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Matthias Berger

fraktionslos 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vieles gesagt worden, sicher auch sehr subjektiv geprägt. Manches war aus meiner Sicht richtig, manches falsch. Aber darum geht es nicht. Jeder hat seine persönliche Attitüde zu dem Erlass. Ich habe ihn mir in Ruhe durchgelesen und möchte Ihre geschätzte Aufmerksamkeit einmal auf Seite 8 lenken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Welcher Erlass?) Im zweiten Absatz steht wörtlich (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In welchem sind Sie denn?) – im ersten Erlass „Waffenbesitzkarten, Jagd, Sportschütze“, auf Seite 8 von 13 im zweiten Absatz, ziemlich in der Mitte –: „Dementsprechend genügen bloße Lippenbekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht, um die Regelvermutung zu widerlegen.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja? Nun!) Jetzt frage ich mich bezüglich der Anwendung – ich nehme das mal alles, was Sie gesagt haben –: Es geht jemand aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung, setzt sich hinten hinein, wird gesehen, und wird, weil jetzt die Beweislast bei ihm liegt, zu beweisen haben, dass er Demokrat ist, zum Landratsamt eingeladen. – So die Theorie. Der Innenminister hat versucht, mit dem Erlass eine einheitliche Grundlage für die Anwendung zu schaffen. Dann sitzt eine Mitarbeiterin vom Landratsamt dem Mann oder der Frau gegenüber und sagt: „Beweisen Sie mir mal, dass Sie Demokrat sind!“ Wie soll der das tun? Und vor allen Dingen – jetzt kommt das Schönste –: Lippenbekenntnisse reichen nicht. Wie unterscheiden Sie, Herr Staatsminister, einen Demokraten, der das nur per Lippenbekenntnis ist, von einem echten Demokraten? Diese Frage stellt sich mir. Aufgrund dieser extremen Einschnitte, die das Ganze bewirkt, erwarte ich nach meinem grundgesetzlichen Verständnis einfach mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dieser Erlass genügt dem bestimmt nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Berger, den fraktionslosen Abgeordneten und damit wäre die erste Rederunde absolviert. Gibt es Bedarf an einer zweiten? – Ich sehe Herrn Wippel erneut das Wort ergreifen.

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