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Thomas Thumm

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Er enthält konkrete Handlungsanweisungen! – Heiko Gumprecht, AfD: Sind wir in China oder Korea?) Und alles, was darüber hinausgeht, was in Ihren Augen Rechtsbruch ist, können Sie gerne verwaltungsrechtlich überprüfen lassen. Das ist im Rechtsstaat möglich, damit hat Ihre Partei große Erfahrungen und das ist bei Weitem nicht mit autokratischen Staaten zu vergleichen. (Heiko Gumprecht, AfD: Wir sind aber auf dem Weg!) Ich würde gern mit meinem Bericht, meinem Vortrag fortfahren. – Genau an diesem Punkt wird die Schwäche der Argumentation der AfD besonders deutlich. So zu argumentieren, als dürften staatliche Stellen erst handeln, wenn bereits etwas passiert ist, passt genau zu der Zwischenfrage. Das ist aber nicht der Maßstab des Waffenrechts – das war es auch nie. Warum es wichtig ist, haben uns in vergangenen Jahren eindrückliche Praxisbeispiele gezeigt. Bei der Durchsuchung im Umfeld der Gruppe von Prinz Reuß wurden rund 360 Schusswaffen und Waffenteile sichergestellt. Auch bei den sogenannten Sächsischen Separatisten – hierzu hat man ja Bezug – standen bewaffnete Verfassungsfeinde im Fokus der Sicherheitsbehörden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gute AfD-Verbindung, ne? Herr Wiesner hat bestimmt Kenntnisse! – Gegenrufe AfD) Bei einer Festnahme wurde sogar auf Polizeibeamte geschossen. Beide Fälle zeigen, dass Verfassungsfeindlichkeit und Waffenbesitz eine gefährliche Kombination sind. Der Erlass dient vor diesem Hintergrund dazu, die Anwendung dieser bundesgesetzlichen Vorgaben durch die Waffenbehörden zu vereinheitlichen. (Unruhe) Wir haben in Sachsen 13 Waffenbehörden bei den Landkreisen, da diese zuständig sind. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, kann man das nur im Wege eines Erlasses machen. Er ersetzt weder die gesetzlichen Voraussetzungen noch schafft er neue Tatbestände. Vor allem führt er nicht dazu, dass die Mitgliedschaft in einer Partei automatisch zum Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis führt. Auch weiterhin ist jeglicher Einzelfall zu prüfen. Auch weiterhin müssen Entscheidungen auf Tatsachen gestützt werden, (Sebastian Wippel, AfD: Tatsachen?) und auch weiterhin unterliegen sie der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Wenn die AfD daraus eine politische Verfolgung konstruiert – das haben wir gerade erlebt –, dann richtet sich ihre Kritik in Wahrheit nicht gegen den Erlass, sondern gegen die Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen. Dasselbe gilt für die Ausführungen zum öffentlichen Dienst. Die Pflicht zur Verfassungstreue gehört seit Jahrzehnten zu den Grundlagen unseres Berufsbeamtentums. Wer hoheitliche Aufgaben ausübt, wer staatliche Autorität verkörpert und Entscheidungen im Namen des Staates trifft, steht in einem besonderen Treueverhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, richtig, aber die Behörden können nicht das Gegenteil behaupten, ohne es zu beweisen!) Daraus ergeben sich besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Quatsch, was Sie erzählen!) Deshalb darf und muss der Staat prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Gesinnungsprüfung und kein Generalverdacht, sondern Ausdruck eines Berufsbeamtentums, das sich bewusst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Die AfD tut so, als sei bereits die Prüfung selbst ein Beleg für politische Verfolgung. Damit macht sie es sich allerdings sehr einfach. (Sebastian Wippel, AfD: Die Prüfung hat ein klares Ziel! Das steht im Erlass!) In einem Rechtsstaat können Behörden nicht danach entscheiden, welche Partei von einer gesetzlichen Regelung betroffen wird und welche nicht. Sie müssen geltendes Recht anwenden. Genau das geschieht hier. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, das geschieht hier nicht!) Wer jede Anwendung des Rechts schon als Angriff auf den politischen Wettbewerb darstellt, erklärt am Ende staatliches Handeln selbst zum Problem. (Martin Braukmann, AfD: Der Anlass richtet sich nur an AfD-Sympathisanten und nicht gegen andere!) – Das ist doch Quatsch. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Besonders deutlich wird das bei der Forderung nach der Entlassung unseres Innenministers.

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