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Valentin Lippmann

GRÜNE 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Beschlussempfehlung!) – Der Beschlussempfehlungen ist zugestimmt. Verlangt das BSW ebenso eine Einzelabstimmung? – Ja. Wir stimmen ab über die in Drucksache 8/7353 unter Ziffer 1 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport zum Antrag der Fraktion BSW in Drucksache 8/5935. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/7353 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/6478. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wird dieser Beschlussempfehlung dem Antrag entsprechend zugestimmt. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht bereits durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Laura Stellbrink, SPD: Super!) zu Protokoll rungen einsetzen. Darüber hinaus sollen versiegelte und vorbelastete Flächen weiterhin Vorrang für den Ausbau der Photovoltaik haben. Landeseigene Waldflächen sollen für PV-Anlagen ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig bekennen wir uns ausdrücklich zur Waldmehrung und Wiederbewaldung sowie zu einer konsequenten Prüfung von Alternativstandorten. Damit verbinden wir den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz unserer Wälder und schaffen eine tragfähige Grundlage für beides. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/3501, zum Thema „Waldumwandlung für Photovoltaik (PV) ausschließen“ sowie der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD sind am 11. Juni 2026 im AUL behandelt worden. Dort habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Seither haben wir keine neuen Erkenntnisse erlangt, sodass unsere Position auch weiterhin eindeutig ist. Dennoch möchte ich hier noch einmal auf die wesentlich Kernaussagen zu sprechen kommen: Der § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde durch die Ampel und Bundeswirtschaftsminister Habeck so geändert, dass unter anderem die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Erzeugung erneuerbarer Energie zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt wurden, weil sie der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Diese aktuell gültige Regelung führt dazu, dass gewachsene Waldflächen in Flächen für PV-Anlagen umgewandelt sowie dafür gerodet werden können. Forstfachlich wie ökologisch ist das nicht sinnvoll und würde nach sächsischem Landesrecht regelmäßig abgelehnt. Aber hierbei gilt Bundesrecht und unsere Behörden haben leider keine Möglichkeiten, entsprechende Anträge abzulehnen. Wie ich schon im Ausschuss betont habe, stehen PV-Anlagen statt Wald den Zielen des sächsischen Waldgesetzes diametral entgegen. Deswegen sind die Regierungsfraktionen und auch ich selbst gegen die Errichtung von PV-Anlagen im Wald; denn die obersten Ziele im Sächsischen Waldgesetz sind aus guten Gründen der Walderhalt und die Waldmehrung. Der Wald hat mit seinen vielfältigen Ökosystemleistungen für die heutige wie die zukünftige Gesellschaft eine große Bedeutung. Er ist wichtig für die Biodiversität, schützt den Boden, sorgt für Trinkwasser und ist für unsere Bürgerinnen und Bürger ein unentbehrlicher Erholungsraum. Besonders zu betonen ist, dass er nachhaltig den heimischen, nachwachsenden Rohstoff Holz liefert. Und die Sachsen lieben ihre Wälder. Nicht zuletzt spielt das gesamte Ökosystem Wald einschließlich des Waldbodens eine wichtige Rolle im Klimaschutz. Zum einen als lebender Kohlenstoffspeicher und zum anderen durch die Festlegung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten sowie im Wege der Substitution von klimaschädlichen Materialien durch Holz. Deswegen ist jedwede Waldumwandlung grundsätzlich immer kritisch zu prüfen. Aus diesen Gründen wollen wir mit einer Bundesratsinitiative beim Bundesgesetzgeber erreichen, dass der Abwägungsvorrang in § 2 EEG für Photovoltaikanlagen im Wald gestrichen wird. Sobald die bundesrechtlichen Vorgaben für die Errichtung von PVA im Wald in unserem Sinne geändert worden sind, werden wir für die zuständigen Behörden einen ermessensleitenden Erlass zur Waldumwandlung nach streng forstfachlichen Kriterien erarbeiten. Im besten Fall werden die sinnvollen und notwendigen Anforderungen an eine Waldumwandlungsgenehmigung einschließlich der verbindlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen dazu führen, dass es keine PVA im Wald geben wird. In diesem Zusammenhang werden wir darauf hinwirken, Regelungen zur Waldumwandlung für die Genehmigungsbehörden möglichst nachvollziehbar zu konkretisieren. Wir werden zudem, wie schon bisher, auf landeseigenen Waldflächen keine PV-Anlagen errichten. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, uns für die gesetzlich geforderte Wiederbewaldung einzusetzen, insbesondere auf den Schadflächen aller Waldeigentumsarten. Darüber hinaus bleibt das Ziel die Waldmehrung insgesamt. Gerade deshalb müssen wir mit unseren Flächen verantwortungsvoll umgehen. Darin stimmen Waldbesitzer und Forstleute vollständig überein. Der Wald ist uns eine Herzensangelegenheit. Und das bleibt auch so.

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