Armin Schuster
Sie haben das Hauptsacheverfahren sehr lange ruhen lassen und erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gegenüber dem Bundesamt haben Sie Morgenluft gewittert und die Sache plötzlich wieder ausgepackt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört! – Zuruf AfD: Morgenluft?) So viel Ehrlichkeit muss sein. Sie hatten monatelang aufgegeben. (Zuruf AfD: Aufgegeben?) Dann dürfen Sie uns das nicht übel nehmen. Zweitens. Ich will Sie darauf hinweisen – auch das ist eine Ihrer verzerrenden Darstellungen –: Keine Waffenbehörde führt Mitgliederlisten der AfD. Keine Waffenbehörde geht anlasslos vor. (Zuruf AfD) Keine Waffenbehörde hat die Chance zu erfahren, wer in welcher Partei ist, wenn keine Erkenntnisse dazukommen. Die Erkenntnis kann sein, dass die Rückäußerung des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Regelanfrage Erkenntnisse übermittelt. Es kann aber auch sein, dass die Waffenbehörde etwas öffentlich erfährt. Aber es gibt keine anlasslose Parteilistensammlung bei den Waffenbehörden. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon. –
