Timo Schreyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Staatsminister, ganz kurz: Sie sagten, dass die Flughäfen keine Staatsunternehmen sind. Also, die Definition ist: Wenn ein Unternehmen mit mindestens 50 % in Staatsbesitz oder vom Staat beherrscht wird, dann ist es ein Staatsunternehmen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann ist es trotzdem ein „staatlich beherrschtes“ Unternehmen und kein „staatliches“! – Staatsminister Christian Piwarz: Dann ist es nach Aktienrecht kein staatliches Unternehmen!) auch wenn es als GmbH oder als AG – – Und Sie sitzen ja dort im Aufsichtsrat. (Staatsminister Christian Piwarz: Das haben Sie richtig herausgefunden!) – Genau. Mehr Staat geht eigentlich gar nicht. (Allgemeine Heiterkeit) Auch ich möchte zunächst einmal mit der aktuellen Aussage unseres Bundeskanzlers beginnen. Nach seinen Worten ist die Luftfahrt eine Wachstumsbranche, wie zurzeit keine andere in Deutschland und Europa. Damit auch Sachsen von diesem Wachstum langfristig profitiert, muss aber noch einiges auf den Weg gebracht werden. Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hat sich ein ganzes Maßnahmenbündel ergeben, das wir Ihnen in diesem Sinne im vorliegenden Erschließungsantrag aufbereitet haben. Dazu zählen unter anderem mehr Sichtbarkeit und vor allem die Realisierung der Raum- und Luftfahrtpotenziale, die sach- und fachgerechte Einbindung des Luft- und Raumfahrtkoordinators in Entscheidungsprozesse sowie die zahlreichen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der sächsischen Flughäfen. Flankiert und unterstützt Tagesordnungspunkt Zukunftsfähige Kulturpolitik starkes und vielfältiges Drucksache 8/7338, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose MdL und die Staatsregierung; wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an werden diese Forderungen von Verbänden und Flughafenbetreibern, von Politikerbriefen und Gutachten. So hat beispielsweise auch die MFAG eine Senkung der Luftverkehrsteuer, eine hohe Reform der Luftsicherheitsgebühren, sowie die zukunftsfeste Finanzierung der kleineren inneren Flughäfen als Teil der regionalen Daseinsvorsorge angemahnt. Diese Forderungen finden sich folgerichtig auch in unserem Entschließungsantrag wieder und ja, Sie haben richtig gehört: Bereits jetzt mahnt die Luftverkehrsbranche, dass die Senkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 nicht ausreicht. Werte Kollegen, uns allen ist klar, dass hier noch dicke Bretter, vor allem auf der Bundesebene, zu bohren sind. Eine Senkung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau bis 2024 kann dabei nur der erste Schritt sein, denn wir brauchen am langen Ende ein Niveau, das uns tatsächlich auf der Steuer- und Abgabenebene wieder wettbewerbsfähig macht. Es bleibt darüber hinaus zu hoffen, dass die neue Luftfahrtstrategie des Bundes und die angekündigte massive Investition nicht zu sehr auf Militär- und Rüstungsfragen oder die Klimarettung setzt. Wir brauchen vor allem die zivile Luftfahrt. Sicher, innovativ und bezahlbar in Sachsen und für Sachsen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
