Ronny Wähner
Dem Anliegen des vorliegenden Antrags der BSW-Fraktion kann ich mich und kann sich auch meine Fraktion grundsätzlich anschließen. Mehr noch: Die Bedeutung einer sicheren und resilienten Wasserversorgung dürfte in diesem Hohen Hause unstrittig sein. Wasser ist eine zentrale Grundlage der Daseinsvorsorge. Gerade jetzt, in dieser Hitzewelle, wird das mehr als deutlich. Aber weil uns das alles bereits klar ist, verweist die Antragstellerin nicht zufällig auf einen Entschließungsantrag der Koalition, Drucksache 8/3274; denn darin haben wir die Staatsregierung bereits beauftragt, Maßnahmen zur Schaffung einer resilienten öffentlichen Wasserinfrastruktur prioritär umzusetzen. Dieser Entschließungsantrag macht deutlich: Die Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und die Staatsregierung mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen beauftragt. Vor diesem Hintergrund schafft der vorliegende Berichtsantrag der BSW-Fraktionen keinen zusätzlichen inhaltlichen Mehrwert. Statt konkrete Maßnahmen voranzubringen, verlangt er vor allem die Erstellung eines umfangreichen Berichts mit zahlreichen Detailangaben. Dies würde – auch aufgrund des zeitigen Berichtsdatums vom 1. Oktober – völlig unnötigerweise zusätzliche personelle und administrative Ressourcen in den Fachressorts und nachgeordneten Behörden binden. Ich kann nicht erkennen, wie das einen Fortschritt für die Versorgungssicherheit bewirken soll. Die CDU-Fraktion setzt auf die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen statt auf zusätzliche Berichtspflichten. Gerade in Zeiten hoher Belastungen der Verwaltung gilt es, unnötige Bürokratie zu vermeiden und vorhandene Kapazitäten auf die tatsächliche Umsetzung von Projekten und Investitionen zu konzentrieren. Der Antrag fordert im Wesentlichen eine Evaluation eines bereits laufenden Arbeitsprozesses und verursacht damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand, obwohl die Staatsregierung aufgrund des bestehenden Landtagsauftrags bereits tätig ist. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Wer die Resilienz unserer Wasserinfrastruktur stärken will, sollte dafür sorgen, dass die Verwaltung ihre Kapazitäten für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen hat. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
