Sebastian Wippel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir kennen alle Fälle, in denen es zu schlimmen Verbrechen kommt. Ein solcher Fall ist zum Beispiel der schlimme Anschlag in Magdeburg auf dem Weihnachtsmarkt. Er hat damals sechs Tote gefordert und Hunderte Personen körperlich und seelisch verletzt. Nachdem jetzt klar ist, dass viele staatliche Stellen vorher etwas darüber wussten, aber niemand die Hinweise zusammenführte, ist es logisch und richtig, dass man dieses wiederkehrende Problem lösen muss. Jetzt reden wir über einen Gesetzentwurf, der genau das leisten soll, und zwar mit Hilfe der künstlichen Intelligenz. Darüber hinaus wurden Aufträge der Rechtsprechung in diesem Gesetz umgesetzt, aber sie wurden übererfüllt – dazu später mehr. Das, was dabei als Gesetz herauskommt, ist leider nicht mehr anwenderfreundlich. Wir dürfen nicht vergessen, dass Polizeibeamte in komplexen Lebenssachverhalten komplexe rechtliche Entscheidungen treffen müssen, und das muss dann auch sehr schnell gehen. Bekanntlich ist es ja so: Wenn man einen Juristen fragt, dann bekommt man bei zwei Juristen drei Antworten, und wenn ich nach einer konkreten Antwort frage, heißt es meistens: Es kommt darauf an. Ist es dann hilfreich, wenn ich im Zweifel für eine solche komplexe juristische Frage erst einmal ein Gutachten vom Juristen der übergeordneten Stelle haben muss, um einigermaßen rechtssicher vorzugehen? Wohl kaum. Dennoch hat der Gesetzentwurf auch etwas Gutes, sodass ich ihn nicht schlechter reden möchte, als er tatsächlich ist. So freue ich mich für die Polizei, dass der Taser nach Jahren unseres Drängens nun endlich Eingang in das Gesetz gefunden hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Offenbar nun nicht mehr!) Ich habe eben gehört, dass er gleich wieder rausfliegen soll, bevor das Gesetz beschlossen wird. Es ist aber sehr wichtig, dass er einen Weg an den Einsatzgürtel der Kollegen findet. Ich habe gedacht: Gut, es wird noch etwas Zeit vergehen und Wasser die Elbe herunterfließen, auch bei Niedrigwasser, bis er dann irgendwann einmal im Dienst ankommt. Aber was jetzt vom BSW veranstaltet wurde, das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Ich habe gerade erst erfahren, dass die CDU diesem unsinnigen Änderungsantrag auch noch zustimmen möchte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben nicht richtig zugehört, Herr Wippel!) – Ich habe gehofft, dass es wirklich nicht kommt. Ich habe gehofft, dass die CDU das Rückgrat besitzt, an einer Sache festzuhalten, für die wir hier im Landtag seit mehr als zehn Jahren gekämpft haben. Auch für Sie als CDU war es eine harte Überzeugungsarbeit in Richtung SPD gewesen. Dass Sie das jetzt so mir nichts, dir nichts für einen faulen Kompromiss über Bord werfen – und das auf dem Rücken der Polizisten –, das enttäuscht mich sehr. (Beifall AfD) Eigentlich war ich an der Stelle des Lobes, aber das hat sich ja nun erledigt. Kommen wir zu den Kritikpunkten, die wir von vornherein bei diesem Gesetz haben. In dem Gesetz werden zum Beispiel Begriffe legal, also gesetzlich, definiert. Dafür haben wir § 4 Begriffsbestimmung. Für mich ist absolut unverständlich, warum man die Begriffsbestimmung der terroristischen Straftat verändert und dort gängige Tatbegehungsweisen herausgenommen hat: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung. Die sollen künftig nicht mehr mit den Mitteln der Gefahrenabwehr zur Terrorabwehr bekämpft werden können. Wie definiert man nun Terrorismus? Das Bundesministerium des Innern bezieht sich in seiner Internetpräsenz zur Terrorismusbekämpfung auf den Rahmenbeschluss des EU-Rates. Dort steht sinngemäß geschrieben: Jeder Mitgliedsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften als Straftaten definierten, vorsätzlichen Handlungen als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit dem Ziel begangen werden, die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören, Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können sowie Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit. Es geht sogar noch weiter: Nach Auffassung der EU-Ebene gehört auch die „schwerwiegende Zerstörung von Privateigentum, die Menschleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können,“ dazu. Diesbezüglich fragt sich doch der Bauunternehmer, dessen Bagger brennt, der Polizist oder der Briefträger, dessen Dienstwagen abbrennt, Hunderttausende Bürger wie in Berlin, wenn der Strom plötzlich ausfällt, oder der politische Bürger, dessen Geschäft in Leipzig