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Valentin Lippmann

GRÜNE 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Hochverehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für uns BÜNDNISGRÜNE ist unumstößlich klar: Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts verloren, und sie haben auch keine Waffen legal zu besitzen. Illegal auch nicht, aber das ist eine Frage des Strafrechts. Das ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Deswegen bin ich froh, dass der Innenminister die zwei Erlasse herausgegeben hat, über die die AfD heute die ganze Zeit hetzt. Das hat ehrlicherweise zu lange gedauert, aber es wäre ein fataler Schritt, diese nun wieder zurückzunehmen. Bekanntermaßen – wir haben es vorhin erlebt – habe ich mit dem Innenminister häufiger einmal Differenzen. Aber wo ich keine Differenz mit ihm habe, ist bei seinem konsequenten Vorgehen gegen Verfassungsfeinde (Thomas Thumm, AfD: Gegen die AfD!) gerade im Bereich des Rechtsextremismus. Gerade solche Maßnahmen sind in Sachsen viel zu lange nicht angefasst worden. Deswegen ist es richtig, wichtig und gut, dass Armin Schuster genau dieses Thema jetzt mit den Erlassen angegangen ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht schauen wir uns doch noch einmal ein bisschen die Lage an, zunächst zum Waffenrecht. Anders als Sie behaupten, ist Waffenbesitz in Deutschland kein schrankenloses Grundrecht. Das ist vielleicht erst einmal etwas, was Sie akzeptieren sollten. Wir sind im Gefahrenabwehrrecht – das ist vorhin ausgeführt worden –, bei dem es auch um diesen besonderen Teil geht, um die Frage der Zuverlässigkeit. Diesbezüglich gibt es mittlerweile einen ganz klaren Konsens: Jemand, der sich extremistisch betätigt, kann nicht zuverlässig sein, was Waffen angeht. Das ist vollkommen logisch. Wenn man das einmal grundsätzlich überlegt, was der Kerngedanke einer wehrhaften Demokratie ist, nämlich Extremisten zu bekämpfen, dann gebe ich denen doch nicht noch legal Waffen. Deshalb gilt: Wer Extremist ist, kann keine Waffen haben. Wer Verfassungsfeind ist, darf keine Waffen haben. Das ist der Grundgedanke des Waffenrechts. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und vereinzelt Die Linke) Das Problem haben Sie übrigens im Waffenrecht noch an ganz anderen Stellen. Sie haben noch ganz andere Gründe, warum Sie Waffen nicht haben dürfen, da können Sie ganze Strafkataloge durchschauen. Wenn sie entsprechend verurteilt wurden, dürfen sie keine Waffen tragen. Das geht hin bis zur persönlichen Eignung, psychischen Eignung und Ähnliches. (Sebastian Wippel, AfD: Völlig zu Recht!) Es ist das Normalste der Welt, dass man den legalen Zugang zu Waffen in einem demokratischen Rechtsstaat so legitimiert, dass ich quasi Verfassungsfeinden nicht noch die Instrumente in die Hand gebe, legal an Waffen zu kommen und möglicherweise die Demokratie zu stürzen. Von daher habe ich überhaupt kein Problem damit, dass man im Waffenrecht konsequent vorgeht. Es hat übrigens lange gedauert, ehe die Annahme der Regelunzuverlässigkeit in dieser Form im Bundeswaffenrecht – und es ist ein Bundesrecht, das ist schon mehrfach ausgeführt worden – überhaupt zutage getreten ist. Diese Änderung war richtig und wichtig, denn seitdem ist es möglich, das, was der Innenminister mit dem Erlass bezweckt hat, tatsächlich umzusetzen. Wir kommen zu Punkt 2. Sie behaupten permanent: Ich war einmal bei einer AfD-Veranstaltung, und dann nimmt mir die untere Waffenbehörde die Waffe weg. Wir hatten im letzten Plenum, Herr Wippel, schon einmal eine Diskussion über die Frage, was eine Regelvermutung und was ein Anhaltspunkt ist. Genau darum geht es hier. Das ist maximal ein Anhaltspunkt. Das Waffenrecht regelt eine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Die können Sie immer noch widerlegen, wenn die Waffenbehörde kommt und sagt: Moment mal, Sie waren offenbar mehrfach bei extremistischen Veranstaltungen oder Sie sind Mitglied der AfD. Dann können Sie immer noch sagen: Aber ich persönlich bin überzeugter Demokrat und stehe dafür mit all meiner Kraft ein. Dann können Sie diese Regelvermutung, die auf Anhaltspunkten basiert, jederzeit widerlegen. Das ist in diesem speziellen Gefahrenabwehrrecht üblich. (Sebastian Wippel, AfD: Da bin ich mal gespannt!) Solche Regelungen haben Sie auch im Glücksspielrecht und in sehr vielen anderen Regelungen. Jetzt tun Sie