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Simone Lang

SPD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über eine ambulante Psychotherapie. Wir sprechen nicht über irgendein Randthema im Gesundheitswesen, sondern über Menschen, die Hilfe brauchen, über Kinder und Jugendliche, die schwere seelische Belastungen haben, über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mehr können, und über Familien, die Unterstützung brauchen. Des Weiteren sprechen wir über Menschen in Lebenskrisen: Menschen mit Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen und Suizidgedanken. Wir sprechen über ein Versorgungssystem, das heute schon an vielen Stellen unter Druck steht. Unter enormem Druck stehen momentan auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund hat der Erweiterte Bewertungsausschuss Anfang März eine Kürzung der Honorare um 4,5 % beschlossen und eine Entscheidung gegen die Stimmen der Vertreter der Psychotherapeuten gefällt. Aber auch das ist eine Entscheidung, die in der Selbstverwaltung getroffen wurde, denn Entscheidungen über den Leistungsumfang und die dazugehörige Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Deutschland nicht politisch. Die Rolle des Bundesministeriums für Gesundheit besteht darin zu kontrollieren, ob die Betroffenen und die Entscheidungen dazu den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. So viel zum Tatbestand. Die Kassenärztliche Vereinigung für die Leistungserbringer, in diesem Fall die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, wollen diese Entscheidung prüfen. Das ist ihr gutes Recht. Grundsätzlich ist klar: Psychotherapie ist keine Leistung, die man beliebig beschleunigen, verdichten oder skalieren kann. Die psychotherapeutische Sitzung ist eine Zeit, sie ist Beziehung, sie ist fachliche Arbeit mit einem Menschen eins zu eins. Es gibt keine Parallelbehandlung, keine technische Abkürzung, keine Apparatur, mit der man in derselben Stunde doppelt so viele Patienten versorgen könnte. Genau deshalb ist die Vergütungslogik in der Psychotherapie auch eine andere als in den anderen fachärztlichen Bereichen. Genau deshalb müssen wir sehr sorgfältig hinschauen. Besonders kritisch ist das in Ostdeutschland und im ländlichen Raum. Wenn in Regionen wie dem Erzgebirge solche Probleme auftauchen, dann gibt es selten Ausweichmöglichkeiten wie in den großen Ballungsräumen. Der Anteil der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ist deutlich höher. Privatpatienten, Selbstzahlerangebote oder andere Kompensationsmöglichkeiten spielen eine deutlich geringere Rolle. Wenn die gesetzlich finanzierte Versorgung geschwächt wird, gibt es bei uns im ländlichen Raum oft keine andere Alternative. Gleiche Regelungen wirken nicht überall gleich. Was in einer wirtschaftsstarken Großstadt vielleicht noch irgendwie aufgefangen werden kann, kann im Erzgebirge, in der Lausitz oder im Vogtland ganz konkret bedeuten: Ein Angebot weniger, ein Sitz weniger, noch längere Wege und noch längere Wartezeiten. Wer monatelang auf einen Therapieplatz warten muss, dem hilft kein Verweis auf einen statistischen Durchschnittswert, sondern wer krank ist, braucht Hilfe. Er muss erreichbar sein. Es muss verlässlich sein, und es muss rechtzeitig sein. Wir müssen auch an dieser Stelle die volkswirtschaftliche Seite ehrlich betrachten. Psychische Erkrankungen sind längst zentrale Gründe für lange Arbeitsunfähigkeiten, für Erwerbsminderung und für enorme Folgekosten in unserem Sozialstaat. Ambulante Psychotherapie ist kein Luxus. Sie ist Prävention, sie ist Teilhabe, sie ist Behandlung, und sie verhindert in vielen Fällen Schlimmeres. Deshalb brauchen wir Verlässlichkeit für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Psychotherapie. Wenn junge Menschen diesen Beruf ergreifen wollen, brauchen sie klare Perspektiven, faire Bedingungen und ausreichende finanzielle Weiterbildungsstrukturen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sagte es bereits, dass diese Entscheidung keine politische war, aber es ist die Aufgabe von Bundesgesundheitsministerin Warken, die Auswirkungen der Kürzungen auf die Versorgung im Blick zu behalten und dringend nach Lösungen zu suchen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Ministerin aufgefordert darzulegen, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob sowie gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. Unser Anspruch ist es, Menschen in Krisen rechtzeitig zu helfen und die Versorgung zu sichern, gerade in Sachsen, gerade im ländlichen Raum und gerade für diejenigen, die nicht laut auftreten, aber dringend Hilfe brauchen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Lang. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Löser. Bitte.

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