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Katja Meier

GRÜNE 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Minderheitskoalition will heute gemeinsam mit dem BSW ein sogenanntes Beschleunigungsgesetz beschließen – ein Beschleunigungsgesetz, das zum Bremsklotz zu werden droht. Der Grundgedanke – darin sind wir uns in der Tat einig – ist richtig: Beschleunigung. Das wollen wir BÜNDNISGRÜNEN auch, aber wir wollen es rechtssicher. Eine Regelung, die europarechtlich oder verfassungsrechtlich wackelt, beschleunigt nicht, sondern sie produziert Klagen, Unsicherheiten, Verzögerungen und am Ende auch höhere Kosten. Mit diesen Befürchtungen sind wir nicht alleine. Die Sachverständigenanhörung war an dieser Stelle eindrücklich: Wesentliche Teile des hier vorliegenden Gesetzentwurfs wurden äußerst kritisch bewertet. Die Mehrheit der Sachverständigen warnte eindringlich, dass der Gesetzentwurf in zentralen Punkten potenziell mit der UVP-Richtlinie und der FFH-Richtlinie, dem Grundgesetz und der sächsischen Verfassung kollidiert. Sie meinten damit insbesondere die sogenannte 1 500-MeterRegelung: Auf einer Länge von 1 500 Metern sollen Brückenersatzneubauten mit Zubringerstraßen frei von jeglichen Planfeststellungsverfahren sein. Aber Europarecht bewertet Umweltkriterien eben qualitativ und nicht mit dem Zollstock. Erhebliche Umweltwirkungen dürfen nicht pauschal über eine starre Meterzahl ausgeschlossen werden. Auch vermeintlich kleine Eingriffe können in sensiblen Gebieten erhebliche Auswirkungen haben. Aber Sie gehen mit Ihrem Gesetzentwurf noch weiter als der Bundesgesetzgeber, an dessen Regelung Sie sich bedient haben, und führen einen neuen Rechtsbegriff ein. Herr Flemming hat ihn genannt: die „unerheblichen baulichen Maßnahmen“. Unter dem Deckmantel der Geringfügigkeit sollen hier massive Straßenverbreiterungen – zum Beispiel durch zusätzliche Parkplätze, Busbuchten, Abbiegespuren, Seitenstreifen – ohne Umweltprüfung, ohne Planfeststellung erlaubt sein, selbst in sensiblen Landschaften. Das bedeutet: mehr Versiegelung, größere Eingriffe in die Natur. Doch das heißt im Gegenzug eben nicht, dass man das Recht hätte, geschützte Arten einfach plattzumachen; das ist immer noch verboten. Im Zweifel wird viel zu spät klar, dass geschützte Arten an betroffenen Stellen vorkommen, weil das geordnete Verfahren schlicht und einfach gefehlt hat. Ohne geordnetes Verfahren drohen im Worst Case Baustopps oder der Rückbau. Das Umgehen der UVP birgt hier erhebliche Risiken. Die Konsequenzen baden am Ende aber nicht Sie aus, sondern die Kommunen, die beklagt werden. Falls es dann tatsächlich dazu kommt, haben Sie wahrscheinlich auch schon die Schuldigen ausgemacht: Der Naturschutz und die Umweltverbände; denn die sind natürlich immer schuld an den Verzögerungen. Dass dies eine Mär ist, wurde auch in der Sachverständigenanhörung sehr eindrücklich dargestellt; denn es wurde deutlich: Nur 0,1 % der Verwaltungsverfahren werden überhaupt durch Umweltverbände beklagt, und wenn geklagt wird, dann bekommen sie in der Mehrheit auch recht. Das zeigt: Die Klagen der Verbände sind das letzte Korrektiv schlechter Planungen. Zudem bringen Sie noch eine weitere Gruppe gegen sich auf, nämlich die Grundstücksbesitzer. Diese müssen Eingriffe durch „unerhebliche bauliche Maßnahmen“ künftig dulden oder werden gar enteignet. Das greift massiv in die Eigentumsgarantien des Grundgesetzes ein. Wie wurde denn früher geprüft, ob ein Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit dient? Richtig, mit Planfeststellungsverfahren. Dies wurde eigens entwickelt, um komplizierte Eigentumsfrage rechtssicher zu prüfen. Ich befürchte, dass es hier noch ein böses Erwachen gibt, wenn ohne aufschiebenden und ausreichenden Rechtsschutz nach vier Wochen Ankündigung unwiderrufliche Maßnahmen wie Baumfällungen oder Abrisse von Gebäuden umgesetzt werden können. Der im Ausschuss beschlossene Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW heilt diese Problematik nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Feigenblatt angeblichen Bürokratieabbaus. Statt dem Naturschutz und dem Verfahren die Schuld in die Schuhe zu schieben, (Zuruf AfD) sollten Sie dort ansetzen, wo echte Beschleunigung möglich ist – auch das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden –: Es braucht eine bessere Personalausstattung, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und standardisierte Umweltdaten. Gute Ansätze des Gesetzes, wie den schnelleren Bau von Radwegen, den wir begrüßen, können aber die Angriffe auf Natur, kommunale Selbstverwaltung und Eigentumsrechte kaum aufwiegen. Um diese Fehlstellen zu heilen, haben wir einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, den ich dann noch vorstellen möchte. Ja, wir wollen Beschleunigung, aber eben rechtssicher, umwelt- und ressourcenschonend. Wir wollen ein modernes Straßengesetz, und unser Änderungsantrag ist eine Brücke dahin. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Katja Meier. Als Nächstes spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann; bitte.

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