bitte nicht so, als wären das Gesetze, die man gegen die AfD geschrieben hat! Es gibt genügend andere, die darüber jammern könnten, dass sie davon betroffen sind. Sie sitzen jedoch nicht im Landtag. Es ist auch kein Generalverdacht, wie es gerade insinuiert wird. Er richtet sich eben nicht pauschal gegen Jägerinnen und Jäger oder Sportschützen, sondern er richtet sich gegen die Verfassungsfeinde unter den Jägerinnen und Jägern und gegen die Verfassungsfeinde unter den Sportschützinnen und Sportschützen. Wenn sich plötzlich alle bei diesem Erlass angesprochen fühlen, macht mir persönlich eher Sorgen, wer sich offenbar selbst mittlerweile als extremistisch eingestuft hat und deshalb Angst hat, demnächst Waffen zu verlieren. Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, brauchen keine Besorgnis zu haben, dass sie in irgendeiner Weise hierdurch behelligt werden. Das ist vollkommen klar. Damit, werte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Beamtenrecht, einer Materie, die hier im Hohen Hause regelmäßig ein Buch mit sieben Siegeln ist. Hier in Sachsen haben wir ein Beamtenrecht, in dem klar die Verfassungstreue steht. Wir haben den Artikel 33 Grundgesetz. Wir haben den § 33 Beamtenstatusgesetz, in dem sehr klar steht, dass ein Beamter übrigens nicht nur nicht verfassungsfeindlich sein soll, sondern dass der Beamte quasi mit Kraft allem, was er aufzubringen hat, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten hat. Er darf nicht nur nicht dagegen sein, sondern er hat eigentlich derjenige zu sein, der am meisten dafür ist. Das vergessen Sie regelmäßig. Bei Ihnen reicht es ja schon, nicht dagegen zu sein. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und Die Linke) Es ist vollkommen klar, dass wir in einer wehrhaften Demokratie, in einem freiheitlichen Rechtsstaat sagen, dass diejenigen, die für den Staat arbeiten, diejenigen, die das staatliche Gewaltmonopol mitverkörpern, damit diejenigen sind, die über jedweden Zweifel an ihrer Verfassungstreue erhaben sein müssten. Wenn es daran Zweifel gibt, dann gilt auch hier – mit dem Erlass ausgefüllt – eine umfassende Rechtsprechung. Das, was zitiert wurde – Sie zitieren es selbst in Ihrer Begründung –, sind einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, wann ein hinreichender Anfangsverdacht bzw. Anhaltspunkt gegeben ist, dass eine extremistische Betätigung eines Beamten vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie in führender Position für eine extremistische Partei, für eine verfassungsfeindliche Partei zutage treten, kandidieren oder dergleichen mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz klar gesagt, dass es vollkommen unerheblich ist, ob die Partei verboten wurde. Es ist die Frage, ob sie in ihrem Gesamtgepräge extremistisch ist und ob Sie eine herausgehobene Stellung einnehmen. Deshalb ist es vollkommen egal, ob es am Ende um eine verbotene Partei geht oder nicht. Es ist ganz klar: Die wehrhafte Demokratie hat ihre Instrumente, die weit über das Parteiverbot hinausgehen, wenn es beispielsweise darum geht, Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen. Das ist richtig und gut. Vielleicht ein letzter Punkt, weil Sie das wieder durcheinandergeworfen haben. Wir haben in Sachsen noch nicht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kraft Verwaltungsakt. Das heißt, es ist nicht so, dass das Innenministerium hingeht und sagt: „Sie sind möglicherweise AfDSympathisant. Ich habe Sie dreimal bei einer AfD-Veranstaltung gesehen. Sie werden entlassen.“ Das ist Quatsch. Dafür gibt es ein hochkomplexes, voraussetzungsreiches Disziplinarverfahren, das dabei vorzuschalten ist, und eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das ist juristisch teilweise Hochrecht. Das ist häufiger gescheitert und alles andere als einfach. Vor diesem Hintergrund sage ich: Das, was Sie hier machen, ist, herumzujammern, weil Sie Angst haben, (Zuruf AfD: Vor Ihnen?) weil Sie jetzt merken, dass sich tatsächlich die Maßnahmen der wehrhaften Demokratie wirksam gegen die Verfassungsfeinde in diesem Staat richten. Sie merken, dass die Einschläge näher kommen. Es ist gut, dass Sie das merken. Deshalb muss der Innenminister wirklich nicht zurücktreten, sondern er muss auf diesem Weg weiter unterstützt werden. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD)

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