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Ronny Wähner

CDU 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Stück weit beim Antrag bleiben, der uns hier vorliegt. An sich wird deutlich, dass der vorliegende Antrag bereits in seiner ersten Forderung scheitert. Die AfD verlangt in I. vom Landtag, festzustellen, dass die genannten Erlasse verfassungswidrig sind. Genau darüber entscheidet in unserem Rechtsstaat aber nicht das Parlament, sondern die Gerichtsbarkeit. In Bezug auf diese Ziffer – immerhin der Kern des Antrags – dürfte der Antrag daher unzulässig sein. Der Grundsatz der Gewaltenteilung weist die Normenkontrolle und mithin die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich den Gerichten zu. (Sebastian Wippel, AfD: Und neuerdings bestimmt auch der Landtag…! – Zuruf AfD) Doch davon abgesehen, überzeugt der Antrag auch inhaltlich und fachlich nicht. Mit diesem Antrag versucht die AfD – und das haben wir gerade erlebt –, einmal mehr ein Narrativ zu bedienen, das wir inzwischen gut kennen. Immer dann, wenn staatliche Stellen zu Bewertungen oder Entscheidungen gelangen, die ihr politisch nicht passen, wird daraus der Vorwurf konstruiert, der Staat gehe mit unlauteren Mitteln gegen einen politischen Konkurrenten vor. (Holger Hentschel, AfD: Ist ja so!) Aus den Anwendungen geltenden Rechts wird politische Verfolgung, aus behördlichen Entscheidungen wird Willkür und aus staatlicher Verantwortung ein Angriff auf die Demokratie gemacht. Genau auf diese Erzählung baut auch dieser Antrag auf. Wer ihn jedoch genauer liest, stellt fest, dass die AfD weder einen Rechtsbruch noch einen Amtsmissbrauch des Innenministers im Antrag behauptet. Sie trägt auch nicht vor, dass die zuständigen Behörden rechtswidrig handeln würden. Ihr eigentlicher Vorwurf besteht vielmehr darin, dass geltendes Recht angewendet wird und die zuständigen Stellen ihrer gesetzlichen Aufgaben nachkommen. (Sebastian Wippel, AfD: Ne, eben nicht!) Das zeigt sich besonders deutlich beim sogenannten Waffenerlass des Innenministeriums. (Thomas Thumm, AfD: Aha!) Denn dieser Erlass schafft kein neues Recht. Die maßgeblichen Regelungen stehen bereits im Waffengesetz, und das ist Bundesrecht. Dort hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Waffenbesitzer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Prüfung berücksichtigt werden müssen. (Lachen Arthur Österle und Mike Moncsek, AfD) Das ist unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Dabei handelt es sich um einen zentralen Grundsatz des Waffenrechts. Das sollte auch die AfD wissen, sie ignoriert es aber sicherlich bewusst; denn das Waffenrecht ist kein Strafrecht, sondern als Gefahrenabwehrrecht ausgestaltet. (Sebastian Wippel, AfD: Genau als solches verwenden Sie es aber nicht! – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Es geht gerade nicht darum, vergangenes Fehlverhalten zu sanktionieren, sondern Risiken für die öffentliche Sicherheit frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen.

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