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Sebastian Wippel

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Erwartungsgemäß haben wir jetzt eine ganze Menge gehört, und mir ist völlig klar, dass Ihnen unsere Ausführungen zu den Erlassen bisher gefehlt haben, weil ich in der ersten Rederunde natürlich nichts dazu gesagt habe. Das, was jetzt hier von Ihnen gekommen ist – in trauter Einmütigkeit –, ist, wie gesagt, nicht überraschend. Aber es sind auch eine ganze Reihe Missverständnisse dabei: Da ist zum Beispiel dieses Missverständnis, es sei eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung. Ergebnisoffene Einzelfallprüfung? Jemand geht jetzt hin und beantragt einen Kleinen Waffenschein, um zum Beispiel ein Pfefferspray oder eine Schreckschusspistole zu führen; warum auch immer. Das ist normalerweise kein großer Akt. Da geht er zu dem Amt, und dann muss das ganze Ding geprüft werden. Da wird natürlich seine Zuverlässigkeit überprüft. Jetzt hat dieser Mensch in seinem ganzen Leben noch nie irgendetwas Verbotenes getan. Er ist einfach nur AfD-Mitglied oder vielleicht sogar Unterstützer und kandidiert für seine Gemeinde. Dann ist er beim Amt, und das Amt hat in diesem Erlass ganz klar eine Zielrichtung formuliert: die Versagung dieser Erlaubnis, das Pfefferspray zu führen, auf Grundlage eines Kleinen Waffenscheins. Ich meine Pfefferspray! Jeder kann Tierabwehrspray im Laden kaufen. Dafür muss man noch nicht einmal den Schein haben; auf der Verpackung steht nur etwas anderes darauf. Es bringt noch nicht einmal etwas, das zu versagen. Und wenn die Waffenbehörde sich dann doch dazu entscheiden sollte und diesen Kleinen Waffenschein ausstellt, dann muss sie der Landesdirektion begründet darlegen, wie sie denn zu dieser Unverfrorenheit kommt und dem Herrn seinen Antrag genehmigt. Dann überprüft die Landesdirektion das, und zwar – so steht es auch klar in dem Erlass – mit dem Ziel der Versagung. Das ist der Punkt: Es ist nicht ergebnisoffen und es ist nicht neutral. Und ich muss noch nicht einmal irgendetwas in diesem Land falsch gemacht haben; es reicht einfach nur, dass ich in der falschen Partei bin und mich trotzdem für meine Nachbarn engagieren möchte und mich den Bürgern meiner Gemeinde einer demokratischen Wahl stelle, um mich dann für sie in meiner Freizeit einzusetzen. Das ist alles. (Beifall AfD) Dann habe ich noch einen Punkt in Richtung von Herrn Wähner: Sie haben gesagt, Herr Hättasch hätte auf die Polizei geschossen. Das ist tatsächlich nicht richtig. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Andersherum wird ein Schuh daraus: Die Polizei hat auf ihn geschossen, weil er sich nach seinen Angaben, wie wir der Öffentlichkeit entnehmen konnten, bedroht gefühlt und die Polizei nicht als Polizei erkannt hatte. Ob das nun glaubwürdig ist oder nicht, wird ein Gericht entscheiden; aber so ist jedenfalls die aktuelle Sachlage. Jetzt machen wir einmal weiter. Nachdem wir nun in der ersten Rederunde schon eine ganze Reihe an Beispielen für die fehlende Neutralität von Herrn Schuster gehört haben, komme ich jetzt doch noch einmal zu diesen politisch motivierten, skandalösen Erlassen. Schaut man sich nämlich den Inhalt und die Auswirkungen an, dann kann man meinen, die Strategie sei von langer Hand vorbereitet – und ich denke, sie ist von langer Hand vorbereitet. Wir erinnern uns nämlich noch einmal an die Aussage, die ich vorhin zitiert habe: Rechtsextremismus sei wie ein Krebsgeschwür mit Metastasen im ganzen Land. – Und wer Rechtsextremist ist, bestimme ich, der Innenminister – wohlgemerkt mit seinem Landesamt für Verfassungsschutz –, sonst aber bitte niemand. Und die „Metastasen“ zu diesem Rechtsextremismus sind die Gastwirte, die Räume vermieten. „Metastasen“? Überhaupt dieser Sprachgebrauch! Wenn wir diesen Sprachgebrauch wählen würden, wenn wir über Linke als „Krebsgeschwür“ reden würden, dann würden wir aber sofort in diesem Verfassungsschutzbericht stehen. (Zuruf AfD: Unerhört! – Beifall AfD) „Entmenschlichung des politischen Gegners“ wäre dann Ihre Überschrift. Aber die „Metastasen“, von denen Sie sprechen, sind die Bürger, die parteilos sind, aber trotzdem Flyer verteilen, weil sie Angst um ihre Heimat haben. Die „Metastasen“ sind die Bürger, die ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Und zur Meinungsfreiheit gehört natürlich auch eine Informationseinsammlungsfreiheit. Also, ich kann dort hingehen und zuhören, ohne dass ich jemandem schriftlich begründen muss, ob ich gut oder schlecht finde, was ich dort gehört habe, und ich darf dort sogar ein paar Mal hingehen. Woher wissen Sie denn, ob dort nicht jemand hingeht, weil er dort eine total hübsche Frau oder einen schönen Mann getroffen hat und nur deswegen mehrfach bei den Veranstaltungen ist? Nein, er muss das jetzt Ihnen gegenüber offenbaren. Die „Metastasen“, das sind die Bürger, die für ihre Gemeinde das Beste wollen, die ihre Freizeit opfern und sich zur Wahl stellen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist