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Doreen Schwietzer

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sorbische Sprache hat in Sachsen Verfassungsrang. Mehr noch: Wir haben ein Sorbengesetz, das klare Vorgaben für die Verwendung der sorbischen Sprache vor Gerichten, in Behörden, bei den öffentlichen Beschilderungen, in den Medien, usw. liefert. Ich bin daher zunächst einmal skeptisch, wenn ich lese, dass der Freistaat weitere Verpflichtungen eingehen soll – vor allem dann, wenn sie von übernationaler Ebene kommen; denn genau darauf will der Antrag der GRÜNEN hinaus. Der Freistaat soll sich die Charta der Minderheitensprachen zur Brust nehmen und prüfen, welche weitergehenden Verpflichtungen er daraus für sich ableiten kann. Das klingt auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie, nach mehr Kosten und Abgabe sächsischer Souveränität. Auf der anderen Seite müssen wir uns die Situation aber einmal schonungslos vor Augen führen: In Sachsen bestehen zwar gesetzliche Vorschriften zu allen möglichen Themen, die mit dem Sorbischen zu tun haben, aber was davon wird auch wirklich umgesetzt? Man kann noch so viele Berichte schreiben, noch so viele Leitlinien aufstellen und noch so viele Strategien entwickeln – am Ende bleiben das alles zahnlose Papiertiger, wenn konkrete Maßnahmen fehlen. Sorbischsprachige Lehrer fallen nicht einfach vom Himmel. Seit Jahren wird über die Situation der Sorabistik an der Uni Leipzig debattiert. Das Ergebnis: noch ein Entwicklungskonzept. Seit Jahren wird über zweisprachige Verkehrswegweiser gesprochen. Das Ergebnis: In Hoyerswerda, wo ich wohne, wurde 2025/26 ein neues zweisprachiges Fußgängerleitsystem in der Innenstadt etabliert, aber es gibt immer noch Lücken. Des Weiteren geben viele Schilder im sorbischen Siedlungsgebiet entferntere Ziele nur auf Deutsch an. Seit Jahren wird über Stundentafeln und sorbische Unterrichtskonzepte geredet. Das Ergebnis: Anstatt Angebote auszubauen, legte man Klassen zusammen. Erst der deutliche Protest der Eltern und Beschwerden beim Minister führten dazu, dass man die Maßnahmen zurücknahm, sehr anschaulich nachzulesen im Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten des letzten Jahres, der den Landtag erreichte. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Brandenburg. Es wurde ja schon gesagt: An der TU Cottbus-Senftenberg startete im Herbst 2026 ein neues Studienprogramm. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt Primarstufe wird Sorbisch als Zweitsprache angeboten. Das bedeutet: grundständige Ausbildung von Grundschullehrern, und zwar nicht an einer Uni, die mehrere Autostunden entfernt liegt, sondern mitten im sogenannten sorbischen, ländlichen Raum. Dort, wo die Menschen leben. Dort, wo sie gebraucht werden. Wunderbar, oder? Aber ist das für Sachsen gut? Nein, da wir solch eine Möglichkeit in der Lausitz nicht anbieten. Ich habe das Thema einer Fakultät in der Lausitz schon mehrmals angesprochen. Da wird aber nur auf die Großstädte abgestellt, wie Dresden, Leipzig, Chemnitz. Dort funktioniert aber das Studium nicht. Alle wissen es. Ich kenne aus dem Raum Hoyerswerda jetzt schon Studenten, die die Fakultät in Senftenberg nutzen. Das sind 25 Minuten Fahrtweg. Diese Fachkräfte fehlen uns dann. Kommen wir zurück zur Europäischen Charta der Minderheitensprachen. Die Punkte, die darin enthalten sind, sollten in Sachsen eigentlich längst umgesetzt sein. Aber die Realität sieht dann doch anders aus. Es erscheint also doch gar nicht so dumm, den Freistaat zu verpflichten, sich dieses Papier noch einmal deutlich zu Gemüte zu führen und gegebenenfalls abzuleiten, welche Verpflichtungen er daraus mitnehmen kann. Brandenburg hat diesen Schritt immerhin 2023 unternommen, also schon vor drei Jahren. Ich möchte nun auf ein konkretes Beispiel aus der Charta eingehen, und zwar Teil III Artikel 10 Abs 1. Man verpflichtet sich dort, sicherzustellen, dass die Verwaltungsbehörden die Regional- und Minderheitensprache gebrauchen oder zumindest sicherzustellen, dass diejenigen, die unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung haben, die Regional- oder Minderheitensprache in ihrem Umgang mit den Personen gebrauchen, die sich in diesen Sprachen an sie wenden. Doch in der Realität ist das gar nicht immer so klar. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ich bitte um Ruhe.

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