Armin Schuster
Ich würde gern noch ausführen. Drittens. Meine Damen und Herren von der AfD, ich akzeptiere Ihre Emotionalität, aber die verdrängt brutal, dass Sie sich einmal mit der Sache beschäftigen. (Beifall CDU) Das Waffengesetz – das ist nun hier schon x-mal doziert worden – beinhaltet eine widerlegbare Regelvermutung. Der Bundesgesetzgeber sagt: Es ist eine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit, wenn Sie Mitglied einer Vereinigung sind, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt usw. Diese Regelvermutung muss der Mitarbeiter der Waffenbehörde annehmen. (Thomas Thumm, AfD: Das regelt nicht der Verfassungsschutz, sondern die Gerichte!) Nun kommt das Entscheidende, was wir in Sachsen tun. Ich erkläre Ihnen die Praxis, wie wir vorgehen: Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, geht es mit Ihrer Rede weiter? Oder beantworten Sie noch die Frage?
