, Herr Voigt, da lehnen Sie das wieder ab!) Die Aufnahme von Schulden, Herr Thumm, zugunsten der kommunalen Ebene ist so etwas, was wir uns nicht leicht gemacht haben, wo wir aber zu unserer Verantwortung stehen. Das Schlüsselwort lautet Kompromissfähigkeit, trotz harter und sachlicher Auseinandersetzungen über unterschiedliche Positionen einen gemeinsamen Nenner und letztendlich auch tragfähige Lösungen zu finden. Aber dafür braucht es den Willen und die Bereitschaft, komplexe Aushandlungsprozesse bis zum Ende zu führen und deshalb danke ich ausdrücklich den Fraktionen, die sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen. Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker von CDU, SPD, BSW, BÜNDNISGRÜNEN und Linken haben in den vergangenen Monaten immer wieder gezeigt, dass es möglich ist, vernünftige Lösungen für Sachsen zu erarbeiten, auch wenn es politische Unterschiede gibt. Meine Damen und Herren, die Menschen in Sachsen erwarten keine politischen Inszenierungen, sie erwarten Verlässlichkeit und Lösungen, sie erwarten starke Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze, gute Bildung für ihre Kinder. Genau das tun wir. Als CDU-Fraktion werben wir um Mehrheiten für eine gute Politik, wir suchen den Dialog, ringen um die besten Lösungen für Sachsen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Zeit ist abgelaufen Herr Kollege.

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Sören Voigt CDU

Wenn Sie also fragen, wer dieses Land regiert, ist es relativ einfach. Es sind die Fraktionen, die Verantwortung übernehmen und die bereit sind, dieses Land zu gestalten. Ich sehe genügend Fraktionen in diesem Plenarsaal, die aktiv daran mitarbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten in dieser ersten Rederunde Herrn Kollegen Voigt von der CDUFraktion und ich sehe das Begehren nach einer Kurzintervention von Herrn Thumm an Mikrofon 7.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank Herr Präsident. Herr Voigt, nachdem Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, aber zuvor der AfD vorgeworfen hatten, sich nicht an Diskussionen, Debatten in den Ausschüssen oder hier im Plenum zu beteiligen, möchte ich Ihnen mal eines sagen, nämlich dass das, was Sie sagten, eine Lüge war, hier in diesem Hohen Hause. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Die AfD-Fraktion hat Ihnen nach der Wahl angeboten, gemeinsam in eine Regierungskoalition zu gehen, um den Wählerwillen in Sachsen abzubilden. Sachsen will eine konservative Regierung und nicht das, was Sie mit Ihren nicht gewählten Koalitionspartnern abliefern, zumindest im ländlichen Raum. Sachsen braucht die Veränderung und die wird es nur mit der AfD geben. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zurufe Henning Homann, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Herrn Thumm, auf die Herr Voigt umgehend am Mikrofon 4 reagieren möchte. Bitte, Herr Kollege.

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Sören Voigt CDU

Ja, Herr Präsident, vielen Dank. Herr Thumm, also zum Ersten gehe ich davon aus, dass alle, die hier sitzen, gewählt sind und auch die Fraktionen sind natürlich gewählt. Insofern sollte Herr Thumm in die Verfassung schauen, und zum Zweiten, Herr Thumm, es ist die Wahrheit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Genau, eine Frechheit!) Sie haben gesagt, Sie wollen sich nicht an diesem Konsultationsverfahren beteiligen. Sie schreiben keine Stellungnahmen zu Gesetzen. Sie drohten sogar, das zu beklagen. Auf die Klage warte ich heute noch. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dass Herr Keiler dann den Auftrag erhält und dann großartig scheitert, das ist so, und deshalb sind wir gut beraten, in einer Minderheitsregierung auf breite Mehrheiten zu (Zuruf Thomas Thumm, AfD) setzen, auf einer breiten Diskussionsbasis zu arbeiten. Daran arbeiten wir weiter und wir glauben, das ist in der Minderheitsregierung genau der richtige Weg. – Vielen Dank. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Voigt, der auf die Kurzintervention von Herrn Thumm antwortete und setzen jetzt die Debatte fort in dieser ersten Runde. Ich sehe Herrn Richter für die BSWFraktion zum Pult schreiten. Bitte, Herr Kollege.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Die Idee der Aktuellen Debatte ist schnell erzählt. Da ist eine CDU, schwach, fremdgesteuert und ihrer politischen Handlungsfähigkeit beraubt. Da sind Linke und GRÜNE, die diese CDU politisch vorführen und da ist schließlich die AfD, die diese CDU angeblich aus dieser Umklammerung befreien könnte. Das ist vielleicht emotional wirksam, aber es hat mit der Realität in Sachsen nur begrenzt zu tun, denn die Grundannahme dieser Debatte ist bereits falsch. Wer Sachsen verstehen will, muss auf Machtstrukturen schauen. Sachsen wird seit 35 Jahren maßgeblich von der CDU regiert. Da kann man sich nicht dauerhaft hinter Koalitionspartnern, hinter Mehrheitsverhältnissen oder Oppositionsfraktionen verstecken. Denn irgendwann muss man die entscheidende Frage stellen: Wer hat dieses politische System in Sachsen eigentlich nach seinen Vorstellungen gebaut und das ist nun einmal die CDU. Und genau dort liegt aus unserer Sicht das eigentliche Problem Sachsens: politische Erstarrung. Nach mehr als drei Jahrzehnten Regierungsverantwortung hat sich im Freistaat ein System entwickelt, das immer stärker auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Die CDU hat sich wie Mehltau über dieses Land gelegt, nicht im Sinne einer böswilligen Unterstellung, sondern im Sinne eines politischen Zustands. Mehltau nimmt Dynamik, wo sie notwendig wäre, nimmt Entwicklung, wo sie notwendig wäre, und Erneuerung, wo sie notwendig wäre. Und genau das erleben viele Menschen in Sachsen. Dabei fehlt es unserem Land ja nicht an Potenzial. Es gibt leistungsfähige Unternehmen, es gibt engagierte Kommunen. Es mangelt nicht an Bürgern, die Verantwortung übernehmen wollen. Das, was fehlt, ist oft der politische Mut zur echten Veränderung. Echte Veränderung, wie sie eben von uns als BSW oft gefordert wird. Und damit komme ich zu einem Punkt, an dem die Diagnose falsch bleibt. Ja, diese Minderheitsregierung ist auf wechselnde Mehrheiten angewiesen, ja, sie muss Mehrheiten organisieren. Dass dabei aber Linke und GRÜNE Taktgeber sind, das glauben Sie von der AfD selbst nicht. Was wir stattdessen beobachten ist etwas anderes: Linke und GRÜNE wirken oft wie Stützräder eines CDU-geführten Systems. Sie halten ein politisches System stabil, das ohne diese Stütze (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) stärker unter Reformdruck geraten wäre. Und genau deshalb greift auch der Begriff des Nasenrings zu kurz. Besonders sichtbar wurde das beim letzten Landeshaushalt: Während die BSW-Fraktion ernsthaft verhandelte und konkrete Verbesserungen einforderte, erleben wir bei Teilen der Opposition ein bemerkenswertes Verhalten: Politische Zustimmung wird erstaunlich günstig angeboten und dafür gibt es einen Begriff, und zwar: politische Preisdrückerei. Früher verstand sich Opposition als Korrektiv der Regierung. Früher bedeutete Opposition Kontrolle, Zuspitzung, Gegenmacht. Heute erleben wir in Teilen der Opposition zu oft Rabattaktionen auf die eigene politische Überzeugung, und an die Linke: Das ist demokratiegefährdend. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie beim Polizeigesetz, oder Herr Richter?) Wenn politische Glaubwürdigkeit selbst zur Verhandlungsmasse wird, wenn Widerstand angekündigt wird und im entscheidenden Moment folgt dann der Rückzug. Auch bei den GRÜNEN: Ihre heutige Stärke liegt ja weniger in aktueller Macht als in politischen Hypotheken vergangener Regierungsjahre. Diese Nachwirkungen sind real, das bestreiten wir auch nicht, aber auch daraus folgt nicht, dass GRÜNE Sachsen regieren, und deshalb greift diese Erzählung gleich doppelt zu kurz. Denn wer so tut, als lägen die Probleme Sachsens vor allem bei Linken und GRÜNEN, der entlastet am Ende jene Kraft, die seit Jahrzehnten die Hauptverantwortung in diesem Land trägt, und das ist nun einmal die CDU. Genau hier offenbart sich auch die Schwäche dieser Debatte: Sie ersetzt Analyse durch Empörung und sie ersetzt Strukturkritik durch Lagerkampf. Doch Sachsen braucht etwas anderes. Sachsen braucht eben einen Aufbruch. Einen politischen Aufbruch. Die zentralen politischen Herausforderungen lauten ja deswegen aus unserer Sicht eher: Wie gelingt es, das Vertrauen der Menschen in die Krisenbewältigungskompetenz des Staates zurückzugewinnen? Wie gelingt es, den Menschen dieses Landes wieder Zuversicht zu geben? Wie gelingt es, den Menschen dieses Landes die Angst vor der Zukunft zu nehmen? Das ist die eigentliche Konfliktlinie in Sachsen und dort liegt auch der Auftrag, dem wir uns als BSW stellen wollen. Fehlentwicklungen offen benennen, festgefahrene Strukturen aufbrechen, Politik, die sich wieder an konkreten Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientiert, gute Infrastruktur, bezahlbare Energie, wirtschaftliche Vernunft, soziale Sicherheit und Frieden. Sachsen braucht einen Neustart. Das sehen wir so. Das ist der Punkt. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Richter von der BSW-Fraktion in dieser ersten Rederunde. Es folgt jetzt die SPD-Fraktion und ich sehe Frau Kollegin Stellbrink. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfDFraktion eine Aktuelle Debatte mit dem Titel „Linksgrüner Nasenring“ anmeldet, dann weiß man schon vor dem ersten Redebeitrag: Heute geht es wieder einmal nicht um Sachsen. Heute geht es um Provokation, Verunglimpfung von demokratischen Prozessen, billige Schlagzeilen und um die nächste Empörungswelle in den sozialen Medien. Denn wer ernsthaft über die Zukunft Sachsens sprechen will, redet über unsere Schulen, über Fachkräftemangel, über Investitionen, über sichere Arbeitsplätze und den Zusammenhalt in unserem Land. (Thomas Thumm, AfD: Die Debatte lief schon!) Stattdessen versucht es die AfD mal wieder mit billiger Polemik und links-grünen Feindbildern. Aber nun gut, wir sind es nicht anders gewohnt. Dann stellen wir uns mal Ihrer Frage, denn: Wer fragt, bekommt natürlich auch eine Antwort auf eine Frage, die man eigentlich auch googlen kann. Wer regiert Sachsen wirklich? Eine Minderheitsregierung aus CDU und SPD. An der Spitze unser Ministerpräsident Michael Kretschmer, gewählt in diesem Hohen Haus. Ein ganz normaler, demokratischer Prozess. Eine Minderheitsregierung, die bis heute in der Bundesrepublik einmalig ist. CDU und SPD verfügen über keine eigene Mehrheit. Daher haben wir uns gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen auf ein Konsultationsverfahren verständigt. Die Staatsregierung konsultiert, die Koalitionsfraktionen konsultieren und auch die demokratischen Oppositionsfraktionen konsultieren. Wir haben damit parlamentarisches Neuland betreten. Wir verhandeln mit anderen Fraktionen über unsere und ihre parlamentarischen Initiativen. Die Staatsregierung sucht nach Mehrheiten für ihre Gesetze. Wir suchen nach Kompromissen und haben dabei auch gelernt, mal über unseren eigenen Schatten zu springen. Trotz teils unterschiedlicher politischer Ansichten bringen wir das Land gemeinsam voran. Das nennt sich Demokratie und verantwortungsvolles Handeln für unseren Freistaat. So funktioniert ein Parlament in Zeiten einer Minderheitsregierung. Wer daraus einen links-grünen Nasenring machen will, hat entweder das Wesen parlamentarischer Demokratie nicht verstanden oder will es bewusst verzerren. Parlamentarische Demokratie bedeutet, über Inhalte zu diskutieren, Kompromisse zu finden und Mehrheiten zu organisieren. Ja, diese Mehrheiten organisieren wir ohne die AfD-Fraktion. Dafür gibt es einen sehr guten Grund: Mit einer gesichert rechtsextremen Partei arbeiten wir nicht zusammen. (Oh-Rufe AfD) Demokratische Parteien haben die Verantwortung, die Demokratie nicht nur zu leben, sondern sie auch zu verteidigen. Die SPD hat sich immer gegen die Feinde der Demokratie gestellt. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt im Satz des SPD-Vorsitzenden Otto Wels aus dem Jahr 1933: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ Diese Haltung ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten keine historische Fußnote, sie ist ein Auftrag. Mit Feinden der Demokratie macht man keine politischen Geschäfte, man sucht mit ihnen keine Mehrheit. Hannah Arendt warnte, totalitäre Bewegungen seien Massenorganisationen atomisierter, isolierter Individuen. Arendt beschreibt damit eine Politik, die Menschen gegeneinander aufbringt, Vertrauen zerstört und die Gesellschaft spaltet, um daraus einzig und allein politischen Profit zu schlagen. Wer die Demokratie schützen möchte, darf ihren Gegnern keine politische Macht über die Zukunft unseres Landes geben. Deshalb bringen wir keine politischen Initiativen ein, die nur mit den Stimmen der AfD beschlossen werden können: nicht aus Parteitaktik, sondern aus Verantwortung. Die AfD beklagt sich über die Brandmauer. Doch diese Brandmauer hat sie selbst errichtet. (Gelächter AfD) Mit ihren rechtsextremen Positionen, mit ihren Angriffen auf demokratische Institutionen und mit ihrem Ziel, unsere Gesellschaft zu spalten. Deshalb gilt für die SPD heute wie vor über 90 Jahren: Mit Demokratinnen und Demokraten streiten wir hart in der Sache. Mit Demokratinnen und Demokraten suchen wir Kompromisse. Aber wir machen die Zukunft Sachsens nicht von einer rechtsextremen Partei abhängig. Denn Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat sind nicht verhandelbar. Daher lautet die Antwort auf die heutige Debatte: Sachsen wird nicht von einem angeblich links-grünen Nasenring regiert. Sachsen wird von Demokratinnen und Demokraten regiert, von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, gestaltet von Menschen, die Verantwortung übernehmen, und nicht von denen, die unsere Demokratie verächtlich machen, um daraus politischen Gewinn zu schlagen. Vielen Dank. (Beifall SPD, Die Linke und Staatsministerin Petra Köpping) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Stellbrink von der SPD-Fraktion in dieser ersten Rederunde. Wir setzen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort. Ich sehe Herrn Kollegen Lippmann. Bitte, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie es nicht auch, wenn Sie morgens aus dem Fenster schauen und denken: Sachsen ist spitze beim Ausbau der erneuerbaren Energien und es gibt keine Altersarmut in Sachsen. (Heiterkeit die Linke) Sachsen hat das liberalste Polizeigesetz Deutschlands und ist Vorreiter bei den Themen Transparenz und Gleichstellung. Kurzum: Sachsen ist quasi das Paradies von Demokratie, Ökologie und sozialer Gerechtigkeit in der Bundesrepublik. Das kommt jetzt sicher selbst der AfD märchenhaft vor; denn sie müsste eigentlich kraft ihres eigenen Debattentitels aufstehen und frenetisch applaudieren, denn das ist das, was Sie behaupten, aber offensichtlich erkannt haben, dass das so nicht stimmt. Richtig: Die Erzählung der AfD ist märchenhaft, es würde in diesem Land nur linke oder gar grüne Politik stattfinden. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Die sind besonders schlimm!) Viel eher betreibt diese Minderheitsregierung eine Politik, die an vielen Stellen nicht auf die Zustimmung der BÜNDNISGRÜNEN trifft. Zum Beispiel schreddert sie mit dem BSW das Transparenzgesetz oder verhökert die Freiheitsrechte zugunsten großer Technologiekonzerne – nicht, Herr Kollege Richter? (Zuruf BSW) So viel zu mehr Standhaftigkeit. Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor diesem Hintergrund mutet diese Debatte doch mehr als ärmlich an. Wenn Sie sich anschauen, dass die Analyse der AfD in dieser Debatte ungefähr die Tiefe einer Pfütze hat, dann sehen Sie, was passiert, wenn bei der AfD und ihren Helfershelfern in grotesk anmutender Art und Weise nach bester Kreml-Ideologie Propaganda und Ideologie für besondere Formen der Analyse gehalten werden, wie wir heute wieder dargetan bekommen haben. So weit, so erwartbar. Dass Sie aber Ihre ganz eigene Dialektik haben und diesbezüglich offenbar den Überblick verloren haben, zeigt folgendes, heute Morgen zu beobachtendes Spiel, Herr Thumm: Die Abgeordneten der AfD sind doch stets die Ersten, die im Plenum brüllen, dass die CDU von Ihnen abgeschrieben hätte. Wenn Sie also behaupten, dass die CDU ihre politischen Positionen von der AfD abschreibt und umsetzt, aber in der Folge links-grün das Land regiert, dann sagt das entweder sehr viel über Ihre Kombinationsgabe und Ihre Hobby-Miss-Marples, die offenbar Ihre Reden schreiben, oder es entlarvt, wie absurd diese Debatte, die wir hier gerade führen, eigentlich ist. (Beifall Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier führt keiner die Koalition am Nasenring durch die Manege. Vielmehr haben Sie sich selbst aus dieser Manege am Nasenring begeben, indem Sie sich konsequent nicht am Konsultationsverfahren beteiligen, jede Beteiligung an allem verweigern, was dieses Haus zusammen mit dieser Regierung auf den Weg bringen könnte, und stehen dann jammernd in der Ecke, weil angeblich keiner mit Ihnen spielen will. Bloß: Sie wollen nicht mit den anderen spielen. Selbst dabei sind Sie nicht in der Lage, konsequent zu sein. Vor 1,5 Jahren hat sich Herr Dr. Keiler in einer wirklich ellenlangen Rede darüber echauffiert, dass der Konsultationsmechanismus verfassungswidrig sei, hat einen großen Ordner angekündigt, den er habe, in dem alles stehe, und die Organklage verkündet, die demnächst eingereicht werde. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Was haben wir seitdem nicht gesehen? – Richtig: eine Organklage und irgendein konsistentes Verhalten der AfD. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wo wir schon einmal bei diesem Thema sind: Herr Thumm, Sie haben gerade eine Äußerung getätigt, die mich als Parlamentarier zutiefst beschäftigt und trifft. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Sie haben gewählten Abgeordneten dieses Hauses abgesprochen, Abgeordnete zu sein, indem Sie behauptet haben, diese seien nicht gewählt worden. Es ist eine Frechheit, das gewählten Abgeordneten zu unterstellen. Sie waren es, die gesagt haben: Wenn man im ländlichen Raum nicht gewählt würde, dann habe man hier nicht zu sitzen. Das ist ein Verständnis von Parlamentarismus – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Valentin Lippmann GRÜNE

– Herr Präsident, nein –, das an dieser Stelle wirklich tief blicken lässt. Die letzte Partei, die in Deutschland darüber entscheiden durfte, ob konkurrierende Parteien Mitglied in Landtagen oder im Reichstag sein konnten, war jene Partei, zu deren Helfershelfern Sie sich hier wieder ideologisch aufgespielt haben. (Sebastian Wippel, AfD: Die SED!) Das zeigt einmal mehr, dass dieses Parlament Ihnen gegenüber wehrhaft sein muss, und nichts anderes. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Linke) Hierbei sind wir doch beim Kern dieser grotesken Debatte. Wer aus ganz grundsätzlichen demokratischen Erwägungen keine Mehrheit mit Rechtsextremen in einem Parlament bilden möchte und deshalb auch steinige Wege einer Mehrheitsbildung geht, wie diese Koalition, der wird eben nicht am Nasenring durch eine Manege gezogen, sondern steht fest auf den Füßen unserer freiheitlichen Verfassung. Das ist gut und das ist richtig so, das sollte auch so bleiben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Damit bleibt zu konstatieren: Die Einzigen, die sich hier am Nasenring durch die Manege führen, sind die Mitglieder der AfD selbst, und zwar schön im Kreis zum Takt von Orban, Höcke und Putin. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Lippmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich sehe eine Kurzintervention von Herrn Thumm am Mikrofon.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Herr Lippmann, ich gehe ganz offen davon aus, dass Sie über genügend Intellekt verfügen, um Worte, die ich tätige, auch richtig zu interpretieren. (Zurufe Sören Voigt, CDU, und Rico Gebhardt, Die Linke) Ich gebe Ihnen jetzt hier noch einmal die Gelegenheit, Ihre Äußerung richtig- und klarzustellen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie nicht gewählt sind. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Sie wurden mehrheitlich nicht gewählt. Das macht einen wesentlichen Unterschied, und zwar in Bezug auf die Regierungsbildung. Wenn Sie das mit Blick auf den ländlichen Raum sehen, lieber Herr Lippmann, dann müssen Sie anerkennen, dass die GRÜNEN dort nahezu keine Rolle spielen. (Beifall AfD) Sie tragen aber signifikant Verantwortung für die Politik, die hier in diesem Land gemacht wird. Der ländliche Raum ist konsequent durch die Staatsregierung, die von der CDU geführt wird, vernachlässigt worden. Sie als GRÜNE waren in der letzten Legislaturperiode selbst in Regierungsverantwortung. Daher verstehe ich Ihre Bemerkung nicht, dass ich Ihnen unterstellt hätte, dass Sie möglicherweise nicht gewählt seien. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Das habe ich nie gesagt. Ich habe gesagt: mehrheitlich nicht gewählt und in Bezug auf die ländlichen Räume – das macht einen wesentlichen Unterschied. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann. Herr Kollege Lippmann möchte daraufhin am Mikrofon reagieren.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Thumm! Es gibt ein ominöses Werk, das nennt sich sächsische Landesverfassung. Das gibt es auch in kleinen Formaten und in einfacher Sprache. Vielleicht schauen Sie sich das bei Gelegenheit einmal an. Alle 120 Mitglieder dieses Hohen Hauses sind gewählt, egal ob mehrheitlich, über die Landesliste oder über Direktwahlkreise. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. (Zuruf Heiko Gumprecht, AfD) Es gibt keine besseren und keine schlechteren Abgeordneten nach der Verfassung. Ich kann Ihnen sagen: Ich akzeptiere, dass Sie gewählt worden sind, und würde Ihnen das übrigens auch nicht in Abrede stellen, genauso wenig wie Sie darüber zu entscheiden haben, ob Abgeordnete dieses Hauses mehrheitlich oder nicht mehrheitlich gewählt worden sind. Fakt ist: Sie sind gewählt. (Zurufe AfD) Was Ihre Wahlkreisvergleiche angeht: Wissen Sie, ich habe Wahlkreise gehabt, in denen die AfD bedeutungslos gewesen ist. Auch diese gibt es. Nach Ihrer Logik wären diese Abgeordneten auch nicht gewählt. Schauen Sie sich beispielsweise die Ergebnisse in der Dresdner Neustadt an. Vor diesem Hintergrund hinkt dieser Vergleich. (Gelächter AfD) Aber was Sie gesagt haben, ist das, was wir seit Jahren hier hören: In bester Carl-Schmitt-Ideologie versuchen Sie die ganze Zeit, die Legitimität eines gewählten Parlamentes dadurch zu desavouieren, dass Sie behaupten, es sei entweder illegitim zusammengekommen oder entspreche nicht dem wahren Bevölkerungswillen etc. Dann treffen Sie die Behauptung, dass damit auch die Regierung nicht legitim ins Amt gekommen sei oder nicht die Interessen der Bevölkerung vertreten könne. Das ist ein Verständnis von Parlamentarismus, das vollkommen falsch ist. Sie müssen sich damit abfinden, dass Sie, selbst wenn Sie 40 Abgeordnete dieses Hauses stellen, nicht automatisch an der Regierung sind. Ich habe schon dreimal gesagt: Es gab Zeiten in diesem Land, in der Bundesrepublik, in denen die CDU fast die absolute Mehrheit im Bundestag hatte, allerdings die SPD mit der FDP regierte. Die saßen nicht die ganze Zeit jammernd herum und haben behauptet, dass die anderen nicht legitim gewählt worden seien, haben sich nicht in die Büsche geschlagen, die ganze Zeit nur gejammert, geheult und irgendeinen Quatsch erzählt, sondern sie haben etwas für dieses Land geleistet. (Unruhe AfD) Das sollte Ihnen ein Vorbild sein. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD, Die Linke und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Erwiderung des Kollegen Lippmann auf die Kurzintervention von Herrn Thumm. Wir setzen die Rednerrunde fort mit Herrn Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke; bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grundlegenden Kritiken wurden von den demokratischen Parteien schon in sehr guter Form geliefert. Ich mache es diesmal umgekehrt: Ich setze nicht als Linker noch grundsätzlicher an, sondern gehe es von der anderen Seite an. Ihre Lieblingsmahlzeit ist offensichtlich Opferrolle zu Mittag. (Heiterkeit im Saal) Es geht um die Darstellung dessen, was Sie gesagt haben: Kompromisse sind für Sie ein Nasenring. Kooperation, sofern sie nicht mit Ihnen stattfindet, machen Sie verächtlich. Offensichtliche Defizite in Ihrer Argumentation sind Sie nicht bereit zuzugeben, Herr Thumm, sondern Sie eiern herum und sagen: Ach, war nicht so. – Denken Sie doch nach. Den Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, wollen Sie die Arbeitsplätze wegnehmen, ähnlich wie vielen Beschäftigten im Freistaat. Vielleicht ist das alles undemokratisch; ich weiß es nicht. Es ist aber vor allem eines: Es ist unanständig. Das ist es, was Sie sind. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Vielleicht noch etwas dazu: Es gab früher einmal Sekundärtugenden. (Zuruf AfD) Zu denen hat Ordnung gehört. Räumen Sie doch endlich einmal die Fußlappen auf der anderen Seite des Saales von Ihnen ein, denn angesichts dessen, was das BSW hier geliefert hat – lieber Herr Ministerpräsident, Sie sehen, was die Partnerin in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern ablässt –, machen Sie sich zur Vorfeldorganisation dieser Gruppierung. (Zuruf BSW) Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das bei entsprechenden Wahlen, vielleicht 2029 in Sachsen, nicht genauso wäre. (Zurufe AfD) Deshalb würde ich mich fragen – zum Glück bin ich nicht in der SPD oder in der CDU –, wenn ich in der SPD oder CDU wäre: Kann man diesen Leuten in irgendeiner Form vertrauen, insbesondere wenn ich an die letzte Landtagssitzung denke? (Oh-Rufe AfD – Martina Jost, AfD: Kann man Ihnen vertrauen? Sie bezeichnen die CDU als faschistisch!) Dementsprechend: Kümmern Sie sich ein wenig um Ihre Sekundärtugenden. Das Weitere werden wir dann sehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für Die Linke Herr Kollege Hartmann. Ich schaue in Richtung Herrn Berger, den fraktionslosen Abgeordneten. – Er möchte nicht eingreifen. Damit ist die erste Runde abgeschlossen und wir könnten die zweite Runde beginnen. Ich frage, ob die AfD selbiges machen möchte. – Ich sehe Herrn Peschel nach vorn kommen. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Man stellt sich heutzutage gern die Frage: Wer regiert dieses Land eigentlich noch? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich dachte, Sie!) Wenn man sich die aktuelle Wirtschaftspolitik in Sachsen anschaut, dann drängt sich der bittere Verdacht auf: Das ist nicht mehr der gesunde Menschenverstand unserer Praktiker vor Ort. Das ist ein ideologischer, links-grüner Nasenring, an dem unsere Wirtschaft quer durch die Arena geschleift wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie sind der Nasenring!) Es geht in Sachsen bergab, weil die CDU mit links-grünen Partnern keine notwendigen Antworten auf die wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit findet. Sachsens Wirtschaft erlebt derzeit einen Insolvenzrekord nach dem anderen. Die angemeldeten Insolvenzforderungen explodieren. Wir liegen bei knapp drei Milliarden Euro an Forderungen. Die Steuer- und Abgabenlast liegt auf Rekordniveau. Die Zahl der Industriearbeitsplätze sinkt bald auf unter zwei Millionen. Die Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland erfolgen massiv, und wir haben aktuell über 150 000 Arbeitslose im Freistaat. Gleichzeitig bläht sich der Staatsapparat mit über 220 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst unaufhaltsam auf. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) SPD, CDU und GRÜNE haben in der letzten Legislatur die Behörden aufgebläht. Ich sage Ihnen: Jede öffentliche Stelle entzieht dem freien Markt Arbeitsplätze. Anstatt eine marktwirtschaftliche Politik zu betreiben, hat sich die CDU an links-grüne Parteien verkauft. Das beste Beispiel sind drei Tage Bildungsurlaub. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ohhhh!) Werte CDU, Sie sehen, welche Auswirkungen Ihre Brandmauerpolitik hat: Es brennt nämlich nicht auf unserer Seite, sondern Ihr Altparteienkombinat steht in Flammen. (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich frage Sie ganz ehrlich: Was hindert Sie daran, diesen Irrweg zu beenden? Wir als AfD sagen ganz klar: Dieser Irrweg ist Gift für Sachsen. Sie bürden mit Ihrer Politik unseren Betrieben Lasten auf, die sie im internationalen Wettbewerb schlicht kaputt machen. Was kommt meist von den linken Sitzen im Sächsischen Landtag als Antwort? Die ewig gestrige Leier der Kapitalismuskritik. Es wird behauptet, der Markt sei unsozial. Es wird fantasiert, der Staat müsse die Preise diktieren. Eine Übergewinnsteuer müssten wir einführen. Wir müssten die Unternehmen gängeln und von oben nach unten alles umverteilen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Richtig!) Das Gegenteil ist wahr: Nicht der Markt ist unsozial, sondern Ihre staatsgläubige, links-grüne Politik, die den sächsischen Leistungsträgern die Luft zum Atmen nimmt. (Beifall AfD) Wer in diesem Land dem Markt misstraut, misstraut seinen eigenen Bürgern. Der Markt ist keine anonyme, kalte Macht. Der Markt – das sind unsere sächsischen Verbraucher, die jeden Tag an der Ladenkasse selbst entscheiden, was sie kaufen. Das sind unsere Handwerker und Unternehmer, die am besten wissen, wie man Arbeitsplätze sichert und Gewinne erwirtschaftet. Genau darauf müssen wir uns wieder besinnen: auf das, was Deutschland stark gemacht hat. Es war nämlich die soziale Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard. Sein Prinzip war ganz simpel: So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig. Dabei ging es nicht darum, dass der Staat in die Wirtschaft eingreift, sondern soziale Rahmenbedingungen schafft. Erhard hat uns gezeigt, was passiert, wenn wir den Menschen wieder vertrauen und ihnen wirtschaftliche Freiheit zurückgeben. Das deutsche Wirtschaftswunder war kein bürokratischer Akt. Das war der Fleiß und der Wille zur Leistung einhergehend mit Wohlstand für alle. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Genau das wollen wir als AfD für unsere sächsische Wirtschaft, für unseren Freistaat. (Beifall AfD) Ich sehe schon die Bilder der Gewerbegebiete in der Oberlausitz, in Nordsachsen und im Erzgebirge: Dort stehen wieder Baukräne, die arbeiten und sich drehen. Es werden in Dresden und Leipzig wieder Häuser und Immobilien errichtet. Es fließen Beton und Investitionen, weil weder lähmende Bürokratie noch Vorschriften unsere Unternehmer behindern. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) SPD, CDU, GRÜNE und Die Linke wollen nicht mit Russland verhandeln und auch kein russisches Gas mehr beziehen. Wir als AfD sagen Ja zur Inbetriebnahme von Nord Stream 2 und zum Ende der Russland-Sanktionen; denn nur ein guter Energiemix aus allem sorgt für faire Preise, und das freut den Stromkunden. Wir blicken unter einer AfD-Regierung positiv in die Zukunft. Wir wollen, dass sich unsere jungen Gründer im Silicon Saxony nicht mehr mit Fördermittelanträgen quälen, sondern in modernen Werkstätten an neuen Technologien tüfteln, egal ob in der Kreislaufwirtschaft, in der Chipindustrie, in der Kernenergie, in der KI-Technologie oder in der Pharmaindustrie. Das ist das sächsische Wirtschaftswunder der Zukunft, das es mit der AfD geben wird. Konkret bedeutet das – – (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege.

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Frank Peschel AfD

Das sind die wichtigsten Dinge. Lassen wir diesen links-grünen Nasenring hinter uns und gehen mutig den Weg der wirtschaftlichen Freiheit. Vielen Dank. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Kollege Peschel von der AfD-Fraktion. Es folgt Herr Kollege Voigt von der CDU. Bitte, Herr Kollege.

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf drei, vier Wortmeldungen eingehen. Ich beginne mit Herrn Kollegen Richter. Er hat indirekt die Wählerinnen und Wähler darin kritisiert, dass die CDU in diesem Land seit 35 Jahre die Regierung führt. Das ist Wählerwille, und dieses Parlament, so wie es heute hier zusammengesetzt ist, ist Wählerwille. Diese Mär, die immer erzählt wird – auch von Herrn Thumm –, dass die Wählerinnen und Wähler eine Regierung gewählt hätten, war absoluter Käse. Es gibt Leute, die der Überzeugung sind, dass es richtig war, sie zu wählen, und die haben ganz bewusst uns nicht gewählt, und es gibt Wählerinnen und Wähler, die haben gesagt: Wir wollen die CDU bewusst wählen, um Himmels willen, wir wählen nicht die AfD. Woher nehmen Sie die groteske Idee, dass man deshalb die Erwartung hat, dass diese beiden Parteien diese Regierung bilden? Das ist Unsinn. (Zuruf Jan-Oliver Zwerg, AfD) Die Frage, die in jedem Parlament zu beantworten ist, lautet: Finden sich Gruppen, Fraktionen, die sich gemeinsam auf den Weg machen, die dieses Land gestalten wollen, die Gemeinsamkeiten finden, die sich im Bereich der Wirtschaft und Sozialpolitik, in der Fiskalpolitik, in Umweltund Landesentwicklungsfragen auf einen gemeinsamen Nenner verständigen können? (Martina Jost, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Sören Voigt CDU

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Jost; bitte.

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Martina Jost AfD

Vielen Dank, Herr Voigt, dass Sie die Frage zulassen. Ich möchte gern eine Frage an Sie stellen und hoffe, dass Sie Ihre Hand aufs Herz legen und mir die Frage ehrlich beantworten. Sie haben vorhin den Konsultationsmechanismus noch einmal sehr deutlich erklärt. Seit dem Parteitag der Linken, der umbenannten SED, wissen wir aber auch, wie toll mit dieser Partei, mit der Sie das angepriesen haben, der Konsultationsmechanismus funktioniert. Hand aufs Herz: Werden Sie in den Haushaltsverhandlungen weiterhin mit dieser Partei, die ihren Preis für Ihre Stimme verlangt, die Sie als Faschisten bezeichnet und die Unternehmern den Garaus machen, zusammenarbeiten? Ich möchte bitte eine ehrliche Antwort. (Beifall AfD)

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Sören Voigt CDU

Diese Frage des Bundesvorsitzenden war eine absolute Frechheit. Das hat uns tief getroffen, das hat auch große Teile der Linken tief getroffen. (Thomas Thumm, AfD: Das ist eine Einzelmeinung!) Das ist eine absolute Verkehrung und Gleichsetzung mit der AfD, die wir uns nicht gefallen lassen. Wir sind im Moment im Aufstellungsverfahren zum Haushaltsverfahren. Wir erleben in diesem Parlament von verschiedenen Fraktionen – außer Ihnen – sehr viele konstruktiv mitarbeitende Damen und Herren. Solange man sich am Konsultationsmechanismus beteiligt, ist auch das Haushaltsverfahren ein Konsultationsverfahren. (Thomas Thumm, AfD: Das macht man in Haushaltsverhandlungen!) Ich hoffe, dass damit Ihre Frage beantwortet ist. Ich möchte nun mit meinen Ausführungen fortsetzen. Wie schwierig und herausfordernd auf der anderen Seite dieses Konsultationsverfahren ist, das erleben wir in sehr vielen Anträgen, bei denen man sich Zeit nimmt, sich zusammenrauft und gemeinsame, ja auch positive Dinge auf den Weg bringt. Morgen haben wir zum Beispiel einen Antrag mit der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN zum Thema Handwerk. Das kann durchaus ein sehr guter Impuls sein. Wir haben heute noch zwei Gesetze, die wir miteinander diskutieren und abschließen. Das zeigt, dass wir dieses Land gestalten können, wenn der politische Wille vorhanden ist und man sich gemeinsam auf den Weg macht; dann ist es möglich. Aber das ist etwas, das Sie ablehnen. Herr Peschel, ich verstehe ja Ihre wirtschaftlichen Ziele, aber volkswirtschaftlich ist es so, dass ein Staat immer dann, wenn die Wirtschaft schwächelt, investieren soll. Volkswirtschaftlich ist es auch so, dass, wenn Not am Mann ist und investiert werden soll, teilweise auch mit Kreditierung gearbeitet wird. Sie können dieser Staatsregierung vieles vorwerfen, aber nicht, dass sich der Ministerpräsident einerseits und der Wirtschaftsminister andererseits – beide sind im Moment nicht anwesend – für diesen Wirtschaftsstandort Sachsen stark machen. Sie sind in Berlin, in Asien und in vielen Regionen dieser Welt unterwegs, gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die wir für unser Land dringend brauchen, um Investitionen zu gewinnen. Dafür gebührt ihnen allergrößter Respekt. Das zeigt auch, dass wir in Sachsen große Dinge leisten können, was die wirtschaftlichen Dinge angeht. Ich möchte Sie erleben, wie Sie agieren würden, wenn Sie die Aufgabe hätten, in Dresden die Chipindustrie weiterzuentwickeln, wenn Sie die Aufgabe hätten, sich in Südwestsachsen mit den Masterplan zu beschäftigen, um dort wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Wir sind der Meinung, dass hierbei viel getan wird. Ich habe es vorhin schon getan, und ich möchte es noch einmal tun: Allen Fraktionen, die sich an diesem Konsultationsverfahren konstruktiv beteiligen und diese Minderheitsregierung unterstützen, gilt unser ausdrücklicher Dank für die Gestaltung des Freistaates Sachsen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der zweiten Rederunde Kollege Voigt von der CDU. Gibt es weiteren Aussprachebedarf bei den Fraktionen? – Den kann ich nicht erkennen. Herr Berger möchte auch nicht eingreifen. Dann ist die zweite Rederunde abgeschlossen, und ich sehe Herrn Wiesner von der AfD, der eine dritte Rederunde eröffnen möchte. Bitte, Herr Kollege.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sitzt hier und heute auf der Regierungsbank? Vertreter von CDU und SPD, Vertreter von Parteien, die nur von einer Minderheit der Bürger gewählt wurden, sekundiert von GRÜNEN und Linken, die als Scheinopposition den Regierungsparteien die Bälle zuwerfen. Dabei verfolgen sie alle nur ein Ziel: ihren Platz im Zentrum der Macht zu sichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-SPDMinderheitenregierung liefert in guter Manier der Keniakoalition nicht nur Stillstand; das muss man ihnen zugestehen. Nein, Sie haben einen stetigen Niedergang unseres Landes zu verantworten, egal ob es um Wirtschaft, Bildung oder Sicherheit geht. Während draußen die Menschen spüren, dass es im Geldbeutel, auf der Arbeit oder in den Schulen enger wird, diskutiert diese Regierung über Symbolpolitik, über PR und die nächste taktische Mehrheit, um sich weiter über Wasser zu halten. Von einem echten Politikwechsel ist keine Spur. Dabei gibt sich Herr Ministerpräsident Kretschmer gern als großer Macher. Doch die Wahrheit ist, wie sie ist: Er ist ein Getriebener – getrieben von einer SPD, die am Rande einer 5-%-Hürde taumelt, jedoch für die Nach-Merkel-CDU ein durchaus willkommener Adapter ist, um in der Öffentlichkeit links-grüne Politik zu verkaufen, dabei ist die SPD Treiber für links-grüne Themen und Mehrheiten. Und die CDU? Sie macht nur zu gern den Türöffner für solche Themen. Beispiele gefällig? Finanzierung von sogenannten NGOs, will meinen links-grüne Vorfeldorganisation, Bildungsurlaub oder die Einführung des Gedenktages zum 8. Mai. Hierbei zeigt sich überall das gleiche Muster, ob im Bund oder in Sachsen. Merke: Koalitionslogik in Berlin heißt CDU plus SPD ist gleich Politik mit Linksdrall. Minderheitenlogik in Sachsen heißt CDU plus SPD ist gleich SPD, Linke und GRÜNE bestimmen die Richtung; denn offenbar hat die CDU aus der Koalition mit den GRÜNEN in Wäre es doch nur ein Problem der CDU, möchte man ausrufen. Mögen sie sich doch im Ergebnis ihrer Beliebigkeit, fauler Kompromisse und Bündnisse selbst weiter verzwergen. Doch leider reißen sie mit ihrer Lernunfähigkeit unser schönes Land mit in den Abgrund, und immer mehr Bürger erkennen das. (Beifall AfD) Sie wollen nicht nur kosmetische Korrekturen, sondern einen echten Politikwechsel. Je mehr die Stimmung im Land umschlägt, umso verbissener kämpfen sie um Deutungshoheit, um Macht und um Pfunde – getreu dem Motto: „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“. Sie werden sich aber nicht ewig hinter Ihrer Brandmauer verschanzen können, denn irgendwann ist auch die letzte Worthülse leer. Sie werden auch nicht die von Ihnen verursachten Probleme mit Schulden weiter zukleistern können, denn die Probleme, von Ihnen verursacht, können Sie auf diese Weise nicht auf Dauer draußen halten. Irgendwann schwappen auch Probleme über Mauern und dann – wir wissen das – wird das umso gewaltiger. Meine Damen und Herren! Noch einmal die Frage: Wer regiert Sachsen wirklich? Auf dem Papier stehen CDU und SPD, in der Realität ist es ein System aus Versagen und Anbiederei. Sachsen braucht keinen Ministerpräsidenten, der sich von Links-Grün die Politik diktieren lässt. Sachsen braucht eine Regierung, die führt. Sachsen braucht keine Partei der Beliebigkeit, sondern Politik mit Rückgrat. Sachsen braucht keine Brandmauer, sondern Sachsen braucht Lösungen. Die Bürger wollen Leistung und Ergebnisse. Sie wollen Sicherheit und Heimat. Es ist an der Zeit, den links-grünen Nasenring abzustreifen. Es ist an der Zeit, dass die regieren, die den Auftrag der Bürger ernst nehmen, und nicht die, die sich von links-grünen Parteien am Ring durch die Manege führen lassen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der dritten Rederunde Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion. Ich frage, ob es Bedarf an einer weiteren Aussprache in dieser Runde gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die dritte Rederunde abgeschlossen. Ich frage, ob es Bedarf an einer vierten Rederunde gibt. Ich sehe ein Nicken von Herrn Kollegen Peschel von der AfDFraktion, der diese vierte Rederunde beginnen möchte.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf Herrn Voigt und die CDU-Fraktion eingehen. Es wurde alles auf den Konsultationsmechanismus begrenzt. Ich denke, das wahre Problem, das wir in Sachsen haben, ist unsere Wirtschaft. Das sehen Sie jeden Tag. Dabei gab es Ihrerseits auch gar keine Diskussion. Herr Voigt, Sie sprachen die Wirtschaftstheorie von Keynes an. Diese besagt, dass der Staat in Krisenzeiten antizyklisch investieren soll, um die Wirtschaft zu stimulieren. Das klingt soweit ganz gut. Unser Problem ist einfach, dass man in guten Zeiten die Schulden abbauen muss. Das tut der Staat aber nicht, weil wir keine guten Zeiten haben oder die guten Zeiten sehr lange her sind. Das heißt, wir bauen unsere Staatsschulden nicht ab. Wir haben mehr Inflation und das bedeutet immer mehr Schulden, Schulden, Schulden, und das ist das Problem an Keynes und seiner Theorie. Deswegen wird dieses Wirtschaftsmodell in Sachsen nicht mehr funktionieren. Wir brauchen wirtschaftliche Freiheit, wie Erhard das sagte, soziale Marktwirtschaft, ganz wenig Staat und dann haben wir eine Chance mit unseren guten Ingenieuren, die es überall gibt, mit unserem Handwerk, mit unserer Industrie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Aber Ihr halbsozialistisches Modell wird nicht funktionieren. Vielen Dank. (Beifall AfD – Dr. Frank Kromer, CDU, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Peschel von der AfD-Fraktion. Ich sehe Kollegen Kromer von der CDU-Fraktion mit einer Kurzintervention.

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Dr. Frank Kromer CDU

Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Peschel, Sie haben jetzt schon zum zweiten Mal Ludwig Erhard und seine Zeit relativ glorifiziert dargestellt. Haben Sie Ihren Anhängern auch erklärt, dass sie dann wieder 46 Stunden die Woche arbeiten müssen? Das gehört an dieser Stelle zur Ehrlichkeit dazu. (Vereinzelt Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Peschel kann auf die Kurzintervention antworten.

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Frank Peschel AfD

Wissen Sie, wenn jemand freiwillig 46 oder 48 Stunden arbeiten will, dann soll er das bitte tun. Ich möchte in diesem Land niemanden zwingen. Es ist seine persönliche Freiheit, seine Arbeitsleistung so gut wie möglich zu verkaufen, und wenn er das mit 36, 46 oder 48 Stunden tun möchte, dann ist das seine persönliche Freiheit. Dann sage ich: Ja, du kannst auch gern 46 Stunden freiwillig arbeiten gehen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Antwort auf die Kurzintervention von Herrn Dr. Kromer. Ich schaue in Richtung CDU-Fraktion, ob sie weiter eingreifen möchte. – Gibt es in der vierten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die vierte Runde abgeschlossen. Wir könnten eine fünfte Rederunde beginnen. Ich vermute, dass Herr Zwerg von der AfD-Fraktion selbiges tun möchte. – Bitte, Herr Kollege.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Es war bisher eine interessante Runde, teilweise auch sehr lustig, das muss ich sagen. Ich stelle fest, werte Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie aus dem Dilemma nicht so richtig herauskommen. Der Nasenring ist eine Zuspitzung, aber letzten Endes läuft es doch darauf hinaus. Schauen Sie, in Ihrem Koalitionsvertrag steht doch ganz klar drin, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht stattfinden wird. Das steht so drin, das haben Sie selber niedergeschrieben. Damit ist doch eigentlich alles gesagt. Der Konsultationsmechanismus ist aus unserer Sicht eine Krücke. Einfacher wäre es doch gewesen, Sie wären 2024 auf die AfD zugekommen und hätten gesagt: Okay, wir gehen mal durch, was wir für Gemeinsamkeiten haben und was wir für Sachsen tatsächlich bewegen können. Das haben Sie nicht getan. Es gab kein Interesse, weil für die CDU die Brandmauer sehr viel wichtiger ist als das Land. Deswegen, meine Damen und Herren, haben Sie auch Stillstand. Frau Stellbrink, Ihre Tiraden hier vorn mit Verfassungswidrigkeit etc. sind lächerlich, einfach nur lächerlich. Sie stehen bei 6 % und wollen uns hier und den Leuten da draußen erklären, wie wichtig es ist, dass Sie regieren. Das ist ein Witz schlechthin. (Beifall AfD) Herr Lippmann, Sie haben vorhin auf 49 % der Sitze im Parlament hingewiesen. Danke für den Hinweis. Wenn Sie sich die Umfragen anschauen – es sind nur Umfragen, das mag sein –, zeigt es doch eine gewisse Entwicklung. Wir stehen momentan bei 42 %. Was glauben Sie, wie viel Prozent wir noch brauchen, um nicht 49 % der Sitze zu haben, sondern 51 %? Denken Sie, dass das noch eine sehr weite Wegstrecke ist? Ich glaube nicht. (Beifall AfD) Das sollte auch für die CDU-Fraktion ein Warnsignal sein. Sie stehen momentan bei 21 %. Auch das ist ein Umfragewert, zeigt aber eine Tendenz. Das wäre der Ansatz, einmal zu überlegen, ob es vielleicht doch besser für das Land und für die CDU selbst wäre, auf die AfD zuzugehen und zu besprechen, ob man doch noch zusammen regieren könnte, um etwas für dieses Land zu erreichen. Ansonsten – ich habe Ihnen das schon einmal in der letzten Legislatur gesagt – haben Sie kein Angebot. Sie haben kein Angebot für die Menschen da draußen, zumindest kein ausreichendes Angebot. Wer kein Angebot hat, bei dem wird nicht gekauft. So einfach ist das. (Lebhafter Beifall AfD) Am Ende läuft es darauf hinaus, dass wir es tatsächlich allein machen werden. Alles klar? Danke schön. (Lebhafter Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion in dieser fünften Rederunde. Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die fünfte Rederunde abgeschlossen. Ich sehe auch keinen Bedarf mehr, eine sechste Rederunde zu eröffnen. Somit hat jetzt die Staatsregierung die Gelegenheit, in das Geschehen einzugreifen. Ich sehe den Chef der Staatskanzlei, Herrn Dr. Handschuh, an das Mikrofon schreiten. Bitte, Herr Dr. Handschuh, Sie haben das Wort. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Klar ist: Keine politische Partei strebt eine Minderheitsregierung an, jede möchte die Mehrheit der Wähler davon überzeugen, dass sie das Wählerinteresse am besten vertritt. Dennoch kann es im Ergebnis des Wählervotums passieren, dass wie in Sachsen eine Minderheitsregierung die einzige vom Landtag gewählte Option ist. Eine Minderheitsregierung ist in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung, aber eine, die sich verfassungsgemäß meistern lässt. Gerade bei den Problemen, vor denen der Freistaat Sachsen steht, kann dies aber auch eine Chance sein. Am Anfang der Legislatur haben alle Fraktionen das Wohl des Freistaates Sachsen, dessen Zukunftsfähigkeit, die Sache hier im Landtag, in der parlamentarischen Debatte in den Vordergrund gestellt. Alle Fraktionen bekräftigten eine neue Diskussionskultur. Schauen wir auf die Verfassung. Grundlage unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist Artikel 3 der sächsischen Verfassung. Er legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Volk übt diese Gewalt durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus. Die Gesetzgebung steht dem Landtag oder unmittelbar dem Volk zu. Die vollziehende Gewalt liegt in der Hand von Staatsregierung und Verwaltung. Es wird also klar zwischen Staatsregierung und Landtag unterschieden. Klar ist aber auch: Im parlamentarischen Verfahren braucht es eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags. Daraus folgt: Die Koalitionsfraktionen, die eine Minderheitsregierung tragen, oder die Staatsregierung selbst werden für ihre Vorhaben nur dann eine Mehrheit haben, wenn Teile der Opposition sie mittragen. Aber das ist ja genau die Aufgabe des Sächsischen Landtags und keine Vermischung von Staatsregierung und Teilen der Opposition, wie der Debattentitel es suggerieren will. Artikel 39 der sächsischen Verfassung bezeichnet den Landtag als die gewählte Vertretung des Volkes. Er beschließt die Gesetze, kontrolliert die Staatsregierung und ist zentraler Ort der politischen Willensbildung. Dabei vertreten die Abgeordneten nicht nur ihre Wähler oder ihre Partei, sondern das gesamte Volk, also nicht nur die Mehrheit, sondern auch die Minderheiten – auch die, die nicht den Weg ins Parlament gefunden haben. Es ist also im Interesse einer jeden Staatsregierung, wenn ihre Initiative von einer breiten Mehrheit im Landtag getragen wird. Deshalb sind wir sehr dankbar für die Zustimmung und das Vertrauen, welches wir bisher aus dem Landtag erhalten haben. Ohne Zustimmung des Landtags kann keine Staatsregierung dauerhaft erfolgreich arbeiten. Das gilt sowohl für Mehrheits- als auch für Minderheitsregierungen. Im Landtag werden politische Konflikte ausgetragen, Interessen abgewogen und Entscheidungen getroffen, und das nicht ausschließlich nach Parteidisziplin oder kurzfristigen Interessen. Die Abgeordneten sollen eigenverantwortlich entscheiden und dabei stets das Gemeinwohl im Blick haben. Die besondere Rolle der Opposition hebt Artikel 40 der sächsischen Verfassung hervor. Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie; denn diese lebt nicht allein von Mehrheiten. Sie lebt auch davon, dass Minderheiten ihre Interessen durchsetzen und die Regierung kritisieren. Die Opposition hinterfragt und deckt Fehler auf. Andererseits wäre es geradezu widersinnig, wenn die Opposition aus rein formalen Gründen Gesetzesvorhaben ablehnen würde, die durchaus in ihrem Interesse sind. Einen wichtigen Baustein der Zusammenarbeit beinhaltet Artikel 50 der sächsischen Verfassung: die Pflicht der Staatsregierung, den Landtag über ihre Tätigkeit zu informieren, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Kontrolle ist nur möglich, wenn Informationen vorhanden sind. Der Landtag kann die Regierung nur überwachen, wenn er weiß, was die Regierung anstrebt. Diese soll ihre Entscheidungen nicht im Verborgenen treffen, sondern sich der Kontrolle von Parlament und Öffentlichkeit stellen. Das schafft Vertrauen und gehört zur Regierungswirklichkeit dazu. Dem dient insbesondere die zwischen Landtag und Staatsregierung geschlossene Konsultations- und Informationsvereinbarung. Die Staatsregierung räumt den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern die Möglichkeit ein, bereits frühzeitig ihre parlamentarischen Rechte auszuüben. Richtig ist, dass das Konsultationsverfahren aufwendig und zeitintensiv ist und im Hinblick auf das Verhältnis von Opposition, Koalition und Staatsregierung austariert werden muss. Diese Unzulänglichkeiten werden wir abstellen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) Umso mehr ergeht ein Dank an alle Fraktionen, die bisher an Konsultationsverfahren teilgenommen haben. Abschließend zum geflügelten Wort des Debattentitels „Nasenring“ und der Redewendung „jemanden am Nasenring führen“. Bei Sprichwörtern oder Redewendungen ist es interessant, sich mit der Herkunft und den Hintergründen zu beschäftigen. Beim konkreten Wort ist es so, dass es sich ins Gegenteil verkehrt und zum Bumerang wird. Wie bei so vielen Sprichwörtern findet sich auch hierbei eine erstmalige schriftliche Erwähnung in der Bibel. Im Alten Testament gab es jemanden, der die Herrschaft, die Macht übernehmen wollte. Nach ersten Erfolgen schien der Sieg nah. In unserer Zeit würde man sagen: Die Prognosen waren gut. Der Herr sprach aber: Weil er tobte, weil er stolz war, weil er lästerte und von Hochmut getrieben, werde er ihm einen Ring in die Nase legen und ihn dahin zurückführen, wo er hergekommen war. (Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU) Und so geschah es auch. Das Unternehmen scheiterte und er musste sich mit Schmach zurückziehen. – Mehr ist zu dieser Debatte nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Chef der Staatskanzlei, Herr Dr. Handschuh. Ich sehe, dass Herr Abg. Urban von der AfD-Fraktion eine sechste Rederunde eröffnen möchte. Bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte hat vor allen Dingen eines deutlich gemacht: dass gerade bei der CDU der Unwille vorhanden ist, das Problem, das im Raum steht, wirklich zu verstehen. Unser Vorwurf, der auch in dieser Debatte wieder offen gemacht wurde – der wird auch nicht aufhören; das werden wir immer wieder sagen –, lautet: Dieses Land braucht dringend Reformen. Wir haben überschuldete Haushalte in jeder Kommune, im Land, in den Landkreisen. Wir haben überall eine aufgeblähte Verwaltung. Wir haben eine riesengroße Bürokratie. Wir haben Strukturen, die völlig nutzlos sind und unheimlich viel Geld verschlingen. Und dort müssen wir ran. Und warum können wir dort nicht ran? Warum können Sie als CDU dort nicht ran? – Weil Sie sich für diese Minderheitsregierung entschieden haben. Dazu hat Sie niemand gezwungen. Sie dürfen das tun. Das ist richtig. Sie können eine Minderheitsregierung bilden, mit wem Sie wollen. Aber Sie haben sich für diese Minderheitsregierung entschieden und nicht für eine andere. Darin liegt die Ursache des Problems. Sie haben sich nicht nur für eine Minderheitsregierung entschieden, Sie haben noch etwas ganz anderes gemacht: Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass es keine Mehrheiten mit der AfD geben wird, keine Mehrheiten mit einer Partei, die ein Drittel der sächsischen Wähler vertritt. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Was ist das denn für eine Reformbereitschaft, wenn ich von vornherein, egal um welches Thema es geht, sage: Dieses Drittel der sächsischen Wähler ist von der demokratischen Meinungsbildung ausgeschlossen? Das ist es, was Sie als CDU machen. (Beifall AfD) Und dann sage ich noch ein Wort zu diesem Konsultationsmechanismus, auf den Sie sich berufen und hinter dem Sie sich ja so gern verstecken: (Zuruf Sören Voigt, CDU) Dieser Konsultationsmechanismus ist politisches Theater. Das haben wir von Anfang an deutlich gesagt. (Beifall AfD) Wenn wir in diesem Parlament wirklich die besten Entscheidungen für Sachsen in der Debatte, im gegenseitigen Austausch finden wollen, dann brauchen wir diesen Konsultationsmechanismus nicht. Der Landtag hat parlamentarische Verfahren, die diesen Austausch in der Breite ermöglichen. In den Ausschüssen ist es möglich, die Ideen jeder Fraktion und der Regierung zu diskutieren und zu verbessern, bevor sie ins Parlament kommen. Das alles ist möglich. Sie brauchen diesen Konsultationsmechanismus. Wir wissen, wofür: Sie möchten als Regierung keinen Vorschlag machen, der dann vielleicht doch keine Mehrheit findet. Aber was ist das denn für ein Verständnis von Parlamentarismus, wenn ich sage: Ich bringe nur etwas ins Parlament, von dem ich vorher schon weiß, dass es durchgeht? Das hat doch mit Demokratie nichts zu tun! Wir haben diese Instrumente. Sie wollen das nicht. Wie gesagt, mit Ihrem Koalitionsvertrag – in dem drinsteht: keine Mehrheiten mit diesem Drittel der sächsischen Wähler – Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Beschleunigung und im Drucksache 8/5066, Drucksache 8/7351, Ausschusses für Infrastruktur Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Vorher hätte die Berichterstatterin des Ausschusses die Möglichkeit, etwas zu sagen. Ich schaue Frau Meier an und frage, ob sie davon Gebrauch machen möchte. – Sie schüttelt mit dem Kopf. Dann können wir in die Beratung einsteigen, und zwar in der ersten Runde in der Reihenfolge CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Linke, zeigen Sie, was Sie von Demokratie halten. Das zeigt auf der anderen Seite auch: Wenn Sie ein Drittel der sächsischen Wähler ausschließen, dann werden Sie keine Reformen in diesem Land voranbringen. Sie werden es nicht schaffen; denn Sie sind auf Gedeih und Verderb auf Parteien wie Die Linke, die SPD und die GRÜNEN angewiesen, die den Grund für die vielen Probleme, die wir haben, bilden. (Beifall AfD) Schauen Sie sich die Gewerkschaften an! Die Gewerkschaften können doch nichts, außer die Gehälter nach oben zu treiben, und am Ende gehen die Unternehmen aus Sachsen weg. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Schauen Sie sich die GRÜNEN an! Die Energiewende führt dazu, dass unser Land wirtschaftlich nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Sie werden dort weitermachen. Sie werden weiter Windräder bauen. Sie werden weiter Kohlekraftwerke schließen. Sie können überhaupt keine Reformen mit diesem politischen Lager voranbringen, das die Ursache für die großen Probleme ist. Das ist die Kritik. Sie als CDU haben sich freiwillig – dazu hat Sie niemand gezwungen – an dieses Lager gekettet. Deshalb wird diese Regierung mit ihren Reformen scheitern. Und das ist schade für Sachsen. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Urban von der AfD in der jetzt neu begonnenen sechsten Rederunde. Gibt es weiteren Aussprachbedarf in dieser sechsten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs der Verfahren im Straßenrecht Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des und Landesentwicklung der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion, Kollegen Flemming, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege, Sie können beginnen.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach wirklich langer Beratung und umfangreicher Anhörung können wir heute endlich das erste größere Gesetzesvorhaben des SMIL – das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung – abschließen. Es ist die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes. Angesichts der Ereignisse hier in Dresden, ein paar Hundert Meter weiter die Elbe hinauf, und weiterer Brückensperrungen bzw. notwendiger Straßensanierungen, die in den vergangenen Jahren viel zu viel Zeit durch Planung, Prüfung und Gutachten beansprucht haben, ist diese Gesetzesvorlage besonders bemerkenswert, da hierdurch tatsächlich Bürokratie abgebaut, Vorschriften reduziert und Verfahren vereinfacht werden. Im Prinzip geht es im Gesetz um folgende Dinge: Neu ist, dass wir Vorschriften abbauen und Planungen erleichtern, die für Ersatzneubauten und grundlegende Instandsetzungen gelten. Wir wenden vereinfachte Regelungen aus dem Bundesrecht für unsere sächsischen Straßen an. Wo vorher schon eine Straße war, kann umgehend Ersatz gebaut werden. Der gesamte Planungsaufwand wird mit dem neuen Gesetz deutlich vereinfacht und reduziert. Bis zu 30 % der Planfeststellungsverfahren bei Staatsstraßen werden zukünftig entfallen. Wir fassen in diesem Zusammenhang auch das Umweltverträglichkeitsrecht an – zumindest dort, wo wir es können. Wo vorher schon Asphalt war, entstehen künftig keine neuen, anderen Umweltbelastungen, wenn die Straße an derselben Stelle neu gebaut wird. Es werden außerdem Normen verschlankt und Verfahren vereinfacht. Nach der Auswertung der Expertenanhörung im zuständigen Ausschuss zu diesem Thema – es war ein großer Schlüssel – kamen mehrere Fraktionen zu gleichen bzw. ähnlichen Auffassungen. Wir haben uns im konstruktiven Austausch den Fraktionen, die am Konsultationsverfahren teilnehmen, recht schnell angenähert (Zuruf AfD: Geht!) – entweder im Sinne einer gemeinsamen Zustimmung zu den Expertenvorschlägen oder bei deren Ablehnung. Insoweit haben wir erstmals bei einem solchen Gesetzesvorhaben die Konsultation geübt, die hier gerade so massiv angegriffen worden ist, und sind erfreulicherweise zu einem guten Ergebnis gekommen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen vom BSW, von den BÜNDNISGRÜNEN und von den Linken für den konstruktiven Austausch zu diesem Thema. Dass man sich am Ende nur mit dem BSW einig geworden ist, ist sicherlich dem Thema geschuldet und liegt in der Natur der Sache. Zum Beispiel war es nicht möglich, mit den GRÜNEN einen Konsens im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erreichen. Sehr geehrte Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich auf ein Thema eingehen, welches auch in der Sachkundigenanhörung angesprochen wurde. Grundsätzlich wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Straßengesetz rechtlich gründlich und sorgfältig im Abgleich mit den bereits bestehenden Regelungen im Bundesfernstraßengesetz geprüft. Deshalb ist er aus unserer Sicht belastbar. Die von einzelnen Sachkundigen geäußerte Kritik, insbesondere zur Abschaffung von Planfeststellungsverfahren bei kleineren Maßnahmen – wir nennen das die unerhebliche bauliche Umgestaltung –, kann nach Erfolg der sorgfältigen Prüfung nicht mitgetragen werden. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen orientieren sich eng am Bundesfernstraßengesetz. Diese wurden auf Bundesebene rechtlich geprüft, vom Bundesministerium der Justiz mitgetragen und vom Deutschen Bundestag beschlossen. Auch im Hinblick auf die Planfeststellung nach § 39 des Sächsischen Straßengesetzes bestehen bei uns keine rechtlichen Bedenken. Politisch eröffnet die hier beabsichtigte Novelle eine wesentliche Entlastung der Vorhabenträger und aller im Planfeststellungsverfahren eingebundenen Behörden. Es besteht unter anderem die Absicht, die dringend notwendige Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Freistaat Sachsen auch dadurch zu erreichen, dass die hier involvierten Behörden Arbeitszeit und -kraft, die heute noch bei den Planfeststellungsverfahren im Bereich der unerheblichen baulichen Umgestaltung gebunden sind, in einem relevanten Umfang zurückerhalten. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist klarzustellen, dass die maßgeblichen Regelungen nicht im Sächsischen Straßengesetz selbst enthalten sind, sondern im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes sowie im darauf folgenden sächsischen Umweltverträglichkeitsplanungsgesetz. Die vorgesehenen Änderungen im sächsischen Umweltverträglichkeitsgesetz haben die Normprüfungen im Sächsischen Staatsministerium der Justiz erfolgreich durchlaufen und wurden im Kabinett der Sächsischen Staatsregierung beschlossen. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Darüber hinaus wurden sie durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft geprüft und mitgezeichnet. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage?

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Ingo Flemming CDU

Herr Wippel, bitte. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Wippel am Mikrofon 7.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben gerade die Entstehung des Gesetzes, so wie wir es heute mit der Beschlussempfehlung beraten, dargestellt. Sie sagten, Sie hätten sich mit denen, die am Konsultationsmechanismus teilnehmen, zusammengesetzt, und zwar nachdem die Anhörung im Landtag stattgefunden hat. Jetzt müssen Sie mir mal erklären, was der Konsultationsmechanismus, der ja auf der anderen Elbseite stattfindet – also bevor das Gesetz überhaupt ins Parlament kommt –, mit dem zu tun hat, was man hier auswertet. Man ist auf der anderen Seite, nämlich hier im Parlament, bereits zugange und berät die Sache parlamentarisch. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Also warum beschränken Sie sich im parlamentarischen Verfahren auf die Leute, die bei einem Verfahren mitgemacht haben, das nichts mit dem Parlament zu tun hat?

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Ingo Flemming CDU

Ich habe es verstanden. Ich spreche hier für das Parlament – zumindest für meine Fraktion – und nicht für die Staatsregierung; das wird die Staatsregierung selber tun. Natürlich hat auch die Staatsregierung konsultiert – davor! –, aber es ist ja nicht meine Sache, dies zu erläutern. Ich bin Parlamentarier und spreche für meine Fraktion. Nach der Expertenanhörung haben wir es parlamentarisch konsultiert. So einfach ist die Antwort. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD – Gegenruf Sören Voigt, CDU) Die Staatsregierung wird nachher unter Umständen – das weiß ich nicht – noch etwas zu Ihren Konsultationen sagen. Sie hat ja noch das Wort zu diesem Gesetz. (Sebastian Wippel, AfD: Es gibt noch ein neues Verfahren! –

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Martin Modschiedler CDU

Sie haben es von Anfang an abgelehnt! – Zuruf Sören Voigt, CDU –

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Thomas Thumm AfD

Was machen wir dann in der Ausschusssitzung?! – Weitere Zurufe) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Sie können fortsetzen, Herr Kollege.