zum wiederholten Male von Linksextremisten und Linksterroristen entglast worden ist: Wen wollen CDU und SPD mit diesem Gesetz eigentlich schützen? Was sind diese Angriffe auf die Gesellschaft? Sind das bloße Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen der PMK-links? Oder ist es nicht das, was jeder der Täter weiß, nämlich linksextremer Terrorismus? Wenn es Terrorismus ist – und es ist Terrorismus –, warum kastrieren Sie dann die Mittel der Polizei, um dessen Herr zu werden und die Gefahren abzuwehren? Ich erinnere Sie noch einmal deutlich an Ihren Amtseid. Es ist unsere Pflicht, Schaden vom Volk abzuwenden. Das geht nicht, indem wir die Polizei entmachten. Kommen Sie jetzt nicht damit um die Ecke, dass Sie nur die Rechtsprechung nachvollzogen hätten; das stimmt an dieser Stelle nicht. Im Urteil steht ganz klar, dass die Begriffsbestimmungen hinsichtlich des Straftatenkatalogs bestimmt unverhältnismäßig sind, sofern es nicht um bloße Vorbereitungshandlungen geht. Sie haben aber nicht nur herausgenommen, worauf sich die Kritik des Gerichts bezog, nämlich diese Vorbereitungshandlung, sondern Sie haben mir nichts, dir nichts das Gesetz um einen Strauß an Gewaltstraftaten gekürzt, für die die „Antifa-Ost“, die „Hammerbande“, so berühmt-berüchtigt ist – und das über die bundesdeutschen Grenzen hinaus. Der vorliegende Gesetzentwurf wäre das erste Polizeigesetz, bei dem die Antifa feiern und die verhassten Champagnerkorken knallen lassen könnte. Diese Streichung zeigt einmal wieder, dass es der CDUFraktion hierbei darum ging, den Roten und den GRÜNEN zu gefallen. Zu dumm nur für die CDU-Fraktion, dass das Einknicken vor Linken und GRÜNEN allein nicht ausgereicht hat. Ich frage Sie: Wer will denn in einem Land investieren und produzieren oder Kinder in die Welt setzen, in dem Terroristen hofiert werden – und das, obwohl der Innenminister bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes kundgab, dass er ein Problem mit Linksextremisten hat? Wissen Sie was? Das ist reine Rhetorik, das sind bloße Lippenbekenntnisse, nicht mehr. Aber wie heißt es so schön? An ihren Taten sollst du sie messen. (Beifall AfD) Jetzt einmal ein ganz anderes Thema. Ich muss doch noch einmal über den Taser reden. Wir kennen alle die Bilder, auf denen sich eine Gruppe von Polizisten um eine oft irgendwie bewaffnete, aggressive Person sammelt. Nicht selten setzt sich irgendwann die Traube in Bewegung, und der Täter zerstört munter fremdes Eigentum. Der Schusswaffeneinsatz ist oft weder möglich noch gerechtfertigt, also machen die Polizisten das, was sie gelernt haben: Sie schreien sich heiser, leeren erfolglos ihre Pfeffersprays, bevor dann – einige Tausend Euro Schaden und viel Kopfschütteln bei den Bürgern später – ein beherzter Beamter auf den Bewaffneten zustürmt und sich unnötig in Gefahr bringt, wenn er denn einen Taser hätte. Ganz deutlich: Damit muss Schluss sein. Sie haben es heute als CDU-Fraktion schlicht und ergreifend vergeigt. Herzlichen Dank dafür. (Demonstrativer Beifall CDU) Der Taser ist nichts anderes als ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie Hunde, Pferde oder Autos. Der Störer wird mit dem Hilfsmittel, ähnlich wie beim Pfefferspray, außer Gefecht gesetzt, aber eben nicht durch Schmerzen, sondern durch unvermeidliche Muskelreize, elektrisch ausgelöst. Der Taser ist aus unserer Sicht ein sicheres, längst überfälliges Einsatzmittel. Deswegen haben Sie jetzt die Chance, die Sache zu heilen. Sie können mit unserem Änderungsantrag den Taser richtig als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzustufen. Noch ist es nicht vorbei. Jetzt kommen wir zum letzten Thema, der künstlichen Intelligenz. Diese treibt viele Leute um. CDU und SPD wollen den KI-Einsatz zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Wir erinnern uns an den Anschlag von Magdeburg: Daten und Postings lagen vor. Sie wurden aber nicht zusammengeführt. Der Anschlag wurde nicht verhindert. Er fand statt, mit den bekannten schrecklichen Folgen. Was bedeutet das für die Zukunft? Daten aus bisher vorhandenen Datenbanken und Screenshots aus dem Internet sollen im Einzelfall zusammengeführt werden. Praktisch dürfte die Online-Androhung einer solchen Straftat wohl der häufigste Ausgangspunkt für eine polizeiliche Maßnahme sein. Insofern ist es aus unserer Sicht folgerichtig, diese online erlangten Informationen zu verwenden. Wer komplett gegen den KI-Einsatz ist, muss sich später den Fragen der Angehörigen stellen, warum man nicht alles Menschenmögliche getan