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Armin Schuster

24.06.2026 Sitzungen 8/30

Das ist mir nicht bekannt. Aber ich möchte auch nicht, dass Sie mich falsch zitieren, oder ich habe es falsch gesagt: Die Widerlegbarkeit gilt. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Es gibt aber Gerichtsurteile, bei denen die Regelvermutung – wenn sie AfD-Mitglied, vor allem Mandatsträger oder Funktionär sind – so hoch wiegt, dass sie praktisch kaum noch widerlegbar ist. Solche Urteile gibt es; an denen orientieren wir uns eher nicht. Wir orientieren uns an anderen Urteilen. Daher kommen diese Anstrichpunkte, die Herrn Thumm so stören – wobei Sie glauben, jeder Anstrich würde zu einem Versagensgrund führen. Das sind Anhaltspunkte – wie es Herr Lippmann richtig erklärt hat –, um den Betroffenen eine Chance zu geben, dass zu widerlegen. Meine Damen und Herren! Deshalb sind Ihre Unterstellungen in dem Antrag, wir würden eine politisch motivierte Praxis schaffen, komplett falsch. (Zuruf Jörg Urban, AfD) Wir nutzen Urteile wie das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, um den Betroffenen in einer Doppelprüfung zu ermöglichen, einen atypischen Fall darzustellen. Erstens prüft die Behörde die Widerlegbarkeit, und zweitens wird der Betroffene angehört, um selbst Argumente zu liefern. Das ist keine Beweislastumkehr, das ist im Sinne des Betroffenen. Das ist auch kein Generalverdacht. Diese Begriffe aus Ihren Anträgen und was manchmal in den Medien hierzu gesagt wird, verkehren unseren Erlass geradezu in sein Gegenteil. Wenn Sie ihn wirklich gelesen und mit den Gerichtsurteilen verglichen hätten, dann würden Sie merken, dass wir einen Erlass geschaffen haben, der verhältnismäßig – mit Maß und Mitte – eine Regelvermutung mit Widerlegbarkeit schafft, und das dürfte in Ihrem Sinne sein. Deshalb verstehe ich Ihre ganze Empörung nicht. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Staatsminister, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Thumm zulassen? – Herr Thumm; bitte.

Protokoll ↗