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Ingo Flemming CDU

Ich fahre fort. Die Vereinbarkeit mit europäischem Recht – insbesondere mit der europäischen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit der FFH-Richtlinie, die ebenfalls Europarecht abbildet –, wurde sowohl durch das Verkehrs- als auch durch das Umweltressort geprüft. Unabhängig davon bleibt die Pflicht zur FFH-Verträglichkeit – also Fauna-Flora-Habitat-Gebiete – nach § 34 Bundesnaturschutzgesetzes uneingeschränkt bestehen. Das heißt, hierbei werden keinerlei notwendige Rechtsvorschriften und rechtliche Prüfungen umgangen, es wird lediglich reduziert und vereinfacht. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir im Sinne einer Entbürokratisierung und Vereinfachung von Straßenund Radwegebauvorhaben einen großen Schritt vorwärts getan haben, wenn das Gesetz beschlossen ist. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussvorlage. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Flemming von der CDU-Fraktion. Wir fahren nun mit der AfD-Fraktion fort. Herr Keller, bitte, Sie haben das Wort.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was für eine Freude! Das Ende bürokratischer Bevormundung durch überfrachtete Gesetze ist gekommen. Haben Sie es sich richtig überlegt, Frau Kraushaar? (Staatsministerin Regina Kraushaar: Ja!) Ich meine, Planungs- und Genehmigungsverfahren im sächsischen Straßenbau sind viel zu lang und zu kostspielig. Anpassungen und Straffungen sind längst überfällig. Was meinen Sie, werte Kollegen? Sollen diese 295 Seiten des Gesetzes etwa Bürokratieabbau vorgaukeln? Ist das der große Wurf? Immerhin werden Vorschriften gestrafft, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) in bestimmten Fällen werden Vorschriften ausgesetzt. Andererseits werden Vorschriften aber auch neu definiert. Leider sehen wir gerade beim Ersatzneubau von Straßen Probleme. Wird eine Straße auf einer Brücke ersetzt, braucht es künftig kein langjähriges Planfeststellungsverfahren mehr – jedoch nur, wenn der Ersatzneubau in Art und Größe nicht erheblich abweicht. Wird nun eine Straße, die auf einer Brücke war, in die Erde versenkt, um der Umwelt zuliebe wieder einen Park für Menschen, Pflanzen und Tiere erlebbar zu machen, dann gilt das nicht. Ich denke, dass hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen ist. Bestes Beispiel ist die agra-Brücke in Leipzig. Die Rede ist von Planungszeitläufen, von Klagefristen usw. Vereine, Verbände, zwei Städte – Markkleeberg und Leipzig – wollen ausdrücklich eine Tunnel- oder Trogvariante. Dort wohnt keiner, also hat auch keiner etwas dagegen. Die Straßenführung wäre umweltverträglicher, leiser und ohne störende Betonpfeiler. Wozu also noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Wozu ein erneutes Planfeststellungsverfahren? Ach ja: Man hatte das vergessen, das in das Gesetz einzubringen, (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) das für Beschleunigung sorgen sollte. Nun muss doch eine Brücke wie die alte gebaut werden. Das zeugt nicht gerade von Innovation und Bürgerfreundlichkeit. Die geplanten Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen entschlacken die Planungsläufe. Die geplanten Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen tragen zur Beschleunigung von Straßen- und Brückenersatzneubauten bei. Ich gehe davon aus, dass bestehende Verkehrsflächen, die sich bereits in die Umwelt eingefügt haben, keiner weiteren Prüfung bedürfen. Das spart Personal, Kosten und vor allem Zeit. Bauprozesse werden durch verkürzte Planungen beschleunigt. Sparen an den richtigen Stellen ist oberstes Ziel der AfDPolitik. Durch das hier eingebrachte Gesetz spart der Freistaat Sachsen. Durch das hier eingebrachte Gesetz sparen die Landkreise. Durch das hier eingebrachte Gesetz sparen auch die kreisfreien Städte und Gemeinden. Hierbei ist also eine erste Entlastung zu erkennen. Doch das geht uns nicht weit genug. Es muss geklärt werden, was mit vollständiger Digitalisierung von Verwaltungsabläufen gemeint ist. Wird hierbei wieder Bürokratie aufgebaut, die doch abgebaut werden sollte? Sind von der Digitalisierung auch Verwaltungsakte betroffen, die nicht nur intern, sondern auch mit dem Bürger oder der Wirtschaft zu tun haben? Bleibt eine analoge Möglichkeit für Verwaltungsakte, die von Wirtschaft und Bürgern verwendet werden? Die Kosten für das Gesetz insgesamt sind mit null Euro angegeben. Dennoch kostet Digitalisierung doch Geld, dennoch kostet Digitalisierung doch Personal. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dennoch kostet Digitalisierung doch Aufwand, zum Beispiel für Schulungen der Mitarbeiter der Verwaltung. Der Änderungsantrag des BSW beinhaltet marginale Verbesserungen, und mit diesen können wir leben. Die Gesetzesinitiative der Minderheitskoalition ist stark, aber verbesserungswürdig. Sie ist maximal der erste Schritt in die richtige Richtung. Sie sollte deshalb nach einer angemessenen Zeit evaluiert werden. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Keller von der AfD-Fraktion. Es schließt sich nun die BSW-Fraktion an. Ich sehe Herrn Kollegen Recke. Bitte, Herr Kollege.

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Eric Recke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für den Bürokratieabbau in Sachsen, wobei ich Herrn Keller zustimmen möchte, dass wir weitere Schritte auf diesen folgen lassen müssen. Das Brücken- und Straßennetz ist die Lebensader des Freistaates. Sein Zustand entscheidet im Zweifelsfall über Leben und Tod von Auto- und Radfahrern sowie Fußgängern, seine Nutzbarkeit über die gelingende Lebensgestaltung und den Lebensgenuss der Menschen im Land. Brücken und Straßen instand zu halten, zustandsgerecht zu sanieren und zu bauen, ist deshalb eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. (Beifall BSW) Deshalb kann und darf es nicht sein, dass Planfeststellungsverfahren für kleinere Brücken teilweise viele Jahre in Anspruch nehmen. Die letzte Instanz der Absurdität ist erreicht, wenn ein Planfeststellungsverfahren so lange dauert, dass eine Brücke währenddessen einzustürzen droht. (Beifall BSW) Um dem in Zukunft vorzubeugen, sind in der neuen Gesetzesfassung bedeutende Neuerungen vorgesehen. Das Planfeststellungsverfahren für zu erneuernde Kreis- und Staatsstraßen sowie Brücken entfällt, soweit sie nicht erweitert oder erheblich verändert werden. Damit wird das Landesrecht nach drei Jahren endlich an das bessere Bundesrecht angeglichen. Enteignungen sind nun bei kleinen baulichen Straßenumgestaltungen ohne Planfeststellungsverfahren zulässig. An dieser Stelle haben wir als BSW-Fraktion einen entscheidenden Änderungsantrag eingebracht: die vollumfängliche Zulässigkeitsprüfung der Enteignung. Gerade weil in diesen Fällen kein Planfeststellungsverfahren stattfinden soll, muss besonders sorgfältig gegen das Recht auf Eigentum abgewogen werden – einerseits, damit keine Rechtsunsicherheiten und langwierige Klageverfahren entstehen, andererseits, damit die Menschen im Land sich vor staatlicher Wegnahme ihres Grund und Bodens sicher fühlen. Als BSW-Fraktion sind wir gegen Enteignungen und akzeptieren sie nur als allerletztes Mittel. Ein gut geführter Staat schafft stattdessen erfolgreich konsensuale Interessenausgleiche und arbeitet nicht mit autoritären Drohungen gegenüber Privatpersonen. Einen weiteren Durchbruch in diesem Sinne haben wir mit unserem Änderungsantrag zur Idee der Staatsregierung erwirkt: einen Ablösebetrag beim Wechsel des Straßenbaulastträgers einzuführen. Die kommunale Familie argumentiert für eine Kann-Regelung bei der Ablösesumme, um durch die neue Zwangsregelung keine Benachteiligung entstehen zu lassen. Dem sind wir als BSW wie gewohnt nachgekommen. Wir nehmen ebenfalls die Kritik der Umweltverbände sowie der GRÜNEN sehr ernst, dass mit dem neuen Gesetz Umweltstandards unverhältnismäßig abgesenkt würden. Wir werden das bei der Umsetzung des Gesetzes genau beobachten, können aber dem Änderungsantrag der GRÜNEN bisher nicht folgen. Um die neuen Regelungen mit ausreichend Vorlauf umzusetzen, haben wir als BSW eine Übergangsfrist von einem Monat nach Verkündung in den Gesetzentwurf eingebracht. Bei einem anderen von der AfD per Änderungsantrag eingebrachten Thema wollten wir anfangs diese neue Rechtsverordnung für die Sondernutzung für Wahlsichtwerbung ebenso streichen. Nach Rückmeldungen aus zahlreichen ländlichen Gebieten über den möglichen Nutzen der Vereinheitlichung von Wahlwerbungsregelungen haben wir uns jedoch dazu entschieden, den Streichungsantrag nicht mehr zu stellen. Stattdessen haben wir der Änderung im Ausschuss zugestimmt, die Verordnung durch den Landtag beschließen zu lassen, und wir werden uns zu dem Antrag der AfD deshalb enthalten. Da die Verordnung möglicherweise einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, wird es auch in dieser Frage wieder auf die adäquate Einbindung der Kommunen ankommen. Grundsätzlich gilt bei Änderungen von Wahlverfahren, wozu Werbung gehört: Wenig schädigt das Ansehen eines Staates mehr, als der Eindruck, dass die Regierungs- oder Parlamentsparteien versuchen, ihre Ämter zur Benachteiligung der Opposition bei staatlichen Wahlen auszunutzen. In diesem Sinne freue ich mich sehr über den gelungenen Gesetzentwurf, bei dem vernünftige Impulse aus allen politischen Richtungen eingeflossen sind, und hoffe, dass damit ein neuer Schritt in der gemeinsamen Sorge um unsere öffentliche Infrastruktur im Freistaat Sachsen eingeläutet wird. Vielen Dank. (Beifall BSW und Ingo Flemming, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollege Recke von der BSW-Fraktion und setzen nun in der weiteren Aussprache mit der SPD-Fraktion fort. Ich sehe Herrn Kollegen Homann auf dem Weg zum Pult. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Henning Homann SPD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es herrscht große Einigkeit darüber, dass wir in diesem Land schneller werden wollen. Wir wollen schneller Entscheidungen treffen, da wir möchten, dass dieses Land wieder vorankommt. (Zuruf AfD: Aha!) Wie macht man das? Indem man Dinge gemeinsam denkt, indem man Sachen unkomplizierter macht, indem man entbürokratisiert, doch vor allem, indem man Dinge gemeinsam denkt. (Zuruf AfD: Mit der SPD?) Erinnern Sie sich bitte sechs Wochen zurück: Damals hat diese Kollation gemeinsam mit den Kommunen eines der größten Investitionspakete verkündet, die wir seit der deutschen Einheit hatten. Wir investieren als Land nicht nur in Staatsstraßen, sondern wir stellen in den nächsten Jahren – beginnend mit diesem Jahr – 500 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung – die ganze Summe auf einmal. Wir wollen dadurch erreichen, dass sich in diesem Land wieder etwas bewegt, dass wir unsere Infrastruktur modern machen, dass wir auf dem neuesten Stand sind, dass Bauunternehmen Aufträge haben und das Arbeitsplätze beschützt werden. Deshalb ist es wichtig, dass man die Dinge zusammendenkt. Wir nehmen jetzt viel Geld in die Hand, aber wir wollen auch, dass es schneller auf die Straße kommt, dass Bauaufträge preiswerter werden, dass das gleiche Geld für mehr Maßnahmen reicht. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass wir Geld für Investitionen zur Verfügung stellen – dazu hat sich die Koalition klar bekannt –, sondern dass wir gleichzeitig auch an das Regelwerk herangehen, nach dem diese Investitionen ausgegeben werden. Da kann man viele kluge Reden halten und sagen, es sei nicht genug. Es kommt darauf an, was man tut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wird ein Gesetz zum Straßenbau vorgestellt, das genau dafür sorgt, dass wir Investitionen weiterdenken, auch in Regelwerken, um schneller und unkomplizierter zu werden. Das bedeutet, dieses Gesetz ist ein Beschleunigungsgesetz. Es konzentriert sich vor allem auf Maßnahmen im Bestand. Es soll mehr Tempo schaffen, praktikable Anwendung ermöglichen und möglichst hohe Rechtssicherheit bieten. Der Grundgedanke dahinter – das ist mir sehr wichtig – ist ein ganz einfacher, den jeder Mensch in diesem Land versteht: Ist es sinnvoll, dass ein Straßenbauprojekt, bei dem es darum geht, eine Straße auszubessern, die Schwarzdecke zu erneuern oder eine Straße ein kleines Stück zu erweitern, zu modernisieren, genau den gleichen Planungsund Umweltverträglichkeitsregeln unterliegt wie der komplette Neubau einer Straße? Nein, das ist nicht sinnvoll – es war aber so. Das ändern wir jetzt. Ist das richtig? Ja. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es richtig, dass wir unterschiedliche Dinge unterschiedlich behandeln. Das bedeutet nicht, dass wir in Sachsen einen rechtsfreien Raum bekämen. Nein, das geht mit Maß und Mitte. Das bedeutet konkret, dass es für bestimmte Maßnahmen – vor allem für bestandsbezogene Maßnahmen: Erneuerung, Ausbesserung – keine vollen Planfeststellungsverfahren mehr gibt, sondern dass man hier verkürzte Verfahren und Verzicht üben kann. Das Gleiche gilt bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch da gilt: Das ist kein rechtsfreier Raum, sondern wir brauchen nur nicht mehr alles zu machen, wenn wir Straßen nur erneuern und nicht komplett neu bauen. Das ist sehr sinnvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das hat im Übrigen noch einen zweiten Effekt. Wir machen damit nicht nur die Erneuerungsmaßnahmen, die Ausbesserungsmaßnahmen von Straßen schneller, sondern wir machen auch den Neubau besser, weil sich die Kolleginnen und Kollegen, die in unseren Ämtern arbeiten und diese Maßnahmen bearbeiten müssen, in Zukunft auf andere Projekte konzentrieren können. Das heißt, wir beschleunigen auch die Projekte, die das volle Maßnahmen- und Prüfungspaket einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder eines Planfeststellungsverfahrens vollziehen müssen, auch diese machen wir schneller. Das ist für beide Arten von Projekten gut. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Teil des Zu-Ende-Denkens. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, was in der Anhörung passiert ist. Wir haben in der Debatte davor viel Stuss gehört – wer hier ausgegrenzt werde und wer nicht. Genau um das, was in dem Anhörungsverfahren rund um diesen Gesetzentwurf erörtert wurde, geht es doch in diesem Parlament: dass das Argument zählt. Deshalb danke ich den Fraktionen, die hier gemeinsam mit uns Argumente erwogen und Rückmeldungen aus der Praxis abgewogen haben. Am Ende gibt es einen Änderungsantrag der Linken, der noch eine Verordnungsermächtigung bei der Wahlsichtwerbung einführt, und einen Änderungsantrag des BSW, der einen Punkt im rechtlichen Bereich einer klareren Formulierung zuführt. Genau so muss es doch sein: Das bessere Argument muss zählen. Tun Sie mir doch bitte den Gefallen, ein solches Gesetzgebungsverfahren, das wir an dieser Stelle vollziehen – das die Kommunen wollen, das wir als Freistaat wollen, das die Wirtschaft will –, nicht durch irgendwelche Verschwörungstheorien zu verhetzen. Eine Debatte darüber, ob durch eine Verordnungsermächtigung im Bereich der Wahlsichtwerbung irgendwelche Wahlen manipuliert werden sollen, ist totaler Stuss. Es geht vor allem um eines: Jedes Mal vor Wahlen erlassen über 300 Kommunen in diesem Land unterschiedliche Regelwerke für Plakate. Das bedeutet dreihundertmal Bürokratie. Das Einzige, was wir hineingeschrieben haben, ist, dass wir uns selbstverständlich im Dialog mit den Kommunen hinsetzen und schauen wollen, ob wir dort ein unbürokratischeres und einheitlicheres Verfahren finden. That's it! Dahinter steckt kein böser Wille, sondern eine gute Idee. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, danke ich noch einmal allen, die dabei sind. Ich möchte den Dank an die Fraktionen erneuern und gern um einen Dank an Staatsministerin Regina Kraushaar erweitern, die in den letzten Monaten ganz nah an der Sache sehr pragmatisch und auch sehr dialogorientiert dieses Gesetz vorbereitet hat. In diesem Sinne empfehle ich guten Herzens Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Henning Homann von der SPD-Fraktion. Wir setzen in der Aussprache mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort; Frau Kollegin Meier ergreift das Wort; bitte schön.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Minderheitskoalition will heute gemeinsam mit dem BSW ein sogenanntes Beschleunigungsgesetz beschließen – ein Beschleunigungsgesetz, das zum Bremsklotz zu werden droht. Der Grundgedanke – darin sind wir uns in der Tat einig – ist richtig: Beschleunigung. Das wollen wir BÜNDNISGRÜNEN auch, aber wir wollen es rechtssicher. Eine Regelung, die europarechtlich oder verfassungsrechtlich wackelt, beschleunigt nicht, sondern sie produziert Klagen, Unsicherheiten, Verzögerungen und am Ende auch höhere Kosten. Mit diesen Befürchtungen sind wir nicht alleine. Die Sachverständigenanhörung war an dieser Stelle eindrücklich: Wesentliche Teile des hier vorliegenden Gesetzentwurfs wurden äußerst kritisch bewertet. Die Mehrheit der Sachverständigen warnte eindringlich, dass der Gesetzentwurf in zentralen Punkten potenziell mit der UVP-Richtlinie und der FFH-Richtlinie, dem Grundgesetz und der sächsischen Verfassung kollidiert. Sie meinten damit insbesondere die sogenannte 1 500-MeterRegelung: Auf einer Länge von 1 500 Metern sollen Brückenersatzneubauten mit Zubringerstraßen frei von jeglichen Planfeststellungsverfahren sein. Aber Europarecht bewertet Umweltkriterien eben qualitativ und nicht mit dem Zollstock. Erhebliche Umweltwirkungen dürfen nicht pauschal über eine starre Meterzahl ausgeschlossen werden. Auch vermeintlich kleine Eingriffe können in sensiblen Gebieten erhebliche Auswirkungen haben. Aber Sie gehen mit Ihrem Gesetzentwurf noch weiter als der Bundesgesetzgeber, an dessen Regelung Sie sich bedient haben, und führen einen neuen Rechtsbegriff ein. Herr Flemming hat ihn genannt: die „unerheblichen baulichen Maßnahmen“. Unter dem Deckmantel der Geringfügigkeit sollen hier massive Straßenverbreiterungen – zum Beispiel durch zusätzliche Parkplätze, Busbuchten, Abbiegespuren, Seitenstreifen – ohne Umweltprüfung, ohne Planfeststellung erlaubt sein, selbst in sensiblen Landschaften. Das bedeutet: mehr Versiegelung, größere Eingriffe in die Natur. Doch das heißt im Gegenzug eben nicht, dass man das Recht hätte, geschützte Arten einfach plattzumachen; das ist immer noch verboten. Im Zweifel wird viel zu spät klar, dass geschützte Arten an betroffenen Stellen vorkommen, weil das geordnete Verfahren schlicht und einfach gefehlt hat. Ohne geordnetes Verfahren drohen im Worst Case Baustopps oder der Rückbau. Das Umgehen der UVP birgt hier erhebliche Risiken. Die Konsequenzen baden am Ende aber nicht Sie aus, sondern die Kommunen, die beklagt werden. Falls es dann tatsächlich dazu kommt, haben Sie wahrscheinlich auch schon die Schuldigen ausgemacht: Der Naturschutz und die Umweltverbände; denn die sind natürlich immer schuld an den Verzögerungen. Dass dies eine Mär ist, wurde auch in der Sachverständigenanhörung sehr eindrücklich dargestellt; denn es wurde deutlich: Nur 0,1 % der Verwaltungsverfahren werden überhaupt durch Umweltverbände beklagt, und wenn geklagt wird, dann bekommen sie in der Mehrheit auch recht. Das zeigt: Die Klagen der Verbände sind das letzte Korrektiv schlechter Planungen. Zudem bringen Sie noch eine weitere Gruppe gegen sich auf, nämlich die Grundstücksbesitzer. Diese müssen Eingriffe durch „unerhebliche bauliche Maßnahmen“ künftig dulden oder werden gar enteignet. Das greift massiv in die Eigentumsgarantien des Grundgesetzes ein. Wie wurde denn früher geprüft, ob ein Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit dient? Richtig, mit Planfeststellungsverfahren. Dies wurde eigens entwickelt, um komplizierte Eigentumsfrage rechtssicher zu prüfen. Ich befürchte, dass es hier noch ein böses Erwachen gibt, wenn ohne aufschiebenden und ausreichenden Rechtsschutz nach vier Wochen Ankündigung unwiderrufliche Maßnahmen wie Baumfällungen oder Abrisse von Gebäuden umgesetzt werden können. Der im Ausschuss beschlossene Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW heilt diese Problematik nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Feigenblatt angeblichen Bürokratieabbaus. Statt dem Naturschutz und dem Verfahren die Schuld in die Schuhe zu schieben, (Zuruf AfD) sollten Sie dort ansetzen, wo echte Beschleunigung möglich ist – auch das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden –: Es braucht eine bessere Personalausstattung, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und standardisierte Umweltdaten. Gute Ansätze des Gesetzes, wie den schnelleren Bau von Radwegen, den wir begrüßen, können aber die Angriffe auf Natur, kommunale Selbstverwaltung und Eigentumsrechte kaum aufwiegen. Um diese Fehlstellen zu heilen, haben wir einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, den ich dann noch vorstellen möchte. Ja, wir wollen Beschleunigung, aber eben rechtssicher, umwelt- und ressourcenschonend. Wir wollen ein modernes Straßengesetz, und unser Änderungsantrag ist eine Brücke dahin. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Katja Meier. Als Nächstes spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann; bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Thumm, was macht man in so einem Ausschuss? Zum Beispiel unseren Änderungsantrag annehmen, der jetzt Bestandteil des Gesetzes ist und deshalb nicht hier vorliegt. Niemand hat etwas dagegen, wenn Brücken schneller saniert, Straßen sicherer und Radwege zügiger gebaut werden. Im Gegenteil: Gerade für Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr brauchen wir Tempo, wenn wir Mobilität sozial- und klimafreundlich organisieren wollen. Aber die entscheidende Frage ist: Wie machen wir das? Bauen wir Personal und Kompetenzen in Behörden auf oder schrauben wir einfach an Umweltstandards und Bürgerrechten herum? Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht aus unserer Sicht überwiegend den zweiten Weg. Er spricht von „Beschleunigung“, schiebt aber Probleme nur nach hinten und schafft neue Risiken für Umwelt, Kommunen und die Rechtssicherheit der Vorhaben. Lange Planungen haben meist ganz profane Gründe: zu wenig Personal in den Behörden, zu wenig Fachleute, schlechte digitale Ausstattung und fehlende Umweltdaten. Wer schon einmal eine Straße oder einen Radweg geplant hat, weiß: Die Unterlagen werden zigmal überarbeitet, Gutachten müssen nachgereicht werden, Rückfragen bleiben liegen, weil schlicht niemand Zeit hat. Genau hier müsste die Politik ansetzen: mit mehr Personal, besserer Qualifizierung, vernünftiger IT, einer standardisierten Datengrundlage und mit klaren Prioritäten – zuerst marode Brücken, ÖPNV, Radverkehr, bevor wieder neue Straßenprojekte aufgemacht werden. Dieses Gesetz macht das nicht. Stattdessen kürzt es bei der Beteiligung und Umweltprüfung, als wären Bürgerrechte und Naturschutz das Problem und nicht jahrelange Sparpolitik im öffentlichen Dienst. Besonders problematisch ist, dass viele Maßnahmen künftig ohne richtige Umweltprüfungen auskommen sollen, selbst dann, wenn sie Flächen versiegeln, mehr Lärm bringen oder in sensible Gebiete eingreifen. In der Begründung heißt das dann: Unterhaltungsarbeiten. Gemeint sind aber nicht nur Schlaglöcher, sondern neue Abbiegespuren, Busbuchten, Parkplätze und größere Brücken. Auf dem Papier sieht das nach Beschleunigung aus. In der Realität ist es aber ein riskantes Spiel. Wenn später Gerichte oder europäische Institutionen feststellen, dass eine Umweltprüfung zu Unrecht weggelassen wurde, kann ein ganzes Projekt gestoppt oder neu aufgerollt werden. Deshalb würde ich sagen: Lassen Sie den Antrag der GRÜNEN nicht zu tief in den Archiven verschwinden. Möglicherweise werden wir den recht bald brauchen, um hier sinnvoll nachzuarbeiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dann stehen nämlich Kommunen und Baufirmen vor halb fertigen Baustellen, Rechtsstreitigkeiten ziehen sich über Jahre und die Kosten explodieren. Das ist nicht Beschleunigung, das ist eine Einladung zu Baustellenstillstand und Frust vor Ort. Ein zweiter Punkt ist aus unserer Sicht ebenfalls aus der Zeit gefallen. Künftig soll nicht mehr die Stadt oder Gemeinde allein entscheiden können, ob entlang einer Ortsdurchfahrt Bäume gepflanzt oder Beete angelegt werden. Stattdessen soll der Straßenbaulastträger – also die Behörde, die für die Straße zuständig ist – sein Einvernehmen erteilen müssen. Das klingt technokratisch, heißt aber im Klartext: Ohne Zustimmung dieser Behörde kann die Kommune an der Straße keine neuen Bäume mehr setzen oder Grünstreifen anlegen. Wenn der Straßenbaulastträger Nein sagt, bleibt es grau, heiß und versiegelt, selbst wenn der Stadtrat aus Klimaschutzgründen mehr Grün will. Dabei wissen wir: Straßenbäume sind eine der wichtigsten und billigsten Maßnahmen gegen Hitze in unseren Städten. Genau das jetzt zu erschweren ist klimapolitisch absurd und ein unnötiger Angriff auf die kommunale Gestaltungshoheit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Neben den umweltbezogenen Änderungsanträgen der GRÜNEN, die wir ausdrücklich teilen und unterstützen, haben wir als Linksfraktion im Ausschuss einen eigenen Änderungsantrag zur Wahlwerbung im Straßenraum durchgesetzt. Künftig kann die Staatsregierung zwar per Rechtsverordnung einheitliche Regeln für Wahlsichtwerbung an Straßen festlegen, aber diese Verordnung muss vorher von uns, dem Landtag, beschlossen werden. Uns war wichtig, dass bei landesweit geltenden Vorgaben zur Wahlwerbung nicht allein zwei Ministerien entscheiden, sondern das Parlament als Ort der politischen Konkurrenz und der Parteienvielfalt ein echtes Mitspracherecht hat. In einer Demokratie gehört die Frage, wie Parteien sichtbar um Stimmen werben dürfen, nicht exklusiv in die Exekutive, sondern in die öffentlich-parlamentarische Debatte. Das ist ein kleiner, für uns aber wichtiger demokratischer Sicherungsmechanismus. Insgesamt bleibt der Kern dieses Gesetzes trotz aller Nachbesserungen – auch aus der Koalition –, die wir anerkennen, derselbe. Er setzt weiterhin stark auf Ausnahmen von den Umweltprüfungen, auf erweiterte Enteignungs- und Duldungsrechte und auf Einschränkungen kommunaler Gestaltungsspielräume, ohne die wirklichen Engpässe zu beseitigen, Personalmangel, Datenlücken und fehlende fachliche Kapazitäten. Deshalb reicht es für uns nicht für ein Ja. Wir werden uns enthalten. Wir tun das, weil wir das Ziel, Infrastrukturverfahren sinnvoll zu beschleunigen, ausdrücklich teilen. Wir tun das aber auch, weil wir klar sagen: So, wie dieses Gesetz jetzt ist, ist es kein moderner, ökologischer, rechtssicherer Weg zur Beschleunigung. Es weicht Umweltstandards auf, gängelt Kommunen und riskiert, dass aus beschleunigten Verfahren am Ende beschleunigte Konflikte werden. Wir wollen schnelle Verfahren, aber auf einem stabilen Fundament, mit gut ausgestatteten Behörden, klaren Prioritäten für klimafreundliche Mobilität und soliden Umweltprüfungen. Wir wollen die Projekte rechtssicher machen, anstatt sie später zu gefährden. Beschleunigung darf nicht heißen: Augen zu und durch. Sie muss heißen: besser planen, fair beteiligen, rechtssicher entscheiden, und all das im Interesse der Menschen und der Umwelt in Sachsen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann. Als Nächster wäre der fraktionslose Abg. Berger an der Reihe. – Ich sehe kein Interesse. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde. Gibt es Bedarf an einer zweiten Runde? – Herr Abg. Thumm von der AfD-Fraktion; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um das Sächsische Straßengesetz. Ich sage es hier im Parlament, dass sich die AfD in dem regulären Verfahren – nicht in Ihrem hoch beworbenen Konsultationsmechanismus – in den Ausschüssen und Anhörungen bei diesem Gesetz aktiv beteiligt hat. All dem, was Sie aus diesem Gesetz hier so wohlklingend präsentieren und die Beschleunigung betrifft, hat die AfD von vornherein ihre Zustimmung zugesagt. Aber was Sie hier der breiten Öffentlichkeit verschweigen, ist, dass Sie in diesem Gesetz Neuregelungen zur Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum schaffen wollen. Damit berühren Sie zentral das demokratische Grundrecht der freien Wahl, die Rechte der Parteien und Kandidaten sowie zentrale Informationsgrundrechte. In dem von Ihnen, der CDU und der SPD, eingebrachten Gesetzentwurf wollen Sie, dass die oberste Straßenbaubehörde ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern Rechtsvorgaben für die Sondernutzung für Wahlsichtwerbungen zu machen. Wahlsichtwerbung ist ein unmittelbarer Ausdruck der Meinungs- und Parteienfreiheit. Das sind zentrale Rechte, wofür Menschen in Sachsen 1989 auf die Straße gegangen sind. Die Regelungen würden es der Staatsregierung faktisch ermöglichen, in einem politisch wie verfassungsrechtlich hochsensiblen Bereich die Spielregeln gegenüber Gemeinden, Parteien, Einzelkandidaten und Bürgern per Verordnung festzulegen. Eine derart einschneidende Ermächtigung öffnet der jeweils amtierenden Staatsregierung die Möglichkeit, über die Verordnung und ergänzende Verwaltungsvorschriften in den Parteienwettbewerb kurz vor Wahlen einzugreifen, etwa über Fristen, Standorte, Kontingente, Gebühren oder bürokratische Hürden. Gerade kleinere und Oppositionsparteien sowie Einzelkandidaten könnten dadurch erheblich benachteiligt werden. Das lehnen wir ab. Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Anhörungen hatte die AfD gezielt Nachfragen gestellt, was denn der Sinn dahinter sei, zukünftig per Verordnung in die Wahlsichtwerbung im Freistaat Sachsen einzugreifen. Weder die Staatsregierung noch die Experten in den Ausschüssen konnten uns dafür eine plausible Antwort geben. Es geht um die Möglichkeit, kurz vor den Wahlen Plakate direkt an Straßen zu verbieten, und dann per Erlass zu regeln, dass sie zum Beispiel 10 Meter von der Straße entfernt stehen müssen, wo dann aber kein Lichtmast ist, um die Plakate aufzuhängen. Es geht um die Möglichkeit, dass man durch permanente Hetze gegenüber Oppositionsparteien (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) grundlegende Demokratierechte verletzt, und dann Unternehmen entscheiden, diese Partei möglicherweise nicht auf Großsichtplakaten abzudrucken, möglicherweise auch geschuldet der Tatsache, dass dann die Staatsregierung ihre politischen Botschaften über Jahre den Unternehmen anbietet, zu bewerben. All das wissen wir nicht. Und ich sage mal so: Demokratie verteidigt man nicht, indem man wegschaut, sondern jeden Tag dafür kämpft. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Dieser Erlass der Staatsregierung und die Ermächtigung, kurz vor Wahlen in Wahlsichtwerbung einzugreifen, ist Demokratieverachtung, (Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Sören Voigt, CDU) und das soll dieses Parlament heute hier beschließen. (Susanne Schaper, Die Linke: Sie sind einfach nur rechtsextrem, quatschen Sie mich nicht mit Demokratie voll!) Das wird die AfD nicht mittragen, weil wir eine Partei sind, (Beifall AfD) die für Freiheit und für die Grundrechte der Bürger einsteht. Ich sage es jetzt noch einmal: Zu was diese Staatsregierung fähig war – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Thumm, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Thumm AfD

– bei Corona-Schutzverordnungen, das wissen wir alle. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Thumm, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Thumm AfD

Die sind im Nachgang, Jahre später erst, von Gerichten kassiert worden. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Und das Rechtsschutzbedürfnis des Einzelnen wurde nicht zeitnah, sondern verspätet hergestellt. Das ist Demokratieverachtung – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Thumm!

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Thomas Thumm AfD

–, das lassen wir nicht zu und deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Die Zwischenfrage hat sich erledigt. Sie möchten eine Bemerkung am Mikrofon 4 machen? (Susanne Schaper, Die Linke: Die eigene Fraktion hat vergessen zu klatschen!) Bitte schön. Moment. – Jetzt, Herr Abg. Lippmann, an Mikrofon 4.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank Herr Präsident. Ich sehe mich nun doch noch einmal dazu gezwungen, ein paar Dinge richtigzustellen. Auch wenn ich nicht im zuständigen Ausschuss sitze, gehöre ich durchaus zu denjenigen, die diese Regelungen sehr befürworten und in der letzten Legislatur sehr dafür geworben haben, diesen Weg zu gehen. Ich weiß ja nicht, wann Sie sich mal mit Ihren Wahlkämpfern unterhalten, Herr Thumm. Kann ja sein, dass Sie das alles professionelle Firmen machen lassen, weil Sie aus Russland oder der Schweiz Geld dafür bekommen. (Zuruf AfD: Pfui!) Kann ja sein. Aber was Leute mir erzählen, ist, dass das Hauptproblem ist, dass sie von Gemeinde A zu Gemeinde B fahren. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) In Gemeinde A dürfen sie an Lampen, wo eine rote Markierung ist, ein Plakat hinhängen, aber nicht mehr als zehn. In Gemeinde B dürfen sie nur an jeder dritten Lampe, aber unbegrenzt, und in Gemeinde C kommen sie dann irgendwo an und haben die Situation, dass sie irgendwelche Aufkleber auf das Plakat kleben müssen. Das heißt, Sie schicken also Teams bei einer Bundestagswahl oder Landtagswahl los und stellen dann fest: Das ist eine ziemlich zermürbende Geschichte. Ich weiß es nicht, aber ich glaube, Ihre Wahlkämpfer sehen das ähnlich, und ich glaube, das, was Sie hier gerade monieren, ist etwas, das tatsächlich praktisch sinnvoll ist, dass es halbwegs einheitliche Regelungen im Freistaat Sachsen gibt, wie die Beschränkung von Wahlsichtwerbung funktioniert und es nicht jeder Gemeinde möglich ist – dort übrigens viel einschränkender, als das verfassungsrechtlich zulässig ist –, (Rico Gebhardt, Die Linke: Korrekt!) das zu machen und dann so zu regeln. Es ist bereits den Linken ausgeführt worden von, dass ein Zustimmungsvorbehalt für den Landtag in die Verordnung eingeschoben wurde. Das heißt, Ihre Erzählung, die Staatsregierung könne das per Erlass – und dabei beschäftigen Sie sich mal bitte mit dem Unterschied zwischen einem Erlass und einer Verordnung; das wäre an dieser Stelle hilfreich – machen, (Beifall SPD) stimmt überhaupt nicht. Es wird vielmehr irgendwann eine Verordnung geben und die wird sicherlich nicht fünf Tage vor der Wahl kommen. Da kenne ich das Innenministerium und das andere Ministerium, das damit beschäftigt ist, zu gut, weil das einen Zustimmungslauf innerhalb dieses Hauses braucht. Damit können sich alle gut darauf vorbereiten. Nur die momentane Regelung halte ich für zutiefst antidemokratisch, weil sie tatsächlich einen effektiven Wahlkampf dadurch verhindert, dass man an jeder Gemeindegrenze durch neue Beschlüsse des Gemeinderats behindert wird, und zwar nicht nur bei Gemeinderatswahlen, sondern bei Bundestagswahlen, bei Europawahlen und bei Landtagswahlen, und das kann tatsächlich nicht sein. Hierbei geht es um die Ausübung demokratischer Rechte und dabei muss es eine gewisse Vereinheitlichung geben. Was Sie hier gerade tun, ist nichts weiter, als eine riesengroße Verschwörungserzählung zu verbreiten, und das bei einer Sache, die Ihren Leuten sogar helfen würde. Doch selbst das sind Sie nicht bereit zu akzeptieren. Sie sind zu masochistisch, sodass Sie selbst Ihren eigenen Wahlkämpfern ins Knie schießen, um Verschwörungstheorien zu erzählen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten am Mikrofon 4 Herrn Abg. Lippmann und jetzt folgt Herr Thumm mit einer Entgegnung; bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Herr Lippmann, ich möchte darauf natürlich reagieren und ich sage Ihnen mal ganz offen und ehrlich: Seit 36 Jahren erfolgt (Zuruf CDU) die Wahlsichtwerbung in Zuständigkeit der Kommune. Sie wollen jetzt in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Sie schaffen mehr Bürokratie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Eben nicht mehr!) Es ist alles über 36 Jahre gelebte Praxis in den Kommunen, das per (Unruhe im Saal) Satzungen zu beschließen. Und ich kann nicht nachvollziehen, was Sie jetzt hier von sich geben. Dass es da zu einer Benachteiligung kommt. (Unruhe im Saal) Wenn eine Kommune das im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung festlegt, will die Staatsregierung jetzt hierbei eingreifen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dem kann man einfach nicht zustimmen, weil wir alle wissen, für was dieser Erlass dienen soll. (Andreas Nowak, CDU: Das ist kein Erlass!) In Ihrem Spiel, das Sie hier spielen und „unsere Demokratie“ nennen mit Ihrer sogenannten „steuerfinanzierten Zivilgesellschaft“, geht es doch nur darum, die Opposition (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich bin auch Opposition, guten Morgen!) und möglicherweise auch Einzelkandidaten in der Zukunft zu schwächen. Die Gefahr, dass dieser Erlass der Staatsregierung (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine Verordnung!) dafür ausgenutzt wird, ist riesengroß. Das ist Demokratieverachtung und dem können wir nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Thumm mit einer Erwiderung von der AfDFraktion. Besteht weiterer Bedarf in der zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Besteht Bedarf nach einer dritten Rederunde? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann würde ich der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Kraushaar, das Wort erteilen. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute Morgen habe ich in meiner Fachregierungserklärung darüber gesprochen, was eine leistungsfähige Infrastruktur für unser Land bedeutet: für die Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln, für Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die auf funktionierende Verkehrswege angewiesen sind und für Regionen, die erreichbar bleiben müssen. Ich habe deutlich gemacht: Gute Infrastruktur braucht Investitionen, aber sie braucht auch Verfahren, die zügige Umsetzung garantieren. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier in zweiter Lesung beraten, kommen wir nun vom Grundsatz zur Umsetzung oder anders gesagt: Heute Morgen habe ich beschrieben, wie wir Infrastruktur in Sachsen leistungsfähiger machen wollen, heute Nachmittag schaffen Sie in diesem Hohen Haus die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Ich danke den Fraktionen und dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung für die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs. Die Debatte hat gezeigt: Über das Ziel besteht weitgehend Einigkeit. Wir wollen Verfahren beschleunigen, ohne Umwelt- und Rechtsschutz auszuhöhlen, und genau das leistet dieses Gesetz. Der Erhalt unserer Infrastruktur ist keine rein technische Frage. Er ist eine Frage der Daseinsvorsorge, aber auch der Lebensqualität. Genau hierbei setzt dieses Gesetz an. Wer eine marode Brücke ersetzt, schafft keine neue Infrastruktur, sondern er erhält bestehende. Dennoch müssen solche Maßnahmen bislang häufig dieselben aufwendigen Verfahren durchlaufen wie echte Neubauprojekte. Diese Gleichbehandlung wird der Realität nicht gerecht, deshalb schaffen wir eine klarere Unterscheidung zwischen Neubau und Erhalt. (Beifall Andreas Nowak, CDU) Damit betreten wir keineswegs Neuland. Seit März 2020 gilt für Bundesfernstraßen: Ersatzneubauten im Bestand können rechtssicher neugebaut oder saniert werden. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, SachsenAnhalt haben das bereits in ihr Landesrecht übernommen. Sachsen schließt heute diese Lücke. Fünf Länder vollziehen bereits, und zwar ohne die von den BÜNDNISGRÜNEN prognostizierten Unsicherheiten. Noch mehr Personal, wie Frau Dr. Heß für die Beschleunigung gefordert hat, haben wir doch gar nicht. Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum das für eine Bundesstraße richtig sein soll und für eine Staatsstraße in unmittelbarer Nachbarschaft nicht. Auch den Bürgerinnen und Bürgern sind diese Maßstäbe kaum vermittelbar. Ich möchte Ihnen mit einem konkreten Beispiel zeigen, warum diese Änderungen notwendig sind. Für den Ersatzneubau einer Brücke über die Zwickauer Mulde an der Staatsstraße 276 in Wilzschhaus, einem Ortsteil von Schönheide im Erzgebirgskreis, wurde bereits im Jahr 2022 ein Antrag auf Planfeststellung gestellt. Mit dem Beschluss wird nun endlich Ende dieses Jahres, vier Jahre später, gerechnet. Die geschätzten Baukosten betrugen damals rund 900 000 Euro, Stand 2022. Sie dürften also inzwischen deutlich höher liegen. Ich wage die Prognose, das Doppelte wird erreicht. Für die S 276 wird auch weiterhin das bisherige Recht gelten, denn das haben wir im Gesetzentwurf so festgelegt. Das zeigt uns aber auch sehr deutlich, wie lange ein Verfahren heute dauern kann. Genau hierbei setzt die Gesetzesänderung an; denn wenn bestehende Infrastruktur ersetzt wird, müssen wir schneller werden. Welche konkrete Wirkung das entfalten kann, zeigt ein weiteres Beispiel: An der Staatsstraße 141 in Seifhennersdorf müssen zwei Bauwerke saniert werden. Die technischen Lösungen liegen bereits vor, was noch fehlt, ist das Baurecht. Mit dem neuen Gesetz können wir diesen Schritt deutlich beschleunigen. Das ist keine abstrakte Verfahrensoptimierung, das ist eine konkrete Wirkung, die vor Ort ankommt. Der Nutzen ist messbar. Je nach Entscheidung der Vorhabenträger, in einen Neubau, eine erhebliche Erweiterung oder eine gleichartige Sanierung einzusteigen, können in Zukunft Planfeststellungsverfahren entfallen. Hinter jedem einzelnen Verfahren stehen oft Jahre, erheblicher Verwaltungsaufwand und nicht selten steigende Baukosten. Im Freistaat, bei den Landkreisen und den Gemeinden werden künftig jährlich schätzungsweise 1,9 Millionen Euro an Personal- und Sachaufwand eingespart. Diese Ressourcen fehlen dann nicht mehr an anderer Stelle, etwa bei den Verfahren, die wir weiterhin brauchen. So schaffen wir Kapazitäten dort, wo sie tatsächlich benötigt werden: bei den Neu- und Ausbaumaßnahmen. Das Gesetz macht den Radwegebau schneller. Wer den Radwegebau beschleunigen möchte, muss auch die Verfahren modernisieren. Daher enthält dieses Gesetz bewusst nicht nur Änderungen im Straßenrecht, sondern auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist regelmäßig Teil des Planfeststellungsverfahrens. Daher müssen beide Gesetze aufeinander abgestimmt sein. Gerade beim straßenbegleitenden Radwegebau werden Verfahren künftig zielgenauer ausgestaltet. Bisher galten für verschiedene Arten von Radwegen unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Mit dem Gesetz vereinheitlichen wir das. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Beschleunigung bedeutet nicht weniger Umwelt- oder Rechtsschutz. Wir bauen Bürokratie ab, aber nicht die Leitplanken des Rechtsstaats. Es macht einen Unterschied, ob eine neue Straße durch unberührte Landschaft gebaut oder eine bestehende Brücke ersetzt wird. Es macht einen Unterschied, ob zusätzlicher Verkehr entsteht oder eine vorhandene Infrastruktur modernisiert wird. Genau diese Unterschiede bildet das Gesetz künftig präziser ab. Wo neue Straßen entstehen, wo neue Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, bleiben Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Neubau bleibt Neubau, doch Erhalt darf nicht länger wie Neubau behandelt werden. Auch die Frage der Bürgerbeteiligung wurde im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert. Das ist richtig und wichtig; denn Beschleunigung darf niemals bedeuten, Bürgerinnen und Bürger auszuschließen. Dieses Gesetz wird nicht alle Herausforderungen unserer Infrastruktur lösen, aber es ist ein wichtiger Schritt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen Staat, der Probleme nicht nur beschreibt, sondern löst. Sie erwarten sichere Brücken, funktionierende Straßen und Verfahren, die nicht länger dauern als nötig. Wenn Projekte jahrelang in vermeidbaren Verfahrensschleifen festhängen, leidet nicht nur die Infrastruktur, es leidet auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Daher mein Appell an all jene Fraktionen, die heute Morgen in der Aussprache zu meiner Regierungserklärung beklagt haben – namentlich die AfD –, dass der ländliche Raum unter Vernachlässigung und Stillstand leiden würde: Stimmen Sie mit Ja diesem Gesetzentwurf zu und zeigen Sie, dass Sie es mit der Handlungsfähigkeit des Staates ernst meinen. Genau deshalb liegt dieser Gesetzentwurf heute zu Ihrer Entscheidung vor. Genau deshalb modernisieren wir heute das Straßen- und Umweltverfahrensrecht. Wir sorgen für mehr Tempo dort, wo Tempo möglich ist. Wir halten Schutzstandards dort ein, wo sie notwendig sind, und wir schaffen einen Rechtsrahmen, der pragmatisch, rechtssicher und verlässlich ist. Daher bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Staatsministerin Kraushaar. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht, Drucksache 8/5066, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung, Drucksache 8/7351. Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Als Erstes zur Drucksache 8/7444, Änderungsantrag der Fraktion AfD. Möchten Sie diesen einbringen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Eingebracht, danke!) Er ist eingebracht. Somit können wir über den Antrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei einer Reihe von Zustimmungen, aber einer übergroßen Zahl an Gegenstimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt. Damit kommen wir zur Drucksache 8/7459, dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Frau Katja Meier zum Einbringen ans Mikrofon.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als BÜNDNISGRÜNE zum vorliegenden Gesetzentwurf einen sehr umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Er greift die europarechtswidrigen und verfassungsrechtlich problematischen Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung auf, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und macht das Straßengesetz fit für das 21. Jahrhundert. Unser Änderungsantrag berücksichtigt alle Verkehrsteilnehmenden, den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Verkehrssicherheit gleichberechtigt. Auf die massiven rechtlichen Risiken des Gesetzentwurfs bin ich vorhin bereits eingegangen. Es geht nicht darum, dass wir dafür wären, dass es weiterhin eine Planfeststellung und eine Umweltprüfung gibt, wenn die Brücke als Ersatzneubau gebaut wird. Das ist nicht das Thema. Es geht um die 1 500-Meter-Regelung, und wir greifen das auf, was auch die Sachverständigen in der Anhörung angemahnt haben. Wir streichen die Regelung zu den unerheblichen baulichen Maßnahmen mitsamt den Duldungspflichten und den Enteignungsmöglichkeiten. Eine massive Verbreiterung muss eine planfeststellungspflichtige Änderung bleiben, sobald Umweltgüter oder Eigentumsrechte Dritter betroffen bzw. nicht geklärt sind. Sie haben es gerade noch einmal gesagt, Frau Ministerin: mehr Personal. Als Sie damals noch Präsidentin der Landesdirektion waren, haben Sie auch für schnellere Planfeststellungsverfahren mehr Personal gefordert – das nur nebenbei. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung streichen wir das neue Vetorecht der Straßenbaulastträger bei Straßenbaumbepflanzungen an Ortsdurchfahrten – das hat Herr Hartmann schon angesprochen –; denn Bäume gehören zu den schnellsten und günstigsten Maßnahmen zur Klimaanpassung. Sie dürfen nicht an neuer Bürokratie scheitern. Zudem möchten wir, dass die Kommunen selbstständig über die Umstufung von Gemeindestraßen entscheiden dürfen. Bisher sind sie vom Wohlwollen der Straßenaufsichtsbehörde, also des LASuV, abhängig. Ein absurdes Beispiel, das wir bereits im Ausschuss diskutiert haben, ist hier in Dresden die Rosa-Menzer-Straße. Noch einmal für alle, die sich in Dresden nicht gut auskennen: Es handelt sich um eine Straße, an deren einer Seite sich das Grundschulgebäude befindet. Auf der anderen Seite liegen der Hort, die Turnhalle und die Pausenfläche, sodass die Kinder die Straße überqueren müssen. Doch das LASuV lehnt die Abstufung zur sonstigen öffentlichen Straße ab. Mit dem Ziel, dass nur noch Rad- und Fußverkehr zugelassen wird, muss die Stadt jetzt unter einem riesigen bürokratischen Aufwand einen Bebauungsplan aufstellen. Das sind wirklich Fälle, in denen echte Beschleunigungen und Entbürokratisierungen die Kommunen entlasten könnten, indem sie selbst entscheiden, wie sie mit ihren Ortsstraßen umgehen. Schließlich korrigieren wir mit unserem Änderungsantrag auch die Regelung zur Wahlsichtwerbung; darüber haben wir bereits gesprochen. Ich appelliere eindringlich, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Nur so werden Rechtsunsicherheiten abgebaut. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Meier, Ihre Redezeit ist vorbei.

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Katja Meier GRÜNE

Ich komme zum Schluss. Die Kommunen erhalten mehr Spielräume und das Straßengesetz kommt im 21. Jahrhundert an. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie hörten mit der Einbringung Frau Abg. Meier. Wir stimmen nun über diesen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei einer Reihe von Zustimmungen und einer übergroßen Zahl von Gegenstimmen abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Ich höre gerade, die Fraktion AfD verzichtet auf die Einzelabstimmung, die ursprünglich beantragt war, sodass wir nun über die einzelnen Artikel bzw. über das Gesetz im Ganzen abstimmen können. Wenn Sie damit einverstanden sind, stimmen wir über den Gesetzentwurf im Ganzen ab. Das sind Artikel 1 Änderung des Sächsischen Straßengesetzes – Nrn. 1 bis 29 –, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen – Nrn. 1 und 2 – und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesem Gesetzentwurf als Ganzes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diesen Teilen bei einer Mehrzahl von Jastimmen, einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen zugestimmt worden. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz als Ganzes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf bei einer überwiegenden Zahl von Jastimmen, einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine Damen und Herren, wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung Drucksache 8/6142, Drucksache 8/7340, Ausschusses für Inneres, Vor der Einzelberatung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung erhält auf Verlangen zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Lippmann, das Wort. Möchten Sie das, Herr Lippmann? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Präsident!) – Offensichtlich nicht. Damit wird den Fraktionen das Wort zur Aussprache erteilt. Die Reihenfolge der ersten Runde lautet: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, sofern gewünscht. Damit bitte ich den Abg. Wähner von der CDU-Fraktion ans Rednerpult.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Debatte über dieses Polizeigesetz wird seit Monaten gesellschaftlich intensiv geführt. Das ist nachvollziehbar; denn Polizeirecht berührt immer die Frage, wie ein freiheitlicher Rechtsstaat Sicherheit gewährleistet und zugleich Grundrechte schützt. Sie können mir glauben: Dieses Verhältnis auszutarieren war eine Aufgabe, die sich alle drei Partner – die SPD-Fraktion, die BSW-Fraktion und wir als Fraktion der CDU – nicht leicht gemacht haben. Die Debatten waren auf parlamentarischer Seite intensiv, wurden aber sehr sachlich geführt. Mich als innenpolitischen Sprecher meiner Fraktion hat eine wesentliche Frage geleitet: Kann die Polizei im Jahr 2026 Gefahren mit den Instrumenten bekämpfen, die ihr der Gesetzgeber bislang zur Verfügung stellt? Ich bin überzeugt: Wer die Entwicklung der vergangenen Jahre betrachtet, wird diese Frage kaum mit Ja beantworten können. Kriminalität hat sich verändert. Kommunikation verlagert sich in verschlüsselte digitale Räume. Extremistische und terroristische Netzwerke organisieren sich über Ländergrenzen hinweg. Täter hinterlassen immer größere Mengen digitaler Spuren. Gleichzeitig entstehen neue Gefährdungen durch technische Entwicklungen, die vor wenigen Jahren kaum eine Rolle gespielt haben, von Drohnen bis hin zu komplexen digitalen Plattformen. Wenn sich die Realität verändert, muss sich auch das Recht weiterentwickeln. Das ist keine Besonderheit des Polizeirechts, sondern vielmehr ein Charakteristikum aller Rechts- und Politikbereiche. Dass sich auch das Polizeirecht an sich verändernde Entwicklungen anpasst, ist insofern eine Selbstverständlichkeit eines handlungsfähigen Staates. des Entwurfs polizeirechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport Für uns als CDU gehört dazu eine einfache ordnungspolitische Überzeugung: Freiheit und Sicherheit stehen nicht im Gegensatz zueinander. Sicherheit ist vielmehr eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Freiheit wahrnehmen können. Der Staat muss deshalb nicht nur Rechte garantieren, sondern auch in der Lage sein, sie wirksam zu schützen. Hinzu kommt: Der Gesetzgeber war ohnehin zum Handeln verpflichtet. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat uns Anfang 2024 Anpassungen des geltenden Polizeirechts aufgegeben und insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Nachschärfungsbedarf aufgezeigt. Wir hatten die Aufgabe, beides zu verbinden: die konsequente Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die notwendige Modernisierung des Polizeirechts. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass wir die Polizei dort stärken, wo sie bislang an technische oder rechtliche Grenzen stößt. Wer heute schwere Straftaten verhindern, terroristische Gefahren erkennen, organisierte Kriminalität bekämpfen oder Menschen vor Gewalt schützen will, muss mit den Kommunikations- und Tatmitteln umgehen können, die Kriminelle tatsächlich nutzen – und nicht mit denen, die sie vor 20 Jahren genutzt haben. Mit dem Gesetz kann die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation auch dort auswerten, wo klassische Überwachungsmaßnahmen technisch ins Leere laufen. Die Regelungen zur Quellen-TKÜ ermöglichen der Polizei erstmals, verschlüsselte Kommunikation unter engen gesetzlichen Voraussetzungen auch dann zu erfassen, wenn klassische Telekommunikationsüberwachung aufgrund moderner Verschlüsselung ins Leere laufen sollte. Die Polizei kann nun komplexe Datenbestände automatisiert zusammenführen und Verbindungen erkennen, die bislang nur mit erheblichem Zeitaufwand oder überhaupt nicht sichtbar geworden wären. Sie kann moderne Analysewerkzeuge einsetzen, um Ermittlungen zu unterstützen. Das sind keine abstrakten Befugnisse, das sind konkrete Verbesserungen für die tägliche Arbeit der Polizei und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Das Gesetz ermöglicht den Einsatz moderner Analyse- und KI-Werkzeuge zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen, eröffnet neue Möglichkeiten der biometrisch gestützten Fahndung und der intelligenten Videoanalyse und schafft erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Abwehr gefährlicher Drohnen. Schließlich stärkt das Gesetz den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch längere Wohnungsverweise sowie erweiterte Kontakt- und Annäherungsverbote. Dieses Gesetz erweitert nicht einfach Befugnisse. Es setzt gleichzeitig die Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts um. Mit der Einigung im parlamentarischen Verfahren der Koalition mit dem BSW wurden Eingriffsschwellen präzisiert, Verwendungszwecke enger gefasst sowie Dokumentationsund Kontrollpflichten ausgebaut. Wir schaffen neue Möglichkeiten dort, wo die Polizei sie benötigt, und definieren zugleich genauer als bisher, unter welchen Voraussetzungen diese genutzt werden dürfen. Wer daraus einen Abbau rechtsstaatlicher Standards ableitet, übersieht, dass wesentliche Teile dieser Novelle gerade der verfassungsrechtlichen Nachschärfung dienen. Uns als CDU ging es darum, bestehende Möglichkeiten an die heutige technische Realität anzupassen. Früher konnten Ermittler mit richterlicher Anordnung Telefongespräche überwachen – heute kommunizieren Täter über verschlüsselte Messengerdienste. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Kommunikationsüberwachung grundsätzlich zulässig sein soll; diese Frage hat der Gesetzgeber längst beantwortet. Die eigentliche Frage lautet: Wollen wir zulassen, dass eine seit Jahrzehnten anerkannte rechtsstaatliche Befugnis durch technische Entwicklung faktisch ins Leere läuft? Genau das würde geschehen, wenn der Staat auf verschlüsselte Kommunikation überhaupt nicht mehr reagieren könnte. Die Quellen-TKÜ sorgt deshalb unter engen gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die Polizei auch dort Informationen gewinnen kann, wo sich Kriminelle gezielt hinter Verschlüsselungstechnologien zurückziehen. Wer auf dieses Instrument verzichten will, muss erklären, wie schwere Straftaten, organisierte Kriminalität oder terroristische Netzwerke sonst wirksam bekämpft werden sollen. (Beifall CDU und Staatsregierung – Ministerpräsident Michael Kretschmer: Richtig!) Ähnlich verhält es sich mit der automatisierten Datenanalyse. Hierbei geht es nicht um neue Datensammlungen, sondern um die Ausweitung bereits rechtmäßig vorhandener Informationen. Die Herausforderungen bestehen häufig nicht im Fehlen von Daten, sondern darin, Zusammenhänge innerhalb komplexer Datenlagen rechtzeitig zu erkennen. Wer erwartet, dass Ermittler auch künftig ausschließlich mit manuellen Recherchen arbeiten, ignoriert die Realität moderner Kriminalitätsbekämpfung. Entscheidungen über Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben selbstverständlich menschliche Entscheidungen. Moderne Analysewerkzeuge sollen Polizeibeamte unterstützen, nicht ersetzen. Selbstverständlich ist dieses Gesetz ein Ergebnis politischer Verhandlungen – und dies in Sachsen erstmalig in Form einer Minderheitsregierung. Dieses Ergebnis wurde unter verantwortungsvollen Debatten hart errungen. An dieser Stelle danke ich besonders der BSW-Fraktion dafür, dass sie sich dieser staatspolitischen Verantwortung gestellt hat und gemeinsam mit der Koalition dieses Gesetz trägt. (Beifall Christian Hartmann und Jan Löffler, CDU) Das BSW hat in seinem Änderungsantrag, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, deutlich gemacht, dass es die Legaldefinition der Vorfeldstraftat ebenso streichen will wie die eigentlich geplante Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes. Beides tragen wir als Union mit. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ausdrücklich Folgendes sagen: Die Einführung des Tasers war für uns als CDU ein wichtiger Punkt. Wir tragen den Wegfall dieses Einsatzmittels daher nur mit schweren Schmerzen. Wir als Fraktion halten den Taser unter den heutigen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten für ein wichtiges Einsatzmittel für den gesamten Polizeibereich. Viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie ihre Interessenvertretung sehen darin eine wichtige Ergänzung zwischen körperlichem Zwang und dem Einsatz der Schusswaffe. Selbstverständlich haben wir auch Verständnis für die Einwände dagegen. Deshalb ist dies ein politischer Kompromiss. Wer sich das Gesamtpaket ehrlich anschaut, dürfte eine tragfähige und ausgewogene Reform erkennen – eine Reform, die Sicherheit nicht gegen Freiheit ausspielt, sondern beides gemeinsam denkt. Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht zweierlei vom Staat: dass er ihre Freiheit schützt und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Freiheit kann ohne Sicherheit auf Dauer nicht bestehen. Ein Staat, der Gefahren nicht mehr wirksam begegnen kann, verliert Vertrauen, und ein Rechtsstaat, der seine Instrumente nicht an neue Entwicklungen anpasst, wird irgendwann handlungsunfähig. Genau deshalb modernisieren wir heute unser Polizeigesetz. Wir tun es auch aus Verantwortung gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für die Sicherheit unseres Landes einstehen und erwarten dürfen, dass der Gesetzgeber ihnen die notwendigen Instrumente für ihre Arbeit zur Verfügung stellt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Abg. Wähner. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir kennen alle Fälle, in denen es zu schlimmen Verbrechen kommt. Ein solcher Fall ist zum Beispiel der schlimme Anschlag in Magdeburg auf dem Weihnachtsmarkt. Er hat damals sechs Tote gefordert und Hunderte Personen körperlich und seelisch verletzt. Nachdem jetzt klar ist, dass viele staatliche Stellen vorher etwas darüber wussten, aber niemand die Hinweise zusammenführte, ist es logisch und richtig, dass man dieses wiederkehrende Problem lösen muss. Jetzt reden wir über einen Gesetzentwurf, der genau das leisten soll, und zwar mit Hilfe der künstlichen Intelligenz. Darüber hinaus wurden Aufträge der Rechtsprechung in diesem Gesetz umgesetzt, aber sie wurden übererfüllt – dazu später mehr. Das, was dabei als Gesetz herauskommt, ist leider nicht mehr anwenderfreundlich. Wir dürfen nicht vergessen, dass Polizeibeamte in komplexen Lebenssachverhalten komplexe rechtliche Entscheidungen treffen müssen, und das muss dann auch sehr schnell gehen. Bekanntlich ist es ja so: Wenn man einen Juristen fragt, dann bekommt man bei zwei Juristen drei Antworten, und wenn ich nach einer konkreten Antwort frage, heißt es meistens: Es kommt darauf an. Ist es dann hilfreich, wenn ich im Zweifel für eine solche komplexe juristische Frage erst einmal ein Gutachten vom Juristen der übergeordneten Stelle haben muss, um einigermaßen rechtssicher vorzugehen? Wohl kaum. Dennoch hat der Gesetzentwurf auch etwas Gutes, sodass ich ihn nicht schlechter reden möchte, als er tatsächlich ist. So freue ich mich für die Polizei, dass der Taser nach Jahren unseres Drängens nun endlich Eingang in das Gesetz gefunden hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Offenbar nun nicht mehr!) Ich habe eben gehört, dass er gleich wieder rausfliegen soll, bevor das Gesetz beschlossen wird. Es ist aber sehr wichtig, dass er einen Weg an den Einsatzgürtel der Kollegen findet. Ich habe gedacht: Gut, es wird noch etwas Zeit vergehen und Wasser die Elbe herunterfließen, auch bei Niedrigwasser, bis er dann irgendwann einmal im Dienst ankommt. Aber was jetzt vom BSW veranstaltet wurde, das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Ich habe gerade erst erfahren, dass die CDU diesem unsinnigen Änderungsantrag auch noch zustimmen möchte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben nicht richtig zugehört, Herr Wippel!) – Ich habe gehofft, dass es wirklich nicht kommt. Ich habe gehofft, dass die CDU das Rückgrat besitzt, an einer Sache festzuhalten, für die wir hier im Landtag seit mehr als zehn Jahren gekämpft haben. Auch für Sie als CDU war es eine harte Überzeugungsarbeit in Richtung SPD gewesen. Dass Sie das jetzt so mir nichts, dir nichts für einen faulen Kompromiss über Bord werfen – und das auf dem Rücken der Polizisten –, das enttäuscht mich sehr. (Beifall AfD) Eigentlich war ich an der Stelle des Lobes, aber das hat sich ja nun erledigt. Kommen wir zu den Kritikpunkten, die wir von vornherein bei diesem Gesetz haben. In dem Gesetz werden zum Beispiel Begriffe legal, also gesetzlich, definiert. Dafür haben wir § 4 Begriffsbestimmung. Für mich ist absolut unverständlich, warum man die Begriffsbestimmung der terroristischen Straftat verändert und dort gängige Tatbegehungsweisen herausgenommen hat: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung. Die sollen künftig nicht mehr mit den Mitteln der Gefahrenabwehr zur Terrorabwehr bekämpft werden können. Wie definiert man nun Terrorismus? Das Bundesministerium des Innern bezieht sich in seiner Internetpräsenz zur Terrorismusbekämpfung auf den Rahmenbeschluss des EU-Rates. Dort steht sinngemäß geschrieben: Jeder Mitgliedsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften als Straftaten definierten, vorsätzlichen Handlungen als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit dem Ziel begangen werden, die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören, Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können sowie Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit. Es geht sogar noch weiter: Nach Auffassung der EU-Ebene gehört auch die „schwerwiegende Zerstörung von Privateigentum, die Menschleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können,“ dazu. Diesbezüglich fragt sich doch der Bauunternehmer, dessen Bagger brennt, der Polizist oder der Briefträger, dessen Dienstwagen abbrennt, Hunderttausende Bürger wie in Berlin, wenn der Strom plötzlich ausfällt, oder der politische Bürger, dessen Geschäft in Leipzig zum wiederholten Male von Linksextremisten und Linksterroristen entglast worden ist: Wen wollen CDU und SPD mit diesem Gesetz eigentlich schützen? Was sind diese Angriffe auf die Gesellschaft? Sind das bloße Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen der PMK-links? Oder ist es nicht das, was jeder der Täter weiß, nämlich linksextremer Terrorismus? Wenn es Terrorismus ist – und es ist Terrorismus –, warum kastrieren Sie dann die Mittel der Polizei, um dessen Herr zu werden und die Gefahren abzuwehren? Ich erinnere Sie noch einmal deutlich an Ihren Amtseid. Es ist unsere Pflicht, Schaden vom Volk abzuwenden. Das geht nicht, indem wir die Polizei entmachten. Kommen Sie jetzt nicht damit um die Ecke, dass Sie nur die Rechtsprechung nachvollzogen hätten; das stimmt an dieser Stelle nicht. Im Urteil steht ganz klar, dass die Begriffsbestimmungen hinsichtlich des Straftatenkatalogs bestimmt unverhältnismäßig sind, sofern es nicht um bloße Vorbereitungshandlungen geht. Sie haben aber nicht nur herausgenommen, worauf sich die Kritik des Gerichts bezog, nämlich diese Vorbereitungshandlung, sondern Sie haben mir nichts, dir nichts das Gesetz um einen Strauß an Gewaltstraftaten gekürzt, für die die „Antifa-Ost“, die „Hammerbande“, so berühmt-berüchtigt ist – und das über die bundesdeutschen Grenzen hinaus. Der vorliegende Gesetzentwurf wäre das erste Polizeigesetz, bei dem die Antifa feiern und die verhassten Champagnerkorken knallen lassen könnte. Diese Streichung zeigt einmal wieder, dass es der CDUFraktion hierbei darum ging, den Roten und den GRÜNEN zu gefallen. Zu dumm nur für die CDU-Fraktion, dass das Einknicken vor Linken und GRÜNEN allein nicht ausgereicht hat. Ich frage Sie: Wer will denn in einem Land investieren und produzieren oder Kinder in die Welt setzen, in dem Terroristen hofiert werden – und das, obwohl der Innenminister bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes kundgab, dass er ein Problem mit Linksextremisten hat? Wissen Sie was? Das ist reine Rhetorik, das sind bloße Lippenbekenntnisse, nicht mehr. Aber wie heißt es so schön? An ihren Taten sollst du sie messen. (Beifall AfD) Jetzt einmal ein ganz anderes Thema. Ich muss doch noch einmal über den Taser reden. Wir kennen alle die Bilder, auf denen sich eine Gruppe von Polizisten um eine oft irgendwie bewaffnete, aggressive Person sammelt. Nicht selten setzt sich irgendwann die Traube in Bewegung, und der Täter zerstört munter fremdes Eigentum. Der Schusswaffeneinsatz ist oft weder möglich noch gerechtfertigt, also machen die Polizisten das, was sie gelernt haben: Sie schreien sich heiser, leeren erfolglos ihre Pfeffersprays, bevor dann – einige Tausend Euro Schaden und viel Kopfschütteln bei den Bürgern später – ein beherzter Beamter auf den Bewaffneten zustürmt und sich unnötig in Gefahr bringt, wenn er denn einen Taser hätte. Ganz deutlich: Damit muss Schluss sein. Sie haben es heute als CDU-Fraktion schlicht und ergreifend vergeigt. Herzlichen Dank dafür. (Demonstrativer Beifall CDU) Der Taser ist nichts anderes als ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie Hunde, Pferde oder Autos. Der Störer wird mit dem Hilfsmittel, ähnlich wie beim Pfefferspray, außer Gefecht gesetzt, aber eben nicht durch Schmerzen, sondern durch unvermeidliche Muskelreize, elektrisch ausgelöst. Der Taser ist aus unserer Sicht ein sicheres, längst überfälliges Einsatzmittel. Deswegen haben Sie jetzt die Chance, die Sache zu heilen. Sie können mit unserem Änderungsantrag den Taser richtig als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzustufen. Noch ist es nicht vorbei. Jetzt kommen wir zum letzten Thema, der künstlichen Intelligenz. Diese treibt viele Leute um. CDU und SPD wollen den KI-Einsatz zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Wir erinnern uns an den Anschlag von Magdeburg: Daten und Postings lagen vor. Sie wurden aber nicht zusammengeführt. Der Anschlag wurde nicht verhindert. Er fand statt, mit den bekannten schrecklichen Folgen. Was bedeutet das für die Zukunft? Daten aus bisher vorhandenen Datenbanken und Screenshots aus dem Internet sollen im Einzelfall zusammengeführt werden. Praktisch dürfte die Online-Androhung einer solchen Straftat wohl der häufigste Ausgangspunkt für eine polizeiliche Maßnahme sein. Insofern ist es aus unserer Sicht folgerichtig, diese online erlangten Informationen zu verwenden. Wer komplett gegen den KI-Einsatz ist, muss sich später den Fragen der Angehörigen stellen, warum man nicht alles Menschenmögliche getan hat, um diese Tat zu verhindern. Die Grenze zur Totalüberwachung ist aber fließend. Deshalb braucht solch ein Gesetz ganz klare Schranken zum Anlernen und für den Einsatz der KI. Vor allem braucht es klare Regeln, wen diese Daten nichts angehen, zum Beispiel Amerika, China oder private europäische Anbieter. Unsere Daten haben in deren Rechenzentren nichts verloren. Aus unserer Sicht ist die Regelung schlicht und ergreifend ungenügend. Die Beschränkungen sind zu weit gefasst und lassen zu viele Freiheiten, zum Beispiel die Über- und Weitergabe von persönlichen Daten. Auch die Zukunft der rechtmäßig gespeicherten Daten ist in der Praxis fragwürdig. Aktuell berichtete die Bild, dass mindestens in einem anderen Bundesland Datenspuren aus Handys von der Polizei gekauft worden seien. Der Artikel hatte die Überschrift: „Polizei kauft Bewegungsdaten von Nutzern.“ Wenn Sie regelmäßig die Standortdienste Ihres Smartphones nutzen, dann kann es sein, dass Ihre Daten, die von der Werbeindustrie gesammelt worden sind, bereits als Datensatz bei der Polizei vorliegen. Wer glaubt in der Runde eigentlich, dass es ihn nicht betrifft? Jeder muss einmal nachdenken, welche Dienste er im Netz vermeintlich gratis nutzt. Dann kann man sich eine Regel merken: Wenn man für das Produkt nicht bezahlt, ist man selbst meistens das Produkt. Ich bin hierzu, ehrlich gesagt, auf die Antwort der Staatsregierung gespannt, weil so etwas Transparenz erfordert. Das sind keine geheim zu haltenden Tatsachen, das sage ich jetzt schon einmal, falls so etwas in der Antwort stehen sollte. Wie und welche Daten kommen nun aber in die KI? Rechtmäßig erhobene Daten sollen zwar – abgestuft nach anonymisierten, pseudonymisierten und Klardaten – verwendet werden, und das auch nur, wenn der Aufwand der Anonymisierung der Daten zu hoch ist. Aber wer legt denn den Maßstab für diesen Aufwand fest? Wenn ich mir ansehe, dass die Regierung nicht einmal regelmäßig vorhandene statistische Daten auswerten kann, um Kleine Anfragen von Abgeordneten zu beantworten, weil es einen zu hohen Aufwand hätte, dann stellt sich mir die Frage: Wie schnell ist man denn bei der Hand bei einem angeblich hohen Aufwand für die Anonymisierung von Daten? Wir reden hierbei von erheblichen Datenmengen. Oder soll die ganze Datenflut mithilfe einer KI anonymisiert werden, um sie dann in die nächste KI zum Anlernen einzuspeichern? Das wäre dann die Frage nach dem Henne-Ei-Prinzip. Es kann jedenfalls nicht angehen, dass wir Massendaten an KI-Hersteller herausgeben, die KI anlernen lassen und dann nicht wissen, welche Daten über die angelernte KI auf deren Servern verbleibt. Das Mindestmaß an Datenschutz muss sein, dass die Daten auf sicheren Servern und in Rechenzentren der Polizei und des Freistaates bleiben, die im Zweifel noch zu errichten sind. Ein gewissermaßen rechtliches Trostpflaster ist, dass die KI am Ende nur von besonders geschulten Polizeipersonal verwendet werden darf; das ist schon einmal gut. Aber gerade bei diesem Thema hatte der Fachverantwortliche für Digitalisierung der GdP Sachsen in der Anhörung nur ein mildes Lächeln übrig. Warum, frage ich mich. Na ja, ganz einfach: Das Gesetz sagt nichts über den Inhalt der Schulungen aus. Es sagt auch nichts darüber aus, wie viele Leute in welcher Tiefe geschult werden. Glauben Sie mir: Es gibt auch bei der Polizei, wie in jedem anderen Beruf, Schulungen und Schulungen. Am Ende haben Sie dann ein Zertifikat über die Teilnahme und sind berechtigt, irgendetwas zu tun. Kurz und gut. Es kann im Einzelfall eine berechtigte Maßnahme werden, es kann aber auch die Tür zum großflächigen Gebrauch der KI werden. Bedenken Sie, dass es bereits Anwendung finden kann, wenn der sogenannte Bestand des Staates in Gefahr ist. Wir haben in der Anhörung auch gelernt, dass das wohl bereits der Fall sein kann, wenn Sie einer angeblich und möglicherweise – und in unserem Fall der AfD ganz sicher – fälschlich als verfassungsfeindlich eingestuften Partei angehören oder ihr nur nahestehen. Laut aktuellen Wahlumfragen betrifft das 42 plus x Prozent der Sachsen, die damit Gefahr laufen, möglicherweise überwacht zu werden. Fühlen Sie und Ihre Daten sich damit sicher? Bei Ihnen kann ich mir das vorstellen – wir und unsere Wähler jedenfalls nicht. Denen sind wir verpflichtet. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Tut mir leid, aber wir können dem nicht zustimmen. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Wippel. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Bernd Rudolph.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ronny Wähner hat es schon gesagt: Die Debatte über dieses Gesetz wird inzwischen seit vielen Monaten geführt. Wer die Debatte verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass es dabei nie nur um einzelne Paragrafen ging, sondern es ging um eine grundsätzliche Frage. Wie reagiert ein Rechtsstaat auf neue Gefährdungslagen, neue Kriminalitätsformen und eine immer stärkere Digitalisierung unserer Gesellschaft? Eines dürfen wir bei allen Diskussionen über Befugnisse und Grundrechte nicht vergessen: Nicht das Begehen schwerer Straftaten ist ein Bürgerrecht. Ein Bürgerrecht ist vielmehr der Anspruch der Menschen, vom Staat vor schweren Straftaten geschützt zu werden. Und dieser Schutzauftrag bleibt bestehen, auch wenn sich die Methoden der Täter verändern. Diese Änderungen prägen den polizeilichen Alltag. Wir erleben organisierte Kriminalität über Ländergrenzen hinweg. Wir erleben terroristische Bedrohungen. Wir erleben eine immer stärkere Digitalisierung von Kommunikation, Tatplanung und Vernetzung. Wir erleben Datenmengen, die vor wenigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wären. Meine Damen und Herren! Darauf muss ein handlungsfähiger Staat reagieren können. Die eigentliche Frage war für uns deshalb nie, ob es neue Befugnisse geben darf. Die eigentliche Frage war, wie diese Befugnisse ausgestaltet werden. Man muss erklären, warum es bestimmte Befugnisse braucht. Man muss aber zugleich dafür sorgen, dass sie nicht übergriffig ausgestaltet werden. Und genau an diesem Punkt begann unsere Arbeit. Der Referentenentwurf war ein erster Aufschlag. Mit dem Regierungsentwurf wurden die Fragen konkreter. Es folgten Anhörungen mit Sachverständigen, Datenschutzexperten, Polizeivertretern und Praktikern. Erst auf dieser Grundlage haben wir die Verhandlungen geführt, aus denen die heute vorliegenden Änderungen hervorgegangen sind. Unser Ziel war dabei nie die vollständige Verhinderung aller Befugnisse. Unser Ziel war, Freiheit und Sicherheit in ein vertretbares Gleichgewicht zu bringen. (Beifall BSW) Deshalb haben wir jede einzelne neue Befugnis daraufhin geprüft, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ausreichend eingehegt ist. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Vorfeldstraftat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da haben Sie Murks gemacht!) Eingriffe in Grundrechte dürfen nicht auf unbestimmte Generalklauseln gestützt werden. Deshalb haben wir darauf gedrungen, die Voraussetzungen unmittelbar in den jeweiligen Befugnisnormen zu regeln. Damit wird klarer, wann welche Maßnahme überhaupt zulässig ist und zugleich – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Änderungsantrag ist …!) – Hören Sie doch mal zu, Herr Lippmann! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist ein Zwischenruf!) – Ja, Sie brüllen dazwischen und stören. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Kommen Sie wieder runter! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Warten Sie mal ab!) Und zugleich wird die Anwendung in der Praxis vereinfacht. Auch bei der Bodycam haben wir nachgeschärft. Für uns stand fest: Aus dem Einsatz einer Bodycam darf keine Wohnungsüberwachung werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie soll das denn technisch machbar sein?) Gerade deshalb haben wir diese Grenze ausdrücklich im Gesetz markiert. (Beifall BSW – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Besonders intensiv wurde über den Einsatz moderner Technologien diskutiert. Die Frage ist nicht, ob moderne Technik eingesetzt wird. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt wird und welchen Grenzen der Einsatz unterliegt. Wer heute schwere Straftaten verhindern, vermisste Personen finden oder terroristische Gefahren abwehren will, der kann die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts nicht einfach ignorieren. Umgekehrt gilt aber genauso: Nur weil etwas technisch möglich ist, darf es noch lange nicht schrankenlos eingesetzt werden. Genau an dieser Stelle haben wir auf zusätzliche Sicherungen, engere Voraussetzungen und stärkere Kontrollen gedrungen. Das gilt insbesondere für die biometrische Fernidentifizierung. Ich gestehe, dass wir uns dieser Befugnis zunächst sehr kritisch genähert haben. Letztlich war für uns ausschlaggebend, dass sie nur für eng begrenzte Fälle zulässig ist, einem Richtervorbehalt unterliegt und jeder Treffer durch einen Menschen überprüft werden muss; denn das Wichtigste ist: Es ist nicht die Maschine, die entscheidet – allenfalls liefert sie einen Hinweis. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jaja!) Ebenso wesentlich war für uns, dass Daten unbeteiligter Personen automatisiert und spurenlos gelöscht werden. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass die Maßnahme unerlässlich sein muss. Die Gesichtserkennung darf also nur dann eingesetzt werden, wenn der gesetzliche Zweck auf andere Weise nicht zu erreichen ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch dadurch wurde die Eingriffsschwelle weiter angehoben. Ebenso haben wir die Voraussetzungen bei der Kennzeichenerfassung präzisiert. Im grenznahen Raum genügt künftig nicht irgendein Verdacht. Hinzukommen muss ein Bezug zur grenzüberschreitenden Kriminalität. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Dadurch wurde durch uns eine Befugnis begrenzt statt ausgeweitet. Noch deutlicher wurde die Frage nach der richtigen Balance bei der automatisierten Datenanalyse. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Herausforderung moderner Polizeiarbeit besteht zunehmend darin, relevante Zusammenhänge in immer größeren Datenmengen zu erkennen. Deshalb drängt sich die Frage, ob technische Systeme dabei unterstützen dürfen, geradezu auf. Unsere Antwort lautet: Ja, aber nur unter klaren rechtsstaatlichen Grenzen. Besonders wichtig war für uns dabei ein Punkt: Die Polizei darf keine Blackbox-Systeme einsetzen. Deshalb haben wir an dieser Stelle zusätzliche Sicherungen durchgesetzt; denn wer in Grundrechte eingreift, der muss auch erklären können, warum. Die ausgegebene Antwort eines Systems darf nicht auf einer Funktionsweise beruhen, die sich einer Überprüfung entzieht. Meine Damen und Herren! Wir meinen: Nicht jede KI ist eine Blackbox. Aber um es deutlich zu sagen: Jede Blackbox ist für uns unzulässig. (Beifall BSW – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Chapeau!) Nun wird häufig eingewandt, künstliche Intelligenz sei grundsätzlich intransparent. Wenn dem so wäre, dann dürfte sie nach den von uns durchgesetzten Anforderungen nicht eingesetzt werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass technische Systeme entwickelt werden können, deren Ergebnisse überprüfbar sind und deren Einsatz rechtlich beherrschbar bleibt. Meine Damen und Herren! Auch die Diskussion um Palantir war für uns kein im Vorblatt des Gesetzes zu erwähnendes Randthema; denn sie führte zu einer grundsätzlichen Frage: Wollen wir bei der Verarbeitung sensibler Polizeidaten auf intransparente Systeme setzen und uns in neue außereuropäische Abhängigkeiten begeben? Unsere Antwort darauf lautet: Nein. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag eingebracht, der im Innenausschuss bereits angenommen wurde und mit dem der Freistaat Sachsen auf den Einsatz von Software der Firma Palantir verzichten soll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ohne jegliche Bindung und mit Vergabeproblemen!) Es macht einen Unterschied, wer solche Systeme entwickelt und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen dies geschieht. (Sebastian Wippel, AfD: Solche Sachen gehören in die Vergabe und nicht in die Anträge!) Zugleich haben wir die Regeln für Entwicklung, Training und Tests solcher Systeme verschärft. Zu diesem Zweck dürfen Daten grundsätzlich nur anonymisiert und pseudonymisiert verwendet werden. Auftragsverarbeiter müssen ihren Sitz und ihre Serverstrukturen innerhalb der Europäischen Union haben. (Sebastian Wippel, AfD: Palantir Deutschland GmbH!) Eine Weitergabe an beliebige Dritte ist nicht mehr vorgesehen. Besonders sensible Daten bleiben von der Verarbeitung ausgeschlossen. Wir ziehen damit eine klare Grenze gegenüber außereuropäischen Abhängigkeiten bei der Verarbeitung sensibler Polizeidaten. Meine Damen und Herren! Auch die Quellen-TKÜ haben wir intensiv diskutiert. Maßgebend waren für uns letztlich die hohen Eingriffsschwellen, der Richtervorbehalt und die Berichtspflichten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und die Sicherheitslücken zu Russland?) – Die Debatte über Sicherheitslücken wird damit nicht beendet. Meine Damen und Herren, sie muss weitergeführt werden, und zwar bundesweit, und sie wird weitergeführt werden. In der Gesamtabwägung überwiegt für uns jedoch die Notwendigkeit, schwere Gefahren erkennen und ihnen wirksam begegnen zu können. Es wurde schon erwähnt: Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir am Ende mitgetragen. Das gilt insbesondere für den Taser. Wir waren zunächst bereit, über einen Pilotversuch zu sprechen. Die Anhörungen haben jedoch gezeigt, dass erhebliche Zweifel bestehen können. Und Herr Lippmann – – Entschuldigung! Herr Wippel – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das nehmen Sie zurück!) – Ja, das nehme ich zurück, Herr Lippmann. Herrn Wippel meine ich natürlich. – Herr Wippel, Sie waren doch selbst bei der Anhörung dabei. Sie haben doch gehört, wie die Polizeivertreter gesagt haben, dass sie kaum in der Lage seien, die Schießausbildung ordnungsgemäß durchführen zu können. (Sebastian Wippel, AfD: Das hat doch mit den rechtlichen Möglichkeiten nichts zu tun, die ich schaffe!) Sie haben doch auch die anderen Sachverständigen gehört, die gesagt haben, dass es durchaus Zweifel an der Anwendung des Tasers gibt. (Sebastian Wippel, AfD: Ich kann an allem zweifeln!) Natürlich gibt es Befürworter; das ist doch richtig. Letztlich haben uns die Anhörungen gezeigt, dass erhebliche Zweifel bestehen bleiben. (Sebastian Wippel, AfD: Das liegt im Auge des Betrachters! Andere Bundesländer sehen das anders!) Und deshalb haben wir nach gründlicher Abwägung die Einführung des Tasers im regulären Polizeivollzugsdienst am Ende nicht mitgetragen. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, das gehört zur Wahrheit dieser Debatte: Wer die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit sucht, muss nicht nur dazu bereit sein, notwendige Befugnisse zu schaffen. Er muss auch dazu bereit sein, Grenzen zu ziehen, wenn die Voraussetzungen nicht überzeugen. Genau das haben wir beim Taser getan. Lassen Sie mich an der Stelle bereits über den Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist schön! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Meine Damen und Herren, Sie wollen auf wesentliche Teile der neuen Befugnisse verzichten. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist gut so! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Gut formuliert!) Das ist eine legitime politische Position – wir teilen sie allerdings nicht. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nun hat Herr Lippmann erklärt, er habe Zweifel, ob ein erheblicher Teil der Mitglieder dieses Landtags überhaupt verstehe, wie KI funktioniert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Immer schön, dass Sie sich gemeint fühlen! – Weitere Zurufe) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Rudolph, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN jetzt noch nicht dran ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Gesetzentwurf, Herr Präsident!)

