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Iris Firmenich

CDU 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein reiches Land. Vielleicht nicht mit Blick auf die aktuelle Kassenlage im Freistaat und in den Kommunen, in jedem Fall aber mit Blick auf unsere Kulturlandschaft. Mit Blick auf Kulturstaatsbetriebe, beispielsweise die Semperoper oder die Staatlichen Kunstsammlungen, die weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt sind und besondere Strahlkraft besitzen. Der Blick richtet sich auf Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken und dergleichen, die in den Kulturräumen ein breit gefächertes und für jedermann erreichbares kulturelles Angebot bieten, auf Musikschulen, Jugendkunstschulen, freie Träger, soziokulturelle Einrichtungen und zahlreiche Freiberufler, die alle miteinander ihren individuellen Beitrag zu diesem kulturellen Reichtum leisten. Dass sich eine solche vielfältige Kulturlandschaft entwickeln konnte, verdanken wir im Wesentlichen dem Sächsischen Kulturraumgesetz, auf dessen Basis der Freistaat die Kommunen mit circa 100 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Dabei respektiert der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Ebene, dass sich Sachsens Regionen hinsichtlich ihrer gewachsenen Strukturen, der Vielfalt und Individualität vorhandener Kultureinrichtungen, vor allen Dingen aber hinsichtlich ihrer Traditionen unterscheiden. Genau das ist so wichtig für Zusammengehörigkeitsgefühl, Heimatliebe und Identität. Beispielhaft dafür stehen die sorbische Kultur in der Lausitz und die Bergbautradition im Weihnachtsland Erzgebirge. Diese Vielfalt ist wertvoll, und sie macht den sächsischen kulturellen Reichtum aus. Sie ist nicht zuletzt der Grund, weshalb Kultur in Sachsen Verfassungsrang besitzt. Weshalb braucht es unseren Antrag? Erstens. Weil sich unsere Gesellschaft, die Bedürfnisse und das Konsumverhalten der Bevölkerung verändern. Ursachen liegen unter anderem im demografischen Wandel sowie in den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz. Auch die Coronajahre haben das Publikumsverhalten beeinflusst. Kultur muss darauf reagieren und sich weiterentwickeln. Zweitens erleben wir, dass die Kultureinrichtungen, wie alle anderen Bereiche auch, seit Jahren Kostensteigerungen erleben, die vor allem die Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen in Existenznot gebracht haben. Die Leistungsfähigkeit der Haushalte der Kommunen und des Landes hat jedoch Grenzen. Einen ständigen finanziellen Aufwuchs, den es bräuchte, wenn alles so weiterginge wie bisher, kann es also nicht geben. Es kommt deshalb darauf an, die Herausforderungen anzunehmen und auch unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen eine kluge Strategie zu entwickeln, wie wir unsere Kulturlandschaft fit für die Zukunft machen. Unter der Überschrift „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“ hat die Staatsregierung mit einer Konferenz am 11.03.2026 in Großenhain einen Aufschlag gemacht, der erste Ideen für einen Strategieprozess vorstellt. Die große Beteiligung von Akteuren aus allen Bereichen der Kultur spricht dafür, dass man sich der herausfordernden Situation durchaus bewusst ist und mitgestalten möchte. So gab es bei allem Lob für die Konferenz auch die deutliche Forderung, stärker in den Prozess einbezogen zu werden. Dem schließen wir uns an und ersuchen die Staatsregierung, an diesem Prozess die Kommunen, die Landeskulturverbände sowie Vertreter sächsischer Kultureinrichtungen und -betriebe zu beteiligen und mit ihnen gemeinsam Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft zu erarbeiten. Ziel ist es, eine langfristige finanzielle und organisatorische Planbarkeit zu erreichen, um unsere Kultureinrichtungen sowie die kulturellen Angebote resilienter aufzustellen. Stichworte dazu sind: Erschließen von Ressourcen, mehr Effizienz, Abbau von Bürokratie, Kooperationen und notwendige Strukturentscheidungen. In den Blick zu nehmen ist weiterhin die institutionelle Förderung. Sie muss anhand geeigneter Kriterien überprüft werden. Fördergegenstände und -instrumentarien sollen priorisiert und zusammengefasst sowie Verfahren vereinfacht werden. Kernstück des Kulturland-Prozesses wird jedoch die Novelle des Kulturraumgesetzes sein. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse und der Berichte des Sächsischen Kultursenates soll die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene bis Ende kommenden Jahres dem Landtag einen Entwurf für die Novellierung des Kulturraumgesetzes vorlegen. Es geht dabei unter anderem um transparente, kulturraumübergreifende Förderkriterien, um die kommunalen Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen – die angemessen zu berücksichtigen sind – und darum, Erreichbarkeit und kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung zu sichern. Unter Achtung der kommunalen Eigenverantwortung sollten die ländlichen Kulturräume in Anlehnung an die Landesstrategie eigene kulturpolitische Strategien und individuelle Leitbilder entwickeln. All das soll keinen bürokratischen Mehraufwand schaffen, sondern Verwaltungsaufwand einsparen, wo immer es geht. Was möchten wir mit unserem Antrag darüber hinaus erreichen? Wir erwarten, dass die Staatsregierung in Anbetracht begrenzter Haushaltsmittel auch auf die sächsischen Kulturstaatsbetriebe schaut und diese so ausrichtet, dass sie ihr Profil schärfen und dadurch ihre Leistungsfähigkeit sowie ihre Strahlkraft langfristig sichern. Wir erwarten, dass die Staatsregierung die institutionelle Landesförderung grundsätzlich überprüft, genauso wie die Kulturstiftung, und dabei die Kulturförderung neu ordnet. Natürlich erbitten wir eine regelmäßige Unterrichtung im zuständigen Ausschuss über den Stand des Strategieprozesses und der Novellierung des Kulturraumgesetzes. Es ist gut, dass die Staatsregierung sich auf den Weg gemacht hat. Wir möchten sie auf diesem Weg konstruktiv begleiten, und ich würde mich freuen, wenn diese Unterstützung auch vonseiten anderer Fraktionen in Aussicht gestellt werden könnte. Ich freue mich nun auf die Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Dr. Ingolf Huhn, BSW und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Firmenich sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die SPDFraktion Kollege Dulig; bitte schön.

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