Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich bekräftigen, was Sie schon gehört haben. Die AfD hält zwei Erlasse für verfassungswidrig. Genauer gesagt hält die AfD genau das für verfassungswidrig, was man über diese Erlasse in der Presse gelesen hat. Das erschwert die Auseinandersetzung ungemein. Aber lassen wir das einmal so stehen. In diesen Erlassen – das wissen Sie – geht es um die Beurteilung von waffenrechtlichen Zuverlässigkeiten sowie der beamtenrechtlichen Verfassungstreue – Kollege Lippmann hat das soeben ausgeführt – von Personen, die der AfD angehören oder sie unterstützen. Wir wissen noch etwas mehr. Das Waffengesetz ist an vielen Stellen kompliziert. Hier ist es aber erfreulich eindeutig: Nicht zuverlässig ist, wer Bestrebungen verfolgt oder Organisationen angehört und unterstützt, die gegen die verfassungsgemäße Ordnung gerichtet sind. Das Beamtenstatusgesetz ist – genau wie das Sächsische Beamtengesetz – ähnlich klar: In das Beamtenverhältnis kann nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Kurz gesagt: Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst. In ihre Hände gehören auch keine Waffen. Es leuchtet jedem sofort ein, warum die AfD ein Problem mit den Gesetzen hat; denn die AfD ist in Sachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden. (Thomas Thumm, AfD: Durch den Verfassungsschutz!) Es leuchtet hingegen nicht sofort ein, warum die AfD ein Problem mit den Erlassen hat. Ihnen zufolge soll die „einfache“ Mitgliedschaft noch nicht für Sanktionen genügen. Das ist eine Auslegung zugunsten der AfD. Eigentlich müsste sich die AfD beim Innenminister dafür bedanken, dass er die größte rechtsextremistische Organisation in diesem Land immer noch in Watte packt, zumindest aus meiner Sicht. (Zuruf Heiko Gumprecht, AfD) Stattdessen wirft der Antrag alles Mögliche in den Raum und dadurch vieles durcheinander. Der Rechtsextremismusbefund ist nach Ihnen eine reine „Unterstellung“. Das Waffenrecht ist laut Ihrem Antrag eine „abenteuerliche Konstruktion“. Bei der Rechtsprechung stützt man sich auf die Entscheidungen, die für einen selbst günstig aussehen. Aus irgendeiner Klageerhebung zieht man dann den Rückschluss auf die Rechtswidrigkeit. Bewiesen ist damit aber noch nichts. Ein Antrag wird auch nicht wissenschaftlich, nur weil Sie 44 Fußnoten angeführt haben. Immerhin gibt es eine originelle Idee. Die Diskussion um die Bedeutung der Verfassungstreue wird abgekürzt mit dem Vorwurf, es handele sich um eine – Zitat – „automatische dienstrechtliche Sanktionierung“ und – Achtung: AfD-Sprech! – „Gesinnungsjustiz“, was gleich doppelter Unfug ist. (Zuruf AfD: Da kennst du dich aus!) Selbstverständlich handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. Betroffene werden angehört. Sie können entlastet werden. Sie haben Rechtsschutzmöglichkeiten. Aber all das passt nicht in die Welt der AfD. Ebenfalls bemerkenswert ist der Gedanke, der gesetzliche Eingriff in ein Individualrecht wie das Waffenrecht beeinträchtige die Chancengleichheit der Parteien. Ich hätte tatsächlich gern von Ihnen, Herr Wippel, erfahren – Sie haben hier ja die ganze Zeit geredet –, warum das Interesse einer Partei darin liegen soll, dass man ihren Mitgliedern ungehinderten Zugang zu Schusswaffen gewähren muss, außer, man plant, eine eigene Miliz aufzustellen. Das kann nur der Grund sein. (Thomas Thumm, AfD: Herr Gebhardt, Sie sind doch völlig irre, Entschuldigung!) Etwas langweilig ist dagegen, dass die AfD mal wieder vorbringt, sie sei doch eine völlig legale Partei. Das bestreitet niemand. Solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat, ist das so. Allerdings besagt das nichts, denn weder die Verfassungstreuepflicht noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit knüpft man an die Mitgliedschaft in einer legalen Partei. Es geht vielmehr – wie ausgeführt – darum, ob Mitglieder der AfD die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Man darf wohl Zweifel daran haben, dass das bei Ihnen so ist. Einige Worte noch zu der Forderung, den Innenminister zu entlassen. Meine Fraktion hat exzellente und langjährige Erfahrung darin, hier im Sächsischen Landtag die Entlassung von Innenministern zu fordern. Vor dem Hintergrund dieses Erfahrungsschatzes ist es eine herbe Enttäuschung, was die AfD uns hier aufgezeigt hat. Welche konkreten Amtspflichtverletzungen werfen Sie dem Staatsminister vor? Inwieweit ist die angebliche Rechtswidrigkeit der Erlasse ihm persönlich zurechenbar? Warum ist denn nun die politische Entscheidung, die man selbst nicht mag, ein Entlassungsgrund? Also, Herr Wippel, auch Ihre hier vorgetragenen Begründungen überzeugen in keiner Weise. Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, ich würde jetzt den Innenminister verteidigen, (Sören Voigt, CDU: Wäre nett!) – das hat er auch gar nicht nötig, schon gar nicht von mir, und selbstverständlich teile ich seine Auffassungen in vielen Belangen nicht; das Thema hatte ich vorhin schon einmal beim Polizeigesetz. (Allgemeine Heiterkeit – Staatsminister Armin Schuster lacht Tränen.) Herr Innenminister, ich bin gerührt. Nein, Sie! Wenn ich außerdem danach gehe, wie geringschätzig manchmal seine Stellungnahmen zu unseren Anträgen ausfallen, dann gehört der Herr Schuster ganz sicherlich nicht zu den Vorreitern der sogenannten neuen politischen Kultur. Wenn ich dann allerdings an die beiden Herren denke, die vorher Innenminister waren, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) dann ist der Herr Schuster schon ein ganz anderes Kaliber – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das stimmt!) um mal beim Thema zu bleiben, bei dem durchaus das Wort „Kaliber“ verwendet werden kann. Das war positiv gemeint. Dem Antrag stimmen wir natürlich nicht zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der Kollege Berger die Gelegenheit, und er macht davon Gebrauch. Bitte, Herr Kollege.
