Armin Schuster
Herr Thumm, es wäre echt vorteilhaft, wenn Sie sich einmal den § 5 Waffengesetz in Gänze durchlesen würden. (Thomas Thumm, AfD: Den kenne ich recht gut!) Die Jäger zum Beispiel, mit deren Vorstandsspitzen ich Ende des Monats zusammenkomme, bezeichnen sich selbst als ein Spiegelbild der Gesellschaft. Dem habe ich widersprochen. Wer in diesem Land Jäger ist und eine Waffenbesitzkarte hat, ist – im positiven Sinne – kein Spiegelbild der Gesellschaft mehr. Wer den § 5 Waffengesetz erfüllt, hat eine so hohe Zuverlässigkeit in einer Vielzahl von Punkten bewiesen – da kann man nicht mehr von einem „Spiegelbild“ sprechen. Das sind ausgewählte Leute, die wir intensiv geprüft haben: Sind sie zuverlässig genug, eine Waffe zu führen? (Thomas Thumm, AfD: Seitdem Sie hier Innenminister sind, wohl nicht mehr, oder was?) Das tun wir. Ob Sie jetzt von Anglern oder anderen sprechen – wer eine Waffe möchte, muss den § 5 erfüllen. Den haben nicht wir geschrieben, aber ich halte ihn für richtig. Wenn Sie jetzt wissen möchten – Herr Berger ist gerade nicht anwesend –, was „keine Lippenbekenntnisse“ heißt, dann können Sie das im Bundesverwaltungsgerichtsurteil nachlesen. Dort ist es klipp und klar beschrieben: Der Betroffene hat darzulegen, wenn er Teilnehmer einer Organisation ist, die verfassungsfeindlich ist, dass er den verfassungsfeindlichen Elementen bzw. Programmpunkten dieser Partei oder Vereinigung authentisch widerspricht. – Das ist das, was im Bundesverwaltungsgerichtsurteil klipp und klar steht. Das sind die Punkte, die ein Sachbearbeiter anzuwenden hat. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, darf ich vorschlagen, dass Sie mit den Ausführungen der Staatsregierung fortfahren? Das artet sonst etwas in Ausschussarbeit aus.