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Bernd Rudolph BSW

Der Gesetzentwurf. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ja, der auch noch nicht. Sie müssten dann bitte in der nächsten Runde dazu sprechen.

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Bernd Rudolph BSW

Das mache ich gerne. Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt erst mal zum Schluss und melde mich später noch mal zu Wort. Ich respektiere, dass andere Fraktionen zu anderen Abwägungen kommen. Die GRÜNEN und Linken wollen auf wesentliche Befugnisse verzichten. Die AfD fordert an anderer Stelle in einem Änderungsantrag noch weitergehende Eingriffsmöglichkeiten. Wir teilen beide Positionen nicht; denn weder ein Staat, der auf notwendige Befugnisse verzichtet, noch ein Staat, der immer neue Eingriffe ermöglicht, wird dem Anspruch eines freiheitlichen Rechtsstaates gerecht. Unser Maßstab war die Frage, ob der Staat auf neue Gefährdungslagen reagieren kann, ohne dabei die Grenzen des Rechtsstaates zu überschreiten. Genau deshalb haben wir verhandelt, und nur deshalb waren die von uns erreichten Änderungen für unsere Bewertung entscheidend. Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt Regelungen, die wir in dieser Form nicht hätten mittragen können. Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht. Wir haben Eingriffsschwellen angehoben, wir haben Befugnisse präzisiert und begrenzt, wir haben zusätzliche Kontrollmechanismen geschaffen, wir haben die Einführung des Tasers verhindert, wir haben klare Leitplanken für Datenanalyse und KI eingezogen und wir haben dafür gesorgt, dass Sachsen auf Software von Palantir verzichten soll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja! – Beifall BSW) Wer all das als Feigenblattänderungen bezeichnet, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) für die wir uns angeblich über den Tisch haben ziehen lassen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) der verkennt den Kern dieser Debatte; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … oder Sie den Kern des Gesetzes!) denn genau diese Änderungen haben aus unserer Sicht den Unterschied zwischen einem Gesetz gemacht, das wir nicht hätten mittragen können, und einem Gesetz, dem wir heute zustimmen können. Deshalb sprechen wir von einer klar erkennbaren BSW-Handschrift. Unsere Entscheidung beruhte dabei nicht auf politischen Tauschgeschäften, sondern auf einer inhaltlichen Bewertung des Gesetzes. Ausschlaggebend waren die Änderungen, die wir in den Verhandlungen erreicht haben. Wer verstehen will, warum die Mehrheit unserer Fraktion zustimmt, der findet die Antwort in diesen Änderungen und nicht in Spekulationen der politischen Mitbewerber und der Presse. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Ich will aber auch nicht verschweigen, dass dieser Weg innerhalb unserer Fraktion wie auch in der Partei intensiv diskutiert wurde. Einige Kolleginnen und Kollegen sind aus grundsätzlichen persönlichen Erwägungen zu einer anderen Bewertung gekommen. Das trifft auch auf unseren Jugendverband zu. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal unseres Jugendverbandes, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) das kommt ja auch in anderen Parteien vor. Im Übrigen hat das sächsische JSW diese Meldung des Bundes-JSWs nicht mitgetragen. Aber sei es drum, ich respektiere das ausdrücklich. Gerade bei Fragen, die den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit betreffen, sind unterschiedliche Gewissensentscheidungen nichts Ungewöhnliches. Die Mehrheit unserer Fraktionen ist jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgenommenen Änderungen eine Zustimmung rechtfertigen; denn Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Die Menschen haben Anspruch auf beides. Genau diesem Anspruch wird das Gesetz nach den vorgenommenen Änderungen aus unserer Sicht gerecht. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der heute vorliegenden Fassung mehrheitlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BSW sowie Sören Voigt und Ronny Wähner, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Bernd Rudolph. Als Nächstes spricht Herr Abg. Pallas für die SPD-Fraktion.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit als die Abwesenheit von Gefahren und das Vertrauen in das eigene Wohlbefinden ist ein menschliches Grundbedürfnis. Die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit ist eine Kernaufgabe unseres demokratischen Rechtsstaates. Deshalb diskutiert das Hohe Haus heute die Frage, ob die Befugnisse für die sächsische Polizei ausreichen, um die Sicherheit aller Menschen in unserem Land gewährleisten zu können. Gleichwohl gilt: Nicht alles, was technisch oder verfassungsrechtlich gerade noch möglich ist, ist gleichzeitig geboten; denn in der anderen Waagschale wiegen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ziemlich schwer, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch deshalb diskutiert das Hohe Haus, wie weit die Befugnisse der Polizei in die Grundrechte eingreifen dürfen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert. Als SPD-Fraktion haben wir uns bei den Verhandlungen zum heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften davon leiten lassen, dass die Sicherheitsinteressen mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen sind, damit die Polizei über diejenigen Befugnisse verfügt, die sie zur Abwehr von Gefahren in einer sich immer rasanter digitalisierenden Welt braucht, und dass gleichzeitig der Eingriff in die Freiheitsrechte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt. Meine Damen und Herren! Zentraler Anlass und Richtschnur für die Polizeirechtsnovelle waren das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024 und jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die uns klare Leitplanken für eine ausgewogene und grundrechtssensible Anpassung polizeilicher Befugnisse gelegt haben. Und, meine Damen und Herren, die Zeit drängt. Bei dieser Novelle hat der Hof dem Landtag als Gesetzgeber bis zum 30. Juni Zeit gegeben, um das Polizeirecht verfassungskonform auszugestalten. Andernfalls drohen wichtige Teile des aktuellen Gesetzes am 01.07. außer Kraft zu treten, wodurch die sächsische Polizei die rechtliche Grundlage für verschiedene Befugnisse verlieren würde. Das wenden wir mit dem heutigen Beschluss des Gesetzentwurfes ab. In den letzten Monaten gab es einen intensiven Austausch darüber, ob verschiedene neue Befugnisse eingeführt werden sollen und wie dabei individuelle Freiheitsrechte weitgehend gewahrt werden können. Dabei spielten neue Bedrohungsszenarien wie das mögliche Auskundschaften öffentlicher Infrastruktur mittels Drohnen genauso eine Rolle wie die Einsicht, dass wir noch entschiedener als bisher gegen häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt vorgehen müssen. Die wohl wichtigsten und auch umstrittensten Themen waren dabei die Befugnisse zur Nutzung von KI zur Datenanalyse und die Möglichkeiten zur Mustererkennung und biometrischen Fernidentifizierung bei der Videoüberwachung. Für die Einführung dieser Befugnisse sprechen die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die der Landtag nicht ignorieren sollte. Insbesondere die voranschreitende Digitalisierung bietet nicht nur die Chance auf Innovation in allen Lebensbereichen, sie öffnet auch das Tor für immer neue und komplexere Gefahren und Kriminalitätsformen. Ich kann dabei die Skepsis in Teilen der Bevölkerung verstehen, gerade wenn es um die Nutzung von KI geht, da der Schritt zur dystopischen Zukunftsvorstellung an mancher Stelle nur kurz scheint. Auf der anderen Seite schreitet die Nutzung von KI durch Privatpersonen, durch Unternehmen oder durch Institutionen unaufhörlich voran – auch in der Verwaltung. Doch ausgerechnet der Polizei soll nach Meinung einiger diese Möglichkeit verwehrt werden. Das ist doch auch nicht richtig, meine Damen und Herren. Außerdem steht die Polizei vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größer werdenden Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, der die Möglichkeiten einer händischen Analyse weit übersteigt. Es gilt also, die Möglichkeiten der technischen Entwicklung auch für die Polizei grundrechtssensibel nutzbar zu machen. Meine Damen und Herren! Nach meiner Wahrnehmung hat es sich bei diesen Abwägungen von Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten niemand leicht gemacht. Als SPDFraktion haben wir uns im Ergebnis intensiver Verhandlungen dafür entschieden, den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung mitzutragen. Bei der öffentlichen Anhörung haben wir wichtige Anregungen und Hinweise von Sachverständigen entgegengenommen, wie gerade bei den neuen Befugnissen unions- oder verfassungsrechtliche Risiken beseitigt werden können. Diese waren handlungsleitend für die Änderungen, die CDU, BSW und SPD dem Innenausschuss vorgeschlagen haben. Außerdem hatte keiner der Sachverständigen den vorliegenden Entwurf der Staatsregierung in seiner Gänze abgelehnt oder durch Kritik verrissen. Das finde ich bei dem Thema und der Zusammensetzung des Podiums schon sehr bemerkenswert, auch wenn selbstverständlich Nachbesserungsbedarfe vorgetragen wurden. Als SPD-Fraktion haben wir uns zusammen mit CDU und BSW deshalb auf entscheidende Veränderungen verständigt: einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt durch längere Anordnungsfristen bei Wohnungsverweisungen, engere Vorgaben für die Durchführung einer biometrischen Echtzeitidentifizierung, die Einführung des Richtervorbehalts und eine stärkere Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte für alle Formen der automatisierten Datenanalyse sowie keine Weitergabe von personenbezogenen Daten bei der Entwicklung, dem Training und dem Testen von KI-Systemen an Dritte. Bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs haben wir als SPD klargemacht, dass wir bei der Datenanalyse auf eine nationale oder europäische Lösung setzen und es keine Zusammenarbeit mit der Firma Palantir geben kann. Neben der zweifelhaften politischen Agenda des Inhabers geht es hier vor allem um den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger und unsere digitale Souveränität. Das kann man jetzt auch herunterspielen und sagen – Kollege Rudolph erwähnte es bereits –, dass das nur im Vorblatt des Gesetzes stand, aber es sind die historischen Fakten. Am Ende geht es darum, dass es auch so kommt. Kollege Lippmann, der das schon bei der vorangegangenen Rede bemerkt hatte, kann gern in Baden-Württemberg nachfragen, wie sie das lösen wollen, wenn sie nunmehr ebenfalls von Palantir Abstand nehmen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich bin überzeugt, dass es dort gute Regelungen gibt. Meine Damen und Herren, unterm Strich bleibt festzuhalten, dass mit dem heute hier vorliegenden Entwurf für ein neues Polizeigesetz Sachsen das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für die Nutzung von KI in der Polizeiarbeit sein wird. Meiner Meinung nach ist das ein Gewinn – nicht nur für die sächsische Polizei, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir tragen nicht nur den Vorgaben der Verfassungsgerichte fristgerecht Rechnung. Es wurde ein Polizeirecht geschaffen, das sich auf der Höhe seiner Zeit befindet. Das Gesetz ist damit Kompromiss und Fortschritt zugleich, und in der Natur von beidem liegt es, dass sie in der Regel auf Widerspruch treffen. Auch bei diesem Gesetz war es erwartbar, dass es Kritik an dem Vorhaben geben wird und dass Menschen Ängste und Befürchtungen daran knüpfen. Diese Bedenken nehmen wir als SPD selbstverständlich sehr ernst. Wir haben sie gründlich abgewogen, insbesondere im Zusammenhang mit den Äußerungen in der Ausschussanhörung, und haben darüber diskutiert. Wir kommen im Ergebnis zu einer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Deshalb bitte ich ebenfalls um Ihre Zustimmung. Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Ich erteile nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Lippmann das Wort; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten hat ein Gesetzgebungsprozess den Begriff der Farce, also eines unwürdigen Schauspiels, so sehr verdient wie diese Polizeigesetznovelle. (Zuruf AfD: Nee!) Das Polizeigesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte – getragen von Überwachungsfantasien statt von Vernunft, gegründet auf einem falschen Verständnis des Auftrags des sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) und ins Werk gesetzt durch ein unwürdiges parlamentarisches Schauspiel. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir als BÜNDNISGRÜNE haben zusammen mit der Linken bereits 2019 erfolgreich gegen den Frontalangriff auf die Bürgerrechte – gegen die damalige Polizeigesetznovelle – geklagt. Daraus ergab sich für die Staatsregierung ein klarer Auftrag: binnen von zweieinhalb Jahren das Polizeigesetz auf verfassungsmäßige Füße zu stellen, also bis zum 30.06.2026 – mithin also innerhalb der nächsten sechs Tage – ins Werk zu setzen. Diesen unmissverständlichen Auftrag des höchsten sächsischen Gerichts hat man im Innenministerium offenbar kolossal fehlinterpretiert und stattdessen den nächsten verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzentwurf an den Landtag übersandt. Da man dafür fast zwei Jahre brauchte, hat schlussendlich die Minderheitsregierung schwere Angriffe auf die Bürgerrechte aller Menschen in diesem Freistaat im Schweinsgalopp durch diesen Landtag gepeitscht. (Tom Unger, CDU: Buh!) Und das, obwohl es hier um einen Gesetzentwurf geht, der schlicht einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit einläuten wird. Um es an dieser Stelle einmal klarzumachen: Dieser Gesetzentwurf führt dazu, dass zukünftig KI über die Frage entscheiden kann, in welcher Situation vermeintlich eine Gefahr vorliegt, dass Algorithmen darüber befinden könnten, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert wird, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) und das, obwohl ich mir sicher bin – das wiederhole ich gerne –, dass wesentliche Teile dieses Hohen Hauses nicht hinreichend verstehen und verstehen werden, wie KI-Systeme im Kern arbeiten und was deren Entscheidungen am Ende für die Sicherheit und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat Sachsen bedeuten, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) was es heißt, wenn nicht mehr Kommissar Krause, sondern Kommissar KI die Anhaltspunkte liefert, aufgrund derer man auf offener Straße oder einem Platz kontrolliert werden kann. Das sind Fragen, werte Kolleginnen und Kollegen, die entscheidet man nicht einfach im Schweinsgalopp, sondern mit Besonnenheit und vor allem mit einem Bewusstsein für unsere freiheitliche Verfassungsordnung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es als Abgeordnete den Menschen im Freistaat Sachsen schuldig, dass wir bei der Schaffung neuer Befugnisse erkennbare Abwägungen zwischen der tatsächlichen Notwendigkeit neuer Befugnisse und deren Wirkung auf die Grundrechte von Betroffenen vornehmen und dass wir uns mit den Risiken, die neue Befugnisse mit sich bringen, inhaltlich tiefgehend auseinandersetzen. Davon, werte Kolleginnen und Kollegen, sind wir weit entfernt. Schauen wir einmal auf die zentrale Argumentation, warum es angeblich diese neuen Befugnisse braucht; das können Sie in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses nachlesen. Das BSW argumentiert mit umfassenden Datenmaterialien in Ermittlungsverfahren und verkennt, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) dass das nichts mit dem Polizeirecht zu tun hat, sondern in der Strafprozessordnung geregelt wird, und dass es in diesem Gesetzentwurf vor allem um den Einsatz von KI für Vorhersagen und Echtzeitüberwachung geht und nicht um die normale Datenanalyse. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) – Vielleicht haben Sie das noch nicht verstanden. Die CDU will mit dem Polizeigesetz neuerdings den Verfassungsschutz stärken und missachtet gleich einmal das Trennungsgebot nach Artikel 83 der Landesverfassung. Der Innenminister wird sich nachher wieder hier hinstellen und stolz verkünden: Die Polizei muss tun dürfen, was sie können soll oder Kriminelle können. Und: Sachsen muss auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern agieren. – Dabei ist Sachsen mit diesem Gesetzentwurf lediglich eines: Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Damit wird klar: Wenn wesentliche Teile der Mehrheit für diesen freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf weder so richtig wissen, wofür sie die neuen Befugnisse brauchen, noch wofür sie angewandt werden können, dann kann ich nur eindringlich davor warnen, dem heute zuzustimmen. Das, was Sie heute hier machen, ist keine Sicherheitsgesetzgebung moderner Art, das ist schlichtes Grundrechtsharakiri. Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde nicht nur deutlich, dass selbst die anwesenden Vertreter der Polizei große Anwendungsschwierigkeiten im Bereich KI haben werden und nicht immer wussten, dass bestimmte schwerste Eingriffsbefugnisse wohl doch nicht zum Ergreifen von Taschendieben auf Weihnachtsmärkten genutzt werden dürfen – was wahrscheinlich offensichtlich der Glaube ist. Es wurde auch klar, dass sich Beamtinnen und Beamte, die aufgrund von KI-Ergebnissen anschließend Maßnahmen gegen Personen einleiten, wohl auf die zuvor von der KI getroffene Entscheidung verlassen werden, weil sie diese Entscheidung schlicht gar nicht überprüfen können. Da nützt es auch nichts, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition und des BSW, dass die Ergebnisse der KI nach ihrer letzten Änderung jederzeit nachvollziehbar sein müssen. Es ist ein prinzipieller Irrglaube zu glauben, dass das funktionieren werde. Ich prophezeie Ihnen: Der Tag wird kommen, an dem vor einem Verwaltungsgericht dieses Landes ein Polizist erklären wird, dass er die Durchsuchung einer Person auf die Prognose einer KI gestützt hat. Dann wird Ihnen hoffentlich klar sein, dass das, was Sie heute gedenken zu beschließen, nicht nur freiheitsfeindlich ist, sondern schlussendlich auch rechtsstaatlicher Murks. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe nicht, dass Ihnen vor Augen geführt wird, welche Probleme mit der Quellen-TKÜ verbunden sein können, die Sie hier so en passant einführen, welch große Gefahr das für unsere Sicherheit in Sachsen ist. Denn Sie müssen zur Funktionalität der Quellen-TKÜ Sicherheitslücken offenhalten, um Trojaner aufzuspielen, und genau das sind die Sicherheitslücken, die schlussendlich auch Russland oder China zum Angriff auf uns, auf unsere kritische Infrastruktur nutzen können. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE nicht hinnehmbar und vor allen Dingen nicht zustimmungsfähig. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen, die Nonchalance des Umgangs mit zentralen Bürger- und Freiheitsrechten durch die Koalition und das BSW zeigt sich ebenfalls im weiteren Schmierentheater, wie man mit diesem Parlament umgeht. Dabei ist der Antrag zum vermeintlichen Ausschluss von Palantir durch das BSW nur ein kleiner Baustein. Er wirft eine große Menge vergaberechtlicher Fragen auf und entfaltet überdies keine Rechtswirkung, da man nichts präzise im Gesetz geregelt hat. (Zuruf Henning Homann, SPD) Man kann jetzt dahinstellen, ob es die Lage besser macht oder es schlicht entbehrlich ist. Ich bin übrigens sehr gespannt, was Ihnen das Innenministerium eines Tages antworten wird, wenn Sie, Herr Rudolph, fragen, ob Palantir hier eingesetzt wird. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Ich kann Ihnen antworten. Die Antwort wird wahrscheinlich wie bei meiner Anfrage im Innenausschuss zum Thema Nutzung von Datenhändlern sein: Das dürfen wir Ihnen nicht sagen, weil schon die Auskunft, ob wir mit denen zusammenarbeiten, so schwer sicherheitsgefährdend ist, dass man nicht mal den Landtag darüber informieren darf. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Sie haben sich hier für dumm verkaufen lassen, und das ist der Beweis dafür, dass Sie nicht verstehen, was Sie hier tun. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Krönung ist der neuste Änderungsantrag, in dem Sie den Vorfeldstraftaten zu Leibe rücken – ein verständliches Anliegen. Aber drei Werktage vor der Abstimmung im Plenum ohne die Beteiligung des Fachausschusses eine neue vollkommen unklare und polizeirechtsfremde Definition des Tätigwerdens im Vorfeld einzuführen und diese Debatte mutwillig dem Fachausschuss zu entziehen, zeigt eine Parlamentsverachtung, eine Verhöhnung der inhaltlichen Auseinandersetzung in einer der sensibelsten Rechtsmaterien, für die ein Landtag zuständig ist. Das sucht tatsächlich seinesgleichen, und das, obwohl das BSW bereits am 4. Juni eine Pressemitteilung herausgeben konnte, was angeblich in dem Änderungsantrag steht, den man dann irgendwie nicht geschafft hat, im Innenausschuss einzureichen und darüber zu debattieren. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Das ist in dieser hochsensiblen Materie doch kein Umgang mit dem Parlament. Dass sich die Minderheitsregierung dann auf solche Mehrheitsbeschaffer verlässt, zeigt, wie verzweifelt sie die Überwachungsfantasien des Innenministers durchbringen möchte. Ganz ehrlich – frei nach Erich Kästner –: Wie tief muss man sinken, um von dem Kakao, durch den man gezogen wird, dann auch noch zu trinken? Werte Kolleginnen und Kollegen! Schlussendlich bleibt zu konstatieren: Dieser Gesetzentwurf ist der nächste Angriff auf unser aller Freiheits- und Bürgerrechte, den wir BÜNDNISGRÜNE entschieden ablehnen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das BSW ist einmal als Tiger im Kampf gegen vermeintliche Grundrechtseingriffe in diesen Landtag gestartet und nun endgültig zum Bettvorleger der Koalition und der Sicherheitsgesetzgebung geworden. Die CDU und die SPD machen irgendwie denselben Unsinn wie 2019: für falsch verstandene Sicherheit reale Freiheit zu opfern. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Für derlei Angriffe auf Bürgerrechte stehen wir nicht zur Verfügung. Als Partei der Bürgerrechte heißt unsere Antwort auf diesen Gesetzentwurf entschieden Nein. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Susanne Schaper, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Abg. Lippmann. Als Nächstes folgt für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast zweieinhalb Jahre her, da hat der sächsische Verfassungsgerichtshof zentrale Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes aus dem Jahr 2019 als „mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar“ beurteilt. Diese Befugnisse dürfen seither nur noch unter Auflagen des Gerichts angewendet werden, und das nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Die Fraktion Die Linke hat sich daher zu Beginn der Wahlperiode mit einem Antrag dafür eingesetzt, das Gesetz zügig nachzubessern, das heißt, es sofort wieder auf den Boden der Verfassung sowie der Grund- und Freiheitsrechte zu stellen. Stattdessen hat die Staatsregierung getan, was sie kann, nämlich: abwarten. Darüber hinaus hat sie etwas getan, was uns Sorgen machen sollte. Sie hat das Parlament mit einer absichtlich sehr spät eingeleiteten Novellierung unter Druck gesetzt. Erst jetzt, zum letztmöglichen Zeitpunkt, liegt ein Entwurf vor, der beschlossen werden soll. Nun wird der Innenminister uns später erklären, dass die Staatsregierung die Zeit gebraucht habe, um weitere Urteile aus anderen Bundesländern und des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren und an das sächsische Recht anzupassen. Das ist erst einmal sehr löblich, hat aber mit dem Auftrag des Verfassungsgerichtsurteils überhaupt nichts zu tun. Es wäre ohnehin sachgerechter gewesen, die Fortentwicklung des Polizeivollzugsgesetzes auf der Grundlage des bereinigten Gesetzes mit ausreichender Zeit vorzunehmen, statt notwendige Korrekturen mit einer großen Anzahl weiterer Änderungen zu vermengen, bei denen wiederum streitig ist, ob sie sämtlich auf dem Boden der Verfassung, der Grund- und Freiheitsrechte stehen; Herr Lippmann hat dazu gerade ausgeführt. Heute soll das Gesetz also beschlossen werden. Vermutlich wird es auch so kommen, aber es wird ohne Zustimmung der Linksfraktion passieren; denn die Staatsregierung korrigiert nicht einfach das, was sie zwingend korrigieren muss, sondern sie will gemeinsam mit dem BSW das Gesetz mit zum Teil neuartigen experimentellen Überwachungsbefugnissen aufpumpen. Sie gehen an die Grenze des technisch Machbaren, des rechtlich Zulässigen und des rechtsstaatlich Vernünftigen. Aus unserer Sicht gehen Sie sogar darüber hinaus. Natürlich ist nicht jeder Teil des Gesetzes misslungen. Es gibt klare Verbesserungen beim Vorgehen gegen häusliche Gewalt. Dafür hatten wir uns im Konsultationsverfahren eingesetzt. Grundsätzlich ist auch nicht zu bestreiten, dass die Polizei moderne Befugnisse auf der Höhe der Zeit braucht. Die Frage ist nur, was man darunter versteht. Einfache Antworten darauf gibt es nicht. Schon der Elektroschock-Taser und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung samt Bundestrojanern sind heiße Eisen. Noch mehr gilt das für den Bereich der künstlichen Intelligenz. KI-Anwendungen können für bestimmte Zwecke nützlich sein, aber wir reden hierbei über völlig andere Nummern. Es geht um die Überwachung auf Massenlevel. Es geht um die Erhebung und Verarbeitung von Daten in neuartiger Weise, in einem bisher nicht möglichen Ausmaß. Selbst wenn man meint, dass die Polizei jetzt einen automatischen Bevölkerungsverhaltensscanner braucht, dass sie eine biometrische Rasterfahndung durch das gesamte Internet hindurch mithilfe von Daten von praktisch jedermann und jeder Frau durchführen sollte und dass sie eine Plattform im Palantir-Stil haben müsse, (Zuruf BSW) selbst dann stellt sich die Frage, wie genau diese Befugnisse aussehen müssen – so, dass sie weder rechtswidrig sind noch ins Leere laufen. Beides droht aus unserer Sicht mit dem vorliegenden Entwurf. Er konzipiert Befugnisse zur Anwendung von Systemen, die so noch gar nicht existieren und deren Funktionsweise wir nicht kennen. Von solchen Systemen können wir nicht wissen, inwieweit sie sich regelmäßig rechtmäßig betreiben lassen. Das ist eine gefährliche Blackbox. Herr Rudolph kann noch so viel meckern und schimpfen, es ist und bleibt eine Blackbox. (Bernd Rudolph, BSW: Ich habe nicht geschimpft!) Im Übrigen hat Herr Valentin Lippmann mit seiner Aussage von Ende April recht, dass es erhebliche Zweifel daran gibt, dass – wenn das Gesetz heute beschlossen wird – wir verstanden haben, wie das mit der geplanten Anwendung der KI funktioniert. Mit „wir“ habe ich mich ausdrücklich miteinbezogen. Diese Einschätzung hat nichts mit Arroganz oder Überheblichkeit zu tun, wie es das BSW behauptet, sondern mit einer realistischen Einschätzung. (Zurufe CDU und BSW) In der Diskussion darüber wird oft das Argument eingeworfen: Aber es gehe doch darum, Kriminelle zu stoppen. Dahinter steht die Idee, nicht übertrieben zimperlich zu sein. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Auge-um-AugeVorstellung nicht besonders empfehlenswert. Außerdem ist das falsch. Genauso falsch ist die immer wieder verwendete Behauptung, man wolle mit der Ausweitung von Befugnissen „vor die Lage kommen“. Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz dreht sich nämlich nicht um die Aufklärung von Straftaten und auch nicht um die Verfolgung von Beschuldigten; das muss man für die Öffentlichkeit noch einmal sagen. Stattdessen geht es um das Erkennen und Abwehren von Gefahren. Naturgemäß gibt es für Gefahren manchmal nur einen Verdacht oder eine Wahrscheinlichkeit, ein abstraktes Risiko oder vielleicht auch nur die bloße Möglichkeit. Künftig wird es aber eine Art von Verdacht geben, der ohne KI gar nicht existieren würde; denn er muss ja erst generiert werden. Dafür werden massenhaft Daten von unbeteiligten, also völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern überprüft. Ob das von technischer Seite her durchgängig nachvollzogen und eingedämmt werden kann, ist eine zentrale, aber leider komplett offene Frage. Diesen Weg gehen wir nicht mit. Andere aber schon, wie man hört und sieht. Wenn in Sachsen also künftig automatische Bevölkerungsverhaltensscanner laufen, wenn das Internet und die sozialen Netzwerke biometrisch durchgerastert werden, wenn hochsensible Daten in einer Palantir-ähnlichen Plattform landen, (Zuruf BSW) wenn die Datensicherheit durch den Bundestrojaner ausgehebelt wird, dann passiert das alles nur, weil das BSW dies ermöglicht. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Ein wenig überraschend ist das trotzdem schon. Erst vor einem Monat war ein Grundsatzpapier des BSW überschrieben mit dem Satz: „Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stellt sich klar gegen die systematische Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse.“ (Zurufe: Aha!) So spricht der Tiger, bevor er als Bettvorleger endet. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Nun wendet sich auch noch die Jugend des BSW an die sächsischen Abgeordneten und fordert, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, weil die vorliegende Fassung grundlegende rechtsstaatliche Grenzen überschreitet und teilweise die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe aufgibt. Das schreibt der Jugendverband des BSW. (Unruhe BSW) – Herr Rudolph, seien Sie doch mal ruhig da hinten auf den billigen Plätzen. – Richtig ist zwar, dass das BSW den Gesetzentwurf der Staatsregierung im Ausschuss mit einem Änderungsantrag modifiziert und etwas eingeschränkt hat, aber sämtliche der für uns zentralen Vorhaben, die ich vorgetragen habe, bleiben bestehen. Richtig ist auch, dass das BSW im Ausschuss einen Antrag durchgebracht hat, um die Nutzung von Palantir auszuschließen. Im Übrigen ist dieser Antrag nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Ich bin mir sicher, dass dieses Ziel so einfach nicht zu erreichen ist. Aus dem Antrag und aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs ergibt sich, dass Palantir-Produkte im Rahmen von zwei großen KI-Paragrafen nicht angeschafft werden sollen. Es gibt aber vier KI-Paragrafen – vielleicht ist Ihnen das noch gar nicht aufgefallen, Herr Rudolph. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Im Übrigen kann man im Bericht zur Ausschussberatung nachlesen, mit welcher abstrusen Begründung die Anwendung von Palantir durch das BSW abgelehnt wird. Aus dem Bericht des Ausschusses: Neuere Erkenntnisse zur Zusammenarbeit von Palantir und Israel hätten die BSW-Fraktion bewogen, eine stärkere Verbindlichkeit zu einer vorsorglichen Abkehr von Palantir bei der sächsischen Polizei einzufordern. Das ist schon eine absurde Begründung. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Wenn am Ende des Tages ein anderer Anbieter zum Zuge kommt und dasselbe macht wie Palantir, wäre überhaupt nichts gewonnen. Oder wenn Sachsen – ohne selbst eine vertragliche Bindung einzugehen – Teile eines bundeseinheitlichen KI-Systems nutzt, hat Ihr Antrag ebenfalls null Effekt. Der Gesetzestext selbst, so wie er jetzt vorliegt, ist anbieterneutral. Er schließt Systeme extremistischer Oligarchen keineswegs aus. Meine Damen und Herren! Wir haben deutliche Zweifel daran, dass das Gesetz, wenn es heute beschlossen werden sollte, dort steht, wo es stehen muss – auf dem Boden der Verfassung –, und dass es die Grund- und Freiheitsrechte nicht weiter einschränkt. Daher sagen wir Nein. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Als Nächstes möchte der fraktionslose Abg. Berger sprechen. Bitte schön, Herr Berger.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter Hinweis auf die Strafbewehrung ist mir mitgeteilt worden, dass man anwesende Gäste nicht begrüßen darf. Trotzdem freue ich mich, dass so zahlreiche Vertreter der Polizei heute hier anwesend sind. Gehen Sie davon aus: Egal, wie das heute ausgeht, egal, ob man dafür oder dagegen stimmt – alle hier in dem Plenarsaal haben größte Hochachtung vor dem, was Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen jeden Tag leisten. (Beifall AfD und BSW) Zurück zum Gesetz. Wir haben gerade gehört, dass die Regierung jahrelang nichts in Bezug auf das Polizeigesetz gemacht hat. Jetzt – das Gericht im Nacken – versucht man schnell noch einen schlechten Kompromiss in die Welt zu setzen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und gestern die KI – die heute schon mehrfach angesprochen und gescholten wurde – gefragt: Liebe KI, was ist ein schlechter Kompromiss? (Zuruf Tom Unger, CDU – Heiterkeit CDU) Ich sage Ihnen, was dabei herauskommt: Ein schlechter Kompromiss ist: Sie möchten in den Urlaub fahren, Sie in die Berge, Ihre Frau an die Nordsee, und dann sitzen Sie im Sauerland an einer Talsperre. Es ist zwar hüglig, Sie haben Wasser, aber glücklich ist keiner. – So weit die KI. Sie ist durchaus nützlich und witzig. Die Frage ist: Warum ist das momentan nicht zustimmungsfähig? Aus meiner Sicht, nach meiner persönlichen Meinung, nach vielen persönlichen Gesprächen mit Polizisten weiß ich, dass es viele Probleme gibt: das Thema Bodycam, die Anwendung in geschlossenen Räumen, KIAnwendungen, bei denen nicht garantiert ist, dass die KI nicht in fremde Hände fällt, Anwendung von Tasern, wobei die Polizei wahrscheinlich damit leben kann, dass es auf das SEK beschränkt bleibt. Es ist hier – die Namensgleichheit mit anwesenden Personen ist zufällig – etwas zusammengeschustert worden, (Marko Schiemann, CDU: Sie waren doch nie im Ausschuss!) was nicht tragen wird. Wissen Sie, was die größte Gefahr dabei ist? Dass nichts so lange hält wie ein schlechter Kompromiss. Entgegen dem, was hier beteuert wurde, wird es eben nicht wieder aufgemacht, sondern wird so Bestand haben, wie es heute wahrscheinlich beschlossen werden wird. Es sollte uns zu denken geben, dass die anwesende Datenschutzbeauftragte Bedenken angemeldet hat. Es sollte uns zu denken geben, dass die Jugendverbände große Probleme damit haben. Wenn wir das einfach wegwischen, dann hat das etwas mit der Glaubwürdigkeit der handelnden Personen zu tun, aber auch mit unserer eigenen Glaubwürdigkeit. Deshalb plädiere ich dafür, dass wir uns Zeit lassen, etwas in die Welt zu setzen, (Zuruf Daniela Kuge, CDU) was der Polizei in den nächsten Jahrzehnten helfen wird. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Abg. Berger. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Ich frage jetzt: Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Der Abg. Wähner für die CDUFraktion.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die verschiedenen Sichtweisen der Fraktionen gehört. Es wurde deutlich, wie unterschiedlich man auf diesen Gesetzentwurf schaut. Ein Stück weit waren diese Reaktionen erwartbar, auf zwei davon möchte ich aber noch einmal eingehen. Das betrifft zuerst die Einlassungen der GRÜNEN. Valentin Lippmann, ich kenne dich immer als fachlich sehr versierten Kollegen. Aber hierbei weiß ich nicht, ob wir auf unterschiedlichen Veranstaltungen gewesen sind. Wir haben einen Gesetzentwurf der Staatsregierung bekommen, den wir hier angehört haben. Von den Sachverständigen wurden durchweg lobende Worte und anerkennende Statements abgegeben. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wurden aber auch Hinweise gegeben, die Einfluss auf die weitere Beratung hatten. Der von Ihnen benannte, hoch anerkannte und auch von uns geschätzte Sachverständige Prof. Dr. Bäcker hat sogar darauf hingewiesen, dass man Spielräume weiter ausloten könnte, es aber grundsätzlich ein guter Gesetzesvorschlag sei. Ich weiß nicht, lieber Valentin, welchen Gesetzentwurf du gesehen hast. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es wurde nicht gefragt, ob KI dafür sinnvoll ist oder nicht. Dafür sitzen wir hier!) Wir haben die Probleme nicht gesehen. Der zeitliche Rahmen ist eng gefasst. Bis zum 30.06.2026 müssen wir eine Neuregelung schaffen, um gewisse Regelungen, die jetzt bestehen, anwendbar zu halten. Aber manchmal ist Zeitdruck gut, um voranzukommen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Genau!) Leistung ist Arbeit pro Zeit. Wir haben hier, denke ich, eine tolle Leistung vollbracht. Ich danke noch einmal dem BSW, das sich im Gegensatz zu anderen Fraktionen auf diese staatspolitische Verantwortung eingelassen und gemeinsam mit uns diesen Kompromiss verhandelt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben mit uns gar nicht geredet!) In Richtung der GRÜNEN will ich den Hinweis geben, über die Landesgrenzen von Sachsen hinauszuschauen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir schauen immer über Landesgrenzen hinweg!) Es gibt Bundesländer, da stehen die GRÜNEN in der Verantwortung, führen sogar eine Staatsregierung, wie in Baden-Württemberg. Man kann nachschauen, was dort im Polizeigesetz möglich gemacht wird. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist alles unter den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Bundesrepublik möglich und machbar. Zum „faulen Kompromiss“. Herr Berger, Ihr Redebeitrag war nicht so qualifiziert, wenn ich das einmal sagen darf. Bei einem Kompromiss muss man immer schauen, unter welchem Blickwinkel man ihn betrachtet. Natürlich hat jeder Kompromiss Licht- und Schattenseiten. Wir als Union hätten uns mehr vorstellen können. Aber wenn man betrachtet, wo wir gestartet sind und welche Ausgangslage wir im aktuell bestehenden Polizeigesetz haben, so ist dieser neue Vorschlag, dieses neue Gesetz ein deutlicher Gewinn für die Sicherheit des Freistaates Sachsen. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD – Beifall Staatsregierung) Den größten Fehler, den wir machen könnten, und die größte Missachtung der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten wäre es, diesem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen und unserer Polizei nicht diese neuen Befugnisse zu geben. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Wähner. Besteht in dieser zweiten Runde weiterer Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung ans Rednerpult, Herrn Staatsminister Schuster.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn Herr Gebhardt und Herr Lippmann versucht haben, meine Rede vorauszuahnen, habe ich doch vor, sie selbst zu halten und nicht zu Protokoll zu geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist gut!) Deshalb fange ich mit der ersten Berichtigung an, Herr Lippmann. Das Copyright gebührt unserer Inspekteurin, Sonja Penzel. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Diese hat bei ihrer Amtseinführung aus meiner Sicht unsere Aufgabe wunderbar auf den Punkt gebracht: „Die Polizei muss tun dürfen, was sie können soll.“ Das war ein Anspruch unseres Entwurfs für ein neues, zeitgemäßes Polizeivollzugsdienstgesetz. Auch wenn unsere Schlüsselautorin, Frau Thurm, äußerlich nicht dem Bild entspricht – inhaltlich schon –, war es eine Herkulesaufgabe. Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute diesem Gesetzentwurf zustimmen, werden wir nicht nur Anforderungen des EU-Rechts umsetzen, nicht nur Folgerungen aus mindestens sieben Verfassungsgerichtsurteilen entsprechen, nicht nur neue Datenschutzbelange umsetzen, die aktuelle Sicherheitslage adäquat berücksichtigen, wir werden uns auch in der Formation der aktuellen Polizeinovellen von Bund und Ländern bewegen: Ich möchte verstärken, was der Abg. Wähner eben gesagt hat. Herr Lippmann, nicht wir müssen das beantworten, Sie müssen beantworten, warum wir mit unserem Entwurf mit Schleswig-Holstein, mit Niedersachsen, mit Baden-Württemberg, mit NordrheinWestfalen und anderen nicht absolut vergleichbar sein sollen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weit darüber hinaus!) Das ist für uns ein riesiges Pfund. Warum das bei den dortigen Regierungen mit grüner Beteiligung ging, müssen Sie beantworten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das habe ich schon beantwortet!) Ich denke, dabei stellen sich an Ihre Fraktion Fragen. Wir hätten uns jedenfalls gewünscht, dass wir intensiver konsultiert hätten. In anderen Ländern ging das. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben sich ja nie wieder gemeldet!) Wie gut, wie verfassungsgemäß und gleichzeitig praktisch umsetzbar das, was ich gerade vorgetragen habe, im ersten Regierungsentwurf gelungen war, haben elf Sachverständige bei der Anhörung am 27. März schonungslos bewertet. Das waren immerhin sehr renommierte Rechtswissenschaftler, die regelmäßig Prozessvertretungen in Karlsruhe wahrnehmen. Das waren angesehene Praktiker, die sächsische Verhältnisse gut einschätzen können. Das war eine echte öffentliche Güteprüfung unseres Entwurfs. Ich gebe gern zu, dass wir ziemlich angespannt und dann vom Ergebnis positiv überrascht waren. Insgesamt haben wir dort ein sehr ordentliches Zeugnis ausgestellt bekommen. Ich verweise auf den von Ihnen, Herr Lippmann, benannten Berichterstatter Prof. Bäcker – eine wirkliche Institution zu diesen Fragen in Deutschland –, der diesen Entwurf ausdrücklich positiv und deutschlandweit als standardgebend bewertet hat. Ich verweise auf Herrn Prof. Friehe, der zur Regelung der automatisierten Datenanalyse formulierte: „Der Spielraum, den das Verfassungsgericht hier für den Gesetzgeber sieht, ist in dem Entwurf nicht voll ausgeschöpft.“ Der Datenschutz sei übererschöpft, es werde ihm ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. Ich glaube, das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis eines Versuchs des Innenministeriums, Ihnen ein Angebot vorzulegen, für das es eine möglichst breite Mehrheit in diesem Raum gibt. Ich verweise auch auf Frau Prof. Pfeffer, die wir insbesondere mit den Regeln zur Datenanalyse überzeugen konnten. Die von den Sachverständigen aufgezeigten Verbesserungspotenziale wurden im danach folgenden parlamentarischen Prozess intensiv bewertet und daraufhin abermals optimiert. Meine Damen und Herren, nachdem dieser Entwurf jetzt zahlreiche Werkbänke passiert hat, wird Ihnen heute ein aus unserer Sicht guter Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Ich werbe für ihn in vollster Überzeugung. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten von CDU, SPD und BSW, ausdrücklich für Mitarbeit, Ideen und Initiative. Das Ergebnis ist ein Gesetzentwurf, der inklusive der Änderungsanträge – und damit meine ich auch den des BSW, der etwa die Vorfeldstraftat anwenderfreundlich klarstellt – Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß verbindet. Er stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Länder. Das, meine Damen und Herren, ist in Zeiten einer vernetzten Sicherheitsarchitektur ein extrem starkes Argument: dass wir nicht abfallen und mit den anderen im Konzert spielen können. Wir glauben, damit nicht alle – ich schaue mal auf die Tribüne –, aber die wichtigsten Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen der Polizei, von denen ja einige heute hier sind, zu erfüllen. Das war nicht möglich, aber das ist das Wesen unserer Arbeit hier. Dass wir aber einen guten Kompromiss vorlegen können, das erwarten die Menschen im Land von uns. Wie sehr, zeigt übrigens die bemerkenswert hohe Zustimmung zu dem Entwurf bei den einzelnen Umfragen der Sächsischen Zeitung. (Sebastian Wippel, AfD Wenn man die Fragen so stellt!) Ich war sehr überrascht, dass wir praktisch bei 80 % gelandet sind bei einzelnen Fragen. Dass wir angesichts unserer kriminal-geografischen Ausgangslage zu einem der sichersten Bundesländer in Deutschland zählen, fällt eben nicht vom Himmel. Es ist das Ergebnis von Strategien, klugen Einsatzkonzepten, Engagement, Mut und dem Berufsethos derer, die uns tagtäglich mit vollem Einsatz schützen. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Genau das kann man nicht deutlich genug honorieren, außer mit einem Polizeigesetz in der Qualität, wie es Ihnen zur Entscheidung heute vorliegt. Wenn Herr Berger „zusammengeschustert“ meint, betrachten Sie dies doch einfach als Qualitätsurteil. Ich muss ja auch irgendwie ein gutes Gefühl haben, dann sind wir vielleicht einfach einer Meinung, meine Damen und Herren. Ich werde an dieser Stelle nicht auf die gesetzgeberischen Details eingehen, das haben Sie sehr erschöpfend getan. Aber, Frau Dr. Hundert, Sie haben mich eine halbe Nacht gekostet, deswegen koste ich das jetzt auch aus, kommentieren zu dürfen. Sie haben kurz vor der Ziellinie noch einmal einen Hinweis gegeben. Vielleicht kann ich dabei aufklären. Das Thema Kontrollbehörde: Es geht um KI-Marktüberwachung, wie Frau Dr. Hundert angemerkt hat. Diese KIMarktüberwachung bezieht sich auf die KI-Produktsicherheit, nicht auf datenschutzrechtliche Belange; diese Aufgabe ist bei Ihnen, bleibt bei Ihnen, das müssen wir gar nicht diskutieren. Es geht um Produktsicherheit. Das, meine Damen und Herren, haben wir selbstverständlich im Blick. Diese Stelle braucht es, aber: Entwarnung, wir haben noch etwas Zeit, weil alle Regeln, die das im PVDG betrifft, brauchen vorher eine Rechtsverordnung, die wir durchs Kabinett bringen müssen. Diese Zeit werden wir nutzen, um die entscheidende Frage zu klären. Wir hoffen – und mit diesem „wir“ meine ich die 16 Länder –, dass unser Bundesratsvotum in ein Bundestagsgesetz mündet und die Bundesnetzagentur mit dieser Aufgabe zentral für Deutschland beauftragt wird. Der Bundestag hat es schon einmal in der Lesung gehabt, heute wird es im Digitalausschuss des Bundesrates beraten. Wenn das klappt, macht es die Bundesnetzagentur. Damit wären wir 16 Länder sehr fein, weil es dann einmal gemacht wird und nicht siebzehnmal. Meine Damen und Herren! Klappt das nicht, dann verspreche ich Ihnen, läuft längst der Gedanke in Richtung Plan B, durch die Staatskanzlei und das Innenministerium. Auch das ist in Vorbereitung. Aber dann geht es nicht nur um das PVDG, dann geht es um Sicherheit, um Wahlen, um Justiz. Das ist ein großes Thema. Also seien Sie sicher, dass wir das im Griff haben. Mir ist bei dem Polizeigesetz eines noch am Ende wichtig, meine Damen und Herren. Es ist in Bund und Ländern immer eine intensive Diskussion, aber in einer Minderheitsregierung ist es eine besonders intensive Diskussion, weil es um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit geht. Ich kann Ihnen als intensiv Beteiligter mit voller Überzeugung bestätigen: Was jetzt hier liegt, ist das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte. Jeder in Sachsen kann sich darauf verlassen, dass wir, die Koalition, gemeinsam mit dem BSW den bestmöglichen Kompromiss erarbeitet haben. Und damit wende ich mich auch an die Fraktionen der Linken und der GRÜNEN: Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass die Gespräche, die wir geführt haben, einfach nur verhallt sind. In dem Entwurf finden sich Inhalte, die Sie uns mitgeteilt haben. So wichtig ist übrigens der Konsultationsmechanismus. Deshalb, meine Damen und Herren, danke ich allen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Wir im Innenministerium empfehlen Ihnen deshalb mit größter Überzeugung die Zustimmung. Es wäre für Straftäter und Kriminelle ein schlechter und für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens ein sehr guter Beschluss und am heutigen Tag, wenn das die Entscheidung wird. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften, Drucksache 8/6142, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport, Drucksache 8/7340. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Als Erstes die Drucksache 8/7417, Änderungsantrag der Fraktion BSW. Ist der eingebracht? – Er ist eingebracht und wir können über diesen Änderungsantrag zuerst abstimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aussprache!) – Wenn eine Aussprache gewünscht wird, dann bitte, Herr Abg. Gebhardt von der Fraktion Die Linke.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank. Was den Änderungsantrag des BSW betrifft, der uns präsentiert worden ist, muss man schon noch einmal ein paar Sätze dazu sagen. Wir begrüßen einerseits die Streichung der Taserfreigabe. Wir sind zugleich irritiert über den Meinungswandel gegenüber den vorigen Beratungen im Innenausschuss. Offenbar hat man im Ausschuss absichtlich etwas abstimmen lassen, was jetzt wieder gestrichen werden soll, was schon vorher vereinbart war – kein gutes Karma, muss ich sagen. Größere Probleme bereitet uns aber die Streichung der Legaldefinition von Vorfeldstraftaten zugunsten von unmittelbar normierten Gefahrenschwellen in den einzelnen Normen. Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass dabei zugleich die Gefahrenschwellen angehoben werden. Das Problem ist aber, weder über diese Regelungstechnik noch über die damit einhergehenden materiellen Änderungen noch über die daraus resultierenden Folgen konnte das Parlament, in dem Falle der Fachausschuss, beraten, obwohl es zeitlich möglich gewesen wäre. Das ist nicht einfach nur schlechter Stil, sondern berührt die Wirkungs-, Informations- und Beratungsrechte aller Abgeordneten, vor allem ihre Möglichkeit der parlamentarischen Willensbildung; denn wir müssen uns eine Vorstellung bilden können, worüber wir eigentlich beschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Änderungen in einem verfassungsrechtlich sensiblen Bereich sind. Es ist deswegen auch nicht so einfach, die Geschäftsordnung anzuwenden, dass natürlich bis zur Schlussabstimmung definitiv ein Änderungsantrag gestellt werden kann. Das ist bei diesem umfangreichen Änderungsantrag, Herr Voigt, sicher etwas anderes, und ich erinnere nur daran, dass es Verfassungsgerichtsurteile zu Änderungsanträgen gibt, die meine Fraktion schon vor vielen Legislaturen erstritten hat. Im vorliegenden Fall möchte ich zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass in dem Änderungsantrag zunächst von einem bedeutenden Individual- oder Kollektivrechtsgut als Tatbestandselement die Rede ist. Mittendrin heißt es dann aber „bestimmtes Individual- und Kollektivrechtsgut“. Das ist nicht dasselbe. Ist das Absicht oder ein Redaktionsversehen? Etwas Ähnliches gilt, wenn man ans Ende des Änderungsantrages schaut: Dort steht, dass das Inkrafttreten einer Regelung am 31.12.2031 bestimmt werden soll. Dann aber ist die Rede davon, dass es mit Ablauf dieses Datums passiert. Auch das ist nicht dasselbe. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich behaupte – wie Valentin Lippmann schon einmal gesagt hat –: Ein Großteil weiß nicht, worüber er hier abstimmt. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. (Beifall die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke zum Änderungsantrag der BSW-Fraktion. Nun spricht für die AfD-Fraktion Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zu diesem Änderungsantrag gibt es ein paar Dinge zu sagen. Einiges habe ich bereits in meiner Rede angesprochen, gerade was den Taser angeht. Werte Damen und Herren von der CDU! Dass Sie diesem Änderungsantrag nun zustimmen wollen, bedeutet, dass Sie wirklich eine Errungenschaft hinten herunterfallen lassen, eine Sache, für die Sie lange gekämpft haben. Das ist ein ziemlich fauler Kompromiss. Was Herr Rudolph vorhin in der Begründung dazu gesagt hat, also warum er das streichen möchte, war für mich absolut nicht überzeugend. Selbstverständlich ist das mit einem Ausbildungsaufwand verbunden. Aber wenn wir die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, heißt das nicht, dass es morgen flächendeckend vorhanden ist, sondern dass man anfangen kann, daran zu arbeiten und die Einführung Stück für Stück umzusetzen. Solche Pilotprojekte braucht man nicht. Es gibt in Deutschland genug Bundesländer, die das schon erfolgreich machen. Unser Erfahrungsschatz wäre eher bei der Ausbildung selbst zu suchen. Für mich ist es einigermaßen überraschend, dass das BSW erst im Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag vorlegt. Man könnte meinen: Okay, das war nun der Kompromiss. Doch dann geht es ins Plenum, und es kommt der nächste riesige Änderungsantrag. Es ist relativ wenig Zeit, sich dort hineinzufinden, da man erst auf die Beschlussempfehlung warten muss, um die Änderungen am Ende des Tages nachvollziehen zu können. Das ist kein guter parlamentarischer Umgang, der hier gepflegt wird. Vielleicht ist es ein Stück weit Unentschlossenheit; ich weiß es nicht. Ich sage es in Richtung CDU: Sie hätten das nicht haben müssen. Hätten Sie mit uns geredet, hätten wir vielleicht ein besseres Gesetz auf den Weg gebracht. Aber wenn man die Gespräche überhaupt nicht sucht und es in seinem Koalitionsvertrag direkt ausschließt, gemeinsame Mehrheiten zu finden, müssen Sie eben solchen Änderungsanträgen zustimmen. Ich halte ihn für nicht gut, und wir werden ihn ablehnen. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BSW, Drucksache 8/7417. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Viele Gegenstimmen, aber die Jastimmen waren in der Mehrheit; somit ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, zum Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 8/7455. Kollege Wippel bringt diesen nun ein.

