Bernd Rudolph
Das mache ich gerne. Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt erst mal zum Schluss und melde mich später noch mal zu Wort. Ich respektiere, dass andere Fraktionen zu anderen Abwägungen kommen. Die GRÜNEN und Linken wollen auf wesentliche Befugnisse verzichten. Die AfD fordert an anderer Stelle in einem Änderungsantrag noch weitergehende Eingriffsmöglichkeiten. Wir teilen beide Positionen nicht; denn weder ein Staat, der auf notwendige Befugnisse verzichtet, noch ein Staat, der immer neue Eingriffe ermöglicht, wird dem Anspruch eines freiheitlichen Rechtsstaates gerecht. Unser Maßstab war die Frage, ob der Staat auf neue Gefährdungslagen reagieren kann, ohne dabei die Grenzen des Rechtsstaates zu überschreiten. Genau deshalb haben wir verhandelt, und nur deshalb waren die von uns erreichten Änderungen für unsere Bewertung entscheidend. Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt Regelungen, die wir in dieser Form nicht hätten mittragen können. Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht. Wir haben Eingriffsschwellen angehoben, wir haben Befugnisse präzisiert und begrenzt, wir haben zusätzliche Kontrollmechanismen geschaffen, wir haben die Einführung des Tasers verhindert, wir haben klare Leitplanken für Datenanalyse und KI eingezogen und wir haben dafür gesorgt, dass Sachsen auf Software von Palantir verzichten soll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja! – Beifall BSW) Wer all das als Feigenblattänderungen bezeichnet, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) für die wir uns angeblich über den Tisch haben ziehen lassen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) der verkennt den Kern dieser Debatte; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … oder Sie den Kern des Gesetzes!) denn genau diese Änderungen haben aus unserer Sicht den Unterschied zwischen einem Gesetz gemacht, das wir nicht hätten mittragen können, und einem Gesetz, dem wir heute zustimmen können. Deshalb sprechen wir von einer klar erkennbaren BSW-Handschrift. Unsere Entscheidung beruhte dabei nicht auf politischen Tauschgeschäften, sondern auf einer inhaltlichen Bewertung des Gesetzes. Ausschlaggebend waren die Änderungen, die wir in den Verhandlungen erreicht haben. Wer verstehen will, warum die Mehrheit unserer Fraktion zustimmt, der findet die Antwort in diesen Änderungen und nicht in Spekulationen der politischen Mitbewerber und der Presse. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Ich will aber auch nicht verschweigen, dass dieser Weg innerhalb unserer Fraktion wie auch in der Partei intensiv diskutiert wurde. Einige Kolleginnen und Kollegen sind aus grundsätzlichen persönlichen Erwägungen zu einer anderen Bewertung gekommen. Das trifft auch auf unseren Jugendverband zu. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal unseres Jugendverbandes, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) das kommt ja auch in anderen Parteien vor. Im Übrigen hat das sächsische JSW diese Meldung des Bundes-JSWs nicht mitgetragen. Aber sei es drum, ich respektiere das ausdrücklich. Gerade bei Fragen, die den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit betreffen, sind unterschiedliche Gewissensentscheidungen nichts Ungewöhnliches. Die Mehrheit unserer Fraktionen ist jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgenommenen Änderungen eine Zustimmung rechtfertigen; denn Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Die Menschen haben Anspruch auf beides. Genau diesem Anspruch wird das Gesetz nach den vorgenommenen Änderungen aus unserer Sicht gerecht. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der heute vorliegenden Fassung mehrheitlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BSW sowie Sören Voigt und Ronny Wähner, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Bernd Rudolph. Als Nächstes spricht Herr Abg. Pallas für die SPD-Fraktion.
