Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zukunftsfähige Kulturpolitik für Sachsen – für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030“ – der Titel des vorliegenden Antrages könnte, wie ich finde, passender nicht sein. Er fasst kurz, knapp und prägnant zusammen, was es braucht, wohin wir wollen und woran wir aktuell mit Hochdruck arbeiten. Wir alle erleben und genießen sie regelmäßig. Sachsens Kulturlandschaft ist eine der facettenreichsten und dichtesten in Europa. Sie macht unsere Städte und unseren ländlichen Raum lebenswert für die Bevölkerung und anziehend für unsere Gäste aus nah und fern. Wir wissen, unsere Kultureinrichtungen tragen zur Attraktivität des Standorts Sachsen für Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und zur Gewinnung von Fachkräften bei. Zugleich sind sie Anziehungspunkte für den Tourismus. Ja, Sachsens Kultur ist ein wichtiger Botschafter für den Freistaat und prägt wesentlich seine positive Außenwirkung und sein Bild in der Welt. Und: Kultur stiftet Identität und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle über den Zweiten Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes gesprochen. Dabei war es mir ein Anliegen, das Signal zu geben: Die Staatsregierung steht ganz fest an der Seite der Kultur. Dieses Signal, dieses Anliegen, möchte ich heute nochmals sehr deutlich unterstreichen und betonen. Ja, die sächsische Kulturpolitik steht vor der Aufgabe, unsere einzigartige und reiche Kulturlandschaft zu erhalten und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Uns allen ist klar, vor welchen Herausforderungen wir damit stehen: angespannte Haushalte, demografischer Wandel, eine unglaubliche Geschwindigkeit in der Digitalisierung – und das Publikum von heute hat andere Gewohnheiten und Ansprüche als früher. Mit „früher“ meine ich insbesondere die Zeit vor der Coronapandemie. Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr den Prozess „Kulturland Sachsen 2030“ aufgesetzt. In diesem Prozess haben wir von Anfang an die kommunale Familie – die Landeskulturverbände, Vertreter der sächsischen Kultureinrichtungen und -betriebe – und natürlich auch den Sächsischen Landtag einbezogen. Es ist selbstverständlich, dass wir dies auch weiterhin tun werden. Ich bin außerordentlich dankbar, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an unserer Seite stehen und diesen Prozess begleiten. Lassen Sie uns gemeinsam ganz kurz einen Blick auf den Prozess werfen: Ein zentraler Baustein ist die Novelle des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Aber ja – die Vorredner haben es bereits zum Ausdruck gebracht –, der Prozess ist mehr als das. Er nimmt die gesamte sächsische Kulturlandschaft in den Blick und befasst sich mit den Fragen, die auch Sie in Ihrem Antrag stellen: Was ist der Rahmen der Kulturförderung? Wie sorgen wir für verlässliche Förderstrukturen und sichern damit kulturelle Teilhabe und Zugänglichkeit langfristig ab? Wie gelingen Kooperationen? Wie kümmern wir uns um Bestehendes, verlieren aber gleichzeitig Erneuerung und Wandel nicht aus den Augen, um unsere Kultur für die Zukunft lebendig zu halten? An der Novelle des Sächsischen Kulturraumgesetzes arbeiten wir intensiv und beziehen dabei die Sachkundigenempfehlungen aus den Berichten der AG Evaluation und des Sächsischen Kultursenats ein. Der Kultursenat unterstützt uns mit seiner Fachkompetenz ebenfalls bei der Neuausrichtung der institutionellen Förderung und der Erarbeitung von geeigneten Bewertungskriterien. Die zentralen Anliegen der sächsischen Kulturakteure und auch Ihres Antrags sind, Stabilität und Verlässlichkeit zu sichern, Vereinfachungen zu schaffen und die dafür notwendigen Transformations- und Veränderungsprozesse gemeinsam anzuschieben. Wie kann das gelingen? Wir streben an, die bisherigen Mittel aus dem sogenannten Kulturpakt I und II für die kommunal getragenen Orchester und Theater in das Kulturraumgesetz zu integrieren. Damit würden die betroffenen Einrichtungen künftig nicht mehr außerhalb des Kulturraumgesetzes gefördert, sondern die Mittel im Gesetz fest und langfristig planbar verankert werden. Wenn dies mit Ihrer Unterstützung gelingt, wäre das aus meiner Sicht ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Akteure. Ähnlich verhält es sich mit der Förderung der kulturellen Bildung. Antragsverfahren dafür müssen und sollen künftig einfacher werden und mit weniger Aufwand für all diejenigen verbunden sein, die die kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen tragen und gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf den vorliegenden Antrag möchte ich festhalten: In unserem Prozess ist es entscheidend, die Belange aller Beteiligten wahrzunehmen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Das heißt: Wir brauchen eine gemeinsame Vorgehensweise mit den Kommunen und den Kulturräumen als Voraussetzung für den Erfolg unseres Kulturlandprozesses. Durch den Prozess ist bereits vieles auf den Weg gebracht; vieles gibt es jedoch noch zu tun und zu besprechen. So werden wir selbstverständlich das begonnene Beteiligungsverfahren fortsetzen und auch hierin den Landtag natürlich weiterhin einbinden. Auch in diesem Punkt bitte ich, weiter an unserer Seite zu stehen. Lassen Sie uns also gemeinsam die Weichen so stellen, dass Kunst und Kultur sich weiterhin im Freistaat Sachsen frei entfalten können! Schützen wir die Freiheit der Kunst und schaffen wir Rahmenbedingungen für ein starkes und vielfältiges Kulturland Sachsen 2030 und darüber hinaus! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Dr. Ingolf Huhn, BSW, und Staatsregierung)