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Sebastian Wippel AfD

Herzlichen Dank. An dieser Stelle möchten wir einige Dinge aufgreifen, die auch in der Anhörung angesprochen worden sind, zum Beispiel, dass den Ortspolizeibehörden gewisse Rechte zugestanden werden, damit Personen, die sie in Gewahrsam genommen haben, gefesselt zu einer Polizeidienststelle gebracht werden können usw. – also Möglichkeiten, die der Gesetzentwurf in der Form nicht hergegeben hat. Hinzu kommt das Alkoholverbot im Umkreis von 200 Metern bei Jugendeinrichtungen. Auch das ist eine unheimlich wichtige Sache. Es ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einigen Ortschaften erforderlich, um ganze Plätze einheitlich abdecken zu können. Das ist derzeit nicht möglich. Dafür haben wir uns schon länger eingesetzt. Nun haben Sie mit dem Taser noch einmal die Möglichkeit, das Richtige zu tun. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – er berührt nicht einmal die Themen, die Sie eben beschlossen haben –, dann haben wir einen Gesetzentwurf, dem wir vielleicht am Ende des Tages zustimmen können. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 8/7455, ab. Wer stimmt zu? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung ab, in der er beschlossen worden ist, nämlich mit dem zugestimmten Änderungsantrag der BSW-Fraktion. Diese Änderungen werden entsprechend eingearbeitet. Somit stimmen wir nun über die einzelnen Bestandteile dieses Gesetzentwurfs ab, wie gesagt mit den Änderungen, die beschlossen worden sind; siehe Änderungsantrag der Fraktion BSW. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Inhaltsverzeichnis, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Kontrollgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Artikel 7 Folgeänderung im Sächsischen Besoldungsgesetz, Artikel 8 Folgeänderung im Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz, Artikel 9 Folgeänderung im Sächsischen Personalvertretungsgesetz, Artikel 10 Folgeänderung im Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetz, Artikel 11 Folgeänderungen in der Sächsischen Polizeiorganisationsverordnung, Artikel 12 Folgeänderung in der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung, Artikel 13 Folgeänderung in der Sächsischen Vertretungsverordnung, Artikel 14 Folgeänderung in der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung, Artikel 15 Folgeänderungen in der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung und Artikel 16 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Mit vielen Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung Drucksache 8/6747, Gesetzentwurf der Drucksache 8/7352, Ausschusses für Inneres, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge Gegenstimmen, aber mit Jastimmen in der Mehrheit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. (Martin Braukmann, AfD: Nein! – Unruhe im Saal) Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat hierfür namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte daher meinen rechten Beisitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Liebe Kollegen! Wir beginnen mit dem Buchstaben F. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Wurde ein anwesendes Mitglied des Landtags nicht aufgerufen? – Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist, und übergebe an Herrn Präsidenten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, wir prüfen jetzt die Ergebnisse. Ich bitte um etwas Geduld. (Kurze Unterbrechung) Meine Damen und Herren! Ich verkünde das Abstimmungsergebnis. Mit Ja stimmten 60 Abgeordnete und mit Nein 53. Es gab eine Enthaltung, und sechs Abgeordnete waren abwesend. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs polizeirechtlicher Vorschriften Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport in der ersten Runde lautet: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht Kollege Lippmann; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Tagesordnungspunkt hat der Sächsische Landtag, wenn auch mit knapper Mehrheit, dem Polizeigesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt. Ich halte das für einen Fehler, akzeptiere aber selbstverständlich die mehrheitliche Entscheidung des Landtags, wenngleich ich nach wie vor der festen Auffassung bin, dass es im Kern weiterhin juristische Fragestellungen zu diesem Gesetzentwurf gibt, die wir jetzt möglicherweise einer weiteren Prüfung unterziehen müssen, und dass nicht alles, was juristisch geht, politisch auch sinnvoll ist. Unser Gesetzentwurf wäre eine Alternative im Sinne eines bürgerrechtsfreundlichen Polizeigesetzes gewesen, das der Polizei bessere Möglichkeiten bei der Drohnenabwehr eröffnet hätte als der soeben beschlossene Gesetzentwurf. Die Mehrheit hat sich vor diesem Hintergrund für eine andere Variante entschieden. Auch vor dem Hintergrund, dass es den Landtag und die Staatsregierung in Probleme Tagesordnungspunkt Wirtschaftsfaktor Luftfahrt – Drucksache 8/4600, Große Anfrage der Fraktion Als Einreicherin spricht zuerst die Fraktion AfD. Es folgen in der ersten Runde CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst für die AfD-Fraktion Kollege Moncsek. (Jan Löffler, CDU: Er ist nicht anwesend, er will nicht sprechen!) – Das heißt, in der ersten Runde möchte die AfD nicht sprechen. Dann spricht jetzt fortführend die Fraktion der CDU. Kollege Nowak; bitte schön. (Zuruf: Aber nicht auf den Vorredner reagieren!)

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist mir auch noch nicht passiert. – Die Debatte führt uns zu einem der am meisten unterschätzten Wirtschaftsfaktoren, die wir in Sachsen haben. Sachsen ist eine Exportregion im Herzen Europas. Ohne leistungsfähige Luftverbindung funktionieren weder unsere globalen Lieferketten noch der Anschluss unserer Industrie an die Weltmärkte. Der Luftverkehr ist kein Randthema. Er ist Voraussetzung für Wachstum, Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze. Schauen wir auf die Fakten: Der Flughafen Leipzig/Halle ist eines der bedeutendsten Luftfrachtdrehkreuze Deutschlands – ein zentraler Knoten für zeitkritische Logistik, für Pharma, für den weltweiten Warenverkehr, der rund um die Uhr läuft. Für DHL entscheiden sich Kunden, wenn ihre Sendung besonders wertvoll ist, zeitkritisch befördert werden muss oder Zollrelevanz hat. versetzen würde, wenn unser Gesetzentwurf doch noch überraschend eine Mehrheit fände, und wir dann tatsächlich ein Chaos hätten, das die Polizei zum Stillstand bringen würde, (Heiterkeit Die Linke) sage ich einmal deutlich: Das ist auch nicht unser Anspruch. Bei aller Kritik, die man an einzelnen Maßnahmen haben kann, erkläre ich damit gemäß § 14 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Vorlage dieses Tagesordnungspunktes für erledigt. Vielen Dank. (Zuruf: Respekt, Herr Kollege!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu insbesondere sächsische Flughäfen AfD, und die Antwort der Staatsregierung Der Flughafen Dresden sichert die internationale Erreichbarkeit unserer Landeshauptstadt und damit einer der stärksten Hochtechnologiestandorte nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa – von der Mikroelektronik bis hin zur Forschung. Hinter diesen Standorten stehen reale Arbeitsplätze. In der Region und bei Tausenden Zulieferern sind diese Arbeitsplätze zu finden, und die großen Zahlen bestätigen das Bild. Bundesweit transportiert der Luftverkehr jedes Jahr rund 5 Millionen Tonnen Fracht. Er sichert ein Außenhandelsvolumen von rund 2 900 Milliarden Euro, und an ihm hängen etwa 870 000 Arbeitsplätze. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind es sogar zwischen 1,4 und 1,5 Millionen Arbeitsplätze, wenn man alle Dienstleister, Zulieferer und Serviceunternehmen hinzurechnet. Außerdem ist die Luftfahrt ausgesprochen innovationsstark. 7 bis 8 % des Umsatzes der Branche werden in Forschung und Entwicklung investiert; das ist weit über dem Durchschnitt. Ein wissenschaftliches Gutachten von Anfang dieses Jahres hat die Bedeutung für internationale Vernetzung, Wertschöpfung, Wissenschaft, Tourismus und Steueraufkommen noch einmal eindrucksvoll unterstrichen. Die Große Anfrage hat dazu umfangreiches Material zusammengetragen, und die Staatsregierung hat darauf sehr umfassend geantwortet. Sie sehen: Der Luftverkehr ist wichtig, aber jetzt kommt der entscheidende Punkt. Die eigentliche Herausforderung unserer Flughäfen besteht nicht in einem fehlenden Bekenntnis der Sächsischen Staatsregierung oder des Sächsische Landtags, für den es einen Antrag braucht. Die Herausforderungen sind die Rahmenbedingungen, die in Brüssel, vor allem aber in Berlin gesetzt werden – nicht hier in diesem Hohen Hause. Wir haben – das gilt für alle in der Branche – eine viel zu hohe Regulatorik und Belastungen: die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühren, die Flugsicherungsentgelte, neue Vorschriften zur Sicherung von Flughafengelände oder bei Fluggastkontrollen. All diese, vor allem in der Ampelzeit ausufernd regulatorisch eingeführten Lasten behindern eine gedeihliche Entwicklung. Deutschland hat sich nach der Pandemie im Bereich der Luftfahrt weit schlechter erholt als das bei all unseren Nachbarn gelungen ist, und zwar genau wegen dieser überdurchschnittlichen Belastung. Überall in Europa wächst der Luftverkehr im zweistelligen Prozentbereich. Bei uns stagniert er oder ist in manchen Bereichen sogar rückläufig – vom Wachstum in Asien, dem eigentlichen Treiber der Branche, will ich überhaupt nicht erst anfangen. (Beifall Jan Löffler, CDU) Der Luftverkehr in Deutschland braucht dringend Entlastungen, und genau dort und auf jeder Ebene arbeiten wir als Union seit Jahren. Die finanzpolitischen Sprecher der CDU-CSU-Fraktionen in Bund und Ländern haben das in Kiel und Magdeburg festgeschrieben. Die Sächsische Union hat auf Initiative der Kreisverbände Leipzig, Leipziger Land und Dresden sowie der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT einen Bundesparteitagsbeschluss der CDU initiiert, der in diesen Tagen in einem Antrag gemündet ist und im Deutschen Bundestag behandelt wird. Wenn wir in Deutschland und damit auch in Sachsen vorankommen wollen, dann gilt vor allem eines: Wir müssen endlich von den hohen regulatorischen Hürden beim Luftverkehr herunterkommen. Die skandinavischen Länder machen es ja vor, vor allem Schweden. Dort ist die Luftverkehrsteuer ganz abgeschafft – zu Gunsten einer höheren Quote von Sustainable Aviation Fuels, kurz SAF. Solche SAF-Beimischungsquoten existieren auch in Deutschland. Allerdings ist sie hier so hoch, dass die Unternehmen nicht genügend grünes Kerosin kaufen können. Strafzahlungen müssen sie trotzdem leisten. Das gehört abgeschafft. Der Bundestagsantrag adressiert auch das. Er fordert, die deutschen Standards an dieser Stelle abzuschaffen und sich auf die Power-to-Liquid-Quote der EU zu beschränken, und das ist auch richtig so. Senkung der Luftverkehrsteuer, Reduzierung der Luftsicherheitsgebühren – die Liste der zu reduzierenden Belastungen ist lang. Wir haben in Deutschland jede Menge zu tun. Allerdings gibt es durchaus Punkte, die wir in Europa ändern sollten. Schon lange fordert die Luftfahrtbranche einheitliche Regeln in Sachen Air Traffic Control. Das bedeutet, dass die Flugsicherung von national auf europaweit umgestellt werden sollte. So können nämlich Anflugrouten entstehen, die weniger Sprit brauchen und damit auch weniger CO und andere Abgase ausstoßen. Die derzeit nationalen Hoheiten verhindern das aber bisher. Das ist der Unterschied zwischen Symbolpolitik und Standortpolitik, um den es heute geht. Wir reden den Standort nicht herbei, aber wir reden ihn auch nicht schlecht. Wir sorgen dafür, dass Leipzig/Halle und Dresden sowie die vielen Tausend Beschäftigten in der Branche eine verlässliche Perspektive mit niedrigeren Standortkosten, fairen Gebühren und klaren Zuständigkeiten zwischen Bund und Land haben. Deswegen ist auch der Entschließungsantrag der AfDFraktion nach unserer Auffassung überflüssig. Er entdeckt, dass Luftverkehr wichtig ist, und fordert ein klares politisches Bekenntnis. Diese Nachhilfe braucht es nicht, denn unser Bekenntnis ist kein Satz in einem Antrag, es ist jahrelange Arbeit, die jetzt schon Ergebnisse bringt. Wer den Flughäfen wirklich helfen will, der muss die Hebel in Berlin und Brüssel bewegen. Sachsen steht zu seinem Luftfahrtstandort, nicht mit Erklärungen, sondern mit Taten. Leipzig/Halle und Dresden haben eine Staatsregierung und eine Koalition verdient, die für wettbewerbsfähige Bedingungen kämpfen. Genau das tun wir. Genaueres werden wir in der zweiten Runde besprechen. Vielen Dank, dass Sie mir bis hierhin zugehört haben. (Beifall Jan Löffler, CDU und Staatminister Christian Piwarz) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach in dieser ersten Rederunde für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Recke für die Fraktion BSW.

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Eric Recke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Nowak, Ihren Hinweisen auf die Bundesebene ist vollständig zuzustimmen, dennoch lenkt das ein bisschen von den Handlungserfordernissen – (Beifall Jan Löffler, CDU) – ja, da können Sie gern klatschen – hier im Freistaat Sachsen in Bezug auf die Flughäfen und die Luftfahrtbranche ab. Die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion zur sächsischen Luftfahrt lassen generell zu wünschen übrig. Bei einem so bedeutenden Industriezweig hätte man sich mehr Begeisterung und Begründungstiefe gewünscht, nicht zuletzt aufgrund der hohen staatlichen Ausgaben. Wie der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion richtig feststellt, wirkt es etwas merkwürdig, dass weder der technologische Output noch die Fachkräftesituation besonders ambitioniert verfolgt werden. Während Klima und Transformation in aller Verwaltungen Munde geführt werden, wird die kerosinreiche Luftindustrie scheinbar ähnlich dem Autoverkehr als eher fossil und reduzierungswürdig betrachtet. Entwicklungen wie die steigenden Ölpreise durch den Irankrieg und die Folgen der absurden Russlandsanktionen scheinen diese Sichtweise auch zu bekräftigen, von der Zerstörung unserer Energieinfrastruktur durch oder der Verschenkung derselben an ausländische Staaten ganz zu schweigen. Dementgegen ist den im AfD-Antrag geforderten Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung im MINT- und Luftfahrtbereich unbedingt zuzustimmen. Der andere entscheidende Aspekt der sächsischen Luftfahrt liegt aber bei den beiden Flughäfen Leipzig und Dresden, die Herr Nowak wenig beleuchtet hat. (Andreas Nowak, CDU: Da kommen wir noch drauf zu sprechen!) – Sehr schön. – Der Landesrechnungshof hat vor nicht einmal einer Woche kritisiert, dass Leipzig nur mit 63 % und Dresden nur zu einem Viertel ausgelastet ist. Jeder Flughafen könnte stattdessen 3,5 Millionen Fluggäste pro Jahr haben. Die Unterauslastung und andere Faktoren haben 2024 zu einem Jahresverlust von über 50 Millionen Euro geführt. Von 2024 bis 2030 seien mehr als 150 Millionen Euro staatliche Unterstützungsleistungen vorgesehen. Damit sind die sächsischen Flughäfen eine der teuersten Landesbeteiligungen des Freistaates. Gleichzeitig stellt der Rechnungshof fest, dass das SMF seiner gesetzlich vorgeschriebenen Einwirkungspflicht in den Jahren 2018 bis 2024 nicht ausreichend nachgekommen ist und stattdessen „eine passive Rolle“ eingenommen hat. Das muss erst einmal nicht unbedingt schlecht sein. Immerhin hat das damalige SMF nicht einfach beide Flughäfen an einen US-Investor verkauft. Die Dresdner werden wissen, was ich meine. Dennoch sind die Passagierzahlen von 4,3 Millionen im Jahr 2018 auf 3 Millionen im Jahr 2025 eingebrochen. Der rapideste Abfall bei den Fluggastzahlen wird uns erst Ende dieses Jahres vorliegen. Zahlreiche Verbindungen sind inzwischen völlig weggebrochen. Die Ursachen sind dabei nicht nur in den Kerosinpreisen, sondern wie Herr Nowak schon ansprach, insgesamt in den gestiegenen Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren sowie in der zunehmenden Konkurrenz zu besser am Markt positionierten Nachbarflughäfen anderer Länder zu suchen. Wohl wissend hätte der Freistaat vor langer Zeit gegensteuern und sich auch auf Bundesebene viel mehr gegen den Irrweg des Klimakampfes gegen das Flugzeug wehren müssen. Das Billigflugkonzept von Ryanair war, bei allen Schwierigkeiten der dortigen Arbeitsbedingungen, eine der größten praktischen Erfolge für die Reisefreiheit seit Öffnung des sogenannten Eisernen Vorhangs. Da dieses Konzept aber das Prinzip der maximalen Günstigkeit für die Kunden verfolgte, gibt es heute keine Ryanair-Flüge mehr in Leipzig oder Dresden. Unternehmer aus dem ganzen Land fragen mich, ob es nicht an der Zeit wäre, mindestens den Dresdner Flughafen mit ausländischen Investoren oder durch andere Nutzungskonzepte grundlegender zu reformieren. Bisher widerspreche ich der von einigen vertretenen Auffassung, den Personenverkehr über Dresden einzustellen und damit den Flughafen Leipzig zu stärken. Was soll ich darauf antworten: dass die Regierung bisher ohne Strategie zunehmend beide Standorte gefährdet? Als BSW vertreten wir den größtmöglichen Erhalt und Ausbau vorhandener Infrastruktur. Wir wollen den Erhalt beider Flughäfen und so schnell es irgend geht die Flüge nach Russland, Asien und Europa wieder herstellen und mehr von ihnen einwerben. Dafür braucht es ein entsprechendes Engagement der Staatsregierung. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion geht ebenfalls in diese Richtung, weshalb wir ihm aus diesem Grund zustimmen werden. Aber die Zustimmung ist an eine zentrale Bedingung geknüpft: Sächsische Luft- und Raumfahrt findet ausnahmslos zivil statt, keine Milliarden-Satellitenaufträge der Bundeswehr, für die Minister Panter seit Neuestem wirbt, keine Nutzung der Flughäfen mehr für Militärflüge und Waffentransporte, sondern Schutz der sächsischen Bevölkerung vor Zielkreuzen auf unseren Köpfen. Das fordern wir von der Staatsregierung. Dafür wurden wir gewählt. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Recke sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht für die SPDFraktion Kollegin Pfeil; bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Nowak hat die Bedeutung der sächsischen Flughäfen in der bundespolitischen Kostenfrage bereits herausgestellt. Ich will das Gesagte ausdrücklich unterstützen, aber nicht unbedingt wiederholen. Ich füge drei andere Punkt hinzu, die für uns als SPDFraktion entscheidend sind, nämlich die nachhaltige Zukunftsfähigkeit, eine gute Perspektive für die Beschäftigten und eine verantwortungsvolle Steuerung des Freistaates. Luftfahrt ist in Sachsen mehr als eine Startbahn und ein Terminal. Luftfahrt ist auch Industrie, Zulieferer, Forschung, Wartung, Logistik, Ausbildung und Dienstleistung. Luftfahrt ist ein Feld mit qualifizierten Arbeitsplätzen, mit guten Entgelten und mit technologischer Substanz. Wer von Luftfahrt spricht, spricht deshalb auch über Fachkräfte, über Ausbildung, über regionale Wertschöpfung und über die Frage, ob junge Menschen in Sachsen Zukunftsperspektiven finden. Für uns als SPDFraktion ist klar: Wettbewerbsfähigkeit darf nicht über schlechte Arbeitsbedingungen organisiert werden. Wir wollen starke Standorte, aber auch gute Arbeit, Mitbestimmung, Qualifizierung und verlässliche Beschäftigung. Schauen wir uns doch einmal unsere beiden Flughäfen an. Leipzig/Halle ist ein zentraler Fracht- und Logistikstandort mit Bedeutung weit über Sachsen hinaus. Dresden ist wichtig für die Erreichbarkeit einer Hochtechnologie-, Wissenschafts- und Tourismusregion. Das ist kein Luxus, sondern Teil moderner Infrastruktur und gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir wissen aber auch, dass Flughäfen keine normalen Gewerbebetriebe sind. Sie erfüllen Standortfunktionen, die sich nicht allein an der Jahresbilanz ablesen lassen. Deshalb geht es nicht um eine einfache Formel: Zuschuss oder eben kein Zuschuss. Es geht um einen tragfähigen Pfad. Es geht darum, Kosten zu senken, Strukturen anzupassen, öffentliche Unterstützung zu begründen und schrittweise auch zu reduzieren, ohne die Standorte politisch preiszugeben. Genau daran wird gearbeitet. Die Gesellschafter haben einen Zukunftspfad vereinbart. Die Haushaltsfragen werden wir im Haushalt 2027/28 mit Sicherheit beraten, und die MFAG erarbeitet derzeit selbst ein neues Betriebskonzept. Sie schaut auf Überkapazitäten, Betriebskosten und passgenaue Infrastruktur. Die Aufgabe der Politik ist jetzt, diesen Prozess verlässlich und ökonomisch vernünftig zu begleiten. Gleichzeitig sagen die Antworten der Staatsregierung nüchtern: Neue Flugverbindungen entstehen nicht durch Landtagsrhetorik. Airlines planen langfristig. Der Wettbewerb ist hart, und hohe hoheitliche Kosten in Deutschland erschweren es gerade kleineren und grenznahen Flughäfen neue Angebote zu schaffen. Deshalb ist die richtige Ebene für viele Entlastungen der Bund. Deshalb ist Airline-Akquise Aufgabe der Flughafengesellschaften. Deshalb braucht es ergänzende Nutzungskonzepte, um Infrastrukturkosten zu senken. Der aktuelle Bericht von der SZ und der LVZ zeigt: Die MFAG wartet nicht einfach ab, sondern prüft selbst neue Betriebskonzepte. Es werden in Dresden ein kompaktes Terminal und in Leipzig-Halle einfache Gepäck- und Terminalprozesse geprüft. Das ist keine leichte Aufgabe. Veränderungen an der Flughafeninfrastruktur betreffen nicht nur Passagiere, sondern auch Beschäftigte, Regionen und gar die Eigentümer. Aber der Grundsatz ist richtig. Die MFAG gestaltet ihre Zukunft aktiv selbst. Wenn Infrastruktur zu groß und zu teuer geworden ist, muss ein Unternehmen prüfen, wie es wirtschaftlich tragfähig, wettbewerbsfähig und zukunftsfähig bleibt. Aufgabe der Politik ist nicht, im Plenum operative Terminalplanungen zu ersetzen. Unsere Aufgabe ist es, Standortziele, Transparenz, Beschäftigtenperspektive und Wirtschaftlichkeit einzufordern. Deshalb trägt auch der Antrag der AfD nicht. Der Antrag fordert vor allem ein Bekenntnis. Dieses Bekenntnis gibt es längst im Koalitionsvertrag und in der Arbeit der Staatsregierung. Er fordert mehr Sichtbarkeiten und will gleichzeitig den Koordinator schwächen oder verschieben. Es ist schon ein wenig widersprüchlich. Er fordert Entlastungen auf Bundesebene, die teilweise bereits politisch verfolgt werden, zum Beispiel mit Bundesratsinitiativen. Der Antrag bleibt auch Antworten schuldig, wenn es um Kostenfinanzierung und Zielkonflikte geht. Das funktioniert so nicht. Sachfragen wie KRITIS-Kosten oder Sicherheitsaufwendungen gehören in die zuständigen Ausschüsse und nicht ins Schaufenster eines Entschließungsantrags. Unsere Linie als SPD-Fraktion ist daher klar: Ja zum Luftfahrtstandort Sachsen, Ja zu guten Arbeitsplätzen, Ja zu Erreichbarkeiten und Innovationen, aber genauso Ja zu Transparenz, Strategie, Lärmschutz, Klimaperspektive und parlamentarische Kontrolle. Der Antrag der AfD leistet dazu keinen substanziellen Beitrag. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall SPD, Andreas Nowak, CDU, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Kollege Günther spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dass mit der Mitteldeutschen Flughafen AG dringend etwas passieren muss, dazu sollte eine gewisse Einigkeit im Parlament bestehen. Im Jahr 2024 waren es weit über 50 Millionen Euro Jahresverlust, bei Zuschüssen sind wir seit Jahren kontinuierlich im ordentlichen zweistelligen Millionenbereich, und das alles in der Situation, in der wir von der Staatsregierung demnächst einen Haushaltsentwurf vorgelegt bekommen, bei dem wertvolle, wichtige Dinge gestrichen werden und es dabei oft um nur sechsstellige Beträge, um einstellige Millionenbeträge geht. Diese Dinge werden dieses Land riesig schmerzen. Im Moment ist immer noch nicht absehbar, dass dieses riesige Fass ohne Boden tatsächlich mal einen Boden bekommt. Deshalb geht es auch nicht nur um die Diskussion, wie man zu Flugverkehr usw. steht, sondern wir als Freistaat können uns so etwas einfach nicht mehr leisten. Schauen wir uns allein die Kapazitäten an: Der Flughafen Dresden wurde für über 3,5 Millionen Passagiere gebaut. Vor Corona, im Jahr 2019, waren es noch circa 1,6 Millionen. Auch das ist nur ein Bruchteil von dem, wofür er da ist. Jetzt sind es etwas über 800 000 Passagiere. Es steht auch nicht in Aussicht, dass sich das in Größenordnungen wieder ändern könnte. Das heißt, wir haben dort massive Überkapazitäten. Wir haben über Jahre kein wirkliches Konzept gesehen, wie beide Flughäfen, Leipzig und Dresden, in eine Wirtschaftlichkeit kommen könnten. Das ist schon sehr erstaunlich, wenn man sich überlegt, dass der Freistaat Sachsen mit etwas unter 80 % Beteiligung mit Abstand der größte Eigentümer ist. Die Staatsregierung selbst – vertreten durch den Finanzminister, die jeweils zuständige Ressortministerin und dem Minister für Verkehr – sitzt dort im Aufsichtsrat. Wie man hört, gibt es monatliche Berichte vom Aufsichtsrat. Angesichts dessen fragt man sich schon, wo hierbei die Steuerung gewesen ist. Auch Transparenz ist in der Vergangenheit absolute Fehlanzeige gewesen. Wenn man wirkliche Zahlen zum Flughafen haben wollte, dann hieß es: Oh, das ist Aktionärsrecht; das können wir nicht offenlegen. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Dieses Ergebnis, diese Maximalverluste über 50 Millionen Euro sind hausgemacht und durch Wegschauen der Staatsregierung jahrelang hart erarbeitet worden. Wenn man sich dieses aktuelle Gutachten anschaut, das dort erstellt worden ist und das die AfD in ihrem Entschließungsantrag so feiert, diese IW-Studie, so geht man dort von hervorragend wachsenden Passagierzahlen aus und rechnet irgendwelche volkswirtschaftlichen Mehrwerte in der Region, die alle nicht ausschließlich und ursächlich auf den Flughafen zurückzuführen sind. Aber es wird dann ganz eng gerechnet, was der Flughafen kostet. Diese Studie ist keine Grundlage für Entscheidungen – einfach für gar nichts. Das heißt, wir brauchen dringend eine Steuerung durch die Staatsregierung und – das muss eingefordert werden – eine echte Strategie für beide Flughäfen; denn eines ist auch klar: Ja, Leipzig ist ein Logistikdrehkreuz und hat große wirtschaftliche Auswirkungen in der Region. Dresden brauchen wir als Wissenschaftsstadt, für Silicon Saxony, und es braucht natürlich auch eine Anbindung an internationale Hubs. Aber wie das Ganze geschieht und wie sich das rechnen soll, das ist eine ganz spezielle Frage. Es ist sicher nicht die tollste Idee – auch das findet man im Entschließungsantrag der AfD –, dass wir dann Billigflieger subventionieren sollen; denn wenn die hierherkommen, verlangen die pro Passagier ordentlich Euro. Etwa 6 Euro will Ryanair. Wenn man dann mehrere Hunderttausend Passagiere herumschickt, ist man schon wieder im Millionenbereich der Förderung. Aber das ist ja nicht das, was wir als Ziel haben. Wir brauchen Dresden, weil wir hier ein Industrie-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort sind. Wir haben also sehr viele Fragen, wie das alles organisiert werden soll. Die Verbindung zu den Hubs erfolgt mit Fernanschluss. Es ist die Frage, ob das alles über Flug passieren muss und ob nicht vielleicht eine zukunftsweisende Entwicklung schneller Bahnstrecken in einigen Fällen eine bessere Antwort sein könnte. Dafür braucht es eine Strategie und ich will das Ergebnis gar nicht vorwegnehmen. Ich will ebenso auf die Eigentümerstruktur und die Einbindung der Wirtschaft hinweisen. Es gibt Vorschläge vom Präsidenten der IHK Dresden, Herrn Dr. Andreas Sperl, der dazu Umfangreiches vorgelegt hat. Es wäre wichtig, zu prüfen, wie man das in die Überlegungen hineinnehmen könnte. Es gibt die Idee, dass man sagt: Wir entlasten uns jetzt von allem, was CO -Auflage usw. ist. Das Umweltbundesamt sagt: Die gesellschaftlichen Kosten pro Tonne CO betragen 237 Euro. Die müssen wir dann auch tragen. (Andreas Nowak, CDU: Alle europäischen Länder machen das so!) Das bedeutet, dass das mit Sicherheit nicht der richtige Weg ist. Dafür brauchen wir Kostenwahrheit. (Staatsminister Christian Piwarz: Alle volkswirtschaftlichen Kennzahlen gegenüberzustellen, das wäre wichtig!) – Ja. – Genauso gibt es die Idee, bei den Start- und Landegebühren anzusetzen und sie zu streichen. Wir merken gerade, dass die Flughäfen defizitär sind. Genau das bringt einen Ertrag bei uns. Dort können wir doch nicht ansetzen. Im Übrigen ist das eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente, wenn es darum geht, Fluglärm und -dreck zu reduzieren. Es machen auch alle anderen Flughäfen in Deutschland so, dass es einfach teurer wird, je mehr Lärm man macht und umso dreckiger man ist. Auch dieses Lenkungsinstrument brauchen wir. Insbesondere am Flughafen Leipzig hat es über Jahrzehnte nicht gut geklappt, zu einer Befriedung der Bevölkerung zu kommen, weil man dort nicht ausreichend eingegriffen hat. Wir sehen also: Die Frage, wie wir mit den Flughäfen in Zukunft umgehen, ist sehr komplex. Bisher liegt noch nichts vor. Wir sind sehr gespannt, wie die Staatsregierung ihrer Verantwortung dort endlich gerecht werden will. Ich hatte es bereits ausgeführt und muss es nachher nicht noch einmal tun: Der Entschließungsantrag der AfD geht in die falsche Richtung, und wir werden diesem selbstverständlich nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Günther sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke spricht nun Kollege Hartmann; bitte schön.

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Stefan Hartmann Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alles nicht so einfach; na klar. Die Antworten auf die Große Anfrage geben ein belastbares, wenn auch teilweise lückenhaftes Bild der sächsischen Luft- und Raumfahrt: Rund 160 Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind hierbei aktiv. Fast 7 000 Beschäftigte arbeiten in diesem Bereich. Der Jahresumsatz wird mit etwa 1,4 Milliarden Euro beziffert. Diese Zahlen belegen, dass die Branche eine relevante Rolle für den Freistaat spielt. Zugleich werden aus unserer Sicht vier Punkte deutlich, an denen Politik ansetzen muss. Erstens. Ausbildung und Fachkräfte. Die Staatsregierung verweist darauf, dass die konkrete Ausgestaltung von Studiengängen und Lehrveranstaltungen eine Aufgabe der Hochschulen ist. Gleichzeitig räumt sie ein, dass keine gesicherten Angaben zu Teilnehmer- oder Abschlusszahlen vorliegen. Für uns heißt das: Sachsen hat keine vollständige Übersicht über sein eigenes Fachkräftepotenzial in einer Branche mit mehreren Tausend Beschäftigten. Wenn 7 000 Menschen in der Branche arbeiten und die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Teilbereichen zwischen 2 500 und 6 100 liegen, dann ist die Fachkräftesicherung keine akademische Debatte, sondern eine praktische Aufgabe. Notwendig wären konkrete Maßnahmen: eine Bestandsaufnahme der angebotenen Studiengänge an den sächsischen Hochschulen, eine jährliche Statistik zu Studienanfängen und -abschlüssen im luftfahrtbezogenen Bereich und ein verbindliches Förderprogramm für praxisnahe Studiengänge und duale Ausbildungen mit klaren Zielgrößen. Zweitens. Forschung und Förderevaluation. Die Staatsregierung listet Förderprojekte auf, sagt aber gleichzeitig, dass sie zu konkreten Innovationen und marktreifen Produkten kaum eigene Erkenntnisse habe. Öffentliche Investitionen müssen nachvollziehbar wirken. Wenn der Freistaat seit 2015 mehrere Hunderttausend bis mehrere Millionen Euro in Projekte investiert hat, dann ist eine verbindliche Wirkungsprüfung erforderlich. Wir fordern deshalb jährliche Ergebnisberichte zu geförderten Projekten, Messgrößen für regionale Wertschöpfung und transparente Nachverfolgung von Produkt- und Patententwicklung. Drittens. Resilienz gegenüber globalen Risiken. Die Staatsregierung nennt selbst die geopolitische Lage und verwundbare Lieferketten als Risiken. In einer Branche, die international verflochten ist, bedeuten diese Risiken konkrete Kosten: Ersatzbeschaffung, Umstellung innerhalb von Lieferketten und potenziell verlorene Aufträge. Deshalb sollte man als Landespolitik nicht zuallererst pauschal mehr Flüge fordern, sondern gezielt die industrielle Basis stärken, und zwar durch Subventionen an ökologisch sinnvolle Forschung – zum Beispiel alternative Antriebe –, durch die gezielte Förderung von Zulieferern in Sachsen zur Reduzierung von Importabhängigkeiten und durch den Aufbau regionaler Fertigungskapazitäten. Viertens. Flughäfen, Passagierzahlen und Kostenfragen. Die AfD hebt die Bedeutung der Flughäfen hervor, verweist auf Studien zur volkswirtschaftlichen Relevanz und fordert niedrigere Luftsicherheitsgebühren, die Senkung der Luftverkehrssteuer sowie die Prüfung der Reduktion von Start- und Landeentgelten. Fakt ist: Die Passagierzahlen am Flughafen Dresden sind nach Angaben der Anfrage von circa 1,7 Millionen in 2015 auf rund 880 000 in 2025 gesunken; das ist ein Rückgang von ungefähr 48 %. Solche Rückgänge lassen sich nicht durch punktuelle Gebührensenkungen heilen. Gleichwohl sind Sicherheits- und Betriebskosten reale Belastungen. Hierbei braucht es eine seriöse Kosten-NutzenPrüfung: Welche Kostenblöcke verursachen die Defizite? Welche Einsparpotenziale gibt es ohne Sicherheitsverluste? Pauschale Forderungen nach Gebührenreduzierung reichen nicht, wenn nicht zugleich betriebliche Effizienz und Streckenwirtschaftlichkeit gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund ist der Entschließungsantrag der AfD nicht nur unzureichend, sondern er ist auch falsch. Statt einer ernsthaften Problemanalyse liefert der Antrag eine Wunschliste für die Flughafenlobby: niedrigere Gebühren, pauschale Entlastungen sowie mehr Sichtbarkeit, und zwar ohne Rechenschaftspflichten, ohne konkrete Zielwerte und ohne jeden Mechanismus, der sicherstellt, dass öffentliche Mittel dauerhaft Arbeitsplätze schaffen, statt kurzfristige Verluste zu kaschieren. Wenn die AfD tatsächlich meint, mit einer weiteren Subventionsrunde die halbierten Passagierzahlen in Dresden sowie die strukturellen Defizite kompensieren zu können, dann ist das das übliche alte Spiel: Gewinne privatisieren, Risiken sozialisieren. Das ist nicht Standortpolitik, das bedient schlicht Einzelfallinteressen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, SPD und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach für die Fraktion Die Linke. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir gehen nun in eine zweite Rederunde. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Moncsek. (Ina Klemm, CDU: Na endlich ist er da! Super! – Einzelbeifall CDU)

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Mike Moncsek AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Sie haben mich vermisst, ich bin da. (Widerspruch CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Martin Modschiedler, CDU: Nein, vermisst haben wir Sie nicht! – Weitere Zurufe) – Ja, sehr gut, ich merke, man hört mir zu. – Vor Kurzem war der Presse zu entnehmen, dass die deutsche Luftfahrtindustrie allein im Jahr ein Wachstum von 19 % und den Rekordwert von 130 Beschäftigten zu verzeichnen hatte. Man wolle wohl führende Luftfahrtnation bleiben und massiv investieren, so der Bundeskanzler. Es ist bemerkenswert, dass wir uns heute im Sächsischen Landtag unter diesem Vorzeichen einer Debatte hingeben. Einen besseren Zeitpunkt für unsere Große Anfrage wäre wohl nicht zu wählen gewesen. (Zuruf CDU: Deswegen sind Sie auch später gekommen!) Auch der Freistaat sieht sich in einer führenden Rolle. Er präsentiert sich gern als Land der Ingenieure, als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Er zählt sich zu den Treibern der Luft- und Raumfahrt. Wir möchten, dass Anspruch und Wirklichkeit weiter zusammenwachsen; das nennt man Realität. In der Tat, Luftfahrt ist wichtig: als Arbeitgeber, als Entwicklungsmotor, als Steuerzahler. Konkret bedeutet dies über 180 000 Arbeitsplätze allein an den Flugplätzen im Freistaat Sachsen. – 18 000 Arbeitsplätze, Entschuldigung. Es sind 18 000 Arbeitsplätze an den Flugplätzen im Freistaat. (Sören Voigt, CDU: Sie sind ganz schön durcheinander!) Weitere 70 000 – – Wie bitte? (Sören Voigt, CDU: Sie sind ganz schön durcheinander!) – Na ja, ich bin ein bisschen aufgeregt, wissen Sie, das macht aber nichts. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Weitere 7 000 Mitarbeiter in der sächsischen Luftfahrt- und Raumfahrtindustrie, mehrere 100 Millionen Euro, die über Lohn-, Körperschafts- und Umsatzsteuer aus dieser Branche in die Staatskasse gespült werden. In Leipzig sollen in Kürze – man höre jährlich – bis zu 48 Flugzeuge des Typs D328eco gebaut werden. – So weit, so gut, (Zuruf Kay Ritter, CDU) wenn eine klare politische Strategie – damit hat Kollege Günther sogar recht –, ein Gesamtkonzept für die sächsische Luftfahrt erkennbar wäre. Unsere Anfrage zeigt beim Thema Gesamtstrategie jedoch erhebliche Herausforderungen und Defizite beim Regierungshandeln auf. Sie zeigt insbesondere, dass staatliche Förderungen, das Steuergeld unserer Bürger, ins Leere laufen, wenn sie nicht effizient, nicht zielgerichtet und nicht wertschöpfend eingesetzt werden. Ich möchte Ihnen das an einigen Beispielen näher zeigen. Im Jahr 2019 verkündete das SMWA stolz, DLR-Institute in Dresden und Zittau ergänzten die Forschungslandschaft in Sachsen. Der Minister fügte hinzu: Zugleich unterstützen wir den Strukturwandel mit Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätzen. Und jetzt wird es interessant: Sieben Jahre später zeigt die Realität, dass die Mitarbeiterzahl des DLR-Instituts in Zittau von 15 im Jahr 2020 auf nunmehr – bitte merken! – 33 im Jahr 2025 angewachsen ist. (Unruhe im Saal) Bei der Frage, wie viele Arbeitsplätze in der Region darüber hinaus entstanden, weiß die Staatsregierung zu berichten, dass das DLR-Institut mit einer Vielzahl von sächsischen Unternehmen kooperiert. Es weiß zudem, dass durch die Ansiedlung des Instituts – jetzt kommt’s! – 33 direkte Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Strukturmittel werden also derart ineffizient eingesetzt, dass jeder vom Staat finanzierte Arbeitsplatz genau null neue Arbeitsplätze in der Wirtschaft schafft, zumindest wenn man den Aussagen der Staatsregierung Glauben schenken möchte. Gut, dass die Luftfahrtbranche trotzdem wächst – aber wahrscheinlich nicht hier vor Ort. Weitere Dinge. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen derjenigen, die bereits 2023 mahnten, das Fördermittel für den Strukturwandel in viele Dinge flössen, am Ende aber kein einziger neuer Arbeitsplatz entstünde. Selbstverständlich soll das keine Kritik am DLR-Institut sein. Es ist aber Kritik an einer Förderpolitik, bei der Investitionen in Forschung, in Bildung und in Tourismus weder zu mehr Wertschöpfung noch zu mehr Arbeitsplätzen führen. Was treiben Sie, werte Staatsregierung – CDU und SPD –, eigentlich mit der Förderung, mit dem Steuergeld unserer Bürger? Bleiben wir gleich beim Thema Förderung, Frage 44. Wir wollten wissen, welche Maßnahmen förderlich sind, um die Forschung im Freistaat messbar zu entbürokratisieren, und welche Prozesse den derzeit größten administrativen Aufwand verursachen. Die Antwort war erschreckend einfallslos; denn die Staatsregierung verwies dazu lediglich auf die Abschlussberichte der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung der Förderverfahren bzw. auf den Bericht der Förderkommission II. Zur Methodik. Wir haben 80 Fragen eingereicht. Für die Beantwortung einer Frage liefern Sie uns rund 370 Seiten Text – Effizienz?! Mein Gott! –, den andere erarbeitet haben und der nicht einmal im Kontext zu dem gesetzt ist, was die Staatsregierung bisher umgesetzt hat, oder was Sie an Vorschlägen im Allgemeinen und im Besonderen für die Luftfahrt als prioritär betrachten. Es gibt keine Gewichtung, keine Schwerpunktsetzung – nichts. Es ist eine ganz dünne Effizienz. Es geht noch weiter. Bei der Frage 45 hätten wir gerne gewusst, wie viele Start-ups seit 2020 durch das Ineinandergreifen von Forschung und Wirtschaft entstanden sind. Bei Frage 9 wollten wir wissen, welche Technologien aus Luftfahrt und Raumfahrt hervorgegangen sind. Bei Frage 7 wollten wir erfahren, welche Lehrveranstaltungen an Universitäten und Fachhochschulen angeboten wurden, um Berufsperspektiven in der Luft- und Raumfahrt in Sachsen zu erschließen und zu manifestieren. Hierbei hätten wahrscheinlich eine Erfolgsgeschichte, Innovation und Kooperation präsentiert werden können. Stattdessen kam der Verweis auf Unzuständigkeit, Selbstverwaltungsaufgaben und die eigene Kenntnislosigkeit. Das ist sehr bedauerlich und zeugt wiederholt von mangelndem Engagement sowie fehlender Strategie seitens dieser CDU-SPD-Regierungsbank. (Unruhe) An dieser Stelle ein Zwischenfazit: Welchen Stellenwert die Staatsregierung der sächsischen Luft- und Raumfahrt einräumt, erschließt sich nicht. Man fordert zwar Projekte, aber ohne die Wertschöpfung zu beachten. Man fordert zwar Start-ups, aber welche davon der Luft- und Raumfahrt zuzurechnen sind, ist unbekannt. Man hat zwar erkannt, das Förderverfahren zu bürokratisch sind. Ob im Anschluss in der Abwicklung tatsächlich Änderungen erfolgen, bleibt unkommentiert. Und da es zum Thema passt, sage ich: Da ist noch mächtig viel Luft nach oben. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Moncsek sprach in der zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollege Nowak von der Fraktion der CDU; bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen. Flughäfen sind grundsätzlich volkswirtschaftliche Investitionen. Ich finde es übrigens spannend, dass über Bahnhöfe nie solche Debatten geführt werden; die finden immer nur über Flughäfen statt. (Zuruf AfD) Kollege Günther, wenn ich Low-Coster in Leipzig und in Dresden bekommen könnte, würde ich diese mit Kusshand nehmen. Ich würde mich auch an der Risikoteilung neuer Linien beteiligen. Es ist in der Branche durchaus üblich, dass man sich bei Eröffnung neuer Linien den Sitzladefaktor beim Risiko teilt. Dafür gibt es Vereinbarungen zwischen Airlines und Airports, die in der Regel zeitlich begrenzt sind. Wir sehen an diesem regulatorischen Problem, dass es gerade nicht eine Frage von Leipzig/Halle oder Dresden ist, sondern der Rückzug von Ryanair betrifft auch Bremen, Dortmund und sogar den großen BER. Also, das Problem ist jetzt nicht, dass ein Missmanagement oder irgendwelche anderen Dinge eine Rolle spielen würden, sondern es sind die Kosten. Diese möchte ich gern beziffern. Wenn die Lufthansa in Dresden landet, werden pro Landung und Abflug 4 500 Euro an Steuern, Gebühren und sonstigen Beträgen fällig. Wenn sie in Prag landet und abfliegt, sind es nur 500 Euro. Das ist das Problem: (Zuruf AfD: Durch Ihre Politik!) Wir sind zu teuer an der Stelle. Diesbezüglich muss die Bundesregierung gegensteuern. (Mike Moncsek, AfD: CDU und SPD!) Eine Bemerkung noch zum Thema Verteidigung und militärische Güter. Wenn Sie Betreiber eines Flughafens im allgemeinen Verkehrsbetrieb sind, können Sie gar nicht verbieten, dass auch solche Dinge transportiert werden – wenn sie denn transportiert werden –, da man das gesetzlich nicht ausschließen kann. Ich bin außerdem der Auffassung, dass in dem Bereich Forschung und Entwicklung sowie auch bei den Satelliten erhebliches Wertschöpfungspotenzial liegt, auch für den Bereich Dual Use. Ich möchte einmal die Frage stellen in den Raum, ob jemand von Ihnen, der immer gegen diese ganzen militärischen Wirtschaftsdinge spricht, schon mal darauf verzichtet hat, einen Klettverschluss zu benutzen. Der war nämlich anfangs nur für die militärische Nutzung gedacht und wurde erst dann zivil zugänglich. Insofern machen Sie eine Kulisse auf, die an der Stelle nicht angezeigt ist. Wenn wir uns den Antrag der AfD näher anschauen, dann will die AfD die Sichtbarkeit der Branche erhöhen. Mit Verlaub: Die Bedeutung unserer Flughäfen ist bestens durch die Gutachten und durch die Zahlen dokumentiert – sie sind vielleicht einmal zu oft in der Zeitung. An Sichtbarkeit mangelt es nun wirklich nicht. Es ist auch richtig, dass sich die Mitteldeutsche Flughafen AG – wie gestern erst gemeldet – mit ihren Infrastrukturen beschäftigt. Kollegin Pfeil hat darauf zu Recht hingewiesen. Ich sage an der Stelle aber auch: Man muss aufpassen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet, wenn gesagt wird, dass man Fluggastbrücken und Ähnliches gleich wieder streichen will. Am Ende ist es auch eine Frage: Wie attraktiv ist ein Flughafen für Passagiere? Dabei geht es nicht nur um das Geld, sondern es geht ebenso um Fragen wie: Komme ich trockenen Fußes ins Flugzeug oder wird nur das sogenannte Walk-Boarding auch bei Wind und Wetter angeboten? Das möchte ich jetzt gar nicht weiter vertiefen, sondern ich möchte zu den Diskussionen um unsere Flughäfen noch eines sagen: Wer immer wieder fragt, ob dieser oder jener Flughafen vielleicht geschlossen werden kann, der versteht nicht die katastrophale Wirkung, die solche Debatten auf die Marktteilnehmer, die Airlines und die Mitarbeiter haben. Um es als CDU-Verkehrspolitiker ganz klar auszusprechen: Wir stehen zu beiden Flughäfen. Leipzig/Halle ist wichtig als Frachtdrehkreuz, als Entwicklungspotenzial für weitere luftfahrtnahe Gewerbe- und Industrieansiedlungen, auch für das Dornier-Werk, das gerade fertiggestellt wird. Was wir in Leipzig brauchen, sind stabile Rahmenbedingungen, Wachstumsmöglichkeiten, mehr Linienflüge und vor allem auch den ICE-Halt am Flughafenbahnhof. Hierzu wäre die Deutsche Bahn gefragt, denn der Bahnhof ist groß genug, und man könnte dort halten. Dresden steht für uns ebenfalls nicht zur Debatte. Der Flughafen ist schon deshalb wichtig, da er mit den Elbe Flugzeugwerken einen globalen Player am Standort hat, der viele Hundert Arbeitsplätze direkt und indirekt sichert. Das ist übrigens nur eines von drei Werken weltweit, bei denen der Airbus A380 die große Inspektion durchführen lassen kann. Viele Airlines kommen auch hierher, um ihre Flugzeuge innen neu auszustatten, wenn sie eine gewisse Laufzeit hatten. Wenn die Zeit als Passagiermaschine zu Ende geht, dann geben nicht wenige bei EFW den Maschinen ein zweites Leben durch einen Passenger-to-Freighter-Umbau. Wer also glaubt, man könne das alles mit einem Verkehrslandeplatz à la Hamburg-Finkenwerder lösen, der hat sich entweder nicht mit der Materie beschäftigt oder schlichtweg keine Ahnung. Finkenwerder ist der Auslieferungsflughafen von Airbus. Im Leben würde EFW trotz fast 50- prozentiger Airbus-Beteiligung so etwas in Dresden nicht stemmen. Deshalb ist eine derartige Diskussion schädlich für diesen Standort. Die Leute, die das betreiben, sollten damit aufhören. (Beifall CDU und AfD – Staatsminister Christian Piwarz: Sehr richtig!) Der Flughafen ist auch wichtig für den Geschäftsreiseverkehr der Chipindustrie und für den Mittelstand in und um Dresden und Ostsachsen. Wenn wir es einmal hinbekämen, dass Lufthansa und die anderen Airlines nicht mehr diese 4 500 Euro Kosten hätten, sondern wir eher in Richtung der Kosten in Prag gingen, dann wären auch Dresden und Leipzig in der Passage sehr viel konkurrenzfähiger. Aber das geht nur, wenn wir nicht ständig die Standorte öffentlich infrage stellen, sondern wenn wir die Belastung in Deutschland abbauen. Sichtbarkeit ist bestimmt nicht das Problem. Wettbewerbsfähigkeit ist das Thema. Dazu fordert die AfD, die Staatsregierung möge sich über den Bundesrat für bessere Kostenbedingungen einsetzen. (Zuruf AfD: Ja!) Das geschieht längst – gemeinsam mit anderen Ländern – auf Bundesebene. Den Beweis haben wir auf dem Tisch. Die Rücknahme dieser unsäglichen Erhöhung der Luftverkehrsteuer aus dem letzten oder vorletzten Jahr ist jetzt im Gesetzentwurf des Bundes enthalten. Sie fordern also etwas, was – flughafenmäßig gesprochen – schon Startfreigabe hat. Natürlich muss und kann man immer viel mehr machen, aber der Beginn ist hier auf jeden Fall gemacht. Sie kritisieren außerdem den Koordinator für Luft- und Raumfahrt. Wir sehen das genau umgekehrt: Der Koordinator ist das richtige Instrument, um die Branche zu bündeln und die Zuständigkeiten aus Forschung und Industrie entsprechend zusammenzubringen. Erst die Sichtbarkeit einfordern und dann diejenigen, die diese Sichtbarkeit herstellen sollen, abschaffen und schwächen – das passt nicht zusammen. Die Forderung, dass die Ausgabenfolgen des KRITISDachgesetzes dargelegt werden sollen, ist eine Sachfrage, über die man auf jeden Fall sprechen kann. Aber sie gehört in eine Ausschuss- und Haushaltsberatung. Das hier ist sicherlich in diesem Augenblick nicht der richtige Ort. Was würde unseren Flughäfen wirklich helfen? Das ist unsere Agenda: Wir kämpfen für die sächsischen Standorte, für eine bundeseinheitliche Struktur bei den Luftsicherheitsgebühren und für die Anerkennung der Luftsicherheit als staatliche Kernaufgabe, einschließlich Deckelung durch Bundesfinanzierung für die Regionalflughäfen. Das wird derzeit alles den kleineren Flughäfen und ihren Betreibern übergeholfen. Auch das passiert bei der Bahn nicht; denn dort kommt niemand auf die Idee, dass man die Bundespolizei extra abgelten muss. Die Übernahme der baulichen Sicherheitsinvestitionen, die der Bund bei Flughäfen fordert, sollte auch durch den Bund bezahlt werden. Auch in dieser Hinsicht käme zum Beispiel an einer Landesgrenze keiner auf die Idee, dass die dortigen Grenzkontrollen durch die jeweiligen Länder oder den jeweiligen Ort zu bezahlen sind. Bei den Flughäfen, die auch Landesgrenzen sind, ist das aber so. Also, diese Sicherheitsinvestitionen müssen durch den Bund bezahlt werden, anstatt sie auf die Flughäfen, die Betreiber und die Passagiere abzuwälzen. Wir fordern außerdem die Sicherung und den potenziellen Ausbau von Nachtflugkapazitäten an den geeigneten Standorten. Das ist entscheidend für die gedeihliche Entwicklung des Frachtdrehkreuzes. Es wird immer der Eindruck erweckt, als ob in Leipzig und Umgebung 1,5 Millionen Menschen oder so diese Nachtflugthematik als Problem ansehen. Ja, es gibt natürlich besonders belastete Gebiete. Die Maßnahmen, die dort ergriffen wurden, als der Flughafen aufgrund der DHL-Ansiedlung erweitert wurde, waren dreimal größer als gesetzlich vorgeschrieben. Das aktuelle Verfahren ist ausführlich mit Bürgerbeteiligung abgelaufen und wurde durch die Coronazeit sogar verlängert. Es ist jetzt ein Bescheid erlassen worden; dieser wird beklagt. Wir werden sein, wie die Gerichte entscheiden. Die letzten Bescheide waren jedenfalls alle gerichtsfest. Ich bin guter Hoffnung, dass die Landesdirektion auch dieses Mal wieder gerichtsfest beschieden hat. Deswegen wollen wir dieses wirtschaftliche Wachstum ermöglichen. Wenn man sich die DHL-Ansiedlung anschaut, stellt man fest: Dort hat die Belegschaft bei etwa 8 000 oder 9 000 Mitarbeitern mittlerweile einmal komplett durchgewechselt. Das war für die Region ein sehr wirtschaftlicher Effekt. Insbesondere bei den niedrig qualifizierten Arbeitsplätzen sind dort Leute in Lohn und Brot gekommen, die vorher eben keine Möglichkeit am Arbeitsmarkt hatten. Sie wurden bei DHL qualifiziert und sind dann weitergezogen, haben inzwischen bessere Jobs, haben jetzt mehr Wohlstand. Deswegen ist es richtig, das zu unterstützen, und wir sollten nicht bremsen. (Frank Peschel, AfD: Das ist Marktwirtschaft!) Wir brauchen außerdem eine faire Wettbewerbssituation in Europa. Wir haben hier mit außereuropäischen, subventionierten Konkurrenten zu tun. Deswegen muss die Luftverkehrsstrategie auch in diese Richtung gedacht werden. Ich habe vorhin schon etwas zu den SAF-Beimischungen und auch zu den Sicherungsanflugrouten gesagt, die man größer denken muss. Diese einheitlichen Anflugrouten würden dann gleich – ohne dass man irgendetwas bepreist oder in irgendeiner Weise teurer macht – Ressourcen, auch CO einsparen. Es ist einfach nur eine Frage von sinnvoller Regulatorik. Ja, das ist alles anspruchsvoll, aber Versorgungssicherheit im Fracht- und Tourismusluftverkehr ist kein Luxus. Sie ist ein wirtschaftspolitisches Erfordernis und ein Stück moderner Daseinsvorsorge. Genau deswegen arbeiten wir an konkreten Lösungen, statt uns mit Überschriften zufriedenzugeben. Das ist Flughafenpolitik, und das ist auch der Unterschied zwischen einem Schaufensterantrag und dem Regieren. Meine Damen und Herren, die sächsischen Flughäfen brauchen keine schönen Worte, sie brauchen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und Leute, die sich um sie kümmern. Wir kämpfen dafür in Dresden, in Berlin und in Brüssel. Der Antrag der AfD trägt aus unserer Sicht nichts dazu bei; deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Mehr sehr verehrten Damen und Herren, die Unruhe nimmt zu. Ich bitte deshalb um etwas mehr Ruhe – herzlichen Dank. Nun gibt es wohl eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Kollegen Nowak. An Mikrofon 6 steht Kollege Urban von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege – ich vermute, eine Kurzintervention, richtig? (Jörg Urban, AfD: Jawohl, Herr Präsident!) Na, dann mal los.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank. – Herr Nowak, die Diskussion, die wir hier anstoßen, ist notwendig. Was die CDU bisher für unsere Flughäfen geleistet hat, sehen wir am Ergebnis: Die Minuszahlen wachsen jedes Jahr, und was Sie aktuell im Bundesrat machen, ist Kosmetik, mehr nicht. (Zuruf CDU: Das stimmt überhaupt nicht!) Wenn Sie die Ticketpreise für Kurzstreckenflüge von 15 auf 13 Euro, glaube ich, senken, ist das nicht der große Wurf, mit dem wir auf ein Niveau mit Prag kämen oder damit vergleichbar wären. Sie müssen die Ticketsteuer abschaffen. (Beifall AfD) Wenn unser Flughafen eine Chance haben soll, überhaupt konkurrenzfähig mit Prag oder mit Breslau zu sein, dann müssen die Kosten radikal sinken. Das, was Sie machen, ist Kosmetik. Das wird nie im Leben reichen. Das Management dieses Flughafens bekommt es seit Jahren nicht auf die Reihe, eine Trendwende herbeizuführen; der Vertrag aber wird von Ihnen jedes Jahr verlängert. Die Verträge werden immer wieder verlängert, obwohl die Betreffenden eigentlich schon bewiesen haben, dass sie es nicht können. Sie machen also kosmetische Politik. Das wird unsere Flughäfen nicht retten. Ich freue mich trotzdem, das deutliche Signal aus der CDU zu hören: Diese Flughäfen werden weiterbetrieben. Die Diskussion um die Schließung der Flughäfen muss beendet werden. Auch die Diskussion um eine Privatisierung muss beendet werden. Das ist Daseinsvorsorge – dafür vielen Dank –, (Beifall AfD) aber das, was die CDU bisher geliefert hat, ist reine Kosmetik. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban mit einer Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Kollegen Nowak. Kollege Nowak antwortet jetzt, reagiert also auf die Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wissen Sie, Herr Kollege Urban, so kann nur jemand reden, der noch nie in Verantwortung war und liefern musste. (Beifall und Heiterkeit CDU – Zuruf AfD) Der politische Nahkampf um Finanzfragen – wir führen ihn hier alle zwei Jahre zum entsprechenden Doppelhaushalt – ist natürlich auch in Berlin kein Blümchenverein, das muss man ganz klar sagen. Ja, ich würde mir im Augenblick auch mehr wünschen. Aber man muss doch einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass nach all den Jahren, in denen es einfach immer nur teurer und schlimmer und regulierter wurde, jetzt die Gegenrichtung eingeschlagen wurde. Ich weiß, das reicht Ihnen nicht. Es würde Ihnen übrigens auch nicht reichen, wenn man das ganz abschaffen würde – dann fänden Sie wieder etwas anderes, das noch im Weg herumliegt. (Widerspruch AfD) Insofern kann man an dieser Stelle nur sagen: Der Punkt ist, wenn man in Verantwortung steht, dann muss man manchmal abwägen und Kompromisse schaffen. Man muss sich dann auch mit Beschlüssen auf den Weg machen, die einem persönlich vielleicht noch nicht reichen. Mir würde das, wie gesagt, auch nicht reichen, aber ich bin froh, dass es überhaupt losgeht. (Beifall CDU – Zuruf CDU: Genau! – Zuruf AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Nowak auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. Ich frage die Fraktion BSW, ob es noch Redebedarf gibt? – Das sehe ich nicht. SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke zeigen auch keinen Redebedarf mehr an. Ich frage die AfD-Fraktion, ob eine weitere Rederunde gewünscht ist? – Kollege Moncsek befindet sich auf dem Weg zum Rednerpult. Bitte schön, Herr Kollege.

