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Rico Gebhardt

Die Linke 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag verfolgt das Ziel, mit dem Instrument neuer Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die sorbische Sprache zu schützen, zu fördern und weiter zu stärken. Damit würde der Freistaat Sachsen zum einen in seine verfassungsrechtliche Pflicht aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 der sächsischen Verfassung genommen, in dem es um die Pflege und Entwicklung der angestammten Sprache der Sorbinnen und Sorben geht. Zum anderen würde der Landtag mit einem solchen Beschluss endlich die Forderung der Domowina als Interessenvertreterin der Sorbinnen und Sorben in Sachsen und des Rates für sorbische Angelegenheiten in die Tat umsetzen. Hierfür ist es allerhöchste Zeit. Lassen Sie mich kurz skizzieren, wie beschwerlich der Weg bis zum heutigen Beschluss gewesen ist und wie lange er gedauert hat: Nachdem der Rat für sorbische Angelegenheiten gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 zu einer möglichen Ausweitung der Verpflichtungen des Freistaates Sachsen entsprechend der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die hierzu von der Domowina erarbeitete umfassende Expertise mit ausdrücklicher Empfehlung zur Erweiterung der Verpflichtungen des Freistaates Sachsen vom 23.03.2024 – also, zur Erinnerung: vor mehr als zwei Jahren – übersandt hatte, passierte regierungsseitig erst einmal nichts. Offensichtlich aufgeschreckt durch meine Kleine Anfrage zum Thema „Prüfung der Neuübernahme weiterer Verpflichtungen nach Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und deren Ergebnisse“ kam dann endlich Bewegung in den heute zu beschließenden Antrag. Während Frau Staatsministerin Klepsch auf meine Frage am 20.06.2025 noch antwortete, dass nach Eingang der Stellungnahme des Rates für sorbische Angelegenheiten am 15.04.2024 ein umfangreicher Prüfungsund Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung zu einer möglichen Erweiterung der Verpflichtungen für Obersorbisch gemäß Sprachencharta eingeleitet wurde, der noch andauere, wobei ein Ergebnis noch nicht vorliege, machte nun der Rat für sorbische Angelegenheiten mobil und setzte sich mit diesem Thema am 12.08.2025 erneut und umfassend auseinander. Für mich war und bleibt unverständlich, warum die vom zuständigen Staatsministerium selbst abgeforderte Expertise der Domowina, die bereits im März 2024 sehr deutlich und konkret erheblichen sowie dringenden Nachholbedarf bei der Ratifizierung weiterer Verpflichtungen der EUSprachencharta zum Schutz der sorbischen Sprache festgestellt hat, keinerlei Handeln der Staatsregierung bzw. des zuständigen Kulturressorts ausgelöst hat. Man erkannte zwar seitens der Staatsregierung an, dass aus der aktuellen Praxis die Ratifizierung weiterer Punkte geboten ist. Man hat aber auch festgestellt, dass es trotz größerer Anstrengungen bisher nicht gelungen sei, die Sprachsubstanz nachhaltig zu stabilisieren, und dass in einigen Fällen gesetzliche Grundlagen fehlten. Es gibt also wieder einmal kein Erkenntnisproblem, sondern es fehlt schlicht am Umsetzungswillen bei der Staatsregierung. Nun braucht es wieder einmal eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der demokratischen Opposition, diesmal von den GRÜNEN, damit die Staatsregierung endlich in längst überfälliges Handeln kommt – und dies, obwohl es um nicht weniger geht als um den verfassungsrechtlich verbrieften Schutz von Minderheiten und um den Schutz der sorbischen Sprache. Dass es deutlich schneller und im Interesse der sorbischen Sprache auch viel effizienter geht, macht uns bei diesem Thema wieder einmal das Land Brandenburg vor. Nachdem die Landesregierung Brandenburg im März 2023 dem Landtag einen Prüfbericht zur Übernahme von Verpflichtungen nach Teil III der Charta für die Minderheitensprache Niedersorbisch und die Regionalsprache Niederdeutsch vorgelegt hatte, beschloss der Landtag Brandenburg am 21.09.2023, also innerhalb weniger Monate, die Neuübernahme von 13 Verpflichtungen für die niedersorbische und 13 Verpflichtungen für die niederdeutsche Sprache. Man sieht also: Wenn man will, kann es schnell gehen. Während wir heute über einen Antrag beraten, der die Aufnahme entsprechender Neuverpflichtungen in die EUSprachencharta erst einmal prüft und vorsieht, dem Landtag dann noch einmal zu berichten, hat das Land Brandenburg bereits vor nahezu drei Jahren bei demselben Thema Nägel mit Köpfen gemacht. Schon allein deshalb ist es angesichts des bisherigen Zeitverlustes dringend erforderlich, dass die in Antragspunkt 2 aufgeführten Maßnahmen durch die Staatsregierung zügig erledigt werden und dem Landtag die erforderlichen Prüfberichte bis spätestens zum Ende dieses Jahres vorgelegt werden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Gerade wenn es um den Schutz und die Wahrung der Rechte der Sorbinnen und Sorben in Sachsen geht, sollten alle politischen Verantwortungsträger, allen voran die Staatsregierung, künftig dafür Sorge tragen, dass derartig weitreichende Initiativen auf Bundesebene von Brandenburg und Sachsen gemeinsam bzw. zeitgleich initiiert, getragen und unterstützt werden. Das erhöht nicht nur die Durchschlagskraft und damit den Erfolg der von beiden Bundesländern getragenen Initiativen, sondern trägt vielmehr dazu bei, wie es im Antrag zutreffend heißt, eine kohärente Entwicklung im länderübergreifenden sorbischen Siedlungsgebiet zu befördern. Meine Fraktion wird, wie ich schon vorwegnehmen kann, den gemeinsamen Änderungsantrag, den wir mit verhandelt haben, unterstützen und ihm zustimmen. Wir stimmen natürlich auch dem Antrag der GRÜNEN zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Abg. Gebhardt. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, für Zwiegespräche die Lobby zu nutzen. Auch wenn es schon spät ist, sollten wir doch noch Ruhe in den Saal bekommen. Herr Abg. Berger hat offensichtlich keinen Redebedarf. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hat nun die Staatsregierung das Wort. Staatsministerin Klepsch, bitte.

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