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Tobias Keller

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was für eine Freude! Das Ende bürokratischer Bevormundung durch überfrachtete Gesetze ist gekommen. Haben Sie es sich richtig überlegt, Frau Kraushaar? (Staatsministerin Regina Kraushaar: Ja!) Ich meine, Planungs- und Genehmigungsverfahren im sächsischen Straßenbau sind viel zu lang und zu kostspielig. Anpassungen und Straffungen sind längst überfällig. Was meinen Sie, werte Kollegen? Sollen diese 295 Seiten des Gesetzes etwa Bürokratieabbau vorgaukeln? Ist das der große Wurf? Immerhin werden Vorschriften gestrafft, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) in bestimmten Fällen werden Vorschriften ausgesetzt. Andererseits werden Vorschriften aber auch neu definiert. Leider sehen wir gerade beim Ersatzneubau von Straßen Probleme. Wird eine Straße auf einer Brücke ersetzt, braucht es künftig kein langjähriges Planfeststellungsverfahren mehr – jedoch nur, wenn der Ersatzneubau in Art und Größe nicht erheblich abweicht. Wird nun eine Straße, die auf einer Brücke war, in die Erde versenkt, um der Umwelt zuliebe wieder einen Park für Menschen, Pflanzen und Tiere erlebbar zu machen, dann gilt das nicht. Ich denke, dass hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen ist. Bestes Beispiel ist die agra-Brücke in Leipzig. Die Rede ist von Planungszeitläufen, von Klagefristen usw. Vereine, Verbände, zwei Städte – Markkleeberg und Leipzig – wollen ausdrücklich eine Tunnel- oder Trogvariante. Dort wohnt keiner, also hat auch keiner etwas dagegen. Die Straßenführung wäre umweltverträglicher, leiser und ohne störende Betonpfeiler. Wozu also noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Wozu ein erneutes Planfeststellungsverfahren? Ach ja: Man hatte das vergessen, das in das Gesetz einzubringen, (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) das für Beschleunigung sorgen sollte. Nun muss doch eine Brücke wie die alte gebaut werden. Das zeugt nicht gerade von Innovation und Bürgerfreundlichkeit. Die geplanten Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen entschlacken die Planungsläufe. Die geplanten Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen tragen zur Beschleunigung von Straßen- und Brückenersatzneubauten bei. Ich gehe davon aus, dass bestehende Verkehrsflächen, die sich bereits in die Umwelt eingefügt haben, keiner weiteren Prüfung bedürfen. Das spart Personal, Kosten und vor allem Zeit. Bauprozesse werden durch verkürzte Planungen beschleunigt. Sparen an den richtigen Stellen ist oberstes Ziel der AfDPolitik. Durch das hier eingebrachte Gesetz spart der Freistaat Sachsen. Durch das hier eingebrachte Gesetz sparen die Landkreise. Durch das hier eingebrachte Gesetz sparen auch die kreisfreien Städte und Gemeinden. Hierbei ist also eine erste Entlastung zu erkennen. Doch das geht uns nicht weit genug. Es muss geklärt werden, was mit vollständiger Digitalisierung von Verwaltungsabläufen gemeint ist. Wird hierbei wieder Bürokratie aufgebaut, die doch abgebaut werden sollte? Sind von der Digitalisierung auch Verwaltungsakte betroffen, die nicht nur intern, sondern auch mit dem Bürger oder der Wirtschaft zu tun haben? Bleibt eine analoge Möglichkeit für Verwaltungsakte, die von Wirtschaft und Bürgern verwendet werden? Die Kosten für das Gesetz insgesamt sind mit null Euro angegeben. Dennoch kostet Digitalisierung doch Geld, dennoch kostet Digitalisierung doch Personal. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dennoch kostet Digitalisierung doch Aufwand, zum Beispiel für Schulungen der Mitarbeiter der Verwaltung. Der Änderungsantrag des BSW beinhaltet marginale Verbesserungen, und mit diesen können wir leben. Die Gesetzesinitiative der Minderheitskoalition ist stark, aber verbesserungswürdig. Sie ist maximal der erste Schritt in die richtige Richtung. Sie sollte deshalb nach einer angemessenen Zeit evaluiert werden. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Keller von der AfD-Fraktion. Es schließt sich nun die BSW-Fraktion an. Ich sehe Herrn Kollegen Recke. Bitte, Herr Kollege.

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