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Mike Moncsek AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Nowak, ich bin ein wenig begeistert, dass Sie das nicht zur Debatte stellen – dass also die Flugplätze überhaupt nicht zur Debatte stehen. (Staatsminister Christian Piwarz: Das sind Flughäfen, keine Flugplätze!) – Also, dann sagen wir „Flughäfen“ dazu, wie Sie es wünschen. (Staatsminister Christian Piwarz: Ja, das ist ein Unterschied!) Hauptsache, sie stehen nicht zur Debatte. Wenn jemand überhaupt Sympathie für die Luftfahrt hat, für das Fliegen, dann muss man sich fragen, wie es sein kann, dass die beiden sächsischen Flughäfen über Jahre medial so heruntergeputzt wurden. Die Frage stand ja im Raum. Der MDR fragte: Wie geht es weiter mit den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden, die zuletzt 53,5 Millionen Euro Miese gemacht haben? – Alarm, Alarm, Rekordverlust für Sachsens Flughäfen, so die Sächsische Zeitung. Die Leipziger Zeitung will wissen: „Defizitären Flughafen: Hilft eine Sanierung der Flughafen AG tatsächlich aus den Roten Zahlen?“. Wem sind sie denn, woher kommen sie denn? Wer beeinflusst diese Medien? Wie kann es sein, dass sich in der CDU-SPD-Staatsregierung bisher niemand um ein besseres, objektives Bild bemüht? Da müssen erst wir, die Alternative für Deutschland, mit einer Großen Anfrage kommen, (Oh-Rufe CDU) mit Fragen nach Steuereinnahmen, Wertschöpfung, Löhnen und entstandenen Arbeitsplätzen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Nur kein Neid, den muss man sich erarbeiten. – Da müssen wir eine volkswirtschaftliche Betrachtung quasi über die Bande in Auftrag geben; denn uns ist klar: Die Flughafen AG ist ein Staatsunternehmen. Das heißt, volkswirtschaftliche Effekte und Kosten müssen auf mehreren Seiten betrachtet werden. Prompt wird das getan, was notwendig war, und wir kommen am 20. Januar 2026 zu einem Gutachten, das sich mit genau jenen volkswirtschaftlichen Effekten auseinandersetzt, mit ökonomischen und fiskalischen Fußabdrücken und mit katalytischen Effekten, wie es dort so schön heißt. Wesentliche Erkenntnisse: Die am Standort Leipzig generierte Wertschöpfung beträgt 1,17 Milliarden Euro bei einer im Vergleich zu Sachsen deutlichen, im Bundesvergleich leicht überdurchschnittlichen Produktivität von 86 253 Euro je Beschäftigtem. Die Wertschöpfung am Standort Dresden erreicht 679 Millionen Euro bei einer Produktivität von 152 303 Euro je Beschäftigtem, was sowohl den sächsischen als auch den bundesweiten Durchschnitt klar übersteigt. Jeder Euro Wertschöpfung an einem der beiden Flughäfen erzeugt im Durchschnitt etwa weitere 1,50 Euro in der Gesamtwirtschaft. Jeder Arbeitsplatz eines direkt Beschäftigten führt im Mittel zu ca. 1,9 zusätzlichen Arbeitsplätzen, man kann also sagen: zwei. So, die Antwort auf Frage 11. Wenn wir festhalten können, dass den Kosten der öffentlichen Hand in Höhe von 53,5 Millionen Euro dann Steuereinnahmen von rund 324 Millionen Euro gegenüberstehen, dann können wir vieles vielleicht auch besser einordnen. Dies bedeutet nämlich, dass die fiskalischen Rückflüsse, also die Steuereinnahmen, die getragenen Kosten um etwa das Sechsfache übersteigen. Wir haben einen hocheffizienten Wirtschaftskreislauf und betreiben an und mit den Flughäfen tatsächlich Wertschöpfung – DHL, Flugzeugwerft, die Beispiele wurden genannt. Das drückt sich in niedrigen Arbeitslosenquoten – rund 10 % – und in höheren Löhnen– im Durchschnitt 138 € mehr pro Kopf – aus. Überdurchschnittlich viele HighTech-Unternehmen gründen sich hier und bleiben am Standort der Flughäfen. Werte Kollegen, wir müssen weder über Standortschließungen noch über den Verkauf unserer Flughäfen diskutieren, kein Stress. Aber natürlich müssen wir dafür sorgen, dass die Flughäfen wettbewerbsfähig sind, (Zuruf AfD: Jawohl!) dass wir in Dresden und Leipzig wieder ein attraktives Flugangebot bekommen, dass Missmanagement von vornherein ausgeschlossen wird, Stichwort: wichtige Führungspersönlichkeiten nur mit notwendiger Sorgfalt besetzen, Fachleute eben – Gestalter statt Verwalter –, Jahresziele nicht nur von Vorstandsmitgliedern festlegen lassen und keine Freifahrtscheine für Boni-Zahlungen – einfach mal Leistungsprinzip. (Beifall AfD – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jawohl!) Der Freistaat muss darauf achten, dass Sanierungsziele wirklich erreicht und Finanzlücken geschlossen werden. Dass die MFAG dieser Tage über einen Konzernüberschuss in Höhe von circa 10 Millionen Euro berichten konnte, ist ein positiver, zuversichtlicher Anfang. Wie dieser Weg aus unserer Sicht weiter beschritten werden kann, haben wir Ihnen in unserem Entschließungsantrag dargelegt, der im Anschluss von meinem Kollegen eingebracht wird. Hals und Beinbruch und immer eine Handbreit Luft unter den Flügeln, wie wir PPL-A-Piloten zu sagen pflegen; denn eines steht fest: Fliegen ist geil! Glück auf! (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Moncsek sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Gibt es noch Redebedarf seitens der AfD-Fraktion zur Großen Anfrage? – Wenn es zur Großen Anfrage keinen Redebedarf mehr gibt, so übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Piwarz. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute aufgrund der Großen Anfrage der AfD über die sächsischen Flughäfen. Allerdings zeigt das – Kollege Moncsek hat das gerade illustriert – ein durchaus bekanntes Muster. Sie greifen ein schwieriges Thema auf. Sie versehen es mit großen Worten; das haben wir soeben gehört. Dann tun Sie so, als ob politisches Handeln erst mit dieser Anfrage oder dem dahinterliegenden Entschließungsantrag beginnt. Ich will aber ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist falsch, denn der Freistaat hat bereits gehandelt. Gemeinsam mit Sachsen-Anhalt haben wir die Mitteldeutsche Flughafen AG stabilisiert. Wir haben den Sanierungsbedarf abgesichert und Verlässlichkeit für den Konzern, für die Banken, die Beschäftigten, die Nutzer und die Anlieger der Flughäfen und die beiden Standorte geschaffen. Vor allen Dingen haben wir der MFAG die Zeit verschafft, die sie für ihre wirtschaftliche Neuaufstellung gebraucht hat. Heute sehen wir: Dieser Kurs war richtig. Die MFAG hat ihre wirtschaftliche Lage deutlich verbessert und schreibt erstmals seit Jahren wieder ein positives Konzernergebnis. Herr Urban, Sie haben das vorhin in der Kurzintervention auf Kollegen Nowak nicht richtig dargestellt. Im letzten Jahr hat der Konzern ein positives Ergebnis erzielt. Er hat den Turnaround von minus 34 Millionen Euro auf plus 4 Millionen Euro geschafft. Das ist die Entwicklung, die wir konstatieren können, und das ist Ergebnis sehr harter Arbeit, die in den letzten zweieinhalb Jahren in der MFAG geleistet wurde. Ich will an der Stelle deutlich hervorheben, dass das an erster Stelle eine Leistung des Vorstandes, aber auch der gesamten Belegschaft ist, die deutlich darauf geachtet hat, Kosten zu reduzieren und effizienter zu arbeiten. Dieses Ergebnis ist Teil des ganzen Erfolges. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Ich sage aber auch, dass es in den letzten Monaten einer konsequenten Begleitung bedurfte, dass wir hier ein Begleitungsmanagement haben, das in der Krise funktionierte. Es gilt jetzt, diesen Kurs weiterzuführen und die wirtschaftliche Stabilität dauerhaft abzusichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden sind kein beliebiges Unternehmen unseres Freistaates. Im Übrigen, Kollege Moncsek, sind es auch keine Staatsunternehmen. Es ist eine Aktiengesellschaft, die dem Aktienrecht unterliegt, an der die öffentliche Hand zwar Hauptgesellschafter ist, aber die trotzdem ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Die Flughäfen sind Teil der Infrastruktur unseres Industrielandes, das international vernetzt ist. Sie sind Job- und Wirtschaftsmotoren für ihre jeweilige Region. Sie verbinden Sachsen mit Märkten. Sie sichern Logistik und Lieferketten. Sie helfen bei Unternehmensansiedlungen und halten unsere Wirtschaftsregion erreichbar. Der Sächsische Rechnungshof hat in der vergangenen Woche deutliche Kritik geäußert, insbesondere zu den Jahren 2018 und 2024. Diese Kritik gehört zur parlamentarischen Debatte. Sie darf den Blick aber nicht verengen. Man kann eine Beteiligung wie die MFAG nicht seriös beurteilen, wenn man nur auf Defizite und Risiken schaut. Flughäfen sind keine gewöhnlichen Kostenstellen. (Beifall Andreas Nowak, CDU) Sie entscheiden mit darüber, ob ein Standort erreichbar bleibt, ob Unternehmen investieren, ob Lieferketten funktionieren und ob Sachsen im Wettbewerb um Fachkräfte, Forschung und internationale Geschäftsbeziehungen attraktiv bleibt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist weit mehr als ein Passagierflughafen. Er ist Deutschlands zweitgrößter Frachtflughafen und ein Logistikstandort von europäischem Rang. In Leipzig geht es nicht nur um Flugbewegungen. Dort geht es um Expresslogistik, Industrie, Messegeschäft, Ansiedlungen und Tausende Arbeitsplätze. Dresden hat ein anderes, aber ein ebenso wichtiges Profil. Der Flughafen Dresden ist die Anbindung eines Hochtechnologiestandortes. Dresden steht für Mikroelektronik, Wissenschaft, Hochschulen, Luftfahrtindustrie, Kultur und Tourismus. Wer über Silicon Saxony spricht, über internationale Investitionen, über Fachkräfte und Forschungskooperationen, der darf über Erreichbarkeit nicht schweigen. Gerade wegen der innerdeutschen Randlage ist der Dresdner Flughafen auch ein Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine im Januar 2026 veröffentlichte Regionalstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt ganz klar: Die Flughäfen Leipzig/ Halle und Dresden stehen für rund 4,6 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung. Sie stehen für mehr als 50 000 Arbeitsplätze. Rund 37 000 davon hängen mit dem Flughafen Leipzig/Halle zusammen, rund 15 000 mit dem Flughafen Dresden. Diese Größenordnung ist für unsere Volkswirtschaft erheblich. Wenn wir über unsere Flughäfen reden, sprechen wir vor allem über Wertschöpfung, über Beschäftigung und über Standortchancen für Sachsen. Rund 875 Millionen Euro Steuereinnahmen jährlich stehen mit diesen wirtschaftlichen Effekten in Verbindung. Wer deshalb mit Blick auf die sächsischen Flughäfen nur über Kosten spricht, verschweigt einen wesentlichen Teil der Wahrheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich hatte die MFAG schwere Jahre. Die Coronapandemie hat den Luftverkehr massiv getroffen. Danach kam der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Inflation, die Energiekrise, steigende Finanzierungskosten und ein schwieriges Marktumfeld. Zugleich hat Deutschland im europäischen Vergleich erhebliche Standortnachteile. Dazu gehören die Luftverkehrssteuer, die hohen Luftsicherheitsund Flugsicherungskosten und eine Regulierungsdichte, die den Luftverkehr zusätzlich belastet. Regionale Flughäfen trifft das besonders hart. Sie müssen Sicherheitsinfrastruktur, Feuerwehr, Terminals, Vorfeld und Personal dauerhaft vorhalten. Sie verfügen aber nicht über die Skaleneffekte großer Luftdrehkreuze. In Dresden kommt hinzu, dass der innerdeutsche Geschäftsreiseverkehr deutlich zurückgegangen ist und Airlines ihre Kapazitäten dort konzentrieren, wo sich Strecken besonders schnell rechnen. Gerade deshalb ist die Unterstützung des Freistaates richtig, aber – das will ich ganz deutlich sagen – sie war nie ein Blankoscheck. Sie war immer verbunden mit einem klaren Sanierungs- und Konsolidierungskurs sowie klaren Erwartungen an die Geschäftsführung. Die Ministerpräsidentenerklärung aus dem Jahre 2024 war ein wichtiges Signal an die Banken, die Beschäftigten und das Unternehmen. Auch die weitere Erklärung aus dem Jahr 2026 hat geschaffen, was in einer solchen Lage entscheidend ist, nämlich politische Verlässlichkeit. Klar ist aber auch, dass jede weitere Unterstützung unter Haushaltsvorbehalt steht. Beteiligungsmanagement heißt nicht, jeden betriebswirtschaftlichen Gegenwind politisch wegzudrücken. Beteiligungsmanagement heißt, Ziele festlegen, Risiken erkennen, Kontrolle ausüben und die Geschäftsführung auf einen tragfähigen Kurs zu verpflichten. Genau das, meine Damen und Herren, ist geschehen. An die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerichtet sage ich: Es ist leicht, in Pressemitteilungen mehr Strategie zu fordern. Es ist auch leicht, jede öffentliche Unterstützung mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Aber bei Umgang mit unseren Flughäfen reicht es nicht, nur Einwände zu formulieren, es braucht auch tragfähige Antworten. Selbstverständlich muss dabei Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Lärm- und Klimaschutz ernst genommen werden – das stellt niemand infrage –, aber wer den wirtschaftlichen Nutzen unserer Flughäfen kleinredet und vor allem die Risiken betont, der muss auch sagen, wie Sachsen ohne diese Infrastruktur internationale Erreichbarkeit sichern, wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und gute Arbeitsplätze im Land halten soll und halten will. (Beifall CDU und Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe ist klar: Wir müssen die sächsischen Flughäfen wirtschaftlich stabilisieren, ihre internationale Anbindung sichern und zugleich Lärm- und Klimaschutz ernst nehmen. Das ist anspruchsvoll. Aber genau darum geht es bei verantwortungsvoller Flughafenpolitik. Es ist schon angesprochen worden, dass es heute einen sehr lesenswerten Artikel in der Sächsischen Zeitung gab, in dem es um ein weiteres Konzept geht, wie uns das gelingen kann. Auch dabei zeigt sich, dass die Führung der MFAG Verantwortung übernimmt und sagt, wie sie die Flughäfen in Zukunft bei realistischer Betrachtung der Passagierzahlen, die wir hier erleben, betreiben will. Ich finde es sehr wichtig, dass dabei verschiedene Punkte betrachtet werden, beispielsweise die Frage: Welche Infrastruktur wollen wir zukünftig vorhalten? Wie kommen wir von den durchaus sehr hohen Kosten, die wir gerade am Flughafen Dresden haben, herunter und wie kann er in Zukunft tragfähig aufgebaut sein? Dazu gehört auch die Frage, wie wir in Zukunft mit Luftsicherheitsgebühren umgehen, die deutlich zu hoch sind, insbesondere im Vergleich mit unseren Wettbewerbern auch außerhalb der Bundesrepublik. Ich sage das hier ausdrücklich: Ich unterstütze diese Pläne, dieses Nachdenken; dass man keine Denkverbote hat, sondern dass man alles auf den Prüfstand stellt, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir in Zukunft einen effizienten Flugbetrieb ermöglichen können und auf die Bedingungen, die in Dresden und Leipzig unterschiedlich sind, mit entsprechenden Konzepten eingehen können. Aber – und das sage ich auch ganz klar –: Wir müssen den Blick auch nach Berlin richten. Natürlich, die Senkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie reicht nicht aus. Sie ist vielleicht ein Viertel von dem, was wir tatsächlich an Reduzierung der Kosten brauchen. (Beifall CDU) An dieser Stelle sei mir noch mal die Seitenbemerkung erlaubt, auch in Richtung der GRÜNEN, weil ich hier teilweise so ein wenig Krokodilstränen wahrgenommen habe: Es war ja gerade in den Zeiten der vorangegangenen Bundesregierung das ausdrückliche politische Ziel der damals Verantwortlichen, Luftverkehr in Deutschland so teuer wie möglich zu machen, und das ist dieser alten Bundesregierung tatsächlich gelungen. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Es gilt der alte Satz: Sowas kommt von sowas. Also wenn ich mich dann beschwere, dass ich deutlich weniger Flugverkehr habe und dadurch meine Kosten zu einem größeren Problem werden, dann ist ja völlig klar, was die Ursache dafür ist. Es ist an der jetzigen Bundesregierung, diese Problemlage wieder zu bereinigen. Es kommt doch nicht von ungefähr, dass nach der Coronakrise alle Länder um uns herum besser im Flugverkehr dastehen als davor. Deutschland ist das einzige Land ist, das das bisher nicht geschafft hat, und das liegt an uns selbst. (Andreas Nowak, CDU: Zweistellige Wachstumswerte!) Insofern, ich wiederhole mich damit, war es ein erster richtiger Schritt der Bundesregierung. Es müssen aber weitere folgen, um den Luftverkehr insgesamt und insbesondere auch unsere beiden Flughäfen zu stärken. (Beifall CDU und Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft der sächsischen Flughäfen sichern wir nicht mit einfachen Parolen, wir sichern sie nicht mit Anträgen, die so tun, als müsse Sachsen erst wachgerüttelt werden, und wir sichern sie auch nicht durch eine Politik, die strategische Infrastruktur unter Vorbehalt stellt. Wir sichern diese Zukunft mit einem klaren Kurs: Wirtschaftlichkeit stärken, neue Potenziale erschließen, Arbeitsplätze sichern, europarechtliche Vorgaben einhalten, Lärm- und Klimaschutz ernst nehmen und die internationale Anbindung Sachsens erhalten. Der Freistaat Sachsen steht klar zu seinen Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden. Nicht blind, nicht bedingungslos, aber klar, verlässlich und verantwortungsvoll. Wir sichern diese Flughäfen nicht aus Nostalgie, wir sichern sie, weil Sachsen ein Industrieland, ein Wissenschaftsland, ein Logistikstandort und ein international vernetzter Wirtschaftsraum ist und weil ein solches Land leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur braucht. Lassen Sie mich vielleicht noch einen Gedanken ganz zum Schluss sagen: Wir alle, auch hier im Hohen Hause, können dazu beitragen, unsere Flughäfen zu stärken, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) indem wir eben nicht ständig darüber reden, ob es in Prag oder in Breslau gerade günstiger ist, zu fliegen, ob es nicht vielleicht schöner ist, von Berlin zu fliegen, sondern indem wir ganz gezielt die Maschinen, die in Dresden und Leipzig starten entsprechend füllen, teilweise ergeben sich hierfür auch parlamentarische Gründe. Ich will nur in Erinnerung rufen: Die Lufthansa hat jetzt gerade Entscheidungen getroffen, die den Luftfahrtstandort Deutschland nochmals sehr deutlich infrage stellen, aber im Moment fliegt die Lufthansa mit größerem Gerät von Dresden und auch von Leipzig. Es ist an uns, dieses größere Fluggerät entsprechend zu füllen, damit wir solche Debatten hier in Zukunft für unsere beiden Flughäfen fahren können. (Andreas Nowak, CDU: Sehr richtig!) Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Wenn es zur großen Anfrage selbst keinen Aussprachebedarf mehr gibt, dann übergebe ich jetzt an die AfD-Fraktion. Die AfD-Fraktion hat einen Entschließungsantrag in der Drucksache 8/7372 eingebracht. Diesen Entschließungsantrag wird Kollege Schreyer hier am Pult verteidigen.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Staatsminister, ganz kurz: Sie sagten, dass die Flughäfen keine Staatsunternehmen sind. Also, die Definition ist: Wenn ein Unternehmen mit mindestens 50 % in Staatsbesitz oder vom Staat beherrscht wird, dann ist es ein Staatsunternehmen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann ist es trotzdem ein „staatlich beherrschtes“ Unternehmen und kein „staatliches“! – Staatsminister Christian Piwarz: Dann ist es nach Aktienrecht kein staatliches Unternehmen!) auch wenn es als GmbH oder als AG – – Und Sie sitzen ja dort im Aufsichtsrat. (Staatsminister Christian Piwarz: Das haben Sie richtig herausgefunden!) – Genau. Mehr Staat geht eigentlich gar nicht. (Allgemeine Heiterkeit) Auch ich möchte zunächst einmal mit der aktuellen Aussage unseres Bundeskanzlers beginnen. Nach seinen Worten ist die Luftfahrt eine Wachstumsbranche, wie zurzeit keine andere in Deutschland und Europa. Damit auch Sachsen von diesem Wachstum langfristig profitiert, muss aber noch einiges auf den Weg gebracht werden. Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hat sich ein ganzes Maßnahmenbündel ergeben, das wir Ihnen in diesem Sinne im vorliegenden Erschließungsantrag aufbereitet haben. Dazu zählen unter anderem mehr Sichtbarkeit und vor allem die Realisierung der Raum- und Luftfahrtpotenziale, die sach- und fachgerechte Einbindung des Luft- und Raumfahrtkoordinators in Entscheidungsprozesse sowie die zahlreichen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der sächsischen Flughäfen. Flankiert und unterstützt Tagesordnungspunkt Zukunftsfähige Kulturpolitik starkes und vielfältiges Drucksache 8/7338, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose MdL und die Staatsregierung; wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an werden diese Forderungen von Verbänden und Flughafenbetreibern, von Politikerbriefen und Gutachten. So hat beispielsweise auch die MFAG eine Senkung der Luftverkehrsteuer, eine hohe Reform der Luftsicherheitsgebühren, sowie die zukunftsfeste Finanzierung der kleineren inneren Flughäfen als Teil der regionalen Daseinsvorsorge angemahnt. Diese Forderungen finden sich folgerichtig auch in unserem Entschließungsantrag wieder und ja, Sie haben richtig gehört: Bereits jetzt mahnt die Luftverkehrsbranche, dass die Senkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 nicht ausreicht. Werte Kollegen, uns allen ist klar, dass hier noch dicke Bretter, vor allem auf der Bundesebene, zu bohren sind. Eine Senkung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau bis 2024 kann dabei nur der erste Schritt sein, denn wir brauchen am langen Ende ein Niveau, das uns tatsächlich auf der Steuer- und Abgabenebene wieder wettbewerbsfähig macht. Es bleibt darüber hinaus zu hoffen, dass die neue Luftfahrtstrategie des Bundes und die angekündigte massive Investition nicht zu sehr auf Militär- und Rüstungsfragen oder die Klimarettung setzt. Wir brauchen vor allem die zivile Luftfahrt. Sicher, innovativ und bezahlbar in Sachsen und für Sachsen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Timo Schreyer AfD

Das war’s. Danke schön. Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schreyer brachte den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ein. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag Drucksache 8/7372 ab. Wer gibt die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Es gab viele Für-Stimmen, aber die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden. Die Behandlung der Großen Anfrage und somit auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. für Sachsen – für ein Kulturland Sachsen 2030 der Fraktionen CDU und SPD die Fraktion der CDU. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Firmenich; bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein reiches Land. Vielleicht nicht mit Blick auf die aktuelle Kassenlage im Freistaat und in den Kommunen, in jedem Fall aber mit Blick auf unsere Kulturlandschaft. Mit Blick auf Kulturstaatsbetriebe, beispielsweise die Semperoper oder die Staatlichen Kunstsammlungen, die weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt sind und besondere Strahlkraft besitzen. Der Blick richtet sich auf Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken und dergleichen, die in den Kulturräumen ein breit gefächertes und für jedermann erreichbares kulturelles Angebot bieten, auf Musikschulen, Jugendkunstschulen, freie Träger, soziokulturelle Einrichtungen und zahlreiche Freiberufler, die alle miteinander ihren individuellen Beitrag zu diesem kulturellen Reichtum leisten. Dass sich eine solche vielfältige Kulturlandschaft entwickeln konnte, verdanken wir im Wesentlichen dem Sächsischen Kulturraumgesetz, auf dessen Basis der Freistaat die Kommunen mit circa 100 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Dabei respektiert der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Ebene, dass sich Sachsens Regionen hinsichtlich ihrer gewachsenen Strukturen, der Vielfalt und Individualität vorhandener Kultureinrichtungen, vor allen Dingen aber hinsichtlich ihrer Traditionen unterscheiden. Genau das ist so wichtig für Zusammengehörigkeitsgefühl, Heimatliebe und Identität. Beispielhaft dafür stehen die sorbische Kultur in der Lausitz und die Bergbautradition im Weihnachtsland Erzgebirge. Diese Vielfalt ist wertvoll, und sie macht den sächsischen kulturellen Reichtum aus. Sie ist nicht zuletzt der Grund, weshalb Kultur in Sachsen Verfassungsrang besitzt. Weshalb braucht es unseren Antrag? Erstens. Weil sich unsere Gesellschaft, die Bedürfnisse und das Konsumverhalten der Bevölkerung verändern. Ursachen liegen unter anderem im demografischen Wandel sowie in den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz. Auch die Coronajahre haben das Publikumsverhalten beeinflusst. Kultur muss darauf reagieren und sich weiterentwickeln. Zweitens erleben wir, dass die Kultureinrichtungen, wie alle anderen Bereiche auch, seit Jahren Kostensteigerungen erleben, die vor allem die Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen in Existenznot gebracht haben. Die Leistungsfähigkeit der Haushalte der Kommunen und des Landes hat jedoch Grenzen. Einen ständigen finanziellen Aufwuchs, den es bräuchte, wenn alles so weiterginge wie bisher, kann es also nicht geben. Es kommt deshalb darauf an, die Herausforderungen anzunehmen und auch unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen eine kluge Strategie zu entwickeln, wie wir unsere Kulturlandschaft fit für die Zukunft machen. Unter der Überschrift „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“ hat die Staatsregierung mit einer Konferenz am 11.03.2026 in Großenhain einen Aufschlag gemacht, der erste Ideen für einen Strategieprozess vorstellt. Die große Beteiligung von Akteuren aus allen Bereichen der Kultur spricht dafür, dass man sich der herausfordernden Situation durchaus bewusst ist und mitgestalten möchte. So gab es bei allem Lob für die Konferenz auch die deutliche Forderung, stärker in den Prozess einbezogen zu werden. Dem schließen wir uns an und ersuchen die Staatsregierung, an diesem Prozess die Kommunen, die Landeskulturverbände sowie Vertreter sächsischer Kultureinrichtungen und -betriebe zu beteiligen und mit ihnen gemeinsam Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft zu erarbeiten. Ziel ist es, eine langfristige finanzielle und organisatorische Planbarkeit zu erreichen, um unsere Kultureinrichtungen sowie die kulturellen Angebote resilienter aufzustellen. Stichworte dazu sind: Erschließen von Ressourcen, mehr Effizienz, Abbau von Bürokratie, Kooperationen und notwendige Strukturentscheidungen. In den Blick zu nehmen ist weiterhin die institutionelle Förderung. Sie muss anhand geeigneter Kriterien überprüft werden. Fördergegenstände und -instrumentarien sollen priorisiert und zusammengefasst sowie Verfahren vereinfacht werden. Kernstück des Kulturland-Prozesses wird jedoch die Novelle des Kulturraumgesetzes sein. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse und der Berichte des Sächsischen Kultursenates soll die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene bis Ende kommenden Jahres dem Landtag einen Entwurf für die Novellierung des Kulturraumgesetzes vorlegen. Es geht dabei unter anderem um transparente, kulturraumübergreifende Förderkriterien, um die kommunalen Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen – die angemessen zu berücksichtigen sind – und darum, Erreichbarkeit und kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung zu sichern. Unter Achtung der kommunalen Eigenverantwortung sollten die ländlichen Kulturräume in Anlehnung an die Landesstrategie eigene kulturpolitische Strategien und individuelle Leitbilder entwickeln. All das soll keinen bürokratischen Mehraufwand schaffen, sondern Verwaltungsaufwand einsparen, wo immer es geht. Was möchten wir mit unserem Antrag darüber hinaus erreichen? Wir erwarten, dass die Staatsregierung in Anbetracht begrenzter Haushaltsmittel auch auf die sächsischen Kulturstaatsbetriebe schaut und diese so ausrichtet, dass sie ihr Profil schärfen und dadurch ihre Leistungsfähigkeit sowie ihre Strahlkraft langfristig sichern. Wir erwarten, dass die Staatsregierung die institutionelle Landesförderung grundsätzlich überprüft, genauso wie die Kulturstiftung, und dabei die Kulturförderung neu ordnet. Natürlich erbitten wir eine regelmäßige Unterrichtung im zuständigen Ausschuss über den Stand des Strategieprozesses und der Novellierung des Kulturraumgesetzes. Es ist gut, dass die Staatsregierung sich auf den Weg gemacht hat. Wir möchten sie auf diesem Weg konstruktiv begleiten, und ich würde mich freuen, wenn diese Unterstützung auch vonseiten anderer Fraktionen in Aussicht gestellt werden könnte. Ich freue mich nun auf die Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Dr. Ingolf Huhn, BSW und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Firmenich sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die SPDFraktion Kollege Dulig; bitte schön.

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Martin Dulig SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kulturlandschaft ist nervös und durchaus sehr misstrauisch. Sie weiß, auf welcher Basis wir aufbauen: nämlich auf einer reichen Kulturlandschaft, auf Vielfalt. Doch sie ist total verunsichert. Nun müssen wir uns entscheiden: Ist es unser Ziel, dass wir den Haushalt schaffen und dann schauen, ob wir in zwei Jahren den nächsten Haushalt schaffen, oder geht es darum, dass wir uns generell die Frage stellen, wie wir – um das neue Modewort zu nutzen – unsere Kulturförderung resilient aufstellen? Das ist mehr als nur das Kulturraumgesetz. Es ist insgesamt die Frage: Wie soll die Vielfalt, die wir haben, abgebildet werden? Ich habe schon in meinem letzten Beitrag gesagt: Das Ziel kann es nicht sein, einfach nur den Status quo zu sichern. Kunst lebt doch gerade davon, dass sie innovativ ist. Kulturelle Einrichtungen, die vor drei Jahren innovativ waren, müssen das heute nicht mehr sein. Dabei verändert sich auch etwas. Von daher ist die Frage, wenn wir über die Zukunft der Kulturförderlandschaft reden, wie wir diesen Weitblick schaffen, damit wir auch in Kunst und Kultur innovativ bleiben. Es gibt noch etwas, was für mich wichtig ist: Wir sind inzwischen an die Grenze dessen gestoßen, was häufig als Solidarität bezeichnet wird. Ich finde es nicht mehr solidarisch, wenn man alles so weit zusammenkürzt, dass möglichst viel erhalten bleibt, am Ende aber für fast alle nur ein Zustand entsteht, der zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist. Wir brauchen eine qualitative Sicht darauf, was Kunst und Kultur für uns sind. Es wurde bereits auf den Inhalt des Antrags eingegangen. Ich möchte noch einmal sagen, warum wir diesen Antrag wollen, was der Hintergrund ist, was die Motivation ist: sicherzustellen, dass wir unsere Kulturförderung für die nächsten zehn, zwanzig Jahre auf sichere Beine stellen und die Vielfalt abbilden. Das Abbilden von Vielfalt bedeutet, die Bandbreite von Amateur bis Profi, vom Kulturstaatsbetrieb bis hin zur Soziokultur, Clubkultur genauso wie Theater und Museen abzubilden. Aber wir wollen auch Standards haben. Wir wollen, dass Menschen fair und ordentlich bezahlt werden, egal ob sie angestellt sind oder als Künstlerinnen und Künstler mit ihren Auftritten nicht viel verdienen. Wir meinen aber auch die Ausstattung von Einrichtungen. In den letzten Jahren waren wir froh, wenn wir halbwegs das Niveau halten konnten; das hatte aber die Konsequenz, dass das de facto auch eine Kürzung ist. Wie sind die Einrichtungen ausgestattet? Viele Einrichtungen, gerade Theater und Orchester, haben ihre Rücklagen inzwischen aufgebraucht. Sie sind auch am Ende dessen, was sie an eigenen Spielräumen haben. Wie statten wir unsere Einrichtungen aus? Wie schaffen wir es, dass neue Sachen dazukommen? Nur wenn man für sich definiert, was Kriterien für eine gute, vielfältige Kultur sind, aber auch weiß, dass wir in den nächsten Jahren – ich sage es höflich – nicht mehr Geld zur Verfügung haben, gehört zur Wahrheit, dass wir Entscheidungen treffen müssen. Das sagt kein Kulturpolitiker gern. Ich glaube, dass die Kulturlandschaft viel realistischer ist, als wir manchmal denken. Die sprechen das aus; die fordern das sogar von uns ein. Die sagen uns: Leute, wir wissen, dass es nicht einfach ist. Aber wir wollen wissen, was euer Ziel ist. Punkt 1. Bei diesem Kulturlandprozess geht es darum, mit einem Leitbild festzustellen, was unsere Vorstellung von dieser Vielfalt des Kulturlandes Sachsen ist. Punkt 2. Wie wollen wir insgesamt die Kulturförderung aufstellen? Punkt 3. Vielfalt zu erhalten, aber auch Entscheidungen zu treffen, egal ob vor Ort oder auf Landesebene; sich gegenseitig zu ermutigen, Entscheidungen zu treffen, damit die Geförderten auch eine Ausstattung bekommen, um gute Arbeit leisten zu können. Das ist zumindest das Ziel, das wir mit diesem Antrag verfolgen. Ich möchte mich herzlich bedanken, da ich in den Debatten, die wir hier und auch im Ausschuss geführt haben, erlebt habe, dass der gemeinsame Nenner nicht der kleinste gemeinsame Nenner ist, sondern dass es in bestimmten grundsätzlichen Fragen viel mehr Konsens gibt. Dieser Geist trägt das. Deshalb freue ich mich, wenn wir den Antrag nach der Debatte an den Ausschuss überweisen, damit wir dort sehen, welche Punkte wir miteinander so besprechen können, dass wir eine Mehrheit für diesen Prozess bekommen. Denn darum geht es: Wir wollen Sicherheit in die Kulturlandschaft geben, dass dieser Prozess partizipativ ist, dass die Beteiligten sehen, wie die Struktur der Debatte ist, wo sie sich beteiligen können, wo ihre Expertise gefragt ist, aber auch wissen, was die Leitplanken sind, in denen wir uns mit dem Prozess bewegen. Das ist unsere Verantwortung. So wollen wir den Prozess des Ministeriums begleiten, und das mit einem breit angelegten Konsens, für den ich werbe. Deshalb danke ich allen Fraktionen, die sich an dieser konstruktiven Debatte beteiligen wollen. Ich bitte um die Überweisung an den Ausschuss, wenn es so weit ist. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsministerin Barbara Klepsch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dulig sprach für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Kirste; bitte schön.

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Thomas Kirste AfD

Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Sachsen gibt es offenbar noch nicht genug Konzepte, Entwürfe, Agenden, Masterpläne, Programme, Leitlinien und Strategiepapiere. Deshalb muss nach dem Willen von Koalition und Regierung unbedingt ein weiteres hinzukommen, nämlich die Gesamtstrategie „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“, also eine Art Leitlinie, aus der hervorgeht, wie sich die Kulturlandschaft in den nächsten Jahren entwickeln soll. Solche Papiere binden Ressourcen und Personal. Sie kosten viel Zeit und Geld, und sie verschwinden allzu oft in irgendeiner Schublade. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ist unsere Kulturlandschaft wirklich auf diese neue Strategie angewiesen? Ich bezweifle das. Ihr Antrag zur konkreten Gestaltung dieses Papiers umfasst eine Menge Punkte und Unterpunkte. Manches davon klingt recht sinnvoll, aber vieles ist zu ungenau formuliert, um sich ein Urteil bilden zu können. Ich möchte das an drei Beispielen illustrieren: Erstens. Sie wollen eine „Anpassung an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse“. Schön und gut, aber mit welchem konkreten Ziel? Wenn wir diesem Antrag zustimmen sollen, müssen wir zumindest wissen, was am Ende angepasst werden soll. Dazu passt auch Ihre Forderung nach fairen Vergütungsstrukturen, und zwar nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern offenbar im ganzen Kulturbereich. Selbstverständlich sollen Künstler gerecht bezahlt werden – wie übrigens auch jeder Mensch für seine geleistete Arbeit gerecht bezahlt werden sollte –, doch das heißt noch lange nicht, dass sich der Staat in die Gehaltsverhandlungen nicht-staatlicher Einrichtungen einmischen sollte. (Beifall AfD) Zweitens. Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen: Dieser Punkt klingt an sich wirklich gut. Aber warum bringen Sie in Ihrem Antrag nicht einmal ein konkretes Beispiel? Sind zwei Museen in einer Stadt bereits eine Doppelstruktur, oder geht es ausschließlich um die Verwaltung? Auch hier fehlt das Fleisch am Gerippe Ihres Antrages. Drittens. Definieren von geeigneten Kriterien zur Bewertung von Kultureinrichtungen und kulturellen Angeboten als Entscheidungsgrundlage für eine institutionelle Landesförderung: Das ist ein richtig guter Punkt; Hut ab dafür. Im Grunde deckt sich dieser Punkt mit dem, was auch wir seit Jahren sagen: Nicht überall, wo Kultur draufsteht, ist auch Kultur drin und muss staatlich gefördert werden. (Beifall Thomas Thumm, AfD) Was auf staatlicher Ebene gefördert wird, muss relevant sein, nämlich für Sachsen und für seine Bürger. Wenn wir als AfD so etwas gefordert haben, ist das Geschrei groß gewesen. Wenn es der Staatsregierung allerdings gelingt, diesen Vorschlag mit gescheiten Maßnahmen zu untersetzen, dann freue ich mich sogar auf die Lektüre dieses neuen Papiers. In Ihrem Antrag geht es auch um die anstehende Überarbeitung des Kulturraumgesetzes, also um die entscheidende Grundlage für die Kulturförderung in der breiten Fläche unseres Freistaates. Nun beantragt die Koalition, dass bis Dezember 2027 eine Novelle vorgelegt werden soll. Wie gesagt: Dezember 2027! Vor ein paar Monaten klang das noch ganz anders. In der Pressemitteilung der Staatsregierung vom Dezember 2025 hieß es, man wolle die Novelle in den nächsten Monaten erarbeiten. Das wäre im Frühling gewesen oder vielleicht jetzt im Sommer, aber nicht erst in zwei Jahren. Warum diese Verzögerung? Ein Grund dafür wird im Antrag nirgends genannt. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen, aber wir werden der Überweisung an den Ausschuss natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Kirste. Nun spricht für die Fraktion des BSW Kollege Dr. Huhn.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ceterum censeo: Das Sächsische Kulturraumgesetz ist eine tolle Sache, aber ebenfalls jeden Morgen zu besingen ist: So, wie es jetzt ist, funktioniert es nicht mehr. Das, was Anfang der Neunzigerjahre Prof. Meyer und Matthias Theodor Vogt – der war damals noch kein Professor – auf die Beine gestellt haben, hat die reiche Kulturlandschaft in Sachsen nach der Wende gerettet; denn die wäre im Schwung der Vereinigung den Bach hinuntergegangen. Das war damals ein großartiger, zukunftsweisender Entwurf. Doch zukunftsweisend heißt auch, dass man kontinuierlich etwas damit macht, dass man daran weiterarbeitet, weiterbaut oder wenigstens für die Erhaltung sorgt. Das ist wie bei den großen Dombauhütten. Man denkt: Der Dom ist fertig, warum haben die noch eine Dombauhütte? Daran muss man doch nichts mehr machen. Es gibt immer etwas zu reparieren, zu ersetzen, zu schützen und zu erhalten. Das merken Sie, wenn Sie ein Eigenheim haben, und wenn Sie einen Dom haben erst recht. Das ist hier nicht geschehen. Das Kulturraumgesetz ist eingerostet. Es war von vornherein so konstruiert, dass es nur am Anfang funktionieren konnte, nur als Basis. Es stand – Sie wissen das alle, aber Wiederholung ist die Mutter der Weisheit – eine feste Summe darin. Gleichzeitig stiegen jährlich die tariflichen Einkommen bei den Theatern, Orchestern, bei den anderen tarifgebundenen Institutionen, Bibliotheken, Museen, selbst bei den soziokulturellen Zentren, die an Tarife gebunden waren. Die Tarifsteigerungen kann man sich nicht aussuchen. Sie kommen automatisch oder werden von Leuten beschlossen, die sich um die Folgen nicht kümmern müssen. Aber am Ende haben sie auch einen Sinn. Die Leute müssen ja leben. Noch einmal: Die im Kulturraumgesetz enthaltene Summe ist statisch. Sie ist das erste Mal nach vielen Jahren erhöht worden. Im Jahr 2008 sind 10 Millionen Euro dazugekommen. Im Jahr 2001 gab es schon einmal eine Veränderung. Diesbezüglich haben Sie aber nur die 150 Millionen nach dem damals gültigen Schlüssel 1,95583 auf 76,693 Euro umgerechnet, das war also nicht mehr Geld, kein Cent mehr. Wer in Mathematik nicht immer nur geschlafen hat, sieht sofort, dass das nicht geht. Mittlerweile ist noch etwas dazugekommen: einige Summen in verschiedenen Schritten, aber immer nur Einmalsummen. Das hilft nur über die nächste Katastrophe. Wir hören schon, dass die Lunte an das Kulturraumgesetz gelegt ist. Wenn, wie sich jetzt herumspricht, im neuen Haushalt – das hören wir dann im Herbst – die Mittel aus dem Kulturpakt II – aus dem Notprogramm – nicht mehr enthalten sind, dann explodiert das ganze System noch in diesem Jahr. Dann werden die Institutionen im ländlichen Raum durch die Bank Konkurs anmelden können, und der Freistaat könnte sich nur noch an den Abrisskosten beteiligen. Das wird auch nicht billig. Die Koalition hat dann auch noch die letzten gutwilligen Wähler verjagt. Der zentrale Satz, den wir dabei immer hören, ist: Wir müssen schauen, wie viel Kultur wir uns in Zukunft noch leisten können. – Dieser Satz erzeugt bei den Machern Panik. Herr Dulig hat am Anfang kurz skizziert, was an Aufregung mit enthalten ist, und das ist auch so. Im Gegensatz zu den Leuten, die solche Sätze sagen, sind die Kulturleute an der Verfassung interessiert. Die Frage heißt dann: Wie viel Verfassung können wir uns in Zukunft noch leisten? – Es ist ein Satz, der einem das Blut in den Adern gefrieren lässt. Ich bin neu hier im Parlament und stehe voller Hochachtung vor dem Werk, das die verfassungsgebenden Leute Anfang der Neunzigerjahre geschaffen haben. Aber diese Verfassung gilt, und sie gilt nicht nach Kassenlage, sondern immer. (Beifall BSW) Vielleicht haben Sie es vergessen: In Artikel 1, ganz am Anfang, steht folgender Satz „Der Freistaat Sachsen ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“ Im Praktischen wird es dann noch schärfer: Artikel 11 Abs. 2, „Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt und am Sport“ – davon weiß ich weniger – „ist dem gesamten Volk zu ermöglichen.“ – Dem gesamten Volk, das heißt, nicht nur in den Großstädten, sondern überall, auch im ländlichen Raum. Das steht in der Verfassung, das kann man sich nicht aussuchen. Wenn Sie dieses Jahr einen Haushalt beschließen, der die Kultur im ländlichen Raum zum Einsturz bringt, wenn Sie die Bedingungen dafür schaffen, dass die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt, wie es in der Verfassung steht, nicht mehr dem gesamten Volk, sondern nur noch denen, die in den Städten und deren Weichbild leben, ermöglicht wird, lehnen Sie sich gegen Artikel 11 der sächsischen Verfassung auf; dann begehen Sie Verfassungsbruch. Billiger kann man es nicht sagen. Wollen Sie diese Sünde wirklich auf Ihr Haupt bringen? Ein Blick auf den vorliegenden Antrag: Im ersten Moment denkt man, er gehört in die Kategorie „nützt nichts, schadet nichts“, zumal er von den Fraktionen kommt, die die Regierung bilden. Aber das ist nicht so. Es hat schon eine Bedeutung, dass sich hier der Gesetzgeber, das Parlament, dieser Thematik annimmt. Dahinter steht der ernsthafte Wille, den Vorgang frühzeitig zu begleiten und ihn nicht über lange Strecken erst einmal nur der Verwaltung zu überlassen oder Agenturen – wie wir das bei diesen Beteiligungsformaten immer sehen –, um am Ende nur noch über einen fertigen Gesetzentwurf befinden zu können, sondern den Vorgang inhaltlich zu begleiten. Das hat Sinn und ist richtig. Darin ist noch eine kleine Fußangel versteckt. Ich sage das für alle, die nicht genau gelesen haben. In 2.2 e) steckt der Auftrag, neben der anstehenden Novellierung des Kulturraumgesetzes auch die Sächsische Kulturraumverordnung zu überprüfen und der Kompetenz des Parlaments zu übergeben. Bisher hat der Landtag dazu nichts zu befinden. Gerade für die ländlichen Räume steckt in dieser Verordnung außerordentlich viel Sprengstoff. Sie kennen die Zahlen: In § 1 Abs. 1 steht der schöne Satz, dass die ländlichen Kulturräume von den Mitteln des Kulturraumgesetzes 48,73 % und die Stadt Leipzig 34,94 % erhalten. Um sich das auf der Zunge zergehen zu lassen: Alle ländlichen sächsischen Kulturräume zusammen bekommen weniger als die Hälfte der Mittel, aber die Stadt Leipzig 35 %, ohne dass dies jemals mit dem Parlament in Berührung gekommen wäre. Dort steht dann: „Das SMWK steht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen.“ Es dreht per Verordnung ein Gesetz, das, wie der Name sagt, für die Kulturräume geschaffen ist – das heißt, das sind die ländlichen; die urbanen heißen nur so –, in ein Leipzig-Unterstützungsgesetz um, um Leipzig immer wieder darüber hinweg zu trösten, dass Dresden die Staatseinrichtungen hat – und alles ohne Parlament. Ohne Neid: Ich gehe auch in Leipzig in die Oper, ins Schauspielhaus, ins Gewandhaus und freue mich. Ich freue mich auch, dass Leipzig es sich leisten kann, den Museumseintritt kostenlos anzubieten. Etwas vorsichtiger freut man sich, wenn man sieht, dass andere dafür zugrunde gehen. Das ist alles rechtskonform mit den Verordnungen, ich weiß das, aber es ist nicht sinnvoll, und es folgt nur dem Buchstaben des Gesetzes, nicht seinem Geist. Zum Schluss. Kulturland 2030 ist mehr als nur Kulturraum. Alle Vorredner haben das gesagt. Daran hängen auch die vielen Freischaffenden, die nicht in Institutionen sind. Aber das, was in den Institutionen passiert, hat eine Sogwirkung. Wir beschäftigen in den Theatern und Orchestern auch viele Freischaffende, und wenn dort die Vergütung zwangsweise steigt, steigen auch die Vergütungen in der Fläche. Man muss sich darum kümmern, dass das wirklich so wird. Das ist eine enorm wichtige Aufgabe, weil die Leute manchmal für Hungerlöhne arbeiten. Man hört dann immer: „Sie machen es ja gern“. Wenn man was gern macht, bekommt man weniger Geld? Das ist schon auch eine Aufgabe, aber das Zentrum ist erst einmal das, was die Kulturräume tun. Noch einmal: Der Antrag an sich ist sinnvoll. Ich danke den Kulturpolitkern der Regierungsfraktionen für die Arbeit. Es ist noch etwas daran weiterzuarbeiten. Wir haben gehört, er soll an den Ausschuss überwiesen werden. Des Weiteren ist es spannend, wie dann die darin annoncierten Aufgaben in der Praxis – jetzt nicht vom Parlament, sondern von dem, was wir begleiten – gelöst werden. Aber die Kultur im Freistaat, und zwar überall im Freistaat, sollte unser aller Mühe wert sein. Wir empfehlen selbstverständlich die Überweisung an den Ausschuss. Dann mal los! Glück auf! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Dr. Huhn für die BSW-Fraktion. Als Nächstes ergreift im Rahmen der Aussprache Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen zur Kultur in Sachsen. Ich habe im Plenum im Mai gesagt, wie wichtig es ist, Vertrauen in die Kulturpolitik des Freistaates wieder aufzubauen. Diesbezüglich ging es um den Bericht des Kultursenats zum Kulturraumgesetz, aber das zählt für die gesamte Kulturförderung. Es braucht ein klares Bekenntnis zum Erhalt der kulturellen Vielfalt. Insofern sehe ich den Antrag der Koalition als Grundlage, um gemeinsam dem Entwicklungsprozess eine kulturpolitische Richtung zu geben. Es ist gut, dass sich CDU und SPD auf eine eigene Position verständigt haben und sie hier zur Debatte stellen. Im Antrag sehe ich hilfreiche Punkte – allem voran die Ausgestaltung als partizipativer, ergebnisoffener Prozess; denn Kulturakteure sollen laut Antrag nicht nur Stichworte geben, sondern auch Einfluss auf die Ergebnisse haben. Die Ausgewogenheit der Interessen lese ich im Antrag sehr deutlich. Wichtig sind auch die inhaltlichen Leitplanken: Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen, Spartenvielfalt, faire Vergütung, Entwicklungsfähigkeit der Kulturangebote im gesellschaftlichen und digitalen Wandel und die Verständigung auf klare Wirkungsziele. Das sind die richtigen Zielstellungen für die Gesamtstrategie. Spannend wird es bei der – Zitat – „langfristigen finanziellen Planbarkeit“. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht überraschend, dass ich unsere BÜNDNISGRÜNE-Position nicht ausreichend in dem Antrag wiederfinde. Wie im Mai ausgeführt, nehmen wir den Rat des Kultursenats sehr ernst. Das heißt, die Unterfinanzierung der Kulturräume anzuerkennen und den kontinuierlichen Aufwuchs der Landesmittel nicht auszuklammern. Für die gesamte Kulturentwicklung im Freistaat gilt: Mehr Planungssicherheit gibt es nur mit einem verlässlichen finanziellen Rahmen. Im Antrag ist die Prüfung von Strukturen und Effizienz gut ausgeleuchtet, aber die finanzielle Ausstattung ist komplett offen. Damit bliebe letztlich auch der massive Abbau von Kulturangeboten eine Option. Dafür sind wir BÜNDNISGRÜNE nicht zu haben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir teilen nicht die Erwartung, dass allein durch Effizienz und Strukturoptimierung die Angebotsvielfalt erhalten bleibt und dann auch noch faire Vergütung möglich wird. Der Antrag ist an dieser Stelle unehrlich. Schon bei gleichbleibenden Mitteln brechen Angebote weg. Würde diese Strategie ausschließlich Förderkriterien erarbeiten, dann kann es ganz schnell nur noch darum gehen, sich für Kürzungen eine fachliche Legitimation abzuholen. Der kooperative Prozess, der beschrieben wird, funktioniert nur, wenn wir dieses Szenario ausschließen und über den gesellschaftlichen Bedarf nach Kultur reden. Davon bin ich überzeugt, und das fehlt bisher in diesem Antrag. Auch wenn ich die Unterschiede zu CDU- und SPD-Fraktion sehe – wir sind bereit, die längerfristige landesweite Kulturentwicklung konstruktiv auszuhandeln. Dafür braucht es aber eine Aussage zur finanziellen Planung, die etwas mehr ist als „friss oder stirb“. Ich möchte das für die weitere Diskussion gern noch etwas sortieren. Man könnte meinen, die Verteilungs- und Strukturdiskussion ist das eine, der Haushalt das andere. Aber die finanzielle Entwicklung ist ein notwendiger Bestandteil einer gelingenden Kulturstrategie. Das ist doch – seien wir ehrlich – der große Elefant im Raum. Wir können die Finanzausstattung nicht entpolitisieren, als wäre sie eine Naturgewalt, mit der Kulturpolitik nur umzugehen hat. Die Finanzen gehören zur kulturpolitischen Weichenstellung dazu. Das sollte uns klar sein. Als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion haben wir in den letzten Haushalten immer wieder dafür gesorgt, dass der Freistaat den Ausgleich steigender Kosten doch noch berücksichtigt. Wenn es nach uns geht, dann schaffen wir Planbarkeit durch Dynamisierung. Ich bitte wirklich darum, dass wir für den Kulturbereich nicht so tun, als wäre das unangemessen. In anderen Bereichen machen wir das aus guten Gründen auch, um das Niveau zu halten. Eine Dynamisierung – wie auch immer man das diskutieren will – macht keine Strukturdebatte überflüssig. Wir brauchen keine Angst zu haben, in der Kultur selbst macht sich keiner einen schlanken Fuß. Dazu wird vieles diskutiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte festhalten, dass wir eine Reihe von Vorschlägen in dem Antrag begrüßen und darauf aufbauen können, etwa die verschiedenen Förderinstrumente des Freistaats in den Blick zu nehmen und der Novellierung des Kulturraumgesetzes mehr Zeit zu geben. Es braucht die gründliche Debatte gemeinsam mit den Kulturschaffenden. Weitere inhaltliche Kriterien für die Novellierungsdiskussion werden wir beisteuern. Die entsprechenden Ergebnisse eines Fachgespräches haben wir zum Beispiel dokumentiert; die kennen Sie auch. Ich lasse das heute als Zwischentöne stehen, freue mich auf die weitere Verhandlung und dann auf die Beratung im Kulturausschuss. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Dr. Ingolf Huhn, BSW, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Ich sehe den Wunsch nach einer Kurzintervention durch Kollegen Dr. Huhn. Bitte, Herr Kollege.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Nur eine Kurzintervention dazu. Man vergisst doch manches. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Frau Dr. Maicher für das Kriterium des Bedarfs. Das kam bei mir nicht vor. Ich hätte es gewollt. – Danke.

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Alexander Dierks

Das war die Kurzintervention von Kollegen Dr. Huhn. Möchten Sie erwidern, Frau Dr. Maicher? – Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir in der Rednerreihenfolge fort. Für die Fraktion Die Linke ergreift Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg das Wort; bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn wir heute über das „Kulturland Sachsen 2030“ sprechen, dann geht es nicht nur um ein Gesetz, nicht nur um Fördertöpfe, Verfahren oder Zuständigkeiten, sondern auch darum, welche Rolle Kultur in diesem Land spielen soll. Es geht vor allem um Planbarkeit jenseits des nächsten Doppelhaushalts; denn Kultur ist nicht das, was übrig bleibt, wenn alles andere bezahlt ist. Kultur ist der Ort, an dem Menschen zusammenkommen, in Theatern, Museen, in Bibliotheken, Musikschulen, Chören, Vereinen der freien Szene und auf den vielen kleinen Bühnen überall in Sachsen. Dem Grunde nach hält Kultur unsere Gesellschaft zusammen, gerade dort, wo andere Begegnungsorte verschwinden. Das Sächsische Kulturraumgesetz war deshalb eine große Errungenschaft. Es hat geholfen, kulturelle Angebote nicht nur in den großen Städten, sondern auch in der Fläche abzusichern. Wir müssen jedoch ehrlich sein: Die Herausforderungen haben sich verändert. Wir haben mit vielen Menschen gesprochen, die jeden Tag Kultur möglich machen. Die Rückmeldungen waren eindeutig: Es geht nicht um ein einzelnes Problem. Es geht um Finanzierung, Bürokratie, Arbeitsbedingungen, Teilhabe und um die Frage, welche kulturelle Infrastruktur Sachsen langfristig braucht. Ein Satz beschreibt die Lage ziemlich gut – Frau Dr. Maicher hat es genauso gesagt –: Status quo bedeutet Kürzungen. Wenn die Förderung gleichbleibt, aber Personal-, Energie- und Betriebskosten steigen, dann bleibt eben nicht alles gleich. Dann verschwinden Angebote. Projekte werden unsicher und Menschen, die Kultur machen, verlieren Perspektiven. Deshalb ist der Antrag von CDU- und SPDFraktion ein sinnvoller Aufschlag, der zwei Ebenen hat: den Prozess für eine Gesamtstrategie „Kulturland Sachen 2030“ und konkrete Leitlinien für die Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes. Wir wollen diesen Prozess an einigen Stellen konkreter machen: Erstens. Beteiligung muss echte Beteiligung sein. Eine Kulturstrategie schreibt man nicht nur in den Ministerien. Kulturräume, freie Szene, Soziokultur, Musikschulen, Beschäftigte und selbstständige Kulturschaffende müssen zwingend mit am Tisch sitzen; denn diejenigen, die Kultur jeden Tag ermöglichen, wissen meistens ziemlich genau, woran es scheitert. Zweitens. Teilhabe muss mehr bedeuten als die Frage, ob irgendwo ein Angebot existiert. Entscheidend ist außerdem: Kann ich es mir leisten? Komme ich überhaupt hin? Habe ich – unabhängig von Wohnort, Einkommen, Alter oder Behinderung – Zugang, und wie erfahre ich von diesen ganzen vielfältigen Angeboten überhaupt? Wie ich bereits im letzten Plenum sagte, darf Kultur keine Frage der Postleitzahl oder des Geldbeutels sein. Drittens. Wir müssen über die Menschen sprechen, die Kultur machen. Menschen arbeiten in der Kultur mit unglaublich viel Leidenschaft, aber Leidenschaft zahlt keine Miete. Faire Honorare, gute Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit sind keine Nebensache. Sie entscheiden darüber, ob Menschen diesen Beruf langfristig ausüben können. Viertens. Wir müssen Strukturdebatten sorgfältig führen, und natürlich müssen sich Strukturen weiterentwickeln. Entwicklung darf jedoch kein schöneres Wort für Kürzungen sein. Weniger Bürokratie und bessere Zusammenarbeit ja, weniger kulturelle Vielfalt und weniger Angebote nein. Fünftens. Wir müssen Kultur in ihrer ganzen Breite betrachten. Theater und Orchester sind wichtige Anker, gerade im ländlichen Raum. Aber genauso gehören Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur, Gedenkstätten, Festivals und freie Projekte zu dem, was Sachsen lebenswert machen könnte. Wir dürfen Kultur nicht gegeneinander ausspielen. Sechstens. Eine Novelle des Kulturraumgesetzes braucht eine nachvollziehbare Darstellung ihrer finanziellen Auswirkungen. Eine Strategie ohne transparenten Blick auf die Kosten bleibt am Ende eben nur Papier. Wer über Zukunft spricht, muss auch sagen, welche Voraussetzungen diese Zukunft braucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kulturszene braucht keine warmen Worte, sie erwartet Klarheit und Verlässlichkeit. Sie erwartet Planbarkeit. Jenseits davon erwartet sie zu Recht, dass Veränderungen nicht über ihre Köpfe hinweg beschlossen werden. Wir werden unseren Änderungsantrag, den wir schon vorbereitet haben – CDU- und SPDFraktion wissen darüber Bescheid, dass wir an manchen Stellen Dinge verändern wollen –, ganz sicher nicht zur Abstimmung stellen. Das ist alles Quatsch, denn wir finden es gut, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird und dass wir dort miteinander sprechen und sehr ernsthaft konsultieren. Deswegen sagen wir: Wir wollen diesen Prozess überhaupt nicht verhindern – ganz im Gegenteil –, sondern wir wollen uns einbringen und wir wollen vor allem, dass er gelingt. Denn ein starkes Kulturland Sachsen entsteht nicht durch eine Überschrift auf einem Papier, sondern dort, wo Menschen jeden Tag Kultur möglich machen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sie das auch morgen und übermorgen noch können. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Der fraktionslose Abgeordnete wünscht das Wort nicht. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Das ist der Fall. Selbiges ergreift Frau Staatsministerin Klepsch. Bitte, Frau Kollegin.

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Barbara Klepsch

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zukunftsfähige Kulturpolitik für Sachsen – für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030“ – der Titel des vorliegenden Antrages könnte, wie ich finde, passender nicht sein. Er fasst kurz, knapp und prägnant zusammen, was es braucht, wohin wir wollen und woran wir aktuell mit Hochdruck arbeiten. Wir alle erleben und genießen sie regelmäßig. Sachsens Kulturlandschaft ist eine der facettenreichsten und dichtesten in Europa. Sie macht unsere Städte und unseren ländlichen Raum lebenswert für die Bevölkerung und anziehend für unsere Gäste aus nah und fern. Wir wissen, unsere Kultureinrichtungen tragen zur Attraktivität des Standorts Sachsen für Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und zur Gewinnung von Fachkräften bei. Zugleich sind sie Anziehungspunkte für den Tourismus. Ja, Sachsens Kultur ist ein wichtiger Botschafter für den Freistaat und prägt wesentlich seine positive Außenwirkung und sein Bild in der Welt. Und: Kultur stiftet Identität und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle über den Zweiten Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes gesprochen. Dabei war es mir ein Anliegen, das Signal zu geben: Die Staatsregierung steht ganz fest an der Seite der Kultur. Dieses Signal, dieses Anliegen, möchte ich heute nochmals sehr deutlich unterstreichen und betonen. Ja, die sächsische Kulturpolitik steht vor der Aufgabe, unsere einzigartige und reiche Kulturlandschaft zu erhalten und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Uns allen ist klar, vor welchen Herausforderungen wir damit stehen: angespannte Haushalte, demografischer Wandel, eine unglaubliche Geschwindigkeit in der Digitalisierung – und das Publikum von heute hat andere Gewohnheiten und Ansprüche als früher. Mit „früher“ meine ich insbesondere die Zeit vor der Coronapandemie. Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr den Prozess „Kulturland Sachsen 2030“ aufgesetzt. In diesem Prozess haben wir von Anfang an die kommunale Familie – die Landeskulturverbände, Vertreter der sächsischen Kultureinrichtungen und -betriebe – und natürlich auch den Sächsischen Landtag einbezogen. Es ist selbstverständlich, dass wir dies auch weiterhin tun werden. Ich bin außerordentlich dankbar, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an unserer Seite stehen und diesen Prozess begleiten. Lassen Sie uns gemeinsam ganz kurz einen Blick auf den Prozess werfen: Ein zentraler Baustein ist die Novelle des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Aber ja – die Vorredner haben es bereits zum Ausdruck gebracht –, der Prozess ist mehr als das. Er nimmt die gesamte sächsische Kulturlandschaft in den Blick und befasst sich mit den Fragen, die auch Sie in Ihrem Antrag stellen: Was ist der Rahmen der Kulturförderung? Wie sorgen wir für verlässliche Förderstrukturen und sichern damit kulturelle Teilhabe und Zugänglichkeit langfristig ab? Wie gelingen Kooperationen? Wie kümmern wir uns um Bestehendes, verlieren aber gleichzeitig Erneuerung und Wandel nicht aus den Augen, um unsere Kultur für die Zukunft lebendig zu halten? An der Novelle des Sächsischen Kulturraumgesetzes arbeiten wir intensiv und beziehen dabei die Sachkundigenempfehlungen aus den Berichten der AG Evaluation und des Sächsischen Kultursenats ein. Der Kultursenat unterstützt uns mit seiner Fachkompetenz ebenfalls bei der Neuausrichtung der institutionellen Förderung und der Erarbeitung von geeigneten Bewertungskriterien. Die zentralen Anliegen der sächsischen Kulturakteure und auch Ihres Antrags sind, Stabilität und Verlässlichkeit zu sichern, Vereinfachungen zu schaffen und die dafür notwendigen Transformations- und Veränderungsprozesse gemeinsam anzuschieben. Wie kann das gelingen? Wir streben an, die bisherigen Mittel aus dem sogenannten Kulturpakt I und II für die kommunal getragenen Orchester und Theater in das Kulturraumgesetz zu integrieren. Damit würden die betroffenen Einrichtungen künftig nicht mehr außerhalb des Kulturraumgesetzes gefördert, sondern die Mittel im Gesetz fest und langfristig planbar verankert werden. Wenn dies mit Ihrer Unterstützung gelingt, wäre das aus meiner Sicht ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Akteure. Ähnlich verhält es sich mit der Förderung der kulturellen Bildung. Antragsverfahren dafür müssen und sollen künftig einfacher werden und mit weniger Aufwand für all diejenigen verbunden sein, die die kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen tragen und gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf den vorliegenden Antrag möchte ich festhalten: In unserem Prozess ist es entscheidend, die Belange aller Beteiligten wahrzunehmen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Das heißt: Wir brauchen eine gemeinsame Vorgehensweise mit den Kommunen und den Kulturräumen als Voraussetzung für den Erfolg unseres Kulturlandprozesses. Durch den Prozess ist bereits vieles auf den Weg gebracht; vieles gibt es jedoch noch zu tun und zu besprechen. So werden wir selbstverständlich das begonnene Beteiligungsverfahren fortsetzen und auch hierin den Landtag natürlich weiterhin einbinden. Auch in diesem Punkt bitte ich, weiter an unserer Seite zu stehen. Lassen Sie uns also gemeinsam die Weichen so stellen, dass Kunst und Kultur sich weiterhin im Freistaat Sachsen frei entfalten können! Schützen wir die Freiheit der Kunst und schaffen wir Rahmenbedingungen für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030 und darüber hinaus! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Dr. Ingolf Huhn, BSW, und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Staatsministerin Barbara Klepsch für die Staatsregierung. Für das Schlusswort schreitet nun Frau Kollegin Firmenich für die miteinreichende CDU-Fraktion zum Rednerpult. Bitte, Frau Kollegin.

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Iris Firmenich CDU

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese sehr konstruktive Debatte zu unserem Antrag. Es sind sehr viele Anregungen dazu gekommen, über was wir nochmals konkret sprechen, worin wir uns vielleicht noch ein bisschen deutlicher in unseren Formulierungen fassen müssen. Auch Fragen sind gestellt worden, die wir noch beantworten können. Ich möchte dazu sagen: Wir haben den Antrag sehr bewusst sehr offen formuliert, weil wir diesem Prozess nicht vorgreifen wollten. Aber wenn es am Ende dazu dient, Tagesordnungspunkt Grundrechtsfeindliche Erlasse Drucksache 8/7321, Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der AfD-Fraktion als Einreicherin das Wort, und selbiges ergreift Herr Kollege Wippel. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich […]“ (Albrecht Pallas, SPD: Geht’s 'ne Nummer kleiner?) Klarheit zu schaffen und die Richtung, wohin es geht, auszuloten, dann lassen Sie uns in die Diskussion im Ausschuss führen und das gemeinsam so ausrichten, dass wir am Ende sagen: „Das ist das Ziel, hinter das wir uns alle stellen können.“ Was die Planbarkeit und Verlässlichkeit anbelangt, müssen wir uns, glaube ich, auch im Rahmen des Haushaltes alle gemeinsam zusammensetzen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das, was wir mit dem Strategieprozess erreichen wollen, möglich ist. Uns geht es nicht darum, einen Vorwand für Kürzungen zu finden. Wir wissen aber: Ein Weiter-so wird nicht funktionieren. Was wir auf gar keinen Fall wollen, ist, mit dem Rasenmäher über alles hinwegzugehen. Deshalb gilt es, Kultur zukunftsfähig zu machen und Prioritäten zu setzen – und das nicht aus unserer Sicht von oben, sondern auf Grundlage der Ratschläge und des Inputs, der aus der Kulturszene kommt. Das ist heute sehr deutlich geworden; dafür bedanke ich mich. Ich werbe nun dafür, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen und uns dann zusammenzusetzen, um eine gemeinsame Position zu finden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das Schlusswort sprach Frau Kollegin Firmenich. Beantragt ist, die Drucksache 8/7338 an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zur Weiterberatung zu überweisen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das in großer Einmütigkeit beschlossen und die Drucksache 8/7338 an den genannten Ausschuss überwiesen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf aufheben – Innenminister entlassen Antrag der Fraktion AfD Nun ja, beim Verhältnis der AfD und den exklusiven Vertretern – in Anführungszeichen – unserer Demokratie sieht das etwas anders aus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mahatma Gandhi hat einmal gesagt, diese AfD…!) Da heißt es nämlich: Erst beschimpfen sie dich, dann bekämpfen sie dich, dann bekämpfen sie dich und letztendlich bekämpfen sie dich. (Zustimmung Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das, was wir aber erleben, ist kein Wettstreit der Ideen, wie er in einer Demokratie stattfinden sollte, sondern ein Kampf, der perfide mit den Mitteln des Machtapparats geführt wird. Es ist allen völlig klar, dass ein Parteiverbot der Alternative für Deutschland zum Scheitern verurteilt wäre. Es wäre nämlich ein Prozess mit Anklägern, Verteidigern und Richtern. Und weil auch Sie von der SPD und von der CDU das ganz genau wissen, kämpfen Sie einen hinterhältigen Kampf: Das Landesamt für Verfassungsschutz klagt mit fadenscheinigen Gründen öffentlich, aber für den Bürger nicht nachvollziehbar an. Die Landesdirektion bewertet das Ganze und urteilt, und die Exekutivorgane vollstrecken. Kurz gesagt: Der Innenminister als Chef und Aufseher all dieser Behörden ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Was mit dem Erlass zur Überprüfung aller Waffenbesitzer und dem Erlass zur Prüfung aller Beamten und Angestellten getrieben wird, ist ein Parteiverbot auf kaltem Wege. (Beifall AfD) Es ist der Versuch, die in den Umfragen größte Partei auszutrocknen und den Boden unter den Füßen wegzuziehen, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) und zwar, indem man unbescholtenen Bürgern, jahrzehntelang verdienten Mitgliedern der Gesellschaft, ihre anspruchsvollen Leidenschaften wie den Schießsport oder die Hege und Pflege des Wildes oder gar den Lebensunterhalt entziehen möchte. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist Unsinn, und das wissen Sie auch!) Der Bogen ist überspannt. Genug ist genug. Und ich sage Ihnen deswegen: Herr Schuster muss entlassen werden, bevor hier alles aus dem Ruder läuft, (Beifall und Zurufe AfD) und das meine ich konkret für die Gesellschaft in Sachsen. (Zurufe CDU) Es steht nicht mehr die Frage des Ob, sondern es ist nur noch die Frage des Wann. (Unruhe im Saal – Zurufe CDU – Gegenrufe AfD) Kommen wir noch einmal zum Allgemeinen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was macht oder – besser gesagt – was soll denn ein Innenminister machen? Warum möchte ich denn die Aufgaben noch einmal definieren? – Weil mir wichtig ist, dass wir bei diesem wichtigen politischen Posten Klarheit haben und eine gemeinsame Sprache sprechen. (Sören Voigt, CDU: Eindeutig!) Der Innenminister ist der Politiker, der das Innenministerium leitet. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Er ist verantwortlich für die innere Sicherheit des Landes, also für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz. Zudem betreut er weitere innere Angelegenheiten und das Sportwesen. Sein Amt dient natürlich dazu, die öffentliche Ordnung und das Zusammenleben der Bürger zu sichern. Die Ausübung dieses Amtes muss von politischer Neutralität geprägt sein. (Sören Voigt, CDU: Was verstehen Sie von Neutralität? – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was steht nicht dabei? Ich finde nirgends eine Definition, aus der hervorgeht, dass er dafür zuständig ist, sein Amt zur Bekämpfung der Opposition zu nutzen oder, besser gesagt, zu missbrauchen, auch nicht im Namen seiner Partei. (Beifall AfD) Ich werde das auch kaum in anderen Ländern finden können, weil Deutschland das einzige demokratische Land ist, in dem das in gleicher Weise getan wird. Die gleichen Vorgehensweisen gegen Oppositionsparteien kennt man natürlich, aber eben nur aus autokratischen Systemen und Diktaturen. Bereits an der Stelle muss ich feststellen, dass der Herr Innenminister mit seiner öffentlich zur Schau getragenen Einstellung (Zuruf Rick Ulbricht, CDU) seine politischen Aufgaben, höflich ausgedrückt, zumindest nicht in Idealbesetzung vertritt. (Rick Ulbricht, CDU: In einem autokratischen System könnten Sie gar nicht im Parlament stehen und so etwas sagen! – Gegenruf Timo Schreyer, AfD – Unruhe im Saal) Seit Beginn der Amtsführung – – (Zuruf Rick Ulbricht, CDU – Gegenruf Timo Schreyer, AfD) Seit Beginn der Amtsführung ist sein Blick gegen – –

