Thomas Löser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Auch Psychotherapie rettet Leben: Keine Kürzungen zulasten der seelischen Gesundheit!“ – mit diesem Titel hat die Fraktion Die Linke die heutige Aktuelle Debatte angemeldet. Das sehen wir auch so. Psychotherapie kann Leben retten. Das wurde erst in der letzten Woche bei der Landespressekonferenz des Aktionsbündnisses Psychotherapie hier im Hause deutlich. Dort wurde eindrücklich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gewarnt. Die Sorgen sind berechtigt; wir haben es gehört. Wir sprechen hier nicht über Randthemen. Nach Angaben des Robert Koch Institutes erkranken jedes Jahr rund 18 Millionen Menschen in Deutschland an einer psychischen Erkrankung. Doch nur etwa jeder zehnte Betroffene erhält tatsächlich schnell psychotherapeutische Behandlung. Schon heute warten Menschen monatelang auf einen Therapieplatz; wir haben es im Landtag gehört. Gerade Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen oder Menschen in ländlichen Regionen erleben diese Versorgungslücken tagtäglich. Was macht die Bundesregierung aus CDU und SPD? Sie legt am Ende ein Gesetz vor, das ausgerechnet in dieser Situation weitere finanzielle Belastungen für psychotherapeutische Praxen vorsieht. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, das ist auch gesundheitspolitisch kurzsichtig und unsinnig. Psychische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn man die Finanzierung der Versorgung zusammenstreicht. Wer nicht rechtzeitig behandelt wird, dessen Erkrankung chronifiziert sich häufig. Aus einer unbehandelten Krise wird eine langjährige Erkrankung, aus einer ambulanten Behandlung wird ein Krankenhausaufenthalt. Aus einer zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit wird womöglich eine dauerhafte Erwerbsminderung, und die Kosten steigen. Eine stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung ist nach Angaben der Fachverbände etwa 13-mal teurer als eine ambulante Psychotherapie. Wer also bei der ambulanten Versorgung spart, produziert am Ende höhere Ausgaben an anderer Stelle. Das ist kein Sparen, das ist das Verschieben von Kosten zulasten der Betroffenen und zulasten der Solidargemeinschaft. (Beifall Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Besonders problematisch ist dabei die Schieflage des sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetzes. CDU und SPD behaupten, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren zu wollen. Tatsächlich werden die Lasten jedoch ungleich verteilt. Versicherte, Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und psychotherapeutische Praxen sollen ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig werden zentrale Kostentreiber im System nicht ausreichend in die Verantwortung genommen. Besonders auffällig für uns ist dabei die Schonung der Pharmaindustrie. Während Patientinnen und Patienten, psychotherapeutische Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Einschnitte hinnehmen sollen, bleiben milliardenschwere Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich weitgehend ungenutzt. Hier zeigt sich einmal mehr die enorme politische Durchsetzungskraft der Pharmalobby. Statt überhöhte Arzneimittelpreise konsequent zu regulieren und Preisbildungsmechanismen zu reformieren, werden die Lasten auf diejenigen verlagert, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind, und diejenigen, die sie täglich sicherstellen. Die Zeche zahlen am Ende diejenigen, die ohnehin jeden Tag die Versorgung sicherstellen. Meine Damen und Herren! Besonders ärgerlich ist auch, dass seit mittlerweile sechs Jahren die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ungeklärt ist. Wir alle wissen: Ohne Weiterbildung gibt es keine neuen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ohne Fachkräfte werden die Wartezeiten weiter steigen. Ohne neue Fachkräfte wird auch die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum weiter ausdünnen. Trotzdem hält die Bundesregierung bis heute keine tragfähige Lösung vor. Wer ständig vom Fachkräftemangel spricht, darf die Ausund Weiterbildung nicht dauerhaft im Unklaren lassen. Doch die Staatsregierung kann sich hier nicht einfach zurücklehnen. Sachsen hat mit dem Sächsischen PsychischKranken-Hilfe-Gesetz ambitionierte Ziele. Das Gesetz stellt die gemeindenahe Versorgung, Prävention, Teilhabe und die frühzeitige Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in den Mittelpunkt. Das ist so weit erst einmal gut, aber die Gesetze allein schaffen noch keine Versorgung. Wenn Therapieplätze fehlen, wenn Menschen monatelang auf Hilfe warten müssen, wenn Fachkräfte fehlen und Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, dann werden die Ziele dieses Gesetzes nicht erreicht. Lieber Kollege Eppinger, es ist schön, dass die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung verfasst hat. Das ist wunderbar, aber Sie haben ganz andere Möglichkeiten als CDU-Fraktion, als wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, in der Sache teilten Sie eigentlich diese Ziele. Wir erwarten von Ihnen und der Staatsregierung, dass Sie sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung klar gegen Kürzungen positionieren, die die psychotherapeutische Versorgung schwächen. Das wäre eine Handlung. Wir werden auch im Haushalt genau schauen, was Sie da machen. Das letzte Mal waren es auch die GRÜNEN, die beim Thema psychotherapeutische Versorgung am Ende die Kohlen aus dem Feuer geholt haben. Da werden wir genau hinschauen und Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Löser. Wir sind am Ende der ersten Runde. Der fraktionslose Abgeordnete möchte nicht sprechen. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. – Ich sehe für die Antragstellerin Frau Kollegin Nagel. Bitte.
