Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast zweieinhalb Jahre her, da hat der sächsische Verfassungsgerichtshof zentrale Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes aus dem Jahr 2019 als „mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar“ beurteilt. Diese Befugnisse dürfen seither nur noch unter Auflagen des Gerichts angewendet werden, und das nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Die Fraktion Die Linke hat sich daher zu Beginn der Wahlperiode mit einem Antrag dafür eingesetzt, das Gesetz zügig nachzubessern, das heißt, es sofort wieder auf den Boden der Verfassung sowie der Grund- und Freiheitsrechte zu stellen. Stattdessen hat die Staatsregierung getan, was sie kann, nämlich: abwarten. Darüber hinaus hat sie etwas getan, was uns Sorgen machen sollte. Sie hat das Parlament mit einer absichtlich sehr spät eingeleiteten Novellierung unter Druck gesetzt. Erst jetzt, zum letztmöglichen Zeitpunkt, liegt ein Entwurf vor, der beschlossen werden soll. Nun wird der Innenminister uns später erklären, dass die Staatsregierung die Zeit gebraucht habe, um weitere Urteile aus anderen Bundesländern und des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren und an das sächsische Recht anzupassen. Das ist erst einmal sehr löblich, hat aber mit dem Auftrag des Verfassungsgerichtsurteils überhaupt nichts zu tun. Es wäre ohnehin sachgerechter gewesen, die Fortentwicklung des Polizeivollzugsgesetzes auf der Grundlage des bereinigten Gesetzes mit ausreichender Zeit vorzunehmen, statt notwendige Korrekturen mit einer großen Anzahl weiterer Änderungen zu vermengen, bei denen wiederum streitig ist, ob sie sämtlich auf dem Boden der Verfassung, der Grund- und Freiheitsrechte stehen; Herr Lippmann hat dazu gerade ausgeführt. Heute soll das Gesetz also beschlossen werden. Vermutlich wird es auch so kommen, aber es wird ohne Zustimmung der Linksfraktion passieren; denn die Staatsregierung korrigiert nicht einfach das, was sie zwingend korrigieren muss, sondern sie will gemeinsam mit dem BSW das Gesetz mit zum Teil neuartigen experimentellen Überwachungsbefugnissen aufpumpen. Sie gehen an die Grenze des technisch Machbaren, des rechtlich Zulässigen und des rechtsstaatlich Vernünftigen. Aus unserer Sicht gehen Sie sogar darüber hinaus. Natürlich ist nicht jeder Teil des Gesetzes misslungen. Es gibt klare Verbesserungen beim Vorgehen gegen häusliche Gewalt. Dafür hatten wir uns im Konsultationsverfahren eingesetzt. Grundsätzlich ist auch nicht zu bestreiten, dass die Polizei moderne Befugnisse auf der Höhe der Zeit braucht. Die Frage ist nur, was man darunter versteht. Einfache Antworten darauf gibt es nicht. Schon der Elektroschock-Taser und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung samt Bundestrojanern sind heiße Eisen. Noch mehr gilt das für den Bereich der künstlichen Intelligenz. KI-Anwendungen können für bestimmte Zwecke nützlich sein, aber wir reden hierbei über völlig andere Nummern. Es geht um die Überwachung auf Massenlevel. Es geht um die Erhebung und Verarbeitung von Daten in neuartiger Weise, in einem bisher nicht möglichen Ausmaß. Selbst wenn man meint, dass die Polizei jetzt einen automatischen Bevölkerungsverhaltensscanner braucht, dass sie eine biometrische Rasterfahndung durch das gesamte Internet hindurch mithilfe von Daten von praktisch jedermann und jeder Frau durchführen sollte und dass sie eine Plattform im Palantir-Stil haben müsse, (Zuruf BSW) selbst dann stellt sich die Frage, wie genau diese Befugnisse aussehen müssen – so, dass sie weder rechtswidrig sind noch ins Leere laufen. Beides droht aus unserer Sicht mit dem vorliegenden Entwurf. Er konzipiert Befugnisse zur Anwendung von Systemen, die so noch gar nicht existieren und deren Funktionsweise wir nicht kennen. Von solchen Systemen können wir nicht wissen, inwieweit sie sich regelmäßig rechtmäßig betreiben lassen. Das ist eine gefährliche Blackbox. Herr Rudolph kann noch so viel meckern und schimpfen, es ist und bleibt eine Blackbox. (Bernd Rudolph, BSW: Ich habe nicht geschimpft!) Im Übrigen hat Herr Valentin Lippmann mit seiner Aussage von Ende April recht, dass es erhebliche Zweifel daran gibt, dass – wenn das Gesetz heute beschlossen wird – wir verstanden haben, wie das mit der geplanten Anwendung der KI funktioniert. Mit „wir“ habe ich mich ausdrücklich miteinbezogen. Diese Einschätzung hat nichts mit Arroganz oder Überheblichkeit zu tun, wie es das BSW behauptet, sondern mit einer realistischen Einschätzung. (Zurufe CDU und BSW) In der Diskussion darüber wird oft das Argument eingeworfen: Aber es gehe doch darum, Kriminelle zu stoppen. Dahinter steht die Idee, nicht übertrieben zimperlich zu sein. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Auge-um-AugeVorstellung nicht besonders empfehlenswert. Außerdem ist das falsch. Genauso falsch ist die immer wieder verwendete Behauptung, man wolle mit der Ausweitung von Befugnissen „vor die Lage kommen“. Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz dreht sich nämlich nicht um die Aufklärung von Straftaten und auch nicht um die Verfolgung von Beschuldigten; das muss man für die Öffentlichkeit noch einmal sagen. Stattdessen geht es um das Erkennen und Abwehren von Gefahren. Naturgemäß gibt es für Gefahren manchmal nur einen Verdacht oder eine Wahrscheinlichkeit, ein abstraktes Risiko oder vielleicht auch nur die bloße Möglichkeit. Künftig wird es aber eine Art von Verdacht geben, der ohne KI gar nicht existieren würde; denn er muss ja erst generiert werden. Dafür werden massenhaft Daten von unbeteiligten, also völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern überprüft. Ob das von technischer Seite her durchgängig nachvollzogen und eingedämmt werden kann, ist eine zentrale, aber leider komplett offene Frage. Diesen Weg gehen wir nicht mit. Andere aber schon, wie man hört und sieht. Wenn in Sachsen also künftig automatische Bevölkerungsverhaltensscanner laufen, wenn das Internet und die sozialen Netzwerke biometrisch durchgerastert werden, wenn hochsensible Daten in einer Palantir-ähnlichen Plattform landen, (Zuruf BSW) wenn die Datensicherheit durch den Bundestrojaner ausgehebelt wird, dann passiert das alles nur, weil das BSW dies ermöglicht. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Ein wenig überraschend ist das trotzdem schon. Erst vor einem Monat war ein Grundsatzpapier des BSW überschrieben mit dem Satz: „Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stellt sich klar gegen die systematische Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse.“ (Zurufe: Aha!) So spricht der Tiger, bevor er als Bettvorleger endet. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Nun wendet sich auch noch die Jugend des BSW an die sächsischen Abgeordneten und fordert, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, weil die vorliegende Fassung grundlegende rechtsstaatliche Grenzen überschreitet und teilweise die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe aufgibt. Das schreibt der Jugendverband des BSW. (Unruhe BSW) – Herr Rudolph, seien Sie doch mal ruhig da hinten auf den billigen Plätzen. – Richtig ist zwar, dass das BSW den Gesetzentwurf der Staatsregierung im Ausschuss mit einem Änderungsantrag modifiziert und etwas eingeschränkt hat, aber sämtliche der für uns zentralen Vorhaben, die ich vorgetragen habe, bleiben bestehen. Richtig ist auch, dass das BSW im Ausschuss einen Antrag durchgebracht hat, um die Nutzung von Palantir auszuschließen. Im Übrigen ist dieser Antrag nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Ich bin mir sicher, dass dieses Ziel so einfach nicht zu erreichen ist. Aus dem Antrag und aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs ergibt sich, dass Palantir-Produkte im Rahmen von zwei großen KI-Paragrafen nicht angeschafft werden sollen. Es gibt aber vier KI-Paragrafen – vielleicht ist Ihnen das noch gar nicht aufgefallen, Herr Rudolph. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Im Übrigen kann man im Bericht zur Ausschussberatung nachlesen, mit welcher abstrusen Begründung die Anwendung von Palantir durch das BSW abgelehnt wird. Aus dem Bericht des Ausschusses: Neuere Erkenntnisse zur Zusammenarbeit von Palantir und Israel hätten die BSW-Fraktion bewogen, eine stärkere Verbindlichkeit zu einer vorsorglichen Abkehr von Palantir bei der sächsischen Polizei einzufordern. Das ist schon eine absurde Begründung. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Wenn am Ende des Tages ein anderer Anbieter zum Zuge kommt und dasselbe macht wie Palantir, wäre überhaupt nichts gewonnen. Oder wenn Sachsen – ohne selbst eine vertragliche Bindung einzugehen – Teile eines bundeseinheitlichen KI-Systems nutzt, hat Ihr Antrag ebenfalls null Effekt. Der Gesetzestext selbst, so wie er jetzt vorliegt, ist anbieterneutral. Er schließt Systeme extremistischer Oligarchen keineswegs aus. Meine Damen und Herren! Wir haben deutliche Zweifel daran, dass das Gesetz, wenn es heute beschlossen werden sollte, dort steht, wo es stehen muss – auf dem Boden der Verfassung –, und dass es die Grund- und Freiheitsrechte nicht weiter einschränkt. Daher sagen wir Nein. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Als Nächstes möchte der fraktionslose Abg. Berger sprechen. Bitte schön, Herr Berger.