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Alexander Dierks

Herr Kollege Wippel, ganz kurz, der Zwischenruf – – (Unruhe) Herr Kollege Ulbricht, Herr Kollege Schreyer, ich kann – – (Zuruf Timo Schreyer, AfD – Weitere Zurufe AfD) Herr Kollege Schreyer, ich kann – – (Zurufe AfD) Hallo, können Sie mir vielleicht mal ganz kurz Aufmerksamkeit schenken? Sonst erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Zurufe AfD: Och! Natürlich!) Jetzt erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, Herr Kollege Heller. Sie haben meine Sitzungsleitung nicht infrage zu stellen, und wenn Sie das weiter tun, erteile ich einen weiteren Ordnungsruf. (Zuruf Tobias Heller, AfD) Ich erteile Ihnen einen weiteren Ordnungsruf, Herr Kollege Heller. Ich bitte sehr darum, dass wir trotz aller Emotionalität eine vernünftige Debatte führen. Das Mittel des Zwischenrufs ist in Ordnung, aber ich werde nicht akzeptieren, dass sich über Bänke hinweg angebrüllt wird. Ich erteile Ihnen wieder das Wort, Herr Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Seit Beginn seiner Amtsführung ist der Blick des Innenministers gegen rechts gerichtet, also gegen Bürgerliche, Konservative, Nationale und Nationalliberale. Schauen wir mal zurück: Auf der Sitzung des CDU-Kreisverbandes Meißen in Riesa am 4. April 2023 gab es mal so einen kleinen Diskussionseinwurf des stellvertretenden Kreisvorsitzenden der CDU – wahrscheinlich erinnern Sie sich –, der dann sinngemäß zu diesen Äußerungen von Ihnen, Herr Schuster, führte: Ich hoffe, Sie akzeptieren, dass ich als Zugereister Ihnen sage, Rechtsextremismus ist wie ein Krebsgeschwür mit Metastasen im ganzen Land. Bei Ihrer Amtsübernahme haben Sie angekündigt, den Verfolgungsdruck zu steigern, es allen so schwer wie möglich zu machen und auch als Partei lasse sich da – in Anführungsstrichen, Zitat – „zusammen was reißen“, und zwar durch eine eindeutige politische Haltung. (Albrecht Pallas, SPD: Damit gestehen Sie es ja ein, dass Sie verfassungsfeindlich sind!) Neben Herrn Schuster saß der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes der CDU, der die Brandmauer für realitätsfremd hält. Sie wussten das natürlich und wurden noch etwas deutlicher: Die CDU in Sachsen brauche da eine superklare Haltung. Jede Zusammenarbeit mit der vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei schließen Sie aus. Jede Zusammenarbeit schließen Sie aus. „An dem Tag, an dem die CDU auch nur erwägt, etwas mit der AfD zu machen, trete ich aus. Ich koaliere nicht mit Verbrechern.“ – Das waren Ihre Worte zu diesem Zeitpunkt. (Thomas Thumm, AfD: Oh!) Die Aussage ist so unbegründet wie auch nicht überraschend. Es war ja bereits 2018 Ihre Linie, noch als Obmann, im Innenausschuss des Bundestages. In der Folge – es kam wahrscheinlich gut an – gab es, wie uns zugetragen wurde, ein Gespräch mit Herrn Seehofer, dass Sie als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Gespräch waren. Gut, am Ende war es dann wohl Herr Haldenwang, der das Amt bekommen hat. Der hat sich mit Frau Faeser auch bestens verstanden. Was dann wohl die bessere Wahl war, das kann jeder für sich selbst entscheiden. Dass es Ihnen aber mit diesen Haltungsfragen sehr ernst ist, die vor allem Ihrer parteipolitischen Haltung entsprechen, das konnten wir auch auf einer Polizeiveranstaltung hören. Dort haben Sie den Anwärtern klar etwas ins Stammbuch geschrieben: Wenn Sie einen Fehler machen, werden wir Ihnen den Rost abputzen. Dann geht es aber weiter. Was wir aber nicht hinnehmen, sind Haltungsfehler. Und jeder weiß, was gemeint ist, auch wenn es nicht explizit ausgesprochen wird. Die entsprechenden Erlasse zum Umgang mit AfD-Mitgliedern sprechen ihre eigene Sprache. Nachdem wir über die Aufgaben und das Thema Neutralität gesprochen haben, betrachten wir, wo Ihre bisherigen Prioritäten gelegen haben, die wir natürlich als falsch einschätzen. Bisher gab es nur eine einzige Priorität, der Sie sich wirklich mit aller Kraft gewidmet haben: Das ist der Kampf gegen rechts und die Deutung des Begriffes durch die Staatsregierung. Auf dem linken Auge sind wir faktisch blind. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das glaube ich nicht!) Wir alle kennen die wiederkehrenden Argumente, dass wir nicht viel über die linksextreme und linksterroristische Szene wissen würden. Und da steht die Frage: Warum eigentlich nicht? Wer setzt denn die Prioritäten, auch personell? Wer hat das in den letzten Jahren gemacht? Wer hat die warnenden Hinweise von uns als Opposition regelmäßig in den Wind geschlagen? Seit Jahren ist Leipzig die Hochburg des Linksextremismus. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber wir haben keine weiteren Erkenntnisse über diese Szene. Bundeswehr-Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge von Vermietern, Kraftfahrzeuge von Baufirmen und wiederholt Kraftfahrzeuge von AfD-Mitgliedern werden seit Jahren abgefackelt. Die Schäden gehen in die Millionen. Ergebnisse? – Null. Stattdessen nimmt man den gefährdeten Personen dann auch noch die Erlaubnis zum Führen von Pfeffersprays weg, um sie endgültig wehrlos zu machen, und das, obwohl diese Leute von politischen Gegnern schon tätlich angegriffen worden sind. (Timo Schreyer, AfD: Hört, hört!) Linksterroristische Ereignisse mehren sich in Deutschland, wie wir es Anfang des Jahres gesehen haben, zum Beispiel in Berlin. Erkenntnisse? – Null. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Zum Beispiel verübt diese Vulkangruppe seit Ende der Neunzigerjahre Anschläge. Die Erkenntnisse deutschlandweit, inklusive der Geheimdienste? – Null. Wir wissen, dass die linke Szene kreuz und quer über das Land vernetzt ist. Liegt es an der unfähigen Polizei oder am Mitarbeiter beim Geheimdienst? Na ja, wohl eher nicht. Es lag und liegt an den politischen Verantwortlichen, der Priorisierung und dem Einsatz der Kräfte, sowohl in Berlin als auch hier in Sachsen. Wie viele arbeiten denn im LfV an den Themen Links- oder Rechtsextremismus? Wer setzt denn dabei die Prioritäten? Das macht ja nicht allein der Befehlsempfänger in Person des Präsidenten des LfV. Das ist die politische Leitlinie, die aus dem SMI kommt, dem der Innenminister vorsteht. Die lautet: Alles gegen rechts und alles gegen die AfD. 2012 wurde zum Beispiel eine gemeinsame Datenbank von Bund und Ländern ins Leben gerufen, um Rechtsextremisten zu erfassen. Im Übrigen war das eine sehr gute Idee; das war eine Reaktion auf den NSU-Komplex. In den gesamten Jahren gab es aber auch linksextremistische Straftaten, und die schweren Straftaten steigen ebenfalls seit Jahren. Und jetzt, im Jahr 2026, ist man zu der Erkenntnis gekommen, eine Datenbank „Linksextremisums“ anzulegen. Gab es vorher derartige Initiativen von Ihnen, seit 2012 oder auch danach? Mir ist jedenfalls keine bekannt. Im Gegenteil: Der Antifa wurde noch Mut zugesprochen, nachdem es 2024 zu absolut zu verurteilenden Angriffen auf rote und grüne Politiker im Rahmen des Wahlkampfs kam. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bei der Demonstration am Pohlandplatz nahmen Herr Schuster und Herr de Maizière teil. Es gab auch Statements von Politikern aus dem gesamten rot-rot-grünen Lager. Herr Schuster, Sie sagten damals: „Ich sage es Ihnen ganz offen, auch wenn das hier wie ein SPD- oder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Parteitag aussieht: Ich fühle mich hier richtig.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was ist daran falsch?) Man kann das so sehen, das ist auch in Ordnung, wenn man im tatsächlichen Arbeiten praktische Neutralität üben würde. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Aber wo waren Sie denn, als es gegen die AfD und deren Vertreter ging? Egal, ob es körperliche Angriffe, Farbanschläge oder Sachbeschädigungen waren. Wo war da die Anteilnahme? Fehlanzeige! Wenn es gegen die AfD geht, dann sind Sie auch gern mit der antifaschistischen Aktion Seite an Seite. Nur mal zur Erinnerung: Die antifaschistische Aktion ist die Nachfolgegruppe des von der SPD verbotenen Roten Frontkämpferbundes, der von Ernst Thälmann seinerzeit aufs Gleis gesetzt wurde und nach wie vor besteht. Und es ist Ihnen im Übrigen auch völlig egal, ob die Antifa nun linksextremistisch ist oder durch einzelne Staaten als terroristische Vereinigung eingestuft wurde. Ich finde, das haben die völlig zu Recht gemacht. Noch ein Zitat aus Bautzen vom 27.01.2024: „24 Stunden und sieben Tage die Woche arbeiten meine Polizisten und Polizistinnen, Staatsschützer und Verfassungsschützer für unsere Demokratie. Ich darf Ihnen stellvertretend für die sagen: Zehntausende, Hunderttausende Verfassungsschützer auf den Straßen, die denen zurzeit helfen, so wie Sie, das gab es noch nie. Das ist Verfassungsschutz.“ Dabei war Ihr Blick auf die Antifa-Banner vor und neben Ihnen gerichtet. Sie haben dabei ganz deutlich als Innenminister gesprochen, nicht als Parteipolitiker; denn als Parteipolitiker haben Sie ja nicht Zehntausende, Hunderttausende Verfassungsschützer. (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) Wir erinnern uns: Wie kam es denn eigentlich dazu? Seinerzeit inszenierte das staatlich bezahlte Correctiv die Lüge von der neuen Wannseekonferenz mit angeblichen Fantasien von Massendeportationen Millionen deutscher Staatsbürger. In der Folge riefen dann etliche staatlich bezahlte Institutionen zu Massendemonstrationen auf, bei denen die Regierungsvertreter eifrig vorangingen, so wie seinerzeit auch Sie. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Regierung finanziert Märchenerzähler, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, die sitzen hier!) die den Grund von Demonstrationen der Regierung gegen die Opposition liefern. So etwas kennt man sonst nur aus autoritären Systemen. Oder ganz aktuell, nur ein paar Tage zurückgeblickt: Wir hatten einen Überfall von 20 Leuten aus der Antifa-Szene in der Dresdner Heide auf zwei 15- Jährige. Es ist völlig egal, wer das war und warum. Symbole der Antifa wurden auf die Körper von denen geschmiert und die beiden wurden – auf gut Deutsch – verdroschen. Gab es ein Statement von Ihnen? Ich habe nichts gehört. Wir hören den Rest nachher. (Starker Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Wippel für die einbringende Fraktion AfD. In der weiteren Reihenfolge der Aussprache ergreift nun die CDU-Fraktion das Wort, und das tut Herr Kollege Wähner. Bitte, Herr Kollege.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Stück weit beim Antrag bleiben, der uns hier vorliegt. An sich wird deutlich, dass der vorliegende Antrag bereits in seiner ersten Forderung scheitert. Die AfD verlangt in I. vom Landtag, festzustellen, dass die genannten Erlasse verfassungswidrig sind. Genau darüber entscheidet in unserem Rechtsstaat aber nicht das Parlament, sondern die Gerichtsbarkeit. In Bezug auf diese Ziffer – immerhin der Kern des Antrags – dürfte der Antrag daher unzulässig sein. Der Grundsatz der Gewaltenteilung weist die Normenkontrolle und mithin die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich den Gerichten zu. (Sebastian Wippel, AfD: Und neuerdings bestimmt auch der Landtag…! – Zuruf AfD) Doch davon abgesehen, überzeugt der Antrag auch inhaltlich und fachlich nicht. Mit diesem Antrag versucht die AfD – und das haben wir gerade erlebt –, einmal mehr ein Narrativ zu bedienen, das wir inzwischen gut kennen. Immer dann, wenn staatliche Stellen zu Bewertungen oder Entscheidungen gelangen, die ihr politisch nicht passen, wird daraus der Vorwurf konstruiert, der Staat gehe mit unlauteren Mitteln gegen einen politischen Konkurrenten vor. (Holger Hentschel, AfD: Ist ja so!) Aus den Anwendungen geltenden Rechts wird politische Verfolgung, aus behördlichen Entscheidungen wird Willkür und aus staatlicher Verantwortung ein Angriff auf die Demokratie gemacht. Genau auf diese Erzählung baut auch dieser Antrag auf. Wer ihn jedoch genauer liest, stellt fest, dass die AfD weder einen Rechtsbruch noch einen Amtsmissbrauch des Innenministers im Antrag behauptet. Sie trägt auch nicht vor, dass die zuständigen Behörden rechtswidrig handeln würden. Ihr eigentlicher Vorwurf besteht vielmehr darin, dass geltendes Recht angewendet wird und die zuständigen Stellen ihrer gesetzlichen Aufgaben nachkommen. (Sebastian Wippel, AfD: Ne, eben nicht!) Das zeigt sich besonders deutlich beim sogenannten Waffenerlass des Innenministeriums. (Thomas Thumm, AfD: Aha!) Denn dieser Erlass schafft kein neues Recht. Die maßgeblichen Regelungen stehen bereits im Waffengesetz, und das ist Bundesrecht. Dort hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Waffenbesitzer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Prüfung berücksichtigt werden müssen. (Lachen Arthur Österle und Mike Moncsek, AfD) Das ist unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Dabei handelt es sich um einen zentralen Grundsatz des Waffenrechts. Das sollte auch die AfD wissen, sie ignoriert es aber sicherlich bewusst; denn das Waffenrecht ist kein Strafrecht, sondern als Gefahrenabwehrrecht ausgestaltet. (Sebastian Wippel, AfD: Genau als solches verwenden Sie es aber nicht! – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Es geht gerade nicht darum, vergangenes Fehlverhalten zu sanktionieren, sondern Risiken für die öffentliche Sicherheit frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Wähner, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Lassen Sie es lieber!)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Thumm, AfDFraktion, spricht am Mikrofon 7.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Wähner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie referierten gerade auf die AfD. Ist Ihnen bekannt, dass in diesem Erlass ganz konsequent auch gegen Menschen vorgegangen wird, die das Grundrecht wahrnehmen, sich zu bilden, wenn sie Legalwaffenbesitzer sind und eine AfD-Veranstaltung besuchen? Die nach dem Erlass des Innenministeriums automatisch verdächtig sind? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es ist eine Verordnung!) Dass man sie seitens der unteren Waffenbehörden und beim zweimaligen Besuch einer AfD-Veranstaltung untersucht und der Verdacht begründet ist, ihnen die Waffen wegzunehmen? Ist Ihnen das bekannt? Wissen Sie, dass Gastwirte genauso von diesem Erlass betroffen sind, wenn sie Räume an die AfD vermieten? Ist Ihnen bekannt, dass Flyer-Austräger in diesem Erlass benannt werden? Ist Ihnen bekannt, dass jegliche Unterstützer der AfD, der größten Oppositionspartei in diesem Land, in diesem Erlass unter Verdacht gestellt werden und durch die unteren Waffenbehörden mit Berichtspflichten an das Innenministerium, an den Landesverfassungsschutz zu überprüfen sind? Ist Ihnen das bekannt? Herr Wippel hat recht: Was Sie hier mit dem Erlass des Innenministeriums machen, ist ein kaltes Verbotsverfahren. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und noch mal meine Frage: Ist Ihnen all das bekannt? (Starker Beifall und Jubel AfD)

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Ronny Wähner CDU

Der Inhalt des Erlasses ist mir bekannt. Er basiert auf der Rechtsanwendung, auf der Verwaltungsrechtsprechung zum Waffengesetz, was Bundesrecht ist. Das ist relativ stringent. (Martin Braukmann, AfD: Mit Sicherheit nicht! –

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Thomas Thumm AfD

Er enthält konkrete Handlungsanweisungen! – Heiko Gumprecht, AfD: Sind wir in China oder Korea?) Und alles, was darüber hinausgeht, was in Ihren Augen Rechtsbruch ist, können Sie gerne verwaltungsrechtlich überprüfen lassen. Das ist im Rechtsstaat möglich, damit hat Ihre Partei große Erfahrungen und das ist bei Weitem nicht mit autokratischen Staaten zu vergleichen. (Heiko Gumprecht, AfD: Wir sind aber auf dem Weg!) Ich würde gern mit meinem Bericht, meinem Vortrag fortfahren. – Genau an diesem Punkt wird die Schwäche der Argumentation der AfD besonders deutlich. So zu argumentieren, als dürften staatliche Stellen erst handeln, wenn bereits etwas passiert ist, passt genau zu der Zwischenfrage. Das ist aber nicht der Maßstab des Waffenrechts – das war es auch nie. Warum es wichtig ist, haben uns in vergangenen Jahren eindrückliche Praxisbeispiele gezeigt. Bei der Durchsuchung im Umfeld der Gruppe von Prinz Reuß wurden rund 360 Schusswaffen und Waffenteile sichergestellt. Auch bei den sogenannten Sächsischen Separatisten – hierzu hat man ja Bezug – standen bewaffnete Verfassungsfeinde im Fokus der Sicherheitsbehörden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gute AfD-Verbindung, ne? Herr Wiesner hat bestimmt Kenntnisse! – Gegenrufe AfD) Bei einer Festnahme wurde sogar auf Polizeibeamte geschossen. Beide Fälle zeigen, dass Verfassungsfeindlichkeit und Waffenbesitz eine gefährliche Kombination sind. Der Erlass dient vor diesem Hintergrund dazu, die Anwendung dieser bundesgesetzlichen Vorgaben durch die Waffenbehörden zu vereinheitlichen. (Unruhe) Wir haben in Sachsen 13 Waffenbehörden bei den Landkreisen, da diese zuständig sind. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, kann man das nur im Wege eines Erlasses machen. Er ersetzt weder die gesetzlichen Voraussetzungen noch schafft er neue Tatbestände. Vor allem führt er nicht dazu, dass die Mitgliedschaft in einer Partei automatisch zum Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis führt. Auch weiterhin ist jeglicher Einzelfall zu prüfen. Auch weiterhin müssen Entscheidungen auf Tatsachen gestützt werden, (Sebastian Wippel, AfD: Tatsachen?) und auch weiterhin unterliegen sie der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Wenn die AfD daraus eine politische Verfolgung konstruiert – das haben wir gerade erlebt –, dann richtet sich ihre Kritik in Wahrheit nicht gegen den Erlass, sondern gegen die Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen. Dasselbe gilt für die Ausführungen zum öffentlichen Dienst. Die Pflicht zur Verfassungstreue gehört seit Jahrzehnten zu den Grundlagen unseres Berufsbeamtentums. Wer hoheitliche Aufgaben ausübt, wer staatliche Autorität verkörpert und Entscheidungen im Namen des Staates trifft, steht in einem besonderen Treueverhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, richtig, aber die Behörden können nicht das Gegenteil behaupten, ohne es zu beweisen!) Daraus ergeben sich besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Quatsch, was Sie erzählen!) Deshalb darf und muss der Staat prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Gesinnungsprüfung und kein Generalverdacht, sondern Ausdruck eines Berufsbeamtentums, das sich bewusst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Die AfD tut so, als sei bereits die Prüfung selbst ein Beleg für politische Verfolgung. Damit macht sie es sich allerdings sehr einfach. (Sebastian Wippel, AfD: Die Prüfung hat ein klares Ziel! Das steht im Erlass!) In einem Rechtsstaat können Behörden nicht danach entscheiden, welche Partei von einer gesetzlichen Regelung betroffen wird und welche nicht. Sie müssen geltendes Recht anwenden. Genau das geschieht hier. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, das geschieht hier nicht!) Wer jede Anwendung des Rechts schon als Angriff auf den politischen Wettbewerb darstellt, erklärt am Ende staatliches Handeln selbst zum Problem. (Martin Braukmann, AfD: Der Anlass richtet sich nur an AfD-Sympathisanten und nicht gegen andere!) – Das ist doch Quatsch. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Besonders deutlich wird das bei der Forderung nach der Entlassung unseres Innenministers.

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Alexander Dierks

Ich bitte Sie noch einmal darum, dass wir im Zweifel die Instrumente unserer Geschäftsordnung nutzen. Zwischenfragen sind bitte vom Mikrofon aus zu stellen – das gilt übrigens für verschiedene Fraktionen hier im Haus –, um eine halbwegs sachliche Debatte zu gewährleisten. Wenngleich es völlig in Ordnung ist, dass wir bei diesem Thema unterschiedlicher Auffassung sind. – Bitte, Herr Kollege Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Wir haben gerade den Vortrag über die Forderung nach der Entlassung unseres Innenministers gehört. Auch hier bleibt die AfD in ihrem achtseitigen Begründungsschreiben die Antwort darauf schuldig, welches konkrete Fehlverhalten sie Armin Schuster vorwirft. (Martin Braukmann, AfD: Verstoß gegen das Grundgesetz!) Dass es weder Rechtsbruch noch Amtsmissbrauch ist, haben wir schon festgestellt. Das ist auch logisch, denn beide Vorwürfe wären falsch. Sie behaupten nicht, dass er seine gesetzlichen Befugnisse überschritten hat, sondern Ihr Vorwurf lautet nur, dass er seine Verantwortung als Innenminister wahrnimmt. (Martin Braukmann, AfD: Doch, genau das!) Es ist seine Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen und entsprechend gegen Extremisten – egal aus welcher Richtung – entschieden vorzugehen. (Martin Braukmann, AfD: Das ist nicht Inhalt des Erlasses!) Tatsache ist: Die AfD fordert seine Entlassung, da ihr die Konsequenzen rechtsstaatlichen Handelns nicht gefallen. (Zuruf AfD: Häh?) Das dürfte für sich sprechen. Dabei steht Armin Schuster für eine Innenpolitik, die Probleme nicht ignoriert und sicherheitspolitische Herausforderungen nicht beschönigt. Er hat die Bekämpfung von Extremismus zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. (Thomas Thumm, AfD: … und den Linken dabei geholfen! Man sieht, wie Sie zusammenarbeiten mit den Leuten, die Sie als Faschisten bezeichnen!) Dabei ist jeglicher Extremismus gemeint. Das Märchen, dass wir auf dem linken Auge blind seien, lässt sich dadurch entkräften, dass man die Erfolge betrachten sollte, die gerade bei Lina E. und in diesen Kreisen erzielt worden sind. (Oh-Rufe und Zurufe AfD) Er hat den Bevölkerungsschutz weiterentwickelt und die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gestärkt. Gerade in einer Zeit, in der Extremismus, organisierte Kriminalität, hybride Bedrohungen und internationale Krisen unsere Sicherheitsbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellen, (Zuruf AfD) braucht Sachsen einen Innenminister, der Verantwortung übernimmt und handelt. Auch wenn ein Innenminister neutral sein muss, muss er eine Haltung haben, (Zuruf Thomas Thumm, AfD) und diese muss auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruhen. Diese ist bei Armin Schuster genau der Fall. (Beifall CDU) Deshalb weisen wir als CDU-Fraktion diese Rücktrittsforderungen entschieden zurück. Wir stehen hinter unserem Innenminister, da er die Verantwortung seines Amtes wahrnimmt, geltendes Recht konsequent anwendet und für einen handlungsfähigen Staat einsteht. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung – Zurufe AfD)

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Alexander Dierks

Das war für die CDU-Fraktion Herr Kollege Wähner, und für die BSW-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Biebrach das Wort; bitte schön.

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Ines Biebrach BSW

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Meiner eigentlichen Rede möchte ich zwei Punkte voranstellen: Dieses Parlament diskutiert heute öffentlich über Erlasse, deren konkreter Inhalt – zumindest nach meiner Kenntnis – nicht öffentlich zugänglich ist. Transparenz wäre hier aus meiner Sicht ein effektives Mittel, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) um eine sachliche Debatte zu ermöglichen und Legendenbildung entgegenzutreten. Aber über die Öffentlichkeit von Erlassen müssen wir vielleicht noch ein andermal reden. Zum Zweiten haben wir auch so unsere Probleme mit dem Verfassungsschutz. Wir müssen auch darüber reden: Wollen wir den Verfassungsschutz so, wie er ist, oder wollen wir ihn gar nicht? Oder wollen wir ihn anders? Aber auch das ist nicht Inhalt dieser Debatte. Bezogen auf den Antrag der AfD stellt sich mir die Frage – ich stimme Herrn Wähner nicht so oft zu, aber in diesem Punkt schon –: Was erwarten wir von einem Innenministerium? Wir erwarten von einem Innenministerium, dass es die Gesetze umsetzt. Aus meiner Sicht tut das Innenministerium das. Die Politik der AfD richtet sich an die politisch rechts der Mitte zu verortenden Milieus. Ganz bewusst – sei es durch Rhetorik, sei es, zu schweigen, sei es durch Handeln – nahm und nimmt die AfD dabei in Kauf, von verfassungswidrig Denkenden und Handelnden und von gewaltbereiten Menschen gewählt, unterstützt und geprägt zu werden. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist eine Unterstellung! –

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Sebastian Wippel AfD

Gewaltbereite Menschen prägen nicht die Alternative für Deutschland!) Demgegenüber stehen zum einen die gesetzgeberische Wertung, welche den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor der Freiheit des Einzelnen priorisiert und den Besitz von Waffen als Gefahr einstuft, der nur durch den Nachweis von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zu rechtfertigen ist. Zum anderen: Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten besondere Pflichten. Sie müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten und für deren Erhalt eintreten. Deshalb werden Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Verfassungstreue geprüft. Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der Verfassungstreue der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist daher keine Spinnerei des Innenministers, sondern eine gesetzliche Pflicht und keine parteipolitische Übergriffigkeit. Der Antrag der AfD wirkt auf den ersten Blick wie eine Verteidigung von Grundrechten und erweckt den Eindruck, jede dienstrechtliche Prüfung sei eine Gesinnungsprüfung. Aber Waffenbesitz ist kein Grundrecht; wir sind hier nicht in Amerika. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Es gibt zwei!) Das Waffenrecht funktioniert präventiv. Genau deshalb werden in diesem Bereich Erkenntnisse über gewaltbereite Extremisten oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen berücksichtigt. Die Überprüfung von Beamten bei Verdacht auf Verletzung – – (Sebastian Wippel, AfD: Richtig! Genau! Sie haben nichts! Nichts, außer einer Parteimitgliedschaft! Keinem wird etwas vorgeworfen! – Zuruf Thomas Thumm, AfD) – Es gibt eine Entscheidung des Verfassungsschutzes, die von den Gerichten zumindest im Eilverfahren bestätigt ist. Das würde ich jetzt nicht „nichts“ nennen. Die Überprüfung von Beamten bei Verdacht auf Verletzung der Verfassungstreuepflicht ist keine neue Erfindung und richtet sich nicht speziell gegen die AfD. Es ist also keine Lex AfD. Dieselben Grundsätze werden zu Recht gegenüber allen extremistischen Bestrebungen angewandt. Die Erlasse sollen – das ist schon oft gesagt worden – eine einheitliche Rechtsanwendung ermöglichen. Gleichwohl – das steht in den Erlassen und im Gesetz – ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung zu treffen, welche einer hinreichend gesicherten, belastbaren und nachvollziehbaren Tatsachengrundlage bedarf. Eventuelle Zweifel an der Zuverlässigkeit im Waffengesetz oder an der Verfassungstreue sind widerlegbar, und die Entscheidungen sind justiziabel. Sie können sie also gerichtlich überprüfen lassen. Im Grunde stellen wir uns hier gar nicht die Frage: Ist das jetzt ein schlechter oder ein guter Innenminister, oder hat er seine Kompetenzen überschritten? (Sören Voigt, CDU: Die Frage stellt sich gar nicht!) Sondern im Grunde lautet die Frage: Ab welchem Punkt darf, soll oder muss der Staat bei aktiver Unterstützung einer als extremistisch eingestuften Organisation Zweifel an der Verfassungstreue seiner Beschäftigten haben und die Zuverlässigkeit von Waffenbesitz prüfen? (Sebastian Wippel, AfD: Genau! Und wer stuft das ein und auf welcher Basis?) Die Debatte zu dieser Frage ist legitim, es ist eine rechtsstaatliche Diskussion, welche sachlich geführt werden sollte, ohne dass man hier rumbrüllt und sich gegenseitig beleidigt. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Der Antrag beschäftigt sich aber mit der Frage gar nicht, und darin gebe ich auch meinem Vorredner recht: In dem Antrag steht gar nichts dazu. Das ist die Beschwerdeschrift. Das ist kein Antrag, der darlegt, dass Herr Schuster seine Kompetenzen überschritten hat. Die AfD vertritt – darin gebe ich meinem Vorredner recht – den Satz: Die AfD ist legal, und deswegen ist jede staatliche Maßnahme gegen die AfD illegal. Dies beinhaltet der Antrag aus meiner Sicht. Deswegen: Auch wenn ich nicht der beste Freund von Herrn Schuster bin, (Heiterkeit Staatsminister Armin Schuster) werden auch wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Biebrach für die BSW-Fraktion. Für die SPD-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Pallas das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegen von der AfD, es geht heute ganz schön oft nur um Sie selbst. Wie das Sachsen voranbringen soll, das wissen wahrscheinlich nicht einmal Sie, aber gut. Wenn in einer Debatte wie der heutigen besonders schrille Töne an den Tag gelegt werden, was wir jetzt sehr eindrucksvoll gehört haben, hilft es manchmal, einen Schritt zurückzutreten, um zunächst ruhig die Sachlage zu betrachten. Da kann ich gut an Frau Biebrach anknüpfen. Im Kern dreht sich der vorliegende Antrag um zwei Erlasse und einen damit zusammenhängenden Handlungsleitfaden: (Zuruf AfD) zum einen um einen Erlass zur waffenrechtlichen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern sowie Unterstützerinnen und Unterstützern der AfD aus dem Jahr 2025 und zum anderen um einen Erlass zum dienstrechtlichen Umgang mit Beamtinnen und Beamten, die Mitglied in einer rechtsextremen Partei sind, aus diesem Jahr. In beiden Fällen kann aber davon ausgegangen werden, dass sie ihre Bewandtnis haben, da nämlich für beide Gruppen – Menschen, denen der Umgang mit Waffen gestattet wird, und Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates – besondere Anforderungen gelten. Während Ersteren der Erwerb, der Besitz, das Führen von oder das Schießen mit Schusswaffen erlaubt wird – also von gefährlichen Gegenständen, die mehr als dazu geeignet sind, massiven körperlichen Schaden anzurichten oder diesen anzudrohen –, stehen Zweitere aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses und dem damit verbundenen Eid auf die Verfassung in einem besonderen Verhältnis gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kommen wir also zur rechtlichen Grundlage der Bewertung beider Gruppen: dem Waffengesetz auf Bundesebene und dem Sächsischen Beamtengesetz. Das Waffengesetz besagt, dass die Eignung von Personen infrage zu stellen ist, wenn sich diese gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten oder Mitglieder in einer Vereinigung sind, welche solche Ziele verfolgt oder diese unterstützt. Bei Mitgliedern und Unterstützern einer als erwiesen rechtsextrem eingestuften Partei (Zuruf AfD: Was ist „erwiesen“?) – und das ist der Status bei der AfD Sachsen – (Thomas Thumm, AfD: Wer legt denn das fest? Der Verfassungsschutz oder ein Gericht?) erscheint es dabei plausibel, dass die Bedingung erfüllt ist, auch wenn die Partei noch nicht verboten ist, wie es in Nr. 2 desselben Absatzes geregelt ist. Es ist zumindest ein Anhaltspunkt dafür, dass eine Unzuverlässigkeit gegeben ist, (Zuruf AfD: Frechheit!) also ist es legitim, dass eine Waffenbehörde überprüft. Dass verschiedene Gerichte in unterschiedlichen Ländern hier zu einer divergierenden Auffassung gelangen, widerspricht dieser Einschätzung zudem nicht, zeigt aber vielleicht den Bedarf nach einer bundeseinheitlichen Rechtsauslegung auf. Gemäß dem Sächsischen Beamtengesetz besteht wiederum die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Diese ist eine persönliche Voraussetzung für die Verbeamtung und umfasst die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Grundgesetzes einzutreten. Diese Bereitschaft kann in Zweifel gestellt werden, wenn der betreffende Beamte oder die Beamtin sich aktiv in einer als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Gruppe engagiert. Die bloße Mitgliedschaft reicht dabei bekanntlich nicht aus, das ist auch gar nicht in Rede. Dazu bedarf es mehr, zum Beispiel, im Namen der Partei bei Wahlen anzutreten, diese öffentlich zu bewerben oder eben mehrmalige Besuche von deren Veranstaltungen, wenn dort in Reden die freiheitliche demokratische Grundordnung angegriffen wird (Thomas Thumm, AfD: Wo denn?) und diese Äußerungen unwidersprochen hingenommen werden. (Martina Jost, AfD: Unterstellung!) Wenn ein solcher Fall auftritt, kommt es aber nicht direkt zur Entlassung, sondern entsprechend den Abläufen eines Disziplinarverfahrens werden den Beschuldigten umfassende Verfahrensrechte eingeräumt, beispielsweise rechtliches Gehör und ein Aussageverweigerungsrecht. Der wiederkehrend suggerierte Eindruck, dass der bloße Besuch der Veranstaltung einer verfassungsfeindlichen Partei – das haben wir vorhin auch von Herrn Thumm gehört – bereits zum direkten Rauswurf aus dem Beamtenverhältnis führen würde, ist also falsch. (Thomas Thumm, AfD: Ich habe zu § 5 Waffengesetz gesprochen, nicht zum Beamtenerlass!) Auch hier sind das Anhaltspunkte, die natürlich noch näher überprüft werden müssen. Wir halten insgesamt fest, Herr Thumm: In beiden Fällen, also bei Personen im Beamtenverhältnis und bei jenen, denen der Umgang mit Waffen gewährt wird, gibt es also klare rechtliche Vorgaben, wann deren Eignung infrage zu stellen ist. (Lars Kuppi, AfD: Herr Präsident!) An dieser Stelle, meine Damen und Herren, müssen wir die rechtliche Betrachtung einmal verlassen und unseren Blick auf die aktuellen Fälle – –

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Alexander Dierks

Herr Kollege Pallas, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Kuppi?

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Albrecht Pallas SPD

Nein, Herr Präsident. Die AfD hatte genug Gelegenheit, sich hier zu elaborieren; jetzt bin ich dran. (Gelächter AfD) Unser demokratischer Rechtsstaat steht unter ernstem Druck, vor allem von rechts. Er wird täglich angegriffen. Die erst kürzlich veröffentlichten Zahlen des Landesamtes für Verfassungsschutz sprechen dabei eine mehr als deutliche Sprache: mehr als 6 500 Personen, welche dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden können. Hierzu zählen aus guten und bekannten Gründen nun mal zahlreiche Mitglieder des AfD-Landesverbands Sachsen. Mit mehr als 3 200 Straftaten jährlich ist der Rechtsextremismus mit Abstand die größte Gefahr für unsere Gesellschaft und die Demokratie. (Thomas Thumm, AfD: Unter Druck steht die Demokratie!) Auch die beobachteten Entwicklungen sind dabei alarmierend. Zunehmend konspirativ steigt das Personenpotenzial, gerade bei jüngeren männlichen Personen. Übergriffe auf politische Gegnerinnen und Gegner, auf Andersdenkende oder einfach auf Personen, die nicht in das eigene Weltbild passen, sind wiederkehrende Realität in Sachsen, (Sebastian Wippel, AfD: Was hat das mit uns zu tun? Nichts! Einfach nur behaupten und Sachen in einen Zusammenhang stellen!) was sich nicht zuletzt immer wieder am Rande von CSDDemonstrationen im ganzen Land zeigt. Hier droht nichts anderes als die Rückkehr der Baseballschlägerjahre in den Neunzigern, die wir alle überwunden geglaubt und erhofft hatten. Auch die Wahlergebnisse rechtsextremer Parteien – weil Sie gerade fragten, was das mit Ihnen zu tun habe – und rechtsextremer Personen bei unterschiedlichen Wahlen zeigen den wachsenden Druck von rechts, dem unser demokratisches System ausgesetzt ist. (Sebastian Wippel, AfD: Das zeigt das Versagen von links! Wie wäre es damit?) Mit Blick auf die in dem Antrag angesprochenen Erlasse bleibt deshalb festzuhalten, dass es absolut richtig ist, dass sich unser Rechtsstaat als wehrhaft erweist und Menschen, deren Zuverlässigkeit und Verfassungstreue aufgrund ihrer aktiven politischen Betätigung infrage gestellt werden kann, das Privileg des Waffenbesitzes und des Beamtenverhältnisses untersagt. (Sebastian Wippel, AfD: Ich bin gespannt, was wäre, wenn da „links“ stehen würde!) Das muss an dieser Stelle auch betont werden: Es ist nichts anderes als ein Privileg, Herr Wippel, und auch eine Pflicht, weshalb die Versagung bei aktiven rechtsextremen Betätigungen auch nichts anderes als konsequent ist. Als SPD-Fraktion – das dürfte Sie wenig überraschen – begrüßen wir deshalb das staatliche Handeln im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Ich möchte noch etwas Bewertendes zu Ihrem Auftreten hier sagen: Was Sie hier machen, ist mehr als durchschaubar. Sie suhlen sich in Ihrer Opferrolle, wonach Sie von anderen verfolgt werden. Ich denke, es ist offensichtlich, dass Sie damit ablenken von dem wollen, was wirklich passiert – obwohl das so offensichtlich ist. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Sie lenken von den Ursachen für die Einstufung der AfD Sachsen (Thomas Thumm, AfD: Durch den Verfassungsschutz!) als erwiesen rechtsextrem ab. (Thomas Thumm, AfD: Der dem Innenministerium untersteht!) Sie lenken davon ab, dass Ihre Partei durchzogen ist von Mitgliedern mit völkischem Gedankengut, durchzogen von Menschen, die wesentliche Bestandteile unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnen. Das beste Beispiel, das auch schon in der Presse diskutiert worden ist, sind die Sächsischen Separatisten, von denen einige AfD-Mitglieder waren und sind, von denen zwei sogar Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten waren. Ja, wie gehen Sie damit um, Sie als Fraktion, die Partei, vielleicht auch Gliederungen? Sie scheinen offensichtlich nichts gegen diese Vorgänge zu tun. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Genau das ist das Problem, Herr Wippel, und das ist auch der Grund, warum es in Ordnung ist, (Sebastian Wippel, AfD: Sie kennen doch das Parteiengesetz!) dass Sie vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft wurden und dass Sie das auch vom Verwaltungsgericht schon zwei Mal gesagt bekommen haben. Das können Sie ja auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Sebastian Wippel, AfD: Aber noch nie in einem Hauptsacheverfahren!) Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge der Aussprache ergreift nun Herr Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Hochverehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für uns BÜNDNISGRÜNE ist unumstößlich klar: Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts verloren, und sie haben auch keine Waffen legal zu besitzen. Illegal auch nicht, aber das ist eine Frage des Strafrechts. Das ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Deswegen bin ich froh, dass der Innenminister die zwei Erlasse herausgegeben hat, über die die AfD heute die ganze Zeit hetzt. Das hat ehrlicherweise zu lange gedauert, aber es wäre ein fataler Schritt, diese nun wieder zurückzunehmen. Bekanntermaßen – wir haben es vorhin erlebt – habe ich mit dem Innenminister häufiger einmal Differenzen. Aber wo ich keine Differenz mit ihm habe, ist bei seinem konsequenten Vorgehen gegen Verfassungsfeinde (Thomas Thumm, AfD: Gegen die AfD!) gerade im Bereich des Rechtsextremismus. Gerade solche Maßnahmen sind in Sachsen viel zu lange nicht angefasst worden. Deswegen ist es richtig, wichtig und gut, dass Armin Schuster genau dieses Thema jetzt mit den Erlassen angegangen ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht schauen wir uns doch noch einmal ein bisschen die Lage an, zunächst zum Waffenrecht. Anders als Sie behaupten, ist Waffenbesitz in Deutschland kein schrankenloses Grundrecht. Das ist vielleicht erst einmal etwas, was Sie akzeptieren sollten. Wir sind im Gefahrenabwehrrecht – das ist vorhin ausgeführt worden –, bei dem es auch um diesen besonderen Teil geht, um die Frage der Zuverlässigkeit. Diesbezüglich gibt es mittlerweile einen ganz klaren Konsens: Jemand, der sich extremistisch betätigt, kann nicht zuverlässig sein, was Waffen angeht. Das ist vollkommen logisch. Wenn man das einmal grundsätzlich überlegt, was der Kerngedanke einer wehrhaften Demokratie ist, nämlich Extremisten zu bekämpfen, dann gebe ich denen doch nicht noch legal Waffen. Deshalb gilt: Wer Extremist ist, kann keine Waffen haben. Wer Verfassungsfeind ist, darf keine Waffen haben. Das ist der Grundgedanke des Waffenrechts. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und vereinzelt Die Linke) Das Problem haben Sie übrigens im Waffenrecht noch an ganz anderen Stellen. Sie haben noch ganz andere Gründe, warum Sie Waffen nicht haben dürfen, da können Sie ganze Strafkataloge durchschauen. Wenn sie entsprechend verurteilt wurden, dürfen sie keine Waffen tragen. Das geht hin bis zur persönlichen Eignung, psychischen Eignung und Ähnliches. (Sebastian Wippel, AfD: Völlig zu Recht!) Es ist das Normalste der Welt, dass man den legalen Zugang zu Waffen in einem demokratischen Rechtsstaat so legitimiert, dass ich quasi Verfassungsfeinden nicht noch die Instrumente in die Hand gebe, legal an Waffen zu kommen und möglicherweise die Demokratie zu stürzen. Von daher habe ich überhaupt kein Problem damit, dass man im Waffenrecht konsequent vorgeht. Es hat übrigens lange gedauert, ehe die Annahme der Regelunzuverlässigkeit in dieser Form im Bundeswaffenrecht – und es ist ein Bundesrecht, das ist schon mehrfach ausgeführt worden – überhaupt zutage getreten ist. Diese Änderung war richtig und wichtig, denn seitdem ist es möglich, das, was der Innenminister mit dem Erlass bezweckt hat, tatsächlich umzusetzen. Wir kommen zu Punkt 2. Sie behaupten permanent: Ich war einmal bei einer AfD-Veranstaltung, und dann nimmt mir die untere Waffenbehörde die Waffe weg. Wir hatten im letzten Plenum, Herr Wippel, schon einmal eine Diskussion über die Frage, was eine Regelvermutung und was ein Anhaltspunkt ist. Genau darum geht es hier. Das ist maximal ein Anhaltspunkt. Das Waffenrecht regelt eine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Die können Sie immer noch widerlegen, wenn die Waffenbehörde kommt und sagt: Moment mal, Sie waren offenbar mehrfach bei extremistischen Veranstaltungen oder Sie sind Mitglied der AfD. Dann können Sie immer noch sagen: Aber ich persönlich bin überzeugter Demokrat und stehe dafür mit all meiner Kraft ein. Dann können Sie diese Regelvermutung, die auf Anhaltspunkten basiert, jederzeit widerlegen. Das ist in diesem speziellen Gefahrenabwehrrecht üblich. (Sebastian Wippel, AfD: Da bin ich mal gespannt!) Solche Regelungen haben Sie auch im Glücksspielrecht und in sehr vielen anderen Regelungen. Jetzt tun Sie bitte nicht so, als wären das Gesetze, die man gegen die AfD geschrieben hat! Es gibt genügend andere, die darüber jammern könnten, dass sie davon betroffen sind. Sie sitzen jedoch nicht im Landtag. Es ist auch kein Generalverdacht, wie es gerade insinuiert wird. Er richtet sich eben nicht pauschal gegen Jägerinnen und Jäger oder Sportschützen, sondern er richtet sich gegen die Verfassungsfeinde unter den Jägerinnen und Jägern und gegen die Verfassungsfeinde unter den Sportschützinnen und Sportschützen. Wenn sich plötzlich alle bei diesem Erlass angesprochen fühlen, macht mir persönlich eher Sorgen, wer sich offenbar selbst mittlerweile als extremistisch eingestuft hat und deshalb Angst hat, demnächst Waffen zu verlieren. Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, brauchen keine Besorgnis zu haben, dass sie in irgendeiner Weise hierdurch behelligt werden. Das ist vollkommen klar. Damit, werte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Beamtenrecht, einer Materie, die hier im Hohen Hause regelmäßig ein Buch mit sieben Siegeln ist. Hier in Sachsen haben wir ein Beamtenrecht, in dem klar die Verfassungstreue steht. Wir haben den Artikel 33 Grundgesetz. Wir haben den § 33 Beamtenstatusgesetz, in dem sehr klar steht, dass ein Beamter übrigens nicht nur nicht verfassungsfeindlich sein soll, sondern dass der Beamte quasi mit Kraft allem, was er aufzubringen hat, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten hat. Er darf nicht nur nicht dagegen sein, sondern er hat eigentlich derjenige zu sein, der am meisten dafür ist. Das vergessen Sie regelmäßig. Bei Ihnen reicht es ja schon, nicht dagegen zu sein. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und Die Linke) Es ist vollkommen klar, dass wir in einer wehrhaften Demokratie, in einem freiheitlichen Rechtsstaat sagen, dass diejenigen, die für den Staat arbeiten, diejenigen, die das staatliche Gewaltmonopol mitverkörpern, damit diejenigen sind, die über jedweden Zweifel an ihrer Verfassungstreue erhaben sein müssten. Wenn es daran Zweifel gibt, dann gilt auch hier – mit dem Erlass ausgefüllt – eine umfassende Rechtsprechung. Das, was zitiert wurde – Sie zitieren es selbst in Ihrer Begründung –, sind einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, wann ein hinreichender Anfangsverdacht bzw. Anhaltspunkt gegeben ist, dass eine extremistische Betätigung eines Beamten vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie in führender Position für eine extremistische Partei, für eine verfassungsfeindliche Partei zutage treten, kandidieren oder dergleichen mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz klar gesagt, dass es vollkommen unerheblich ist, ob die Partei verboten wurde. Es ist die Frage, ob sie in ihrem Gesamtgepräge extremistisch ist und ob Sie eine herausgehobene Stellung einnehmen. Deshalb ist es vollkommen egal, ob es am Ende um eine verbotene Partei geht oder nicht. Es ist ganz klar: Die wehrhafte Demokratie hat ihre Instrumente, die weit über das Parteiverbot hinausgehen, wenn es beispielsweise darum geht, Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen. Das ist richtig und gut. Vielleicht ein letzter Punkt, weil Sie das wieder durcheinandergeworfen haben. Wir haben in Sachsen noch nicht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kraft Verwaltungsakt. Das heißt, es ist nicht so, dass das Innenministerium hingeht und sagt: „Sie sind möglicherweise AfDSympathisant. Ich habe Sie dreimal bei einer AfD-Veranstaltung gesehen. Sie werden entlassen.“ Das ist Quatsch. Dafür gibt es ein hochkomplexes, voraussetzungsreiches Disziplinarverfahren, das dabei vorzuschalten ist, und eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das ist juristisch teilweise Hochrecht. Das ist häufiger gescheitert und alles andere als einfach. Vor diesem Hintergrund sage ich: Das, was Sie hier machen, ist, herumzujammern, weil Sie Angst haben, (Zuruf AfD: Vor Ihnen?) weil Sie jetzt merken, dass sich tatsächlich die Maßnahmen der wehrhaften Demokratie wirksam gegen die Verfassungsfeinde in diesem Staat richten. Sie merken, dass die Einschläge näher kommen. Es ist gut, dass Sie das merken. Deshalb muss der Innenminister wirklich nicht zurücktreten, sondern er muss auf diesem Weg weiter unterstützt werden. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Sie hörten Herrn Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es schließt sich für die Fraktion Die Linke Rico Gebhardt an; bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich bekräftigen, was Sie schon gehört haben. Die AfD hält zwei Erlasse für verfassungswidrig. Genauer gesagt hält die AfD genau das für verfassungswidrig, was man über diese Erlasse in der Presse gelesen hat. Das erschwert die Auseinandersetzung ungemein. Aber lassen wir das einmal so stehen. In diesen Erlassen – das wissen Sie – geht es um die Beurteilung von waffenrechtlichen Zuverlässigkeiten sowie der beamtenrechtlichen Verfassungstreue – Kollege Lippmann hat das soeben ausgeführt – von Personen, die der AfD angehören oder sie unterstützen. Wir wissen noch etwas mehr. Das Waffengesetz ist an vielen Stellen kompliziert. Hier ist es aber erfreulich eindeutig: Nicht zuverlässig ist, wer Bestrebungen verfolgt oder Organisationen angehört und unterstützt, die gegen die verfassungsgemäße Ordnung gerichtet sind. Das Beamtenstatusgesetz ist – genau wie das Sächsische Beamtengesetz – ähnlich klar: In das Beamtenverhältnis kann nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Kurz gesagt: Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst. In ihre Hände gehören auch keine Waffen. Es leuchtet jedem sofort ein, warum die AfD ein Problem mit den Gesetzen hat; denn die AfD ist in Sachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden. (Thomas Thumm, AfD: Durch den Verfassungsschutz!) Es leuchtet hingegen nicht sofort ein, warum die AfD ein Problem mit den Erlassen hat. Ihnen zufolge soll die „einfache“ Mitgliedschaft noch nicht für Sanktionen genügen. Das ist eine Auslegung zugunsten der AfD. Eigentlich müsste sich die AfD beim Innenminister dafür bedanken, dass er die größte rechtsextremistische Organisation in diesem Land immer noch in Watte packt, zumindest aus meiner Sicht. (Zuruf Heiko Gumprecht, AfD) Stattdessen wirft der Antrag alles Mögliche in den Raum und dadurch vieles durcheinander. Der Rechtsextremismusbefund ist nach Ihnen eine reine „Unterstellung“. Das Waffenrecht ist laut Ihrem Antrag eine „abenteuerliche Konstruktion“. Bei der Rechtsprechung stützt man sich auf die Entscheidungen, die für einen selbst günstig aussehen. Aus irgendeiner Klageerhebung zieht man dann den Rückschluss auf die Rechtswidrigkeit. Bewiesen ist damit aber noch nichts. Ein Antrag wird auch nicht wissenschaftlich, nur weil Sie 44 Fußnoten angeführt haben. Immerhin gibt es eine originelle Idee. Die Diskussion um die Bedeutung der Verfassungstreue wird abgekürzt mit dem Vorwurf, es handele sich um eine – Zitat – „automatische dienstrechtliche Sanktionierung“ und – Achtung: AfD-Sprech! – „Gesinnungsjustiz“, was gleich doppelter Unfug ist. (Zuruf AfD: Da kennst du dich aus!) Selbstverständlich handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. Betroffene werden angehört. Sie können entlastet werden. Sie haben Rechtsschutzmöglichkeiten. Aber all das passt nicht in die Welt der AfD. Ebenfalls bemerkenswert ist der Gedanke, der gesetzliche Eingriff in ein Individualrecht wie das Waffenrecht beeinträchtige die Chancengleichheit der Parteien. Ich hätte tatsächlich gern von Ihnen, Herr Wippel, erfahren – Sie haben hier ja die ganze Zeit geredet –, warum das Interesse einer Partei darin liegen soll, dass man ihren Mitgliedern ungehinderten Zugang zu Schusswaffen gewähren muss, außer, man plant, eine eigene Miliz aufzustellen. Das kann nur der Grund sein. (Thomas Thumm, AfD: Herr Gebhardt, Sie sind doch völlig irre, Entschuldigung!) Etwas langweilig ist dagegen, dass die AfD mal wieder vorbringt, sie sei doch eine völlig legale Partei. Das bestreitet niemand. Solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat, ist das so. Allerdings besagt das nichts, denn weder die Verfassungstreuepflicht noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit knüpft man an die Mitgliedschaft in einer legalen Partei. Es geht vielmehr – wie ausgeführt – darum, ob Mitglieder der AfD die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Man darf wohl Zweifel daran haben, dass das bei Ihnen so ist. Einige Worte noch zu der Forderung, den Innenminister zu entlassen. Meine Fraktion hat exzellente und langjährige Erfahrung darin, hier im Sächsischen Landtag die Entlassung von Innenministern zu fordern. Vor dem Hintergrund dieses Erfahrungsschatzes ist es eine herbe Enttäuschung, was die AfD uns hier aufgezeigt hat. Welche konkreten Amtspflichtverletzungen werfen Sie dem Staatsminister vor? Inwieweit ist die angebliche Rechtswidrigkeit der Erlasse ihm persönlich zurechenbar? Warum ist denn nun die politische Entscheidung, die man selbst nicht mag, ein Entlassungsgrund? Also, Herr Wippel, auch Ihre hier vorgetragenen Begründungen überzeugen in keiner Weise. Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, ich würde jetzt den Innenminister verteidigen, (Sören Voigt, CDU: Wäre nett!) – das hat er auch gar nicht nötig, schon gar nicht von mir, und selbstverständlich teile ich seine Auffassungen in vielen Belangen nicht; das Thema hatte ich vorhin schon einmal beim Polizeigesetz. (Allgemeine Heiterkeit – Staatsminister Armin Schuster lacht Tränen.) Herr Innenminister, ich bin gerührt. Nein, Sie! Wenn ich außerdem danach gehe, wie geringschätzig manchmal seine Stellungnahmen zu unseren Anträgen ausfallen, dann gehört der Herr Schuster ganz sicherlich nicht zu den Vorreitern der sogenannten neuen politischen Kultur. Wenn ich dann allerdings an die beiden Herren denke, die vorher Innenminister waren, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) dann ist der Herr Schuster schon ein ganz anderes Kaliber – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das stimmt!) um mal beim Thema zu bleiben, bei dem durchaus das Wort „Kaliber“ verwendet werden kann. Das war positiv gemeint. Dem Antrag stimmen wir natürlich nicht zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der Kollege Berger die Gelegenheit, und er macht davon Gebrauch. Bitte, Herr Kollege.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vieles gesagt worden, sicher auch sehr subjektiv geprägt. Manches war aus meiner Sicht richtig, manches falsch. Aber darum geht es nicht. Jeder hat seine persönliche Attitüde zu dem Erlass. Ich habe ihn mir in Ruhe durchgelesen und möchte Ihre geschätzte Aufmerksamkeit einmal auf Seite 8 lenken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Welcher Erlass?) Im zweiten Absatz steht wörtlich (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In welchem sind Sie denn?) – im ersten Erlass „Waffenbesitzkarten, Jagd, Sportschütze“, auf Seite 8 von 13 im zweiten Absatz, ziemlich in der Mitte –: „Dementsprechend genügen bloße Lippenbekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht, um die Regelvermutung zu widerlegen.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja? Nun!) Jetzt frage ich mich bezüglich der Anwendung – ich nehme das mal alles, was Sie gesagt haben –: Es geht jemand aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung, setzt sich hinten hinein, wird gesehen, und wird, weil jetzt die Beweislast bei ihm liegt, zu beweisen haben, dass er Demokrat ist, zum Landratsamt eingeladen. – So die Theorie. Der Innenminister hat versucht, mit dem Erlass eine einheitliche Grundlage für die Anwendung zu schaffen. Dann sitzt eine Mitarbeiterin vom Landratsamt dem Mann oder der Frau gegenüber und sagt: „Beweisen Sie mir mal, dass Sie Demokrat sind!“ Wie soll der das tun? Und vor allen Dingen – jetzt kommt das Schönste –: Lippenbekenntnisse reichen nicht. Wie unterscheiden Sie, Herr Staatsminister, einen Demokraten, der das nur per Lippenbekenntnis ist, von einem echten Demokraten? Diese Frage stellt sich mir. Aufgrund dieser extremen Einschnitte, die das Ganze bewirkt, erwarte ich nach meinem grundgesetzlichen Verständnis einfach mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dieser Erlass genügt dem bestimmt nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Berger, den fraktionslosen Abgeordneten und damit wäre die erste Rederunde absolviert. Gibt es Bedarf an einer zweiten? – Ich sehe Herrn Wippel erneut das Wort ergreifen.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Erwartungsgemäß haben wir jetzt eine ganze Menge gehört, und mir ist völlig klar, dass Ihnen unsere Ausführungen zu den Erlassen bisher gefehlt haben, weil ich in der ersten Rederunde natürlich nichts dazu gesagt habe. Das, was jetzt hier von Ihnen gekommen ist – in trauter Einmütigkeit –, ist, wie gesagt, nicht überraschend. Aber es sind auch eine ganze Reihe Missverständnisse dabei: Da ist zum Beispiel dieses Missverständnis, es sei eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung. Ergebnisoffene Einzelfallprüfung? Jemand geht jetzt hin und beantragt einen Kleinen Waffenschein, um zum Beispiel ein Pfefferspray oder eine Schreckschusspistole zu führen; warum auch immer. Das ist normalerweise kein großer Akt. Da geht er zu dem Amt, und dann muss das ganze Ding geprüft werden. Da wird natürlich seine Zuverlässigkeit überprüft. Jetzt hat dieser Mensch in seinem ganzen Leben noch nie irgendetwas Verbotenes getan. Er ist einfach nur AfD-Mitglied oder vielleicht sogar Unterstützer und kandidiert für seine Gemeinde. Dann ist er beim Amt, und das Amt hat in diesem Erlass ganz klar eine Zielrichtung formuliert: die Versagung dieser Erlaubnis, das Pfefferspray zu führen, auf Grundlage eines Kleinen Waffenscheins. Ich meine Pfefferspray! Jeder kann Tierabwehrspray im Laden kaufen. Dafür muss man noch nicht einmal den Schein haben; auf der Verpackung steht nur etwas anderes darauf. Es bringt noch nicht einmal etwas, das zu versagen. Und wenn die Waffenbehörde sich dann doch dazu entscheiden sollte und diesen Kleinen Waffenschein ausstellt, dann muss sie der Landesdirektion begründet darlegen, wie sie denn zu dieser Unverfrorenheit kommt und dem Herrn seinen Antrag genehmigt. Dann überprüft die Landesdirektion das, und zwar – so steht es auch klar in dem Erlass – mit dem Ziel der Versagung. Das ist der Punkt: Es ist nicht ergebnisoffen und es ist nicht neutral. Und ich muss noch nicht einmal irgendetwas in diesem Land falsch gemacht haben; es reicht einfach nur, dass ich in der falschen Partei bin und mich trotzdem für meine Nachbarn engagieren möchte und mich den Bürgern meiner Gemeinde einer demokratischen Wahl stelle, um mich dann für sie in meiner Freizeit einzusetzen. Das ist alles. (Beifall AfD) Dann habe ich noch einen Punkt in Richtung von Herrn Wähner: Sie haben gesagt, Herr Hättasch hätte auf die Polizei geschossen. Das ist tatsächlich nicht richtig. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Andersherum wird ein Schuh daraus: Die Polizei hat auf ihn geschossen, weil er sich nach seinen Angaben, wie wir der Öffentlichkeit entnehmen konnten, bedroht gefühlt und die Polizei nicht als Polizei erkannt hatte. Ob das nun glaubwürdig ist oder nicht, wird ein Gericht entscheiden; aber so ist jedenfalls die aktuelle Sachlage. Jetzt machen wir einmal weiter. Nachdem wir nun in der ersten Rederunde schon eine ganze Reihe an Beispielen für die fehlende Neutralität von Herrn Schuster gehört haben, komme ich jetzt doch noch einmal zu diesen politisch motivierten, skandalösen Erlassen. Schaut man sich nämlich den Inhalt und die Auswirkungen an, dann kann man meinen, die Strategie sei von langer Hand vorbereitet – und ich denke, sie ist von langer Hand vorbereitet. Wir erinnern uns nämlich noch einmal an die Aussage, die ich vorhin zitiert habe: Rechtsextremismus sei wie ein Krebsgeschwür mit Metastasen im ganzen Land. – Und wer Rechtsextremist ist, bestimme ich, der Innenminister – wohlgemerkt mit seinem Landesamt für Verfassungsschutz –, sonst aber bitte niemand. Und die „Metastasen“ zu diesem Rechtsextremismus sind die Gastwirte, die Räume vermieten. „Metastasen“? Überhaupt dieser Sprachgebrauch! Wenn wir diesen Sprachgebrauch wählen würden, wenn wir über Linke als „Krebsgeschwür“ reden würden, dann würden wir aber sofort in diesem Verfassungsschutzbericht stehen. (Zuruf AfD: Unerhört! – Beifall AfD) „Entmenschlichung des politischen Gegners“ wäre dann Ihre Überschrift. Aber die „Metastasen“, von denen Sie sprechen, sind die Bürger, die parteilos sind, aber trotzdem Flyer verteilen, weil sie Angst um ihre Heimat haben. Die „Metastasen“ sind die Bürger, die ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Und zur Meinungsfreiheit gehört natürlich auch eine Informationseinsammlungsfreiheit. Also, ich kann dort hingehen und zuhören, ohne dass ich jemandem schriftlich begründen muss, ob ich gut oder schlecht finde, was ich dort gehört habe, und ich darf dort sogar ein paar Mal hingehen. Woher wissen Sie denn, ob dort nicht jemand hingeht, weil er dort eine total hübsche Frau oder einen schönen Mann getroffen hat und nur deswegen mehrfach bei den Veranstaltungen ist? Nein, er muss das jetzt Ihnen gegenüber offenbaren. Die „Metastasen“, das sind die Bürger, die für ihre Gemeinde das Beste wollen, die ihre Freizeit opfern und sich zur Wahl stellen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist tatsächlich der Punkt: Wir haben Tausende Jäger und wir haben Tausende Sportschützen, und diese Leute werden unter Generalverdacht gestellt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, nur die, die Mitglied in der AfD sind!) – Nein, auch die potenziellen. Und auch Sie, Herr Lippmann, wenn Sie jetzt nicht den Fehler gemacht hätten und bei den GRÜNEN, sondern vielleicht bei uns wären, dann wären Sie jetzt auch Mode, auch wenn Sie persönlich noch nicht einmal etwas Böses getan hätten. Das ist der Punkt. Jeder Sachse ist gemeint, wenn er denn die Alternative für Deutschland irgendwie unterstützt, denn er kann ja in die Lage kommen, dass er morgen ganz legal zur Behörde geht und einen kleinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte beantragt. Dann ist jeder dran. Der Skandal ist, dass das reine Nicht-auffällig-gewordenSein nicht genügt. Das ist ein Zitat, aus dem Erlass: Nicht auffällig geworden zu sein genügt nicht, damit man die Ausnahme von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit annehmen könnte. Was Sie wollen, ist eine Beweislastumkehr. Doch eine Beweislastumkehr greift immer erst dann, wenn die verfügbaren Beweismittel nicht ausreichen. Also, auf gut Deutsch: Sie ist der Beweis dafür, dass Sie keinen Beweis haben. Es liegt nichts für die Unzuverlässigkeit vor, außer dass sie da ist. Besonders perfide wird es dann, wenn man liest, dass Schutzbehauptungen oder reine Lippenbekenntnisse kritisch zu hinterfragen seien und nicht ausreichen. Selbst wer sich nicht extremistisch äußert – was auch immer das bedeuten soll – und ordentlich im Gemeinderat oder im Parlament, in den Ausschüssen usw. mitarbeitet, würde das nur zur Tarnung machen. (Thomas Thumm, AfD: Das ist eine Unterstellung!) Das ist der Beweis für seine Perfidie, weil er sich nichts zuschulden kommen lässt. Das ist natürlich in Mode für den Innenminister. Das ist schon klar. So läuft es. Es ist absurd. Sie merken es selbst. (Beifall AfD – Martin Modschiedler, CDU: Nein!) – Doch. Wenn Sie es nicht merken, dann ist es so. (Beifall AfD) Weil es wirklich schräg ist, kann man nichts anderes fordern, als diese Erlasse aufzuheben. Diese Erlasse sind direkt gegen die AfD gerichtet und nicht, wie Sie sagen, gegen alle. Nein. Denn der Erlass heißt: Erlass des SMI vom 21.07.2025 zur waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern bzw. Unterstützern der Alternative für Deutschland. So heißt das Ding. Der zweite, den wir abschaffen lassen wollen, ist der Erlass zur Verfassungstreuepflicht und zu Mitgliedschaften in als gesichert extremistisch eingestuften Parteien von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst vom 05.01.2026 und ebenfalls der Handlungsleitfaden vom 13.05.2025. Nun könnte man sagen: Oh, die AfD hat etwas für Verfassungsfeinde übrig. Nein! Das haben wir nicht. Wir sind uns in ganz vielen Fällen einig: Wer ein Verfassungsfeind ist, wer die Demokratie abschaffen möchte, der hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Sondern wir haben eine Demokratie, unser aller Demokratie; dazu gehören wir, auch wenn Sie das immer nicht wahrhaben wollen. (Beifall AfD) Da drüben wird immer von unserer Demokratie und von demokratischen Fraktionen geredet. Wir meinen es so, wie es in der sächsischen Verfassung und im Grundgesetz geschrieben steht: Wer das abschaffen oder bekämpfen möchte, der hat nichts im Staatsdienst verloren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was philosophieren Sie denn da die ganze Zeit?) Das ist doch wohl ganz klar. Dazu gehören Linksextremisten und Rechtsextremisten und Ideologen. Was wir brauchen ist, dass sich die betreffenden Personen konkret etwas zuschulden kommen lassen haben und nicht allein auf Grundlage irgendwelcher Erlasse und Bewertungen von Behörden beurteilt werden, die weisungsgebunden handeln und deren Bewertungsmaßstäbe wir nicht kennen. Woher soll denn der Beamte wissen, wogegen er verstoßen hat, wenn noch nicht einmal irgendwo veröffentlicht ist, was der Partei zur Last gelegt wird? Wie kann er das selbst prüfen? Wo soll er die Erkenntnisse herhaben? Nein, man kann nur hingehen und sagen: Das Ministerium und das LfV haben gesagt – da sie völlig neutral sind –, das wäre so. Gut, dann kann er dem natürlich nur glauben. Dann muss er sich darauf verlassen. Aber er ist trotzdem immer auch Staatsbürger und darf kritisch hinterfragen, und das auch aus der Rolle der Opposition heraus. Genau deshalb sind diese Erlasse aus unserer Sicht rechtswidrig. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Wippel von der AfD eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es in der zweiten Rederunde noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Bedarf für die Eröffnung einer dritten Rederunde? – Auch das sehe ich nicht. Dann hat nun die Staatsregierung die Gelegenheit zu sprechen. Ich sehe den Staatsminister des Innern, Herrn Armin Schuster, zum Pult schreiten. Herr Staatsminister, bitte, Sie haben das Wort.

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Armin Schuster

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie erlauben: Erst vor wenigen Stunden hat das Hohe Haus mit dem Polizeivollzugsdienstgesetz vermutlich eines der wichtigsten Gesetze dieser Legislatur beschlossen. Mir persönlich ist ein Stein vom Herzen gefallen. Ich darf die Gelegenheit nutzen, Ihnen im Namen des Ministeriums und vor allen Dingen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dafür zu danken, dass das Hohe Haus mit diesem kraftvollen Beschluss zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Freistaat den Beamten den Rücken gestärkt hat. Nun zur Debatte: Da ich auch einmal im Deutschen Bundestag war und die Geschichte der Waffengesetzgebung kenne, möchte ich beim Thema Waffenbesitz noch einmal vergegenwärtigen, warum der Bundesgesetzgeber sich so strikt verhält. Ich wiederhole nun die Beispiele, die Sie schon gehört haben. 19.10.2016: Das bayerische SEK will einen Reichsbürger festnehmen und seine Waffen sicherstellen. Vier Beamte werden verletzt, einer wird getötet. (Thomas Thumm, AfD: Was hat das mit der AfD zu tun?) Der Täter besaß legal 31 Waffen. Am 07.12.2022 wird die Gruppe um Prinz Reuß festgenommen. Unter ihnen sind allein zehn Personen aus Sachsen mit Waffenschein, einer sogar Besitzer eines Waffenladens. (Sebastian Wippel, AfD: Wer davon war in der AfD?) Alle zusammen waren aufgrund waffenrechtlicher Erlaubnisse im Besitz von 94 legalen Waffen. Gefunden wurden allerdings fast 400. Dass es personelle Bezüge zur AfD gibt, haben Sie schon gehört. Was man unstrittig sagen kann, ist, dass die Ex-Bundestagsabgeordnete der AfD Malsack-Winkemann immer noch in Stammheim sitzt. 05.11.2024: Die Polizei nimmt die Sächsischen Separatisten fest. (Zurufe AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der GBA hat sie mittlerweile wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Mehrere von ihnen waren damals in der AfD bzw. in der JA. Einer hatte bei seiner Verhaftung eine Waffe in der Hand. 06.08.2025: Bei einer Durchsuchung eines AfD-Kreistagsabgeordneten in Lübtheen, Mecklenburg-Vorpommern, werden 72 Schuss- und Stichwaffen sowie etwa 1 000 Schuss Munition und größere Mengen Sprengstoff beschlagnahmt. Er besaß eine Waffenbesitzerlaubnis. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Meine Damen und Herren! Diese wenigen Beispielfälle zeigen: Legaler Waffenbesitz und Extremismus können eine brandgefährliche Mischung ergeben. Extremisten sollten weder eine Waffe besitzen noch als Angehörige des öffentlichen Dienstes mit hoheitlichen Rechten unseren Staat vertreten. Das ist die in Berlin unumstrittene Leitlinie des Bundesgesetzgebers, zum Beispiel im Waffenrecht. Nichts anderes regeln diese hier diskutierten sächsischen Erlasse zur Umsetzung des Dienst- und Waffenrechts. Das sind keine sächsischen Erfindungen; wir regeln Bundesrecht. Wir haben für die Waffen- und Personalverantwortung tragenden Behörden eine ziemlich komplexe Lage, vor allem juristisch, auch wegen unterschiedlicher Gerichtsurteile der vergangenen Jahre. Die Abgeordneten Wähner, Lippmann, Pallas, Biebrach und Gebhardt haben hier quasi eine Rechtsvorlesung gehalten. Aber wenn Sie das alles zusammenfassen, dann versetzen Sie sich bitte in den Sachbearbeiter einer sächsischen Waffenbehörde. Das ist seine Realität. Was Sie noch nicht angesprochen haben, ist der Strauß an Gerichtsurteilen genau zu dieser Frage. Das alles muss unser Regierungsoberinspektor draufhaben. Aus diesem Grund arbeiten wir sogar in der Innenministerkonferenz, zum Beispiel letzte Woche mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, intensiv an diesem Thema, also im Dienst- und Waffenrecht einerseits in der Praxis bei einer weitgehend gemeinsamen Linie zu bleiben und andererseits unterschiedlichen Verhältnissen und Lagebewertungen in den Bundesländern Rechnung zu tragen. Ich schicke in diese Arbeitsgruppe meinen Abteilungsleiter 1, also einen wirklich sehr versierten Beamten. Sachsen ist in dieser Arbeitsgruppe elementarer Teil, und wir bewegen uns sowohl im Dienst- als auch im Waffenrecht im Zentrum der dortigen Überlegungen. Das heißt: Wir nehmen mit unseren Erlassen keine Extremposition ein. Eher sind wir maßgebend in einer Position der Mitte. Nun zur Frage, warum wir diese Erlasse überhaupt herausgegeben haben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, gerade in unserer Nachbarschaft, besteht bei uns eine hohe Gefahr für juristischen Wildwuchs in Sachsen, insbesondere im Waffenrecht. Warum? Wir haben 13 Waffenbehörden. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Brandenburg hat eine, und zwar im Innenministerium. Wir haben 13 Waffenbehörden mit etwa 50 Beschäftigten. Wir verlangen diesen Beschäftigten sehr viel ab und übertragen ihnen sehr viel Verantwortung. Verantwortung dafür, meine Damen und Herren der AfD, die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen zu finden. Um es zu illustrieren: Für Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist es Alltag, wenn – wie im April in Neustadt in der Sächsischen Schweiz geschehen – zwei unschuldige Frauen erschossen wurden, dass es keine 30 Minuten dauert, bis die Frage gestellt wird: Warum hatte er einen Waffenschein? Warum wurde er von der Behörde nicht erkannt? Sie als Abgeordnete – ich habe das auch zwölf Jahre gemacht – stellen zu Recht bei Amokläufen vier Stunden lang im Innenausschuss die Frage: Warum habt ihr ihn nicht erkannt? Genau das müssen die Waffenbehörden leisten können. Dafür steht später der Regierungsoberinspektor gerade und muss mit seiner Verantwortung sagen: Ich habe es erkannt. Oder: Ich habe es nicht erkannt. An diese Beamten haben wir gedacht. Unsere Erlasse ersetzen keine individuelle Entscheidung vor Ort, aber sie dienen als Richtschnur, als roter Faden. Sie sollen die Treffgenauigkeit der Entscheidungspraxis erhöhen. Deshalb war es für uns keine Alternative, nicht zu agieren. Stellen Sie sich einmal die Diskussionen bei unterschiedlichen Auslegungen in 13 Waffenbehörden vor. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon.) Was wäre dann hier los? Das wollten wir jedenfalls vermeiden. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung?

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Armin Schuster

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege Kuppi, bitte.

