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Bernd Rudolph

BSW 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ronny Wähner hat es schon gesagt: Die Debatte über dieses Gesetz wird inzwischen seit vielen Monaten geführt. Wer die Debatte verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass es dabei nie nur um einzelne Paragrafen ging, sondern es ging um eine grundsätzliche Frage. Wie reagiert ein Rechtsstaat auf neue Gefährdungslagen, neue Kriminalitätsformen und eine immer stärkere Digitalisierung unserer Gesellschaft? Eines dürfen wir bei allen Diskussionen über Befugnisse und Grundrechte nicht vergessen: Nicht das Begehen schwerer Straftaten ist ein Bürgerrecht. Ein Bürgerrecht ist vielmehr der Anspruch der Menschen, vom Staat vor schweren Straftaten geschützt zu werden. Und dieser Schutzauftrag bleibt bestehen, auch wenn sich die Methoden der Täter verändern. Diese Änderungen prägen den polizeilichen Alltag. Wir erleben organisierte Kriminalität über Ländergrenzen hinweg. Wir erleben terroristische Bedrohungen. Wir erleben eine immer stärkere Digitalisierung von Kommunikation, Tatplanung und Vernetzung. Wir erleben Datenmengen, die vor wenigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wären. Meine Damen und Herren! Darauf muss ein handlungsfähiger Staat reagieren können. Die eigentliche Frage war für uns deshalb nie, ob es neue Befugnisse geben darf. Die eigentliche Frage war, wie diese Befugnisse ausgestaltet werden. Man muss erklären, warum es bestimmte Befugnisse braucht. Man muss aber zugleich dafür sorgen, dass sie nicht übergriffig ausgestaltet werden. Und genau an diesem Punkt begann unsere Arbeit. Der Referentenentwurf war ein erster Aufschlag. Mit dem Regierungsentwurf wurden die Fragen konkreter. Es folgten Anhörungen mit Sachverständigen, Datenschutzexperten, Polizeivertretern und Praktikern. Erst auf dieser Grundlage haben wir die Verhandlungen geführt, aus denen die heute vorliegenden Änderungen hervorgegangen sind. Unser Ziel war dabei nie die vollständige Verhinderung aller Befugnisse. Unser Ziel war, Freiheit und Sicherheit in ein vertretbares Gleichgewicht zu bringen. (Beifall BSW) Deshalb haben wir jede einzelne neue Befugnis daraufhin geprüft, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ausreichend eingehegt ist. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Vorfeldstraftat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da haben Sie Murks gemacht!) Eingriffe in Grundrechte dürfen nicht auf unbestimmte Generalklauseln gestützt werden. Deshalb haben wir darauf gedrungen, die Voraussetzungen unmittelbar in den jeweiligen Befugnisnormen zu regeln. Damit wird klarer, wann welche Maßnahme überhaupt zulässig ist und zugleich – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Änderungsantrag ist …!) – Hören Sie doch mal zu, Herr Lippmann! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist ein Zwischenruf!) – Ja, Sie brüllen dazwischen und stören. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Kommen Sie wieder runter! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Warten Sie mal ab!) Und zugleich wird die Anwendung in der Praxis vereinfacht. Auch bei der Bodycam haben wir nachgeschärft. Für uns stand fest: Aus dem Einsatz einer Bodycam darf keine Wohnungsüberwachung werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie soll das denn technisch machbar sein?) Gerade deshalb haben wir diese Grenze ausdrücklich im Gesetz markiert. (Beifall BSW – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Besonders intensiv wurde über den Einsatz moderner Technologien diskutiert. Die Frage ist nicht, ob moderne Technik eingesetzt wird. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt wird und welchen Grenzen der Einsatz unterliegt. Wer heute schwere Straftaten verhindern, vermisste Personen finden oder terroristische Gefahren abwehren will, der kann die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts nicht einfach ignorieren. Umgekehrt gilt aber genauso: Nur weil etwas technisch möglich ist, darf es noch lange nicht schrankenlos eingesetzt werden. Genau an dieser Stelle haben wir auf zusätzliche Sicherungen, engere Voraussetzungen und stärkere Kontrollen gedrungen. Das gilt insbesondere für die biometrische Fernidentifizierung. Ich gestehe, dass wir uns dieser Befugnis zunächst sehr kritisch genähert haben. Letztlich war für uns ausschlaggebend, dass sie nur für eng begrenzte Fälle zulässig ist, einem Richtervorbehalt unterliegt und jeder Treffer durch einen Menschen überprüft werden muss; denn das Wichtigste ist: Es ist nicht die Maschine, die entscheidet – allenfalls liefert sie einen Hinweis. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jaja!) Ebenso wesentlich war für uns, dass Daten unbeteiligter Personen automatisiert und spurenlos gelöscht werden. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass die Maßnahme unerlässlich sein muss. Die Gesichtserkennung darf also nur dann eingesetzt werden, wenn der gesetzliche Zweck auf andere Weise nicht zu erreichen ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch dadurch wurde die Eingriffsschwelle weiter angehoben. Ebenso haben wir die Voraussetzungen bei der Kennzeichenerfassung präzisiert. Im grenznahen Raum genügt künftig nicht irgendein Verdacht. Hinzukommen muss ein Bezug zur grenzüberschreitenden Kriminalität. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Dadurch wurde durch uns eine Befugnis begrenzt statt ausgeweitet. Noch deutlicher wurde die Frage nach der richtigen Balance bei der automatisierten Datenanalyse. