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Jan-Oliver Zwerg

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Es war bisher eine interessante Runde, teilweise auch sehr lustig, das muss ich sagen. Ich stelle fest, werte Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie aus dem Dilemma nicht so richtig herauskommen. Der Nasenring ist eine Zuspitzung, aber letzten Endes läuft es doch darauf hinaus. Schauen Sie, in Ihrem Koalitionsvertrag steht doch ganz klar drin, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht stattfinden wird. Das steht so drin, das haben Sie selber niedergeschrieben. Damit ist doch eigentlich alles gesagt. Der Konsultationsmechanismus ist aus unserer Sicht eine Krücke. Einfacher wäre es doch gewesen, Sie wären 2024 auf die AfD zugekommen und hätten gesagt: Okay, wir gehen mal durch, was wir für Gemeinsamkeiten haben und was wir für Sachsen tatsächlich bewegen können. Das haben Sie nicht getan. Es gab kein Interesse, weil für die CDU die Brandmauer sehr viel wichtiger ist als das Land. Deswegen, meine Damen und Herren, haben Sie auch Stillstand. Frau Stellbrink, Ihre Tiraden hier vorn mit Verfassungswidrigkeit etc. sind lächerlich, einfach nur lächerlich. Sie stehen bei 6 % und wollen uns hier und den Leuten da draußen erklären, wie wichtig es ist, dass Sie regieren. Das ist ein Witz schlechthin. (Beifall AfD) Herr Lippmann, Sie haben vorhin auf 49 % der Sitze im Parlament hingewiesen. Danke für den Hinweis. Wenn Sie sich die Umfragen anschauen – es sind nur Umfragen, das mag sein –, zeigt es doch eine gewisse Entwicklung. Wir stehen momentan bei 42 %. Was glauben Sie, wie viel Prozent wir noch brauchen, um nicht 49 % der Sitze zu haben, sondern 51 %? Denken Sie, dass das noch eine sehr weite Wegstrecke ist? Ich glaube nicht. (Beifall AfD) Das sollte auch für die CDU-Fraktion ein Warnsignal sein. Sie stehen momentan bei 21 %. Auch das ist ein Umfragewert, zeigt aber eine Tendenz. Das wäre der Ansatz, einmal zu überlegen, ob es vielleicht doch besser für das Land und für die CDU selbst wäre, auf die AfD zuzugehen und zu besprechen, ob man doch noch zusammen regieren könnte, um etwas für dieses Land zu erreichen. Ansonsten – ich habe Ihnen das schon einmal in der letzten Legislatur gesagt – haben Sie kein Angebot. Sie haben kein Angebot für die Menschen da draußen, zumindest kein ausreichendes Angebot. Wer kein Angebot hat, bei dem wird nicht gekauft. So einfach ist das. (Lebhafter Beifall AfD) Am Ende läuft es darauf hinaus, dass wir es tatsächlich allein machen werden. Alles klar? Danke schön. (Lebhafter Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion in dieser fünften Rederunde. Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die fünfte Rederunde abgeschlossen. Ich sehe auch keinen Bedarf mehr, eine sechste Rederunde zu eröffnen. Somit hat jetzt die Staatsregierung die Gelegenheit, in das Geschehen einzugreifen. Ich sehe den Chef der Staatskanzlei, Herrn Dr. Handschuh, an das Mikrofon schreiten. Bitte, Herr Dr. Handschuh, Sie haben das Wort. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Klar ist: Keine politische Partei strebt eine Minderheitsregierung an, jede möchte die Mehrheit der Wähler davon überzeugen, dass sie das Wählerinteresse am besten vertritt. Dennoch kann es im Ergebnis des Wählervotums passieren, dass wie in Sachsen eine Minderheitsregierung die einzige vom Landtag gewählte Option ist. Eine Minderheitsregierung ist in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung, aber eine, die sich verfassungsgemäß meistern lässt. Gerade bei den Problemen, vor denen der Freistaat Sachsen steht, kann dies aber auch eine Chance sein. Am Anfang der Legislatur haben alle Fraktionen das Wohl des Freistaates Sachsen, dessen Zukunftsfähigkeit, die Sache hier im Landtag, in der parlamentarischen Debatte in den Vordergrund gestellt. Alle Fraktionen bekräftigten eine neue Diskussionskultur. Schauen wir auf die Verfassung. Grundlage unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist Artikel 3 der sächsischen Verfassung. Er legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Volk übt diese Gewalt durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus. Die Gesetzgebung steht dem Landtag oder unmittelbar dem Volk zu. Die vollziehende Gewalt liegt in der Hand von Staatsregierung und Verwaltung. Es wird also klar zwischen Staatsregierung und Landtag unterschieden. Klar ist aber auch: Im parlamentarischen Verfahren braucht es eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags. Daraus