Thomas Kirste
Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Sachsen gibt es offenbar noch nicht genug Konzepte, Entwürfe, Agenden, Masterpläne, Programme, Leitlinien und Strategiepapiere. Deshalb muss nach dem Willen von Koalition und Regierung unbedingt ein weiteres hinzukommen, nämlich die Gesamtstrategie „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“, also eine Art Leitlinie, aus der hervorgeht, wie sich die Kulturlandschaft in den nächsten Jahren entwickeln soll. Solche Papiere binden Ressourcen und Personal. Sie kosten viel Zeit und Geld, und sie verschwinden allzu oft in irgendeiner Schublade. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ist unsere Kulturlandschaft wirklich auf diese neue Strategie angewiesen? Ich bezweifle das. Ihr Antrag zur konkreten Gestaltung dieses Papiers umfasst eine Menge Punkte und Unterpunkte. Manches davon klingt recht sinnvoll, aber vieles ist zu ungenau formuliert, um sich ein Urteil bilden zu können. Ich möchte das an drei Beispielen illustrieren: Erstens. Sie wollen eine „Anpassung an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse“. Schön und gut, aber mit welchem konkreten Ziel? Wenn wir diesem Antrag zustimmen sollen, müssen wir zumindest wissen, was am Ende angepasst werden soll. Dazu passt auch Ihre Forderung nach fairen Vergütungsstrukturen, und zwar nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern offenbar im ganzen Kulturbereich. Selbstverständlich sollen Künstler gerecht bezahlt werden – wie übrigens auch jeder Mensch für seine geleistete Arbeit gerecht bezahlt werden sollte –, doch das heißt noch lange nicht, dass sich der Staat in die Gehaltsverhandlungen nicht-staatlicher Einrichtungen einmischen sollte. (Beifall AfD) Zweitens. Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen: Dieser Punkt klingt an sich wirklich gut. Aber warum bringen Sie in Ihrem Antrag nicht einmal ein konkretes Beispiel? Sind zwei Museen in einer Stadt bereits eine Doppelstruktur, oder geht es ausschließlich um die Verwaltung? Auch hier fehlt das Fleisch am Gerippe Ihres Antrages. Drittens. Definieren von geeigneten Kriterien zur Bewertung von Kultureinrichtungen und kulturellen Angeboten als Entscheidungsgrundlage für eine institutionelle Landesförderung: Das ist ein richtig guter Punkt; Hut ab dafür. Im Grunde deckt sich dieser Punkt mit dem, was auch wir seit Jahren sagen: Nicht überall, wo Kultur draufsteht, ist auch Kultur drin und muss staatlich gefördert werden. (Beifall Thomas Thumm, AfD) Was auf staatlicher Ebene gefördert wird, muss relevant sein, nämlich für Sachsen und für seine Bürger. Wenn wir als AfD so etwas gefordert haben, ist das Geschrei groß gewesen. Wenn es der Staatsregierung allerdings gelingt, diesen Vorschlag mit gescheiten Maßnahmen zu untersetzen, dann freue ich mich sogar auf die Lektüre dieses neuen Papiers. In Ihrem Antrag geht es auch um die anstehende Überarbeitung des Kulturraumgesetzes, also um die entscheidende Grundlage für die Kulturförderung in der breiten Fläche unseres Freistaates. Nun beantragt die Koalition, dass bis Dezember 2027 eine Novelle vorgelegt werden soll. Wie gesagt: Dezember 2027! Vor ein paar Monaten klang das noch ganz anders. In der Pressemitteilung der Staatsregierung vom Dezember 2025 hieß es, man wolle die Novelle in den nächsten Monaten erarbeiten. Das wäre im Frühling gewesen oder vielleicht jetzt im Sommer, aber nicht erst in zwei Jahren. Warum diese Verzögerung? Ein Grund dafür wird im Antrag nirgends genannt. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen, aber wir werden der Überweisung an den Ausschuss natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Kirste. Nun spricht für die Fraktion des BSW Kollege Dr. Huhn.
