Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit als die Abwesenheit von Gefahren und das Vertrauen in das eigene Wohlbefinden ist ein menschliches Grundbedürfnis. Die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit ist eine Kernaufgabe unseres demokratischen Rechtsstaates. Deshalb diskutiert das Hohe Haus heute die Frage, ob die Befugnisse für die sächsische Polizei ausreichen, um die Sicherheit aller Menschen in unserem Land gewährleisten zu können. Gleichwohl gilt: Nicht alles, was technisch oder verfassungsrechtlich gerade noch möglich ist, ist gleichzeitig geboten; denn in der anderen Waagschale wiegen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ziemlich schwer, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch deshalb diskutiert das Hohe Haus, wie weit die Befugnisse der Polizei in die Grundrechte eingreifen dürfen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert. Als SPD-Fraktion haben wir uns bei den Verhandlungen zum heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften davon leiten lassen, dass die Sicherheitsinteressen mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen sind, damit die Polizei über diejenigen Befugnisse verfügt, die sie zur Abwehr von Gefahren in einer sich immer rasanter digitalisierenden Welt braucht, und dass gleichzeitig der Eingriff in die Freiheitsrechte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt. Meine Damen und Herren! Zentraler Anlass und Richtschnur für die Polizeirechtsnovelle waren das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024 und jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die uns klare Leitplanken für eine ausgewogene und grundrechtssensible Anpassung polizeilicher Befugnisse gelegt haben. Und, meine Damen und Herren, die Zeit drängt. Bei dieser Novelle hat der Hof dem Landtag als Gesetzgeber bis zum 30. Juni Zeit gegeben, um das Polizeirecht verfassungskonform auszugestalten. Andernfalls drohen wichtige Teile des aktuellen Gesetzes am 01.07. außer Kraft zu treten, wodurch die sächsische Polizei die rechtliche Grundlage für verschiedene Befugnisse verlieren würde. Das wenden wir mit dem heutigen Beschluss des Gesetzentwurfes ab. In den letzten Monaten gab es einen intensiven Austausch darüber, ob verschiedene neue Befugnisse eingeführt werden sollen und wie dabei individuelle Freiheitsrechte weitgehend gewahrt werden können. Dabei spielten neue Bedrohungsszenarien wie das mögliche Auskundschaften öffentlicher Infrastruktur mittels Drohnen genauso eine Rolle wie die Einsicht, dass wir noch entschiedener als bisher gegen häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt vorgehen müssen. Die wohl wichtigsten und auch umstrittensten Themen waren dabei die Befugnisse zur Nutzung von KI zur Datenanalyse und die Möglichkeiten zur Mustererkennung und biometrischen Fernidentifizierung bei der Videoüberwachung. Für die Einführung dieser Befugnisse sprechen die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die der Landtag nicht ignorieren sollte. Insbesondere die voranschreitende Digitalisierung bietet nicht nur die Chance auf Innovation in allen Lebensbereichen, sie öffnet auch das Tor für immer neue und komplexere Gefahren und Kriminalitätsformen. Ich kann dabei die Skepsis in Teilen der Bevölkerung verstehen, gerade wenn es um die Nutzung von KI geht, da der Schritt zur dystopischen Zukunftsvorstellung an mancher Stelle nur kurz scheint. Auf der anderen Seite schreitet die Nutzung von KI durch Privatpersonen, durch Unternehmen oder durch Institutionen unaufhörlich voran – auch in der Verwaltung. Doch ausgerechnet der Polizei soll nach Meinung einiger diese Möglichkeit verwehrt werden. Das ist doch auch nicht richtig, meine Damen und Herren. Außerdem steht die Polizei vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größer werdenden Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, der die Möglichkeiten einer händischen Analyse weit übersteigt. Es gilt also, die Möglichkeiten der technischen Entwicklung auch für die Polizei grundrechtssensibel nutzbar zu machen. Meine Damen und Herren! Nach meiner Wahrnehmung hat es sich bei diesen Abwägungen von Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten niemand leicht gemacht. Als SPDFraktion haben wir uns im Ergebnis intensiver Verhandlungen dafür entschieden, den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung mitzutragen. Bei der öffentlichen Anhörung haben wir wichtige Anregungen und Hinweise von Sachverständigen entgegengenommen, wie gerade bei den neuen Befugnissen unions- oder verfassungsrechtliche Risiken beseitigt werden können. Diese waren handlungsleitend für die Änderungen, die CDU, BSW und SPD dem Innenausschuss vorgeschlagen haben. Außerdem hatte keiner der Sachverständigen den vorliegenden Entwurf der Staatsregierung in seiner Gänze abgelehnt oder durch Kritik verrissen. Das finde ich bei dem Thema und der Zusammensetzung des Podiums schon sehr bemerkenswert, auch wenn selbstverständlich Nachbesserungsbedarfe vorgetragen wurden. Als SPD-Fraktion haben wir uns zusammen mit CDU und BSW deshalb auf entscheidende Veränderungen verständigt: einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt durch längere Anordnungsfristen bei Wohnungsverweisungen, engere Vorgaben für die Durchführung einer biometrischen Echtzeitidentifizierung, die Einführung des Richtervorbehalts und eine stärkere Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte für alle Formen der automatisierten Datenanalyse sowie keine Weitergabe von personenbezogenen Daten bei der Entwicklung, dem Training und dem Testen von KI-Systemen an Dritte. Bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs haben wir als SPD klargemacht, dass wir bei der Datenanalyse auf eine nationale oder europäische Lösung setzen und es keine Zusammenarbeit mit der Firma Palantir geben kann. Neben der zweifelhaften politischen Agenda des Inhabers geht es hier vor allem um den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger und unsere digitale Souveränität. Das kann man jetzt auch herunterspielen und sagen – Kollege Rudolph erwähnte es bereits –, dass das nur im Vorblatt des Gesetzes stand, aber es sind die historischen Fakten. Am Ende geht es darum, dass es auch so kommt. Kollege Lippmann, der das schon bei der vorangegangenen Rede bemerkt hatte, kann gern in Baden-Württemberg nachfragen, wie sie das lösen wollen, wenn sie nunmehr ebenfalls von Palantir Abstand nehmen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich bin überzeugt, dass es dort gute Regelungen gibt. Meine Damen und Herren, unterm Strich bleibt festzuhalten, dass mit dem heute hier vorliegenden Entwurf für ein neues Polizeigesetz Sachsen das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für die Nutzung von KI in der Polizeiarbeit sein wird. Meiner Meinung nach ist das ein Gewinn – nicht nur für die sächsische Polizei, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir tragen nicht nur den Vorgaben der Verfassungsgerichte fristgerecht Rechnung. Es wurde ein Polizeirecht geschaffen, das sich auf der Höhe seiner Zeit befindet. Das Gesetz ist damit Kompromiss und Fortschritt zugleich, und in der Natur von beidem liegt es, dass sie in der Regel auf Widerspruch treffen. Auch bei diesem Gesetz war es erwartbar, dass es Kritik an dem Vorhaben geben wird und dass Menschen Ängste und Befürchtungen daran knüpfen. Diese Bedenken nehmen wir als SPD selbstverständlich sehr ernst. Wir haben sie gründlich abgewogen, insbesondere im Zusammenhang mit den Äußerungen in der Ausschussanhörung, und haben darüber diskutiert. Wir kommen im Ergebnis zu einer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Deshalb bitte ich ebenfalls um Ihre Zustimmung. Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Ich erteile nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Lippmann das Wort; bitte schön.