tatsächlich der Punkt: Wir haben Tausende Jäger und wir haben Tausende Sportschützen, und diese Leute werden unter Generalverdacht gestellt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, nur die, die Mitglied in der AfD sind!) – Nein, auch die potenziellen. Und auch Sie, Herr Lippmann, wenn Sie jetzt nicht den Fehler gemacht hätten und bei den GRÜNEN, sondern vielleicht bei uns wären, dann wären Sie jetzt auch Mode, auch wenn Sie persönlich noch nicht einmal etwas Böses getan hätten. Das ist der Punkt. Jeder Sachse ist gemeint, wenn er denn die Alternative für Deutschland irgendwie unterstützt, denn er kann ja in die Lage kommen, dass er morgen ganz legal zur Behörde geht und einen kleinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte beantragt. Dann ist jeder dran. Der Skandal ist, dass das reine Nicht-auffällig-gewordenSein nicht genügt. Das ist ein Zitat, aus dem Erlass: Nicht auffällig geworden zu sein genügt nicht, damit man die Ausnahme von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit annehmen könnte. Was Sie wollen, ist eine Beweislastumkehr. Doch eine Beweislastumkehr greift immer erst dann, wenn die verfügbaren Beweismittel nicht ausreichen. Also, auf gut Deutsch: Sie ist der Beweis dafür, dass Sie keinen Beweis haben. Es liegt nichts für die Unzuverlässigkeit vor, außer dass sie da ist. Besonders perfide wird es dann, wenn man liest, dass Schutzbehauptungen oder reine Lippenbekenntnisse kritisch zu hinterfragen seien und nicht ausreichen. Selbst wer sich nicht extremistisch äußert – was auch immer das bedeuten soll – und ordentlich im Gemeinderat oder im Parlament, in den Ausschüssen usw. mitarbeitet, würde das nur zur Tarnung machen. (Thomas Thumm, AfD: Das ist eine Unterstellung!) Das ist der Beweis für seine Perfidie, weil er sich nichts zuschulden kommen lässt. Das ist natürlich in Mode für den Innenminister. Das ist schon klar. So läuft es. Es ist absurd. Sie merken es selbst. (Beifall AfD – Martin Modschiedler, CDU: Nein!) – Doch. Wenn Sie es nicht merken, dann ist es so. (Beifall AfD) Weil es wirklich schräg ist, kann man nichts anderes fordern, als diese Erlasse aufzuheben. Diese Erlasse sind direkt gegen die AfD gerichtet und nicht, wie Sie sagen, gegen alle. Nein. Denn der Erlass heißt: Erlass des SMI vom 21.07.2025 zur waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern bzw. Unterstützern der Alternative für Deutschland. So heißt das Ding. Der zweite, den wir abschaffen lassen wollen, ist der Erlass zur Verfassungstreuepflicht und zu Mitgliedschaften in als gesichert extremistisch eingestuften Parteien von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst vom 05.01.2026 und ebenfalls der Handlungsleitfaden vom 13.05.2025. Nun könnte man sagen: Oh, die AfD hat etwas für Verfassungsfeinde übrig. Nein! Das haben wir nicht. Wir sind uns in ganz vielen Fällen einig: Wer ein Verfassungsfeind ist, wer die Demokratie abschaffen möchte, der hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Sondern wir haben eine Demokratie, unser aller Demokratie; dazu gehören wir, auch wenn Sie das immer nicht wahrhaben wollen. (Beifall AfD) Da drüben wird immer von unserer Demokratie und von demokratischen Fraktionen geredet. Wir meinen es so, wie es in der sächsischen Verfassung und im Grundgesetz geschrieben steht: Wer das abschaffen oder bekämpfen möchte, der hat nichts im Staatsdienst verloren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was philosophieren Sie denn da die ganze Zeit?) Das ist doch wohl ganz klar. Dazu gehören Linksextremisten und Rechtsextremisten und Ideologen. Was wir brauchen ist, dass sich die betreffenden Personen konkret etwas zuschulden kommen lassen haben und nicht allein auf Grundlage irgendwelcher Erlasse und Bewertungen von Behörden beurteilt werden, die weisungsgebunden handeln und deren Bewertungsmaßstäbe wir nicht kennen. Woher soll denn der Beamte wissen, wogegen er verstoßen hat, wenn noch nicht einmal irgendwo veröffentlicht ist, was der Partei zur Last gelegt wird? Wie kann er das selbst prüfen? Wo soll er die Erkenntnisse herhaben? Nein, man kann nur hingehen und sagen: Das Ministerium und das LfV haben gesagt – da sie völlig neutral sind –, das wäre so. Gut, dann kann er dem natürlich nur glauben. Dann muss er sich darauf verlassen. Aber er ist trotzdem immer auch Staatsbürger und darf kritisch hinterfragen, und das auch aus der Rolle der Opposition heraus. Genau deshalb sind diese Erlasse aus unserer Sicht rechtswidrig. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Wippel von der AfD eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es in der zweiten Rederunde noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Bedarf für die Eröffnung einer dritten Rederunde? – Auch das sehe ich nicht. Dann hat nun die Staatsregierung die Gelegenheit zu sprechen. Ich sehe den Staatsminister des Innern, Herrn Armin Schuster, zum Pult schreiten. Herr Staatsminister, bitte, Sie haben das Wort.

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