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Lars Kuppi AfD

Sie geben der Behörde vor, warum sie gegen AfD-Mitglieder handeln soll. Diese Vorgabe machen Sie, weil der Verfassungsschutz uns als rechtsextremistische Partei eingestuft hat. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das geben Sie nicht nur der Waffenbehörde vor, sondern auch den Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes soll der Umgang damit vorgegeben werden. Ich als Beamter habe keine Ahnung, warum unsere Partei als rechtsextremistische Partei eingestuft wurde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Klar, dass Sie keine Ahnung haben!) Das Gutachten ist nicht öffentlich. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Ein Beamter in der Waffenbehörde kann diese Erkenntnis, dass wir eine rechtsextremistische Partei seien, ebenfalls nicht nachvollziehen. Nun geben Sie diesem Mann vor, dass das so ist und dass er dann so handeln muss, obwohl er nicht selbst überprüfen kann, warum Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind, dass wir eine rechtsextremistische Partei sind, da dieses Gutachten nicht öffentlich ist. Ich kann als Beamter nicht entscheiden, ob ich die Partei weiter unterstütze oder nicht, weil ich nicht weiß, was der Partei vorgeworfen wird, was mir persönlich vorgeworfen wird, warum ich ein Rechtsextremist sein soll. Wenn mir vorgeworfen würde, dass ich strafrechtlich gehandelt habe, dann zeigen Sie mich bitte an. Dann treffen wir uns vor Gericht. Aber stellen Sie nicht einfach die Behauptung auf, ich sei ein Rechtsextremist, ich sei ein Nazi, obwohl ich nicht weiß, was ich angestellt habe. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Das darf nicht geschehen. (Beifall AfD)

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Armin Schuster

Erstens. Nicht ich stufe Sie ein, sondern das Landesamt für Verfassungsschutz. (Gelächter AfD – Beifall Peter Wilhelm Patt, CDU –

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Thomas Thumm AfD

Das sieht Herr Maaßen anders!) Zweitens. Sie haben das zweimal gerichtlich angefochten, (Lars Kuppi, AfD: Es gab keine Hauptverhandlung, das war im Eilverfahren!) und Sie haben verloren. Sie haben vor dem Verwaltungsgericht Dresden verloren, und Sie haben vor dem Oberverwaltungsgericht verloren. (Lars Kuppi, AfD: Im Eilverfahren! Es gab keine Hauptverhandlung! Ich verstehe nicht, warum Sie mich als Rechtsextremist bezeichnen! Machen Sie das Gutachten doch öffentlich! – Weitere Zurufe – Unruhe AfD – Glocke des Präsidenten) Sie haben zweimal verloren. (Thomas Thumm, AfD: Nicht im Hauptverfahren!) Das erklärt auch – damit habe ich die Frage auch gleich beantwortet – das Erscheinen dieses Erlasses. Wir haben diesen Erlass nicht vor den Gerichtsentscheidungen gemacht. (Lars Kuppi, AfD: Ich kann trotzdem nicht nachvollziehen, warum Sie mich als Rechtsextremist bezeichnen!) Das Innenministerium hat peinlich genau abgewartet, was die Gerichte entscheiden. (Jörg Urban, AfD: Im Eilverfahren!) Nachdem sie entschieden hatten, gab es sogar die Nachfrage der 13 Behörden: Wie sollen wir denn mit diesem Umstand umgehen? Wir haben es – zweimal gerichtlich bestätigt – mit einer extremistischen Partei zu tun. (Thomas Thumm, AfD: Nicht im Hauptverfahren!) Dann haben wir den Erlass gemacht. (Lars Kuppi, AfD: Legen Sie das offen! Dann kann ich es auch nachvollziehen!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Bitte keine Zwiegespräche. Sie haben die Möglichkeit, das Mikrofon für eine Zwischenbemerkung zu benutzen. (Zuruf Lars Kuppi, AfD) – Herr Kuppi, lassen Sie bitte den Minister fortfahren.

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Armin Schuster

Sie haben das Hauptsacheverfahren sehr lange ruhen lassen und erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gegenüber dem Bundesamt haben Sie Morgenluft gewittert und die Sache plötzlich wieder ausgepackt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört! – Zuruf AfD: Morgenluft?) So viel Ehrlichkeit muss sein. Sie hatten monatelang aufgegeben. (Zuruf AfD: Aufgegeben?) Dann dürfen Sie uns das nicht übel nehmen. Zweitens. Ich will Sie darauf hinweisen – auch das ist eine Ihrer verzerrenden Darstellungen –: Keine Waffenbehörde führt Mitgliederlisten der AfD. Keine Waffenbehörde geht anlasslos vor. (Zuruf AfD) Keine Waffenbehörde hat die Chance zu erfahren, wer in welcher Partei ist, wenn keine Erkenntnisse dazukommen. Die Erkenntnis kann sein, dass die Rückäußerung des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Regelanfrage Erkenntnisse übermittelt. Es kann aber auch sein, dass die Waffenbehörde etwas öffentlich erfährt. Aber es gibt keine anlasslose Parteilistensammlung bei den Waffenbehörden. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon. –

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Thomas Thumm AfD

Das hat auch keiner gesagt!) Deshalb müssten Sie für einen Anlass sorgen, damit Sie zum Fall werden. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie erneut eine Zwischenbemerkung?

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Armin Schuster

Ich würde gern noch ausführen. Drittens. Meine Damen und Herren von der AfD, ich akzeptiere Ihre Emotionalität, aber die verdrängt brutal, dass Sie sich einmal mit der Sache beschäftigen. (Beifall CDU) Das Waffengesetz – das ist nun hier schon x-mal doziert worden – beinhaltet eine widerlegbare Regelvermutung. Der Bundesgesetzgeber sagt: Es ist eine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit, wenn Sie Mitglied einer Vereinigung sind, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt usw. Diese Regelvermutung muss der Mitarbeiter der Waffenbehörde annehmen. (Thomas Thumm, AfD: Das regelt nicht der Verfassungsschutz, sondern die Gerichte!) Nun kommt das Entscheidende, was wir in Sachsen tun. Ich erkläre Ihnen die Praxis, wie wir vorgehen: Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, geht es mit Ihrer Rede weiter? Oder beantworten Sie noch die Frage?

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Armin Schuster

– Ich mache mit der Rede weiter. Es gibt Gerichtsurteile, die uns die Möglichkeit geben würden, Ihnen automatisch mit der Regelvermutung die Waffenbesitzkarte abzunehmen. Das tun wir nicht, weil es eine Widerlegbarkeit gibt. (Ah-Rufe AfD) Das bedeutet: Die Waffenbehörde macht es nicht automatisch, sondern sie steigt – das steht genau so im Erlass – in eine individuelle Einzelfallprüfung und -bewertung ein, um eventuell Umstände zu finden, die Sie zu einem atypischen Fall machen. Der atypische Fall ist der, bei dem Sie Gründe vorbringen, warum die Regelvermutung unzutreffend ist. (Dr. Volker Dringenberg, AfD, steht am Mikrofon.) Das ist also im Sinne der Betroffenen. Sie werfen dem Innenministerium eine Erlasslage vor, mit der wir gerade nicht stumpf wie eine Eisenbahnschwelle vorgehen, sondern individuell im Einzelfall prüfen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Armin Schuster

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Dringenberg, bitte schön.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Vielen Dank. Kurz zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Dass Sie mit Blick auf die Urteile auf Basis dieser widerlegbaren Regelvermutung ohne Prüfung des Einzelfalls entscheiden könnten, das aber nicht machen, das ist nicht richtig. Ihnen dürfte bekannt sein, dass in Chemnitz die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgewartet wird und die Verfahren nicht entschieden werden, obwohl die Betroffenen bereits angehört worden sind. Auf Grundlage dieser Anhörungen hätte man prüfen können, ob die Vermutung entkräftet ist oder weiterhin besteht. Stattdessen wartet man auf das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Ist Ihnen bekannt, dass es in Chemnitz anders gehandhabt wird, als Sie es hier dargestellt haben? (Beifall AfD)

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Armin Schuster

Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. (Henning Homann, SPD, lacht.)

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sie haben vorhin ausgeführt, es gebe bereits Gerichtsurteile, nach denen die Entscheidung auf Grundlage der Regelvermutung getroffen werden könne, ohne die Widerlegbarkeit zu prüfen. Deshalb frage ich – weil ich es aus Chemnitz weiß –, ob Ihnen bekannt ist, dass dort die Entscheidungen der Behörde gerade nicht getroffen werden, sondern dass man die Verfahren im Prinzip so lange aufschiebt, bis die noch anhängige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts fällt, und sie dann davon abhängig macht.

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Armin Schuster

Das ist mir nicht bekannt. Aber ich möchte auch nicht, dass Sie mich falsch zitieren, oder ich habe es falsch gesagt: Die Widerlegbarkeit gilt. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Es gibt aber Gerichtsurteile, bei denen die Regelvermutung – wenn sie AfD-Mitglied, vor allem Mandatsträger oder Funktionär sind – so hoch wiegt, dass sie praktisch kaum noch widerlegbar ist. Solche Urteile gibt es; an denen orientieren wir uns eher nicht. Wir orientieren uns an anderen Urteilen. Daher kommen diese Anstrichpunkte, die Herrn Thumm so stören – wobei Sie glauben, jeder Anstrich würde zu einem Versagensgrund führen. Das sind Anhaltspunkte – wie es Herr Lippmann richtig erklärt hat –, um den Betroffenen eine Chance zu geben, dass zu widerlegen. Meine Damen und Herren! Deshalb sind Ihre Unterstellungen in dem Antrag, wir würden eine politisch motivierte Praxis schaffen, komplett falsch. (Zuruf Jörg Urban, AfD) Wir nutzen Urteile wie das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, um den Betroffenen in einer Doppelprüfung zu ermöglichen, einen atypischen Fall darzustellen. Erstens prüft die Behörde die Widerlegbarkeit, und zweitens wird der Betroffene angehört, um selbst Argumente zu liefern. Das ist keine Beweislastumkehr, das ist im Sinne des Betroffenen. Das ist auch kein Generalverdacht. Diese Begriffe aus Ihren Anträgen und was manchmal in den Medien hierzu gesagt wird, verkehren unseren Erlass geradezu in sein Gegenteil. Wenn Sie ihn wirklich gelesen und mit den Gerichtsurteilen verglichen hätten, dann würden Sie merken, dass wir einen Erlass geschaffen haben, der verhältnismäßig – mit Maß und Mitte – eine Regelvermutung mit Widerlegbarkeit schafft, und das dürfte in Ihrem Sinne sein. Deshalb verstehe ich Ihre ganze Empörung nicht. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Thumm zulassen? – Herr Thumm; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Ich hätte, ehrlich gesagt, sogar zwei Zwischenfragen, wenn das gestattet ist, Herr Minister. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Nein, nur eine.

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Thomas Thumm AfD

Herr Minister, ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Kollege Berger und Kollege Wippel gesagt haben in Bezug auf die Lippenbekenntnisse, wenn man dann bei der Waffenbehörde vorstellig wird und sein Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung abgeben möchte. Wenn Sie in dem Erlass schon einmal vorgeben, dass es mit Artikulation in Form von Sprache nicht funktioniert – Sprache funktioniert immer über den Mund, also ein Lippenbekenntnis –, was erwarten Sie dann von denjenigen? Sollen die das dort vortanzen? Was möchten Sie hören? Wie soll man sich artikulieren? Sie lassen doch mit Ihrem Erlass demjenigen, der legal Waffenbesitzer ist, überhaupt keine Möglichkeit, sich entsprechend gegenüber der Behörde zu artikulieren, weil Sie das hier mit Ihrem Erlass per se ausschließen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Noch eine kurze Nachfrage. Jetzt geht es gegen die Waffenbesitzer, die sich für die AfD organisieren – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Thumm, Sie müssten bitte zum Punkt kommen. Eine kurz formulierte Zwischenfrage oder -bemerkung; die Zeit ist jetzt erreicht.

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Thomas Thumm AfD

Okay, Herr Präsident, ganz kurz: Wann sind denn die Nächsten an der Reihe? Die Angler, möglicherweise noch die Kleingärtner, die sich genossenschaftlich in Kleingartenvereinen organisieren und ein Bekenntnis zur AfD abgeben? Danke.

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Armin Schuster

Herr Thumm, es wäre echt vorteilhaft, wenn Sie sich einmal den § 5 Waffengesetz in Gänze durchlesen würden. (Thomas Thumm, AfD: Den kenne ich recht gut!) Die Jäger zum Beispiel, mit deren Vorstandsspitzen ich Ende des Monats zusammenkomme, bezeichnen sich selbst als ein Spiegelbild der Gesellschaft. Dem habe ich widersprochen. Wer in diesem Land Jäger ist und eine Waffenbesitzkarte hat, ist – im positiven Sinne – kein Spiegelbild der Gesellschaft mehr. Wer den § 5 Waffengesetz erfüllt, hat eine so hohe Zuverlässigkeit in einer Vielzahl von Punkten bewiesen – da kann man nicht mehr von einem „Spiegelbild“ sprechen. Das sind ausgewählte Leute, die wir intensiv geprüft haben: Sind sie zuverlässig genug, eine Waffe zu führen? (Thomas Thumm, AfD: Seitdem Sie hier Innenminister sind, wohl nicht mehr, oder was?) Das tun wir. Ob Sie jetzt von Anglern oder anderen sprechen – wer eine Waffe möchte, muss den § 5 erfüllen. Den haben nicht wir geschrieben, aber ich halte ihn für richtig. Wenn Sie jetzt wissen möchten – Herr Berger ist gerade nicht anwesend –, was „keine Lippenbekenntnisse“ heißt, dann können Sie das im Bundesverwaltungsgerichtsurteil nachlesen. Dort ist es klipp und klar beschrieben: Der Betroffene hat darzulegen, wenn er Teilnehmer einer Organisation ist, die verfassungsfeindlich ist, dass er den verfassungsfeindlichen Elementen bzw. Programmpunkten dieser Partei oder Vereinigung authentisch widerspricht. – Das ist das, was im Bundesverwaltungsgerichtsurteil klipp und klar steht. Das sind die Punkte, die ein Sachbearbeiter anzuwenden hat. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, darf ich vorschlagen, dass Sie mit den Ausführungen der Staatsregierung fortfahren? Das artet sonst etwas in Ausschussarbeit aus.

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Armin Schuster

Ich versuche hier, so freundlich wie möglich den Leuten zu erklären, was sie nicht lesen. – Meine Damen und Herren! Diese verzerrende Darstellung entspricht in keiner Weise dem, was wir mit diesen Erlassen schaffen wollen, nämlich Maß und Mitte, Verhältnismäßigkeit in der Umsetzung des § 5 Waffengesetzes, in der Umsetzung des Beamtenstatusgesetzes, in der Umsetzung all der Gerichtsurteile, die es in diesen Fällen gibt. Eigentlich müsste das in Ihrem Interesse sein. Sie haben ja meinen Rausschmiss sehr persönlich gefordert. Deshalb möchte ich jetzt einmal nicht fachlich sein, sondern persönlich sagen: Die Lage ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder andere Nadel im Heuhaufen in der jüngeren Vergangenheit AfD-Mitglied war. Das können Sie nicht bestreiten, und das ist jedem Sachbearbeiter einer Waffenbehörde präsent. Die Wahrheit ist, dass Ihr Parteigründer Bernd Lucke Sie diese Woche aufgefordert hat, in einem – Zitat – „unübersehbaren, demonstrativen Akt“ die Grundsätze Ihres politischen Handelns auf die Verfassung zu verpflichten. Diese Kommentierung ist übrigens auch eine Art von Einstufung, wenn einem so etwas empfohlen werden muss. (Zuruf: Ja, ja!) Meine Damen und Herren! Sie beantragen heute die Entlassung eines Innenministers, der das Ziel verfolgt, die geltende Rechtslage verhältnismäßig mit 50 Mitarbeitern in 13 Waffenbehörden in diesem Land umzusetzen. Wenn Sie den von Lucke empfohlenen Reinigungsprozess durchlaufen hätten, dann würden Sie die Entlassung von Innenministern fordern, die das Recht brechen. (Zuruf: Das ist ein Einigungsprozess!) Der Unterschied ist signifikant. Deshalb, meine Damen und Herren, empfehlen wir die Ablehnung des Antrags. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Staatsminister Schuster, der die Position der Staatsregierung vertrat. Da die allgemeine Aussprache vorbei ist, gebe ich der AfD die Gelegenheit zum Schlusswort, und ich sehe Herrn Wippel. Herr Wippel, Sie hätten die Gelegenheit, ein Schlusswort zu halten. (Sebastian Wippel, AfD: Ich nehme noch meine Redezeit in Anspruch!) – Okay, dann setzen wir die Aussprache fort und beginnen eine dritte Rederunde. Herr Wippel erhält das Wort; bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Innenminister Schuster, Sie haben jetzt eine Menge Aspekte gebracht, auf die ich teilweise eingehen möchte. Sie verkennen eine Sache: Diese ganze Geschichte basiert auf zwei Irrtümern. Irrtum eins: Das Gutachten des Landesamtes für Verfassungsschutz, welches die Alternative für Deutschland als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ist schlicht und ergreifend falsch, zumindest soweit mir das bekannt ist; denn das überzeugt mich nicht, was dort ist. Zum Rest kann ich nichts sagen, weil ich es nicht kenne. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das heißt ja nicht, dass es falsch ist, nur weil es Sie nicht überzeugt!) – Man kann es ja veröffentlichen, dann können wir auch darüber reden. Nur wenn eine Angelegenheit – – (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, Sie können gern Redezeit in Anspruch nehmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) – Sehen Sie. – Zum nächsten Punkt: Herr Schuster, wenn Sie jetzt sagen, die Beamten sollen den Vorwürfen des Verfassungsschutzes entgegentreten, dann müssen Sie diese Aspekte wiederum kennen. Sie sollen das glaubhaft machen, aber Sie können es nicht einmal ansatzweise tun, weil Sie die Vorwürfe im Detail überhaupt nicht kennen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Also kann ich mich überhaupt nicht, wie es das Bundesverwaltungsgericht möchte, dagegen positionieren. Unter den Voraussetzungen, wie sie sind, ist das eine rechtliche Unmöglichkeit, die da gefordert wird, weil die Tatsachen, auf die ich mich selber berufen kann, mir schlicht nicht bekannt sein können. Nächster Punkt. Sie haben gesagt, es gebe eine Doppelprüfung, um es zu ermöglichen. Diese Doppelprüfung ermöglicht nichts, denn das Ziel ist es, die Waffen zu entziehen. So steht es im Erlass. Wenn sich dann doch einmal jemand anders dazu entscheidet, dann ist es der Oberbehörde vorzulegen, mit dem Ziel der Versagung der Erlaubnis und nicht mit dem Ziel der Ermöglichung, zu sagen, wir reichen Ihnen den goldenen Strohhalm, damit sie dahinkommen. Das heißt, was Sie hier gezeichnet haben, ist ein völlig falsches Bild der eigentlichen Sachlage. Dann ist das selbstverständlich auf eine Einzelentscheidung abgestellt. Jede Waffenbehörde muss das. Sie sagen, die Waffenbehörden ja gar keine Listen von allen AfD-Mitgliedern. Die werden schon irgendetwas gefunden haben, weil sie sorgfältig sind. Deswegen laufen die doch los. (Beifall AfD) Natürlich haben sie die Liste nicht. Was haben Sie denn gemacht? Das Landesamt für Verfassungsschutz hat sich die Listen von allen Leuten genommen, die für die Alternative für Deutschland kandidiert haben, und hat den Waffenbehörden die Namen zugeschickt, mit der Bitte um Prüfung. Nicht die Waffenbehörden haben irgendwelche Auffälligkeiten bei ihren Prüfungen festgestellt. (Beifall AfD) Nichts. Denn bei keinem dieser Fälle, die mir bekannt sind – und ich habe sehr viele davon auf dem Tisch –, ist auch nur ein einziger Vorwurf drin, der über die reine Kandidatur für die Alternative für Deutschland hinausgeht, kein Verstoß gegen irgendetwas, nicht irgendwelche Waffen unsachgemäß gelagert, irgendwelche Verschlussgeschichten nicht eingehalten, irgendwelche Waffen illegal geführt. Nichts. Die Leute haben sich nichts zuschulden kommen lassen. Das ist nämlich genau das, was den Eindruck des Generalverdachts aufwirft. Wenn jemand seinen Waffenschrank offenlässt, wenn er mit der Flinte draußen rumläuft, obwohl er nicht darf – da sind wir doch völlig d'accord. Wer sich nicht an die Gesetze hält, der darf die Waffe halt nicht haben. Da haben auch wir als AfD nichts dagegen. Den würden wir auch nicht verteidigen. Aber wir haben etwas gegen den Generalverdacht gegen die Jäger, gegen die Sportschützen, aber natürlich auch gegen die Beamten und Angestellten. Das Ziel, das dahinter steckt, ist doch völlig klar. Diesen honorigen Leuten – Sie haben es gerade selber gesagt –, die sich seit Jahrzehnten für ihren Sport oder auch in der Jagd engagieren, sollen von heute auf morgen die Waffen weggenommen werden und sie sollen auch daran gehindert werden, sich in Zukunft für die Alternative für Deutschland zu engagieren, anzutreten, auch die, die es heute noch nicht machen. Die wollen Sie weghalten davon, damit die Partei die Mitglieder nicht hat, die Kandidaten nicht hat und natürlich auch die Expertise nicht hat. (Beifall AfD) Das Ziel ist doch ganz klar. Sie wollen uns austrocknen. Darum geht es, und um nichts anderes. Das soll zu einer Schwächung führen. Wer profitiert denn nach Ihrem Glauben davon? Die CDU. Aber ich sage auch dazu etwas. Dazu möchte ich Sie gern zitieren und dann komme ich zum Ende. Sie haben einmal gesagt, wer den politischen Gegner zu Feinden erklärt, könnte unversehens selbst in der Opposition landen. Oder ich zitiere noch einmal ganz zum Schluss Gandhi, und zwar richtig: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Die Staatsregierung? – Auch nicht. Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir jetzt zum Schlusswort. Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion. (Sebastian Wippel, AfD: Ist erledigt!) Damit kommen wir zur Abstimmung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/7321 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, viele Fürstimmen, aber die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist die Drucksache 8/7321 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Auferstehen ohne Ruinen – Drucksache 8/7169, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion BSW als Einreicherin das Wort. Für die Fraktion des BSW spricht zuerst Herr Kollege Nico Rudolph.

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Nico Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auferstehen ohne Ruinen – das ist die Maxime, der die deutsche und sächsische Wirtschaftspolitik folgen müsste. Die Politik der vergangenen Jahre tut das genaue Gegenteil. Der aktuelle politisch-wirtschaftliche Ansatz besteht aus zwei Kardinalfehlern, die eng miteinander zusammenhängen. Der erste Fehler ist eine ideologie- und moralgetriebene Energiepolitik, die auf günstige und verlässliche Energieträger wie russisches Gas – manche sagen auch Atomstrom oder Kohle – verzichtet und die Ausblendung der damit einhergehenden Kostensteigerungen und der Abhängigkeiten, die erneuerbare Energien und US-Schiefergas mit sich bringen. Doch teure Energie senkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen, auf Export ausgerichteten Industrie. Daher gehen viele energieintensive Unternehmen gerade pleite, wandern in Länder mit geringeren Energiekosten ab oder entlassen Mitarbeiter. Der zweite Fehler der aktuellen Wirtschaftspolitik liegt im Versuch, die Folgen des ersten Fehlers abzumildern, anstatt ihn einfach rückgängig zu machen. Zig Milliarden Euro werden schuldenbasiert für Rüstungsproduktion ausgegeben, um die lahmende Wirtschaft anzukurbeln – ein sogenannter Kriegs-Keynesianismus. Während wir als BSW-Fraktion mit Anträgen im Landtag den ersten Kardinalfehler bereits rückgängig machen wollten – leider ohne Mehrheiten –, richten wir uns nun auf den zweiten Grundfehler aus, den Umbau Sachsens zu einem Rüstungsland. Entsprechende Planungen kamen in den letzten Wochen oft in den Medien vor. Viele Argumente gegen diesen Kurs stehen im Antrag unter I. Ich gehe hier aus Zeitgründen nur auf einige ein. Erstens. Der Umbau Sachsens zum Rüstungsland wird nicht nachhaltig sein. Waffenproduktion ist nur dann ökonomisch profitabel, wenn es mit der Produktion immer weitergeht. Für eine profitable Kriegswaffenproduktion sind also dauerhaft Konflikte notwendig, in denen Kriegswaffen genutzt werden. Die daraus abzuleitende Frage wäre: Soll Deutschland noch mehr als bisher an internationalen Konflikten beteiligt sein, damit die hiesige Wirtschaft, die künftig auf Rüstung orientiert ist, davon profitiert? Nicht nur die Wirtschaft, die Bürger ganz konkret, haben die Kosten zu tragen, selbst wenn alles friedlich bleiben sollte. Aber falls es nicht friedlich bleiben sollte, Reindustrialisierung statt Kriegswirtschaft Antrag der Fraktion BSW werden Waffenfabriken in Sachsen natürlich die ersten Ziele von Angriffen sein, und Milliarden werden in Sekunden pulverisiert, von den Menschenleben ganz zu schweigen. Leider muss man die Menschen mittlerweile warnen, sich in der Nähe solcher Betriebe niederzulassen, denn mit Ausrufung der Kriegstüchtigkeit als Ziel ist alles denkbar geworden Unser Antrag spricht sich dagegen für die Förderung ziviler Wirtschaftssektoren aus, denn umso höher die Ausgaben in Rüstung sind, desto stärker müssen andere Bereiche hintenanstehen. Momentan wird überall in Sachsen und im Bund im sozialen und kulturellen Bereich der Rotstift angesetzt. Notwendige Infrastrukturmaßnahmen müssen verschoben werden. Ich denke dabei an Chemnitz; in anderen Teilen des Landes wird es ähnlich sein. Haushaltssperren werden verhängt, und der kommende Landeshaushalt wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen. Nicht nur die sächsischen Kommunen stöhnen über zu wenig finanzielle Unterstützung für zu viele Pflichtaufgaben durch den Bund. Schon jetzt fehlt es in vielen kommunalen Ämtern an Personal, weil sie jahrelang – mitunter jahrzehntelang – auf Kante genäht gearbeitet haben, mit allen Konsequenzen für die Bürger. Fragen Sie gern einmal beim Jugendamt, der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt in Chemnitz. Auch hier gilt: Sie werden sicherlich in anderen sächsischen Regionen genauso fragen können und ähnliche Ergebnisse erhalten. Der deutsche Aufrüstungskurs schwächt den Sozialstaat weiter. Er verringert die Lebensqualität der Menschen, und das lehnen wir von der BSW-Fraktion ab. (Beifall BSW) Wenn die hiesige Politik dagegen auf Dialog setzen würde, bräuchten wir nicht aufzurüsten und könnten die sogenannte Friedensdividende nutzen. Dafür braucht es jedoch mutige Politiker, die sich dem Mainstream-Kurs der Kriegstüchtigkeit entgegenstellen. (Zuruf Henning Homann, SPD) Darauf können die Bürger bei uns vertrauen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nico Rudolph sprach für die Fraktion des BSW und nun spricht Kollege Schmidt – Thomas Schmidt – für die Fraktion der CDU. Diese Unterscheidung muss ich treffen; denn es gibt ja zwei Schmidts in der CDU-Fraktion. (Thomas Schmidt, CDU: Schmidteinander! – Heiterkeit)

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Thomas Schmidt CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag des BSW greift sicherlich ein sensibles Thema auf, das in der Bevölkerung auf eine sehr breite Meinungsvielfalt trifft. Gerade deshalb braucht diese Debatte die nötige Sachlichkeit. Damit meine ich nicht nur den reißerischen Debattentitel, sondern durchaus auch – was Herr Rudolph zitiert hat – Formulierungen wie „Kriegstüchtigkeit herstellen“. Ich glaube, diese Äußerungen – auch wenn sie aus der Bundesregierung oder gar meiner eigenen Partei kommen sollten – sind alarmistisch und schüren Ängste. Von mir werden Sie so etwas jedenfalls nicht hören. (Beifall BSW und Staatsministerin Regina Kraushaar) Jedoch ist die Verteidigungsindustrie kein Selbstzweck. Unser Ziel muss eine Bundeswehr sein, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag als Verteidigungsarmee zuverlässig erfüllen kann. Davon sind wir derzeit noch weit entfernt. Defizite bei Material, Munition, Einsatzbereitschaft und vielem mehr bestehen seit Jahren. Diese Probleme zu beheben, ist staatliche Verantwortung und verfassungsmäßig verankert. Deshalb sind unsere politischen Spielräume als Parlament eher begrenzt. Dem Grundgesetz sind wir nun einmal verpflichtet. Damit möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen, dass Investitionen in Bildung, Infrastruktur und zivile Forschung langfristig häufig höhere Wachstumseffekte als reine Verteidigungsausgaben entfalten. Daraus folgt aber nicht, dass notwendige Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit unterbleiben dürfen. Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung gehören nun einmal zusammen. Vor allem aber verkennt der Antrag – Sie haben es soeben nochmals betont – die wirtschaftliche Realität in Sachsen: Der Freistaat verfügt laut Wirtschaftsministerium mit rund 2 000 Beschäftigten in etwa 80 Unternehmen nur über einen kleinen Anteil der deutschen Verteidigungsindustrie. Hierin sind bereits die Dual-Use-Fertigungen enthalten. Wir sind weit davon entfernt, dass dieser Wirtschaftsbereich unsere Wirtschaft dominieren könnte. Ja, wir brauchen eine breit aufgestellte Wirtschaft, aber dass Sachsen zu einer Rüstungswirtschaft umgebaut wird, ist keineswegs der Fall. Ein weiterer fachlicher Schwachpunkt des Antrags betrifft die Dual-Use-Technologien. Der geforderte Ausschluss von Förderprogrammen für Unternehmen oder Projekte mit militärischem Bezug sowie eine weitreichende Zivilklausel würden weit über die klassischen Rüstungsunternehmen hinausreichen. Nehmen wir Silicon Saxony: Im größten Mikroelektronik-Cluster Europas entstehen Chips, Sensoren und elektronische Komponenten für Fahrzeuge, Medizintechnik, Industrieanlagen und vieles mehr. Dieselben Basistechnologien werden aber auch in modernen Verteidigungssystemen eingesetzt. Es entstehen also keine Militärchips, sondern Hochtechnologien mit ziviler und militärischer Nutzung. Dasselbe gilt für Unternehmen des Maschinenbaus, der Präzisionstechnik, der Automobilzulieferindustrie und vieler weiterer Branchen. Wie sollen diese Unternehmen nachweisen, dass ihre Erzeugnisse nicht doch in Produkte eingebaut werden, die auch militärisch genutzt werden könnten? Eine pauschale Ausgrenzung solcher Technologien wäre daher weder praktikabel noch wirtschaftlich sinnvoll. Sie träfe genau die innovativen Branchen, auf die Sachsen für seine industrielle Zukunft angewiesen ist. Moderne Verteidigungstechnik basiert heute zu einem erheblichen Teil auf zivilen Spitzentechnologien. Wer deren Entwicklung behindert, schwächt nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch Innovationskraft, technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb brauchen wir eine kluge Industriepolitik, die zivile Innovationen stärkt und dort, wo es sinnvoll ist, Dual-Use-Technologien ermöglicht. Letztlich muss auch die Feststellung erlaubt sein: Wenn die Bundesrepublik Deutschland Milliarden aufwenden muss, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr wiederherzustellen, dann wäre es meines Erachtens sinnvoll, dass dieses Geld auch zur Wertschöpfung im eigenen Land führt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch ein persönliches Wort: Auch ich habe zwei Kinder, denen ich eine Zukunft in Frieden wünsche. Daher halte ich – das hatte ich bereits eingangs gesagt – von so mancher Kriegsrhetorik wenig. Mein Sohn war einer der letzten Wehrpflichtigen und hätte diesen Dienst sehr leicht auch verweigern können. Es war eine bewusste Entscheidung von ihm, diesen anzutreten. Vielleicht können Sie sich vorstellen, wie es auf ihn wirkt, wenn Politiker, die nicht bereit waren, diesen Dienst zu leisten und die Rüstungsindustrie immer bekämpft haben, heute in Talkshows plötzlich jede Waffe erklären können. Gerade weil ich meinen Kindern eine Zukunft in Frieden wünsche, will ich, dass unser Land gemeinsam mit seinen Bündnispartnern zuverlässig verteidigungsfähig bleibt oder erst einmal wieder wird. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thomas Schmidt sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion AfD Kollege Exner.

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Hajo Exner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der Antrag der BSW-Fraktion trägt einen Titel, über den man nicht einfach hinwegsehen sollte: „Auferstehen ohne Ruinen – Reindustrialisierung statt Kriegswirtschaft“. Das ist eine politische Richtungsfrage. Und diese Frage lautet: Wollen wir in Sachsen eine Wirtschaftspolitik, die auf zivile Wertschöpfung, Mittelstand, Industrie, Handwerk, Forschung, Infrastruktur und bezahlbare Energien setzt? Oder lassen wir uns von der Bundesregierung erzählen, Aufrüstung, Sondervermögen und Rüstungsaufträge seien der neue Ansatz für eine verfehlte Industriepolitik? Ich sage für meine Fraktion sehr klar: Diese Erzählungen aus Berlin überzeugen uns und auch unsere Bürger nicht. Sachsen hat kein Industrieproblem, weil hier zu wenig Rüstungsgüter produziert werden. Sachsen hat ein Industrieproblem, weil Energie zu teuer ist, Bürokratie lähmt, Infrastruktur verfällt, Investitionen ausbleiben und politische Fehlentscheidungen ganze Branchen an den Rand der Existenz bringen. Wer diese strukturellen Probleme nur mit Aufrüstung überdecken will, betreibt keine Industriepolitik, er betreibt politische Kosmetik. Deshalb sagen wir – ausdrücklich an die Kollegen des BSW gerichtet –: Die Grundrichtung Ihres Antrags ist nachvollziehbar. Die Warnung vor einer Kriegswirtschaft ist berechtigt, und auch der Gedanke, zivile Reindustrialisierung in den Mittelpunkt zu stellen, ist richtig. Sachsen braucht zivile Industrie, keine wirtschaftspolitische Hoffnung, die von Krieg, Krisen und militärischen Sonderprogrammen lebt. Doch ein richtiger politischer Impuls macht einen Antrag noch nicht automatisch zustimmungsfähig. Unser Problem beginnt dort, wo der Antrag sehr weit greift, aber in einer konkreten Umsetzung unscharf bleibt. Gefordert wird unter anderem, landeseigene Förderprogramme so umzugestalten, dass Unternehmen der Rüstungsindustrie oder Projekte mit primär militärischem Zweck ausgeschlossen werden. Das klingt zunächst klar, in der Praxis ist es aber komplizierter: Die Staatsregierung selbst hat auf unsere Kleine Anfrage hin mitgeteilt, dass in Sachsen rund 100 Unternehmen mit mehr als 2 400 Beschäftigten und etwa 450 Millionen Euro Umsatz zumindest zeitweise der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zuzuordnen sind. Zugleich spricht – wie der Kollege vorher bereits gesagt hat – die Staatsregierung ausdrücklich von einer überwiegend Dual-Use-orientierten Zulieferindustrie. Genau darin liegt der Knackpunkt. Wenn wir an dieser Stelle zu grob formulieren, geraten am Ende auch zivile Unternehmen in Generalverdacht. Dann trifft es nicht nur klassische Rüstungsunternehmen, sondern auch Betriebe, die Sachsen für seine industrielle Zukunft dringend braucht. (Beifall AfD) Das wäre keine Reindustrialisierung, sondern ein neues Investitionshemmnis. Deshalb lautet unser Maßstab: Ja zur zivilen Industriepolitik, Ja zur Kritik an Aufrüstung als Ersatzwirtschaft, aber Nein zu pauschalen Regelungen, die mehr Verunsicherung schaffen, als wirtschaftliche Stärke erzeugen. Auch beim Thema Zivilklausel gilt: Der friedliche Zweck staatlich geförderter Forschung ist ein legitimes Anliegen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen dürfen nicht stillschweigend in eine militärische Verwertungslogik gezogen werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber Forschung ist selten eindimensional. Sensorik, Robotik, künstliche Intelligenz oder Kommunikationstechnologien können zivilen Fortschritt bringen, aber auch militärisch nutzbar sein. Das ist uns allen wohl klar. Wer hier zu grob arbeitet, schwächt am Ende wichtige Zukunftsfelder. Hinzu kommt – das müssen wir auch klar sagen –: Die großen Entscheidungen über Aufrüstung, Bundeswehr, Sondervermögen und Verteidigungsaushalt fallen nicht hier in Dresden, sondern in Berlin. Aber das entlässt die Staatsregierung nicht aus ihrer Verantwortung. Werte Kollegen! Wir werden uns als Fraktion zum Antrag enthalten. Unsere Enthaltung ist aber kein Wegducken. Sie ist erst recht keine Zustimmung zur Aufrüstungspolitik des Bundes oder zur Linie der Staatsregierung, im Gegenteil. Wir sagen klar: Sachsen braucht keine wirtschaftliche Abhängigkeit von Rüstung. Sachsen braucht zivile Wertschöpfung, bezahlbare Energie, funktionierende Infrastruktur, weniger Bürokratie und eine echte Standortpolitik. Und wir fügen hinzu: Der Antrag benennt ein richtiges Problem und setzt ein wichtiges politisches Signal. Aber wir sagen ebenso klar: Dieser Antrag ist uns in der Ausgestaltung nicht präzise genug. Ein Nein wäre falsch, weil das Anliegen berechtigt ist. Ein Ja wäre falsch, weil die Umsetzung uns leider nicht überzeugt. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Exner sprach für die Fraktion der AfD, und nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Homann; bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist ein Privileg der Generation der letzten 30 Jahre gewesen, sich keine Gedanken über Krieg machen zu müssen. Jetzt sind wir leider dazu gezwungen, uns mit der Frage von Verteidigungsfähigkeit auseinandersetzen zu müssen – nicht, weil wir das wollen, sondern weil uns die Situation von einem furchtbaren Diktator aufgedrängt wird. Deshalb müssen wir, weil es Verunsicherung in der Bevölkerung schafft, sauber diskutieren und die Dinge sauber aussprechen. An dieser Stelle hat dieser Antrag drei entscheidende Schwächen. Die erste ist: Er suggeriert, dass in diesem Land die zivile Wirtschaft runtergefahren würde, um dafür die Rüstungsindustrie hochzufahren. Diese Aussage stimmt nicht. (Frank Peschel, AfD: Können Sie das belegen?) Der klare Schwerpunkt der Wirtschaft in diesem Land – und da rede ich von 99,5 % aller Unternehmen – wird auch in Zukunft weiterhin in der zivilen Wirtschaft seine Heimat haben. Und zu suggerieren, dass hier irgendetwas abgeschafft werde, nur um Waffen zu bauen, ist schlichtweg falsch. In diesem Zusammenhang – und das ist die zweite Ungenauigkeit – sprechen Sie von „Kriegswirtschaft“. Aber das, was wir in Deutschland gerade erleben, hat mit Kriegswirtschaft überhaupt nichts zu tun. Ich nenne Ihnen mal zwei wesentliche Elemente von Kriegswirtschaft: Das erste ist, dass man Waffen statt Konsumgüter baut. Wo findet das denn freiwillig statt, dass man sich dazu entscheidet, Konsumgüter nicht mehr zu bauen und anstatt dessen Waffen? Das zweite Element ist die Rationalisierung von Lebensmitteln und Ressourcen, um diese in Waffen zu investieren. Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Sie versuchen, mit Begriffen wie „Kriegswirtschaft“, die mit dem Hier und Jetzt in dieser Gesellschaft nichts zu tun haben, bewusst Ängste zu schüren. Das ist weder richtig noch klug, wenn es darum geht, diese Gesellschaft für die Zukunft aufzustellen. Die dritte Ungenauigkeit ist die Frage des Bildes, das Sie suggerieren, wie wir aus dieser Situation herauskommen. Sie suggerieren, wir müssten doch nur auf die Diplomatie setzen und dann wäre alles gelöst. Das ist nun wirklich eine sehr unterkomplexe Herangehensweise an das Problem. Wladimir Putin hat in den letzten vier Jahren über 200 diplomatische Initiativen ins Leere laufen lassen, weil er nicht verhandeln möchte. Tun Sie uns deshalb bitte den Gefallen und beschäftigen sie uns nicht mit diesen unterkomplexen Analysen. Richtig ist allerdings – und dem nehmen wir uns als Sozialdemokratie an, weil wir es aus unserer historischen Verantwortung wissen –, dass wir den sozialen Frieden in dieser Gesellschaft nicht gegen die Verteidigungsfähigkeit ausspielen dürfen. Eine kluge Verteidigungspolitik hat nichts mit Kriegseuphorie zu tun. Dem würden wir entgegentreten. Aber es ist doch unsere Verantwortung, dieses Land auf eine verschärfte internationale Situation vorzubereiten. Wenn man den sozialen Frieden und die Verteidigungsfähigkeit nicht gegeneinander ausspielen will, dann tut man beides. Deshalb ist das das entscheidende Element von dem, was wir gerade auf Bundesebene mit den großen Investitionsprogrammen erleben, die wir in Sachsen in einen Sachsenfonds haben einfließen lassen. Wir investieren in die Verteidigungsfähigkeit dieses Landes, ja, weil es notwendig ist. Aber gleichzeitig investieren wir in diesem Land 500 Millionen Euro in Schulen, 500 Millionen Euro in Straßen und 233 Millionen Euro in Krankenhäuser. Und das werden wir weiterhin tun, weil wir wissen, dass wir den inneren und den äußeren Frieden nicht gegeneinander ausspielen dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allen, die sich ernsthaft mit Friedenspolitik auseinandersetzen, muss klar sein: Verteidigungsfähigkeit und Diplomatie sind zwei Seiten einer Medaille. Der innere und der äußere Frieden sind untrennbar miteinander verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass man diese Dinge nicht gegeneinander ausspielt. Folglich werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Günther; bitte schön.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in Deutschland zum Glück seit dem Zweiten Weltkrieg einen ganz breiten gesellschaftlichen Konsens, dass wir keinen Krieg mehr wollen. Nie wieder Krieg! Das macht unsere Gesellschaft aus. Das haben wir auch in der Verfassung festgeschrieben, und wir sind auch Mitglied eines reinen Verteidigungsbündnisses. Das ist nämlich die NATO. (Gelächter BSW) – Ja, Sie können sich mal damit auseinandersetzen, was die NATO ist. Ein Verteidigungsbündnis, und dort sind wir Mitglied. Und Sie müssen sich jetzt mal entscheiden, ob wir in einer Situation leben, in der jederzeit eine Bombe auf Deutschland fallen kann – wie Sie es gerade beschrieben haben, wenn irgendwo eine Fabrik ist –, oder ob wir in einer total friedlichen Welt leben, sodass es gar nicht nötig ist, dass man sich verteidigt. Sie können sich darauf nicht einigen. Bei Ihnen ist immer gleichzeitig beides richtig. Leider leben wir in einer Welt, die nicht so friedlich ist, wie wir es uns wünschen, aber wir haben lange gewünscht und gedacht, dass es so ist. Deswegen haben wir die Wehrpflicht ausgesetzt. Deswegen haben wir unsere Ausgaben für Verteidigung heruntergefahren. Wir waren bei EinsKomma-irgendwas-Prozent von unserem BIP und haben uns irgendwann darauf verständigt, in der NATO 2 % und in Zukunft 3,5 % zu erreichen. In Russland geht die Hälfte des gesamten Budgets für Krieg drauf. In Russland ist man mittlerweile bei 10 % der Wirtschaftsleistung für Kriegstechnik. Und leider erleben wir einen heißen Krieg mitten in Europa. Sie können ja mal Ihre Kolleginnen und Kollegen fragen, die regelmäßig in Russland sind. Die schauen vielleicht im Hotel nachmittags Fernsehen. Dort wird darüber debattiert, wie schön es wäre, auf welche europäische Stadt man vielleicht demnächst mal eine Bombe runterwerfen kann. Das ist die Stimmung, die in Russland ist. In dieser Welt leben wir. Gleichzeitig erklärt das wichtigste Mitglied der NATO, die Vereinigten Staaten, dass es nicht mehr unter allen Umständen bereit ist, für die Verteidigung aller anderen Mitglieder aufzukommen. Sie wollen demnächst 5 000 Mann aus Deutschland abziehen und sagen: Kümmert euch bitte selbst um eure Verteidigung! Das ist die Situation. Dabei geht es nicht um Kriegstüchtigkeit. Krieg treiben in dieser Welt ganz andere. Ich würde mir wünschen, dass Sie mal sauber widersprechen würden, wenn Länder ihre Nachbarn überfallen, dort Leute umbringen, vergewaltigen und sonst was für Kriegsverbrechen anstellen, und wenn Sie als Partei sich hier in Deutschland mal für deutsche Interessen einsetzen würden. (Zurufe BSW) Leider gehört auch dazu, dass uns unsere Verteidigungsfähigkeit nicht geschenkt wird. Es tut einem weh, dass jeder Cent, der für Waffen ausgegeben wird, nicht für andere Dinge ausgegeben werden kann. Aber so ist die Welt nun mal, leider. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Krieg sich nie wieder für jemanden lohnt! Das tun Sie ja ständig: Sie verteidigen einen Aggressor. Ich kann es nicht verstehen, wie man in der Bundesrepublik in Glück und Frieden groß werden und dann so etwas tun kann. Das ist mir absolut unverständlich. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Henning Homann, SPD) Ihr möglicher Ausweg, wir könnten wieder – Sie haben es ausdrücklich gesagt – billiges russisches Gas bekommen und uns unabhängiger machen, wir würden für Erneuerbare in Abhängigkeiten geraten – wie verrückt kann man denn eigentlich argumentieren? (Beifall Stefan Hartmann, Die Linke – Bernd Rudolph BSW, steht am Mikrofon.) Es gibt eine Pipeline von Russland, die Russland abdreht, um uns zu erpressen. Es hat schon zig andere Nachbarländer erpresst. Russland hat den Hahn zugedreht, (Tobias Keller, AfD: Das stimmt so nicht!) und wir sind dabei, unsere Energie auf eigene Füße zu stellen; denn Wind und Sonne kann Russland nicht abdrehen. Die kann auch kein anderer Krieg abdrehen. Das ist so eine simple Logik, daher bitte weniger Putin- und RusslandPropaganda in diesem Parlament, sondern mehr deutsche Interessen! (Beifall Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie dann in Ihrem Antrag fordern, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage?

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Wolfram Günther GRÜNE

Nein, danke. – dass es in Sachsen keinerlei Rüstungsindustrie geben soll, dann frage ich mich: Wir müssen uns verteidigen, aber der Freistaat Sachsen sagt: „Bitte lasst uns dabei raus. Die Bundesrepublik und die NATO machen das irgendwie, aber wir sind nicht dabei.“ Auch hierbei sieht man wieder Ihre Widersprüchlichkeit: Entweder gibt es so eine schlimme Rüstungsindustrie, die gar nicht weiß, wie viel Geld sie verdient, oder es gibt gleichzeitig Ihre Geschichte, dass die Rüstungsindustrie uns in den wirtschaftlichen Niedergang bringt. Sie müssen sich mal entscheiden, was aus Ihrer Sicht richtig ist. Es können nicht immer völlig entgegengesetzte Dinge gleichzeitig richtig sein. Das kann nur funktionieren, wenn man wild mit Propaganda um sich wirft, und das kann in diesem Land nicht unser gemeinsames Ziel sein. Wir brauchen Verteidigungsfähigkeit; das haben wir uns nicht ausgesucht. Ich hoffe, dass wir wieder friedlichere Zeiten erleben und nicht einen zu großen Anteil von unserem Bruttoinlandsprodukt für die Verteidigungsindustrie ausgeben müssen. (Zuruf Ines Biebrach, BSW) Aber wenn es stattfindet, dann gibt es keinen Grund dafür, warum das nicht auch in Sachsen produziert werden soll. Wir können Ihren Antrag nur ablehnen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Andreas Heinz, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Günther sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem grundsätzlichen Anspruch, eine Kriegswirtschaft – Herr Homann hat das Angemessene dazu gesagt – zu verhindern, stimmen wir zu. Wir wollen keine Gesellschaft, in der Milliarden für Waffen selbstverständlich werden, während Schulen, Krankenhäuser, Kommunen und soziale Infrastruktur unterfinanziert bleiben. Auch der Kern der ökonomischen Kritik ist nachvollziehbar. Öffentliche Investitionen in Bildung, Pflege, Wohnen, Schiene und klimaneutrale Industrie schaffen mehr gesellschaftlichen Nutzen als die dauerhafte Subventionierung einer Rüstungsökonomie. Rüstung bindet Kapital, Fachkräfte und Forschungskapazitäten, die wir für eine sozialökologische Transformation brauchen. Aber gerade weil Friedenspolitik ernst ist, haben wir hieran auch eine deutliche Kritik; denn Frieden ist mehr als die richtige wirtschaftspolitische Rechnung. Der Antrag behandelt Aufrüstung weitgehend, als sei sie eine isolierte Fehlentscheidung ohne politischen Kontext. Wir erleben einen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Für uns folgt daraus kein Freibrief für die Militarisierung, keine Zustimmung zu grenzenlosen Rüstungsetats und keine Normalisierung von Krieg als Standortpolitik. Aber es folgt daraus, den russischen Imperialismus doch wenigstens ein einziges Mal klar zu benennen. Frieden entsteht nicht dadurch, dass man den Krieg ausblendet. Frieden braucht Waffenstillstand, Verhandlungen, humanitäre Hilfe, diplomatischen Druck, Abrüstung und eine europäische Ordnung für die gemeinsame Sicherheit. Der Antrag bleibt darüber hinaus bei der Konversion zu pauschal. Ein genereller Ausschluss militärbezogener Unternehmen aus sämtlichen Förderprogrammen klingt eindeutig. Industrie, Forschung und Zulieferketten sind oft miteinander verflochten. Worum aber geht es? Wer Konversion will, muss Beschäftigte absichern, und zwar durch Mitbestimmung, Qualifizierung, regionale Transformationsfonds, öffentliche Beschaffung und konkrete zivile Produktionsperspektiven. Ein Förderverbot allein wird am Ende nicht Konzernen schaden, sondern Arbeitsplätze und Regionen gefährden. Wir als Linke stehen ganz klar an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem reduziert der Antrag Friedenspolitik zu stark auf ökonomische Kennziffern. Menschenrechte, Völkerrecht und das Recht angegriffener Staaten auf Selbstverteidigung lassen sich nicht auf Fiskalmultiplikatoren reduzieren. Wir wollen Transparenz über Rüstungsproduktion und ihre ökologischen Folgen. Wir wollen zivile Forschung – Sie hatten einstmals die Chance, unserem Antrag zuzustimmen, das haben Sie aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt –, starke öffentliche Infrastruktur und eine Konversionspolitik, die niemanden zurücklässt. Wir wollen Abrüstung, aber ohne Relativierung russischer Aggressionen durch Auslassungen. Wir wollen Diplomatie, aber keinen Frieden auf Kosten der Angegriffenen. Der Antrag enthält diskussionswürdige Punkte. In der politischen Erzählung geht der Antrag jedoch den Weg des Vogel Strauß – mit dem Kopf im Sand – (Heiterkeit Luise-Neuhaus Wartenberg, Die Linke) statt den Weg einer glaubwürdigen linken Friedenspolitik. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach für die Fraktion Die Linke. Damit ist die erste Rederunde absolviert. Ich eröffne die zweite Rederunde. Für die Fraktion des BSW spricht Kollege Böhme. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Bemerkungen der Vorredner – ausgenommen Kollege Günther –, (Heiterkeit BSW) bei denen es einige interessante und sachliche Anmerkungen gab, machen es erforderlich, zu präzisieren, dass die Notwendigkeit der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands von uns mitnichten infrage gestellt wird, sondern lediglich die Propaganda (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) einer Bedrohung des Feindes aus dem Osten und die daraus abgeleiteten Aufrüstungsorgien. (Henning Homann, SPD: Haben Sie das der Ukraine auch so erzählt?) Der BSW-Antrag möchte im Gegenteil den Ehrgeiz anstacheln, und zwar den Ehrgeiz, sich hier im sächsischen Parlament vom aktuellen Idealmodell der Bundespolitik zu distanzieren: einer Energiemangelwirtschaft, einer Kriegsplanwirtschaft, eines schuldenfinanzierten Militarismus und einer wirtschaftlichen Abschottung. Ebenso sollte sich Sachsen von den Ideen einer verbissen angestrebten Autarkie vom Ausland und einer Militär-zuerst-Politik fernhalten. Gleiches gilt für die Idee, das mächtigste Heer in der Region aufbauen zu wollen, sowie für die Schaffung von Feindbildern, ob sie nun von innen oder von außen konstruiert werden. (Beifall BSW) Übrigens sind die genannten Prinzipien aktuell am ehesten in Nordkorea verwirklicht. (Heiterkeit Prof. Dr. Jörg Scheibe und Ronny Kupke, BSW –

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Henning Homann SPD

Wahnsinn!) Sachsens Industrie sollte nach unserer Empfehlung nicht zur Kriegsfabrik umgebaut werden. Sachsen ist kein traditioneller Rüstungsstandort – das wurde sogar durch Zahlen von den Kollegen belegt – und sollte es auch nicht werden. Für den Industriestandort Sachsen ist es destruktiv, wenn Ministerpräsident Kretschmer betont, dass der Osten zu wenig von der Rüstung profitiere und eine OstdeutschlandKomponente bei der Rüstung notwendig wäre. Wir sollten uns vor Augen halten, dass bei einer Konversion von Unternehmen, die angesichts der aktuellen Umstände in Deutschland möglicherweise wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten, diese sich in ein hochreguliertes Umfeld mit Genehmigungen, Geheimhaltung und militärischer Bürokratie hineinbewegen müssen und die Leichtigkeit eines solchen Umstieges wohl regelmäßig überschätzt werden könnte. Was also würde der neue Fokus auf die Rüstungsindustrie bedeuten? Die Unternehmen könnten möglicherweise mit Blick auf die Unprofessionalität der Vergabestrukturen der Bundeswehr auf leicht verdientes Geld spekulieren und möglicherweise Innovationen ihrer klassischen Produkte vernachlässigen. Sollte jedoch die Umstellung auf Rüstungstechnik erfolgreich sein, wird zwangsläufig der möglichst erfolgreiche Export in alle Welt angestrebt werden. Der Tod wäre wieder ein Meister aus Deutschland. Dann stellen sich auch die üblicherweise zu beobachtenden Effekte ein: Der Export von Rüstungsgütern macht die Welt unsicherer, erzeugt Vertreibung und Flucht. Waffen können jederzeit in sogenannte falsche Hände fallen; zum Beispiel dienen sie Bürgerkriegsmilizen und Terroristen zur Ausübung ihres schändlichen Handwerks. Exporte der Rüstungsindustrie bleiben am Ende aber immer ohne positive volkswirtschaftliche Relevanz. Unter Beachtung der Perspektive der Industrie gibt es in Sachsen nur ein lohnenswertes Ziel: Es sollte die industriefeindliche Politik der letzten Jahre beendet werden. Dazu wäre es sinnvollerweise – wie schon oft in diesem Landtag, zumindest von uns betont – notwendig, in der Energiepolitik eine Kehrtwende zu erreichen, die Arbeitskosten drastisch zu senken und die Bürokratie zu einem großen Anteil zu schleifen. Die von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen erarbeiteten Steuermittel gehören definitiv in Projekte der Infrastruktur, der Bildung, der Forschung, der Kultur und des Sports, aber nach unserer Überzeugung nicht in die Waffenproduktion. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion BSW. Ich frage die CDU-Fraktion, ob es noch Redebedarf gibt. – Ich frage die anderen Fraktionen, ob sie in dieser zweiten Rederunde zum Antrag sprechen möchten. – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Fraktion BSW, ob Interesse an einer dritten Rederunde besteht. – Das Interesse besteht. Herr Prof. Dr. Scheibe, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Illusion: Aufrüstung schafft Sicherheit. Wir erleben eine Zeit, in der Aufrüstung fälschlicherweise als alternativlos und sogar als Garant für Stabilität verkauft wird. Doch wahre Stabilität braucht ein Fundament, und Rüstung entzieht diesem Fundament systematisch die Ressourcen. (Unruhe) Rüstungswirtschaft widerspricht per Definition jeglicher Nachhaltigkeit. Sie produziert Güter ohne gesellschaftliche Rendite, die entweder ungenutzt veralten oder konsumtiv zerstört werden. Nachhaltigkeit basiert auf drei Säulen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die Rüstungsindustrie reißt alle drei Säulen gleichzeitig ein. Der wirtschaftliche Mythos: Aufrüstung schafft Wohlstand. Rüstung schafft kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Langzeitstudien zeigen: Ein Anstieg der Militärausgaben um 1 % kann das langfristige Wirtschaftswachstum um bis zu 9 % dämpfen. Die Universität Mannheim belegt in einer Studie vom Juni 2025: Jeder investierte Euro in Rüstung bringt im Idealfall nur 50 Cent gesamtwirtschaftliche Produktion, das heißt, ein Multiplikator von 0,5. Investitionen in Infrastruktur bringen das Zweifache – ein Multiplikator von 2,0 also –, und Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten sogar das Dreifache. Die Europäische Zentralbank warnte Ende 2025: Zusätzliche Verteidigungsausgaben bringen kaum nennenswerte Wachstumseffekte – nur circa 0,3 bis 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts bis 2027 –, wirken aber stark preistreibend, da sie zivile Produktionskapazitäten blockieren. Speziell für Sachsen, das im Schnitt ohnehin 0,5 % hinter dem Bundeswachstum liegt, bleibt diese Hochrüstung ein ökonomisches Verlustgeschäft. Die UNO verweist auf klare Arbeitsmarktdaten. Eine Milliarde US-Dollar generiert im Militärsektor nur etwa 11 200 Arbeitsplätze. Im Bildungsbereich entstehen mit demselben Geld 26 700 Stellen, im Bereich saubere Energien sind es 16 800. Die Rüstung vernichtet also potenziellen Wohlstand und Arbeitsplätze. Die Wahrheit: Aufrüstung steht für massive Umweltzerstörung. Das Militär und seine Lieferketten sind massiv fossilabhängig. Analysen zeigen: Der globale militärische CO₂-Fußabdruck macht etwa 5,5 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wäre das weltweite Militär ein einziges Land, stünde es beim CO₂-Ausstoß weltweit auf Platz 4 – noch vor Russland und direkt hinter China, den USA und Indien. Diese Zahlen beinhalten noch nicht einmal die direkten Emissionen von Kriegen und dem extrem CO₂-intensiven Wiederaufbau. Allein die ersten sieben Monate des Ukrainekriegs verursachten laut UNFCCC-Berichten über 100 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente – fast so viel, wie der Jahresausstoß ganzer Industrienationen. (Unruhe) Unsere Forderung: Menschliche Sicherheit statt Rüstungswahn. Laut dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI – Report von 2025/26 – erreichten die weltweiten Militärausgaben absurde 2,7 Billionen US-Dollar. Gleichzeitig klafft bei der Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele eine Finanzierungslücke von 4 Billionen Dollar. Die Rüstung verschärft globale Armut, untergräbt das Gesundheitssystem und vertieft die soziale Ungleichheit. Staaten, die ihre Rüstungsetats massiv hochfahren, kürzen fast immer zeitversetzt oder proportional bei Sozialausgaben, Bildung und internationaler Entwicklungszusammenarbeit. Dieses sehen wir auch hier bei uns im Land. Es hat einen Grund, warum Rüstungsunternehmen in nachhaltigen Finanztaxonomien jahrzehntelang kategorisch ausgeschlossen waren. Waffen dienen der Zerstörung von Leben und Umwelt. Keine politische Debatte der Welt kann dieses inhärente Wesen von Waffen grünwaschen. Nachhaltige Entwicklung ist die effektivste Verteidigungsrichtlinie gegen Konflikte. Wir müssen Sicherheit menschlich und multidimensional denken. Wer Frieden und eine lebenswerte Zukunft will, darf nicht in die Vernichtung von morgen investieren, sondern in Bildung, Infrastruktur und den Klimaschutz von heute. Wir als BSW-Fraktion stehen für eine Reindustrialisierung – durch Diplomatie, durch eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, durch Bürokratieabbau und durch exzellente Bildung auf allen Ebenen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und zwar aus sozialen, aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen! Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prof. Scheibe sprach in dieser dritten Rederunde für die Fraktion des BSW. Ich frage noch einmal: Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Möchte die BSWFraktion noch einmal zum Thema sprechen? – Das sehe ich nicht. Deshalb übergebe ich jetzt an Staatsminister Panter; bitte schön. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel zu den inhaltlichen Punkten gesagt worden. Deshalb nun ein wenig grundsätzlicher, was den Antrag angeht: Es ist völlig egal, wie man zu Ihrem Antrag stehen mag. Es gibt keine zwei Meinungen in diesem Haus. Dass wir für Frieden und gegen Krieg sind, ist völlig klar. Aber die aktuelle geopolitische Lage ist nun einmal, wie sie ist. Sie einfach auszublenden oder wegzureden, das wird nicht funktionieren. Auch wenn wir vor wenigen Tagen einmal wieder die Unterschrift unter einen Friedensschluss erlebt haben, so müssen wir doch erkennen, dass Präsident Trump einen Krieg beendet hat, den er wenige Monate zuvor selbst vom Zaun gebrochen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lage auf der Welt ist viel zu ernst, als dass sie dafür taugt, diesen in meinen Augen wirkungslosen populistischen Antrag hier im Plenum zu debattieren. Wenn man sich zum Beispiel an die Worte von Herrn Prof. Scheibe erinnert, könnte man denken, dass wir hierbei über sächsische Rüstungsausgaben debattieren. Wir haben als Freistaat keine Rüstungsausgaben. Das in irgendeiner Form auch nur zu insinuieren, ist schlicht Populismus. Das Gleiche gilt für eine Aussage, die Herr Böhme gemacht hat: Sachsen sei kein traditioneller Rüstungsstandort. Ich weiß nicht, wie weit Sie zurückdenken, aber es ist richtig, was Sie sagen – seit 1990. Davor war Sachsen ein herausgehobener Rüstungsstandort in der DDR und im Übrigen auch ein sehr herausgehobener NVA-Standort. Ich glaube, das kann man zur Kenntnis nehmen, das sind Fakten. Insofern kann man sich die Welt immer so malen, wie sie einem gefällt, aber ich finde nicht, dass Sie dann uns im Hohen Hause noch dazu missbrauchen müssen, dass wir Ihrem Populismus auf den Leim gehen. Das ist also ein Antrag, der den Freistaat keinen Meter weiter bringt, sondern nur dazu taugt, sich selbst als Friedenspartei zu inszenieren und alle anderen als Kriegstreiber darzustellen. Das heizt vielleicht die Stimmung an, sorgt aber gewiss nicht für Frieden. Jetzt ist es doch so, dass wir in den letzten Jahrzehnten, seit 1990, einen scheinbar ewigen, aber – wie sich leider Gottes herausstellte – trügerischen Frieden gesehen haben. Die Demokratien werden immer weniger, die Zahl derjenigen, die auf das Recht des Stärkeren setzen und die internationale Ordnung zerstören wollen, ist gestiegen. Trump, Putin und Co verfolgen einen klaren geopolitisch imperialistischen Kurs. Deren Politik hat unsere Welt, unseren Kontinent und auch Deutschland unsicherer gemacht. Wenn wir die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik neu ausrichten, dann ist das nur folgerichtig. Deshalb braucht es Investitionen in die Verteidigung, deshalb braucht es das Sondervermögen für die Bundeswehr, und deswegen sprechen wir hier über die Rolle von Verteidigung für die sächsische Wirtschaft. Nun warnen Sie in Ihrem Antrag vor einer verfehlten Wirtschaftspolitik. Ich bin diesbezüglich zumindest in zwei Punkten mit Ihnen einig. Erstens. Eine Rüstungsindustrie (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) nur um der Rüstung willen kann und darf nicht unser Ziel sein. Ich gebe Ihnen auch darin recht: Es wäre fahrlässig und wahnsinnig, die ganze Wirtschaft auf Kriegswirtschaft auszurichten. Putzig ist nur, dass gerade genau das in Russland, Ihrem großen Vorbild, passiert. Putins Wirtschaftspolitik ist geradezu ein Lehrbuchbeispiel für Ihren Antrag: konsumtive Rüstungsausgaben ohne Wachstumswirkung, Verdrängung ziviler Ressourcen und Fachkräfte. Es sind Ihre Idole, die genau das tun, was Sie uns hier gerade vorwerfen. Nun, meine Damen und Herren, für die absolute Mehrheit der Unternehmen in Sachsen ist der Bereich Rüstung und Verteidigung lediglich eine Facette ihres unternehmerischen Handelns. Insofern besteht hierin eine Chance, dass Sachsen vom leistungsfähigen Zulieferer zum strategischen Technologiepartner wird, aber sicherlich wird Sachsen keine „Kriegswirtschaft“ entwickeln. Insofern ist es eine Chance für alle unsere Unternehmen, die gerade unter enormem Transformationsdruck stehen. Es ist meine Aufgabe als Wirtschaftsminister, darauf zu achten, dass der aktuelle Investitionsschub nicht an Sachsen vorbeigeht; es ist meine Pflicht als sächsischer Arbeitsminister, an dieser Stelle die Chancen für die Beschäftigten in unserem Land zu ergreifen. Erzählen Sie doch mal den Kolleginnen und Kollegen von KNDS in Görlitz, deren Job durch Rüstungsinvestitionen gerettet wurde, dass man das doch besser gelassen hätte. (Widerspruch Ines Biebrach, BSW) – Bitte, Frau Biebrach, Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln. Erklären Sie das den Betroffenen doch einmal. Wir können gerne zusammen hinfahren; ich war damals dort. Es gab groß angekündigte Proteste – ich habe, glaube ich, 14 Leute gezählt, die damals an diesem Tag vor Ort waren. Aber vielleicht habe ich auch falsch gezählt, oder ich war zum falschen Zeitpunkt da. Ihre Forderungen sind in meinen Augen fahrlässig und gegen die Interessen der Mehrheit der Menschen in unserem Land gerichtet. Sie versuchen, Sand in die Augen der Menschen zu streuen. Als Wirtschafts- und Arbeitsminister weiß ich um die Sensibilität des Themas, überhaupt keine Frage. Den Traum von einer friedlichen Welt, den dürfen und müssen wir auch träumen, aber mit Blick auf die geopolitische Lage ist und bleibt das momentan nun einmal ein Traum, der mit der Realität leider Gottes nicht sehr viel zu tun hat. Das ist es, was uns unterscheidet – uns, die Mehrheit im Hohen Haus, und die Damen und Herren vom BSW –: Wir haben Verantwortung übernommen, stellen uns den Herausforderungen mit einem klaren Wertekompass und Pragmatismus. Populismus werden Sie bei uns nicht finden. (Vereinzelt Gelächter BSW) Aus dieser Verantwortung für die sächsischen Unternehmen und Arbeitskräfte heraus kann ich dem Antrag, so wie vorliegend, auf jeden Fall nicht folgen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Panter. Nun gibt es an Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister. Bitte schön, Kollege Prof. Scheibe.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eines klarstellen, Herr Staatsminister: Weder Putin noch die russische Wirtschafts- oder sonstige Politik ist ein Vorbild für unsere Partei. Ich weiß nicht, wie Sie immer zu solchen Aussagen kommen, (Staatsminister Dirk Panter: Ich höre Ihnen zu, Herr Scheibe! –

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Leider nicht! – Staatsminister Dirk Panter: Doch, doch! – Gegenruf Dr. Ingolf Huhn, BSW – Staatsminister Dirk Panter: Jetzt wird es persönlich! Das verbitte ich mir!) aber das ist absoluter Unsinn; das muss ich einmal ganz deutlich sagen. – Danke. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Möchten Sie erwidern, Herr Staatsminister? – Vermutlich nicht. (Zurufe CDU und BSW) Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, übergebe ich jetzt für das Schlusswort an Herrn Kollegen Nico Rudolph, Fraktion BSW. (Unruhe)

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Nico Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf einige Bemerkungen eingehen. Herr Hartmann, Sie haben gesagt, Die Linke sei für das Völkerrecht. Ihre Fraktionsvorsitzende, Frau Schaper, hat vor zwei, drei Monaten hier gesagt, dass Sie Sanktionen gegen Russland befürworten. Nun sind diese leider alle völkerrechtswidrig, weil es dafür keine UN-Sicherheitsratsbeschlüsse gibt. Das ist das Erste. (Beifall BSW – Zuruf Die Linke) Herr Günther, Sie sagen, wir würden Angriffskriege nicht kritisieren. Das ist doch Unsinn. Wir hatten schon so viele Anträge hier im Plenum und haben nie Angriffskriege gerechtfertigt, weder bei der Ukraine noch anderswo. Im Gegenteil, beim Irankrieg waren wir die Einzigen, die das Thema überhaupt hier ins Plenum gesetzt haben. (Beifall BSW – Zuruf Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Geld kann man nicht zweimal ausgeben. Die Auswirkungen des Aufrüstungskurses sehen wir jeden Tag in den Nachrichten. Der Anteil des sogenannten Sondervermögens, der in den Kommunen ankommt, ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Die gesetzliche Rente, von der gerade im Osten die meisten Bürger abhängig sind, wird weiter geschwächt, die Krankenversorgung weiter in Richtung Zweiklassenmedizin verfestigt. Sinnvolle Maßnahmen wie der Tankrabatt laufen aus, weil für dauerhafte Entlastungen das Geld fehlt, es steckt in der Aufrüstung fest. Nun soll laut Medienberichten auch Sachsen den Irrweg der Rüstungswirtschaft gehen. Ich habe übrigens nicht von Kriegswirtschaft gesprochen, Herr Homann; bitte zuhören! (Susanne Schaper, Die Linke: Sie haben es sogar aufgeschrieben!) Dabei möchte ich nun einen anderen Weg vorschlagen und an den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß erinnern. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Der war sich nicht zu fein, um als Landespolitiker gleichzeitig Außenpolitik zu machen. Er verhandelte mit Staatschefs wie Mao, Honecker und Gorbatschow – (Zuruf Andreas Nowak, CDU) und das, obwohl politische Welten zwischen den Konservativen und den Kommunisten lagen. Er tat das sogar gegen den Willen seines Unionskollegen, des Bundeskanzlers Helmut Kohl. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Man kann sonst von ihm halten, was man will, aber was man ihm nicht absprechen kann, ist, dass er das für seine Bayern und für die Deutschen in Ost und West getan hat. Damit hat er sich den Respekt seiner Verhandlungspartner verdient und konnte gleichzeitig lukrative Wirtschaftsaufträge und Kooperationen an Land ziehen. (Andreas Nowak, CDU: Der hat sie dadurch plattgemacht!) Wenn wir wieder Politiker von Format besitzen, dann werden sich Bundespolitiker und vielleicht auch Ministerpräsidenten darum streiten, im Ausland als Vermittler anerkannt zu werden, und wir können statt militärischer Aufrüstungsorgien zivile Ausrüstungsorgien für Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sportvereine kofinanzieren. (Beifall BSW) Dort muss die Politik wieder hin. Bitte stimmen Sie zu! Vielen Dank. (Beifall BSW – Andreas Nowak, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Eine Kurzintervention ist beim Schlusswort leider nicht möglich. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schlusswort sprach Kollege Nico Rudolph, Fraktion BSW. Ich stelle nun die Drucksache 8/7169 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Für-Stimmen, einigen Enthaltungen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Tagesordnungspunkt 9 ist beendet. Tagesordnungspunkt Schutz und Förderung der weitere Verpflichtungen aus Regional- oder Drucksache 8/4878, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion BÜNDNISGRÜNE als Einreicherin das Wort. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht Frau Kollegin Schubert; bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die sorbische Sprache sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Nischenthema. Wir sprechen über einen Teil Sachsens, der ein entscheidender Bestandteil der Identität dieses Freistaates ist. Wir sprechen heute auch darüber, welche Verantwortung wir als Parlament für diese Minderheit, deren Rechte und ihre Sichtbarkeit tragen. Ich komme aus der Oberlausitz. Dort begegnet einem das Sorbische nicht als abstrakter Begriff, sondern es begegnet einem auf Ortsschildern, in Kindertagesstätten, Schulen, Kirchgemeinden, auf Friedhöfen, in Vereinen, bei kulturellen Veranstaltungen und vor allem in den Familien, die die Sprache von Generation zu Generation weitergeben. Es geht hierbei um gelebte Gegenwart. Dazu sind der Erhalt, die Förderung und der alltägliche Gebrauch der sorbischen Sprache zentral. Die sorbische Sprache ist allerdings nicht gesichert. Sie braucht Menschen, die sie sprechen und die die Möglichkeit haben, sie von Anfang bis Ende ihres Bildungswegs zu lernen. Sie braucht einen Staat, der die Rahmenbedingungen schafft, damit sie eine Zukunft hat. Genau deshalb beraten wir heute diesen Antrag, den wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt haben. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gibt den Staaten die Möglichkeit, konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung ihrer Minderheitensprachen zu übernehmen. Sachsen hat das getan. Im Jahr 1999 wurden Verpflichtungen übernommen, das war richtig. Das ist aber inzwischen 26 Jahre her. Die entscheidende Frage lautet daher 26 Jahre danach: Reicht das, was wir damals beschlossen haben, heute noch aus? Die Antwort geben uns viele Berichte, Stellungnahmen und Diskussionen der vergangenen Jahre. Sie lautet klar: Nein. Der Landtag selbst hat bereits festgestellt, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Die sorbische Interessenvertretung sagt das. Der Rat für sorbische Angele-Meine Damen und Herren, ich rufe auf sorbischen Sprache stärken – der Europäischen Charta der Minderheitensprachen übernehmen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genheiten sagt das. Der Europarat weist auf die Defizite hin. Auch die Staatsregierung beschreibt in ihren eigenen Berichten Herausforderungen beim Erhalt und bei der Weiterentwicklung der sorbischen Sprache. Deshalb beantragen wir heute nichts Revolutionäres, aber etwas Vernünftiges. Wir wollen, dass Sachsen weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regionaloder Minderheitensprachen übernimmt, insbesondere in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Justiz, Medien sowie wirtschaftliches und soziales Leben, mit anderen Worten, dort, wo die Sprache im Alltag konkret stattfindet. Zweisprachigkeit ist weit mehr als ein Schild an einer Ortseinfahrt. Sie ist ein sichtbares Zeichen von Respekt, von Anerkennung und von selbstverständlicher Zugehörigkeit. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir auch bereit sein, die Instrumente weiterzuentwickeln, die Sprache und Kultur schützen helfen. Ein Blick nach Brandenburg zeigt uns, dass weitere Verpflichtungen möglich sind. Dort wurden bereits zusätzliche Verpflichtungen übernommen. Auch deshalb schlagen wir vor, sich an diesen Erfahrungen zu orientieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Sprache verschwindet selten plötzlich. Sie verschwindet leise: wenn sie verstummt, wenn sie nicht mehr gelernt wird, wenn sie nicht mehr gehört wird, wenn sie im Alltag immer weniger Raum findet. Genau deshalb dürfen wir nicht erst handeln, wenn die Entwicklung unumkehrbar geworden ist. Ein aktuelles Beispiel verbinde ich mit der Aufforderung an das Kultusministerium, alles dafür zu tun, dass das geheilt werden kann. Am Sorbischen Gymnasium in Bautzen soll ab nächstem Schuljahr für alle Klassen das 2plus-Angebot gestrichen werden. Dieses ist ein essenzieller Bestandteil dessen, dass die Klassen zum Teil gemischtsprachig sind, dass zum Beispiel Kinder, die in der Kita Sorbisch gelernt haben, in einer sorbischen Klasse geschult werden können. Dort werden sie dadurch explizit unterstützt. Wenn das jetzt auch noch wegfällt, dann sind diese Schülerinnen und Schüler auf sich gestellt, und das Sorbische droht, in den Klassenverbünden zu werden wieder ein Stück schlechter. Das sind keine Einzelfälle mehr. Deshalb müssen wir unbedingt in Lehrkräfte investieren, die Sorbisch und auf Sorbisch unterrichten können und dürfen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Unser Antrag ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis dazu, dass die sorbische Sprache eine Zukunft haben soll – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag, nicht nur für diese Generation, sondern auch für die nächsten. Es gibt einen gemeinsamen Gruppenänderungsantrag, den wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich mittragen. Wir bitten sowohl für unseren Ursprungsantrag als auch für den Änderungsantrag um Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Schubert. Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion Frau Jentsch.

