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Thomas Thumm

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Herr Lippmann, ich möchte darauf natürlich reagieren und ich sage Ihnen mal ganz offen und ehrlich: Seit 36 Jahren erfolgt (Zuruf CDU) die Wahlsichtwerbung in Zuständigkeit der Kommune. Sie wollen jetzt in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Sie schaffen mehr Bürokratie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Eben nicht mehr!) Es ist alles über 36 Jahre gelebte Praxis in den Kommunen, das per (Unruhe im Saal) Satzungen zu beschließen. Und ich kann nicht nachvollziehen, was Sie jetzt hier von sich geben. Dass es da zu einer Benachteiligung kommt. (Unruhe im Saal) Wenn eine Kommune das im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung festlegt, will die Staatsregierung jetzt hierbei eingreifen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dem kann man einfach nicht zustimmen, weil wir alle wissen, für was dieser Erlass dienen soll. (Andreas Nowak, CDU: Das ist kein Erlass!) In Ihrem Spiel, das Sie hier spielen und „unsere Demokratie“ nennen mit Ihrer sogenannten „steuerfinanzierten Zivilgesellschaft“, geht es doch nur darum, die Opposition (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich bin auch Opposition, guten Morgen!) und möglicherweise auch Einzelkandidaten in der Zukunft zu schwächen. Die Gefahr, dass dieser Erlass der Staatsregierung (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine Verordnung!) dafür ausgenutzt wird, ist riesengroß. Das ist Demokratieverachtung und dem können wir nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Thumm mit einer Erwiderung von der AfDFraktion. Besteht weiterer Bedarf in der zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Besteht Bedarf nach einer dritten Rederunde? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann würde ich der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Kraushaar, das Wort erteilen. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute Morgen habe ich in meiner Fachregierungserklärung darüber gesprochen, was eine leistungsfähige Infrastruktur für unser Land bedeutet: für die Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln, für Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die auf funktionierende Verkehrswege angewiesen sind und für Regionen, die erreichbar bleiben müssen. Ich habe deutlich gemacht: Gute Infrastruktur braucht Investitionen, aber sie braucht auch Verfahren, die zügige Umsetzung garantieren. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier in zweiter Lesung beraten, kommen wir nun vom Grundsatz zur Umsetzung oder anders gesagt: Heute Morgen habe ich beschrieben, wie wir Infrastruktur in Sachsen leistungsfähiger machen wollen, heute Nachmittag schaffen Sie in diesem Hohen Haus die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Ich danke den Fraktionen und dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung für die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs. Die Debatte hat gezeigt: Über das Ziel besteht weitgehend Einigkeit. Wir wollen Verfahren beschleunigen, ohne Umwelt- und Rechtsschutz auszuhöhlen, und genau das leistet dieses Gesetz. Der Erhalt unserer Infrastruktur ist keine rein technische Frage. Er ist eine Frage der Daseinsvorsorge, aber auch der Lebensqualität. Genau hierbei setzt dieses Gesetz an. Wer eine marode Brücke ersetzt, schafft keine neue Infrastruktur, sondern er erhält bestehende. Dennoch müssen solche Maßnahmen bislang häufig dieselben aufwendigen Verfahren durchlaufen wie echte Neubauprojekte. Diese Gleichbehandlung wird der Realität nicht gerecht, deshalb schaffen wir eine klarere Unterscheidung zwischen Neubau und Erhalt. (Beifall Andreas Nowak, CDU) Damit betreten wir keineswegs Neuland. Seit März 2020 gilt für Bundesfernstraßen: Ersatzneubauten im Bestand können rechtssicher neugebaut oder saniert werden. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, SachsenAnhalt haben das bereits in ihr Landesrecht übernommen. Sachsen schließt heute diese Lücke. Fünf Länder vollziehen bereits, und zwar ohne die von den BÜNDNISGRÜNEN prognostizierten Unsicherheiten. Noch mehr Personal, wie Frau Dr. Heß für die Beschleunigung gefordert hat, haben wir doch gar nicht. Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum das für eine Bundesstraße richtig sein soll und für eine Staatsstraße in unmittelbarer Nachbarschaft nicht. Auch den Bürgerinnen und Bürgern sind diese Maßstäbe kaum vermittelbar. Ich möchte Ihnen mit einem konkreten Beispiel zeigen, warum diese Änderungen notwendig sind. Für den Ersatzneubau einer Brücke über die Zwickauer Mulde an der Staatsstraße 276 in Wilzschhaus, einem Ortsteil von Schönheide im Erzgebirgskreis, wurde bereits im Jahr 2022 ein Antrag auf Planfeststellung gestellt. Mit dem Beschluss wird nun endlich Ende dieses Jahres, vier Jahre später, gerechnet. Die geschätzten Baukosten betrugen damals rund 900 000 Euro, Stand 2022. Sie dürften also inzwischen deutlich höher liegen. Ich wage die Prognose, das Doppelte