Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten hat ein Gesetzgebungsprozess den Begriff der Farce, also eines unwürdigen Schauspiels, so sehr verdient wie diese Polizeigesetznovelle. (Zuruf AfD: Nee!) Das Polizeigesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte – getragen von Überwachungsfantasien statt von Vernunft, gegründet auf einem falschen Verständnis des Auftrags des sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) und ins Werk gesetzt durch ein unwürdiges parlamentarisches Schauspiel. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir als BÜNDNISGRÜNE haben zusammen mit der Linken bereits 2019 erfolgreich gegen den Frontalangriff auf die Bürgerrechte – gegen die damalige Polizeigesetznovelle – geklagt. Daraus ergab sich für die Staatsregierung ein klarer Auftrag: binnen von zweieinhalb Jahren das Polizeigesetz auf verfassungsmäßige Füße zu stellen, also bis zum 30.06.2026 – mithin also innerhalb der nächsten sechs Tage – ins Werk zu setzen. Diesen unmissverständlichen Auftrag des höchsten sächsischen Gerichts hat man im Innenministerium offenbar kolossal fehlinterpretiert und stattdessen den nächsten verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzentwurf an den Landtag übersandt. Da man dafür fast zwei Jahre brauchte, hat schlussendlich die Minderheitsregierung schwere Angriffe auf die Bürgerrechte aller Menschen in diesem Freistaat im Schweinsgalopp durch diesen Landtag gepeitscht. (Tom Unger, CDU: Buh!) Und das, obwohl es hier um einen Gesetzentwurf geht, der schlicht einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit einläuten wird. Um es an dieser Stelle einmal klarzumachen: Dieser Gesetzentwurf führt dazu, dass zukünftig KI über die Frage entscheiden kann, in welcher Situation vermeintlich eine Gefahr vorliegt, dass Algorithmen darüber befinden könnten, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert wird, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) und das, obwohl ich mir sicher bin – das wiederhole ich gerne –, dass wesentliche Teile dieses Hohen Hauses nicht hinreichend verstehen und verstehen werden, wie KI-Systeme im Kern arbeiten und was deren Entscheidungen am Ende für die Sicherheit und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat Sachsen bedeuten, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) was es heißt, wenn nicht mehr Kommissar Krause, sondern Kommissar KI die Anhaltspunkte liefert, aufgrund derer man auf offener Straße oder einem Platz kontrolliert werden kann. Das sind Fragen, werte Kolleginnen und Kollegen, die entscheidet man nicht einfach im Schweinsgalopp, sondern mit Besonnenheit und vor allem mit einem Bewusstsein für unsere freiheitliche Verfassungsordnung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es als Abgeordnete den Menschen im Freistaat Sachsen schuldig, dass wir bei der Schaffung neuer Befugnisse erkennbare Abwägungen zwischen der tatsächlichen Notwendigkeit neuer Befugnisse und deren Wirkung auf die Grundrechte von Betroffenen vornehmen und dass wir uns mit den Risiken, die neue Befugnisse mit sich bringen, inhaltlich tiefgehend auseinandersetzen. Davon, werte Kolleginnen und Kollegen, sind wir weit entfernt. Schauen wir einmal auf die zentrale Argumentation, warum es angeblich diese neuen Befugnisse braucht; das können Sie in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses nachlesen. Das BSW argumentiert mit umfassenden Datenmaterialien in Ermittlungsverfahren und verkennt, (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) dass das nichts mit dem Polizeirecht zu tun hat, sondern in der Strafprozessordnung geregelt wird, und dass es in diesem Gesetzentwurf vor allem um den Einsatz von KI für Vorhersagen und Echtzeitüberwachung geht und nicht um die normale Datenanalyse. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) – Vielleicht haben Sie das noch nicht verstanden. Die CDU will mit dem Polizeigesetz neuerdings den Verfassungsschutz stärken und missachtet gleich einmal das Trennungsgebot nach Artikel 83 der Landesverfassung. Der Innenminister wird sich nachher wieder hier hinstellen und stolz verkünden: Die Polizei muss tun dürfen, was sie können soll oder Kriminelle können. Und: Sachsen muss auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern agieren. – Dabei ist Sachsen mit diesem Gesetzentwurf lediglich eines: Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Damit wird klar: Wenn wesentliche Teile der Mehrheit für diesen freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf weder so richtig wissen, wofür sie die neuen Befugnisse brauchen, noch wofür sie angewandt werden können, dann kann ich nur eindringlich davor warnen, dem heute zuzustimmen. Das, was Sie heute hier machen, ist keine Sicherheitsgesetzgebung moderner Art, das ist schlichtes Grundrechtsharakiri. Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde nicht nur deutlich, dass selbst die anwesenden Vertreter der Polizei große Anwendungsschwierigkeiten im Bereich KI haben werden und nicht immer wussten, dass bestimmte schwerste Eingriffsbefugnisse wohl doch nicht zum Ergreifen von Taschendieben auf Weihnachtsmärkten genutzt werden dürfen – was wahrscheinlich offensichtlich der Glaube ist. Es wurde auch klar, dass sich Beamtinnen und Beamte, die aufgrund von KI-Ergebnissen anschließend Maßnahmen gegen Personen einleiten, wohl auf die zuvor von der KI getroffene Entscheidung verlassen werden, weil sie diese Entscheidung schlicht gar nicht überprüfen können. Da nützt es auch nichts, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition und des BSW, dass die Ergebnisse der KI nach ihrer letzten Änderung jederzeit nachvollziehbar sein müssen. Es ist ein prinzipieller Irrglaube zu glauben, dass das funktionieren werde. Ich prophezeie Ihnen: Der Tag wird kommen, an dem vor einem Verwaltungsgericht dieses Landes ein Polizist erklären wird, dass er die Durchsuchung einer Person auf die Prognose einer KI gestützt hat. Dann wird Ihnen hoffentlich klar sein, dass das, was Sie heute gedenken zu beschließen, nicht nur freiheitsfeindlich ist, sondern schlussendlich auch rechtsstaatlicher Murks. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe nicht, dass Ihnen vor Augen geführt wird, welche Probleme mit der Quellen-TKÜ verbunden sein können, die Sie hier so en passant einführen, welch große Gefahr das für unsere Sicherheit in Sachsen ist. Denn Sie müssen zur Funktionalität der Quellen-TKÜ Sicherheitslücken offenhalten, um Trojaner aufzuspielen, und genau das sind die Sicherheitslücken, die schlussendlich auch Russland oder China zum Angriff auf uns, auf unsere kritische Infrastruktur nutzen können. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE nicht hinnehmbar und vor allen Dingen nicht zustimmungsfähig. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen, die Nonchalance des Umgangs mit zentralen Bürger- und Freiheitsrechten durch die Koalition und das BSW zeigt sich ebenfalls im weiteren Schmierentheater, wie man mit diesem Parlament umgeht. Dabei ist der Antrag zum vermeintlichen Ausschluss von Palantir durch das BSW nur ein kleiner Baustein. Er wirft eine große Menge vergaberechtlicher Fragen auf und entfaltet überdies keine Rechtswirkung, da man nichts präzise im Gesetz geregelt hat. (Zuruf Henning Homann, SPD) Man kann jetzt dahinstellen, ob es die Lage besser macht oder es schlicht entbehrlich ist. Ich bin übrigens sehr gespannt, was Ihnen das Innenministerium eines Tages antworten wird, wenn Sie, Herr Rudolph, fragen, ob Palantir hier eingesetzt wird. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Ich kann Ihnen antworten. Die Antwort wird wahrscheinlich wie bei meiner Anfrage im Innenausschuss zum Thema Nutzung von Datenhändlern sein: Das dürfen wir Ihnen nicht sagen, weil schon die Auskunft, ob wir mit denen zusammenarbeiten, so schwer sicherheitsgefährdend ist, dass man nicht mal den Landtag darüber informieren darf. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Sie haben sich hier für dumm verkaufen lassen, und das ist der Beweis dafür, dass Sie nicht verstehen, was Sie hier tun. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Krönung ist der neuste Änderungsantrag, in dem Sie den Vorfeldstraftaten zu Leibe rücken – ein verständliches Anliegen. Aber drei Werktage vor der Abstimmung im Plenum ohne die Beteiligung des Fachausschusses eine neue vollkommen unklare und polizeirechtsfremde Definition des Tätigwerdens im Vorfeld einzuführen und diese Debatte mutwillig dem Fachausschuss zu entziehen, zeigt eine Parlamentsverachtung, eine Verhöhnung der inhaltlichen Auseinandersetzung in einer der sensibelsten Rechtsmaterien, für die ein Landtag zuständig ist. Das sucht tatsächlich seinesgleichen, und das, obwohl das BSW bereits am 4. Juni eine Pressemitteilung herausgeben konnte, was angeblich in dem Änderungsantrag steht, den man dann irgendwie nicht geschafft hat, im Innenausschuss einzureichen und darüber zu debattieren. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Das ist in dieser hochsensiblen Materie doch kein Umgang mit dem Parlament. Dass sich die Minderheitsregierung dann auf solche Mehrheitsbeschaffer verlässt, zeigt, wie verzweifelt sie die Überwachungsfantasien des Innenministers durchbringen möchte. Ganz ehrlich – frei nach Erich Kästner –: Wie tief muss man sinken, um von dem Kakao, durch den man gezogen wird, dann auch noch zu trinken? Werte Kolleginnen und Kollegen! Schlussendlich bleibt zu konstatieren: Dieser Gesetzentwurf ist der nächste Angriff auf unser aller Freiheits- und Bürgerrechte, den wir BÜNDNISGRÜNE entschieden ablehnen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das BSW ist einmal als Tiger im Kampf gegen vermeintliche Grundrechtseingriffe in diesen Landtag gestartet und nun endgültig zum Bettvorleger der Koalition und der Sicherheitsgesetzgebung geworden. Die CDU und die SPD machen irgendwie denselben Unsinn wie 2019: für falsch verstandene Sicherheit reale Freiheit zu opfern. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Für derlei Angriffe auf Bürgerrechte stehen wir nicht zur Verfügung. Als Partei der Bürgerrechte heißt unsere Antwort auf diesen Gesetzentwurf entschieden Nein. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Susanne Schaper, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Abg. Lippmann. Als Nächstes folgt für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt.