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Herausforderung moderner Polizeiarbeit besteht zunehmend darin, relevante Zusammenhänge in immer größeren Datenmengen zu erkennen. Deshalb drängt sich die Frage, ob technische Systeme dabei unterstützen dürfen, geradezu auf. Unsere Antwort lautet: Ja, aber nur unter klaren rechtsstaatlichen Grenzen. Besonders wichtig war für uns dabei ein Punkt: Die Polizei darf keine Blackbox-Systeme einsetzen. Deshalb haben wir an dieser Stelle zusätzliche Sicherungen durchgesetzt; denn wer in Grundrechte eingreift, der muss auch erklären können, warum. Die ausgegebene Antwort eines Systems darf nicht auf einer Funktionsweise beruhen, die sich einer Überprüfung entzieht. Meine Damen und Herren! Wir meinen: Nicht jede KI ist eine Blackbox. Aber um es deutlich zu sagen: Jede Blackbox ist für uns unzulässig. (Beifall BSW – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Chapeau!) Nun wird häufig eingewandt, künstliche Intelligenz sei grundsätzlich intransparent. Wenn dem so wäre, dann dürfte sie nach den von uns durchgesetzten Anforderungen nicht eingesetzt werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass technische Systeme entwickelt werden können, deren Ergebnisse überprüfbar sind und deren Einsatz rechtlich beherrschbar bleibt. Meine Damen und Herren! Auch die Diskussion um Palantir war für uns kein im Vorblatt des Gesetzes zu erwähnendes Randthema; denn sie führte zu einer grundsätzlichen Frage: Wollen wir bei der Verarbeitung sensibler Polizeidaten auf intransparente Systeme setzen und uns in neue außereuropäische Abhängigkeiten begeben? Unsere Antwort darauf lautet: Nein. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag eingebracht, der im Innenausschuss bereits angenommen wurde und mit dem der Freistaat Sachsen auf den Einsatz von Software der Firma Palantir verzichten soll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ohne jegliche Bindung und mit Vergabeproblemen!) Es macht einen Unterschied, wer solche Systeme entwickelt und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen dies geschieht. (Sebastian Wippel, AfD: Solche Sachen gehören in die Vergabe und nicht in die Anträge!) Zugleich haben wir die Regeln für Entwicklung, Training und Tests solcher Systeme verschärft. Zu diesem Zweck dürfen Daten grundsätzlich nur anonymisiert und pseudonymisiert verwendet werden. Auftragsverarbeiter müssen ihren Sitz und ihre Serverstrukturen innerhalb der Europäischen Union haben. (Sebastian Wippel, AfD: Palantir Deutschland GmbH!) Eine Weitergabe an beliebige Dritte ist nicht mehr vorgesehen. Besonders sensible Daten bleiben von der Verarbeitung ausgeschlossen. Wir ziehen damit eine klare Grenze gegenüber außereuropäischen Abhängigkeiten bei der Verarbeitung sensibler Polizeidaten. Meine Damen und Herren! Auch die Quellen-TKÜ haben wir intensiv diskutiert. Maßgebend waren für uns letztlich die hohen Eingriffsschwellen, der Richtervorbehalt und die Berichtspflichten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und die Sicherheitslücken zu Russland?) – Die Debatte über Sicherheitslücken wird damit nicht beendet. Meine Damen und Herren, sie muss weitergeführt werden, und zwar bundesweit, und sie wird weitergeführt werden. In der Gesamtabwägung überwiegt für uns jedoch die Notwendigkeit, schwere Gefahren erkennen und ihnen wirksam begegnen zu können. Es wurde schon erwähnt: Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir am Ende mitgetragen. Das gilt insbesondere für den Taser. Wir waren zunächst bereit, über einen Pilotversuch zu sprechen. Die Anhörungen haben jedoch gezeigt, dass erhebliche Zweifel bestehen können. Und Herr Lippmann – – Entschuldigung! Herr Wippel – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das nehmen Sie zurück!) – Ja, das nehme ich zurück, Herr Lippmann. Herrn Wippel meine ich natürlich. – Herr Wippel, Sie waren doch selbst bei der Anhörung dabei. Sie haben doch gehört, wie die Polizeivertreter gesagt haben, dass sie kaum in der Lage seien, die Schießausbildung ordnungsgemäß durchführen zu können. (Sebastian Wippel, AfD: Das hat doch mit den rechtlichen Möglichkeiten nichts zu tun, die ich schaffe!) Sie haben doch auch die anderen Sachverständigen gehört, die gesagt haben, dass es durchaus Zweifel an der Anwendung des Tasers gibt. (Sebastian Wippel, AfD: Ich kann an allem zweifeln!) Natürlich gibt es Befürworter; das ist doch richtig. Letztlich haben uns die Anhörungen gezeigt, dass erhebliche Zweifel bestehen bleiben. (Sebastian Wippel, AfD: Das liegt im Auge des Betrachters! Andere Bundesländer sehen das anders!) Und deshalb haben wir nach gründlicher Abwägung die Einführung des Tasers im regulären Polizeivollzugsdienst am Ende nicht mitgetragen. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, das gehört zur Wahrheit dieser Debatte: Wer die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit sucht, muss nicht nur dazu bereit sein, notwendige Befugnisse zu schaffen. Er muss auch dazu bereit sein, Grenzen zu ziehen, wenn die Voraussetzungen nicht überzeugen. Genau das haben wir beim Taser getan. Lassen Sie mich an der Stelle bereits über den Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist schön! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Meine Damen und Herren, Sie wollen auf wesentliche Teile der neuen Befugnisse verzichten. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist gut so! –

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