Tom Unger
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen herzlichen Dank; ich mache es auch kurz. Das ist ja keine Pflicht, sondern die Apothekenreform eröffnet das als Möglichkeit für die Apotheken, die sie nutzen wollen. Während der Coronapandemie hat das in vielen Bereichen ja auch gut geklappt, daher öffnen wir das. Wenn Apotheken das nicht leisten wollen oder nicht leisten können, besteht keine Verpflichtung. Von daher ist es, glaube ich, wichtig, dass wir das Leistungsspektrum der Apotheken erweitern. Das haben Sie vorhin ja auch eingeräumt. Die Apotheke ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten noch vor dem niedergelassenen Hausarzt. Daher will ich hier noch einmal klarstellen: Es ist keine Pflicht, sondern eine Öffnungsmöglichkeit. Die Apotheken und Apotheker können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Redebeitrag von Kollegen Unger, CDU, in dieser vierten Rederunde. Ich erkenne keinen weiteren Bedarf zur Aussprache. Deswegen hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
