Eric Recke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für den Bürokratieabbau in Sachsen, wobei ich Herrn Keller zustimmen möchte, dass wir weitere Schritte auf diesen folgen lassen müssen. Das Brücken- und Straßennetz ist die Lebensader des Freistaates. Sein Zustand entscheidet im Zweifelsfall über Leben und Tod von Auto- und Radfahrern sowie Fußgängern, seine Nutzbarkeit über die gelingende Lebensgestaltung und den Lebensgenuss der Menschen im Land. Brücken und Straßen instand zu halten, zustandsgerecht zu sanieren und zu bauen, ist deshalb eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. (Beifall BSW) Deshalb kann und darf es nicht sein, dass Planfeststellungsverfahren für kleinere Brücken teilweise viele Jahre in Anspruch nehmen. Die letzte Instanz der Absurdität ist erreicht, wenn ein Planfeststellungsverfahren so lange dauert, dass eine Brücke währenddessen einzustürzen droht. (Beifall BSW) Um dem in Zukunft vorzubeugen, sind in der neuen Gesetzesfassung bedeutende Neuerungen vorgesehen. Das Planfeststellungsverfahren für zu erneuernde Kreis- und Staatsstraßen sowie Brücken entfällt, soweit sie nicht erweitert oder erheblich verändert werden. Damit wird das Landesrecht nach drei Jahren endlich an das bessere Bundesrecht angeglichen. Enteignungen sind nun bei kleinen baulichen Straßenumgestaltungen ohne Planfeststellungsverfahren zulässig. An dieser Stelle haben wir als BSW-Fraktion einen entscheidenden Änderungsantrag eingebracht: die vollumfängliche Zulässigkeitsprüfung der Enteignung. Gerade weil in diesen Fällen kein Planfeststellungsverfahren stattfinden soll, muss besonders sorgfältig gegen das Recht auf Eigentum abgewogen werden – einerseits, damit keine Rechtsunsicherheiten und langwierige Klageverfahren entstehen, andererseits, damit die Menschen im Land sich vor staatlicher Wegnahme ihres Grund und Bodens sicher fühlen. Als BSW-Fraktion sind wir gegen Enteignungen und akzeptieren sie nur als allerletztes Mittel. Ein gut geführter Staat schafft stattdessen erfolgreich konsensuale Interessenausgleiche und arbeitet nicht mit autoritären Drohungen gegenüber Privatpersonen. Einen weiteren Durchbruch in diesem Sinne haben wir mit unserem Änderungsantrag zur Idee der Staatsregierung erwirkt: einen Ablösebetrag beim Wechsel des Straßenbaulastträgers einzuführen. Die kommunale Familie argumentiert für eine Kann-Regelung bei der Ablösesumme, um durch die neue Zwangsregelung keine Benachteiligung entstehen zu lassen. Dem sind wir als BSW wie gewohnt nachgekommen. Wir nehmen ebenfalls die Kritik der Umweltverbände sowie der GRÜNEN sehr ernst, dass mit dem neuen Gesetz Umweltstandards unverhältnismäßig abgesenkt würden. Wir werden das bei der Umsetzung des Gesetzes genau beobachten, können aber dem Änderungsantrag der GRÜNEN bisher nicht folgen. Um die neuen Regelungen mit ausreichend Vorlauf umzusetzen, haben wir als BSW eine Übergangsfrist von einem Monat nach Verkündung in den Gesetzentwurf eingebracht. Bei einem anderen von der AfD per Änderungsantrag eingebrachten Thema wollten wir anfangs diese neue Rechtsverordnung für die Sondernutzung für Wahlsichtwerbung ebenso streichen. Nach Rückmeldungen aus zahlreichen ländlichen Gebieten über den möglichen Nutzen der Vereinheitlichung von Wahlwerbungsregelungen haben wir uns jedoch dazu entschieden, den Streichungsantrag nicht mehr zu stellen. Stattdessen haben wir der Änderung im Ausschuss zugestimmt, die Verordnung durch den Landtag beschließen zu lassen, und wir werden uns zu dem Antrag der AfD deshalb enthalten. Da die Verordnung möglicherweise einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, wird es auch in dieser Frage wieder auf die adäquate Einbindung der Kommunen ankommen. Grundsätzlich gilt bei Änderungen von Wahlverfahren, wozu Werbung gehört: Wenig schädigt das Ansehen eines Staates mehr, als der Eindruck, dass die Regierungs- oder Parlamentsparteien versuchen, ihre Ämter zur Benachteiligung der Opposition bei staatlichen Wahlen auszunutzen. In diesem Sinne freue ich mich sehr über den gelungenen Gesetzentwurf, bei dem vernünftige Impulse aus allen politischen Richtungen eingeflossen sind, und hoffe, dass damit ein neuer Schritt in der gemeinsamen Sorge um unsere öffentliche Infrastruktur im Freistaat Sachsen eingeläutet wird. Vielen Dank. (Beifall BSW und Ingo Flemming, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollege Recke von der BSW-Fraktion und setzen nun in der weiteren Aussprache mit der SPD-Fraktion fort. Ich sehe Herrn Kollegen Homann auf dem Weg zum Pult. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