wird erreicht. Für die S 276 wird auch weiterhin das bisherige Recht gelten, denn das haben wir im Gesetzentwurf so festgelegt. Das zeigt uns aber auch sehr deutlich, wie lange ein Verfahren heute dauern kann. Genau hierbei setzt die Gesetzesänderung an; denn wenn bestehende Infrastruktur ersetzt wird, müssen wir schneller werden. Welche konkrete Wirkung das entfalten kann, zeigt ein weiteres Beispiel: An der Staatsstraße 141 in Seifhennersdorf müssen zwei Bauwerke saniert werden. Die technischen Lösungen liegen bereits vor, was noch fehlt, ist das Baurecht. Mit dem neuen Gesetz können wir diesen Schritt deutlich beschleunigen. Das ist keine abstrakte Verfahrensoptimierung, das ist eine konkrete Wirkung, die vor Ort ankommt. Der Nutzen ist messbar. Je nach Entscheidung der Vorhabenträger, in einen Neubau, eine erhebliche Erweiterung oder eine gleichartige Sanierung einzusteigen, können in Zukunft Planfeststellungsverfahren entfallen. Hinter jedem einzelnen Verfahren stehen oft Jahre, erheblicher Verwaltungsaufwand und nicht selten steigende Baukosten. Im Freistaat, bei den Landkreisen und den Gemeinden werden künftig jährlich schätzungsweise 1,9 Millionen Euro an Personal- und Sachaufwand eingespart. Diese Ressourcen fehlen dann nicht mehr an anderer Stelle, etwa bei den Verfahren, die wir weiterhin brauchen. So schaffen wir Kapazitäten dort, wo sie tatsächlich benötigt werden: bei den Neu- und Ausbaumaßnahmen. Das Gesetz macht den Radwegebau schneller. Wer den Radwegebau beschleunigen möchte, muss auch die Verfahren modernisieren. Daher enthält dieses Gesetz bewusst nicht nur Änderungen im Straßenrecht, sondern auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist regelmäßig Teil des Planfeststellungsverfahrens. Daher müssen beide Gesetze aufeinander abgestimmt sein. Gerade beim straßenbegleitenden Radwegebau werden Verfahren künftig zielgenauer ausgestaltet. Bisher galten für verschiedene Arten von Radwegen unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Mit dem Gesetz vereinheitlichen wir das. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Beschleunigung bedeutet nicht weniger Umwelt- oder Rechtsschutz. Wir bauen Bürokratie ab, aber nicht die Leitplanken des Rechtsstaats. Es macht einen Unterschied, ob eine neue Straße durch unberührte Landschaft gebaut oder eine bestehende Brücke ersetzt wird. Es macht einen Unterschied, ob zusätzlicher Verkehr entsteht oder eine vorhandene Infrastruktur modernisiert wird. Genau diese Unterschiede bildet das Gesetz künftig präziser ab. Wo neue Straßen entstehen, wo neue Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, bleiben Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Neubau bleibt Neubau, doch Erhalt darf nicht länger wie Neubau behandelt werden. Auch die Frage der Bürgerbeteiligung wurde im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert. Das ist richtig und wichtig; denn Beschleunigung darf niemals bedeuten, Bürgerinnen und Bürger auszuschließen. Dieses Gesetz wird nicht alle Herausforderungen unserer Infrastruktur lösen, aber es ist ein wichtiger Schritt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen Staat, der Probleme nicht nur beschreibt, sondern löst. Sie erwarten sichere Brücken, funktionierende Straßen und Verfahren, die nicht länger dauern als nötig. Wenn Projekte jahrelang in vermeidbaren Verfahrensschleifen festhängen, leidet nicht nur die Infrastruktur, es leidet auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Daher mein Appell an all jene Fraktionen, die heute Morgen in der Aussprache zu meiner Regierungserklärung beklagt haben – namentlich die AfD –, dass der ländliche Raum unter Vernachlässigung und Stillstand leiden würde: Stimmen Sie mit Ja diesem Gesetzentwurf zu und zeigen Sie, dass Sie es mit der Handlungsfähigkeit des Staates ernst meinen. Genau deshalb liegt dieser Gesetzentwurf heute zu Ihrer Entscheidung vor. Genau deshalb modernisieren wir heute das Straßen- und Umweltverfahrensrecht. Wir sorgen für mehr Tempo dort, wo Tempo möglich ist. Wir halten Schutzstandards dort ein, wo sie notwendig sind, und wir schaffen einen Rechtsrahmen, der pragmatisch, rechtssicher und verlässlich ist. Daher bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Staatsministerin Kraushaar. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht, Drucksache 8/5066, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung, Drucksache 8/7351. Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Als Erstes zur Drucksache 8/7444, Änderungsantrag der Fraktion AfD. Möchten Sie diesen einbringen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Eingebracht, danke!) Er ist eingebracht. Somit können wir über den Antrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei einer Reihe von Zustimmungen, aber einer übergroßen Zahl an Gegenstimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt. Damit kommen wir zur Drucksache 8/7459, dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Frau Katja Meier zum Einbringen ans Mikrofon.

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