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Thomas Schmidt

CDU 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag des BSW greift sicherlich ein sensibles Thema auf, das in der Bevölkerung auf eine sehr breite Meinungsvielfalt trifft. Gerade deshalb braucht diese Debatte die nötige Sachlichkeit. Damit meine ich nicht nur den reißerischen Debattentitel, sondern durchaus auch – was Herr Rudolph zitiert hat – Formulierungen wie „Kriegstüchtigkeit herstellen“. Ich glaube, diese Äußerungen – auch wenn sie aus der Bundesregierung oder gar meiner eigenen Partei kommen sollten – sind alarmistisch und schüren Ängste. Von mir werden Sie so etwas jedenfalls nicht hören. (Beifall BSW und Staatsministerin Regina Kraushaar) Jedoch ist die Verteidigungsindustrie kein Selbstzweck. Unser Ziel muss eine Bundeswehr sein, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag als Verteidigungsarmee zuverlässig erfüllen kann. Davon sind wir derzeit noch weit entfernt. Defizite bei Material, Munition, Einsatzbereitschaft und vielem mehr bestehen seit Jahren. Diese Probleme zu beheben, ist staatliche Verantwortung und verfassungsmäßig verankert. Deshalb sind unsere politischen Spielräume als Parlament eher begrenzt. Dem Grundgesetz sind wir nun einmal verpflichtet. Damit möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen, dass Investitionen in Bildung, Infrastruktur und zivile Forschung langfristig häufig höhere Wachstumseffekte als reine Verteidigungsausgaben entfalten. Daraus folgt aber nicht, dass notwendige Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit unterbleiben dürfen. Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung gehören nun einmal zusammen. Vor allem aber verkennt der Antrag – Sie haben es soeben nochmals betont – die wirtschaftliche Realität in Sachsen: Der Freistaat verfügt laut Wirtschaftsministerium mit rund 2 000 Beschäftigten in etwa 80 Unternehmen nur über einen kleinen Anteil der deutschen Verteidigungsindustrie. Hierin sind bereits die Dual-Use-Fertigungen enthalten. Wir sind weit davon entfernt, dass dieser Wirtschaftsbereich unsere Wirtschaft dominieren könnte. Ja, wir brauchen eine breit aufgestellte Wirtschaft, aber dass Sachsen zu einer Rüstungswirtschaft umgebaut wird, ist keineswegs der Fall. Ein weiterer fachlicher Schwachpunkt des Antrags betrifft die Dual-Use-Technologien. Der geforderte Ausschluss von Förderprogrammen für Unternehmen oder Projekte mit militärischem Bezug sowie eine weitreichende Zivilklausel würden weit über die klassischen Rüstungsunternehmen hinausreichen. Nehmen wir Silicon Saxony: Im größten Mikroelektronik-Cluster Europas entstehen Chips, Sensoren und elektronische Komponenten für Fahrzeuge, Medizintechnik, Industrieanlagen und vieles mehr. Dieselben Basistechnologien werden aber auch in modernen Verteidigungssystemen eingesetzt. Es entstehen also keine Militärchips, sondern Hochtechnologien mit ziviler und militärischer Nutzung. Dasselbe gilt für Unternehmen des Maschinenbaus, der Präzisionstechnik, der Automobilzulieferindustrie und vieler weiterer Branchen. Wie sollen diese Unternehmen nachweisen, dass ihre Erzeugnisse nicht doch in Produkte eingebaut werden, die auch militärisch genutzt werden könnten? Eine pauschale Ausgrenzung solcher Technologien wäre daher weder praktikabel noch wirtschaftlich sinnvoll. Sie träfe genau die innovativen Branchen, auf die Sachsen für seine industrielle Zukunft angewiesen ist. Moderne Verteidigungstechnik basiert heute zu einem erheblichen Teil auf zivilen Spitzentechnologien. Wer deren Entwicklung behindert, schwächt nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch Innovationskraft, technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb brauchen wir eine kluge Industriepolitik, die zivile Innovationen stärkt und dort, wo es sinnvoll ist, Dual-Use-Technologien ermöglicht. Letztlich muss auch die Feststellung erlaubt sein: Wenn die Bundesrepublik Deutschland Milliarden aufwenden muss, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr wiederherzustellen, dann wäre es meines Erachtens sinnvoll, dass dieses Geld auch zur Wertschöpfung im eigenen Land führt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch ein persönliches Wort: Auch ich habe zwei Kinder, denen ich eine Zukunft in Frieden wünsche. Daher halte ich – das hatte ich bereits eingangs gesagt – von so mancher Kriegsrhetorik wenig. Mein Sohn war einer der letzten Wehrpflichtigen und hätte diesen Dienst sehr leicht auch verweigern können. Es war eine bewusste Entscheidung von ihm, diesen anzutreten. Vielleicht können Sie sich vorstellen, wie es auf ihn wirkt, wenn Politiker, die nicht bereit waren, diesen Dienst zu leisten und die Rüstungsindustrie immer bekämpft haben, heute in Talkshows plötzlich jede Waffe erklären können. Gerade weil ich meinen Kindern eine Zukunft in Frieden wünsche, will ich, dass unser Land gemeinsam mit seinen Bündnispartnern zuverlässig verteidigungsfähig bleibt oder erst einmal wieder wird. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thomas Schmidt sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion AfD Kollege Exner.

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