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Henning Homann

SPD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es herrscht große Einigkeit darüber, dass wir in diesem Land schneller werden wollen. Wir wollen schneller Entscheidungen treffen, da wir möchten, dass dieses Land wieder vorankommt. (Zuruf AfD: Aha!) Wie macht man das? Indem man Dinge gemeinsam denkt, indem man Sachen unkomplizierter macht, indem man entbürokratisiert, doch vor allem, indem man Dinge gemeinsam denkt. (Zuruf AfD: Mit der SPD?) Erinnern Sie sich bitte sechs Wochen zurück: Damals hat diese Kollation gemeinsam mit den Kommunen eines der größten Investitionspakete verkündet, die wir seit der deutschen Einheit hatten. Wir investieren als Land nicht nur in Staatsstraßen, sondern wir stellen in den nächsten Jahren – beginnend mit diesem Jahr – 500 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung – die ganze Summe auf einmal. Wir wollen dadurch erreichen, dass sich in diesem Land wieder etwas bewegt, dass wir unsere Infrastruktur modern machen, dass wir auf dem neuesten Stand sind, dass Bauunternehmen Aufträge haben und das Arbeitsplätze beschützt werden. Deshalb ist es wichtig, dass man die Dinge zusammendenkt. Wir nehmen jetzt viel Geld in die Hand, aber wir wollen auch, dass es schneller auf die Straße kommt, dass Bauaufträge preiswerter werden, dass das gleiche Geld für mehr Maßnahmen reicht. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass wir Geld für Investitionen zur Verfügung stellen – dazu hat sich die Koalition klar bekannt –, sondern dass wir gleichzeitig auch an das Regelwerk herangehen, nach dem diese Investitionen ausgegeben werden. Da kann man viele kluge Reden halten und sagen, es sei nicht genug. Es kommt darauf an, was man tut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wird ein Gesetz zum Straßenbau vorgestellt, das genau dafür sorgt, dass wir Investitionen weiterdenken, auch in Regelwerken, um schneller und unkomplizierter zu werden. Das bedeutet, dieses Gesetz ist ein Beschleunigungsgesetz. Es konzentriert sich vor allem auf Maßnahmen im Bestand. Es soll mehr Tempo schaffen, praktikable Anwendung ermöglichen und möglichst hohe Rechtssicherheit bieten. Der Grundgedanke dahinter – das ist mir sehr wichtig – ist ein ganz einfacher, den jeder Mensch in diesem Land versteht: Ist es sinnvoll, dass ein Straßenbauprojekt, bei dem es darum geht, eine Straße auszubessern, die Schwarzdecke zu erneuern oder eine Straße ein kleines Stück zu erweitern, zu modernisieren, genau den gleichen Planungsund Umweltverträglichkeitsregeln unterliegt wie der komplette Neubau einer Straße? Nein, das ist nicht sinnvoll – es war aber so. Das ändern wir jetzt. Ist das richtig? Ja. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es richtig, dass wir unterschiedliche Dinge unterschiedlich behandeln. Das bedeutet nicht, dass wir in Sachsen einen rechtsfreien Raum bekämen. Nein, das geht mit Maß und Mitte. Das bedeutet konkret, dass es für bestimmte Maßnahmen – vor allem für bestandsbezogene Maßnahmen: Erneuerung, Ausbesserung – keine vollen Planfeststellungsverfahren mehr gibt, sondern dass man hier verkürzte Verfahren und Verzicht üben kann. Das Gleiche gilt bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch da gilt: Das ist kein rechtsfreier Raum, sondern wir brauchen nur nicht mehr alles zu machen, wenn wir Straßen nur erneuern und nicht komplett neu bauen. Das ist sehr sinnvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das hat im Übrigen noch einen zweiten Effekt. Wir machen damit nicht nur die Erneuerungsmaßnahmen, die Ausbesserungsmaßnahmen von Straßen schneller, sondern wir machen auch den Neubau besser, weil sich die Kolleginnen und Kollegen, die in unseren Ämtern arbeiten und diese Maßnahmen bearbeiten müssen, in Zukunft auf andere Projekte konzentrieren können. Das heißt, wir beschleunigen auch die Projekte, die das volle Maßnahmen- und Prüfungspaket einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder eines Planfeststellungsverfahrens vollziehen müssen, auch diese machen wir schneller. Das ist für beide Arten von Projekten gut. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Teil des Zu-Ende-Denkens. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, was in der Anhörung passiert ist. Wir haben in der Debatte davor viel Stuss gehört – wer hier ausgegrenzt werde und wer nicht. Genau um das, was in dem Anhörungsverfahren rund um diesen Gesetzentwurf erörtert wurde, geht es doch in diesem Parlament: dass das Argument zählt. Deshalb danke ich den Fraktionen, die hier gemeinsam mit uns Argumente erwogen und Rückmeldungen aus der Praxis abgewogen haben. Am Ende gibt es einen Änderungsantrag der Linken, der noch eine Verordnungsermächtigung bei der Wahlsichtwerbung einführt, und einen Änderungsantrag des BSW, der einen Punkt im rechtlichen Bereich einer klareren Formulierung zuführt. Genau so muss es doch sein: Das bessere Argument muss zählen. Tun Sie mir doch bitte den Gefallen, ein solches Gesetzgebungsverfahren, das wir an dieser Stelle vollziehen – das die Kommunen wollen, das wir als Freistaat wollen, das die Wirtschaft will –, nicht durch irgendwelche Verschwörungstheorien zu verhetzen. Eine Debatte darüber, ob durch eine Verordnungsermächtigung im Bereich der Wahlsichtwerbung irgendwelche Wahlen manipuliert werden sollen, ist totaler Stuss. Es geht vor allem um eines: Jedes Mal vor Wahlen erlassen über 300 Kommunen in diesem Land unterschiedliche Regelwerke für Plakate. Das bedeutet dreihundertmal Bürokratie. Das Einzige, was wir hineingeschrieben haben, ist, dass wir uns selbstverständlich im Dialog mit den Kommunen hinsetzen und schauen wollen, ob wir dort ein unbürokratischeres und einheitlicheres Verfahren finden. That's it! Dahinter steckt kein böser Wille, sondern eine gute Idee. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, danke ich noch einmal allen, die dabei sind. Ich möchte den Dank an die Fraktionen erneuern und gern um einen Dank an Staatsministerin Regina Kraushaar erweitern, die in den letzten Monaten ganz nah an der Sache sehr pragmatisch und auch sehr dialogorientiert dieses Gesetz vorbereitet hat. In diesem Sinne empfehle ich guten Herzens Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Henning Homann von der SPD-Fraktion. Wir setzen in der Aussprache mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort; Frau Kollegin Meier ergreift das Wort; bitte schön.

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