Sebastian Wippel
Herzlichen Dank. An dieser Stelle möchten wir einige Dinge aufgreifen, die auch in der Anhörung angesprochen worden sind, zum Beispiel, dass den Ortspolizeibehörden gewisse Rechte zugestanden werden, damit Personen, die sie in Gewahrsam genommen haben, gefesselt zu einer Polizeidienststelle gebracht werden können usw. – also Möglichkeiten, die der Gesetzentwurf in der Form nicht hergegeben hat. Hinzu kommt das Alkoholverbot im Umkreis von 200 Metern bei Jugendeinrichtungen. Auch das ist eine unheimlich wichtige Sache. Es ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einigen Ortschaften erforderlich, um ganze Plätze einheitlich abdecken zu können. Das ist derzeit nicht möglich. Dafür haben wir uns schon länger eingesetzt. Nun haben Sie mit dem Taser noch einmal die Möglichkeit, das Richtige zu tun. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – er berührt nicht einmal die Themen, die Sie eben beschlossen haben –, dann haben wir einen Gesetzentwurf, dem wir vielleicht am Ende des Tages zustimmen können. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 8/7455, ab. Wer stimmt zu? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung ab, in der er beschlossen worden ist, nämlich mit dem zugestimmten Änderungsantrag der BSW-Fraktion. Diese Änderungen werden entsprechend eingearbeitet. Somit stimmen wir nun über die einzelnen Bestandteile dieses Gesetzentwurfs ab, wie gesagt mit den Änderungen, die beschlossen worden sind; siehe Änderungsantrag der Fraktion BSW. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Inhaltsverzeichnis, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Kontrollgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Artikel 7 Folgeänderung im Sächsischen Besoldungsgesetz, Artikel 8 Folgeänderung im Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz, Artikel 9 Folgeänderung im Sächsischen Personalvertretungsgesetz, Artikel 10 Folgeänderung im Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetz, Artikel 11 Folgeänderungen in der Sächsischen Polizeiorganisationsverordnung, Artikel 12 Folgeänderung in der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung, Artikel 13 Folgeänderung in der Sächsischen Vertretungsverordnung, Artikel 14 Folgeänderung in der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung, Artikel 15 Folgeänderungen in der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung und Artikel 16 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Mit vielen Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung Drucksache 8/6747, Gesetzentwurf der Drucksache 8/7352, Ausschusses für Inneres, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge Gegenstimmen, aber mit Jastimmen in der Mehrheit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. (Martin Braukmann, AfD: Nein! – Unruhe im Saal) Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat hierfür namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte daher meinen rechten Beisitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte schön, Herr Kollege.
