Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die verschiedenen Sichtweisen der Fraktionen gehört. Es wurde deutlich, wie unterschiedlich man auf diesen Gesetzentwurf schaut. Ein Stück weit waren diese Reaktionen erwartbar, auf zwei davon möchte ich aber noch einmal eingehen. Das betrifft zuerst die Einlassungen der GRÜNEN. Valentin Lippmann, ich kenne dich immer als fachlich sehr versierten Kollegen. Aber hierbei weiß ich nicht, ob wir auf unterschiedlichen Veranstaltungen gewesen sind. Wir haben einen Gesetzentwurf der Staatsregierung bekommen, den wir hier angehört haben. Von den Sachverständigen wurden durchweg lobende Worte und anerkennende Statements abgegeben. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wurden aber auch Hinweise gegeben, die Einfluss auf die weitere Beratung hatten. Der von Ihnen benannte, hoch anerkannte und auch von uns geschätzte Sachverständige Prof. Dr. Bäcker hat sogar darauf hingewiesen, dass man Spielräume weiter ausloten könnte, es aber grundsätzlich ein guter Gesetzesvorschlag sei. Ich weiß nicht, lieber Valentin, welchen Gesetzentwurf du gesehen hast. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es wurde nicht gefragt, ob KI dafür sinnvoll ist oder nicht. Dafür sitzen wir hier!) Wir haben die Probleme nicht gesehen. Der zeitliche Rahmen ist eng gefasst. Bis zum 30.06.2026 müssen wir eine Neuregelung schaffen, um gewisse Regelungen, die jetzt bestehen, anwendbar zu halten. Aber manchmal ist Zeitdruck gut, um voranzukommen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Genau!) Leistung ist Arbeit pro Zeit. Wir haben hier, denke ich, eine tolle Leistung vollbracht. Ich danke noch einmal dem BSW, das sich im Gegensatz zu anderen Fraktionen auf diese staatspolitische Verantwortung eingelassen und gemeinsam mit uns diesen Kompromiss verhandelt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben mit uns gar nicht geredet!) In Richtung der GRÜNEN will ich den Hinweis geben, über die Landesgrenzen von Sachsen hinauszuschauen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir schauen immer über Landesgrenzen hinweg!) Es gibt Bundesländer, da stehen die GRÜNEN in der Verantwortung, führen sogar eine Staatsregierung, wie in Baden-Württemberg. Man kann nachschauen, was dort im Polizeigesetz möglich gemacht wird. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist alles unter den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Bundesrepublik möglich und machbar. Zum „faulen Kompromiss“. Herr Berger, Ihr Redebeitrag war nicht so qualifiziert, wenn ich das einmal sagen darf. Bei einem Kompromiss muss man immer schauen, unter welchem Blickwinkel man ihn betrachtet. Natürlich hat jeder Kompromiss Licht- und Schattenseiten. Wir als Union hätten uns mehr vorstellen können. Aber wenn man betrachtet, wo wir gestartet sind und welche Ausgangslage wir im aktuell bestehenden Polizeigesetz haben, so ist dieser neue Vorschlag, dieses neue Gesetz ein deutlicher Gewinn für die Sicherheit des Freistaates Sachsen. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD – Beifall Staatsregierung) Den größten Fehler, den wir machen könnten, und die größte Missachtung der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten wäre es, diesem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen und unserer Polizei nicht diese neuen Befugnisse zu geben. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Wähner. Besteht in dieser zweiten Runde weiterer Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung ans Rednerpult, Herrn Staatsminister Schuster.