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Elaine Jentsch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute den Antrag zur weiteren Stärkung des Schutzes und der Förderung der sorbischen Sprache im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Wir tun das aus einer klaren Überzeugung heraus: Das sorbische Volk – eine autochthone Minderheit – mit seiner Sprache, seiner Kultur und seinen Traditionen gehört zu Sachsen. Es ist kein Zusatz zu unserem Freistaat. Es ist Teil seiner Geschichte, seiner Gegenwart und seiner Zukunft. Serbski lud je njewotmyslny dźĕl našeho Swobodneho stata Sakska. Unsere Verfassung gibt uns hierfür einen klaren Auftrag. Daraus entsteht die Verantwortung, Sprache und kulturelles Erbe nicht nur zu bewahren, sondern lebendig zu halten. Der Antrag erinnert zu Recht daran, dass das sorbische Volk als integraler und gleichberechtigter Teil des Freistaates Sachsen geschützt ist und langfristige Rechtssicherheit für Sprache und Kultur geschaffen werden muss. Dabei ist mir wichtig, eines ausdrücklich hervorzuheben: Sachsen beginnt heute nicht bei null. Das zeigt sich daran, dass der Freistaat bereits seit Jahrzehnten Verantwortung übernimmt. Die Europäische Charta verpflichtete die Vertragsstaaten dazu, mindestens 35 Verpflichtungen aus Teil III zu übernehmen. Sachsen hat seit dem Inkrafttreten der Charta insgesamt bereits 47 Verpflichtungen übernommen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und zeigt: Sachsen ist beim Schutz der sorbischen Sprache kein Nachzügler, sondern seit vielen Jahren aktiv. Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren konkrete Maßnahmen umgesetzt, die genau dem Geist dieser Charta entsprechen. Mit dem Sächsischen Sorbengesetz haben wir den Schutz der Sprache und der Kultur rechtlich abgesichert. Mit der Förderung der Stiftung für das sorbische Volk schaffen wir langfristige Strukturen für kulturelles, sprachliches und gesellschaftliches Leben. Mit dem Maßnahmenplan zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache wurden ressortübergreifend konkrete Ziele beschlossen, von der stärkeren Sichtbarkeit der Sprache bis zur Förderung ihres Gebrauchs in Bildung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Wir stärken die sorbische Sprache bereits heute ganz konkret in Bildung und Betreuung durch sorbische und zweisprachige Kindertageseinrichtungen, durch das WITAJ-Konzept und das 2plus-Modell, das Kindern ermöglicht, Sorbisch und Deutsch selbstverständlich gemeinsam zu erlernen. Wir fördern Zweisprachigkeit im öffentlichen Raum durch zweisprachige Beschilderungen, Veröffentlichungen, Verwaltungsangebote und die Unterstützung der Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet. Wir arbeiten daran, dass sorbisch nicht nur gelernt, sondern auch gelebt wird. Das alles zeigt: Sachsen setzt bereits heute viele Punkte der Europäischen Charta um. Es geht nicht nur darum, bisher Erreichtes kleinzureden oder völlig neue Verpflichtungen zu schaffen. Der Antrag fordert ausdrücklich, zu prüfen, welche Verpflichtungen sich bereits aus der geltenden Verfassungsund Gesetzeslage sowie aus bestehenden Maßnahmen ergeben und umgesetzt werden sollten. Das ist ein vernünftiger Ansatz. Es geht nicht um Mehraufwand um des Mehraufwandes willen. Es geht darum, den bereits eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und bereits benannte Ziele wirksam zur Umsetzung zu bringen. Der Antrag verfolgt zugleich das Ziel, frühere Beschlüsse dieses Hauses zur Stärkung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache weiter umzusetzen und weitere Schritte gemeinsam mit den sorbischen Interessenvertretungen zu beraten. Dabei ist ein Gedanke ganz besonders wichtig: Das sorbische Siedlungsgebiet endet nicht an der Landesgrenze zu Brandenburg, genauso wie Sprache und Kultur nicht an Verwaltungsgrenzen enden. Deshalb ist es nachvollziehbar und richtig, dass wir auch den Blick nach Brandenburg richten – nicht, weil Sachsen etwas nachholen müsste, und nicht, weil ein Wettbewerb entsteht, sondern weil Sachsen und Brandenburg dasselbe Ziel verfolgen sollten: den Erhalt und die Stärkung der sorbischen Sprache und Kultur. Der Antrag beschreibt ausdrücklich das Ziel eines Gleichklangs der Maßnahmen im bundeslandübergreifenden Siedlungsgebiet. Dabei darf niemand benachteiligt werden. Wenn Brandenburg bestimmte Schritte geht, ist es legitim zu prüfen, ob vergleichbare Ansätze auch für Sachsen sinnvoll sind, und zwar immer mit Blick auf unsere bestehenden Strukturen und auf das, was wir bereits erreicht haben. Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass der Erhalt einer Minderheitensprache eine anspruchsvolle Aufgabe bleibt. Auch der Antrag stellt fest, dass trotz der bereits geschaffenen Rahmenbedingungen weitere Anstrengungen notwendig bleiben. Deshalb ist es richtig, regelmäßig zu prüfen, ob Instrumente konsequent eingesetzt werden und wo wir nachsteuern müssen. Unsere Zustimmung heute ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein politisches Signal, ein Signal an die Sorbinnen und Sorben in unserem Freistaat. Wir sehen die Bedeutung ihrer Sprache, ihrer Geschichte, ihres Volkes. Wir erkennen ihren Beitrag für Sachsen an und wollen gemeinsam dafür sorgen, dass die sorbische Sprache auch in Zukunft im Alltag sichtbar und hörbar bleibt, dieses einzigartige Volk weiter lebt und weiter besteht. Naš zaměr je jasny: serbska rěč ma žiwy dźěl Sakskeje wostać. Vielfalt ist kein Gegensatz zu Zusammenhalt. Ein starkes Sachsen entsteht nicht dadurch, Unterschiede zu verwischen, sondern dadurch, seine kulturelle Vielfalt selbstbewusst zu bewahren. Wjacrěčnosć je bohatstwo našeho kraja. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu. Wutrobny dźak. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Frau Abg. Jentsch, und als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Frau Abg. Schwietzer.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sorbische Sprache hat in Sachsen Verfassungsrang. Mehr noch: Wir haben ein Sorbengesetz, das klare Vorgaben für die Verwendung der sorbischen Sprache vor Gerichten, in Behörden, bei den öffentlichen Beschilderungen, in den Medien, usw. liefert. Ich bin daher zunächst einmal skeptisch, wenn ich lese, dass der Freistaat weitere Verpflichtungen eingehen soll – vor allem dann, wenn sie von übernationaler Ebene kommen; denn genau darauf will der Antrag der GRÜNEN hinaus. Der Freistaat soll sich die Charta der Minderheitensprachen zur Brust nehmen und prüfen, welche weitergehenden Verpflichtungen er daraus für sich ableiten kann. Das klingt auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie, nach mehr Kosten und Abgabe sächsischer Souveränität. Auf der anderen Seite müssen wir uns die Situation aber einmal schonungslos vor Augen führen: In Sachsen bestehen zwar gesetzliche Vorschriften zu allen möglichen Themen, die mit dem Sorbischen zu tun haben, aber was davon wird auch wirklich umgesetzt? Man kann noch so viele Berichte schreiben, noch so viele Leitlinien aufstellen und noch so viele Strategien entwickeln – am Ende bleiben das alles zahnlose Papiertiger, wenn konkrete Maßnahmen fehlen. Sorbischsprachige Lehrer fallen nicht einfach vom Himmel. Seit Jahren wird über die Situation der Sorabistik an der Uni Leipzig debattiert. Das Ergebnis: noch ein Entwicklungskonzept. Seit Jahren wird über zweisprachige Verkehrswegweiser gesprochen. Das Ergebnis: In Hoyerswerda, wo ich wohne, wurde 2025/26 ein neues zweisprachiges Fußgängerleitsystem in der Innenstadt etabliert, aber es gibt immer noch Lücken. Des Weiteren geben viele Schilder im sorbischen Siedlungsgebiet entferntere Ziele nur auf Deutsch an. Seit Jahren wird über Stundentafeln und sorbische Unterrichtskonzepte geredet. Das Ergebnis: Anstatt Angebote auszubauen, legte man Klassen zusammen. Erst der deutliche Protest der Eltern und Beschwerden beim Minister führten dazu, dass man die Maßnahmen zurücknahm, sehr anschaulich nachzulesen im Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten des letzten Jahres, der den Landtag erreichte. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Brandenburg. Es wurde ja schon gesagt: An der TU Cottbus-Senftenberg startete im Herbst 2026 ein neues Studienprogramm. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt Primarstufe wird Sorbisch als Zweitsprache angeboten. Das bedeutet: grundständige Ausbildung von Grundschullehrern, und zwar nicht an einer Uni, die mehrere Autostunden entfernt liegt, sondern mitten im sogenannten sorbischen, ländlichen Raum. Dort, wo die Menschen leben. Dort, wo sie gebraucht werden. Wunderbar, oder? Aber ist das für Sachsen gut? Nein, da wir solch eine Möglichkeit in der Lausitz nicht anbieten. Ich habe das Thema einer Fakultät in der Lausitz schon mehrmals angesprochen. Da wird aber nur auf die Großstädte abgestellt, wie Dresden, Leipzig, Chemnitz. Dort funktioniert aber das Studium nicht. Alle wissen es. Ich kenne aus dem Raum Hoyerswerda jetzt schon Studenten, die die Fakultät in Senftenberg nutzen. Das sind 25 Minuten Fahrtweg. Diese Fachkräfte fehlen uns dann. Kommen wir zurück zur Europäischen Charta der Minderheitensprachen. Die Punkte, die darin enthalten sind, sollten in Sachsen eigentlich längst umgesetzt sein. Aber die Realität sieht dann doch anders aus. Es erscheint also doch gar nicht so dumm, den Freistaat zu verpflichten, sich dieses Papier noch einmal deutlich zu Gemüte zu führen und gegebenenfalls abzuleiten, welche Verpflichtungen er daraus mitnehmen kann. Brandenburg hat diesen Schritt immerhin 2023 unternommen, also schon vor drei Jahren. Ich möchte nun auf ein konkretes Beispiel aus der Charta eingehen, und zwar Teil III Artikel 10 Abs 1. Man verpflichtet sich dort, sicherzustellen, dass die Verwaltungsbehörden die Regional- und Minderheitensprache gebrauchen oder zumindest sicherzustellen, dass diejenigen, die unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung haben, die Regional- oder Minderheitensprache in ihrem Umgang mit den Personen gebrauchen, die sich in diesen Sprachen an sie wenden. Doch in der Realität ist das gar nicht immer so klar. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ich bitte um Ruhe.

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Doreen Schwietzer AfD

Es gibt sogar Fälle, in denen sich Behörden darüber beschweren, dass sich Bürger auf Sorbisch an sie wenden. Diese Aussage wurde in der öffentlichen Anhörung zum 6. Bericht getätigt. Dabei ist das ihr gutes Recht. Abschließend noch ein Gedanke: Draußen am Landtag prangt ein metallenes Schild, auf dem der Name „Sächsischer Landtag“ auf Sorbisch steht. Das ist ein schönes Bekenntnis zur sorbischen Sprache – aber schöne Bekenntnisse allein reichen nach 36 Jahren CDU-Regierung nicht aus. Wir werden dem Antrag trotz alledem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Frau Abg. Schwietzer, und als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Frau Abg. Biebrach.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Vorrednerinnen haben schon einiges erwähnt. Sachsen hat sich im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dazu bekannt, die sorbische Sprache zu schützen und zu fördern. Es gibt nur zwei Bundesländer, die dafür maßgeblich verantwortlich sind, weil die sorbische Bevölkerung dort wohnt, und das sind Sachsen und Brandenburg. Doch Brandenburg ist uns damit ein wenig voraus; auch das ist schon gesagt worden. Das Jahr 1999 ist schon ein wenig her, und es bedarf durchaus einer Sicht darauf, ob man nicht zukünftig schnell etwas ändern und sich dem Beispiel von Brandenburg anschließen sollte. Sachsen sollte also in weiterhin intensiver Abstimmung mit dem Land Brandenburg – damit es auch grenzüberschreitend gleich funktioniert – die notwendigen Schritte einleiten, um weitere Verpflichtungen zu übernehmen. Wir sind auch als BSW sehr dafür, weil die sorbische Sprache unter erheblichem Druck steht, und zwar in Brandenburg und in Sachsen, wobei die sorbische Vertretung sehr viel dafür tun wird, dass diese Sprache erhalten bleibt. Dafür brauchen die Sorben aber unsere Unterstützung, weil sie keinen eigenen Staat haben, von dem sie das herbekommen können; das können sie nur von uns bekommen. Dass so ein Bericht sehr wichtig ist – und deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen – und dass daraus Maßnahmen abzuleiten sind, zeigen auch die Stellungnahmen der sorbischen Vertretungen, die schon darauf hingewiesen haben, dass im letzten Bericht zwar grundsätzlich gesagt wurde, dass es Tendenzen gibt, die nicht richtig sind – da sind Sachen noch nicht in Ordnung –, aber es wurden weder klare Maßnahmen abgeleitet, noch ist dem irgendetwas nachgefolgt. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. Es muss sich damit auseinandergesetzt werden, es muss geprüft werden, und es müssen die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet werden. Nochmals: Wir empfehlen den Blick nach Brandenburg und die enge Abstimmung. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Danke schön. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Abg. Biebrach und als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den BÜNDNISGRÜNEN für die Initiative bedanken. Ebenso gilt mein Dank den weiteren beteiligten Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der Fraktion Die Linke, die hier zum sachlichen und konstruktiven Austausch beigetragen haben und im Resultat den heute vorliegenden Änderungsantrag gemeinsam auf die Reise gebracht haben. Gerade in Zeiten, in denen häufig über das Trennende gesprochen wird, setzt dieser Antrag ein wichtiges Signal. Wenn es um den Schutz der sorbischen Sprache und Kultur geht, übernimmt dieses Haus fraktionsübergreifend Verantwortung – eine Zusammenarbeit, die Ambition, Fachlichkeit, Verbund und Umsetzbarkeit vereint. Zu später Stunde richten wir den Blick erneut in die Lausitz, Heimat der Sorbinnen und Sorben. Heute geht es nicht um Infrastruktur, Industrie oder die innovative Wissenschaft im Lausitzer Granodiorit. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Yeah!) Es geht um die Menschen und ihre Sprache, ihre Kultur und ihre Identität und damit auch um einen unverzichtbaren Teil der Identität Sachsens. Sorbinnen und Sorben prägen dieses Land seit Jahrhunderten. Kennen Sie die klangvollen Ortsnamen im Kerngebiet sorbischer Siedlungsgeschichte wie Klix bzw. Klukš oder Schleife bzw. Slepo? Ich möchte nicht nur bei Ortsnamen bleiben. Wer die sorbische Sprache stärkt, stärkt nicht allein eine Minderheit. Er stärkt kulturelle Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Fundament unseres Freistaates; denn der Umgang mit nationalen Minderheiten ist ein Lackmustest für unsere Demokratie. Er zeigt, wie ernst wir es mit Anerkennung, Respekt, Teilhabe und Gleichberechtigung meinen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir regelmäßig überprüfen, ob wir diesen eigenen Ansprüchen auch gerecht werden. Genau dafür gibt es die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Der letzte Prüfbericht des Europarates hat gezeigt: Es gibt Fortschritte, aber es gibt auch Bereiche, in denen eingegangene Verpflichtungen noch nicht ausreichend umgesetzt werden. Daraus erwächst ein klarer Handlungsauftrag. Brandenburg hat außerdem in den vergangenen Jahren weitere Verpflichtungen aus der Charta übernommen. Wenn wir das sorbische Siedlungsgebiet als gemeinsamen Kultur- und Lebensraum verstehen, sollten wir auch den Anspruch haben, die Rahmenbedingungen länderübergreifend weiterzuentwickeln. Hier setzt unser vorgelegter Änderungsantrag an. Wir schaffen Transparenz über bestehende Defizite und legen den Grundstein für den weiteren Weg. Besonders wichtig ist mir dabei: Über die Zukunft der sorbischen Sprache darf nicht ohne die Sorbinnen und Sorben entschieden werden. Der Rat für sorbische Angelegenheiten, die Domowina und weitere Institutionen bringen dafür ihre unverzichtbare Expertise ein. Auf diesen Dialog setzen wir auch künftig. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sprache lebt nicht auf Straßenschildern oder Papier. Sprache lebt dort, wo sie gesprochen wird: in Familien, Kitas, Schulen, Vereinen, im öffentlichen Raum. Kurz gesagt: Sprache lebt dort, wo Menschen sie ganz selbstverständlich nutzen können. Hier trägt Politik Verantwortung dafür, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Bis zum Jahr 2100 soll es wieder 100 000 Menschen geben, die Sorbisch sprechen – ein ambitioniertes Ziel. Gerade deshalb braucht es einen langen Atem, Verlässlichkeit und politische Konsequenz. Mit dem heutigen Antrag schaffen wir dafür eine wichtige Grundlage und einen klaren Auftrag an die Staatsregierung. Für uns als SPD ist klar: Sprache und Kultur sind weit mehr als Tradition. Wer kulturelle Vielfalt schützt, bewahrt nicht nur ein Erbe, sondern stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Fundament unserer Demokratie. Die sorbische Sprache ist kein Relikt vergangener Zeiten, sie ist lebendiger Teil Sachsens und eine Brücke zwischen Herkunft und Zukunft. In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung für den Änderungsantrag und ebenso für den Antrag. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Conrad Clemens) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Eisenblätter. Als Nächster erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt das Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag verfolgt das Ziel, mit dem Instrument neuer Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die sorbische Sprache zu schützen, zu fördern und weiter zu stärken. Damit würde der Freistaat Sachsen zum einen in seine verfassungsrechtliche Pflicht aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 der sächsischen Verfassung genommen, in dem es um die Pflege und Entwicklung der angestammten Sprache der Sorbinnen und Sorben geht. Zum anderen würde der Landtag mit einem solchen Beschluss endlich die Forderung der Domowina als Interessenvertreterin der Sorbinnen und Sorben in Sachsen und des Rates für sorbische Angelegenheiten in die Tat umsetzen. Hierfür ist es allerhöchste Zeit. Lassen Sie mich kurz skizzieren, wie beschwerlich der Weg bis zum heutigen Beschluss gewesen ist und wie lange er gedauert hat: Nachdem der Rat für sorbische Angelegenheiten gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 zu einer möglichen Ausweitung der Verpflichtungen des Freistaates Sachsen entsprechend der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die hierzu von der Domowina erarbeitete umfassende Expertise mit ausdrücklicher Empfehlung zur Erweiterung der Verpflichtungen des Freistaates Sachsen vom 23.03.2024 – also, zur Erinnerung: vor mehr als zwei Jahren – übersandt hatte, passierte regierungsseitig erst einmal nichts. Offensichtlich aufgeschreckt durch meine Kleine Anfrage zum Thema „Prüfung der Neuübernahme weiterer Verpflichtungen nach Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und deren Ergebnisse“ kam dann endlich Bewegung in den heute zu beschließenden Antrag. Während Frau Staatsministerin Klepsch auf meine Frage am 20.06.2025 noch antwortete, dass nach Eingang der Stellungnahme des Rates für sorbische Angelegenheiten am 15.04.2024 ein umfangreicher Prüfungsund Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung zu einer möglichen Erweiterung der Verpflichtungen für Obersorbisch gemäß Sprachencharta eingeleitet wurde, der noch andauere, wobei ein Ergebnis noch nicht vorliege, machte nun der Rat für sorbische Angelegenheiten mobil und setzte sich mit diesem Thema am 12.08.2025 erneut und umfassend auseinander. Für mich war und bleibt unverständlich, warum die vom zuständigen Staatsministerium selbst abgeforderte Expertise der Domowina, die bereits im März 2024 sehr deutlich und konkret erheblichen sowie dringenden Nachholbedarf bei der Ratifizierung weiterer Verpflichtungen der EUSprachencharta zum Schutz der sorbischen Sprache festgestellt hat, keinerlei Handeln der Staatsregierung bzw. des zuständigen Kulturressorts ausgelöst hat. Man erkannte zwar seitens der Staatsregierung an, dass aus der aktuellen Praxis die Ratifizierung weiterer Punkte geboten ist. Man hat aber auch festgestellt, dass es trotz größerer Anstrengungen bisher nicht gelungen sei, die Sprachsubstanz nachhaltig zu stabilisieren, und dass in einigen Fällen gesetzliche Grundlagen fehlten. Es gibt also wieder einmal kein Erkenntnisproblem, sondern es fehlt schlicht am Umsetzungswillen bei der Staatsregierung. Nun braucht es wieder einmal eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der demokratischen Opposition, diesmal von den GRÜNEN, damit die Staatsregierung endlich in längst überfälliges Handeln kommt – und dies, obwohl es um nicht weniger geht als um den verfassungsrechtlich verbrieften Schutz von Minderheiten und um den Schutz der sorbischen Sprache. Dass es deutlich schneller und im Interesse der sorbischen Sprache auch viel effizienter geht, macht uns bei diesem Thema wieder einmal das Land Brandenburg vor. Nachdem die Landesregierung Brandenburg im März 2023 dem Landtag einen Prüfbericht zur Übernahme von Verpflichtungen nach Teil III der Charta für die Minderheitensprache Niedersorbisch und die Regionalsprache Niederdeutsch vorgelegt hatte, beschloss der Landtag Brandenburg am 21.09.2023, also innerhalb weniger Monate, die Neuübernahme von 13 Verpflichtungen für die niedersorbische und 13 Verpflichtungen für die niederdeutsche Sprache. Man sieht also: Wenn man will, kann es schnell gehen. Während wir heute über einen Antrag beraten, der die Aufnahme entsprechender Neuverpflichtungen in die EUSprachencharta erst einmal prüft und vorsieht, dem Landtag dann noch einmal zu berichten, hat das Land Brandenburg bereits vor nahezu drei Jahren bei demselben Thema Nägel mit Köpfen gemacht. Schon allein deshalb ist es angesichts des bisherigen Zeitverlustes dringend erforderlich, dass die in Antragspunkt 2 aufgeführten Maßnahmen durch die Staatsregierung zügig erledigt werden und dem Landtag die erforderlichen Prüfberichte bis spätestens zum Ende dieses Jahres vorgelegt werden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Gerade wenn es um den Schutz und die Wahrung der Rechte der Sorbinnen und Sorben in Sachsen geht, sollten alle politischen Verantwortungsträger, allen voran die Staatsregierung, künftig dafür Sorge tragen, dass derartig weitreichende Initiativen auf Bundesebene von Brandenburg und Sachsen gemeinsam bzw. zeitgleich initiiert, getragen und unterstützt werden. Das erhöht nicht nur die Durchschlagskraft und damit den Erfolg der von beiden Bundesländern getragenen Initiativen, sondern trägt vielmehr dazu bei, wie es im Antrag zutreffend heißt, eine kohärente Entwicklung im länderübergreifenden sorbischen Siedlungsgebiet zu befördern. Meine Fraktion wird, wie ich schon vorwegnehmen kann, den gemeinsamen Änderungsantrag, den wir mit verhandelt haben, unterstützen und ihm zustimmen. Wir stimmen natürlich auch dem Antrag der GRÜNEN zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Abg. Gebhardt. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, für Zwiegespräche die Lobby zu nutzen. Auch wenn es schon spät ist, sollten wir doch noch Ruhe in den Saal bekommen. Herr Abg. Berger hat offensichtlich keinen Redebedarf. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hat nun die Staatsregierung das Wort. Staatsministerin Klepsch, bitte.

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Barbara Klepsch

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Tradition steht im Freistaat Sachsen unter besonderem Schutz. Dieser Auftrag – wir haben es bereits von den Vorrednern gehört – folgt aus der Verfassung und wird durch Gesetze und andere staatliche Vorschriften sowie durch zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Nun könnte ich auf einzelne Maßnahmen eingehen, möchte aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit darauf verzichten. (Beifall Martin Modschiedler, CDU) Zur Realität gehört – das sollte man wirklich noch einmal unterstreichen – auch die Feststellung, dass all unsere Bemühungen noch nicht ausreichend sind. Auch bei den Sorben selbst nehmen wir die Sorge um die Zukunft ihrer Sprache und ihrer Identität ernst. Der zur Abstimmung stehende Antrag greift genau diese Sorge und diese Feststellungen auf. Der Freistaat Sachsen hat sich gemäß der Sprachencharta für Obersorbisch als Minderheitensprache in Sachsen bereits zu 47 konkreten Verpflichtungen aus verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet. Mit der Aufnahme weiterer Artikel aus den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltungsbehörden, öffentliche Dienste und Medien werden diese Rechtsgrundlagen für den Schutz und die Förderung der sorbischen Sprache noch erweitert und auf eine breitere gesetzliche Basis gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Haus unterstützt mit Nachdruck die Umsetzung und Neuaufnahme von Verpflichtungen im Rahmen der Sprachencharta. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Staatsregierung, zum Schutz der Sorben beizutragen. Wir als Freistaat werden nicht aufhören, uns immer wieder aufs Neue für die sorbischen Angelegenheiten starkzumachen. Wir stehen im Austausch mit der Bundesregierung, mit Brandenburg, mit dem Europarat und mit Vertretern des sorbischen Volkes. Gemeinsam mit Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, wollen wir die sorbische Sprache und Identität schützen, um so einen wichtigen Teil unseres kulturellen Reichtums in Sachsen für die Zukunft zu bewahren. Wutrobny dźak. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Klepsch. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte das Schlusswort. (Franziska Schubert und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten, danke!) – Sie verzichten auf das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drucksache 8/7452 ein Änderungsantrag der Mitglieder des Landtags Marko Schiemann, CDU-Fraktion, Sören Voigt, CDUFraktion, Gerald Eisenblätter, SPD-Fraktion, Laura Stellbrink, SPD-Fraktion, Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rico Gebhardt, Fraktion Die Linke, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion Die Linke, zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/4878, vor. Möchten Sie diesen Änderungsantrag einbringen? (Zurufe: Eingebracht!) Besteht zu diesem Änderungsantrag Redebedarf? – Bitte schön, Frau Schwietzer, für die AfD-Fraktion.

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Doreen Schwietzer AfD

Werter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was soll das? Mitglieder anderer Fraktionen – außer der AfD und dem BSW – machen sich die grünen Antragsziele zu eigen: SPD, Die Linke, CDU und die GRÜNEN. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Skandal!) Der Änderungsantrag wiederholt in weiten Teilen Formulierungen aus der Ursprungsfassung. Der Antrag wurde etwas umgestellt, und umformuliert: Der sorbische Verein wurde hinzugefügt, (Zurufe CDU und SPD) und es soll berichtet werden, welche Optionen der EU-Förderung bestehen. Doch der Rest bleibt im Wesentlichen gleich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Schaut man sich II. Nr. 2c an, wird dort verallgemeinert. Wenn man nach Brandenburg schaut: im Jahr 1991 gab es 31 Verpflichtungen und im September 2023 gab es 26 zusätzliche. Diese waren im Ursprungsantrag der GRÜNEN enthalten. Sachsen hat bisher 47 Verpflichtungen und hat diese nun offen gelassen. Warum? Weil man sich nicht festlegen will? Wenn man Brandenburg betrachtet, gibt es dort ein durchgängiges zweisprachiges Schulsystem. Dort wurde 2023 die Verpflichtung abgegeben, von der Vorschule über die Primarstufe bis in die Sekundarstufe hinein; das wurde gesetzlich abgesichert. Frau Jentsch hat berichtet, dass das bei uns alles gut funktioniert. Dann frage ich mich: Was ist mit Hoyerswerda? Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Ihnen liegt die Sammeldrucksache 8/7353 mit den Beschlussempfehlungen und den Berichten der Ausschüsse gemäß § 15 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung, vor. Die Fraktionen AfD und BÜNDNISGRÜNE haben Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist falsch! Das habe ich nicht beantragt! – Heiterkeit Die Linke) – Bei mir steht das eindeutig. (Laura Stellbrink, SPD: Nein, die AfD hat das beantragt! – Zuruf: Nein, das BSW! – Weitere Zurufe) – Wenn Sie das nicht wollen, dann hat es halt nur die AfD Aussprachebedarf beantragt. Hoyerswerda mit 30 000 Einwohnern verfügt nur über eine Grundschule, die das Zweisprachige anbietet. Es gibt keine Oberschule und kein Gymnasium, das das anbietet. Die Schüler, die in eine weiterführende Schule gehen, können nach Bautzen fahren, 50 Kilometer weit weg von Hoyerswerda. Ich frage mich: Wie soll das alles umgesetzt werden? Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, warum diese Verpflichtungen nicht festgesetzt wurden. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke, Frau Schwietzer. Gibt es weiteren Redebedarf in den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich diesen Änderungsantrag in der Drucksache 8/7452 zur Abstimmung. Bei Zustimmung zu diesem Änderungsantrag bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag nahezu einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, ich stelle die Drucksache 8/4878 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Berichte der Ausschüsse – 8/7353 (Laura Stellbrink, SPD: Es geht nicht darum, dass wir das nicht wollen! Die AfD hat es beantragt!) Ich kann nur das sagen, was mir der Ausschuss vorgelegt hat. Die Fraktion AfD hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in der Drucksache 8/3501 mit dem Thema „Waldumwandlung für Photovoltaik ausschließen“ angekündigt. Weiterhin hat die Fraktion AfD Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Antrag in der Drucksache 8/4023, mit dem Thema „Energiepartnerschaft im Bereich Kernenergie zwischen Sachsen, Tschechien und Polen statt Windräder im ländlichen Raum“ angekündigt. Die Fraktion BSW hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport zum Antrag in der Drucksache 8/5935 mit dem Thema „Stand der resilienten öffentlichen Wasserstoffinfrastruktur“ angekündigt. Zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in der Drucksache 8/6478 mit dem Thema „Flächenfraß durch Photovoltaik-Anlagen stoppen – Landwirtschaft erhalten und Nahrungsmittelerzeugung sicherstellen“ hat die Fraktion AfD Aussprachebedarf angemeldet. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion. Je Beschlussempfehlung stehen davon jedoch nur maximal 3 Minuten zur Verfügung. Ich erteile nun der Fraktion AfD zu der Drucksache 8/3501 für jeweils 3 Minuten das Wort. Bitte, Herr Abg. Heller.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Das Anliegen, unsere sächsischen Wälder vor der Zerstörung zu bewahren, ist völlig richtig. Ein Wald kann entweder Erholungs- und Lebensraum oder eine Industriefläche zur Energiegewinnung sein. Beides zusammen geht nicht. Unser Änderungsantrag weitet genau diesen Schutz aus. In unseren Wäldern müssen wir neben den Solarparks auch den Bau von Windrädern verhindern. Der Änderungsantrag von CDU und SPD ist jedoch – salopp gesagt – ein Schaufensterantrag. Wieder einmal wird man die Verantwortung auf den Bund abschieben, anstatt die unkomplizierten und schnellen Hebel auf Landesebene zu nutzen. Der Freistaat besitzt die Eingriffsregelung als geeignetes Instrument, das haben wir uns in der Anhörung dementsprechend schon anhören dürfen. Die gängige Praxis – gerade bei Waldumwandlungen – fordert nur einen geringen Einsatz bzw. einen Ersatz von rund 0,3 Hektar Neuwald pro Hektar Eingriffsfläche. Das ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Um ausgerechnet den ökologischen Schaden auszugleichen, wäre ein sächsischer Flächenausgleich von einem Verhältnis 1 : 3 geboten. Durch diese Verpflichtung zur Neupflanzung von Ersatzwald steigen auch die Ausgleichskosten für die Investoren massiv an. Wenn der Eingriff im Wald sachgerecht bezahlt werden muss, lohnt es sich für den Projektentwickler nicht mehr. Bemerkenswert ist an dieser Stelle noch einmal die eklatante Doppelmoral von CDU und SPD. Sie lehnen Photovoltaik im Wald mit ein paar Ständern und Platten ab und warnen pathetisch vor „massiven Zerstörungen von Ökosystemen, Dienstleistungen durch Photovoltaik“. Zugleich haben Sie aber die Voraussetzungen dafür geschaffen, um im sächsischen Wald Tausende Tonnen schwere Betonfundamente, breite Rodungsschneisen und 250 Meter hohe Stahltürme für Windkraftanlagen zu errichten. Das ist umweltpolitischer Irrsinn, meine Damen und Herren. Wir werden den Antrag der Minderheitskoalition ablehnen und dem GRÜNEN-Antrag zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Heller. Gibt es Redebedarf bei den anderen Fraktionen? – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Günther, bitte (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: PV im Wald ist unter Klimaschutzaspekten komplett ineffizient, auch was die Wirksamkeit für Energieerzeugung anbelangt, weil dort regelmäßig Flächenausgleich eins zu eins zu erfolgen hat. Diese Ausgleichsflächen sind dann auch die, auf die man gleich die PV-Anlagen packen könnte. Deshalb dieser Antrag. Anders ist es allerdings bei Windkraft, weil bei Windkraft die Wirksamkeit eine ganz andere ist, und hierbei reden wir auch von Wind über Wald. (Lachen AfD) Gleichzeitig geht es darum, die Öffnung von Wald für Wind weitgehend einzuschränken. Auch dafür haben wir hier im Freistaat Sachsen Regeln geschaffen, damit es nur dort, wo es fachlich vertretbar ist, vorkommt. Deshalb: Wenn Sie hier an die Wand malen, wie das unsere ganzen Wälder bedroht, dann würde ich Sie bitten, uns eine Statistik vorzulegen – die hilft ja manchmal. Bringen Sie uns einmal die Hektarzahlen, die hier für Windkraft verwendet werden! Setzen Sie diese einmal in Relation zum Wald, den wir hier in Sachsen haben! Dann wird es Ihnen schwerfallen, die vielen Nullen nach dem Komma aufzuzeigen. Das ist eine absolute Nonsens-Debatte von Ihnen, das möchte ich klarstellen. Zu Ihrem anderen Antrag, zur Partnerschaft mit der Kernkraft, möchte ich Folgendes kurz erklären: Wir alle reden davon, dass wir preiswerten Strom brauchen und die Energiepreise zu hoch sind. (Zuruf Jan-Oliver Zwerg, AfD) Die Forderung nach Kernkraft ist das komplette Gegenteil; denn Energie lässt sich kaum teurer erzeugen als mit Kernkraft. Diesbezüglich müssten Sie sich einigen, was Sie wollen: billigen Strom oder Kernkraft. Nur, damit Sie es verstehen: Wir kommen aus einer Welt mit Braunkohlekraftwerken, mit Kernkraft und allem. Die haben, wenn Sie sich eine Statistik vorstellen, Strom erzeugt, und es schwankt, je nach Bedarf, im Laufe des Tages, und das hat man mit Gaskraft gemacht. Jetzt haben wir Erneuerbare, die diesen ganz breiten Streifen bilden, und Kernkraft können Sie nicht hoch- und herunterfahren. Deshalb macht man das mit Gas. Wenn Sie aber wieder in die Kernkraft einsteigen wollen, weil Sie die nicht hoch- und herunterfahren können, dann haben Sie einen dicken Balken Kernkraft drin. Wenn es das Teuerste ist, dann verdrängt das den billigen Strom aus Erneuerbaren und macht deshalb zwingend den Gesamtstrom teuer. Das ist eine einfache Rechnung. Deshalb macht das auch niemand. Daher ist Ihr Antrag völliger Schwachsinn. Ich freue mich über die Zustimmung zu unserem Antrag zu PV im Wald. Die anderen beiden von Ihnen kann man nur ablehnen. Vielen Dank. – Den Rest gebe ich zu Protokoll. Das sind jetzt 4 Minuten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke. Wir hörten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Günther. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Frau Abg. Klemm.

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Ina Klemm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in aller Kürze sagen, dass wir als Koalitionsparteien dem Antrag der GRÜNEN mit den Änderungen der CDU/SPDKoalition zustimmen werden. Dem Antrag der AfD zu den PV-Anlagen, dem generellen Verbot der PV-Anlagen, werden wir nicht zustimmen. Die Begründung und Details werde ich zu Protokoll geben. (Beifall CDU – Oh-Rufe AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Klemm für die CDU-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit erteile ich jetzt der Fraktion AfD zur Drucksache 8/4023 für 3 Minuten das Wort. Bitte schön, Herr Abg. Zwerg.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Günther, wissen Sie, was Regelstäbe sind? (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Ich glaube, nicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Sie nun gar nicht, Herr Lippmann – bei allem Respekt –; nicht an dieser Stelle. (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Kernkraftwerke können selbstverständlich geregelt werden. Deshalb wird das in anderen Ländern der Welt auch so gemacht. Das ist ja dasselbe Lied, das Herr Günther immer singt: der billige Strom aus erneuerbaren Energien – (Heiterkeit) – sehr witzig. Ich sage es noch einmal: Rechnen Sie bitte alles dazu! Das habe ich hier schon zwanzigmal erzählt. Sie schnallen das nicht. Sie wollen es nicht schnallen. Aber die Realität holt Sie schon noch ein. Meine Damen und Herren! Die deutsche Energiewende ignoriert das Einmaleins der Marktwirtschaft – ganz klar. Ein Gut hat nur dann einen positiven Wert, wenn es zur richtigen Zeit am richtigen Ort und in der richtigen Menge verfügbar ist, also einen konkreten Bedarf deckt. Genau das leistet die Kernenergie. Windenergieanlagen hingegen bieten physikalisch nur unzuverlässigen Zufallsstrom. Meine Damen und Herren! Wenn Flaute herrscht, schlittern wir in die Importabhängigkeit. Wir müssen französischen Atomstrom oder jetzt noch tschechischen Kohlestrom zu Spitzenpreisen zukaufen. So sieht es aus. Wenn es stürmt, schlittern wir in die Überflussexportabhängigkeit und müssen wertlosen Ramschstrom in ausländische Netze drücken und dafür teuer bezahlen. Am 01.05.2026 mussten wir dem Ausland bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde hinterherwerfen. Eine moderne Industrienation braucht zuverlässige Energie in Massen, keine Experimente mit Zufallstechnologien aus dem vorletzten Jahrhundert. Herr Günther, Sie sind wahrscheinlich noch mit den Windmühlen, die Korn gemahlen haben, aufgewachsen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren! Da die Koalition die Kernenergie blockiert, muss man zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaft wenigstens strategische Energiepartnerschaften mit unseren Nachbarn abschließen, die nicht ganz so dumm wie die Deutschen sind und eine vernünftige Energiepolitik betreiben. Wir sollten uns dort um eine Energiepartnerschaft bemühen. Herr Söder in Bayern hat es ein wenig probiert. Was Herr Söder kann, kann Herr Kretschmer schon lange, nehme ich mal an. Also: Gehen Sie rein, verhandeln Sie, probieren Sie etwas, gehen Sie an die Bundesregierung ran! Energiepartnerschaft ist eine wunderbare Sache. Auf geht’s! Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Zwerg. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wenig ist es wieder eine Scheindebatte. Natürlich ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit total sinnvoll. Reden wir über Netze, reden wir über Versorgungssicherheit, über Wasserstoff, über alles Weitere – aber mit Sicherheit doch nicht über Kernkraft. Das Thema ist schon längst abgeschlossen. Wir haben den Atomausstieg längst vollzogen. Wir können jetzt keine Energiepartnerschaft eingehen, die in irgendeiner Art und Weise Bundesrecht aushebelt. Sie vermischen die Debatte wieder einmal mit der Akzeptanz für die Windenergie. Diese führen Sie sehr gerne. Sie treiben sie auch immer weiter voran, was die Akzeptanz nicht besser macht, sondern immer schlechter. Wir als Landtag haben bereits letztes Jahr die Ertragsziele nach unten gesetzt und die Beteiligungen nach oben gefahren. Das sind die Möglichkeiten, die wir als Freistaat haben, um die Akzeptanz zu steigern und die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Diese Scheindebatte, die wir hier über Kernkraft in Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien führen, ist nichts, was eine Mehrheit finden sollte. Deshalb lehnen wir den Antrag weiterhin ab. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Pfeil. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Staatsminister von Breitenbuch ergreift das Wort; bitte schön. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe die Rede zu Protokoll. (Beifall CDU und SPD) Ich möchte jedoch ganz kurz den GRÜNEN meinen Respekt zollen; denn letztlich ist das Ganze – man darf Wald roden, um PV-Anlagen zu bauen – durch Herrn Habeck hineingekommen. Dieser Überschwang wird jetzt korrigiert. Das selbst mit dem Antrag zu korrigieren, finde ich erst einmal honorig. Dafür möchte ich mich bedanken; denn auch ich halte es für seltsam, wenn im Wald gerodet wird, um PV-Anlagen zu bauen. Diese Möglichkeit wird damit jetzt ausgeschlossen. Das erfreut uns; denn wir brauchen die Wälder in Sachsen. Danke. (Beifall CDU – Zuruf AfD: Windkraft macht es besser!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister von Breitenbuch. Da kein weiterer Aussprachebedarf zu diesem Punkt besteht, erteile ich der Fraktion BSW zur Drucksache 8/5935 für 3 Minuten das Wort; Herr Abg. HentschelThöricht.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz kurz: Wir hätten uns gewünscht, dass über den Stand der resilienten öffentlichen Wasserinfrastruktur berichtet wird, wie es im Entschließungsantrag zum Haushalt vorgesehen war. Das ist nicht der Fall, aber aufgrund der Zeit gebe ich meine Rede ebenfalls zu Protokoll. (Beifall BSW und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Hentschel-Thöricht. Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Koalition sind an dem Thema dran, das zeigt der Entschließungsantrag. Wir haben es im Ausschuss gesagt: Ihr Antrag bringt keinen zusätzlichen Nutzen, und aus verwaltungsökonomischen Gründen sehen wir vom Berichtsantrag ab. Den Rest meiner Rede gebe ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zu Protokoll. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Wähner. Besteht zu diesem Punkt weiterer Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit erteile ich der Fraktion AfD zur Drucksache 8/6478 für 3 Minuten das Wort. Wer von der AfD-Fraktion möchte sprechen? – Herr Abg. Dornau, bitte.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Unsere Bauern stehen mit dem Rücken an der Wand. Während die heimische Lebensmittelproduktion unrentabel gemacht wird, treiben die Altparteien einen beispiellosen Raubbau voran. Der PV-Boom zerstört unsere Landwirtschaft, verarmt den Steuerzahler und füllt die Taschen der Ökoabsahner. Weil Solarparks auf Äckern teilweise dreißigmal lukrativer sind als der Getreideanbau, fluten immer öfter finanzstarke Spekulanten den Markt. Sie treiben die Pachtpreise oft auf über 3 000 Euro pro Hektar hoch. Das ist der Todesstoß für unsere sächsischen Familienbetriebe. Und wofür das Ganze? Die Solar-Lobby jubelt aktuell in den Medien, Deutschland hätte seit 2020 angeblich 20 Milliarden Euro durch PV-Strom an Energieimporten eingespart. Verschwiegen wird jedoch, dass wir dafür im selben Zeitraum über 60 Milliarden Euro an EEG-Subventionen aufbringen mussten. Das ist ein gigantisches und absurdes Minusgeschäft von 40 Milliarden Euro. Weil dieser unbrauchbare Chaos-Strom an der Börse immer öfter völlig wertlos ist, kollabiert das EEG-Konto. Der Bund musste allein 2024 und 2025 jeweils über 15 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuermilliarden zuschießen, um dieses Defizit auszugleichen. Der Löwenanteil dieser Steuergelder fließt direkt in die Absicherung fetter Solarrenditen auf Kosten der Bürger. Wir erleben die staatlich subventionierte Einstellung unserer Landwirtschaft für die Produktion von Ramschstrom und Elektromüll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich dachte, „Chaos-Strom“!) Wer es nicht glaubt, sollte sich die Börsenstrompreise von Anfang Mai einmal anschauen. Wir mussten dem Ausland teilweise 50 Cent pro Kilowattstunde für die Entsorgung des überschüssigen Solarstroms hinterherschmeißen. Die CDU schaut diesem Ruin unserer Bauern tatenlos zu und adelt das Ganze zynisch als Diversifizierung. Wir sagen ganz klar: Auf unsere Äcker gehören Lebensmittel, keine Siliziumplatten. PV-Anlagen können auf Dächern oder versiegelten Flächen gebaut werden, aber gefälligst subventionsfrei und auf eigenes wirtschaftliches Risiko, statt am staatlichen Tropf. Auf unseren wertvollen Kulturlandschaften haben sie jedenfalls nichts verloren. Vertreiben wir die Spekulanten von den Feldern! Und ich sage Ihnen ganz klar: Ackerland in Bauernhand. Ich bitte daher um Ablehnung der Beschlussempfehlung und die Annahme unseres Antrages. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dornau. Besteht weiterer Redebedarf von anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Fraktionen, ob sie zu den jeweiligen Beschlussempfehlungen Einzelabstimmungen begehren? – Zu welcher, bitte? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Zu allen!) – Zu allen, gut. Es wird also Einzelabstimmung begehrt. Wir stimmen ab über die Drucksache 8/7353 und die unter Ziffer 7 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 8/3501. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wird diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt. Wir stimmen ab über die in Drucksache 8/7353 unter Ziffer 10 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/4023. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diesem Antrag entsprechend zugestimmt. Erklärungen

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Ina Klemm CDU

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift ein wichtiges Thema auf: den Schutz unserer Wälder und die Frage, wo der weitere Ausbau der Photovoltaik sinnvoll erfolgen soll. Für uns als Koalition ist klar: Waldflächen sind wertvolle Lebensräume, wichtige CO -Speicher und unverzichtbar für den Natur- und Klimaschutz. Deshalb sollte die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Wald nach Möglichkeit vermieden werden. Gleichzeitig stehen wir zu den Zielen des Ausbaus der erneuerbaren Energien und zur Energiewende. Allerdings greift die Forderung nach einem pauschalen landesrechtlichen Verbot zu kurz. Nach der geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an einem solchen Landesverbot. Wenn wir Photovoltaik auf Waldflächen wirksam ausschließen wollen, dann müssen die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden. Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag einen rechtssicheren und zugleich wirksamen Weg vor. Sachsen soll sich beim Bund für entsprechende Gesetzesände- (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Beschlussempfehlung, nicht Antrag! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Beschlussempfehlung!) – Der Beschlussempfehlungen ist zugestimmt. Verlangt das BSW ebenso eine Einzelabstimmung? – Ja. Wir stimmen ab über die in Drucksache 8/7353 unter Ziffer 1 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport zum Antrag der Fraktion BSW in Drucksache 8/5935. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/7353 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/6478. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wird dieser Beschlussempfehlung dem Antrag entsprechend zugestimmt. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht bereits durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Laura Stellbrink, SPD: Super!) zu Protokoll rungen einsetzen. Darüber hinaus sollen versiegelte und vorbelastete Flächen weiterhin Vorrang für den Ausbau der Photovoltaik haben. Landeseigene Waldflächen sollen für PV-Anlagen ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig bekennen wir uns ausdrücklich zur Waldmehrung und Wiederbewaldung sowie zu einer konsequenten Prüfung von Alternativstandorten. Damit verbinden wir den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz unserer Wälder und schaffen eine tragfähige Grundlage für beides. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/3501, zum Thema „Waldumwandlung für Photovoltaik (PV) ausschließen“ sowie der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD sind am 11. Juni 2026 im AUL behandelt worden. Dort habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Seither haben wir keine neuen Erkenntnisse erlangt, sodass unsere Position auch weiterhin eindeutig ist. Dennoch möchte ich hier noch einmal auf die wesentlich Kernaussagen zu sprechen kommen: Der § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde durch die Ampel und Bundeswirtschaftsminister Habeck so geändert, dass unter anderem die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Erzeugung erneuerbarer Energie zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt wurden, weil sie der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Diese aktuell gültige Regelung führt dazu, dass gewachsene Waldflächen in Flächen für PV-Anlagen umgewandelt sowie dafür gerodet werden können. Forstfachlich wie ökologisch ist das nicht sinnvoll und würde nach sächsischem Landesrecht regelmäßig abgelehnt. Aber hierbei gilt Bundesrecht und unsere Behörden haben leider keine Möglichkeiten, entsprechende Anträge abzulehnen. Wie ich schon im Ausschuss betont habe, stehen PV-Anlagen statt Wald den Zielen des sächsischen Waldgesetzes diametral entgegen. Deswegen sind die Regierungsfraktionen und auch ich selbst gegen die Errichtung von PV-Anlagen im Wald; denn die obersten Ziele im Sächsischen Waldgesetz sind aus guten Gründen der Walderhalt und die Waldmehrung. Der Wald hat mit seinen vielfältigen Ökosystemleistungen für die heutige wie die zukünftige Gesellschaft eine große Bedeutung. Er ist wichtig für die Biodiversität, schützt den Boden, sorgt für Trinkwasser und ist für unsere Bürgerinnen und Bürger ein unentbehrlicher Erholungsraum. Besonders zu betonen ist, dass er nachhaltig den heimischen, nachwachsenden Rohstoff Holz liefert. Und die Sachsen lieben ihre Wälder. Nicht zuletzt spielt das gesamte Ökosystem Wald einschließlich des Waldbodens eine wichtige Rolle im Klimaschutz. Zum einen als lebender Kohlenstoffspeicher und zum anderen durch die Festlegung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten sowie im Wege der Substitution von klimaschädlichen Materialien durch Holz. Deswegen ist jedwede Waldumwandlung grundsätzlich immer kritisch zu prüfen. Aus diesen Gründen wollen wir mit einer Bundesratsinitiative beim Bundesgesetzgeber erreichen, dass der Abwägungsvorrang in § 2 EEG für Photovoltaikanlagen im Wald gestrichen wird. Sobald die bundesrechtlichen Vorgaben für die Errichtung von PVA im Wald in unserem Sinne geändert worden sind, werden wir für die zuständigen Behörden einen ermessensleitenden Erlass zur Waldumwandlung nach streng forstfachlichen Kriterien erarbeiten. Im besten Fall werden die sinnvollen und notwendigen Anforderungen an eine Waldumwandlungsgenehmigung einschließlich der verbindlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen dazu führen, dass es keine PVA im Wald geben wird. In diesem Zusammenhang werden wir darauf hinwirken, Regelungen zur Waldumwandlung für die Genehmigungsbehörden möglichst nachvollziehbar zu konkretisieren. Wir werden zudem, wie schon bisher, auf landeseigenen Waldflächen keine PV-Anlagen errichten. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, uns für die gesetzlich geforderte Wiederbewaldung einzusetzen, insbesondere auf den Schadflächen aller Waldeigentumsarten. Darüber hinaus bleibt das Ziel die Waldmehrung insgesamt. Gerade deshalb müssen wir mit unseren Flächen verantwortungsvoll umgehen. Darin stimmen Waldbesitzer und Forstleute vollständig überein. Der Wald ist uns eine Herzensangelegenheit. Und das bleibt auch so.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Manchmal sagt die Ablehnung eines Antrags mehr aus als jede Antwort der Staatsregierung. Heute ist solch ein Fall. Wir haben keinen Millionenfonds beantragt. Wir haben keine neue Behörde gefordert, wir wollten lediglich einen Bericht. Einen Bericht darüber, was aus einem Beschluss geworden ist, den CDU, SPD, GRÜNE und Linke selbst gefasst haben. Eigentlich sollte man meinen, dass eine Regierung, die etwas umgesetzt hat, kein Problem damit hat, darüber zu berichten. Doch genau das verweigern Sie heute. Und das wirft zwangsläufig Fragen auf. Denn wenn etwas passiert wäre, könnte man es doch aufschreiben. Wenn Maßnahmen umgesetzt worden wären, könnte man sie doch benennen. Wenn Fortschritte erzielt worden wären, könnte man sie doch darstellen. Aber stattdessen lehnen Sie sogar einen simplen Berichtsantrag ab. Das lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder wissen Sie selbst nicht, was aus Ihrem eigenen Beschluss geworden ist. Oder es ist so wenig passiert, dass man lieber gar nicht darüber spricht. Beides wäre gleichermaßen erschreckend. Dabei reden wir nicht über irgendein Randthema. Wir reden über die Wasserversorgung, über die Grundlage jeder Krisenvorsorge. Über die Frage, ob Krankenhäuser, Pflegeheime, Feuerwehren und die Bevölkerung auch bei Stromausfällen, Naturkatastrophen oder anderen Krisen zuverlässig versorgt werden können. Genau deshalb haben CDU, SPD, GRÜNE und Linke selbst erklärt, dass eine resiliente Wasserinfrastruktur prioritär umgesetzt werden soll. Doch heute wollen dieselben Fraktionen nicht einmal mehr Auskunft darüber geben, was daraus geworden ist. Das ist schon bemerkenswert. Erst große Überschriften produzieren, dann große Beschlüsse fassen. Und wenn die Opposition nach den Ergebnissen fragt, wird gemauert. Die CDU-SPD-Minderheitsregierung, getragen von LINKEN und Grünen, versteckt sich einmal mehr. Gemeinsam verweigern Sie dem Parlament selbst die einfachste Form der Kontrolle: die Frage nach dem Stand der Umsetzung. Wer Transparenz ablehnt, obwohl er angeblich gute Arbeit geleistet hat, macht sich nicht glaubwürdiger. Sondern unglaubwürdiger. Für uns bleibt deshalb der Eindruck: Beim Thema resiliente Wasserinfrastruktur wurde viel angekündigt, aber offenbar viel zu wenig geliefert. Sonst hätten Sie einem Bericht wohl kaum zustimmen müssen.

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Ronny Wähner CDU

Dem Anliegen des vorliegenden Antrags der BSW-Fraktion kann ich mich und kann sich auch meine Fraktion grundsätzlich anschließen. Mehr noch: Die Bedeutung einer sicheren und resilienten Wasserversorgung dürfte in diesem Hohen Hause unstrittig sein. Wasser ist eine zentrale Grundlage der Daseinsvorsorge. Gerade jetzt, in dieser Hitzewelle, wird das mehr als deutlich. Aber weil uns das alles bereits klar ist, verweist die Antragstellerin nicht zufällig auf einen Entschließungsantrag der Koalition, Drucksache 8/3274; denn darin haben wir die Staatsregierung bereits beauftragt, Maßnahmen zur Schaffung einer resilienten öffentlichen Wasserinfrastruktur prioritär umzusetzen. Dieser Entschließungsantrag macht deutlich: Die Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und die Staatsregierung mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen beauftragt. Vor diesem Hintergrund schafft der vorliegende Berichtsantrag der BSW-Fraktionen keinen zusätzlichen inhaltlichen Mehrwert. Statt konkrete Maßnahmen voranzubringen, verlangt er vor allem die Erstellung eines umfangreichen Berichts mit zahlreichen Detailangaben. Dies würde – auch aufgrund des zeitigen Berichtsdatums vom 1. Oktober – völlig unnötigerweise zusätzliche personelle und administrative Ressourcen in den Fachressorts und nachgeordneten Behörden binden. Ich kann nicht erkennen, wie das einen Fortschritt für die Versorgungssicherheit bewirken soll. Die CDU-Fraktion setzt auf die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen statt auf zusätzliche Berichtspflichten. Gerade in Zeiten hoher Belastungen der Verwaltung gilt es, unnötige Bürokratie zu vermeiden und vorhandene Kapazitäten auf die tatsächliche Umsetzung von Projekten und Investitionen zu konzentrieren. Der Antrag fordert im Wesentlichen eine Evaluation eines bereits laufenden Arbeitsprozesses und verursacht damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand, obwohl die Staatsregierung aufgrund des bestehenden Landtagsauftrags bereits tätig ist. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Wer die Resilienz unserer Wasserinfrastruktur stärken will, sollte dafür sorgen, dass die Verwaltung ihre Kapazitäten für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen hat. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

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Ina Klemm CDU

Die AfD begründet ihren Antrag mit der Sorge, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen zunehmend landwirtschaftliche Nutzflächen verdrängen und damit die Nahrungsmittelproduktion gefährden. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Landwirtschaftliche Flächen sind eine wertvolle und begrenzte Ressource. Deshalb müssen wir sorgfältig darauf achten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Der Antrag der AfD schlägt jedoch den falschen Weg ein. Ein generelles Moratorium für Freiflächen-Photovoltaik und die Aufhebung der sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung würden den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich behindern. Gerade in Zeiten steigenden Energiebedarfs und zur Erreichung unserer Klimaziele können wir auf die Photovoltaik als wichtigen Bestandteil eines ausgewogenen Technologiemixes nicht verzichten. Zudem bestehen bereits bundesrechtliche Vorgaben und raumordnerische Instrumente, um Flächenkonflikte zu steuern. Mit Agri-Photovoltaik eröffnen sich darüber hinaus Möglichkeiten, Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung sinnvoll miteinander zu verbinden. Für viele Betriebe bietet dies zusätzliche wirtschaftliche Stabilität und stärkt ihre Resilienz. Der Antrag setzt auf pauschale Verbote statt auf eine ausgewogene Abwägung von Landwirtschaft, Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Ablehnung des Antrags der AfD. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – /7354 Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 30. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 25. Juni 2026, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. sen. (Schluss der Sitzung: 00:04 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 8/6142 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Bachmann, Peter (AfD) x Beger, Mario (AfD) x Löser, Berger, Matthias (fraktionslos) x Biebrach, Ines (BSW) x Mayer, Böhme, Ralf (BSW) x Meier, Braukmann, Martin (AfD) x Breitenbuch v., Georg-Ludwig (CDU) x Clemens, Conrad (CDU) x Dierks, Alexander (CDU) x Nagel, Dietz, Katja (AfD) x Dornau, Jörg (AfD) x Dringenberg Dr., Volker (AfD) x Dulig, Martin (SPD) x Dünzel, Jonas (AfD) x Eisenblätter, Gerald (SPD) x Pallas, Eppinger Dr., Sven (CDU) x Panter, Exner, Hajo (AfD) x Patt, Firmenich, Iris (CDU) x Penz, Flemming, Ingo (CDU) x Fritzsche, Oliver (CDU) x Pfau, Gahler, Torsten (AfD) x Gasse, Holger (CDU) x Pfeil, Gebhardt, Rico (Die Linke) x Gemkow, Sebastian (CDU) x Pohle, Gerold, Andreas (AfD) x Prantl, Gockel, Sandra (CDU) x Recke, Golombek, Roman (AfD) x Gumprecht, Heiko (AfD) x Ritter, Günther, Wolfram (BüGrü) x Rost, Hartmann, Christian (CDU) x Hartmann, Stefan (Die Linke) x Heinz, Andreas (CDU) x Heller, Tobias (AfD) x Hentschel, Holger (AfD) x Hentschel-Thöricht, Jens (BSW) x Hitzig, Felix (CDU) x Homann, Henning (SPD) x Huhn Dr., Ingolf (BSW) x Hütter, Carsten (AfD) x Jentsch, Elaine (CDU) x Jost, Martina (AfD) x Keiler Dr., Joachim Michael (AfD) x Keller, Tobias (AfD) x Kirste, Thomas (AfD) x Klemm, Ina (CDU) x Klepsch, Barbara (CDU) x Knebel, Uta (BSW) x Unger, Koch, Sophie (SPD) x Urban, Köpping, Petra (SPD) x Voigt, Kretschmer, Michael (CDU) x Voigt, Kromer Dr., Frank (CDU) x Kuge, Daniela (CDU) x Kühne, Jörg (AfD) x Kuhnert, Roberto (AfD) x Kupke, Ronny (BSW) x Kuppi, Lars (AfD) x Lang, Simone (SPD) x Lange, Ulf Günter (BSW) x Leithoff, Susan (CDU) x Lippmann, Valentin (BüGrü) x Zwerg, Jastimmen: 60 Neinstimmen: 53 Stimmenthaltungen: 1 Gesamtstimmen: 114 Anlage Abstimmung am 24.04.2026 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Löffler, Jan (CDU) x Thomas (BüGrü) x Maicher Dr., Claudia (BüGrü) x Norbert (AfD) x Katja (BüGrü) x Melcher, Christin (BüGrü) x Modschiedler, Martin (CDU) x Moncsek, Mike (AfD) x Juliane (Die Linke) x Neuhaus-Wartenberg, Luise (Die Linke) x Nguyen, Nam Duy (Die Linke) x Nicolaus, Kerstin (CDU) x Nowak, Andreas (CDU) x Österle, Arthur (AfD) x Albrecht (SPD) x Dirk (SPD) x Peter Wilhelm (CDU) x Romy (AfD) x Peschel, Frank (AfD) x Janina (BSW) x Pfeifer, Daniela (CDU) x Juliane (SPD) x Piwarz, Christian (CDU) x Ronald (CDU) x Thomas (AfD) x Eric (BSW) x Richter, Lutz (BSW) x Kay (CDU) x Wolf-Dietrich (CDU) x Rudolph, Bernd (BSW) x Rudolph, Nico (BSW) x Saborowski, Ines (CDU) x Schaper, Susanne (Die Linke) x Scheibe Prof. Dr., Jörg (BSW) x Schiemann, Marko (CDU) x Schmidt, Jörg (CDU) x Schmidt, Thomas (CDU) x Schreyer, Timo (AfD) x Schubert, Franziska (BüGrü) x Schwietzer, Doreen (AfD) x Standke, René (AfD) x Steiner, Jessica (CDU) x Stellbrink, Laura (SPD) x Thumm, Thomas (AfD) x Trompter, Tina (CDU) x Ulbricht, Rick (CDU) x Tom (CDU) x Jörg (AfD) x Doreen (BSW) x Sören (CDU) x Wähner, Ronny (CDU) x Weinrich, Stephan (CDU) x Wendt, André (AfD) x Wiedeburg, Ferdinand (AfD) x Wiesner, Alexander (AfD) x Winter, Marko (AfD) x Wippel, Sebastian (AfD) x Wurzler, Lars (BSW) x Zickler, Hans-Jürgen (AfD) x Jan-Oliver (AfD) x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet 01067 Dresden abrufbar unter www.landtag.sachsen.de

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