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Armin Schuster

24.06.2026 Sitzungen 8/30

– Ich mache mit der Rede weiter. Es gibt Gerichtsurteile, die uns die Möglichkeit geben würden, Ihnen automatisch mit der Regelvermutung die Waffenbesitzkarte abzunehmen. Das tun wir nicht, weil es eine Widerlegbarkeit gibt. (Ah-Rufe AfD) Das bedeutet: Die Waffenbehörde macht es nicht automatisch, sondern sie steigt – das steht genau so im Erlass – in eine individuelle Einzelfallprüfung und -bewertung ein, um eventuell Umstände zu finden, die Sie zu einem atypischen Fall machen. Der atypische Fall ist der, bei dem Sie Gründe vorbringen, warum die Regelvermutung unzutreffend ist. (Dr. Volker Dringenberg, AfD, steht am Mikrofon.) Das ist also im Sinne der Betroffenen. Sie werfen dem Innenministerium eine Erlasslage vor, mit der wir gerade nicht stumpf wie eine Eisenbahnschwelle vorgehen, sondern individuell im Einzelfall prüfen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Protokoll ↗