Stefan Hartmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Thumm, was macht man in so einem Ausschuss? Zum Beispiel unseren Änderungsantrag annehmen, der jetzt Bestandteil des Gesetzes ist und deshalb nicht hier vorliegt. Niemand hat etwas dagegen, wenn Brücken schneller saniert, Straßen sicherer und Radwege zügiger gebaut werden. Im Gegenteil: Gerade für Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr brauchen wir Tempo, wenn wir Mobilität sozial- und klimafreundlich organisieren wollen. Aber die entscheidende Frage ist: Wie machen wir das? Bauen wir Personal und Kompetenzen in Behörden auf oder schrauben wir einfach an Umweltstandards und Bürgerrechten herum? Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht aus unserer Sicht überwiegend den zweiten Weg. Er spricht von „Beschleunigung“, schiebt aber Probleme nur nach hinten und schafft neue Risiken für Umwelt, Kommunen und die Rechtssicherheit der Vorhaben. Lange Planungen haben meist ganz profane Gründe: zu wenig Personal in den Behörden, zu wenig Fachleute, schlechte digitale Ausstattung und fehlende Umweltdaten. Wer schon einmal eine Straße oder einen Radweg geplant hat, weiß: Die Unterlagen werden zigmal überarbeitet, Gutachten müssen nachgereicht werden, Rückfragen bleiben liegen, weil schlicht niemand Zeit hat. Genau hier müsste die Politik ansetzen: mit mehr Personal, besserer Qualifizierung, vernünftiger IT, einer standardisierten Datengrundlage und mit klaren Prioritäten – zuerst marode Brücken, ÖPNV, Radverkehr, bevor wieder neue Straßenprojekte aufgemacht werden. Dieses Gesetz macht das nicht. Stattdessen kürzt es bei der Beteiligung und Umweltprüfung, als wären Bürgerrechte und Naturschutz das Problem und nicht jahrelange Sparpolitik im öffentlichen Dienst. Besonders problematisch ist, dass viele Maßnahmen künftig ohne richtige Umweltprüfungen auskommen sollen, selbst dann, wenn sie Flächen versiegeln, mehr Lärm bringen oder in sensible Gebiete eingreifen. In der Begründung heißt das dann: Unterhaltungsarbeiten. Gemeint sind aber nicht nur Schlaglöcher, sondern neue Abbiegespuren, Busbuchten, Parkplätze und größere Brücken. Auf dem Papier sieht das nach Beschleunigung aus. In der Realität ist es aber ein riskantes Spiel. Wenn später Gerichte oder europäische Institutionen feststellen, dass eine Umweltprüfung zu Unrecht weggelassen wurde, kann ein ganzes Projekt gestoppt oder neu aufgerollt werden. Deshalb würde ich sagen: Lassen Sie den Antrag der GRÜNEN nicht zu tief in den Archiven verschwinden. Möglicherweise werden wir den recht bald brauchen, um hier sinnvoll nachzuarbeiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dann stehen nämlich Kommunen und Baufirmen vor halb fertigen Baustellen, Rechtsstreitigkeiten ziehen sich über Jahre und die Kosten explodieren. Das ist nicht Beschleunigung, das ist eine Einladung zu Baustellenstillstand und Frust vor Ort. Ein zweiter Punkt ist aus unserer Sicht ebenfalls aus der Zeit gefallen. Künftig soll nicht mehr die Stadt oder Gemeinde allein entscheiden können, ob entlang einer Ortsdurchfahrt Bäume gepflanzt oder Beete angelegt werden. Stattdessen soll der Straßenbaulastträger – also die Behörde, die für die Straße zuständig ist – sein Einvernehmen erteilen müssen. Das klingt technokratisch, heißt aber im Klartext: Ohne Zustimmung dieser Behörde kann die Kommune an der Straße keine neuen Bäume mehr setzen oder Grünstreifen anlegen. Wenn der Straßenbaulastträger Nein sagt, bleibt es grau, heiß und versiegelt, selbst wenn der Stadtrat aus Klimaschutzgründen mehr Grün will. Dabei wissen wir: Straßenbäume sind eine der wichtigsten und billigsten Maßnahmen gegen Hitze in unseren Städten. Genau das jetzt zu erschweren ist klimapolitisch absurd und ein unnötiger Angriff auf die kommunale Gestaltungshoheit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Neben den umweltbezogenen Änderungsanträgen der GRÜNEN, die wir ausdrücklich teilen und unterstützen, haben wir als Linksfraktion im Ausschuss einen eigenen Änderungsantrag zur Wahlwerbung im Straßenraum durchgesetzt. Künftig kann die Staatsregierung zwar per Rechtsverordnung einheitliche Regeln für Wahlsichtwerbung an Straßen festlegen, aber diese Verordnung muss vorher von uns, dem Landtag, beschlossen werden. Uns war wichtig, dass bei landesweit geltenden Vorgaben zur Wahlwerbung nicht allein zwei Ministerien entscheiden, sondern das Parlament als Ort der politischen Konkurrenz und der Parteienvielfalt ein echtes Mitspracherecht hat. In einer Demokratie gehört die Frage, wie Parteien sichtbar um Stimmen werben dürfen, nicht exklusiv in die Exekutive, sondern in die öffentlich-parlamentarische Debatte. Das ist ein kleiner, für uns aber wichtiger demokratischer Sicherungsmechanismus. Insgesamt bleibt der Kern dieses Gesetzes trotz aller Nachbesserungen – auch aus der Koalition –, die wir anerkennen, derselbe. Er setzt weiterhin stark auf Ausnahmen von den Umweltprüfungen, auf erweiterte Enteignungs- und Duldungsrechte und auf Einschränkungen kommunaler Gestaltungsspielräume, ohne die wirklichen Engpässe zu beseitigen, Personalmangel, Datenlücken und fehlende fachliche Kapazitäten. Deshalb reicht es für uns nicht für ein Ja. Wir werden uns enthalten. Wir tun das, weil wir das Ziel, Infrastrukturverfahren sinnvoll zu beschleunigen, ausdrücklich teilen. Wir tun das aber auch, weil wir klar sagen: So, wie dieses Gesetz jetzt ist, ist es kein moderner, ökologischer, rechtssicherer Weg zur Beschleunigung. Es weicht Umweltstandards auf, gängelt Kommunen und riskiert, dass aus beschleunigten Verfahren am Ende beschleunigte Konflikte werden. Wir wollen schnelle Verfahren, aber auf einem stabilen Fundament, mit gut ausgestatteten Behörden, klaren Prioritäten für klimafreundliche Mobilität und soliden Umweltprüfungen. Wir wollen die Projekte rechtssicher machen, anstatt sie später zu gefährden. Beschleunigung darf nicht heißen: Augen zu und durch. Sie muss heißen: besser planen, fair beteiligen, rechtssicher entscheiden, und all das im Interesse der Menschen und der Umwelt in Sachsen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann. Als Nächster wäre der fraktionslose Abg. Berger an der Reihe. – Ich sehe kein Interesse. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde. Gibt es Bedarf an einer zweiten Runde? – Herr Abg. Thumm von der AfD-Fraktion; bitte.
