Dr. Volker Dringenberg
Sie haben vorhin ausgeführt, es gebe bereits Gerichtsurteile, nach denen die Entscheidung auf Grundlage der Regelvermutung getroffen werden könne, ohne die Widerlegbarkeit zu prüfen. Deshalb frage ich – weil ich es aus Chemnitz weiß –, ob Ihnen bekannt ist, dass dort die Entscheidungen der Behörde gerade nicht getroffen werden, sondern dass man die Verfahren im Prinzip so lange aufschiebt, bis die noch anhängige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts fällt, und sie dann davon abhängig macht.
