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Doreen Voigt

BSW 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon verrückt. Seit Jahren wird immer wieder durch verschiedene Fachverbände darauf hingewiesen, dass die Zahl psychisch erkrankter Menschen und damit auch der Bedarf an adäquater Versorgung kontinuierlich steigt. Was jetzt zum 1. April 2026 in Kraft getreten ist, hat nicht nur Auswirkungen für die Berufsgruppe, sondern vor allem für die Menschen, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auf die fatalen Konsequenzen hingewiesen, die mit dieser Entscheidung einhergehen und die die Versorgungslücke noch verschärfen werden. Daher fordern wir, dass sich die Sächsische Staatsregierung im Bundesrat mit aller Vehemenz für eine Rücknahme der Honorarkürzungen einsetzt. (Beifall BSW) Des Weiteren muss auf Bundesebene eine zielführende Strategie entwickelt werden, um einen weiteren Anstieg von psychischen Erkrankungen zu verhindern. Die zentrale Frage dabei muss sein: Wo liegen die Ursachen für diesen Anstieg? Das ist keine reine Symptombetrachtung. Allerdings möchte ich an dieser Stelle den Fokus auf Sachsen lenken; denn wir sollten jetzt handeln, um unsere Versorgungslandschaft so zu stärken, dass eine weitere Überlastung des Gesamtsystems verhindert wird. Wir müssen uns dazu vor Augen halten, dass niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur eine Säule der Gemeindepsychiatrie darstellen. Daneben gibt es noch sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, psychiatrische Institutsambulanzen, Kliniken sowie Suchtberatungsstellen. Diese sind – das hatten wir erst kürzlich hier bei einer Anhörung zum Thema „Psychisch erkrankte Menschen wirksam unterstützen“ – häufig nicht so finanziell und personell ausgestattet. Zudem wird die Bedeutung der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen im Zusammenspiel der verschiedenen Säulen zu wenig wahrgenommen, was sich an fehlenden Angeboten explizit für diese Zielgruppe zeigt. tragen, dass die hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen den Landkreisen und kreisfreien Städten im nächsten Haushalt zur Verfügung gestellt werden, (Beifall BSW) damit am Ende nicht der Wohnort der Betroffenen über die Verfügbarkeit und die Qualität der Unterstützungsleistungen entscheidet. Bereits jetzt sind einige Landkreise und kreisfreien Städte nicht in der Lage, die Mindeststandards der gemeindepsychiatrischen Versorgung vollumfänglich umzusetzen. Zum Ende möchte ich einen Sachverhalt ansprechen, der bisher viel zu wenig beachtet wurde: Seit einigen Jahren besteht im Gesundheitswesen der Leitgedanke „ambulant vor stationär“. Damit sollen die Betroffenen vor allem im eigenen Wohnumfeld begleitet und ihre Selbstbestimmung gefördert werden. Das hat etwas mit Personenzentrierung und gleichzeitig mit Kosteneffizienz zu tun – so weit, so gut. Was dabei jedoch grundlegend verpasst wurde, ist, dass die Finanzierungsströme zum größten Teil noch in den stationären Bereich fließen. Logischerweise muss jedoch der ambulante Bereich stärker ausgebaut werden, damit der Leitgedanke „ambulant vor stationär“ überhaupt Wirkung entfalten kann. (Beifall BSW) Wenn es uns gelingen würde, hier anzusetzen und die präventiven, ambulanten und nachsorgenden Angebote so auszubauen, dass psychisch erkrankte Menschen frühzeitig Unterstützung und Begleitung erfahren könnten, können wir eine Vielzahl kostenintensiver, stationärer Krisenaufenthalte verhindern, die unter dem Strich nicht zur nachhaltigen Genesung beitragen und vielfach im sogenannten Drehtüreffekt enden – zum Leidwesen der Betroffenen. Danke schön. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Voigt, und für die SPD-Fraktion folgt Frau Kollegin Lang; bitte.

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