hat, um diese Tat zu verhindern. Die Grenze zur Totalüberwachung ist aber fließend. Deshalb braucht solch ein Gesetz ganz klare Schranken zum Anlernen und für den Einsatz der KI. Vor allem braucht es klare Regeln, wen diese Daten nichts angehen, zum Beispiel Amerika, China oder private europäische Anbieter. Unsere Daten haben in deren Rechenzentren nichts verloren. Aus unserer Sicht ist die Regelung schlicht und ergreifend ungenügend. Die Beschränkungen sind zu weit gefasst und lassen zu viele Freiheiten, zum Beispiel die Über- und Weitergabe von persönlichen Daten. Auch die Zukunft der rechtmäßig gespeicherten Daten ist in der Praxis fragwürdig. Aktuell berichtete die Bild, dass mindestens in einem anderen Bundesland Datenspuren aus Handys von der Polizei gekauft worden seien. Der Artikel hatte die Überschrift: „Polizei kauft Bewegungsdaten von Nutzern.“ Wenn Sie regelmäßig die Standortdienste Ihres Smartphones nutzen, dann kann es sein, dass Ihre Daten, die von der Werbeindustrie gesammelt worden sind, bereits als Datensatz bei der Polizei vorliegen. Wer glaubt in der Runde eigentlich, dass es ihn nicht betrifft? Jeder muss einmal nachdenken, welche Dienste er im Netz vermeintlich gratis nutzt. Dann kann man sich eine Regel merken: Wenn man für das Produkt nicht bezahlt, ist man selbst meistens das Produkt. Ich bin hierzu, ehrlich gesagt, auf die Antwort der Staatsregierung gespannt, weil so etwas Transparenz erfordert. Das sind keine geheim zu haltenden Tatsachen, das sage ich jetzt schon einmal, falls so etwas in der Antwort stehen sollte. Wie und welche Daten kommen nun aber in die KI? Rechtmäßig erhobene Daten sollen zwar – abgestuft nach anonymisierten, pseudonymisierten und Klardaten – verwendet werden, und das auch nur, wenn der Aufwand der Anonymisierung der Daten zu hoch ist. Aber wer legt denn den Maßstab für diesen Aufwand fest? Wenn ich mir ansehe, dass die Regierung nicht einmal regelmäßig vorhandene statistische Daten auswerten kann, um Kleine Anfragen von Abgeordneten zu beantworten, weil es einen zu hohen Aufwand hätte, dann stellt sich mir die Frage: Wie schnell ist man denn bei der Hand bei einem angeblich hohen Aufwand für die Anonymisierung von Daten? Wir reden hierbei von erheblichen Datenmengen. Oder soll die ganze Datenflut mithilfe einer KI anonymisiert werden, um sie dann in die nächste KI zum Anlernen einzuspeichern? Das wäre dann die Frage nach dem Henne-Ei-Prinzip. Es kann jedenfalls nicht angehen, dass wir Massendaten an KI-Hersteller herausgeben, die KI anlernen lassen und dann nicht wissen, welche Daten über die angelernte KI auf deren Servern verbleibt. Das Mindestmaß an Datenschutz muss sein, dass die Daten auf sicheren Servern und in Rechenzentren der Polizei und des Freistaates bleiben, die im Zweifel noch zu errichten sind. Ein gewissermaßen rechtliches Trostpflaster ist, dass die KI am Ende nur von besonders geschulten Polizeipersonal verwendet werden darf; das ist schon einmal gut. Aber gerade bei diesem Thema hatte der Fachverantwortliche für Digitalisierung der GdP Sachsen in der Anhörung nur ein mildes Lächeln übrig. Warum, frage ich mich. Na ja, ganz einfach: Das Gesetz sagt nichts über den Inhalt der Schulungen aus. Es sagt auch nichts darüber aus, wie viele Leute in welcher Tiefe geschult werden. Glauben Sie mir: Es gibt auch bei der Polizei, wie in jedem anderen Beruf, Schulungen und Schulungen. Am Ende haben Sie dann ein Zertifikat über die Teilnahme und sind berechtigt, irgendetwas zu tun. Kurz und gut. Es kann im Einzelfall eine berechtigte Maßnahme werden, es kann aber auch die Tür zum großflächigen Gebrauch der KI werden. Bedenken Sie, dass es bereits Anwendung finden kann, wenn der sogenannte Bestand des Staates in Gefahr ist. Wir haben in der Anhörung auch gelernt, dass das wohl bereits der Fall sein kann, wenn Sie einer angeblich und möglicherweise – und in unserem Fall der AfD ganz sicher – fälschlich als verfassungsfeindlich eingestuften Partei angehören oder ihr nur nahestehen. Laut aktuellen Wahlumfragen betrifft das 42 plus x Prozent der Sachsen, die damit Gefahr laufen, möglicherweise überwacht zu werden. Fühlen Sie und Ihre Daten sich damit sicher? Bei Ihnen kann ich mir das vorstellen – wir und unsere Wähler jedenfalls nicht. Denen sind wir verpflichtet. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Tut mir leid, aber wir können dem nicht zustimmen. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Wippel. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Bernd Rudolph.
