landtag.sachsen.de ↗

Armin Schuster

24.06.2026 Sitzungen 8/30

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie erlauben: Erst vor wenigen Stunden hat das Hohe Haus mit dem Polizeivollzugsdienstgesetz vermutlich eines der wichtigsten Gesetze dieser Legislatur beschlossen. Mir persönlich ist ein Stein vom Herzen gefallen. Ich darf die Gelegenheit nutzen, Ihnen im Namen des Ministeriums und vor allen Dingen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dafür zu danken, dass das Hohe Haus mit diesem kraftvollen Beschluss zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Freistaat den Beamten den Rücken gestärkt hat. Nun zur Debatte: Da ich auch einmal im Deutschen Bundestag war und die Geschichte der Waffengesetzgebung kenne, möchte ich beim Thema Waffenbesitz noch einmal vergegenwärtigen, warum der Bundesgesetzgeber sich so strikt verhält. Ich wiederhole nun die Beispiele, die Sie schon gehört haben. 19.10.2016: Das bayerische SEK will einen Reichsbürger festnehmen und seine Waffen sicherstellen. Vier Beamte werden verletzt, einer wird getötet. (Thomas Thumm, AfD: Was hat das mit der AfD zu tun?) Der Täter besaß legal 31 Waffen. Am 07.12.2022 wird die Gruppe um Prinz Reuß festgenommen. Unter ihnen sind allein zehn Personen aus Sachsen mit Waffenschein, einer sogar Besitzer eines Waffenladens. (Sebastian Wippel, AfD: Wer davon war in der AfD?) Alle zusammen waren aufgrund waffenrechtlicher Erlaubnisse im Besitz von 94 legalen Waffen. Gefunden wurden allerdings fast 400. Dass es personelle Bezüge zur AfD gibt, haben Sie schon gehört. Was man unstrittig sagen kann, ist, dass die Ex-Bundestagsabgeordnete der AfD Malsack-Winkemann immer noch in Stammheim sitzt. 05.11.2024: Die Polizei nimmt die Sächsischen Separatisten fest. (Zurufe AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der GBA hat sie mittlerweile wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Mehrere von ihnen waren damals in der AfD bzw. in der JA. Einer hatte bei seiner Verhaftung eine Waffe in der Hand. 06.08.2025: Bei einer Durchsuchung eines AfD-Kreistagsabgeordneten in Lübtheen, Mecklenburg-Vorpommern, werden 72 Schuss- und Stichwaffen sowie etwa 1 000 Schuss Munition und größere Mengen Sprengstoff beschlagnahmt. Er besaß eine Waffenbesitzerlaubnis. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Meine Damen und Herren! Diese wenigen Beispielfälle zeigen: Legaler Waffenbesitz und Extremismus können eine brandgefährliche Mischung ergeben. Extremisten sollten weder eine Waffe besitzen noch als Angehörige des öffentlichen Dienstes mit hoheitlichen Rechten unseren Staat vertreten. Das ist die in Berlin unumstrittene Leitlinie des Bundesgesetzgebers, zum Beispiel im Waffenrecht. Nichts anderes regeln diese hier diskutierten sächsischen Erlasse zur Umsetzung des Dienst- und Waffenrechts. Das sind keine sächsischen Erfindungen; wir regeln Bundesrecht. Wir haben für die Waffen- und Personalverantwortung tragenden Behörden eine ziemlich komplexe Lage, vor allem juristisch, auch wegen unterschiedlicher Gerichtsurteile der vergangenen Jahre. Die Abgeordneten Wähner, Lippmann, Pallas, Biebrach und Gebhardt haben hier quasi eine Rechtsvorlesung gehalten. Aber wenn Sie das alles zusammenfassen, dann versetzen Sie sich bitte in den Sachbearbeiter einer sächsischen Waffenbehörde. Das ist seine Realität. Was Sie noch nicht angesprochen haben, ist der Strauß an Gerichtsurteilen genau zu dieser Frage. Das alles muss unser Regierungsoberinspektor draufhaben. Aus diesem Grund arbeiten wir sogar in der Innenministerkonferenz, zum Beispiel letzte Woche mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, intensiv an diesem Thema, also im Dienst- und Waffenrecht einerseits in der Praxis bei einer weitgehend gemeinsamen Linie zu bleiben und andererseits unterschiedlichen Verhältnissen und Lagebewertungen in den Bundesländern Rechnung zu tragen. Ich schicke in diese Arbeitsgruppe meinen Abteilungsleiter 1, also einen wirklich sehr versierten Beamten. Sachsen ist in dieser Arbeitsgruppe elementarer Teil, und wir bewegen uns sowohl im Dienst- als auch im Waffenrecht im Zentrum der dortigen Überlegungen. Das heißt: Wir nehmen mit unseren Erlassen keine Extremposition ein. Eher sind wir maßgebend in einer Position der Mitte. Nun zur Frage, warum wir diese Erlasse überhaupt herausgegeben haben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, gerade in unserer Nachbarschaft, besteht bei uns eine hohe Gefahr für juristischen Wildwuchs in Sachsen, insbesondere im Waffenrecht. Warum? Wir haben 13 Waffenbehörden. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Brandenburg hat eine, und zwar im Innenministerium. Wir haben 13 Waffenbehörden mit etwa 50 Beschäftigten. Wir verlangen diesen Beschäftigten sehr viel ab und übertragen ihnen sehr viel Verantwortung. Verantwortung dafür, meine Damen und Herren der AfD, die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen zu finden. Um es zu illustrieren: Für Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist es Alltag, wenn – wie im April in Neustadt in der Sächsischen Schweiz geschehen – zwei unschuldige Frauen erschossen wurden, dass es keine 30 Minuten dauert, bis die Frage gestellt wird: Warum hatte er einen Waffenschein? Warum wurde er von der Behörde nicht erkannt? Sie als Abgeordnete – ich habe das auch zwölf Jahre gemacht – stellen zu Recht bei Amokläufen vier Stunden lang im Innenausschuss die Frage: Warum habt ihr ihn nicht erkannt? Genau das müssen die Waffenbehörden leisten können. Dafür steht später der Regierungsoberinspektor gerade und muss mit seiner Verantwortung sagen: Ich habe es erkannt. Oder: Ich habe es nicht erkannt. An diese Beamten haben wir gedacht. Unsere Erlasse ersetzen keine individuelle Entscheidung vor Ort, aber sie dienen als Richtschnur, als roter Faden. Sie sollen die Treffgenauigkeit der Entscheidungspraxis erhöhen. Deshalb war es für uns keine Alternative, nicht zu agieren. Stellen Sie sich einmal die Diskussionen bei unterschiedlichen Auslegungen in 13 Waffenbehörden vor. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon.) Was wäre dann hier los? Das wollten wir jedenfalls vermeiden. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung?

Protokoll ↗