Thomas Thumm
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um das Sächsische Straßengesetz. Ich sage es hier im Parlament, dass sich die AfD in dem regulären Verfahren – nicht in Ihrem hoch beworbenen Konsultationsmechanismus – in den Ausschüssen und Anhörungen bei diesem Gesetz aktiv beteiligt hat. All dem, was Sie aus diesem Gesetz hier so wohlklingend präsentieren und die Beschleunigung betrifft, hat die AfD von vornherein ihre Zustimmung zugesagt. Aber was Sie hier der breiten Öffentlichkeit verschweigen, ist, dass Sie in diesem Gesetz Neuregelungen zur Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum schaffen wollen. Damit berühren Sie zentral das demokratische Grundrecht der freien Wahl, die Rechte der Parteien und Kandidaten sowie zentrale Informationsgrundrechte. In dem von Ihnen, der CDU und der SPD, eingebrachten Gesetzentwurf wollen Sie, dass die oberste Straßenbaubehörde ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern Rechtsvorgaben für die Sondernutzung für Wahlsichtwerbungen zu machen. Wahlsichtwerbung ist ein unmittelbarer Ausdruck der Meinungs- und Parteienfreiheit. Das sind zentrale Rechte, wofür Menschen in Sachsen 1989 auf die Straße gegangen sind. Die Regelungen würden es der Staatsregierung faktisch ermöglichen, in einem politisch wie verfassungsrechtlich hochsensiblen Bereich die Spielregeln gegenüber Gemeinden, Parteien, Einzelkandidaten und Bürgern per Verordnung festzulegen. Eine derart einschneidende Ermächtigung öffnet der jeweils amtierenden Staatsregierung die Möglichkeit, über die Verordnung und ergänzende Verwaltungsvorschriften in den Parteienwettbewerb kurz vor Wahlen einzugreifen, etwa über Fristen, Standorte, Kontingente, Gebühren oder bürokratische Hürden. Gerade kleinere und Oppositionsparteien sowie Einzelkandidaten könnten dadurch erheblich benachteiligt werden. Das lehnen wir ab. Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Anhörungen hatte die AfD gezielt Nachfragen gestellt, was denn der Sinn dahinter sei, zukünftig per Verordnung in die Wahlsichtwerbung im Freistaat Sachsen einzugreifen. Weder die Staatsregierung noch die Experten in den Ausschüssen konnten uns dafür eine plausible Antwort geben. Es geht um die Möglichkeit, kurz vor den Wahlen Plakate direkt an Straßen zu verbieten, und dann per Erlass zu regeln, dass sie zum Beispiel 10 Meter von der Straße entfernt stehen müssen, wo dann aber kein Lichtmast ist, um die Plakate aufzuhängen. Es geht um die Möglichkeit, dass man durch permanente Hetze gegenüber Oppositionsparteien (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) grundlegende Demokratierechte verletzt, und dann Unternehmen entscheiden, diese Partei möglicherweise nicht auf Großsichtplakaten abzudrucken, möglicherweise auch geschuldet der Tatsache, dass dann die Staatsregierung ihre politischen Botschaften über Jahre den Unternehmen anbietet, zu bewerben. All das wissen wir nicht. Und ich sage mal so: Demokratie verteidigt man nicht, indem man wegschaut, sondern jeden Tag dafür kämpft. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Dieser Erlass der Staatsregierung und die Ermächtigung, kurz vor Wahlen in Wahlsichtwerbung einzugreifen, ist Demokratieverachtung, (Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Sören Voigt, CDU) und das soll dieses Parlament heute hier beschließen. (Susanne Schaper, Die Linke: Sie sind einfach nur rechtsextrem, quatschen Sie mich nicht mit Demokratie voll!) Das wird die AfD nicht mittragen, weil wir eine Partei sind, (Beifall AfD) die für Freiheit und für die Grundrechte der Bürger einsteht. Ich sage es jetzt noch einmal: Zu was diese Staatsregierung fähig war – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Thumm, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