folgt: Die Koalitionsfraktionen, die eine Minderheitsregierung tragen, oder die Staatsregierung selbst werden für ihre Vorhaben nur dann eine Mehrheit haben, wenn Teile der Opposition sie mittragen. Aber das ist ja genau die Aufgabe des Sächsischen Landtags und keine Vermischung von Staatsregierung und Teilen der Opposition, wie der Debattentitel es suggerieren will. Artikel 39 der sächsischen Verfassung bezeichnet den Landtag als die gewählte Vertretung des Volkes. Er beschließt die Gesetze, kontrolliert die Staatsregierung und ist zentraler Ort der politischen Willensbildung. Dabei vertreten die Abgeordneten nicht nur ihre Wähler oder ihre Partei, sondern das gesamte Volk, also nicht nur die Mehrheit, sondern auch die Minderheiten – auch die, die nicht den Weg ins Parlament gefunden haben. Es ist also im Interesse einer jeden Staatsregierung, wenn ihre Initiative von einer breiten Mehrheit im Landtag getragen wird. Deshalb sind wir sehr dankbar für die Zustimmung und das Vertrauen, welches wir bisher aus dem Landtag erhalten haben. Ohne Zustimmung des Landtags kann keine Staatsregierung dauerhaft erfolgreich arbeiten. Das gilt sowohl für Mehrheits- als auch für Minderheitsregierungen. Im Landtag werden politische Konflikte ausgetragen, Interessen abgewogen und Entscheidungen getroffen, und das nicht ausschließlich nach Parteidisziplin oder kurzfristigen Interessen. Die Abgeordneten sollen eigenverantwortlich entscheiden und dabei stets das Gemeinwohl im Blick haben. Die besondere Rolle der Opposition hebt Artikel 40 der sächsischen Verfassung hervor. Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie; denn diese lebt nicht allein von Mehrheiten. Sie lebt auch davon, dass Minderheiten ihre Interessen durchsetzen und die Regierung kritisieren. Die Opposition hinterfragt und deckt Fehler auf. Andererseits wäre es geradezu widersinnig, wenn die Opposition aus rein formalen Gründen Gesetzesvorhaben ablehnen würde, die durchaus in ihrem Interesse sind. Einen wichtigen Baustein der Zusammenarbeit beinhaltet Artikel 50 der sächsischen Verfassung: die Pflicht der Staatsregierung, den Landtag über ihre Tätigkeit zu informieren, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Kontrolle ist nur möglich, wenn Informationen vorhanden sind. Der Landtag kann die Regierung nur überwachen, wenn er weiß, was die Regierung anstrebt. Diese soll ihre Entscheidungen nicht im Verborgenen treffen, sondern sich der Kontrolle von Parlament und Öffentlichkeit stellen. Das schafft Vertrauen und gehört zur Regierungswirklichkeit dazu. Dem dient insbesondere die zwischen Landtag und Staatsregierung geschlossene Konsultations- und Informationsvereinbarung. Die Staatsregierung räumt den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern die Möglichkeit ein, bereits frühzeitig ihre parlamentarischen Rechte auszuüben. Richtig ist, dass das Konsultationsverfahren aufwendig und zeitintensiv ist und im Hinblick auf das Verhältnis von Opposition, Koalition und Staatsregierung austariert werden muss. Diese Unzulänglichkeiten werden wir abstellen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) Umso mehr ergeht ein Dank an alle Fraktionen, die bisher an Konsultationsverfahren teilgenommen haben. Abschließend zum geflügelten Wort des Debattentitels „Nasenring“ und der Redewendung „jemanden am Nasenring führen“. Bei Sprichwörtern oder Redewendungen ist es interessant, sich mit der Herkunft und den Hintergründen zu beschäftigen. Beim konkreten Wort ist es so, dass es sich ins Gegenteil verkehrt und zum Bumerang wird. Wie bei so vielen Sprichwörtern findet sich auch hierbei eine erstmalige schriftliche Erwähnung in der Bibel. Im Alten Testament gab es jemanden, der die Herrschaft, die Macht übernehmen wollte. Nach ersten Erfolgen schien der Sieg nah. In unserer Zeit würde man sagen: Die Prognosen waren gut. Der Herr sprach aber: Weil er tobte, weil er stolz war, weil er lästerte und von Hochmut getrieben, werde er ihm einen Ring in die Nase legen und ihn dahin zurückführen, wo er hergekommen war. (Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU) Und so geschah es auch. Das Unternehmen scheiterte und er musste sich mit Schmach zurückziehen. – Mehr ist zu dieser Debatte nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Chef der Staatskanzlei, Herr Dr. Handschuh. Ich sehe, dass Herr Abg. Urban von der AfD-Fraktion eine sechste Rederunde eröffnen möchte. Bitte, Herr Kollege Urban.

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