Ingo Flemming
Ich fahre fort. Die Vereinbarkeit mit europäischem Recht – insbesondere mit der europäischen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit der FFH-Richtlinie, die ebenfalls Europarecht abbildet –, wurde sowohl durch das Verkehrs- als auch durch das Umweltressort geprüft. Unabhängig davon bleibt die Pflicht zur FFH-Verträglichkeit – also Fauna-Flora-Habitat-Gebiete – nach § 34 Bundesnaturschutzgesetzes uneingeschränkt bestehen. Das heißt, hierbei werden keinerlei notwendige Rechtsvorschriften und rechtliche Prüfungen umgangen, es wird lediglich reduziert und vereinfacht. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir im Sinne einer Entbürokratisierung und Vereinfachung von Straßenund Radwegebauvorhaben einen großen Schritt vorwärts getan haben, wenn das Gesetz beschlossen ist. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussvorlage. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Flemming von der CDU-Fraktion. Wir fahren nun mit der AfD-Fraktion fort. Herr Keller, bitte, Sie haben das Wort.
